Über die Regimentsverfassung der Stadt Rostock

Aus: Freimütiges Abendblatt. Achter Jahrgang. Schwerin, 6. Januar 1826
Autor: Redaktion, Erscheinungsjahr: 1826
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Joachim Daniel Koch (Bürgermeister 1820-1825), Rat, Regimentsverfassung, Bürger, Justiz, Polizei, Ökonomie, Recht und Gesetz, Organisation, Wissenschaft und Künste, Stadtetat, Patriotismus, Repräsentanten, Polizeiagent, Gericht, Sicherheit, Gesundheit, Handwerk und Künste, Handel und Industrie, Fabriken und Manufakturen, Ländereien, Landgüter und Forste, Landwirtschaft, Bauwesen, Finanzen
Die Stadt Rostock hat eins ihrer ersten Ratsmitglieder, den Bürgermeister Koch, einen Mann, dessen Akkuratesse in öffentlichen Angelegenheiten allgemein anerkannt ist, durch den Tod verloren. Die Veränderungen, welche im Ratscollegio hieraus entspringen, führen zu Rückblicken auf die Organisierung der Stadtverwaltung, und da bei jeder Kommune Verbesserungen gewünscht werden und möglich sind, so ist es natürlich, dass sich diese Wünsche bei Veränderungen in den Kollegien am lebhaftesten aussprechen. Einsender meint es mit der Stadt gut, und kennt die Vorzüge und Mängel ihrer Einrichtung aus mehrjähriger Beobachtung. Er ist ein Feind von allen Diskussionen und Streitigkeiten, weil dadurch selten etwas Gedeihliches erreicht wird. So wenig er also geneigt ist, unter den Bürgern als ein Reformator aufzutreten, so glaubt er doch andererseits, der Stadt die Resultate seiner Ansichten nicht vorenthalten zu müssen, um vielleicht dadurch etwas Gutes zu bewirten; geschieht es auch jetzt nicht, so kommt wohl eine andre Zeit, in welcher man hoffentlich diese Gedanken würdigen wird.

Zuerst wird man es mir allgemein zugeben, dass in der Welt nichts so bleibt, als es ist, sondern sich alles verändert und einer Veredlung und Verbesserung entgegen strebt! es ist dies also auch bei den Regiments-Verfassungen der Fall. So wie jemand, der mit eiserner Beharrlichkeit ein halbes Jahrhundert seinen Anzug in gleicher Form beibehält, ganz aus der Mode kommt, so wenig lassen sich auch Verfassungen Jahrhunderte unverändert erhalten, wenn sie nicht zuletzt ihren Zweck verfehlen, sich ganz vom Geiste der Zeit entfernen sollen, und statt das Wohl des Staats zu befördern, es sogar verhindern oder wenigstens erschweren. Ich behaupte keineswegs, dass dies in dieser guten Stadt unbedingt der Fall sei, vielmehr liegt klar am Tage, dass in vielen Administrations-Zweigen wesentliche Verbesserungen eingetreten sind; allein ich glaube bemerkt zu haben, dass man nicht in allen Sachen gehörig mit dem Geiste der Zeit fortgeschritten und sich die Verbesserungen in der Organisation des Stadtregiments, die man in andern Städten heilsam und nützlich findet, nicht gehörig angeeignet habe. Hieraus entspringt natürlich Verlust und Nachteil, der abgewehrt werden könnte. In andern Ländern geht es zwar auch nicht besser, deshalb werden aber auch dort zu Zeiten die Verfassungen der Städte erneuert, welches grade jetzt im Hannoverschen der Fall ist, wo mehrere Städte neue Verfassungs-Urkunden erhalten.

Es gibt Leute, die alles, was die Alten getan haben, für weit klüger und besser halten, als was jetzt erdacht und ausgeübt wird; sie arbeiten daher jeder Veränderung entgegen, geben keinem Vorschlage Gehör und beziehen sich stets auf das Alte. Freilich ist es eine große Bescheidenheit, dass man den Alten, die vor Jahrhunderten gelebt haben, mehr Verstand und Einsichten zutraut, als man selbst zu haben glaubt; wenn man aber den damaligen Zustand der Kultur mit dem jetzigen vergleicht, so müsste das, was man Fortschritte in den Erkenntnissen und Wissenschaften nennt, bei uns ein Phantom sein, wenn wir zugeben wollten, dass wir Rückschritte gemacht hätten. Man bedenke nur, wie viele Bürger vor hundert Jahren ihren, Namen schreiben konnten! — Wenn wir den Alten daher auch zugestehen, dass sie sich derzeit besser herumzuschlagen wussten und kühner in ihren Unternehmungen waren, so wollen wir doch auch die Bescheidenheit nicht übertreiben, und unsre Kenntnisse den ihrigen nachstellen. Die Zeiten waren damals viel anders; was derzeit klug, ja selbst weise war, würde es jetzt nicht mehr sein, wenn man die Veränderung der Verhältnisse dabei im Auge behalten wollte. Wir, die wir jetzt Bürger der Stadt sind, müssen wissen, was unsern jetzigen Verhältnissen anpassend ist; darum lässt die Alten schlafen.

