Ueber die Besteuerung des Runkelrübenzuckers

Autor: Biedermann, Karl (1812-1901) deutscher Politiker, Publizist und Professor für Philosophie, Erscheinungsjahr: 1842
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Landwirtschaft, Rübenzucker, Zuckerrohr, Volkswirtschaft, Nationalökonomie, Besteuerung, Außenhandel, Import, Export, Zuckerindustrie, Handelsüberschüsse, Handelspolitik
Aus: Deutsche Monatsschrift für Literatur und öffentliches Leben. Erster Band. 1842. Januar bis Juni. Herausgegeben von Karl Biedermann (1812-1901) deutscher Politiker, Publizist und Professor für Philosophie.

„Über den Runkelrübenzucker und die Zuckerfrage.“ Vom Reg. Rache und Prof. Hagen in Königsberg. (In Bülaus Neuen Jahrb. der Gesch. und Polit. September 1841.)
„Sendschreiben an einen Gutsbesitzer über das System der Handelsbilanz in der Nationalökonomie, mit besonderer Beziehung auf die Zuckerfrage“ von J. E. H. Kupfer, Kaufmann in Berlin. Berlin, 1841.
H. Varnhagen: „Über das Verhältnis der Rübenzuckerfabrikation im deutschen Zollverein zum Staat.“ Halle, 1840.
„Über die Erzeugung des Rübenzuckers in ihren staatswirtschaftlichen und gewerblichen Beziehungen.“ Von J. G. Koppe, Kon. Preuß. Amtsrat, Ritter, Generalpächter der Domänen Wollup und Kienitz. Berlin 1841.

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Die Besteuerung eines so allgemeinen Verbrauchsartikels, wie der Zucker schon seit längerer Zeit in Europa geworden ist, scheint eine so einfache Sache, dass man glauben sollte, es könnten dabei nicht die geringsten Schwierigkeiten möglich sein. Dennoch haben wir eben erlebt, dass dieselbe in Deutschland, England und Frankreich gleichzeitig der Gegenstand der wichtigsten Erörterungen geworden ist. In Frankreich war es das Verhältnis der inländischen Rübenzuckerfabrikanten zu den Rohrzucker erzeugenden, westindischen Kolonisten, welches die Veranlassung dazu gab. Den Letzteren hatte eine falsche, aus früheren Zeiten überkommene und aus Routine beibehaltene Handelspolitik zur Pflicht gemacht, ihren Rohrzucker nur nach Frankreich zu verkaufen; jede Ausfuhr desselben nach anderen Ländern war ihnen untersagt. In Frankreich hatte sich jedoch die von Napoleon zuerst begünstigte Fabrikation des Zuckers aus Runkelrüben, die bis dahin nicht besteuert worden war, nach und nach so gehoben, dass Frankreich nicht mehr hinreichte, um die Erzeugnisse seiner Kolonien an Rohrzucker und seiner inländischen Fabriken an Runkelrübenzucker zu verzehren. Zwischen beiden Erzeugnissen, von denen das erste wegen des entgegenstehenden Verbotes nicht ausgeführt werden durfte, das zweite, wegen höherer Produktionskosten, nicht ausgeführt werden konnte, entstand daher auf dem französischen Markte ein Konflikt, der dem weniger begünstigten Kolonialzucker zum Verderben hätte gereichen müssen, wenn die Regierung nicht dazwischen getreten wäre. Unter den zwei entgegenstehenden Ansichten, einer angemessenen Besteuerung des Runkelrübenzuckers und dem, auch in Vorschlag gekommenen, gänzlichen Verbote der ferneren Fabrikation, vorbehaltlich der Entschädigung der zeitherigen Fabrikbesitzer, entschied man sich, nach harten Kämpfen, endlich für die Besteuerung.

In England gab eine Differenz zwischen den Zöllen auf die Einfuhr von Zucker aus den englisch-westindischen Kolonien und dem aus dem fremden Amerika, Anlass zu einem Antrage auf Herabsetzung der Zölle auf die Einfuhr des fremden Zuckers, die zu Erzielung eines vermehrten Zollertrages dienen sollte. Sie wurde jedoch zur Parteifrage und, nach lebhaftem Kampfe, vor der Hand abgelehnt. Indessen sind die Verhältnisse so gestaltet, dass die Frage nicht definitiv beseitigt, sondern ihre endliche Entscheidung nur vertagt ist.

Auch Deutschland blieb von solchen Konflikten nicht frei. Vergeblich hatte Bignon in der französischen Deputiertenkammer, während jenes Kampfes, am 6. Mai 1840 gesagt: „Wäre Frankreich ein Staat wie Deutschland und hätte weder Kolonien noch auswärtigen Handel, so würde die einheimische Zuckerfabrikation ein ausschließliches Recht auf Schutz haben.“ Die Zuckerfrage kam auch in Deutschland an die Reihe. Allerdings geschah dies nicht auf dem Wege vorgängiger freier Erörterungen, wo jedermann seine Ansicht aussprechen kann, ehe der Beschluss gefasst wird, sondern nur plötzlich auftauchende Tatsachen, der Handelsvertrag mit Holland, die Besteuerung der Runkelrübenzuckerfabrikation und die Erklärung des preußischen Ministers von Alvensleben, dass eine Erhöhung der Zollsätze auf Lumpen- und Rohzucker nicht zu erwarten sei, gaben dem Publikum davon Kunde. Die Veranlassung dazu gab hier der befürchtete Ausfall an den Zolleinkünften, der notwendig eintreten müsste, wenn es endlich der inländischen Runkelrübenzuckerfabrikation gelänge, den Rohrzucker mehr und mehr von dem innern Markte zu verdrängen und somit die Einfuhr desselben mehr und mehr zu vermindern.

Wie verschieden auch die Verhältnisse waren, unter denen in diesen drei Reichen die Zuckerfrage in Anregung kam, die eigentliche Veranlassung war überall eine und dieselbe; sie muss überall in Finanzverlegenheiten und in den künstlichen Zuständen, welche durch dieselben herbeigeführt worden sind, gesucht werden. Diesen Gesichtspunkt müssen wir daher überall festhalten, wenn wir zu einem richtigen Urteile über die Besteuerung der Runkelrübenzuckerfabrikation in Deutschland, welche gegenwärtig einer näheren Erörterung unterworfen werden soll, gelangen wollen.

Wir setzen als bekannt voraus, dass die Darstellung des Zuckers aus Runkelrüben, obwohl eine ursprünglich deutsche Erfindung *), dennoch, wie sonst so häufig geschah, in Deutschland kein Glück machte, sondern zuerst in Frankreich emporkam, wo sie sich schon unter Napoleon eines ausschließenden Schutzes zu erfreuen hatte. Doch war die Zeit seiner Regierung zu kurz, als dass schon ein größerer Aufschwung der Zuckerfabrikation innerhalb desselben möglich gewesen wäre. Zwar war eine Anzahl kleinerer Fabriken errichtet worden, welche bei den durch die Kontinentalsperre aus das Vier- bis Fünfsache des früheren Satzes gestiegenen Zuckerpreisen ganz gute Geschäfte machten; allein, als nach Napoleons Falle auch die Zuckerpreise fielen und der Zucker der französischen, wiedererhaltenen, Kolonien in Westindien in Mitbewerbung trat, gingen die meisten derselben wieder ein, so dass in Frankreich im Jahre 1819 nur noch etwa 20 solche Fabriken bestanden. Erst seit dem Jahre 1830 hat sich in Frankreich die Runkelrübenzuckerfabrikation, teils unter dem Schutze der Zollgesetze, teils aber auch durch einen vervollkommneteren Gewerbebetrieb, wiederum gehoben; allerdings hat sie aber dort auch Riesenschritte gemacht und es sollen im Jahre 1839 nicht weniger als 49.000.000 Kilogramme Runkelrübenzucker in Frankreich fabriziert worden sein.

