Urkundensammlung zur Geschichte des Geschlechts von Maltzahn. Bd. I

Erster Band. 1197-1331
Autor: Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist, Erscheinungsjahr: 1842
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, v. Maltzahn, Familiengeschichte, Landesgeschichte, Kulturgeschichte, Sittengeschichte, Sozialgeschichte, Familiengeschichte, Mittelalter
Familiengeschichten sind Spiegel der Landesgeschichte; je größer und reiner die Spiegel, desto vollständiger und klarer sind ihre Bilder. Die Schwierigkeit aber, solche Spiegel zu schaffen, ist noch größer, als die Kunst, die von ihnen zurückgestrahlten Bilder aufzufassen. Nur in wenigen Fällen ist nämlich eine Familiengeschichte möglich, weil nur wenige Familien eine Geschichte besitzen und die Quellen derselben schwer zu einem Strome zu vereinigen sind, da sie überall und nach allen Seiten hin sprudeln: die Möglichkeit einer Familiengeschichte für den ganzen Zeitraum einer Landesgeschichte ist nur für die ältesten adeligen Geschlechter vorhanden.

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Wie eine Landesgeschichte nur dann Wert hat, wenn sie, über Aufzählung von Geburts- und Sterbejahren, von Schlacht- und Friedenstagen sich erhebend, die Entwickelung der Handlungen und Begebenheiten in ihrer Vollständigkeit und mit Klarheit ausführt, eben so soll auch die Familiengeschichte vielseitig und vollständig sein. Der Besitz eines Stammbaumes mit Geburts- und Sterbejahren, mit Würden und Titeln ist ein toter Schatz, der nicht viel mehr gibt, als etwa die Nachweisung einer Nachfolge im Güterbesitz. Will eine Familiengeschichte auf einen, solchen Namen Anspruch machen, so muss sie sich auf die Höhe eines echt geschichtlichen Standpunktes erheben und sich als wesentlicher Bestandteil in die Landesgeschichte einfügen, damit sie dem Vaterlande Nutzen bringe und dem Geschlechte, dessen Name in der Erkenntnis seiner Geschichte heilig zu halten sei, ein Quell des Lebens werde, der mit Urkraft strömt, zur Forschung und Deutung in den Ratschlägen des Allweisen, zur Ermutigung und Warnung der Starken, zur Heilung und Stärkung der Schwachen, zur Tröstung der Leidenden.

Diese Ansichten riefen das Urkundenwerk hervor, dessen erster Teil hier geboten wird. Streit über Güterbesitz veranlasste im J. 1819 die Abfassung der „Genealogisch-historischen Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erblandmarschalls von Moltzan auf Grubenhagen, von C. G. Evers“, gedruckt zu Neubrandenburg, 1841. Der Herr Landrat, Reichsfreiherr von Maltzahn auf Rothenmoor erkannte den hohen Wert einer inhaltschweren Familiengeschichte und beförderte, da die Möglichkeit derselben vor Augen lag, im Vereine mit den übrigen Familiengliedern, zunächst die Sammlung sämtlicher Quellen der Geschichte seines Geschlechts, welche reich genug ist, um von den Freunden der Geschichte mit Dank und Freude begrüßt zu werden. Die Öffnung so reicher Quellen wird jedem Forscher Veranlassung genug geben, aus ihnen zu schöpfen und Andern mitzuteilen. Das Verdienst, welches sich diese Urkundensammlung um die Landesgeschichte durch ein so bedeutendes Geschenk von Urkunden erwerben wird, ist nicht gering und verpflichtet zum aufrichtigsten Danke gegen die Urheber des Werkes.

