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Zu diesem Zwecke, dessen Gemeinnützigkeit keinem Zweifel unterliegt, soll eine sogenannte Lehrlingsschaft (Apprentiship) eingeführt werden, indem den Kapitänen der unter Hamburgischer Flagge fahrenden Schiffe von ihren Reedern die Verpflichtung auferlegt wird, nach der Größe des Schiffes regelmäßig 1 bis 3 junge Hamburger, die sich dem Seedienste widmen wollen, an Bord zu nehmen und für ihre erste seemännische Ausbildung zu sorgen. Während der Lehrlingsschaft, die etwa auf 3 Jahre festzusetzen ist, sollen diese angehenden Seeleute auf Kosten des Reeders unterhalten werden und selbst nach Verhältnis eine Geldvergütung empfangen.

 

 

Wünschenswert dürfte es zur bessern Erreichung des eben erwähnten Zweckes erscheinen, wenn jenen Lehrlingen, schon ehe sie wirkliche Seereisen antreten, Gelegenheit gegeben würde, sich unter Anweisung eines älteren dazu bestellten Bootsmannes in den zum Seedienst nötigen Handgriffen etc. vorher einzuüben, um dann desto leichter an Bord selbst sich nützlich machen zu können und nicht von vorn herein zurückgesetzt zu werden.

 

Aus: Über Hamburgs Handel. Band 3. Von Dr. Adolph Goetbeer. 1842