*) Der Chemiker Marggraf zu Berlin entdeckte 1747 zuerst den Zucker in der Runkelrübe und gab ein Verfahren zu dessen Gewinnung an, welches jedoch unbeachtet blieb. Im Jahre 1798 trat Achard in Berlin mit derselben Erfindung auf und legte eine Fabrik an; doch blieb sie die einzige bis auf die neueste Zeit in Deutschland, und erst dem letztverflossenen Jahrzehnt war die weitere Entwicklung vorbehalten.

In Deutschland gewann die Runkelrübenzuckerfabrikation erst mit der Einführung des preußischen Zollsystems einige Ausbreitung; sie erfolgte zuerst langsam, und es bestanden im Jahre 1836 in Preußen erst 17 und in den ganzen übrigen Zollvereinsstaaten nur 4 Runkelrübenzuckerfabriken. Als aber bekannt wurde, dass mit dem Jahre 1837 die zeither nur mit 5 Thlr. für den Zentner besteuerten Schmelzlumpen eben so hohen Eingangszoll, wie der raffinierte Zucker, nämlich 11 Thlr. für den Zentner entrichten müssten, gewann dieser Gewerbszweig schnell einen bedeutenden Umfang. Noch in demselben Jahre wurden in Preußen 44 und in den übrigen Vereinsländern 22 neue Runkelrübenzuckerfabriken angelegt, und im Jahre 1839 bestanden in den Zollvereinsstaaten nicht weniger als 159 solcher Fabriken, deren Zuckerproduktion auf 190.000 Zentner alljährlich oder 9.500.000 Kilogramme geschätzt wurde.

Der Handelsvertrag mit Holland vom Jahre 1840 gab der Runkelrübenzuckerfabrikation den ersten Stoß, weil die Holländer, kraft desselben, Lumpenzucker zu 5 1/2 Thlr. Verzollung für den Zentner einführen konnten; gegenwärtig hat man angefangen, diesen Erwerbszweig zu besteuern, vor der Hand zwar nur mit einem sehr mäßigen Satze, doch mit dem Vorbehalten einer Erhöhung, sobald die Fabrikation dessenungeachtet fortfahren sollte, zuzunehmen.

Die unmittelbar Beteiligten erheben sich natürlich gegen alle diese Maßregeln; sie beklagen sich darüber, dass ihnen der frühere Schutzzoll, dessen Existenz sie allein bewogen habe, ihre Kapitalien auf einen noch neuen Gewerbszweig zu richten, entzogen worden sei, dass sie, nun noch überdies besteuert, nicht mehr bestehen können, sondern ihr Gewerbe, natürlich mit großen Verlusten des darauf verwendeten Kapitals, einstellen müssen. Auch außerhalb ihrer Reihen haben sie Verteidiger gefunden. Zahlreiche Stimmen wollen die vaterländische Zuckerbereitung um jeden Preis geschützt wissen, weil sie uns unabhängig von dem Auslande mache, weil das Geld, welches wir jetzt für Zucker ausgeben müssen, dem Lande erhalten werde, weil der Bau der Rüben die Agrikulturinteressen befördere und die Zuckergewinnung Arbeiter beschäftige; sie glauben den neuen Gewerbezweig wesentlich gefährdet und wünschen ihn vielmehr um jeden Preis beschützt und erhalten zu sehen.

Auf der anderen Seite fehlt es indessen auch nicht an Gegnern, welche die Zuckerfabrikation aus Runkelrüben nur für eine erkünstelte halten, die der Mühe nicht lohne, weil sie ohne Begünstigung nicht haltbar sei. Sie glauben, dass der Staat durch dieselbe benachteiligt werde, weil er an den Zolleinkünften verliere, ohne an dem Preise des Runkelrübenzuckers, der an sich nicht billiger sei, als der des versteuerten Kolonialzuckers, Etwas zu gewinnen. Sie finden daher den verlangten Schutz nicht motiviert und die Besteuerung schon um deswillen gerecht, weil alle andern Erwerbszweige ebenfalls besteuert würden. Ja, manche Gegner gehen so weit, zu behaupten, dass der Verlust an Zöllen, welcher für 1839 auf 1.400.000 Thlr. berechnet wird, nicht der einzige Nachteil sei, sondern dass auch noch eine Summe von 232.500 Thlr. an Kapitalverlust, 860.000 Thlr. an entgangenem Arbeitsertrage und 380.000 Thlr. an entgangenem Kapitalgewinn alljährlich verloren gehe, vorausgesetzt, dass auch nur die im Jahre 1839 erzeugten 190.000 Zentner Zucker fortwährend, ohne neuen Zuwachs, erzeugt würden.

Alle diese verschiedenen Ansichten sind allerdings weder im Allgemeinen neu, noch in Bezug auf die vorliegende Frage den Deutschen eigen; auch in Frankreich sind sie bei derselben Frage geltend gemacht worden, wie sie überhaupt noch immer bei allen Debatten über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit schützender Maßregeln, mit stets gleicher Wärme und Treuherzigkeit oder Verschmitztheit, geltend gemacht werden. Darum können wir uns nicht entbrechen, bei Erörterung der vorliegenden Frage etwas naher auf dieselben einzugehen, um dadurch zugleich die eigene Ansicht zu motivieren.

Wenden wir unsere Blicke zuerst auf die Gründe der Freunde des Rübenzuckers, so gestehen wir frei, dass wir nie vermocht haben, uns davon zu überzeugen, es werde ein Staat von dem anderen abhängig, wenn er gewisse Produkte, die er wohl selbst fertigen lassen könnte, von demselben kauft. Fragen wir nämlich näher nach, was unter dieser Abhängigkeit eigentlich zu verstehen sei, so ergibt sich, dass man annimmt, der fremde Staat habe es dann in seiner Gewalt, uns die bei ihm produzierten Genussmittel entweder gänzlich zu entziehen oder sie uns nur zu einem beliebigen monopolistischen Preise zu liefern. Eine solche Befürchtung aber ist, aller Theorie und Erfahrung zufolge, eine vollkommen leere. Wie die Sachen jetzt stehen, wird überall so viel produziert, dass eher ein Überfluss als ein Mangel an Produkten aller Art eintritt; alle Völker streben dahin, ihren Überfluss überallhin abzusetzen, wo man ihn haben will, und sind sehr froh, wenn sich nur Abnehmer für denselben finden. Wollten sie ihn einmal auch nur eine längere Zeit hindurch aufspeichern, so würde es an Verlusten aller Art nicht fehlen. Schon der Theorie nach kann man daher nicht annehmen, dass irgend ein Volk je auf den Gedanken kommen werde, einem anderen den Überfluss seiner Erzeugnisse vorzuenthalten; hält ja doch ebenso wenig der Kleinhändler seine Ware jemals zurück. Die Praxis bestätigt auch diese Ansichten der Theorie durchgängig, denn noch nie und nirgends hat es einem Volke an den Mitteln zu Befriedigung seiner Bedürfnisse gefehlt, so lange es ihm nicht an den Mitteln zu deren Bezahlung gebrach. Die Befürchtung, in Abhängigkeit zu geraten, wenn man fremde Bedürfnisse kauft, ist daher eine leere; eben so gut könnte man sagen, wenn ein Volk die eigenen Produkte an das Ausland verkauft und bares Geld dafür bezieht, es mache sich in Bezug auf das Geld von dem fremden Staate abhängig und der Letztere könne jenem daher dasselbe beliebig vorenthalten oder zu höheren Preisen anrechnen. Der Fall ist ganz derselbe, und dennoch fällt es Niemanden ein, in dieser Beziehung von einer Abhängigkeit zu sprechen, obschon ein Staat viel eher aufhören könnte von einem Lande zu kaufen, als an dasselbe zu verkaufen. Dieses wird er immer wollen; jenes kann er einstellen, sobald sich das Bedürfnis ändert, oder er es selbst verfertigt, oder es von einem anderen Lande besser oder billiger zu erhalten ist.