Bei der Sammlung und Bearbeitung dieses Urkundenwerkes sind diejenigen Grundsätze zur Richtschnur genommen, welche die Herausgabe von Urkunden überhaupt fordern: Vollständigkeit des Stoffes und Benutzung der Urschriften; es ist getan, was in den Grenzen der Möglichkeit lag. Es ist, namentlich für die früheren Zeiten und besonders für den vorliegenden Band, jedes Denkmal benutzt, in welchem nur der Name Maltzahn vorkommt. Anhaltende Forschungen, namentlich für dieses Werk, haben gelehrt, dass die Zeugenanführungen im Mittelalter tieferen Grund, als zufällige Gegenwart, und ihre Veranlassung gewöhnlich in irgend einem engeren Verhältnisse der Zeugen zu der die Urkunde ausstellenden Person oder der in derselben behandelten Sache haben: in den Urkunden Nr. XXIX, S. 68, und Nr. CXXX, S. 282 und 283, wird ausdrücklich gesagt, dass die Kräftigeren und Bessern und Reichern des Geschlechts und der Freunde („potiores et meliores de tota parentela; — nobiscum fratres nostris cum pocioribus amicis nostris; — promittent milites et armigeri in solidum famosi et divites“) Zeugeneid leisten sollen; in andern Fällen sind es Räte und Diener der ausstellenden Fürsten, oder Freunde, Verwandte und Nachbaren des ausstellenden Privatmannes, welche durch ihre Zeugenschaft die Erteilung ihres Rates und ihrer Zustimmung ausdrücklich anerkennen. Ja, es scheint die Zeugenschaft eine selbstständige Handlung des Zeugenden in Beziehung auf den verhandelten Gegenstand zu bezeichnen, eine Handlung, welche in der Regel wichtige Schlüsse auf die Person und die Stellung des Zeugen erlaubt. Daher ist in einer Familiengeschichte das Vorkommen eines Familiengliedes in einer Urkunde eine eben so wichtige, oft noch wichtigere Begebenheit, als die Ausstellung einer Urkunde durch dasselbe. Diese Ansicht wird dadurch bestärkt, dass in gewöhnlichen Schuldscheinen oder Wechseln, selbst hochgestellter Personen, und andern rein persönlichen Versicherungsurkunden, so groß die Zahl der deshalb durchforschten, noch nicht herausgegebenen, alten Schriften ist, in der Regel keine Zeugen aufgeführt werden. Ein scharfes Auge wird alle diese innigen Verbindungen, welche lange genug übersehen sind, mit Klarheit zu erkennen wissen. Um nur Eines Beispiels zu erwähnen, so ist der häufig in Gesellschaft des Ritters Ludolf III. († 1341) vorkommende Knappe Hermann Beseler später der Vormund seiner Kinder, welche die Stifter der bekannten maltzahnschen Linien geworden sind. Die Behandlung der Urkunden hat sich nach den jetzt als richtig anerkannten Grundsätzen für die Herausgabe solcher Monumente gerichtet; es ist nichts unberücksichtigt gelassen, was zur Erkenntnis des Inhalts und der Form beitragen konnte. Etwas Neues ist in dieser Sammlung hinzugekommen, nämlich die Akzentuierung der plattdeutschen Urkunden. Bekanntlich ist in mittelhochdeutschen Dichtungen die Akzentuierung längst herrschend geworden; dort ist sie leichter, weil eine reiche Literatur mit unzählbaren Reimen vorliegt. Bei der niederdeutschen Sprache ist sie viel waglicher, eben weil es an einer dichterischen Literatur fehlt. Und doch ist die Akzentuierung hier längst Bedürfnis gewesen.

Der vorliegende erste Band enthält die Entwicklungsgeschichte des Geschlechts von dem ersten Auftauchen desselben aus dem Dunkel der wendischen Vorzeit in der Nähe der uralten christlichen Residenz Gadebusch im Bistume Ratzeburg, dessen Wanderung mit andern Geschlechtern nach Ostmecklenburg und Westpommern und dessen Festsetzung und Ausbreitung in diesen Gegenden.

Die Zeit, in welche die Urkunden fallen, darf mit Recht die epische Zeit der mecklenburgischen Geschichte genannt werden: eine lebensreiche Schilderung derselben würde ein Kunstwerk bilden, das auf den Namen eines Epos Anspruch machen könnte, wie auch die Philologen des 16. und 17. Jahrhunderts den Stoff der mecklenburgischen Fürsten- und Familiengeschichten öfter zu epischen Darstellungen benutzt haben. Man denke sich die Zeitverhältnisse nur klar und scharf ausgeprägt; man denke sich ein kräftiges und halsstarriges Volk, das nach dreihundertjährigem Kampfe nur kämpfend vor christlich-germanischer Sitte sich beugt und nach fünfzigjährigem Widerstreben erst einem folgenden Geschlechte ein freundlicheres Leben hinterlässt; man denke sich eine völlig neue Gründung eines ganzen Staates: die Einwanderung und kunstfertige Geschäftigkeit eines fremden, gesittetem Geschlechts zu dem alten, die neue Verteilung des gesamten Grundeigentums, die Erbauung von Städten und Dörfern, Kirchen und Klöstern, die Anlegung zahlloser Gewerbstätten, den mächtigen Schwung einer neuen Sprache voll Geist und Dichtungskraft, die viel vermögende Wirksamkeit der Kunst und Wissenschaft; man denke sich daneben gewaltige politische Kriege und Kämpfe aller Elemente von nah und fern, eifersüchtig um die neue Gestaltung der Dinge: und dann denke man sich mitten unter diesen riesenmäßigen Anstrengungen, in denen jeder Schritt zur Bildung durch Kampf gewonnen werden musste, die Heldengestalten der uralten, vielleicht noch germanischen Dynasten-Geschlechter, jetzt im Vereine mit sächsischen Rittern dem europäischen Rittertum ergeben, belebt von der Erinnerung der heidnischen Waldherrschaft, beseelt von der siegreichen Allgewalt christlich-deutscher Glaubensweise, begeistert von dem Schwunge des romantisch-epischen Rittertums, dem sie sich erst eben ergeben, angetan mit den Rüstungen und Sinnbildern einer ganz neuen Lebensweise, im Kampfe mit allen Elementen in der Heimat und im Hinblick auf das heilige Land des Erlösers und auf den Glanz des deutschen Kaisers, in kühnen Kreuzzügen nach den fernen heidnischen Ostseeländern und über das Meer in den Sagenreichen Norden: man denke sich dies Alles klar und es wird an einer epischen Anschauung jener Zeit, in der auch die Maltzahn kräftig wirkten, nicht fehlen können. Männer, wie die ersten Bernharde und Johann I., welche bei den ersten Landeseinteilungen und Einrichtungen tätig waren, wie Ludolf I. der Landesmitvormund während Heinrichs des Pilgers Wallfahrt ins heilige Land und seine sechs Söhne, wie der friedliche Bernhard II. (IB.), der ordnende Stammvater der jetzt blühenden Linien, der heldenmütige Heinrich I., die Stütze der Fürsten und der Schutz der Städte, und der große Bischof Hermann I., der gewaltige Kämpfer für Kirche und Recht, sind wohl geeignet, die ganze Teilnahme des Denkers und des Künstlers in Anspruch zu nehmen.

