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- Category: Geschichte
- Published: 25 February 2011
Hamburger!
Ihr löstet die unter französischer Regierung bestehenden Autoritäten auf, noch ohne die russischen Truppen Euer Gebiet betraten, und setztet die alten herkömmlichen Behörden wieder ein. Diese männliche und würdige Tat, womit Ihr das Werk Eurer Rettung begonnen, und Euch vor dem ganzen Deutschland als Beispiel hingestellt habt, macht Euch der Zufriedenheit meines erhabenen Monarchen und der Achtung der russischen Nation wert. Nicht in eine neufranzösische, sondern in eine altdeutsche Stadt führtet Ihr uns ein; und so nur durften wir Euch als Brüder begrüßen. Euer Jubel bei unserm Einzug in Eure Stadt hat jeden von uns tief gerührt. Doch, Ihr deutschen Männer und Brüder! Eure Freude wird nur alsdann erst die wahre Bedeutung gewinnen, wenn Ihr Hand mit anlegt an das große Werk der Befreiung Deutschlands. Zu den Waffen demnach, wenn die Unterdrückung eine Schmach war! Zu den Waffen für Vaterland und Recht! Noch ist das Werk der Rettung nicht vollbracht, und darum denke Keiner bis dahin an Erholung oder Genuss. Das ehrenvollste Geschäft ist jetzt, das Schwert zu ziehen und die Fremdlinge vom deutschen Boden zu verjagen, die bereits 300 Meilen weit von den siegreichen russischen Heeren verfolgt worden. Schande und Schmach für jeden, der in dieser verhängnisvollen Zeit, wo um die höchsten Güter der Menschheit gefochten wird, die Hände in den Schooß legt. Noch einmal also: Zu den Waffen! zu den Waffen! Unter dem Schutze meines erhabenen Monarchen werdet Ihr Euch unter eigenen Panieren versammeln, und ich freue mich, dass mir das Loos beschieden, Euch zuerst gegen den Feind zu führen und Zeuge Eurer Tapferkeit zu sein.“
Strenge genommen, handelte Tettenborn hier unbesonnen und ebenfalls widerrechtlich, ohne das härteste Loos zu erwägen, welches er dadurch wenigstens schon nicht unmöglich machte. Es schien, als sollte Hamburg nur den Mächten dienen und ein Spielball des Geschickes werden. Die Errichtung der hanseatischen Legion war eine Folge dieses Aufrufs. Sie sollte mit Lübeck und Bremen verbunden, einen Teil der norddeutschen Armee ausmachen. Ebenso sollte eine geübte und geschulte Bürgergarde von 7.200 Mann errichtet werden, um der Stadt zum Schutz und Trutz zu dienen und etwaige Angriffe zurückzuschlagen. Von Heß wurde als Chef vorgeschlagen und dem Senat zur Prüfung und Annahme dieses Vorschlages eine Bedenkzeit von fünf Stunden gelassen.
Der Senat entschloss sich, nach gerechter Beleuchtung der einzelnen Punkte, die Errichtung eines Korps von Freiwilligen gut zu heißen, doch die Benennung „hanseatische Legion“ motivierend abzulehnen. Von den zur Errichtung angesetzten 200.000 Thalern wurde die Hälfte bewilligt, ebenso eine Bürgergarde unter von Heß zugestanden. Die Bürgerschaft fügte sich in ihren Modifikationen mehr den Vorstellungen Tettenborns an, nur dass auf eine bestimmte Zahl diensttuender Bürger nicht einzugehen sei. Der Senat stimmte dieser Übereinkunft bei und die Errichtung einer hanseatischen Legion wurde proklamiert. Weiter wurde durch Tettenborn die Schifffahrt nach England wieder freigegeben und die Konfiskation alles französischen Eigentums in Hamburg anbefohlen. Die Freude war kurz, welche sich darüber erhob; die Trauer folgte wieder hinterher. Denn schon verbreitete sich das Gerücht, dass starke Korps französischer Truppen in Anmarsch seien. Beschleunigung in der Errichtung der Legion wie der Bürgergarde wurde um so mehr Pflicht. Tettenborn erließ eine Aufforderung an den Senat, welche mehr als eine Auslegung zuließ und fast den Anschein hatte, als sollten dem Senate dadurch Verantwortungen und Verbindlichkeiten auferlegt werden, die ihm unter dieser Wendung der Dinge fremd bleiben mussten. Der Oberst wiederholte unmittelbar sein Schreiben, er forderte von dem Senate die schleunige und tüchtige Anrede der Bürger und Bewohner Hamburgs, wie ersichtlich, um sich nicht für die bisher getanenen Schritte verantwortlich machen zu dürfen. Wenn der Senat jetzt zögerte, so war ihm dies weniger zu verdenken; denn was konnte nicht Alles auf eine solche Einleitung und Einwilligung, wenn Tettenborn treulos würde, folgen, wie schwer musste Hamburg nicht die Folgen wirklich tragen!
Endlich erließ der Senat das verlangte aufmunternde Publikandum, wie wohl zu ersehen war, nur aus offenbarem Zwang. Tettenborn hatte mehr Selbstvertrauen, als die Verhältnisse schon gestatteten.