Wenn das, früher aus der Fremde bezogene Bedürfnis fortan im eigenen Lande erzeugt werden kann, so wird allerdings, wie man zu sagen pflegt, das Geld dafür im Lande erhalten. Indessen kann man dem Gelde selbst, und daher folgerecht auch seiner Erhaltung im Lande, eine ungleich größere Wichtigkeit beilegen, als die gewöhnlichen Systeme der Nationalwirtschaftslehre zu tun pflegen, ohne deshalb zu dem Resultate zu gelangen, es sei unbedingt besser, alle Bedürfnisse im Lande selbst zu erzeugen, bloß damit man von dem Auslande gar Nichts zu kaufen brauche und alles Geld im Lande selbst behalten könne.

Aus der angegebenen Befürchtung also von Fremden Nichts kaufen wollen, heißt, den Geizigen nachfolgen, die den bloßen Besitz des Geldes jedem Genusse vorziehen. In eine solche Stimmung kann indessen ein ganzes Volk eben so wenig von selbst kommen, als es zweckmäßig oder auch nur ausführbar sein würde, dasselbe durch künstliche Mittel, etwa durch Sperren, in einen solchen Zustand zu zwingen. Ganz deutlich sehen wir dies an Russland. Trotz seiner fast gänzlichen Absperrung fehlt es in seinem Inneren so sehr an barem Gelde, dass es den ganzen Betrag seiner bedeutenden, kürzlich in Holland gemachten Anleihe mit sehr großen Transportkosten in Barem bei sich eingeführt hat, statt den wohlfeilern Weg der Assignation zu wählen.

Jedes einzelne Land erfreut sich gewisser besonderer und ihm eigentümlicher Vorzüge, die es vor allen anderen Ländern voraus hat, sei es, weil es durch die Natur, oder durch besondere Kunstfertigkeiten in einzelnen Gewerbezweigen, begünstigt wird. Auf diesen verschiedenen Begünstigungen beruht der gegenseitige Verkehr zwischen den verschiedenen Völkern. Diesen Verkehr hemmen ohne dringendere Motive, als bloß um, wie man zu sagen pflegt, das Geld im Lande zu erhalten, heißt daher nichts Anderes, als ein Volk nötigen, auf die Befriedigung gewisser Bedürfnisse entweder ganz zu verzichten, oder sie nur mittels schlechterer und weniger geeignete Güter, also viel unvollkommener und roher zu befriedigen. Ein solches Gebaren ließe sich kaum dann rechtfertigen rechtfertigen, wenn Deutschland eine vollkommen ungünstige Handelsbilanz gegen das Ausland hätte und eine starke und andauernde Abnahme seines Nationalvermögens stattfände, ein Fall, der jedoch zeither unbedingt nicht vorgelegen hat, denn sonst müsste das bare Geld längst aus Deutschland verschwunden sein. Es hat sich aber im Gegenteil eher vermehrt, wie aus den steigenden Preisen der Landgüter und aus dem gefallenen Zinsfuße mit ziemlicher Gewissheit geschlossen werden darf. Auch diesen Grund der Freunde der Runkelrübenfabrikation können wir daher als schlagend nicht anerkennen.

Dagegen werden wir die Klagen der Beteiligten über die Inkonsequenzen der Gesetzgebung in der Zuckerfrage und über die Verluste, welche dadurch über die Zuckersiedereien sowohl als auch über die Runkelrübenzuckerfabriken gebracht worden sind, nicht so schlechthin abzuweisen vermögen. Bei der großen Umsicht, mit welcher das preußische Zollsystem übrigens abgefasst ist, lässt sich doch kaum erkennen, dass sich in Bezug auf den Zucker eine seiner allerschwächsten Seiten zu Tage legt.

Gehen wir auf die Zeit vor Errichtung des preußisch-hessischen Zollverbandes zurück, so ergibt der preußische Tarif von 1827 folgende Zollsätze: Rohzucker der Zentner 4 Thlr. für die Siederei; Kochzucker 8 Thlr.; Raffinade 10 Thlr. (Lumpenzucker mit eingeschlossen).

Doch musste damals die Hälfte der Abgabe in Friedrichsd’ors zu 5 Thlr. bezahlt werden, so dass der wirkliche Zoll für Rohzucker auf den Zentner 4 Thlr. 20 Sgr. betrug.

Im Tarif von 1831 war die Zahlung in Gold erlassen, weil im gedachten Jahre die Geltung der Friedrichsd’ors auf 5 Thlr. 20 Sgr. gesetzlich bestimmt wurde. Dagegen wurde der Eingangszoll für Rohzucker auf 5 Thlr. für den Zentner für die Siedereien, Raffinade 11 Thlr. für den Zentner erhöht und der Kochzucker als Raffinade angesehen, mithin gleichmäßig wie diese mit 11 Thlr. Zoll belegt. Der Lumpenzucker aber, der zeither zu der Raffinade gerechnet worden war, durfte, zum Besten der Raffinerien, von diesen gegen einen Zoll von nicht mehr als 5 Thlr. eingeführt werden. Dabei gewannen allerdings die Raffinerien, weil sie bei der Einführung eines Zentners Schmelzlumpen, den sie, wie den Rohzucker, nur zu 5 Thlr. verzollen durften, gegen diesen um 12 Proz. mehr Zucker erhielten; aber die Kassen verloren, denn es wurden von nun an vorzüglich nur Lumpen eingeführt und somit die Quantität der Einfuhr in Bezug auf das Gewicht ziemlich bedeutend vermindert, nämlich um den achten Teil, der, zu Erzeugung desselben Quantums an Raffinade, an Rohzucker mehr hätte eingeführt werden müssen, wenn der Zoll der Schmelzlumpen auf 11 Thlr. stehen geblieben wäre.

Als, demzufolge, die Einfuhr des Rohzuckers immer mehr abnahm, während die des Lumpenzuckers stieg, und die Kassen nach und nach dadurch 10—12 Proz. ihrer Einnahme verloren, so ging man wieder von dem Systeme ab. Der Tarif von 1837 belegte die Einfuhr der Lumpen wieder mit dem nämlichen Zolle, welchen der raffinierte Zucker geben musste, also mit 11 Thlr. für den Zentner, setzte aber den Zoll auf Rohzucker, bei der Einfuhr zur unmittelbaren Konsumtion, der für diesen Fall zeither ebenfalls 11 Thlr. Eingangszoll hatte geben müssen, auf 9 Thlr. für den Zentner herab.

Noch vor Ablauf des Tarifs von 1837, nämlich am 20. Januar 1839, wurde zwischen den Zollvereinsstaaten und Holland der bekannte Handelstraktat abgeschlossen, vermöge dessen ausnahmsweise der Zoll für holländische Raffinade auf 19 Thlr. und der Zoll für holländische Lumpen auf 5 1/2 Thlr. für den Zentner herabgesetzt wurde. Beschränkte sich auch diese Ausnahme zunächst nur auf Holland, so war doch diese Maßregel, bei den obwaltenden Verhältnissen, in ihren Folgen einer allgemeinen Herabsetzung des Eingangszolles auf Zucker vollkommen gleich. Daher wurde sie auch in dem Tarif von 1840 zur allgemeinen Norm erhoben; es zahlt nach demselben der Zentner Raffinade 10 Thlr., der Zentner Lumpen 5 1/2 Thlr., der Zentner Rohzucker für Siedereien 5 Thlr.

Dies sind die gegenwärtigen Verhältnisse, und ein Reskript des preußischen Finanzministers von Alvensleben, welches, in Folge eines Gesuchs der preußischen Runkelrübenzuckerfabrikanten um Erhöhung des Zolles auf Zucker bis zu den früheren Sätzen, erging, sprach die Entscheidung aus, dass eine solche, wenn auch der Traktat mit Holland aufhöre, nicht Platz greisen werde. Zu gleicher Zeit wurde auch zu der schon früher verkündigten wirklichen Besteuerung der Runkelrübenzuckerfabrikation geschritten, und die Folgen aller dieser Maßnehmungen soll sein, dass ein Teil dieser Fabriken durch die bereits erlittenen Verluste von selbst zum Stillstande gekommen ist, ein anderer Teil aber den ferneren Betrieb einstellen zu müssen glaubt, wobei es freilich nicht ohne mancherlei Verluste abgehen kann.