Der Zweck der städtischen Vereine ist nicht bloß auf Sicherheit oder Schutz des Eigentums beschränkt, sondern man will auch durch dies gesellschaftliche Band Heil und Wohlfahrt verbreiten, und mit einander in Gemeinschaft glücklich und zufrieden leben. Durch Vereinigung der sämtlichen Einwohner zu diesem Zwecke wird der Staat gebildet, und dieser bedarf einer solchen Einrichtung, um den beabsichtigten Zweck erreichen zu können. Jeder Einwohner muss dazu hilfreiche Hand leisten und sein Scherflein beitragen. Denn dass Einige den Nutzen und den Vorteil einer solchen städtischen Vereinigung genießen, sich dessen ungeachtet aber absondern und unter dem Name, von Eximierten sich der Lasten des städtischen Vereins entziehen wollen, ist dem Zweck des Vereins keineswegs angemessen. Als Teilnehmer der Vorzüge des bürgerlichen Vereins müsste jeder Einwohner Bürger sein, möge er in seinen Geschäften sich auch von den bürgerlichen Nahrungsbetrieben entfernen. *)

Die Geschäfte des Stadtregiments beziehen sich auf äußere und innere Verhältnisse. Zu den äußeren sind die Verhältnisse gegen den Landesherr, die Stände und andre Städte und Staaten zu rechnen. Die innere Organisation der Städte kann in 3 Hauptzweige zerfallen, nämlich in das Justiz-, Polizei- und Ökonomie-Fach. Es scheint fast, dass man dies bei uns schon in alten Zeiten eingesehen und daher 3 Bürgermeister gewählt habe, damit jedes Hauptfach von einem derselben dirigiert werde: allein da man vor einem Jahrhundert kaum wusste, was Polizei ist und was dazu gerechnet werde, so hat vielleicht einer der Bürgermeister Direktor des Kriegsdepartements sein sollen, denn man bildete einen Staat im Staate, schloss sich an den hanseatischen Bund, und lebte mit dem Landesherrn, so wie mit auswärtigen Königen und Fürsten, in offener Fehde. Gottlob, dass diese Zeiten vorüber sind, wir von unserm Landesherrn gegen auswärtige Feinde geschützt werden, und des Stadtmilitärs nur zur Ausübung der Polizei bedürfen. Es schwindet also eine besondere Staatsabteilung, die sonst dem Militär gewidmet ist, und alle militärischen Angelegenheiten gehen ins Polizeifach über.

Jeder der 3 Hauptzweige — Justiz, Polizei und Ökonomie — hat eine Menge Nebenzweige, die unter sich und mit ihrem Hauptzweige in der nächsten Verbindung stehen. Wenn man sie gehörig absondert, so wird die Handhabung derselben ungemein erleichtert. In einer Stadt, worin die ganze Organisation seit langen Jahren nicht neu geordnet, sondern nur geändert und ausgebessert ist, kann man die zweckmäßigste Zerteilung der Geschäfte nicht erwarten, und der gedruckte Etat der Stadt scheint dies auch zu bestätigen. Es wäre das Werk mehrerer einsichtsvoller Männer, das heterogen Vermischte von einander zu trennen, zusammengewachsene Zweige von einander zu lösen, das Ganze zu ordnen und jedem Gegenstände seinen rechten Platz anzuweisen. Ich rede hier nicht von dem Entwürfe des Etats, sondern von seinem Gehalt. — Gesetzt, die Gegenwart würde auch diese Bemühungen verkennen, so möchte doch diese Arbeit für die Zukunft einen Stein zum Fundament eines bessern Gebäudes abgeben können.

*) Im Preußischen müssen nicht nur Ärzte und Advokaten, sondern auch sogar alle Beamten, wenn letztere städtische Grundstücke besitzen, das Bürgerrecht erwerben.

