Verhandlungen der Hansestädte mit dem Sultan von Marokko

Historische Zeitschrift, Band 22.
Autor: Sybel, Heinrich Karl Ludolf von (1817-1895) deutsche Historiker, Archivar und Politiker, Erscheinungsjahr: 1869
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Barbaresken, Piraten, Seeräuber, Freie Hansestädte, Sklavenhandel, Menschenraub, Sklavenkasse, Marokko
Die den Ministerkonferenzen zu Wien überreichte Denkschrift der Deputation des antipiratischen Vereins über die Notwendigkeit einer einheitlichen deutschen Handelspolitik d. d. Hamburg den 11. Januar 1820 ist von Aegidi, dem ich die Kenntnis derselben verdanke, bereits in seiner akademischen Abhandlung: Aus der Vorzeit des Zollvereins. Hamburg 1865, S. 77 nach Gebühr ausgezeichnet worden. Sie hebt neben der Forderung einer deutschen Nationalflagge und Navigationsgesetzung als besonders wichtig hervor „die im Wege der Güte oder der Nötigung zu bewirkende Abstellung der Seeräubereien der Barbaresken und bemerkt dazu: „Die Schifffahrt der Deutschen, weil sie wehrlos ist, leidet durch dieses Unwesen mehr als diejenige irgend einer andern Nation, da auf den bedrohten Meeren ihre Flagge, wenn solche nicht zugleich diejenige einer fremden Krone ist, welche mit den Barbaresken Traktate abgeschlossen, gar nicht erscheinen darf." Es dürfte nicht ohne Interesse sein, diesen Punkt auf Grund der zwischen den Hansestädten und Marokko gepflogenen Unterhandlungen aktenmäßig zu erläutern, wozu mich Herr Regierungssekretär Dr. Ehmck zu Bremen in gütigster Weise in den Stand gesetzt hat.

Hamburg hatte zuerst um die Mitte des 18. Jahrhunderts einen Vertrag mit Algier geschlossen, der indes nicht zur Ausführung gelangt ist. Im Jahre 1802 forderte es die beiden andern Städte auf, gemeinschaftlich einen Friedensvertrag mit Marokko einzugehen und schloss, als diese ablehnten, im Jahre 1805 allein ab. Dieser Vertrag, der Hamburg zu einem jährlichen Tribut von 5.000 spanischen Thalern verpflichtete, wurde von beiden Teilen so lange aufrecht erhalten, bis die Napoleonische Herrschaft der hanseatischen Schifffahrt ein Ende machte. Bremen hatte 1805 den Wunsch geäußert, dem Vertrage beizutreten, damals aber lehnte Hamburg die dafür erbetene Vermittelung ab.

Nachdem die Freiheit der Hansestädte wieder hergestellt war, wurden von Seiten Marokkos Versuche gemacht, sie zum Abschluss von Verträgen, resp. zur Zahlung von Tribut, zu veranlassen. So geschah es, dass am 26. November 1821 der portugiesische Consul Colaço zu Tanger, welcher dort die Interessen der Hansestädte wahrnahm, ohne Auftrag, in der Hoffnung auf nachträgliche Ratifikation, für sie einen Friedensvertrag mit dem Kaiser von Marokko Mulei Soliman verabredete, nach welchem, außer einigen Geschenken, jede Stadt ihm jährlich die Summe von 2.000 spanischen Thalern zahlen solle, gegen die Zusicherung ihre Schiffe unbelästigt zu lassen. Der Vertrag lautet in französischer Uebersetzung:

„Traduction d’une Convention de paix, renouvellée de la part de Sa Majesté Mulei Soliman, Empereur de Maroc, aves les trois Villes anseatiques, Hambourg, Lübeck et Bremen*)

*) Diese Übersetzung gelangte (nebst einer Ausfertigung des Vertrags in arabischer Sprache) Anfangs 1825 mit dem Schreiben des folgenden Kaisers vom Jahre 1824 nach Bremen; offenbar sollte sie als Beleg für dessen Forderung dienen.