Werfen wir nun einen Blick auf diese verschiedenen und großen Veränderungen, denen der Tarif in Bezug aus die Zuckerzölle, während dieses verhältnismäßig nicht langen Zeitraumes, unterworfen worden ist, so deuten schon diese bedeutenden und schnell auf einander folgenden Schwankungen an, dass die Gesetzgebung bisher in dieser Richtung eines festen Prinzips ermangelt habe.

Wenn im Allgemeinen finanzielle Rücksichten bei Bestimmung der Zollsätze wesentlich vorgeherrscht haben mögen, so scheint in Bezug auf den Zucker dies nicht immer der Fall gewesen zu sein, und man hat namentlich in dem Tarife von 1831, durch Herabsetzung des Zolles auf Lumpen, offenbar die Raffinerien auf Kosten der Zollerträge begünstigt. Es kann hier nicht der Ort sein, weiter auf die Erörterung der Frage einzugehen, in wie weit diese, im Binnenlande jedenfalls künstliche Industrie, welche überdies verhältnismäßig nur wenige Menschen beschäftigt, eine Unterstützung verdiene oder nicht; so viel aber lässt sich unschwer voraussehen, dass, sobald einmal der Zollverein bis an die Nordseeküsten vorgerückt und die Hansestädte darin aufgenommen sein werden, die binnenländischen Zuckersiedereien die Konkurrenz mit den Zuckersiedereien der Letzteren, die viel wohlfeiler arbeiten können, weil sie, ohne sich Vorräte anschaffen zu dürfen, das Material in größter Auswahl in steter Nähe haben, niemals werden bestehen können, sondern ihren Untergang von selbst finden müssen. Unter solchen Umständen scheint also die Unterstützung derselben, wie sie von 1831—1836 auf Kosten der Kassen geschah, um so weniger motiviert zu sein, als auch die Konsumenten dadurch beschwert wurden, dass der Rohzucker zur Konsumtion so hoch wie der raffinierte Zucker verzollt werden musste, während ihn die Siedereien nur mit 5 Thlr. für den Zentner zu verzollen hatten.

Allerdings nahmen die Zuckersiedereien während dieses Zeitraums einen bedeutenden Aufschwung; zugleich aber fällt in diese Periode die Entwicklung der Runkelrübenzuckerfabrikation. Bis zum Jahre 1833 hatten in dem ganzen Gebiete der nachherigen Zollvereinsstaaten nur zwei solche Fabriken bestanden. Von da an aber nahm ihre Zahl schnell zu. Das Aufblühen der Zuckersiedereien hatte den Gedanken rege gemacht, aus den Runkelrüben Rohzucker für den Bedarf der Zuckersiedereien herzustellen, wobei man den Eingangszoll aus Rohzucker und Lumpen als Schutz betrachtete. Im Jahre 1836 bestanden bereits 21 solcher Fabriken, und als sich die sichere Kunde verbreitete, dass der Tarif von 1837 einen höheren Schutz, durch Gleichstellung des Lumpenzuckers mit der Raffinade, bringen werde, wendeten sich dem neuen Gewerbezweige noch in demselben Jahre so viel Kapital zu, dass der Grund zu 66 anderen Fabriken gelegt werden konnte.

Bei dem Tarif von 1837 scheint zunächst die Rücksicht auf das finanzielle Prinzip den Anlass zu der Erhöhung des Zollsatzes auf Lumpenzucker gegeben zu haben, weil die Kassen bei der niedrigen Besteuerung desselben verloren hatten. Doch wurden zugleich, wenn auch nur unbeabsichtigt und mittelbar, die Runkelrübenzuckerfabriken dadurch starker geschützt. Konnten nämlich auch die Siedereien den Rohzucker nach wie vor aus dem Auslande gegen den nämlichen Zollsatz beziehen, so mussten sie es doch aufgeben, sich fernerhin des, nunmehr auch von ihnen mit 11 Thlr. zu verzollenden Lumpenzuckers für ihre Zwecke zu bedienen. Die Bereitung des raffinierten Zuckers aus Rohzucker erfordert aber mehr Arbeit, als erforderlich ist, wenn Lumpenzucker dazu verwendet wird. Mit den Produktionskosten mussten daher regelrecht auch die Preise des raffinierten Zuckers steigen, und in diesem Steigen lag eine indirekte Begünstigung der Runkelrübenzuckerfabrikation, die für ihre Raffinade nun ebenfalls auf höhere Preise rechnete. Daher nahm, unter Begünstigung des Tarifs von 1837, die Zahl der Runkelrübenzuckerfabriken so schnell zu, dass im Jahre 1839 bereits 159 Fabriken 190.000 Zentner Zucker lieferten.

Mit dem holländischen Handelstraktate trat eine bedeutende Reaktion ein. Die Holländer, bei denen sich, während der seit 1837 eingetretenen großen Erhöhung des Zollsatzes auf Lumpen, große Quantitäten dieses Fabrikates aufgehäuft hatten, warfen, in Folge des Traktates und begünstigt von einem Rückzolle, der den Eingangszoll, so weit er auf den Preis Einfluss hatte, tatsächlich auf noch nicht volle 3 2/3 Thlr. herabsetzte, große Massen dieses Produktes auf den Markt des deutschen Zollgebietes, wodurch der Rübenzucker um 2 bis 2 2/2 Thlr. auf den Zentner herabgedrückt wurde. Indessen blieb dieses Verhältnis kein dauerndes, und die ganze Einwirkung auf die Herabsetzung des Preises mochte etwa nur dem ungefähren Betrage des Rückzolls, d. h. etwa 1 Thlr. bis 1 1/2 Thlr., gleichkommen. Dessen ungeachtet scheint die Wirkung auf die Runkelrübenzuckerfabriken ziemlich bedeutend gewesen zu sein. Als daher vollends die, seitdem wirklich eingetretene, Besteuerung in Aussicht gestellt wurde, bemächtigte sich eine allgemeine Bestürzung der Fabrikanten, und sie versuchten alles Mögliche, um entweder die Letztere abzuwenden, oder wenigstens eine angemessene Erhöhung der Eingangszölle auf Zucker zu veranlassen, indem sie sich hauptsächlich darauf bezogen, dass der ganze Gewerbezweig vorzüglich im Vertrauen auf die Fortdauer des früheren Zollschutzes und der anderweiten Begünstigungen desselben ins Leben gerufen worden sei und sich allein unter der Voraussetzung der Fortdauer dieser Verhältnisse weiter entwickeln könne. Indessen sind ihre bisherigen Bemühungen, wie es scheint, von keinem Erfolge gewesen, und es haben bei der Festsetzung der Zuckerzölle im Tarif von 1840 die finanziellen Rücksichten die entschiedenste Oberhand über die Interessen der Runkelrübenzuckerfabrikation gewonnen.

Wenn man in dem Tarife von 1837 noch lediglich das Interesse der Kassen vor Augen hatte, insofern es durch die steigende Einfuhr des Lumpenzuckers teilweise benachteiligt wurde, wenn man deshalb den Zoll auf den Letzteren, um die Einfuhr unmöglich zu machen, dem der Raffinade gleichsetzte, so scheint, bei dem Zurückgehen auf den früheren, niedrigen Zollsatz für den Lumpenzucker, welche der Tarif von 1840 feststellt, die Besorgnis, den Rohrzucker nach und nach gänzlich durch den Runkelrübenzucker verdrängt zu sehen und somit nach und nach die Zollerträge von Ersterem größtenteils oder ganz zu verlieren, die Erleichterung der Einfuhr des Lumpenzuckers, wie späterhin die Besteuerung der Runkelrüben veranlasst zu haben.

