Römer, Johann Gottfried Heinrich Ludwig (1805-1886)mecklenb. Lehrer und Etymologe. Biographie

Allgemeine Deutsche Biographie Bd 29 (1889)
Autor: Sass, Erscheinungsjahr: 1889
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Römer: Johann Gottfried Heinrich Ludwig R. wurde geboren zu Parchim in Mecklenburg am 12. September 1805. Er gehört in die lange Reihe von Kindern, welche aus der Ehe des August Römer mit Luise, geb. Rexrodt hervorgingen. Letztere stammt aus einer Försterfamilie, ihr Gatte war Gärtner (später Kaufmann und Rathsherr). Von beiden Seiten mag sich also der Zug von Pflegsamkeit und die Neigung zur Beobachtung auch des Kleinen ergeben haben, welche dem Sohne eigen sind. Der Eintritt in eine gelehrte Laufbahn wurde dem hochbegabten Knaben durch die bescheidenen Vermögensverhältnisse des Hauses erschwert. Nach Absolvierung des Gymnasiums in der Vaterstadt hat er nur noch die Landesuniversität Rostock kennen gelernt; von da aus begab er sich (1825) als Privatlehrer auf das Land. Mit seiner dann folgenden Übersiedelung nach Grabow hört aller Ortswechsel in seinem Leben auf. 1829 als „Cantor“, d. h. dritter Lehrer, an die Schule dieser Stadt berufen, rückte er bald zum Konrektor und 1842 zum Rektor auf. 1854 zwang ihn ein fast zur Erblindung führendes Augenleiden, verbunden mit Magenschwäche, sich in den Ruhestand zu begeben. Die ihm nun noch bis zu seinem am 6. Mai 1886 erfolgten Ableben vergönnten Jahre hat er, unbekümmert um seine schwache körperliche Disposition und um pekuniäre Vorteile, einer mühevollen und um sein engeres Vaterland verdienstreichen Gelehrtentätigkeit gewidmet. Weitgediehene etymologische Vorstudien, welche zusammen mit dem Parchimer Oberlehrer Steffenhagen unternommen waren und die Grundlage zu einem Wörterbuche der romanischen Sprachen abgeben sollten, wurden überrascht durch das Erscheinen eines gleichartigen Werkes; ohne Murren legte Römer die Arbeit bei Seite. Materiell ist sie jedoch demjenigen Unternehmen zu gute gekommen, dem er jetzt seinen ganzen Fleiß zuwandte: dem Mecklenburgischen Urkundenbuche. Von der Redaktion desselben aufgefordert, übernahm er es, für die erste bis 1300 reichende Abteilung dieser umfänglichen Publikation das Personenregister herzustellen. Das Interesse an der biographisch-genealogischen Disziplin hatte Römer schon früher zur Anlegung reicher Sammlungen auf diesem Gebiete geführt; sie halfen ihm und vervollständigten sich bei Lösung der neuen Aufgabe. Als 1867 seine Arbeit im Druck erschien, sprach dieselbe derart an, daß die Urkundenbuchs Redaktion nicht bloß das Personen-, sondern auch das Wort- und Sachregister zu der neuen Abteilung (1300–1350) in seine Hand zu legen beschloss. 1878 und 1882 sind die beiden Bände fertiggestellt worden, welche, wie man sagen kann, das Lebenswerk Römer’s enthalten. Der Bestimmung eines derartigen Hilfsmittels: eine sichere Kontrolle alles des Äußerlichen und Formelhaften zu ermöglichen, was uns in Gestalt der mittelalterlichen Urkunden übermittelt ist, hat er in origineller und mit solcher Konsequenz bisher wohl nicht durchgeführter Art genug zu thun gewusst.
Saß.