Plessen, Leopold von (1769-1837) mecklenburger Politiker und Minister. Biographie

Allgemeine Deutsche Biographie Bd 26 (1888)
Autor: Krause, Karl Ernst Hermann (1822-1893) deut. Lehrer, niederdeut. Sprachforscher/Politiker, Erscheinungsjahr: 1888
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Plessen: Leopold Engelke Hartwig v. P. war der bedeutendste Mann aus dem alten mit Helmold von Plessen 1256 zuerst auftauchenden, in die Geschichte Mecklenburgs und der umliegenden Lande tief eingreifenden, zeitweilig im Klützer Ort, der Halbinsel zwischen der Trave und dem Wismarschen Busen, fast selbstherrlichen Adelsgeschlechte. Als dritter Sohn eines Hauptmanns am 21. Januar 1769 auf dem Rittergute Raden bei Güstrow geboren erhielt v. Plessen den Hauslehrerunterricht seiner Zeit, bezog schon Michaelis 1785 die Universität Rostock, nachher Göttingen bis Michaelis 1789, hörte wesentlich cameralistische, historisch-politische und staatsrechtliche Vorträge und trat dann 1790 in preußischbrandenburgischen Dienst bei der Kriegs und Domänenkammer in Berlin, den er aber schon im ersten Jahre aufgab. Doch war er noch im Gefolge der preußischen Gesandtschaft bei der Kaiserkrönung Leopolds II. in Frankfurt. Dann reiste v. Plessen, war eine Zeit lang in Regensburg, um dort am Reichstagssitze praktisch zu lernen, wurde 1793 als Kammerauditor mit dem Titel Drost vom Herzog Friedrich Franz I. in Schwerin angestellt und wurde 1796 Kammerherr. Jetzt aus dem väterlichen Nachlasse in den Besitz des Gutes Vogelsang gelangt, das er verpachtete, unternahm v. Plessen bis 1798 größere Reisen durch England, Frankreich und Österreich und lebte darnach als Cavalier am herzoglichen Hofe, wo seine weltmännische Gewandtheit, Umsicht und sein praktischer Geschäftsblick ihm zunächst die Gunst, dann die feste Freundschaft des Herzogs gewann. Am 24. Mai 1802 vermählte er sich mit dem Freifräulein Sophie von Campenhausen, der Tochter des russischen Civilgouverneurs in Livland, und ging in demselben Jahre als herzoglicher Comitialgesandter, zugleich auch als Vertreter von Strelitz beim Reichstage, nach Regensburg. Hier vertrat er in der großen Entschädigungsjagd wesentlich die mecklenburgischen Forderungen für zwei dem Fürstenhause im Westfälischen Frieden zuerkannte, aber schon durch die Reunionskammern Ludwigs XIV ihm abgenommene Straßburger Canonicate. Die beiden darauf bezüglichen heute wenig Interesse weckenden Rechtsdeductionen sind aus den Deputationsprotokollen von 1803 in Regensburg besonders herausgegeben. Auch für die Reichsritterschaft trat er, unmittelbar vor deren völligem Zusammenbruch noch ernstlich ein, so daß das Directorium der „unmittelbaren freien Reichsritterschaft in Franken, Orts am Steigerwald“, ihm von Nürnberg aus am 14. April 1803 seinen lebhaften Dank aussprach. Im Reichdeputationshauptschluss vom 25. Februar hatte er für Mecklenburg-Schwerin als Entschädigung eine immerwährende Rente aus den Rheinzöllen von jährlich 10,000 Gulden erwirkt. insofern verhängnisvoll, als Mecklenburg dadurch später an Dalberg und den Rheinbund gekettet wurde. Für Mecklenburg-Strelitz, daß bisher nur für daß Bistum Ratzeburg Reichsstand war, erzielte er eine neue Virilstimme für den Kreis Stargard (das eigentliche Strelitz) im Reichsfürstenrat.