Dieser Vertrag wurde von den Hansestädten nicht gutgeheißen und die Sache blieb mehrere Jahre auf sich beruhen. Inzwischen war am 28. November 1822 auf Mulei Soliman dessen Neffe Abderahman gefolgt.

Im Mai 1824 berichtete der Generalkonsul zu Lissabon nach Bremen, dass zwischen Hamburg und Marokko unter der obgedachten Bedingung ein Friede geschlossen sei und dass der Kaiser die Städte Bremen und Lübeck auffordere, sich diesem Vertrage durch Zusicherung eines gleichen Tributs anzuschließen. Wahrscheinlich hing damit zusammen, dass im Januar 1825 durch Vermittlung des dänischen Konsuls zu Tanger, Schousboe, und des dänischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Grafen Schimmelmann ein Schreiben nach Bremen (und ebenso nach Lübeck) gelangte, welches 5.000 Piaster für die Vergangenheit (als rückständigen Tribut) und 2.000 Piaster jährlich für die Zukunft begehrte.

      Note.

Von dem Königlichen General-Konsul, Legationsrat Schousboe in Tanger, ist unterm 17. November v. J. anhero berichtet worden, wie der Agent des Kaisers von Marokko, Namens Macnin, sich an den Generalkonsul mit dem Antrage gewandt hat, durch die Königlich Dänische Regierung den freien Hansestädten Lübeck und Bremen eine Eröffnung tun zu wollen, um zu erfahren, ob diese Städte gesonnen sein möchten die vom Kaiser vorgeschlagenen und in den angebogenen Abschriften der an die Städte gerichteten Schreiben des Kaisers nebst beigefügten Übersetzungen und Anlagen enthaltenen Bedingungen anzunehmen, wobei der Kaiser in jedem Falle sobald als möglich eine bestimmte Antwort zu erhalten wünscht.

Der Königliche General-Konsul fügt hinzu, dass die freien Hansestädte, falls sie die getanen Vorschläge annehmlich finden, darauf bedacht sein müssen, nicht allein baldigst diejenigen 5.000 Piaster zu remittieren, welche bereits im Mai-Monat v. J. verfallen sind, sondern noch außerdem diejenigen 2.000 Piaster zu entrichten, welche den 1. Mai 1825 fällig sein werden, und dass also im Ganzen 7.000 Piaster zu bezahlen sein würden. Diese Remisse müsste ferner von einem besondern Schreiben sowohl des Lübeckischen als des Bremischen Senats an Mulei Abderhaman begleitet werden, worin gesagt würde, die Städte hätten das getane Anerbieten angenommen, und dass sie sich verpflichteten, die dabei festgestellten Bedingungen zu erfüllen. Der Agent des Kaisers (welcher, wie der General-Konsul bemerkt, bei dieser Gelegenheit eine Gratifikation von Seiten der Städte zu erhalten erwartet) versicherte übrigens, wie es nicht die Absicht seines Herrn sei, den Städten durch Absendung eines eigenen Konsuls zur Wahrnehmung ihres Interesse unnötige Kosten zu verursachen, sondern dass es ihnen anheimgestellt sei, das Geschäft einem andern dort erkannten Konsul zu übertragen.

Indem der Unterzeichnete Geheimer Staatsminister und Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten die Ehre hat, des Herrn General-Konsuls Pauli Wohlgeboren von Vorstehendem mit dem Ersuchen zu benachrichtigen, die Senate der freien Hansestädte Lübeck und Bremen hiervon in Kenntnis setzen zu wollen, benutzt er übrigens mit einem besondern Vergnügen diese Veranlassung, um dem Herrn General-Konsul die Versicherung seiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.
Kopenhagen, den 13. Januar 1825.
(Sign.) E. G. Schimmelmann.

Übrigens hatte sich keineswegs, wie der Kaiser von Marokko behauptet, Hamburg ohne weiteres zu den geforderten Zahlungen bequemt*). Vielmehr war man damals in Hamburg ebenso wie in den beiden anderen Städten der Meinung, sich in keine Verträge mit den Barbaresken einzulassen und hielt es für das Geratenste, jene Schreiben vollständig mit Stillschweigen zu übergehen.

