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- Category: Vermischtes
- Published: 31 May 2012
Der blasse, der gelbe, der braune und der rote. Bei den Seeleuten ist der Letztere der vorherrschende. Sie behalten dabei klare Augen, guten Appetit und rote Backen. Ein Seemann wäre vielleicht gut als Kultusminister zu verwenden, wenn es wie manche behaupten unserer Zeit hauptsächlich an der rechten Frische fehlt, die übrigens die Nachwirkungen des jüngsten Krieges und die durch ihn bewirkten Änderungen in der politischen Atmosphäre wohl hervorbringen werden. Doch wohin gerät der Federzug! Es ist Zeit zu bremsen. Im Versicherungsrechte muss manche Stelle getilgt werden, wenn die Freiheit hergestellt werden soll. Nur aus Unkenntnis der wirklich maßgebenden Verhältnisse ist im Landesgesetz den Seeleuten verboten worden ihre Heuerforderung zu versichern. Der Grund, der gemeiniglich dafür angeführt wird ist so hinfällig, wie er alt ist. Durch die Unsicherheit ihres Verdienstes sollen die Leute zu größerer Vorsicht angespornt werden. Nichts kann psychologisch unrichtiger sein. — Das Verbot ist außerdem durchaus überflüssig; wie bereits erwähnt fällt es den Seeleuten gar nicht ein, ihre Gage zu versichern; und wenn es ihnen einfiele, wer würde eine Versicherung übernehmen, bei welcher nicht einmal mit Bestimmtheit die Reise angegeben werden kann, wer würde dem Versicherer die Zahlung der Prämie verbürgen, und wie schwierig würde dem Seemanne oft der Nachweis des Schadens fallen.
Dem ungeachtet empfiehlt sich bei einer Revision der Gesetze die Streichung des Verbots. Das Gesetz soll im Interesse seiner eigenen Würde nichts Überflüssiges enthalten. Es soll nichts enthalten was dazu angetan ist, einer immer doch möglichen Entwickelung des Versicherungswesens einen Riegel vorzuschieben.
Aus: Hansa. Zeitschrift für Seewesen. Hamburg. 1871. Redigiert und verlegt von Dr. A. Breusing, H. Tecklenborg, a. Wagner, W. v. Freeden.