Veränderte Stellung der Hansestädte im sechzehnten Jahrhundert

Aus: Aus den Archiven der Hansestädte
Autor: Burmeister, Carl Christoph Heinrich (1809-1842) Theologe, Historiker, Publizist, Mitglied der königlichen Gesellschaft für nordische Altertumskunde in Kopenhagen und des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Erscheinungsjahr: 1843
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Hanse, Hansa, Hansestädte, Freihandel, Zollverein, Preußen, Österreich, Zölle, Handelsschranken, Freihandel, Europa, Welthandel, Hamburg, Bremen, Lübeck
Die erste Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts hatten fast alle Städte mit der Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten zu tun. Dann folgten die Innern Streitigkeiten zwischen Rat und Gemeine in fast allen Hansestädten, welche teilweise mit großer Erbitterung geführt wurden., Obgleich freilich das demokratische Element in den Hansestädten stets vorhanden war und sich in jedem Jahrhunderte, wenn die verwaltenden Behörden über ihre Grenzen hinausgingen, bemerkbar machte (man denke nur an die Bewegungen in Rostock 1313, in Braunschweig 1373 bis 1383, in Lübeck 1408 ff., in Hamburg 1417, in Wismar 1416 und 1427, in Rostock 1416, 1427, 1491), so fehlten noch immer bestimmte und umfängliche Verträge. Hier brach Stralsund die Bahn. Der Vertrag zwischen Rat und Bürgerschaft in Stralsund den 20ten Juni 1583 ist die Grundlage fast aller Verträge geworden. Während früher der Rat mit großer Selbständigkeit fast allein die Verwaltung bis zur Rechenschaftsablage führte, wurden demselben jetzt überall Repräsentanten aus der Bürgerschaft selbst während der Verwaltung beigegeben. Hatte der Rat früher wohl im Vertrauen auf die Beistimmung der Bürger manche Verfügungen erlassen und manche Geldhilfe bewilligt, so war daran jetzt ohne Bewilligung der Bürger nicht zu denken. Dass dadurch die Lage des Hansebundes eine ganz andere werden musste, versteht sich von selbst. Dazu kam, dass der Handel durch die Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Ostindien eine andre Richtung bekam, wodurch die Blüte des hansischen Kontors in den Niederlanden nicht wenig gefährdet wurde. So lange in den Kontoren Vorrat an Geld war, konnte man, ohne den Bürger mit neuen Steuern zu beschweren, manchen entschiedenen Schritt zur Erhaltung des Ansehens der Hansestädte wagen. Dasselbe Verhältnis fand zwischen den wendischen Städten und den Hansestädten statt. Schon 1579 gestehen die wendischen Städte, welche als der stehende Ausschuss der Hansestädte anerkannt waren, dass sie oft Kontributionen auf sich genommen, in der Hoffnung, dass sie auf dem Hansetage würden wieder verlegt werden, aber vergebens.

Krakau und Breslau waren schon um 1474 aus der Hanse getreten, weil ihnen die Kosten gegen den verhältnismäßig geringen Gewinn zu bedeutend erschienen. In dem erneuten Bündnisse von 1579 waren folgende Punkte aufgestellt:

1) dem Kaiser in allen rechtmäßigen und billigen Stücken Gehorsam zu leisten
2) sich gegenseitig Beistand zu leisten
3) Verkehr und Handlung zu fördern
4) soll und will man zur Verrichtung gemeiner Hanseversammlung Kontributionen bewilligen
5) der Rat von Lübeck hat das Recht der Zusammenberufung
6) Streitigkeiten unter den Städten sollen von den Städten selbst abgemacht werden
7) Bürger sollen in den Hansestädten nicht mit Arrest belegt, sondern zu schleunigem Recht geholfen werden
8) Sicherheit des Geleits soll verbürgt werden
9) wird ein zum Hansetage ziehender Deputierte gefangen, so muss die nächstgelegene Stadt ihn lösen
10) eine Überfallene Stadt soll man unterstützen
11) Abstellung innerlichen Zwistes. Der Rat soll bei Vollmacht erhalten werden
12) Innere Zwistigkeiten in den Städten sollen durch die nächst benachbarten Städte geschlichtet werden.
13) Verbrecher sollen in allen verbündeten Städten unnachsichtlich verfolgt werden
14) Wegen der Zünfte soll es bei dem Bündnisse von 1572 verbleiben.

Den 25. Juni 1579 wurden diese Punkte von folgenden Städten auf dem Hansetage zu Lübeck beschlossen: Lübeck, Bremen, Rostock, Stralsund, Wismar, Braunschweig, Danzig, Königsberg, Buxtehude, Stade, Hamburg, Lüneburg und Wesel. Dagegen traten Göttingen und Goslar aus dem Bunde der Hansestädte. Schon 1553 8. Mai waren Lippe, Stendal, Soltwedel, Berlin, Kiel, Halle, Helmstädt, Quedlinburg, Aschersleben, Halberstadt, Krakau, Breslau, Frankfurt a. O. als nicht zur Hanse gehörig bezeichnet worden.

Hansewappen

Hansewappen

Hanse Kogge

Hanse Kogge

Lübeck Das Holstentor

Lübeck Das Holstentor

Braunschweig Stadtansicht

Braunschweig Stadtansicht

Greifswald Stadtansicht

Greifswald Stadtansicht

Magdeburg Stadtansicht

Magdeburg Stadtansicht

Rostock Stadtansicht

Rostock Stadtansicht

Stralsund Stadtansicht

Stralsund Stadtansicht

Wismar, Stadtansicht

Wismar, Stadtansicht

Hamburg, Blick auf die Unterelbe

Hamburg, Blick auf die Unterelbe