Pommern - Provinzialstände. Einwohnerzahl

Aus: Deutschland und die Deutschen. Band 2
Autor: Beurmann, Eduard (1804-1883) deutscher Advokat, Journalist und Redakteur, Erscheinungsjahr: 1839
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Pommern, Landesbeschreibung, Land und Leute, Sitten und Gebräuche, Kultur-, Sitten- und Sozialgeschichte, Bildung, Lebensverhältnisse, Besitzverhältnisse
Pommern hat seit 1823 Provinzialstände. Der Verband begreift Altvorpommern, Neuvorpommern und Rügen (das vormalige schwedische Pommern) und Hinterpommern. Die Stände dieses Verbandes bestehen aus der Ritterschaft, in welcher der Fürst zu Putbus *) wegen seines Familienmajorats eine Virilstimme hat, den Städten, den übrigen nicht zur Ritterschaft gehörigen Gutsbesitzern, Erbpächtern und Bauern. 48 Mitglieder bilden diese Provinzialstände, unter denen nur vier den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern und Bauern entnommen werden, was auch beweisen mag, wie wenig die bereits erwähnte General-Kommission in Stargard in Betreff der Gründung eines freien Bauernstandes zu tun gehabt hat. Die pommerschen Provinzialstände versammeln sich zu Stettin; sie sind, wie die übrigen preußischen Provinzialstände, nur ermächtigt, Erklärungen, Gutachten, Vorstellungen, Bitten und Beschwerden abzugeben und der höchsten Entscheidung zu harren.

*) Siehe Rügen.

Die Provinz zählt bei einem Flächenraum von 567 Q.-M. nur 812.223 Einwohner, also ist das Verhältnis kein anderes, als das mecklenburgische, und Pommern dürfte gleichfalls die doppelte Einwohnerzahl umfassen, wäre des Adels und der Güter weniger. Der Feudalismus ist der Bandwurm unserer gesellschaftlichen Verhältnisse; trifft man den Kopf nicht, so wächst er wieder; denn wo er sich einmal angesiedelt hat, wuchern Indifferentismus und Stupidität rings um ihn her, und die abgeschnittenen Teile werden aus ihnen ergänzt, wie z. B. in Pommern. Diejenigen, die hier zunächst aus den humanen Konzessionen der preußischen Regierung Nutzen ziehen könnten, begreifen sie kaum. Endlich auch wird man zugeben müssen, dass die Auseinandersetzung nur eine Hungerkur ist, bei welcher der Bauer, da sie nicht summarisch geschieht, sondern Zeit erfordert, um alle Kräfte kommen kann. Vielleicht also nützt sie nicht einmal, wenn sie nun endlich überstanden ist. Ich will damit durchaus nicht behaupten, das Resultat der neun General-Kommissionen, die für die preußische Monarchie behufs der Güter Auseinandersetzungen angeordnet wurden, stehe nicht im Verhältnis zu dem Aufwande jener, nein! ich will die 17.925 neuen Familien-Etablissements und Bauerhöfe, die im Jahre 1831, also nach zwanzig Jahren, aus dieser Anordnung hervorgegangen waren, als eine Wohltat gelten lassen, aber man wird doch einsehen, welche Zeit diese Wohltat erfordert hat. Während der Feudalismus, d. h. die Gewalt, über Nacht emporwuchs, bedurfte die Reform zwanzig Jahre, um unter dreizehn Millionen Menschen siebenzehn tausend freie Bauern ins Leben zu rufen.

Stralsund, Alte Giebelhäuser in der Semlowerstraße 8, 1910

Stralsund, Alte Giebelhäuser in der Semlowerstraße 8, 1910

Stettin

Stettin

Bergen (Rügen), Marktplatz 1921

Bergen (Rügen), Marktplatz 1921

Wolgast, Hafen mit Zugbrücke 1920

Wolgast, Hafen mit Zugbrücke 1920

Bergen (Rügen), Jagdschloss Granitz

Bergen (Rügen), Jagdschloss Granitz