Nun ist allerdings wahr, dass auf die Stetigkeit des Tarifs von 1837 niemals mit voller Gewissheit zu rechnen war, und es vermögen sich deshalb die Runkelrübenzuckerfabrikanten auf ein vermeintliches Recht zu dessen Aufrechterhaltung in ihrem Interesse eben so wenig zu beziehen, als sie deshalb, weil ihnen jener Schutz nicht mehr gewährt wird, über eine vermeintliche Rechtsverletzung Beschwerde führen können. Indessen stellen sich die Sachen dennoch überall so, dass, wo irgend ein Zollschutz eintritt, sich alsobald Kapitale in den beschützten Gewerbezweig hineinziehen und darin fixieren. Diese Kapitale leiden gewöhnlich unbedingt Verluste, wenn die Begünstigungen, wegen deren sie in einem beschützten Gewerbezweige angelegt wurden, ganz oder teilweise zurückgezogen werden. Sind sie aber einmal hineingewendet, so ist es mindestens billig, dass einige Rücksicht darauf genommen werde, weil eine schnelle Änderung der Zollsätze immer von üblen Folgen begleitet ist. Der Staatsangehörige kann diese nicht voraussehen, sondern muss vielmehr annehmen, dass man sich nur nach allseitiger reiflicher Überlegung für einen Zollsatz entschieden habe und dass er auf die Dauer desselben rechnen könne. Legt er in diesem Vertrauen Kapitale an, so kann man im Allgemeinen weder sagen, dass er falsch, noch dass er gewagt spekuliere; vielmehr, wenn dennoch bald wieder eine Änderung eintreten muss, so ist es gewöhnlich der Staat, der sich verrechnet hat. Darum hat, wer darauf hin sein Kapital an ein Unternehmen gewagt hat und durch plötzliche Änderung Verluste erleidet, immerhin einen Anspruch auf billige Rücksichtsnahme und mag sich, wenn auch nicht über eigentliche Rechtsverletzung, doch über unvorsichtige Verletzung seiner Interessen, gewissermaßen über eine Induktion, mit Recht beklagen.

Leider aber geben diese Klagen allein kein Recht, Abhilfe zu verlangen, sobald nicht andere staatswirtschaftliche oder finanzielle und überwiegende Gründe ihnen zur Seite stehen. Dies ist daher, in Bezug auf die vorliegende Erörterung, zunächst etwas näher zu untersuchen.

Die Beteiligten führen hier, außer den bereits zurückgewiesenen Gründen der Unabhängigkeit und der Erhaltung des Geldes, noch insbesondere den Nutzen an, den der Ackere bau von der Runkelrübenzuckerfabrikation beziehe. Allerdings ist dieser Vorteil unleugbar, wenn er auch von den Beteiligten vielfach überschätzt und übertrieben worden sein mag. Bedenkt man indessen, dass, nach einer angestellten Berechnung, ungefähr 1/1234 des Landes, d. h. in dem ganzen Zollverbande etwa 6 2/3 Quadratmeilen hinreichen würden, um den sämtlichen Zuckerbedarf seiner Bewohner zu erzeugen, so ergibt sich, dass das Agrikulturinteresse, im Vergleich mit dem Ganzen, von zu geringem Umfange ist, um ein entscheidendes Gewicht in die Wagschale werfen zu können.

Endlich führen die Freunde und Verteidiger der Runkelrübenzuckerfabrikation noch an, dass durch diesen neuen Gewerbezweig Kapitalien in den Verkehr gezogen werden und Arbeitskräfte neue Beschäftigung finden.

Beide Gründe stehen allerdings ohne genaueren Nachweis da; deshalb leugnen die Gegner die Richtigkeit derselben, meinend, Kapitale und Arbeiter wären auch früher schon, nur in anderen Geschäften, verwendet gewesen, wofür sie allerdings ihrerseits eben so wenig einen Beweis beibringen.

Im Allgemeinen erscheinen also die von den Beteiligten und Verteidigern des bedrohten Gewerbezweiges für den ferneren Schutz desselben aufgestellten Gründe entweder schlechthin unzureichend, oder nicht vollkommen motiviert.

Es gilt daher, nun diejenigen Gründe etwas näher zu beleuchten, welche gegen den Nutzen dieses Schutzes vorgebracht werden. Sie bewegen sich alle mehr oder weniger um den allgemeinen, schon von Adam Smith*) aufgestellten Satz:

dass ein Produktionszweig, dessen Produkte teurer zu stehen kommen, als man sie von auswärts herkaufen kann, unbedingt nachteilig sei,

und beschäftigen sich mit dem Nachweise und der Berechnung aller der Verluste, welche die Runkelrübenzuckerfabrikation, gegenüber der Erkaufung des Rohrzuckers, habe.

*) Schmith, Adam (1723-1790) schottischer Moralphilosoph, Aufklärer und Begründer der klassischen Nationalökonomie.

Indessen ist es immer gewagt, einen allgemeinen Satz auf die bloße Autorität eines berühmten Namens hin, ohne weiteren Nachweis, als wahr anzunehmen, und der vorliegende scheint insbesondere mancher Beschränkung nicht nur fähig, sondern auch bedürftig, ehe er als eine Wahrheit angenommen werden mag.

Ein Hausvater handelt im Allgemeinen gewiss klug, wenn er kauft, was selbst zu fertigen ihm mehr Aufwand kosten würde. Aber es geschieht dies immer nur unter der Voraussetzung, dass er anderweitige lohnende Beschäftigung habe, mittels welcher er in der Zeit, die er auf Verfertigung einer, außerdem zu kaufenden Sache verwenden müsste, eben so Viel oder Mehr verdient, als erforderlich ist, um jene Sache zu bezahlen. Wäre dies nicht der Fall oder hätte er die, zu Anfertigung derselben nötige Zeit übrig, so könnte er die darauf verwendete Arbeit nicht in Anschlag bringen, weil er außerdem und wenn er die Sache gekauft hätte, während der Zeit Nichts zu tun gehabt, also auch Nichts verdient haben würde. Er braucht dann bloß den Einkauf der Materialien in Anschlag zu bringen, die dann doch in der Regel billiger sind als das fertige Produkt. Ist die Lage der Sachen diese, so wäre es offenbar falsch, wenn er kaufen und nicht selbst Hand anlegen wollte, etwa weil ihm letzteren Falles, wenn er seine Arbeit, neben den baren Auslagen, nach Gelde in Anschlag bringen wollte, eine größere Geldsumme, als diejenige, die zu dem Ankaufe erforderlich ist, herauskommen würde. Noch viel anders stellen sich die Dinge, wenn er z. B. auch im Stande wäre, die Materialien sich selbst zu erzeugen; in diesem Falle würde er alle Auslagen vermeiden, und die Selbstproduktion, mindestens bei beschränkteren Umständen, wie sie der Mehrzahl eigentümlich sind, jedenfalls dem Ankaufe vorzuziehen sein.

Noch viel bedenklicher möchte es sein, von Einzelwirtschaften abstrahierte Regeln in eben der Allgemeinheit auf die Nationalwirtschaft überzutragen und daraus eine allgemeine Wirtschaftspolitik für ganze Völker zu bilden. Die Verhältnisse sind hier ganz und gar anders. Klima, geographische Lage, Natur des Grundes und Bodens, Räumlichkeit. Bildungsgrad der Bevölkerung u. s. w. sind Elemente, die dabei niemals außer Acht gelassen werden dürfen und bedeutende Abweichungen in dieselbe bringen müssen. Wie z. B. könnte die Wirtschaftspolitik eines schwach bevölkerten Landes, wo es noch an Händen für den Ackerbau fehlt, dieselbe sein, welche ein Land mit überflüssiger Bevölkerung, dergleichen schon unser Deutschland ist, anzuwenden hat? Ferner sind Raum und Zeit eben so wohl zu berücksichtigende Elemente, wiewohl die Theorie unserer Nationalökonomen sie gewöhnlich ganz unbeachtet lässt.

Unter solchen Umständen können wir uns bei jenem allgemeinen Satze nicht beruhigen, sondern sind vielmehr der Ansicht, dass, um gewisse bleibende und große Vorteile zu erlangen, man sich auch wohl zu zeitweisen Opfern entschließen müsse, wenn die Verhältnisse sie erfordern.

Die Gegner des Rübenzuckers freilich stellen nur die Nachteile, wie sie sich eben darbieten, vor Augen, und dürften sich dabei, wie eine nähere Erörterung dartun wird, wohl mancher Übertreibung bei ihrer Darstellung schuldig machen. Indessen gilt es, Vorteile und Nachteile gegen einander abzuwägen, ehe eine Entscheidung möglich wird; darum darf keiner der Letzteren unberührt bleiben.

