Ueber die Bodenrente - Berechnung zur Ertragslage eines Landgutes

Aus: Freimütiges Abendblatt, Band 8 (1826)
Autor: Redaktion - Freimütiges Abendblatt, Erscheinungsjahr: 1826
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Landwirtschaft, Bodenrente, Ertragslage, Bodenwert, Bewirtschaftungskosten
In No. 281 d. Bl. wünschte ein Ungenannter eine spezielle Berechnung der Bodenrente nach den jetzigen Preisen. Dieser Wunsch ist meines Wissens noch nicht befriedigt und diese Aufgabe wenigstens öffentlich noch nicht gelöst worden, obgleich ein Maßstab, nach welchem der Ertrag der Ländereien so viel möglich richtig bestimmt werden konnte, sehr nützlich und notwendig sein möchte; besonders in der jetzigen Zeit, wo so viele Klagen über zu hohe Pacht von Pächtern und Bauern geführt werden. Es sei mir demnach erlaubt, meine Meinungen und Bemerkungen über diesen Gegenstand hier öffentlich darzulegen, und ich wünsche, dass talentvollere Sachverständige die Mängel und Fehler enthüllen und verbessern mögen, denn dadurch gewinnt die Wahrheit immer mehr.

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Eine spezielle Berechnung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben von einem Landgut hier aufzustellen, würde zu weit führen und wegen des beschränkten Raums sich nicht für dieses Blatt eignen. Möge es hier genügen, wenn ich bemerke, dass ich nach sorgfältiger Prüfung und genauer Berechnung gefunden habe: dass Acker mit Roggen, Gerste, Erbsen und Hafer besäet, wovon man nur das vierte Korn erntet, bei den jetzigen Preisen — nämlich Roggen und Erbsen zu 20, Gerste zu 14 und Hafer zu 12 ßl. den Scheffel gerechnet — gar keine Rente und Gewinn bringet, wenn man nicht das ausgedroschene Stroh, welches doch zum Dünger verwendet werden muss, mit in Anschlag bringen will, indem die Einnahme für das Korn, nach Abzug der Einsaat, des Drescherlohns und der Transportkosten nach der Stadt, kaum die Produktions- und Erntekosten deckt. Beim Weizenbau ist in so fern nur einiger Gewinn, als der Weizen höher als der Roggen im Preise steht.

Freilich bringt guter und fetter Acker auch wohl 7 und 8fältige Früchte, auch zuweilen bei günstiger Witterung wohl noch mehr: da aber nach dem Laufe der Natur Missernten mit gesegneten abwechseln, so dürfte man das Winterkorn wohl nicht höher als zum 6ten und das Sommerkorn zum 5ten Korn auf mittelmäßigem Boden im Durchschnitte in Anschlag bringen können. Von diesem über das Vierfache gebauten Korn sind immer die Ernte- und Fuhrkosten nach der Stadt, wie auch das Drescherlohn abzuziehen. Hieraus geht hervor, wie wenig der Kornanbau bei den jetzigen wohlfeilen Preisen rentiert.

Aber bei Abschätzung eines Landgutes und Formierung eines Ertragsanschlags sind außer einer richtigen Bonitierung und Klassifikation der Grundstücke, nach den bestehenden Grundstützen, noch manche Dinge zu berücksichtigen, welche selten gehörig mit in Anschlag gebracht werden, und es sei mir vergönnt, solche hier anzuführen. — Es ist nämlich zu berücksichtigen:

1) Ob ein Landgut nahe an der Elbe liegt, wo die Kornpreise gewöhnlich höher sind; ob es 7 oder 8 Meilen, oder noch weiter von einer absatzmäßigen Stadt belegen ist, indem die Fuhrkosten einer weiten Reise — besonders bei den jetzigen niedrigen Kornpreisen und bei unseren schlechten Wegen, wo Wagen und Pferde ruiniert werden — öfters einen großen Teil von der Einnahme für die Ladung konsumieren.
2) Ob der Acker weit entfernt und bloß auf einer Seite von, Wirtschaftshofe belegen ist; in diesem Falle muss man mehr Zugvieh und öfters ein Gespann Pferde mehr halten. Dieser Nachteil, wenn man den Zeitverlust berücksichtiget, dass Menschen und Vieh einen weiten Weg ohne Nutzen machen müssen, kann füglich jährlich zu 200 bis 300 Rthlr. und noch darüber gerechnet werden.
3) Ob der Acker in hoher Dungkraft und Kultur, oder mager und verwahrlost ist; denn wie viel Zeit und Kosten sind nicht erforderlich, einen magern und beteriorierten Acker wieder unter Dung und in Ordnung zu bringen, auch ist dieses öfters unmöglich, besonders wenn die Mittel, als Heu, Mergel und Modde fehlen.
4) Ob der Boden sich von Natur zum Graswuchs eignet, denn vieler Acker, der sonst sehr gutes Korn, tragt, ist deswegen doch nicht grasigt, und bei den jetzigen wohlfeilen Preisen haben die grastragenden Felder einen großen Vorzug.
5) Ist zu berücksichtigen, dass kleine Güter nach Verhältnis weniger Pacht geben können, als größere, denn die Bedürfnisse des Pächters und seiner Familie sind auf kleinen und großen Gütern gleich, und auf großen genügt auch 1 Wirtschaftsschreiber, 1 Vogt, 1 Kuhhirte usw. Es ist mit der Landwirtschaft, wie mit Manufaktur-und Fabrik-Anstalten, kleine rentieren nicht so viel als große.
6) Ist zu prüfen, ob der Acker von Natur und in welchem Grade lohnend ist. Es ist schwer, nach äußern Merkmahlen dieses genau zu entscheiden, aber Naturkundige möchten vielleicht durch physikalische Experimente die Kennzeichen entdecken und über diese Sache mehr Licht verbreiten können.
7) Noch ist besonders zu berücksichtigen, ob ein Gut vielen Lehmacker und misslichen Lehmboden hat, und es sei mir erlaubt, über diesen Punkt etwas ausführlicher zu reden, weil das Nachteilige und Gefahrvolle hiervon selten genug beachtet wird, und weil es eine Klippe ist, woran viele gescheitert sind.

