Vom meineidigen Vogt in Sandfeld bei Gadebusch.

Aus: Mecklenburgs Volkssagen. Band 1
Autor: Von C. Masch, Pastor zu Demern, Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sage, Volkssage,
Es war ein heftiger Streit entstanden zwischen Lüder Lützow, der auf Dutzow saß, und dem auch der nahe Hof Niendorf, im Lande Sachsen*) gelegen, gehörte, und dem Herrn von Mecklenburg, der auf dem Schloss zu Gadebusch wohnte, über die Grenzen der Waldungen, welche an der Scheide des Gutes Dutzow lagen, hart an der Kneeser Feldmark, welches ein herrschaftlich Gut war. Das wird wohl zu Herzog Christophs**) Zeit gewesen sein, das Jahr weiß Niemand, aber die Sache ist ganz gewiss, denn viele alte Leute haben davon erzählt, die sie von ihren Vätern gehört haben.

*) Das jetzige Herzogtum Lauenburg, sonst Sachsen-Lauenburg genannt, war in alten Zeiten der Sitz der slawischen Polaber und wurde von Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen und Bayern unterworfen, fiel aber nach der über ihn vom deutschen Kaiser Friedrich I., genannt Barbarossa, im Jahre 1180 ausgesprochenen Reichsacht an Albrecht aus dem Hause Ascanien oder Anhalt, der sich fortan Herzog von Sachsen-Lauenburg nannte. Als seine Nachkommenschaft 1689 mit dem kinderlosen Herzog Julius Franz von Sachsen-Lauenburg ausstarb, nahm der Herzog Johann Wilhelm von Celle Besitz von diesem Herzogtume, welches nach seinem Tode 1694 an die kurfürstliche Linie des Hauses Braunschweig fiel. Bis 1814 blieb Lauenburg kurbraunschweigisch oder hannoverisch, da wurde es, mit Ausnahme des Amtes Neuhaus, welches Hannover behielt, an Preußen abgetreten. 1815 aber trat es Preußen schon wieder an Dänemark ab und erhielt dafür Schwedisch-Pommern und die Insel Rügen. — Diese beiden Gebiete waren nämlich im Kieler Frieden am 14. Januar 1814 von Schweden an Dänemark, zur Entschädigung für den Verlust Norwegens, abgetreten worden. — Lauenburg gehört zum hohen deutschen Bunde und ist deshalb auch der jetzige Beherrscher desselben, der König von Dänemark, in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein und Lauenburg, Mitglied desselben.
**) Herzog Christoph, geb. 30. Juni 1537, gest. 3. März 1592 — einer der nachgeborenen Söhne des regierenden Herzogs Albrecht VII, von Mecklenburg-Güstrow, auch Albrecht der Schöne genannt, und dessen Gemahlin Anna, geb. Markgräfin von Brandenburg, — war zuerst aus kurze Zeit Administrator des noch damaligen Bistums Ratzeburg, daraus von 1555 bis 1569 Coadjutor des Erzbistums Riga, und regierte dann zu Gadebusch vom 27. Januar 1570 bis zu seinem Tode.
Der Herausg.


Es war die Grenze freilich seit uralter Zeit durch große Steine bezeichnet, und auf diesen war die Leiter aus dem lützowschen Wappen und ein Gänsefuß gehauen, wie die Leute meinten, eigentlich aber war es der Strahl aus dem Wappen der Scharpenberge, welche vormals in diesen Gegenden das Land gehabt haben; nun aber sagten die Mecklenburger in Gadebusch, Luder Lützow habe zur Nachtzeit die Steine verändert und deren mehrere an die streitigen Stellen gebracht und die Steinmetzen hätten sie zur Nachtzeit bezeichnen müssen, wie die alten bezeichnet waren, und brachten ein Talglicht her, welches bei dieser nächtlichen Arbeit verloren sein sollte. Und als sie nun schon lange sich gestritten hatten und doch Keiner nachgeben wollte, als Lüder Lützow sich auf seine Grenzsteine berief und die Gadebuscher Herrn von ihrer Anklage nicht weichen wollten, da beschloss man an Ort und Stelle die Sache zu untersuchen, und es sollte zur Urkund die Scheide begangen werden, wie es so alter Brauch war in streitigen Fällen.

Da kamen denn ihrer viele zusammen, und der Herzog von Mecklenburg selbst kam auch geritten, und Lüder Lützow auf seinem Hengste war auch zur Stelle. Der alte Vogt von Kneese, dem man gute Wissenschaft von der Sache zutrauen konnte, ward beauftragt, den wichtigen Gang vorzunehmen. Und er schritt fürbaß, aber bald wandte er sich von dem alten Steine mit dem Wappen ab und schritt auf das Land, welches Lüder als das seinige beansprucht hatte, weiter und weiter; ihm folgten die Andern und bezeichneten den Weg, den er gegangen war, als die richtige Scheide. Und als er nun zu Ende gekommen war und Lüder Lützow nun ein gut Stück Land verloren hatte, da schwur er einen heiligen teuren Eid, dass sein Fuß keine andere Erde betreten habe, als die der Herren von Mecklenburg, und die waren sehr froh, dass sie auf solche Weise den Streit gewonnen hatten gegen den Lützower.

Aber Lüder Lützow hatte die Schelmerei wohl erkannt und grimmig befahl er dem Vogte seine Schuhe auszuziehen, und siehe, da fand es sich denn, dass er die Schuhe in Gadebusch mit Erde gefüllt und dass er auf solche Weise seinem Herrn hatte dienen wollen und dass er meinte, sich retten zu können mit den Schalksworten, worin er seinen Eid geleistet hatte; denn wohl hatte sein Fuß nur Erde der Herren von Mecklenburg betreten, aber das war die Gadebuscher Erde gewesen.

Da ergrimmte Lüder Lützow in seinem Sinne und zog sein Schwert und stach den Meineidigen nieder, also dass er in seinen Sünden starb, und die Mecklenburger konnten ihn nicht schützen, obgleich sie ihn in ihre Mitte genommen.

Lüder Lützow aber hatte es vorher bedacht, dass es wohl so kommen würde und wusste, dass man den Friedebrecher greifen würde, so man ihn fangen könnte, und dann würde es ihm wohl schlimm gegangen sein; denn man machte damals nicht viel Umstände, um Einen vom Leben zum Tode zu bringen. Darum hatte er denn auch Schlagbäume überall auf dem Wege hinlegen lassen, der nach Dutzow und Niendorf führte, und hatte seinen Hengst geübt, darüber hinweg zu setzen.

Und als nun die Herren von Gadebusch und der Herzog selbst ihm folgen wollten, da konnten sie nicht über die Schlagbäume setzen, denn darauf waren ihre Pferde nicht geübt. Und als sie nun davon zurück bleiben mussten, während Lüder Lützow leicht genug hinüber kam, da ärgerten sie sich sehr und riefen ihm manch bitterböses Scheltwort nach; aber Lüder verhöhnte sie mit spottender Gebärde und mit groben Worten, und ritt nach seinem Gute Niendorf im Lande Sachsen, wo ihn die Mecklenburger nicht mehr greifen konnten.

Jedoch um den Prozess kam er nicht weg, den man gegen ihn beim Reichsgerichte anhängig gemacht, und er soll in eine große Strafe wegen dieser Begangenschaft verurteilt sein, sie sagen zur Zahlung von 400 Mark vierlöthigen Goldes; ob er sie aber gezahlt hat, und wer sie empfangen, das weiß Niemand.

Mecklenburgs Volkssagen - Band 1

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