*) 1829 November 17. Hamburg schrieb Syndikus Amsinck an Senator Gildemeister zu Bremen: dass hinsichtlich Lübecks und Bremens von Rückständen gar nicht die Rede seine könne, da diese Städte nie an Verhandlungen teilgenommen noch Verträge abgeschlossen hätten, „Auch an Hamburg können rechtlicher Weise keine Ansprüche auf Rückstände gemacht werden; die früheren Verträge von 1805 sind erloschen und sogar durch Marokko selbst förmlich gekündigt. Spätere Verhandlungen in den Jahren 1821 und 1824 sind durchaus ohne bestimmtes Resultat geblieben; da jedoch in Hinsicht dieser letzteren einige, vorzüglich durch die Unzuverlässigkeit der Agenten veranlasste Zweifel obwalten, so ist man Hamburgischerseits erbötig, nötigenfalls dafür lieber ein mäßiges Opfer von 2.000 à 3.000 Piaster zu bringen, damit aus dieser Forderung kein Hindernis entstehe, welche Ausgabe natürlich Hamburg allein treffen würde.“

Einige Jahre später aber änderte sich die Stimmung in Hamburg. Von der dortigen Kommerzkammer scheint das Verlangen ausgegangen zu sein, die hanseatische Flagge nicht länger den Angriffen der Korsaren ausgesetzt oder von einem großen Teile des Meeres ausgeschlossen zu sehen. Und ein besonderer Umstand trug dazu bei, dass der Hamburger Senat diesen Forderungen nachgab, nämlich die veränderte Haltung des englischen Ministeriums, welches erklärte, es habe im Jahre 1817 von den Barbaresken- Staaten die Zusicherung erlangt, mit den Hansestädten Frieden schließen zu wollen, und sei daher nicht geneigt, fortwährend bei Beraubung hanseatischer Schiffe zu intervenieren, wenn sie von dieser Bereitwilligkeit keinen Gebrauch machten. Seit August 1828 drängte daher Hamburg bei den andern Städten auf gemeinschaftliche Unterhandlungen mit jenen Staaten. In Bremen hatte man große Bedenken dagegen, welche Anfangs auch von Lübeck geteilt wurden; indessen im Jahre 1829 kam es dahin, dass Hamburg und Lübeck sich entschlossen, eventuell auch allein vorzugehen *). Unter diesen Umständen gab Bremen nach, weil es nicht rätlich erschien, sich in einer solchen Frage von den andern Städten zu trennen. Die englische Regierung erklärte sich bereit, diese Angelegenheit auf alle Weise zu fördern, erlaubte ihrem Konsul zu Tanger, Drummond Hay, die Verhandlungen im Namen der Hansestädte zu führen und stellte ein Kriegsschiff zur Verfügung.

*) Behrens, Topographie und Statistik von Lübeck. Lübeck 1829, Th. I, S. 198, bemerkt über die „Sclaven-Casse“ zu Lübeck: „Die Sclaven-Casse wurde im Jahr 1629 auf Vorstellung der sämtlichen Kollegien zum Behufe der Loskaufung der in Gefangenschaft der Barbaresken geratenen Seeleute errichtet und auf den Ertrag einer auf alle Schiffe nach der größeren oder geringeren Gefahr modifizierten Abgabe (zu welcher auch die Seeleute beisteuern, nämlich Schiffe, die den Sund passieren 1/16, diejenigen, welche in der Ostsee bleiben, 1/32 der Gage der Schiffsmannschaft) angewiesen. — Man steht im Begriff, mit den Raubstaaten einen Vertrag, unter Englands Vermittlung, zu schließen, um das empörende Verfahren dieser Seeräuber gegen hanseatische Seefahrer zu hemmen.“ Vgl. Th. II S. 208 (1839), Dem Herrn Archivar C. Wehrmann zu Lübeck verdanke ich die Nachricht, dass jene Abgabe für die Reisen in der Ostsee seit dem 1. Januar 1834 und seit dem 1. Januar 1839 überhaupt nicht mehr entrichtet wird. Die Sclavenkasse ist 1857 aufgehoben.