Die 3 Hauptzweige mit ihren Nebenzweigen müssen sich an einem Stamme vereinigen, damit das Ganze zusammenhalten und aus einem Punkte übersehen und geleitet werden könne. Diesen Hauptstamm bilden jetzt die Collegia des Senats und der Bürgerschaft, welche zugleich mit Hilfe eines Syndikus die auswärtigen Angelegenheiten betreten, und denen sich die Konsuls, Agenten und andre auswärtige Bevollmächtigte anschließen. Alle inneren Geschäfte zerteilen sich unter den Departements der Justiz, Polizei und Ökonomie.

Übersieht man den Etat der Stadt, so wird es einleuchtend, wie so viele Fächer zur Stadtverwaltung gehören; man kann es leicht erkennen, wie sehr diejenigen Männer, welche sie ausführen, bei geringem Gehalt und oft wenigem Dank, mit Geschäften belastet sein müssen. Es ist die Frage daher, wichtig, ob die Geschäfte nicht mehr vereinfacht, und ob nicht manche Hindernisse, die, sie erschweren, beseitigt werden könnten? Es ist natürlich allen Bürgern der Stadt daran gelegen, dass alle Gegenstände möglichst zweckmäßig behandelt werden, dass man nicht bei veralteten Gewohnheiten stehen bleibe, sondern mit den Erkenntnissen der Zeit fortrücke, und sich das, was Wissenschaft, Künste und Erfahrung als besser erprobt haben, aneigne. Ferner, dass diese Staatsmaschine ihren völlig richtigen und angemessenen Gang gehe, alle Getriebe so in einander greifen, dass das eine das andre fortrückt, nicht aber demselben hinderlich sei, damit sich alle Mitglieder der Stadt bei ihrer Staatseinrichtung wohl, glücklich und zufrieden fühlen. Dies schwere Problem ist so leicht nicht zu lösen, wenigstens unterstehe ich es mir nicht, den besten Plan dazu zu entwerfen, um so weniger, da jede Veränderung mehr oder weniger in das Privat-Interesse Einzelner eingreift, die, wenn sie nicht patriotisch genug denken, ihr Interesse dem öffentlichen nachzustellen, der guten Sache Hindernisse entgegenstellen werden. Es hat die Stadt auch Männer von Einsichten und Kenntnissen genug, welche in die Geschäfte eingeweiht sind, die mancherlei entgegenstehenden Schwierigkeiten erkennen und die besten Mittel zur Abhelfung angeben können, es auch vielleicht schon getan haben würden, wenn sie es für möglich hielten, die Schwierigkeiten zu überwinden. Alle werden gewiss mit mir darin übereinstimmen, dass es schwerer ist, die Fehler einer Staatsmaschine zu verbessern, wenn man genötigt wird, einzelne Teile auszuheben und wieder einzuschieben, als wenn man das Ganze auseinander nehmen und wieder zusammenstellen kann.

Es muss jedem Bürger schmerzen zu bemerken, dass in den gegenwärtigen Zeiten der Wohlstand im ganzen sinkt, dass die Revenuen, welche die Stadt zur Aufrechthaltung ihres Etats bedarf, geschmälert werden, und dass die Schuldenmasse, statt sich zu vermindern, vermehr wird. Wie soll dies enden und welche Folgen werden hieraus entspringen? Ist nicht das Privatinteresse eines jeden Bürgers zu genau mit dem öffentlichen Wohle verkettet, als dass es bestehen könnte, wenn dieses sinkt? Es darf daher der Patriotismus nicht Schall der Worte bleiben, sondern er muss sich tätig und wirksam zeigen, er muss seine Kräfte dazu verwenden, das Wohl des Staats, selbst mit eignen Aufopferungen, zu fördern. Aus dem Flor des Staats entwickeln sich die Knospen zur Blüte der Einwohner: man pflege den Hauptstamm, so werden alle Zweige grünen und blühen.

