Wie die Schwalben ihr Hausrecht wahren

Autor: Wiechmann, C. M. Dr., Erscheinungsjahr: 1871
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Dieser Beitrag von Dr. C. M. Wiechmann, entstammt dem „Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg“ 24. Jahrgang aus dem Jahr 1871.


Im Frühling des vorigen Jahres brachten mehrere mecklenburgische Blätter das nachstehende interessante Referat aus Malchow, das ich hier bona fide wiederhole.

Ein Schwalbenpaar hatte vor Kurzem sein Nest unter dem Dache eines zweistöckigen Hauses aufgebaut. In Abwesenheit der Eigentümer nahm ein Sperling Besitz von dem Nest. Als das Schwalbenpaar bei seiner Rückkehr den Usurpator in seinem Neste erblickte, wich es traurig zurück, umflog in kleinen Kreisen einige Male die geraubte Wohnstatt, schwang sich in die Höhe und verschwand. Nach wenigen Sekunden kehrte es mit drei anderen Schwalben, Lehm in den Schnäbeln tragend, zurück und dieselben fingen an, den Eingang des Nestes zuzukleben, um den frechen Räuber mit dem Hungertode zu bestrafen. In kurzer Zeit war der Eingang so eng geworden, dass der Spatz nicht mehr entweichen konnte; er steckte noch oft den Kopf hervor und wollte entfliehen, aber vergeblich. Inzwischen halte sich eine Schar Kinder unter dem Neste versammelt, wodurch sich die Schwalben in ihrem Vorhaben stören ließen. Diesen Moment hatte der Gefangene benutzt, mit seinem dicken Schnabel von der Umrandung der Öffnung Erdteile loszubröckeln, bis er sich endlich mit großer Anstrengung durch die Öffnung hindurchdrängen und das Weile suchen konnte.

W.

Leim- oder Hausschwalbe

Leim- oder Hausschwalbe

Rauchschwalbe

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