Während man in den Hansestädten noch über die Vorfrage unterhandelte, traf im August 1829 in Hamburg ein von dem dänischen Konsul zu Tanger an den dänischen Ministerresidenten zu Hamburg befordertes neues Schreiben des Kaisers von Marokko an die drei Städte ein, welches ebenfalls Zahlung für die Vergangenheit so wie die angeblich vertragsmäßig zugesicherte Abgabe für die Zukunft verlangte. Das Schreiben lautet in deutscher Übersetzung:

Ehre sei dem einigen Gott
und es mögen sich mehren seine Verehrer.

An den Staat von Hamburg, an den Staat von Lübeck und an den Staat von Bremen.
Wir wünschen Euch Glück und Heil.

Gewiss muss Euch noch dasjenige bekannt sein, was in Seeangelegenheiten über Frieden und Sicherheit zwischen Euch und Unserm Oheim, dem Sultan Suleyman (der die Herrlichkeit Gottes schauen möge) verabredet ist. Ihr seid indes zuerst von dem abgewichen was in Unserm Bündnisse festgesetzt war. Da wir aber gleichwohl bereit sind Euch dasselbe zu bewilligen, was Ihr mit Unserm erwähnten Oheim eingegangen seid: so benachrichtigen Wir Euch in Ansehung Dieses durch Gegenwärtiges: dass, wenn Ihr Frieden und Geschäfte mit Uns wünscht, und dass Wir Euch mit Wohlwollen behandeln, gleich den Völkern, mit denen Wir Uns hierüber verständigt haben: so werdet Ihr eine fortwährende Abgabe an Uns entrichten, welche noch rückständig ist von der Zeit an, wo die Übereinkunft zwischen Euch und Unserm besagten Oheim abgeschlossen wurde, bis jetzt. Es kann nun dieses Geschäft verhandelt werden, vermittelst Unsers Untertans Isaac Eflatu, welchen Wir schon zur Unterhandlung mit Euch beauftragt haben. Auf diese Weise werden Wir denn weiter hierin verfahren können.

Am 13. Zil Hedja im Iahr der heiligen Hedschra 1244 (Juni 1829).

Inzwischen hatten die Städte sich über die einzuleitenden Verhandlungen geeinigt. Sie sollten einerseits mit sämtlichen vier Barbareskenstaaten, und zwar zunächst mit Marokko, geführt werden, andererseits wollte man aber — auf Englands Rat und wie Bremen von Anfang an gewünscht hatte — nicht einen jährlichen Tribut zugestehen, sondern ein einmaliges, allerdings bei Prolongation des Vertrags in gewissen Zeiträumen, etwa alle zehn Jahre, zu erneuerndes Geschenk an den Kaiser von Marokko, resp. die Beys von Algier, Tunis und Tripolis gewähren. Man nahm dabei an, dass sich diese Geschenke an sämtliche vier Fürsten für alle drei Städte auf nicht mehr als 12.000 bis höchstens 20.000 spanische Thaler belaufen dürften. Demgemäss wurden die Instruktionen abgefasst. Man beschloß nun auch dem Kaiser von Marokko in einem gemeinschaftlichen Schreiben zu antworten, welches von dem hanseatischen Generalkonsul in London, Colquhoun, der in dieser Sache vorzugsweise tätig war, in Gemeinschaft mit dem englischen Gouvernements-Dolmetscher Salami nach den in England bei der Korrespondenz mit jenen Staaten üblichen Curialien entworfen, im Original in deutscher Sprache abgefasst, prachtvoll auf Pergament ausgefertigt und mit einer arabischen Übersetzung begleitet wurde:

Die Senate der freien Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg, an den Erhabenen und Ruhmwürdigen Monarchen, den mächtigen und sehr edlen Fürsten, Sr. Kaiserlichen Majestät, Sultan Abd Er-rehman ben Hisham, Kaiser der Reiche von Marokko, Susa, Mehnasa, Fez und Sejlmasa und aller Länder der Garbe von Afrika Unsern Gruß.

Erhabener und Ruhmwürdiger Kaiser!