Ich habe bereits gesagt, dass alle Geschäftszweige nach dem Vorbilde anderer, gut organisierter Staaten, in ein das Ganze leitendes Departement zusammenfließen müssten. Es scheint, mir daher auch zweckmäßig, wenn zur Leitung der Geschäfte sich der Magistrat mit den Deputierten der Bürger, in einem Collegio vereinte, wäre es auch nur bei wichtigen und dringenden Angelegenheiten. Will man aber auch beide separieren, so ist doch gar nicht abzusehen wozu zwei Bürger-Collegia dienen sollen? Dies erschwert die Geschäfte ungemein, gibt ihnen einen schleppenden Gang, und veranlasst dissentierende Meinungen und Aufenthalt. Wie viel schneller würden die Beschlüsse gefasst werden, wenn ein Kollegium die Repräsentanten vereinte. Gegenwärtig, da es unter den Gewerkern Männer gibt, die hinlänglich im Rechnungsfach und in der Feder geübt sind, die sich Kenntnisse auf Reisen, durch Bücher und Erfahrung erworben haben, finden sich keine Ursachen zur Trennung unter den Bürgern und zur Bevorzugung einzelner Klassen bei Besetzung der ersten Stellen im Staat. Denn es ist der Grade nur darum zu tun, dass geschickte, tätige und redliche Männer das Ruder ergreifen, und es gilt ihr gleich, welchen nützlichen Geschäften sie als Nahrungsbetrieb sich gewidmet haben. Man werfe einen Blick auf die Konstitution der nordamerikanischen Staaten, und man wird hierin ein gutes Vorbild erblicken. Aus den rechtschaffensten und geschicktesten Bürgern der Stadt wähle man die Mitglieder des Senats, ohne darauf zu sehen, ob sie Handel, Künste oder Gewerbe treiben.

In manchen Städten hat man dem Magistrat das Selbstwahlrecht streitig machen wollen, und, behauptet, die Ratsmitglieder müssten vom Volke erwählt werden. Wenn man aber bemerkt, mit wie vielen Intrigen, Kabalen und Bestechungen Volkswahlen verbunden sind, wie sehr das Volk von Einzelnen geleitet wird, und wie wenig es im Stande ist, die würdigsten und geschicktesten Männer aufzufinden und zu beurteilen: wenn man ferner darauf Rücksicht nimmt, dass der Magistrat ebenfalls aus Bürgern, und zwar aus den vorzüglichsten, bestehe, so wird man es dem Besten des Staats, am angemessensten finden, dass der Magistrat es beurteile, welche Männer zu den Stadtgeschäften an brauchbarsten sind. (??)

Die Zahl der Mitglieder des Magistrats und der Bürger-Repräsentanten würde von der Menge und Anordnung der Geschäfte abhängig sein, vorausgesetzt, dass die Mitglieder ihrem Posten gewachsen sind. Wäre letzteres nicht der Fall, so würden die Geschäfte nur den Fähigeren zufließen und diese ungleichförmig belastet werden. Man darf aber auch nicht von jedem Mitglied alle auf das Stadtregiment Einfluss habende Kenntnisse erwarten; dies ist bei der Ausdehnung derselben zu viel verlangt. Ein guter Jurist ist nicht immer ein guter Ökonom, und ein guter Ökonom zuweilen ein schlechter Polizeiagent. Man verlangt aber gegenwärtig diese Vielwisserei, da man alle Mitglieder mit allen Geschäften wechseln lässt. Jeder, der in ein neues Fach tritt, wird genötigt, alles aufzubieten zu routinieren, um einigermaßen die Geschäfte den gewohnten Gang gehen zu lassen. An allgemeine Übersichten des Gegenstandes, an Vervollständigung desselben und an Fortschritte mit der Wissenschaft, die ihn einschließt, ist nicht zu denken; denn hat jemand sich die nötigen Kenntnisse erworben, so rückt er in ein anderes, ihm fremdes Fach; das Wechseln der Geschäfte gereicht also der Kommune zum größten Nachteil, und dürfte deshalb bei einer veränderten Organisation nicht, zu gestatten sein. Gleich beim Eintritt in den Senat müsste das Mitglied entweder für das Justiz-, Polizei- oder Ökonomie-Fach gewählt werden; auch auf die Bürger-Repräsentanten, als Beisitzer der Kollegien und Administrationen, könnte diese Einrichtung ausgedehnt werden. Hieraus würde nun aber eine Verschiedenheit in der Salarierung entspringen; denn sollen die Einnahmen aus Gehalt und Sporteln bezogen werden, so möchten letztere sehr verschieden ausfallen. Es ist aber schon längst der Wunsch geäußert, dass alle Sporteln in eine Kasse geworfen und diese mit der Gehaltskasse verbunden werden möge. Geschieht dies, so lässt sich eine Kasse bilden, die wahrscheinlich hinreichend sein wird, um daraus den Ratsmitgliedern ein ihrem Stande und ihren Arbeiten angemessenes Gehalt zu zahlen. Will man nicht allen Mitgliedern ein gleiches Gehalt zufließen lassen, so könnte man die Dienst-Anciennität dabei berücksichtigen, nur müsste den jüngeren, Senatoren, welchen gewöhnlich die meiste Arbeit zufällt, eine von Nahrungssorgen befreite Lage gesichert sein.