Professor Hagen hat die Nachteile der Runkelrübenzuckerfabrikation in Summen angeschlagen, und ist dabei zu folgenden Resultaten gelangt, bei denen er das Jahr 1839 zu Grunde legt. Die Produktion zu 190.000 Zentnern annehmend, die indessen größtenteils als Rohzucker verwendet worden sein sollen, nimmt er den Ausfall an dem Zollertrage davon für das gedachte Jahr auf 1.140.000 Thlr. an.

Er berechnet weiter, dass bei der Fabrikation des Rohzuckers mindestens 1 ½ Thlr. auf den Zentner mehr Aufwand gewesen sei, als der Ankauf eines Zentners Rohrzucker erfordert habe, und bringt dafür 232.500 Thlr. als Verlust in Ansatz; er bringt 850.000 Thlr. als Verlust an entgangenem Arbeitsertrage und 380.000 Thlr. an entgangenem Kapitalgewinn, zusammen also 2.602.500 Thlr. in Rechnung, um welche der Zollverein in einem Jahre, bei einer Produktion von nur 190.000 Zentnern, benachteiligt worden sei. Diese Angaben müssen einer nähern Prüfung unterworfen werden.

Der Zollverlust wird dadurch bescheinigt, dass die Konsumenten den Runkelrübenzucker eben so teuer bezahlt haben sollen, wie den versteuerten Rohrzucker. Der Nachweis wird allerdings schwer sein, weil in den Zollvereinsstaaten der Rübenzucker selten allein in den Handel gekommen ist. Indessen kann man zugeben, dass der Preis beider Zuckersorten derselbe gewesen sei. Allein immer wird man dann nur den Zollsatz des Rohzuckers in Anrechnung bringen können, der verloren gegangen ist, weil die Raffinerien um so viel weniger Rohzucker eingeführt haben. Die verlorene Summe würde daher nicht auf 1.140.000 Thlr., sondern nur auf 950.000 Thlr. zu berechnen sein.

Fragen wir nun, wer diese Summe verloren hat, so ergibt sich zunächst, dass sie die Zollkasse verloren hat; die Konsumenten haben Nichts verloren, denn sie haben den Zucker nicht teurer als den Rohrzucker bezahlt. Die Staatsausgaben sind indessen, trotz dieses Ausfalls, nach wie vor, regelmäßig gedeckt worden; die Konsumenten haben nicht mehr aufbringen dürfen, ja es hat sich, z. B. bei uns in Sachsen, während dieser Periode ein so bedeutender Überschuss ergeben, dass für die nächste Periode Steuererlasse möglich wurden; daher darf man wohl fragen: wo ist hier ein wirklicher Nationalverlust? und die Antwort kann nur dahin lauten: ein solcher Verlust ist gar nicht vorhanden gewesen.

Gehen wir zu dem zweiten Verlustkapitel, zu dem Kapitalverluste durch Einwirtschaftung, über, so wird diese Ansicht durch Beziehung auf die Broschüre des Herrn Varnhagen bewiesen, nach welcher die Produktionskosten für einen Zentner Rohzucker aus Rüben sich auf 17 1/2 Thlr. belaufen haben sollen, wahrend der versteuerte Rohzucker aus den Kolonien für 16 1/3 Thlr. zu erkaufen war. Es fehlt vorzüglich in Deutschland zur Zeit noch so sehr an allen Unterlagen zur Berechnung der wirklichen Kosten der Rübenzuckerproduktion, dass wir über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit jener Angabe ein begründetes Urteil nicht fassen können. Im Allgemeinen darf man aber nicht außer Acht lassen, einmal, dass jene Angabe von einem Beteiligten ausgeht, und zweitens, dass derselbe nur in Bezug auf eine Fabrik spricht. Man weiß wohl, dass die Beteiligten, wo ihre Interessen gefährdet sind, schwerlich die ganze Wahrheit sagen, sondern stets mehr oder weniger übertreiben, um die Gefahr desto anschaulicher zu machen. Man tritt daher wohl Niemanden zu nahe, wenn man solchenfalls die Angaben der Beteiligten über ihre Gewinne oder Verluste nicht gerade für Evangelien hält. Was den zweiten Punkt betrifft, so kommen die verschiedenen Methoden in Betracht, nach denen gearbeitet wird, auch die bessere oder schlechtere Aussicht u. s. w. Alle diese Unterschiede haben auf die größeren oder geringeren Erzeugungskosten Einfluss, und die Letzteren können sich bei einer Anstalt höher, bei einer anderen niedriger stellen; es ist demnach ein Schluss von einer Fabrik auf die andere, nicht zulässig. Nimmt man zu diesen besonderen Betrachtungen noch hinzu, dass es den Fabrikanten unmöglich sein musste, den Rübenzucker zu höheren Preisen als den Kolonialzucker zu verwerten, so entsteht gegen die ganze Verlustberechnung das gegründete Bedenken, wie es denn gekommen sei, dass, trotz des angeblichen bedeutenden, auf 10% geschätzten Verlustes, immer neue Rübenzuckerfabriken entstanden sind und die alten ihre Produktionen nicht schon früher eingestellt haben, wenn sie nicht anders als mit stetem Verluste arbeiten konnten? Der regelmäßige Gang der Dinge ist dies wenigstens nicht. Sie mussten mindestens ohne Verluste arbeiten und Aussicht auf künftige Gewinne haben (was sich bei einem so jungen Gewerbezweige wohl denken lässt), wenn sie nicht schon früher die Hoffnung aufgeben und ihre Produktionen einstellen sollten, als anderweitige nachteilige Umstände sie dazu zwangen.

Der mit 850.000 Thlr. berechnete Verlust an entgangenem Arbeitsertrage gründet sich auf die Angabe, dass im Jahre 1839 in den Rübenzuckerfabriken 680.000 Thlr. Arbeitslohn bezahlt worden sei, und auf die Voraussetzung, dass die Arbeiter jedenfalls einen Wert liefern mussten, der ihren Arbeitslohn um den vierten Teil übersteige. Der Schluss geht nun dahin, dass, wenn diese Arbeiter, statt bei der Rübenzuckerfabrikation, bei der 232.500 Thlr. an Kapital verloren worden, tätig zu sein, andere Arbeit verrichtet hätten, sie einen Wert von 850.000 Thlr. erzeugt haben würden, der somit als ein durch den Rübenzucker der Nation entzogener Gewinn in Anschlag gebracht werden müsse. Der mit 380.000 Thlr. berechnete Verlust an entgangenem Kapitalgewinne beruht auf der Voraussetzung, dass das Kapital in diesem Gewerbezweige, wo es nur Verluste bringe, auf 4.750.000 Thlr. zu berechnen sei, und auf der Annahme, dass es, in einem anderen Gewerbezweige angelegt, mindestens 8 Proz. Gewinn gebracht haben würde, die somit der Nation gleichfalls entzogen würden.

Beide Behauptungen und Berechnungen gründen sich nun freilich teils auf die noch nicht bewiesene Voraussetzung, dass bei der Rübenzuckerfabrikation nur verloren worden sei, teils auf die willkürliche Annahme, dass für die dabei beschäftigten Arbeiter und Kapitale eine anderweite, viel gewinnreichere Verwendung hätte stattfinden können. Jene erstere Voraussetzung ist, nach den oben darüber gemachten Bemerkungen, noch höchst zweifelhaft; doch mag sie einstweilen auf sich beruhen; gegen diese letztere Annahme jedoch entstehen mannigfache Bedenken.