Wir haben Ew. Kaiserlichen Majestät sehr geehrtes Schreiben vom verflossenen 13. Juni erhalten, in welchem Ew. Majestät uns mitteilen, dass es höchst Ihnen bekannt sei, wie Friedensbedingungen zwischen Ew. Kaiserlichen Majestät verstorbenem Oheim, Seiner Majestät Sultan Soliman und unseren Staaten eingegangen worden sein; und dass, wenn wir die Bestätigung dieses Friedens und dieser Freundschaft wünschen sollten, Ew. Kaiserliche Majestät dazu geneigt sein.

In Erwiderung darauf erlauben wir uns die Versicherung auszusprechen, dass, bei der hohen Achtung und Wertschätzung, welche wir für Ew. Majestät Person und friedliebende Gesinnung hegen, wir zu einer billigen Verständigung hinsichtlich aller Zweifel und Streitigkeiten, welche jetzt zwischen unseren Staaten und Ew. Majestät Regierung obwalten möchten, zu kommen wünschen und beabsichtigen, damit ein dauernder freundschaftlicher Handelsverkehr zwischen den respektiven Ländern gesichert werde. Die Vorteile, welche auf beiden Seiten aus einer solchen glücklichen Verständigung erwachsen werden, können Ew. Majestät hoher Einsicht nicht entgehen.

Bei dieser Bereitwilligkeit von unserer Seite, hat Se. Majestät der König von Großbritannien, Ew. Kaiserlichen Majestät höchst geehrter Freund, und unser alter sehr wohlgeneigter Verbündeter, uns seine freundschaftliche Vermittlung geneigtest zugesagt, um etwaige Streitigkeiten zwischen Ew. Majestät und uns zu einem friedlichen Ende zu bringen.

Wir haben demnach den Ministern Sr. Kgl. Großbritannischen Majestät unsere Wünsche über die Art einer Verständigung mitgeteilt; und werden diese, nachdem sie die Befehle Sr. Majestät Behufs der Vermittlung eingeholt, dem in höchst Ihren Staaten residierenden Konsul, welcher auch mit unserer Vollmacht versehen werden wird, Instruktionen zur Eröffnung von Unterhandlungen mit Ew. Majestät Regierung mitteilen. Wir hoffen und trauen darauf, dass eine gleiche Neigung von Seiten Ew. Kaiserlichen Majestät die Beseitigung jedes streitigen Punkts erleichtern, und einen beständigen Frieden und aufrichtige Freundschaft zwischen Ew. Kaiserlichen Majestät und unseren Staaten unter dem Schutze der Vorsehung sichern wird.

Schließlich rufen wir den Allmächtigen für Ew. Kaiserlichen Majestät Wohlfahrt und Erhaltung an.
Gegeben etc. etc.*)

*) In den Akten des Bremer Archivs findet sich nur ein Entwurf dieses Schreibens; doch erhellt, dass es in dieser Form genehmigt ist. Es wurde im Dezember 1829 von den präsidierenden Bürgermeistern der drei Städte unterzeichnet und besiegelt.

Die in diesem Schreiben enthaltenen Ansprüche waren willkürlich und unbegründet. Nur Hamburg hatte früher einen Vertrag mit Marokko geschlossen, nicht Lübeck und Bremen, und die darauf beruhenden Zahlungen waren bis 1810 geleistet, also selbst abgesehen davon, dass der frühere Kaiser von Marokko jenen Vertrag für aufgehoben erklärt hatte, konnte berechtigter Weise nicht von Rückständen seit 30 Jahren die Rede sein.