Wenn man auf die Einrichtung andrer Kollegien, die einen großen Wirkungskreis haben, sowohl im Lande als im Auslande, sein Auge richtet, so findet man, dass die Zahl ihrer Mitglieder oft sehr beschrankt ist, und dass dessen ungeachtet die Geschäfte einen raschen und richtigen Gang gehen. Dies kann nur dadurch möglich werden, dass sie gehörig geordnet und konzentriert sind, man sich nicht entgegen arbeiten oder gar in den Fall kommen kann, ungewiss zu sein, vor welches Departement dieses oder Geschäft gehöre. Dergleichen Zweifel Kursen so wenig statt finden, als die zu große Zerstreuung der Geschäfte. Sehe ich zuerst auf die Justiz-Verwaltung, so ist es mir auffallend, dass das Gericht bei Tage und das Gewett bei Nacht richtet, und die Wächter-Glocke die Zeit der Gerichtshaltung scheidet. Es muss diese Einrichtung in älteren Zeiten aus einer Verwechselung der Justiz mit der Polizei entsprungen sein.

Nach meiner Ansicht würde das Justiz-Departement 3 Abteilungen erhalten können:
a) das Obergericht, um an dasselbe appellieren zu können;
b) das Stadtgericht, welches sich über alle Einwohner ohne Unterschied des Standes erstreckte, und
c) das Amtsgericht, welches Justiz zu Warnemünde und in den Landgütern ausübte. Häuften sich die Geschäfte zu sehr, so würden die Gerichte sich einander zu Hilfe kommen, oder die Arbeiten auch unter die Mitglieder verteilt werden können, wobei vorausgesetzt wird, dass nur Juristen von, Fach diese Stellen bekleiden, da sie für Nichtjuristen durchaus unpassend sind.

Will man die Polizei-Geschäfte gehörig ordnen und unter die Mitglieder des Polizei-Departements verteilen, so ist es nötig, diese Staatswissenschaft, die sich in neuern Zeiten erst gehörig entfaltet hat, in ihre natürlichen Zweige zu zerlegen, um dasjenige zusammen zu halten, was zusammen gehört. Es hält schwer, die Grenzen der Polizei abzustecken, man findet solche nur durch die Begrenzung der sie umgebenden Wissenschaften. In manchen Staaten rechnet man alles zur Polizei, was nicht zur Justiz, zum Finanzwesen und zu den Verhältnissen mit auswärtigen Staaten gehört. Mir scheint sie eine Art von Hilfswissenschaft zu sein, die ihre Fittiche überall verbreitet, um Schutz, Ordnung, Kenntnisse und Betriebsamkeit im Staate zu bewirten. Sie ist als eine Mutter zu betrachten, die mit ängstlicher Sorgfalt über ihre Kinder wacht; alles abwehrt, was deren Gesundheit, Moralität, Zufriedenheit und Glücke schaden kann: verhindert, dass sie sich unter einander nicht wehe tun, ihre Unternehmungen fördert, sie zur Ordnung und Reinlichkeit anhält, sie unterrichtet, ihnen Vergnügen und Freude macht, und bewirkt, dass sie die Annehmlichkeiten des Lebens in Sicherheit und Eintracht mit einander genießen können. Es hat also die Polizei, gut geleitet, lein gehässiges Äußere. Wenn aber die Mutter den Unarten der Kinder steuert, so glauben diese leicht, ihre Freiheit werde gekränkt, sind aber zu kurzsichtig, um zu bemerken, dass in einem gesellschaftlichen Vereine den Einzelnen keine Freiheit zum Nachteil der übrigen Mitglieder zugestanden werden dürfe, wenn das Ganze mit Sicherheit und Zufriedenheit bestehen soll. Die Polizei verbreitet ihren Wirkungskreis über die Grenzen einer Stadtwirtschaft hinaus, und bildet auf dem Lande die Landpolizei. Im allgemeinen trägt sie Sorge für die öffentliche und Privat-Sicherheit, für die körperliche und geistige Ausbildung, so wie für die Moralität der Bürger, für Gesundheit, Erweiterung des öffentlichen und Privat-Vermögens, für Beförderung der Industrie, Anlegung von Fabriken und Manufakturen, Vervollkommnung der Künste, Handwerke und Zünfte, Leitung und Erweiterung des Handels, und ergreift Maßregeln, um das Leben der Bürger bequemer und angenehmer zu machen. Raum und Zweck verhindern hier die weitere Ausführung dieses Gegenstandes, sie bleibt vorbehalten und verdient eine ausführliche Erörterung: denn viele reden von Polizei, alle sollen ihre Vorschriften befolgen, und wenige wissen, was zur Polizei gehört.

