Spengel, Peter von (16. Jahrhundert) mecklenburger Rat und Kanzler. Biographie

Allgemeine Deutsche Biographie Bd 35 (1893)
Autor: Krause, Karl Ernst Hermann (1822-1893) Deutscher Lehrer, niederdeutscher Sprachforscher und Politiker, Erscheinungsjahr: 1893
Themenbereiche
Spengel: Peter v. S., vermutlich aus thüringischem Adelsgeschlechte, der studiert hatte und Lic. jur. geworden war, gehört zu den abenteuernden Wanderjuristen der Reformationszeit; sein Schwager war Hans v. Sondershausen, Hofmeister der Herzogin von Lauenburg zu Neuhaus an der Elbe, auch der einflussreiche mecklenburgische Rath Jürgen v. Karlewitz nennt ihn seinen Schwager. Er hielt sich als Jurist in Hamburg auf und heiratete dort die zweite, schon verwitwete Tochter Cecilie des einem einflussreichen Geschlechte angehörigen Joachim van deme Mere. Zu Neujahr 1543 berief ihn der wieder streng katholische Herzog Albrecht V., der Schöne, von Mecklenburg als seinen speziellen Rat und Kanzler nach Güstrow auf drei Jahre. Schon 1544 aber wurde er, anscheinend fälschlich, beschuldigt mit Karlewitz und der Gemahlin Albrecht’s, Anna, der Tochter Joachim’s von Brandenburg, einen Plan zur Absetzung des Herzogs und zur Erhebung eines seiner Söhne, (die freilich sämtlich minorenn waren) geschmiedet zu haben. Joachim selbst sollte von Anna unterrichtet sein; doch erklärte dieser von dem Plane und von Spengel überhaupt nichts zu wissen. Nach Albrecht’s Tode, 7. Januar 1547, ging Spengel nach Hamburg zurück, in Unfrieden wie es scheint mit Herzog Johann Albrecht, offenbar war er dem Glauben Albrecht’s und der Anna dienstbar gewesen und Gegner der reformatorischen Maßregeln Johann Albrecht’s; doch führte er noch 1549 Geschäfte, wohl politische, des Herzogs Georg. Als er in demselben Jahre nach Brabant reiste, hatte Johann Albrecht Befehl gegeben, ihn unterwegs niederzuwerfen, vielleicht weil er Verrat der Fürstenumtriebe an den Kaiser fürchtete. Spengel beklagte sich darüber beim Herzog und beim Kaiser, von dem er freies Geleit erhielt. In Hamburg hielt er sich als Advokat zu der Gegenpartei des Rates, und besorgte dieser Appellationen an den Kaiser und an daß Reichskammergericht. Der Rath ließ ihn daher 1550 gefangen nehmen und in Ketten in den Turm legen. Seine Frau wandte sich klagend an den Kaiser, der schon am 26. August 1550 dem Rate befahl, das dem Spengel früher erteilte Geleit zu achten, und ihn sofort gegen übliche Urfehde zu entlassen, was auch geschah. Doch zog Spengel zunächst eine Entfernung aus Hamburg vor und erwirkte am 29. April 1551 einen abermaligen kaiserlichen Befehl an den Rath, sich jedes Landfriedensbruches gegen Spengel zu enthalten. 1553 erstritt er für seine Frau einen Anteil am Lehngute Wandsbeck, aber 1555 ist er wieder in Hader mit dem Rat wegen gröblicher Injurien und weil er als angeblicher kaiserlicher „Salvaguardian“ die Rechtspflege gehemmt habe. Jetzt erklärte der Kaiser die Ernennung als Salvaguardian für Schwindel, und die Leipziger Juristenfakultät gab ein Gutachten, worauf der Rat den Prozess gegen ihn erkannte. Da entwich er nach Stade, der Rath sprach in contumaciam die Ausweisung aus. Der Erzbischof Christoph von Bremen fand in ihm seinen richtigen Mann und ernannte ihn zu seinem Kanzler, als solcher unterzeichnet er sich schon am 30. August 1555 und über den Tod des Erzbischofs (22. Januar 1558) hinaus bis zum 5. Februar 1558. Da ist das Amt zu Ende. Er führte in ihm die Verhandlungen mit Johann Albrecht und den mecklenburgischen Räten wegen der von diesen gewünschten, aber nicht zu Stande gekommenen Wahl des Herzog Karl zum Coadjutor von Bremen und Verden. 1558 klagte seine Frau auf ihren Anteil am Gute Wandsbeck gegen den Besitzer, den Syndicus, dann holsteinischen Kanzler Dr. Adam Traziger; in der Klage wird ihr Mann „niedersächsischer Kanzler“ genannt. Er muss also im Dienst des Herzogs Franz I. von Lauenburg gestanden haben. Mehr ist nicht bekannt. Lisch, mecklenb. Jahrb. 26, S. 24–26 und 33–36.