Der Versuch, den Herzog von Mecklenburg-Schwerin, als die Franzosen schon Hannover besetzt hatten, auch noch zum Kurfürsten (1803) zu erheben, schlug fehl, trotz seiner Gesandtschaftsreise nach Wien. Die Zeichen der Zeit hatte v. Plessen nicht erkannt. Das wichtigste Ereignis für Mecklenburg aus diesem Jahre, die pfandweise Wiedererwerbung von Wismar und Pöl für 1,250,000 Thlr. Hamburger Banko aus schwedischer Hand geschah ohne v. Plessen’s Mitwirkung. Er blieb Comitialgesandter in Regensburg bis zur Auflösung des Reichstages am 4. August1806, welche der Niederlegung der deutschen Kaiserkrone voranging. In den letzten Zeiten hatte er sich wesentlich mit der Einführung von Papiergeld, einer heiklen Sache nach dem Sturz der französischen Assignaten, beschäftigt, schon 1805 erschien von ihm in Regensburg „Ueber die Circulation des Papiergeldes“, dann konzentrierte er diese Studien auf Österreich; 1806 erschien „Ueber die reelle Grundlage eines nothwendigen Papiergeldes, mit besonderer Rücksicht auf die österreichischen Staaten“. Die Schrift brachte ihm große Anerkennung seitens der kaiserlichen Regierung in Wien. Die heimischen und die norddeutschen Verhältnisse hatte er indessen nicht aus dem Auge gelassen. Die auf den Güterschwindel der Vorjahre rasch folgende enorme Geldnot seiner Standesgenossen in Mecklenburg führte ihn zur Abfassung der anonymen „Grundzüge zur Verbesserung des Kreditwesens, insonderheit auf ritterschaftlichen Gütern in Mecklenburg“ , 1804, die allerdings in keiner Weise fruchteten.

Die auch an Mecklenburg heranziehende Continentalsperre, welche er als unheilbringend wohl erkannte, veranlasste ihn zu der 1806 bei Perthes und Besser in Hamburg erschienenen Schrift: „Ueber das natürliche Verhältnis und die Beschränkung des Handels zwischen verschiedenen Staaten, in Beziehung auf die gegenwärtigen Zeitverhältnisse“. Nach der Reichsauflösung wurde er beim Fürsten Primas (Dalberg) wegen der Rheinzollrente accreditirt und blieb in Regensburg bis zum Einrücken der Franzosen in Mecklenburg. Dieses hatte freilich nach der Schlacht bei Jena Neutralitätspfähle an seinen Grenzen ausrichten lassen, aber weder Blücher auf seinem Rückzug nach Lübeck, noch die Franzosen beachteten diese, und am 28. November schon war das Land vom Marschall Mortier für den Kaiser der Franzosen in Besitz genommen. v. Plessen hatte sich sofort zum Herzog in dieser Not begeben und begleitete ihn auch, als er am 8. Januar 1807 sich von Ludwigslust aus flüchtig, ein Herr ohne Land, auf dänisches Gebiet begab. Mecklenburg sollte für Napoleon dem verschwägerten russischen Kaiserhofe gegenüber als ein Pfand für die russische Behandlung der Moldau und Wallachei im Pfortenkriege dienen. v. Plessen’s Bemühungen für seinen Herrn wandten sich daher an Russland, und in den Präliminarien des Tilsiter Friedens bedang in der Tat Kaiser Alexander die Rückkehr des Herzogs Friedrich Franz aus, welche am 9. Juli 1807 erfolgte. Dankbar ernannte dieser v. Plessen zum wirklichen Geheimen Rath und dritten Minister und übertrug ihm die Direktion des herzoglichen Kabinettes. Diese ist ihm auch ständig geblieben, als er 1808 zweiter Minister wurde und später, sobald er im Lande anwesend war. Seine innigfreundschaftliche Verbindung mit dem Herzoge und andererseits seine nie vergessene Zugehörigkeit zur alten eingebornen Ritterschaft lassen für die Folgezeit alles, was an ständischen Dingen in Mecklenburg geschah oder liegen blieb, gerade diesem Minister zu Gunsten wie zu Ungunsten anrechnen. So fällt ihm zu, daß Friedrich Franz mit seiner nunmehr vollen Souveränität nach seinem Beitritt zum Rheinbunde auf dem Convocationstage in Rostock (1. September 1808) die landständische Verfassung des alten landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs bestehen ließ und die Zweifelhaftigkeit der Verhältnisse nur zur Erreichung der Bewilligung bedeutender Summen benutzte. Eben so ist ihm anzurechnen, daß die Friedrich Franz am Herzen liegende Frage der Aufhebung der Leibeigenschaft wiederholt angerührt wurde, aber auch von der Ritterschaft liegen gelassen werden durfte.