Die Ökonomie der Stadt verlangt ebenfalls von einem Punkte aus geleitet zu werden, wenn sich ihre Teile einander unterstützen, nicht aber mit einander in Widerspruch kommen sollen. Das Ökonomie-Departement würde in 3 Abteilungen zerfallen können:

a) in das Finanzfach, wobei vielleicht ein Zahlmeister von Nutzen wäre;
b) in das Baudepartement und
c) in das Administrations-Departement der Ländereien, Landgüter und Forsten.

Das Finanzfach ist unstreitig seit den letzten 20 Jahren musterhaft behandelt worden. Es würde sich mit allen baren Geld-Einnahmen und Ausgaben beschäftigen, und würde auf dasselbe von allen übrigen Departements assigniert werden können.

Das Baudepartement hat sich in neuern Zeiten gebildet: man vermisst in dem jetzigen Etat den Stadt-Maurermeister, Zimmermeister und Turmdecker, aber auch den Baumeister. Da dies Departement zu denen gehört, welche der Stadt die größten Ausgaben veranlassen, so kann dessen Organisation nicht zu sorgfältig gebildet werden.

Das Administrations-Fach der Ländereien, Güter und Forsten ist schon seit vielen Jahren großen Mängeln bloßgestellt gewesen und sollte die meisten Revenuen liefern. Die Zerteilung der Grundstücke zwischen mehreren Departements kann keine Übereinstimmung der ökonomischen Grundsätze erwarten lassen. Dazu kommt noch, dass, indem nach dem bisherigen Gebrauche nur Juristen und Kaufleute Mitglieder des Raths werden, und nur Kaufleute und Handwerker die Administrationen besorgen, man billigerweise nicht erwarten kann, dass die Landwirtschaft und das Forstwesen von Kunstverständigen dirigiert werden. Beachtet man zugleich, dass die Vorschriften, nach welchen diese Hauptquellen des Stadt-Einkommens behandelt werden sollen, so kostbar sie der Stadt auch geworden sind, doch unvollständig und unvollendet geblieben und jetzt veraltet sind, so kann man den Wunsch unmöglich unterdrücken, dass ihnen eine Feststellung, den Fortschritten der Land- und Forstwissenschaft gemäß, möge gegeben werden, um der Stadt das zu werden, was sie sein könnten. Sollte es unmöglich sein, auch dieses Fach durch Kunstverständige zu dirigieren?

Es wäre für die Stadt von großem Nutzen, wenn das Interesse der sämtlichen Einwohner, welche sich Eximierte nennen, mit dem Interesse der Stadt mehr und näher verflochten würde, welches dadurch geschehen könnte, wenn man ihnen auf die Geschäfte der Stadt mehr Einfluss einräumte. So wie schon jetzt bei den Schulen, Armen- und Medizinal-Anstalten Eximierte wirksam sind, so könnte man auch von ihren Einsichten und Kenntnissen in anderen Geschäften Gebrauch machen. Dies geschieht in mehreren andern Städten, vorzüglich in solchen, wo Akademien sind; man findet dort Professoren als Beisitzer in Gerichten, im Ökonomie-, Polizei-, Finanz-, Forst- und Bau-Departement. Man kann aber auch in einer gut eingerichteten Stadt erwarten, dass alle Einwohner das Bürgerrecht, wenn auch nur als Schutzbürger gewonnen haben müssen, wenn sie die Früchte, welche der Bürgerverein mit großen Kosten zu zeitigen strebt, teilen und genießen wollen.

Im Dezember 1826. Ein Bürger der Stadt Rostock.

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

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Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

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Hansestadt Rostock - Stadtansicht

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Rostock, Neuer Markt mit Ladenzeile 1967

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Hansestadt Rostock, Giebelhäuser und Marienkirche

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Rostock - Kröpeliner Tor

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Rostock, Lange Straße, Marienkirche in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

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Rostock - Petrikirche mit Petritor

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Rostock vor dem Steintor

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Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967

Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967

Rostocker Wallanlagen und Kröpeliner Tor, 1968

Rostocker Wallanlagen und Kröpeliner Tor, 1968