Nationalökonomen können auf dem Papiere sehr geschwind und ohne alle Hindernisse Arbeiter und Kapitale in andere und gewinnreichere Erwerbszweige übergehen lassen, weil sie von Raum, Zeit und gegebenen Verhältnissen gänzlich abzusehen pflegen, aber im Leben stellen sich die Dinge viel anders; alle diese Elemente machen sich da geltend. Andere Beschäftigung für die Arbeiter ist nicht so leicht zu finden und einmal verwendete Kapitale lassen sich nicht sogleich, und niemals ohne große Verluste, aus einem Geschäftszweige herausziehen und in einem anderen anlegen. An Arbeit ist in Deutschland durchaus kein Überfluss, viel eher an Arbeitern. Wer daran zweifelt, der möge bedenken, wie weit her z. B. die Arbeiter zu den Eisenbahnen kommen, wie alljährlich ganze Massen von Arbeitern aus Westfalen nach Holland u. s. w. gehen müssen, um lohnende Arbeit zu finden; er möge bedenken, dass, wenn wirklich, wie jener Aufsatz behauptet, ein Mangel an arbeitenden Händen wäre, der Arbeitslohn unmöglich sich auf der niedrigsten Stufe, wo der Arbeiter wenig mehr als den unabweislichsten Lebensunterhalt gewinnt, erhalten könnte, sondern höher steigen müsste; er möge endlich bedenken, dass auch in Deutschland sich Spuren jenes Pauperismus in der Ferne zeigen, der in England und Frankreich bereits so große Fortschritte gemacht hat und der zunächst in dem Mangel an ausreichender oder gehörig lohnender Beschäftigung seinen Grund findet. Darum darf eine fixe und etwaigen Stockungen nicht so leicht, wie die Manufakturarbeit, unterworfene Beschäftigung nicht so schlechthin von der Hand gewiesen werden; selbst dann nicht, wenn auch die dazu verwendeten Kapitale einen etwas geringeren Gewinn brächten. Ganz besonders in dieser Hinsicht ist die Einführung und Pflege neuer Gewerbezweige für uns wichtig, vorzüglich dann, wenn sie, wie die Rübenzuckerfabrikation, einen großen Umfang erlangen können und eine dauernd gesicherte und gesunde Arbeit zu gewähren im Stande sind.

Übrigens darf man, wie dies auch von Koppe, gegen Kupfer, sehr scharf und richtig hervorgehoben worden ist, bei diesem Gewerbezweige nicht außer Acht lassen, dass er auf den Ackerbau sehr günstig einwirkt, wenn sich dies auch nicht grade nach Prozenten berechnen lässt. Grade bei dem Ackerbau kommen mehrere ähnliche Fälle vor. So z. B. würde der Landwirt scheinbar gewiss besser tun, wenn er, anstatt Vieh zu halten, Stroh und Futter verkaufte, weil die Nutzung der Kühe den Preis des Futters nicht erreicht. Aber er findet seinen indirekten Vorteil in der Verbesserung seines Ackerbaues. Gleiche Verhältnisse treten bei den Brennereien ein. Schwerlich bringt gegenwärtig das darauf verwendete Kapital 8 Proz. direkten Nutzen; aber die Gewinnung des Viehfutters gleicht es aus. Ähnlichen günstigen Einfluss hat auch die Rübenzuckerfabrikation auf den Ackerbau der Gegenden, wo sie betrieben wird. Kann dieser Nutzen auch, wie bereits oben bemerkt worden ist, nicht allein den Streit zu ihren Gunsten entscheiden, so muss er doch berücksichtigt werden, wo es sich um eine Berechnung des Nutzens oder Schadens handelt, den sie bringen soll.

Aus dem bisher Gesagten dürfte hervorgehen, dass die diesem Gewerbezweige beigemessenen Nachteile nichts weniger als gehörig nachgewiesen sind, sondern dass sich gegen die Aufzählung wie gegen die Berechnung derselben gegründete Bedenken erheben, und man darauf hin wohl kaum berechtigt sein möchte, den Stab über diesen Erwerbszweig allzu rasch zu brechen. Vielmehr können wir zu einem richtigen Urteile in der Sache nur dann gelangen, wenn wir erwägen, was die Rübenzuckerfabrikation gegenwärtig ist, und welche Aussichten man für die Zukunft von derselben fassen kann.

Die Rübenzuckerfabrikation ist, besonders in Deutschland, gegenwärtig noch in ihrer Kindheit, aber sie verspricht für die Zukunft sehr viel zu werden.

Sehen wir zuvörderst auf das Produkt, so ist dasselbe in seiner inneren Beschaffenheit dem ausländischen Rohrzucker vollkommen gleich. Wie dieser, wird es leicht von Säuren, selbst von verdünnten, zersetzt, und verbindet sich leicht mit Alkalien; wie dieser, gelangt es, beim Zutritt von Luft und Wasser und bei einer gewissen Wärme durch stickstoffhaltige Substanzen, zu einem Zersetzungsprozesse, dessen erstes Resultat Alkohol, das zweite Essigsäure ist; wie dieser, enthält es eine kristallisierbare und eine nicht kristallisierbare Substanz. Die Produkte sind sich demnach vollkommen gleich, und man könnte, falls der Rohrzucker dadurch verdrängt würde, nicht sagen, es sei ein schlechteres Genussmittel an die Stelle des besseren gesetzt worden; man kann vielmehr den Rübenzucker vollkommen so rein und von ganz gleichem Geschmacke herstellen, wie den Rohrzucker. Das in dieser Beziehung gegen den Ersteren entstandene Vorurteil, welches seinem besseren Auskommen früher vorzüglich nachteilig wurde, hat darin seinen Grund, dass der raffinierte Kolonialzucker mit bloß einmal gedecktem Rübenzucker (in welcher Form Letzterer gewöhnlich in den Handel kommt) verglichen wurde, wo sich dann freilich einiger Unterschied ergab; raffiniert, gleichen sich beide Produkte vollkommen.

Sehen wir aus die Gewinnungsmethode, so ist diese bei dem Rübenzucker verhältnismäßig leichter, als bei dem Rohrzucker.

Sehen wir aus das zu Erbauung der nötigen Runkelrüben für den ganzen Bedarf Deutschlands erforderliche Terrain, so dürften, nach einem ungefähren Überschlage, etwa 7 Quadratmeilen Landes dazu erforderlich sein. Dieser Flächenraum ist, dem Ganzen gegenüber, so unbedeutend, dass er dem Anbaue des Getreides durchaus keinen Eintrag tun kann; es ist also auch in dieser Beziehung ein Nachteil für Deutschland nicht zu befurchten.

Sehen wir endlich auf den Zuckergehalt, so zeigen die französischen und deutschen Rüben dessen 12 Prozent.

Es ist sonach die Möglichkeit erwiesen, dass der einheimische Rübenzucker den ausländischen Rohrzucker quantitativ und qualitativ einst vollkommen werde zu ersetzen vermögen. Ein Resultat von solchem Umfange ist wohl des Strebens, ja selbst einiger Opfer wert; es möchte schwer sein, in einer anderen Beziehung, welche sie auch sein könnte, ähnliche umfängliche Erfolge in Aussicht zu stellen.

Gegenwärtig freilich ist die Fabrikation, besonders in Deutschland, noch in ihrer Kindheit; fünf bis sechs Prozent des in der Rübe vorhandenen Zuckerstoffes möchte das Höchste sein, was gewonnen wird; die Hälfte desselben geht zur Zeit noch verloren. In Frankreich hat man schon weitere Fortschritte gemacht; die von Matthieu de Dombrisle zu Raville erfundene und erprobte Makerationsmethode gewährt schon 10 Proz. Zuckergewinn, und es ist, bei den täglichen Fortschritten, welche in der Chemie wie in der Mechanik gemacht werden, kaum einem Zweifel unterworfen, dass es in nicht ferner Zukunft gelingen werde, nahezu den sämtlichen in den Rüben enthaltenen Zuckerstoff für die Fabrikation zu benutzen.

Kann nun die Rübenzuckerfabrikation, unter den Zollsätzen des Tarifs von 1837, obschon nur 5—6 Proz. des vorhandenen Zuckerstoffes aus den Rüben gewonnen wurde, nicht wohl mit Schaden betrieben worden sein, weil sie in diesem Falle wohl kaum so stark zugenommen haben würde, so darf man annehmen, dass sie in dem Maße immer gewinnbringender werden müsse, in welchem es gelingt, einen größeren Teil des in den Rüben vorhandenen Zuckerstoffes für das Fabrikat zu benutzen.