Man war in Hamburg nicht zweifelhaft, dass man sich mit diesem Unterhändler nicht einlassen könne*). Schon die Lage der Verhandlungen mit England machte es untunlich.; überdies konnte das Schreiben des Kaisers schon der Form nach nicht als eine genügende Vollmacht angesehen werden. Man nahm daher im Einverständnis mit den andern Städten darauf Bedacht, Aflalo mit möglichst höflicher Manier zu entfernen, damit er auf die künftigen Verhandlungen nicht nachteilig einwirke. Aflalo wünschte sehr, dass man ihm das Erwiderungsschreiben der Senate an den Kaiser von Marokko übergeben möge, damit er sich bei demselben wegen Erfüllung seines Auftrags legitimieren könne. Er war nämlich voll Furcht, da er Eigentum und reiche Verwandte in Marokko hatte, welche dem Kaiser für die Treue und den Eifer seines Unterhändlers haften sollten. Diesem Wunsche ward gewillfahrt, und so reiste Aflalo am 17. Dezember 1829 anscheinend sehr befriedigt von Hamburg ab und versprach das Schreiben der Senate durch denselben kaiserlichen Boten nach Marokko zu befördern, welcher ihm den vorerwähnten kaiserlichen Brief gebracht. Große Eile hatte er damit nicht; jenes Schreiben gelangte erst im Juni 1830 an seine Bestimmung.

Übrigens gingen auch die Instruktionen für die Verhandlungen mit Marokko an den englischen General-Konsul zu Tanger erst Anfang März 1830 von London ab.

Mittlerweile hatten die Vorbereitungen für die französische Expedition gegen Algier das Bedenken wachgerufen, ob es überhaupt nötig und nützlich sei, in jene Unterhandlungen einzutreten. Die Nachricht von dem Abgange der Expedition hatte die Wirkung, dass die bereits nach London geschickten Schreiben an die Beys von Algier, Tunis und Tripolis und die Instruktionen für die Verhandlungen mit denselben in Folge weiterer Weisungen dort zurückgehalten wurden. Auch hinsichtlich der Verhandlungen mit Marokko einigte man sich dahin, möglichst zu temporisieren, was auch die englische Regierung zur zeit für das Angemessenste hielt. Nach der Eroberung Algiers (25. Juni 1830) ward der General-Konsul Hay dahin instruiert, die Verhandlungen mit Marokko tunlichst in die Länge zu ziehen, ohne gerade abzubrechen.

Inzwischen hatte Hay seit Mitte April schon vorläufige Verhandlungen eingeleitet, die auch sofort das Resultat ergaben, dass der Kaiser von Marokko den Hansestädten bis auf weiteres einen Waffenstillstand ohne Gegenleistung zusicherte.

*) 1829 Nov. 17. Hamburg, Syndikus Amsinck an Senator Gildemeister zu Bremen.

Für den jetzt verfolgten Zweck, die Verhandlungen in die Länge zu ziehen, kam der Umstand, dass der Kaiser seine frühere Forderung an Hamburg in etwas anderer Form wiederholte (Hamburg solle für die Rückstände seit 1814 die Summe von 100.000 spanischen Thalern zahlen) gar nicht ungelegen, so wenig man auch daran dachte, sich jemals ernstlich darauf einzulassen.

Dies war noch die Lage der Dinge, als im Mai 1834 der drohende Ausbruch eines Kriegs zwischen Neapel und Marokko in den Hansestädten die Erwägung veranlasste, ob jene noch immer nicht formell abgebrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen feien. Damals wäre allerdings ein Wiederaufleben des alten Raubsystems für sie noch nachtheiliger als einige Jahre früher gewesen, weil seit 1830 ihre Schifffahrt sich auch auf das mittelländische Meer ausgedehnt hatte, das bis dahin von ihr gemieden wurde. Zunächst ward es dem General-Konsul Hay überlassen, falls neue Gefahren drohen sollten, nach seinem Ermessen zu handeln. Als aber nach wenigen Monaten die Streitigkeiten zwischen Neapel und Marokko beigelegt wurden, auch die Nachrichten über den Zustand der marokkanischen Marine nicht geeignet erschienen, besondere Besorgnisse einzuflößen, glaubte man die Verhandlungen, welche inzwischen noch nicht wieder begonnen waren, auch ferner ruhen lassen zu dürfen; jedoch ward dem genannten General-Konsul noch für die Zukunft auf alle Fälle Aufmerksamkeit empfohlen. Er hatte keinen Anlass, sich weiter deshalb zu bemühen. Es war das letzte Mal gewesen, dass diese Sorgen die hanseatische Politik beschäftigt hatten.