Lehmboden überhaupt, wenn es fein milder, erdartiger Lehm ist, ist schlechter als Mittelboden. Aber noch weit schlechter ist der weiße, blaue und tonartige Lehm. Solcher Boden, welcher irrtümlich öfters in die erste und zweite Klasse gesetzt wird, gehört eigentlich in die dritte und vierte Klasse; denn die Bestellung desselben ist weit kostbarer, sie erfordert mehr Zugvieh, weil man solchen nicht bei aller Witterung bearbeiten kann; auch ist stärkeres Arbeitsvieh erforderlich, welches besser gefuttert werden muss und auch eher ruiniert wird. Durch alles dieses werden die Bestellungskosten, im Vergleich mit Mittelboden, wohl um die Hälfte vergrößert. Außerdem ist solcher Lehmboden beim Kornanbau und Graserträge sehr misslich, ein wenig zu viel Dürre oder Regen ist gleich schädlich; bei etwas anhaltender Dürre läuft das Sommerkorn nicht auf, und bei vielem Regen wird das Gras auf der Viehweide zertreten und ruiniert.
Referent hat 3 1/2 Jahre ein Gut mit solchem misslichen Acker bewirtschaftet und hat die traurige Erfahrung gemacht, dass er bei allen angewandten Hilfsmitteln, als Modde und Mergel, bei der sorgfältigsten Bestellung doch öfters Misswuchs, besonders im Sommerkorn, hatte, wogegen die Nachbaren auf mildem Boden reichlich ernteten.
Das hier Gesagte ist reine Wahrheit und das Resultat einer langen Erfahrung, möge es bei Bonitierung des Ackers und Formierung von Ertragsanschlägen beachtet werden. Allein wenn auch mit Berücksichtigung vorstehender Bemerkungen und mit getreuer Anwendung der Regeln und Grundsätze, welche überhaupt, und auch bei der Großherzogl. Kammer im Gebrauch sind, ein Ertragsanschlag von einem Gute gemacht würde, so wird derselbe doch immer unvollkommen bleiben, sobald nicht die jährlichen Kornpreise die Pacht normieren.

Sollte es nicht für Verpächter und Pächter nützlich sein, diesen Modus, welcher in andern Ländern schon im Gebrauch ist, auch in Mecklenburg einzuführen? — Der Verpächter erhielte dann zu allen Zeiten, bei teueren und wohlfeilen Preisen, was sein verpachtetes Grundstück tragen kann, und der Pächter würde auch bei niedrigen Preisen nicht arm werden. Der Pächter würde dann seinen Gewinn darin suchen müssen, sein gepachtetes Grundstück so viel möglich zu verbessern, um durch Quantität und Qualität der Produkte seine Einnahme zu vergrößern. Es würde auch der fleißige Pächter, wenn er zu Verbesserungen Geld braucht, weit eher Kredit finden, denn sein Gewerbe hat dadurch eine Basis und eine Garantie, und ist nicht so sehr ein Glücksspiel; auch Fleiß und Industrie würde dadurch geweckt und befördert werden.

Wenn es ferner wahr ist, was ein achtungswürdiger Schriftsteller sagt: dass in der Welt öfters viel Nachteiliges und Zweckwidriges getan werde, mehr aus Mangel an gehöriger Kenntnis, als aus üblem Willen: wenn es folglich heilige Pflicht ist, die Wahrheit und das Nützliche und Gute zu erforschen, so würde es auch gewiss heilsam sein, diesen Gegenstand mit der Fackel der Vernunft und Erfahrung zu beleuchten, und die Abschätzung - Grundsätze und Regeln möglichst zu verbessern und zu vervollkommnen. — Sollte diese Sache sich nicht zu einer öffentlichen Preisaufgabe eignen?

Möchten doch diese unmaßgeblichen Bemerkungen berücksichtigt und die Wahrheit beherziget werden: dass das Interesse des Verpächters und Pächters enge mit einander verbunden, und das Wohl des Staats mit dem Wohlstande des Landmanns innig verschwistert ist, dann würde, glaube ich gewiss, die Not des bedrückten Landmanns gemindert und manche Träne getrocknet werden.

Arbeitspause für Mensch und Tier

Arbeitspause für Mensch und Tier

Bauern beim Dreschen

Bauern beim Dreschen

Federvieh

Federvieh

Getreideernte, ein Fuder Getreidegarben

Getreideernte, ein Fuder Getreidegarben

Getreideernte

Getreideernte

Kühe auf der Wiese

Kühe auf der Wiese

Kühe im Stall

Kühe im Stall

Mittagspause bei der Feldarbeit

Mittagspause bei der Feldarbeit

Ochsengespann

Ochsengespann

Pferdestall auf dem Gut

Pferdestall auf dem Gut

Schaf- und Ziegenhirtin

Schaf- und Ziegenhirtin

Bauerntanz

Bauerntanz

Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) mecklenburgischer Agrar- und Wirtschaftswissenschaftler, Sozialreformer und Musterlandwirt.

Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) mecklenburgischer Agrar- und Wirtschaftswissenschaftler, Sozialreformer und Musterlandwirt.