Freilich aber muss man einige Zeit Geduld haben, wenn die Sachen dahin gelangen sollen, und darf am Allerwenigsten ungünstige Veränderungen in den Zöllen und in der Besteuerung vornehmen. Legt man ja doch dem Kinde, welches erst laufen lernen soll, auch noch keine Lasten auf, ob es auch für die Folge dazu bestimmt sein möchte, gleichfalls Lasten zu tragen. Täte man es, so würde seine Kraft gleich im Beginne gebrochen und alle Fähigkeit, für die Zukunft Lasten zu tragen, in ihrem Keime erstickt werden.

Müssen wir uns indessen auch gegen die zu große Belastung des jungen Industriezweiges erklären, so vermögen wir doch nicht für die, von den in Magdeburg versammelten Fabrikanten beantragte und von dem Provinziallandtage zu Merseburg befürwortete Erhöhung des Eingangszolles auf Rohzucker von 5 Thlr. auf 8 Thlr. für den Zentner zu stimmen; einmal, weil dadurch, zum Nachteile aller Konsumenten, ein bedeutendes Steigen der Zuckerpreise eintreten würde, was jedenfalls nachteilig ist, sodann, weil wir es für unnötig halten. In Frankreich ist seit 1840 der Kolonialzucker mit 49 ½ Fr. oder 6 Thlr. 25 1/2 Sgr., der Rübenzucker mit 27 1/2 Fr. oder 3 Thlr. 24 1/2 Sgr. besteuert. Die Differenz zu Gunsten des Rübenzuckers beträgt also nur 3 Thlr. 1 Sgr. Allerdings haben, in Folge dieser Besteuerung, viele der kleineren und nach der älteren Methode arbeitenden Fabriken ihre Produktionen einstellen müssen, indessen haben die übrigen während der Campagne von 1840 —1841 dennoch gearbeitet, und es haben 389 Fabriken 26.174.547 Kilogramme Zucker geliefert. Sie haben dabei bestanden und sind Willens, fortzuarbeiten. Früher bestanden 582 Fabriken, die ungefähr 49 Millionen Kilogramme Zucker lieferten.

In Deutschland bezahlt der Zentner Schmelzlumpen, aus Holland gezogen, unter Errechnung des Rückzolls, nur etwa 3 2/3 Thlr. Zoll, und der Zentner Rübenzucker ist vorläufig mit 10 Sgr. besteuert; die Differenz zu Gunsten des Letzteren beträgt demnach noch 3 1/3 Thlr. Sind nun die deutschen Rübenzuckerfabriken zur Zeit noch nicht so weit fortgeschritten, wie die besseren französischen, und mussten selbst in Frankreich die weniger fortgeschrittenen Fabriken bei einer nur unbedeutend kleineren Differenz erliegen, so dürfte daraus folgen, dass unsere Fabriken bei einem solchen Verhältnisse eben so wenig bestehen können.

Dagegen haben sie unter dem Schutze des Zolltarifs von 1837 sehr gut bestanden und in schneller Progression zugenommen. Wir sind daher der Meinung, dass eine Rückkehr zu demselben, durch Besteuerung des Lumpenzuckers mit 11 Thlr. für den Zentner, hinreichend sein werde, um die Entwickelung der Rübenzuckerfabrikation zu fördern.

Dabei würden die Konsumenten nicht gefährdet, weil der Rohzucker nach wie vor zu 5 Thlr. zu versteuern wäre, die Fabriken würden wieder mehr Rohzucker verarbeiten, also mehr Arbeiter beschäftigen, und die Kassen würden alle die Verluste vermeiden, welche sie zeither durch die Einführung guter, gleich in den Verbrauch übergehender Lumpen, oder dadurch erlitten haben, dass Raffinade, zerschlagen und mit Beinschwarz gefärbt, als Lumpen und somit zu den niedrigeren Sätzen eingebracht wurde.

Es könnte dann wohl auch bei der Besteuerung des Rübenzuckers, die ohnedies nicht hoch ist, bewenden, und diese Steuer könnte, nach Maßgabe der Vermehrung der Produktion und der Fortschritte in der Produktionsmethode, erhöht werden, ohne dass der Fabrikation dadurch Schaden zugefügt würde. Auf solche Weise wäre Aussicht vorhanden, das Defizit, welches entstehen würde, wenn der Rohrzucker endlich ganz verdrängt werden sollte, durch die Besteuerung der Rüben nahezu gedeckt zu sehen. Auch wirkt ein so umfänglicher Fortschritt wohl noch auf andere Weise indirekt auf Vermehrung der Staatseinkünfte, insofern der Staat die Genussmittel der Fabrikanten und Arbeiter besteuert. Von dieser Seite her sehen wir daher nicht das mindeste Bedenken, zu dem Tarif von 1337 zurückzukehren, d. h. statt der Rohrzuckerraffinerien, die nur wenige Menschen beschäftigen, die Rübenzuckerfabriken, die viele Menschen beschäftigen und dem Ackerbaue nützlich werden, zu begünstigen. Über den Schutzzoll an sich wollen wir hier nicht rechten; allein er ist eine bestehende Tatsache, bei der es nur darauf ankommt, wie man sie am Besten benutzen könne. Vom nationalwirtschaftlichen Standpunkte aus dürfte wohl keine Frage sein, dass dabei die Rübenzuckerfabrikation den Vorzug verdient.

Besorgte Nationalökonomen werden vielleicht fürchten, andere Ausfuhrartikel benachteiligt zu sehen, wenn wir keinen ausländischen Zucker mehr kaufen; sie lehren, dass das Ausland uns Nichts mehr abkaufen könne, wenn wir unsrerseits ihm Nichts mehr abkaufen wollen, und dass jede verhinderte Einfuhr auch eine Ausfuhr verhindere. Es mag diese Ansicht allerdings bis auf einen gewissen Punkt richtig sein; auf den vorliegenden Fall indessen möchte sie nicht passen, nicht etwa deshalb, weil wir, wenn wir keinen Zucker mehr einführen, auch die dafür zu zahlenden Werte nicht mehr auszuführen nöthig haben, sondern deshalb, weil die einheimische Bevölkerung, welche sich von der Rübenzuckerfabrikation ernährt, an die Stelle der Bevölkerung in den ausländischen Kolonien tritt, welche den zeither gebrauchten Rohrzucker erzeugte, und als Konsument die Werte, welche jene zeither von uns bezogen haben, gleich im Innern verbraucht und verzehrt. Die Konsumenten im Innern sind aber überall die besten und die gewissesten; sie verzehren unter allen Umständen die einheimischen Produkte, während die auswärtigen Märkte auf mancherlei Art beschränkt werden oder in einzelnen Fällen und für einzelne Produkte wohl gar verloren gehen können.

Sollte man aber auf den Tarif von 1837 und somit von dem finanziellen Standpunkte, der bei dem Tarife von 1840 vorherrscht, zu dem nationalwirtschaftlichen Gesichtspunkte zurückkommen, oder vielmehr beide, so gut es sich tun lässt, mit einander vereinigen, so müsste man auch fest dabei stehen bleiben und nicht wieder Veränderungen machen, die, wo einmal ein Schutzsystem angenommen worden ist, immer mit Nachteilen verbunden sind. Jeder Schutz bringt eine künstliche Bewegung in die Kapitale, die sich überall in die beschützten Gewerbezweige ziehen und sich darin festsetzen. Wird der Schutz plötzlich wieder aufgehoben, so entstehen allemal Kapitalverluste, die für den Staat nachteilig, für die Betroffenen oft erdrückend sind, und den Schein der Unbilligkeit niemals ganz abweisen können. Der Franzose hat ein Sprichwort, welches die Sache vollkommen charakterisiert; er sagt: „l'impot variable est pire que l'impot excessif“.

Schmith, Adam (1723-1790) schottischer Moralphilosoph, Aufklärer und Begründer der klassischen Nationalökonomie

Schmith, Adam (1723-1790) schottischer Moralphilosoph, Aufklärer und Begründer der klassischen Nationalökonomie