Rostock, 24. Januar bis 10. Februar 1566

Aus: Des Alt- und Neues Mecklenburgs Zehntes Buch von Mecklenburgs Ordnungen in Geist- und weltlichen Dingen, darin die Geschichte der Landgerichts-Polizei-Kirchen-Consistorii-Superintendenten- und Kloster-Ordnung, uach was in der Stadt Rostock, unter den Fürsten, Adel und Gelehrten vorgegangen.
Autor: Franck(e), David (1682-1756) Mecklenburger Historiker, Schuldirektor und Prediger, Erscheinungsjahr: 1755
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Landesgeschichte, Stadtgeschichte, Herzog Albrecht, Herzog Ulrich, Reformationszeit
Am 24. Januar ließ Herzog Ulrich alle Zufuhr nach Rostock verbieten, und die Land-Straffen mit seinem, inzwischen angeworbenen Volk, berennen. Weil nun geschärfte Schreiben vom Kayser an den Herzog Johann Albrecht einliefen, um seinen Bruder (dem Auftrag gemäß) mit zur Kommission zu ziehen, auch die gegenwärtigen Abgesandten allerseits sehr hierauf drangen; so entschloss sich endlich Herzog Johann Albrecht seinen Bruder mit dazu zulassen; fertigte also jemand schleunig nach Bützow ab, und ließ ihn dazu einladen, um je ehe je lieber mit seinen Reitern und Knechten nach Rostock zu kommen, mit der Versicherung, er wollte sie, ohne jemandes Vorwissen, sicher einziehen lassen. Herzog Ulrich hatte 700 Mann zu Pferde und 600 zu Fuß. Mit diesen brach er eilend auf und kam am 7. Februar mit vielen Freuden-Bezeugungen, in die Stadt. Herzog Johann Albrecht hielt mit seinen Reitern und Knechten in guter Ordnung auf dem Markt, und empfing daselbst seinen Bruder mit lachender Mine. Das gesamte Kriege-Volk musste nun beiden Herren Brüdern zugleich schwören, ihnen treu zu sein. Am folgenden Tage (dem 8. Februar) ritten beide Brüder zweimal zum Rat-Haus, welches sie nachher noch öfters taten.

Die Stadt Rostock bestand damals, wie ich in einer Handschrift finde, aus 807 Giebel-Häusern, (worunter 247 Brau-Häuser) 1.175 Buden und 494 Kellern.

Am Sonntag (dem 10. Februar) wurden die bisher zwischen Rat und Bürgerschaft streitig gewesene Articul vorgenommen, und das Begehren der Bürger an den Rat für rechtmäßig und billig erkannt, auch beiden Teilen schriftlich angefügt, sich innerhalb 2 Tagen endlich darauf zu erklären.

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Kröpeliner Tor

Rostock - Kröpeliner Tor

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Hansestadt Rostock - Stadtansicht

Hansestadt Rostock - Stadtansicht