Nach diesen Andeutungen lässt sich auch der Schauplatz des Geschlechts übersehen. Die Urkunden werden hauptsächlich bei den Urkunden der Landesherren und der Güter des Geschlechts und derjenigen Klöster, denen die Maltzahn sich schützend und leitend hingaben, zu suchen sein, zuerst bei den Bistümern Ratzeburg und Schwerin und dem Kloster Rehna, dann und hauptsächlich bei dem Kloster Dargun, später auch bei den Klöstern Ivenack und Broda, an welchen geweihten Stellen das Geschlecht Begräbnisse, Altäre und Gedächtnisfeiern hatte; daher findet sich auch bei den vollständig erhaltenen Urkunden z. B. der Klöster Doberan und Zarrentin keine einzige Verhandlung mit den Maltzahn. Ihre Verbreitung geschieht durch die Mitte von Mecklenburg und Vorpommern, von West gegen Ost.

Beigegeben sind die nötigen Siegelabbildungen, als die ältesten Kunstdenkmäler des Geschlechts, denen noch andere Denkmäler folgen werden, und Stammtafeln. Erörterungen über Namen, Wappen, verwandte Geschlechter, Herkunft, Güterbesitz u. s. w. werden mit dem Schlusse des ganzen Werks erfolgen.

Die hauptsächlichste Quelle dieser Urkundensammlung ist das großherzoglich - mecklenburgische Geheime und Haupt-Archiv zu Schwerin, dessen reiche Schätze die hohe Landesregierung für dieses Werk mit unbeschränkter Bereitwilligkeit geöffnet hat. Es sind aber außerdem alle Spuren verfolgt, welche zur Entdeckung anderer Quellen leiten konnten, und die Archive der benachbarten Länder, so weit es irgend möglich war, benutzt. Die in dem Nachtrage mitgeteilten wichtigen Urkunden über die lüneburgische Linie und über die stralsundischen Verhandlungen haben nach langen Forschungen erst während des Drucks entdeckt werden können. Zwar ist mancher Versuch zur Erwerbung misslungen und manches Wertvolle liegt ohne Zweifel noch in staubigen Schreinen versteckt; es ist jedoch der innere Zusammenhang der Hauptbegebenheiten sicher gewonnen. Aber auch dies wäre unmöglich gewesen, wenn mich nicht die aufopfernde Hilfe und Tätigkeit meiner hochverehrten und teuren Freunde so zuvorkommend bei diesem Werke unterstützt hätten, der Herren: Syndikus Dr. Brandenburg zu Stralsund, Gymnasial-Direktor, Professor Dr. Crain zu Wismar, Gymnasiallehrer Dr. Deecke zu Lübeck, Dr. Dittmer zu Lübeck, Bürgermeister Fabricius zu Stralsund, Geh. Archiv- und Etats-Rat Dr. Finn Magnusen zu Kopenhagen, Bibliothekar Dr. Friedländer zu Berlin, Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald, Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg, Pastor Masch zu Demern, Archivrat Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel und Gymnasiallehrer und Stadtbibliothekar Dr. Zober zu Stralsund, denen ich hierdurch öffentlich meinen wärmsten Dank ausspreche; zum besonderen Danke bin ich aber meinem Freunde Masch verbunden, der nicht nur die nötigen Urkunden aus seiner eigenen Sammlung und aus dem bischöflich-ratzeburgischen Archive zu Neu-Strelitz mitgeteilt, sondern auch die Revision und letzte Korrektur dieses Bandes ausgeführt und überall ratend geholfen hat.
Schwerin am 11. Julius 1842.

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

Älteste Siegel des Geschlechts der von Maltzahn 1197-1331

Älteste Siegel des Geschlechts der von Maltzahn 1197-1331

Groß Luckow um 1880

Groß Luckow um 1880

Ivenack um 1880

Ivenack um 1880

Dargun - Grabplatte des Grabes Heinrichs und Ludolfs von Maltzahn

Dargun - Grabplatte des Grabes Heinrichs und Ludolfs von Maltzahn

Ratzeburg - Der Dom um 1800

Ratzeburg - Der Dom um 1800

Siegel des Hermann Maltzahn I.

Siegel des Hermann Maltzahn I.