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An der Mündung der Elbe besitzt Hamburg das Amt Ritzebüttel, mit dem Nordseebade Kuxhafen. Es ist nicht unbedeutend und umfaßt vier Gemeinden, deren jede ihren Prediger hat. Der Amtmann ist ein hamburgischer Senator, der — der Wichtigkeit seines Postens halber — das Gebiet des Amtes nicht ohne Erlaubniß des hamburgischen Senats verlassen darf. Er hat ausgedehnte obrigkeitliche Gewalt, selbst in Betreff der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wenn er — wie in Plats „Ansichten von Hamburg“ behauptet wird — sogar Ehescheidungen ohne Appellation an das Obergericht in Hamburg verfügen darf, so ist das in der Tat ein gefährliches Recht. Man sollte diesen Actus der Staatsgewalt nie in eines Mannes Hände legen, er mag noch so unbescholten und tüchtig sein. Die ganze Staatsmaschine beruht mehr, oder minder — obwohl mit so vielem Unrecht — auf der Ehe und deren ununterbrochenen Fortdauer bis zur natürlichen Trennung. Wo man Ausnahmen statuiert, da soll man alle Vorsicht dabei anwenden. Mag immerhin ein Richter genügen, um eine Ehescheidung festzustellen, sobald diese durch gegenseitigen Consens veranlasst wird; aber wo deshalb ein Streit statt findet, da sollte wenigstens dem unterliegenden Teile der Weg zur Apellation erschlossen sein.

Das Amt Ritzebüttel kostet dem hamburgischen Staat mehr, als es einbringt. Aber es ist notwendig, dass ein Handelsstaat, wie Hamburg, der der unbeschränkten Schifffahrt bedarf, und der doch nicht hart am Meere liegt, durch keinen Zwischenstaat von der Kommunikation mit diesem ausgeschlossen wird. Ein Hafen an der Mündung der Elbe, unter fremder Landeshoheit, könnte Hamburg manchen Plakkereien aussetzen. So aber — wie das Territorium jetzt geordnet ist — hat Hamburg einen freien Verkehr bis zur See, der ihm durchaus Not tut. Welche Nachteile würden nicht entstehen, wenn die Quarantaine-Anstalt in den Händen einer fremden Macht wäre. Würden nicht die Schiffe häufig von dieser über die Zeit, vielleicht ohne irgend einen Grund, aufgehalten werden? Hamburg würde hier stets abhängig sein von der Laune einer fremden Regierung, die nicht die Interessen des Handels leiteten. Fälle der Art sind häufig zwischen Bremen und Oldenburg vorgekommen, welches, bis zum Ankauf von Bremerhafen, die Landeshoheit und die Quarantaine-Beaufsichtigung an der untern Weser hatte. Natürlich hat Hamburg durch jene Besitzung und die damit verbundene Quarantaine eine Fürsorge für den ganzen Kontinent übernommen, die den Posten eines Ritzebütteler Amtmanns, welcher der Quarantaine-Kommission präsidiert, zu einer großen Wichtigkeit erhebt. Es sind in dieser Hinsicht treffliche Vorkehrungen getroffen, die, ohne den Handel zu beeinträchtigen und unnütze Zögerungen hervorzurufen, eine gänzliche Sicherstellung bewirken. Jedes Schiff, welches aus Ost- und Westindien, den nordamerikanischen Staaten, den Ländern jenseits der Azoren und dem mittelländischen Meere, mit Einschluss von Kadir kommt, muss sogleich die Quarantaine-Flagge aufziehen und vor Anker gehen. Alsdann werden seine Papiere untersucht und nach Befinden der Umstände gestattet man die sofortige Weiterfahrt, oder verfügt die Abhaltung der Quarantaine.