Verbot des "Der Volksstaat", Organ der sozial-demokratischen Arbeiter-Partei in Mecklenburg 1870

Aus: Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer offizieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung
Autor: Redaktion: Landesregierung, Erscheinungsjahr: 1870
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Einschränkung der Pressefreiheit, Verbot, Zensur, Der Volksstaat, sozial-demokratische Arbeiter-Partei, Wilhelm Liebknecht
Nachstehende, von dem General-Gouvernement der Küstenlande in Hannover erlassene Verfügung:

Die unter der Redaktion von W. Liebknecht in Leipzig erscheinende Zeitung:

"Der Volksstaat", „Organ der sozialdemokratischen Arbeiter-Partei und der internationalen Gewerks-Genossenschaften."

und deren Verbreitung wird in dem Bezirke des General-Gouvernements der Küstenlande für die Dauer des gegenwärtigen Kriegszustandes hiermit verboten.

Die Übertretung dieses Verbots wird in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. Juni 1851 über den Belagerungszustand bestraft.

Hannover, den 21. September 1870
Der General-Gouverneur.
gez: Vogel von Falkenstein.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Neustrelitz, den 24. September 1870.
Großherzoglich Mecklenburgische Landes-Regierung.
W. Freiherr von Hammerstein.