Als am 14. März 1813 Tettenborn’s erste Kosaken durch Mecklenburg nach Hamburg zu ritten, erklärte Friedrich Franz als erster Fürst seinen Rücktritt vom Rheinbunde, am 25. rief er die junge Mannschaft zu freiwilligem Waffendienst, aber schon am 15. war v. Plessen, der Unterhändler von 1807, um als herzoglicher Bevollmächtigter mit Russland und Preußen ein Bündnis zu schließen, von Ludwigslust abgegangen; zuerst zu General Graf Wittgenstein nach Berlin, dann nach Kalisch, wo er am 1. April dem Kaiser ein Handschreiben des Herzogs überreichte. Man hatte wohl Ahnung von den einschneidenden Plänen Stein’s für die Reorganisation Deutschlands erhalten; für das mecklenburgische Fürstenhaus galt es, wenn er selbständig bleiben wollte, dieselben zu durchkreuzen und auf eine Restitution Oeste1reichs hinzuarbeiten. Der Ritterschaft lag noch mehr daran. In Kalisch wurde das versucht durch ein Paktieren als souveräner Staat mit fremden Mächten; die erhaltenen Zusicherungen waren aber nur allgemein gehalten, und das v. Plessen Nachlass an Truppenstellung und Lieferungen forderte und erlangte, machte die Sache für seine Auftraggeber, trotz deren Freude über die Zusagen, nicht besser. Nach der Schlacht bei Leipzig fielen die Mecklenburg, wie alle kleineren Länder Deutschlands, zunächst der unter Stein stehenden Commission anheim.

Am 2. Januar 1814 wurde v. Plessen daher in das Hauptquartier der Alliierten abgesandt mit der Vollmacht, mit Russland, Österreich und Preußen Allianztraktate unter Garantie der Souveränität und der Besitzungen des Herzogs abzuschließen, der Legationsrat Gumpelzhaimer begleitete ihn; der Vertrag von Ried hatte ja die Wege gewiesen. In Basel schloss sich auch der strelitzische Minister v. Oertzen zu gleichem Zwecke an. v. Plessen’s Absichten gelangen, Steins Pläne erscheinen von da an in der Hauptsache begraben: jener schloss die ersehnten Verträge mit Österreich am 22. Februar 1814 zu Troyes, mit Preußen am 23. und mit Russland am 24. Februar, beide zu Chatillon sur Seine. Die Selbständigkeit Mecklenburgs war garantiert, damit die alte ständische Privilegien-Organisation. Jubelnd äußerte der „Engere Ausschuss von Ritterschaft und Landschaft“ seine dankbare Freude.

1814 ging v. Plessen als mecklenburg-schwerinischer Gesandter zum Wiener Kongress; der Herzog wünschte sehnlichst die Herstellung der Präponderanz Österreichs und in dieser die Sicherstellung der kleineren staatlichen Existenzen, welche den französischen Sturm überdauert hatten. In diesem Sinne war v. Plessen instruiert dahin zu wirken, „daß das gesamte deutsche Reich ein einziges und unzertrennliches Ganze bleibe“. Er wusste dort durch entgegenkommendes, vermittelndes und in Ansprüchen nie sich überstürzendes Wesen großen Einfluss unter den Staatsmännern zu erringen, natürlich zumeist in der deutschen Frage; und diese Geltung verstärkte sich durch seine publizistische Feder; Anfangs 1815 erschienen in Wien seine „Grundzüge zu einem künftigen deutschen Gesamtwesen und einer National-Einheit. Von einem deutschen Kongress-Bevollmächtigten“. So zählte er als einer der einflussreichsten Begründer des deutschen Bundes, nachdem sein Antrag, die deutsche Kaiserwürde in der Person des Kaisers von Österreich wieder herzustellen gefallen war, und erwarb in der Wiener Kongressakte den beiden Herzögen von Mecklenburg die großherzogliche Würde.

Die Stände aber erklärten ihm auf dem „Allgemeinen Landessconvente“ zu Rostock am 12. Dezember 1815 abermals zu Protokoll ihren Dank wegen der „Fürsorge für die Erhaltung der rechtlich begründeten altvaterländischen Verfassung“. Freilich erhoben sich bald Stimmen, und sie tauchten selbst 1866 wieder auf, welche meinten, v. Plessen habe mehr für Mecklenburg erreichen können, es sei seine Schuld, daß letzteres nicht Lauenburg oder doch wenigstens dass bei Hannover verbliebene lauenburgische Amt Neuhaus rechts der Elbe erhalten habe; daß der Pfandbesitz Wismars nicht in volles Eigentum verwandelt wäre, sei auch bei den Ländertauschen übersehen. Für die neue Bundesversammlung in Frankfurt wurde v. Plessen gleich 1815 zum Gesandten und bevollmächtigten Minister für beide Mecklenburg ernannt; hier erzielte er die durch den Freienwalder Schiedsspruch später so verhängnisvoll gewordene bundestägliche Sanktionierung des Übereinkommens vom 28. November 1817, daß, wenn Verfassungsstreitigkeiten zwischen Fürst und Ständen ausbrächen, ein unabhängiges Schiedsgericht darüber entscheiden solle. An den Ministerialkonferenzen 1819, d. h. den unheilvollen „Karlsbader Beschlüssen“. nahm er teil; ebenso als Gesandter beider Mecklenburg 1819 und 1820 an den Wiener Konferenzen über die Auslegung des 13. Artikels der Bundesakte wegen Einführung landständischer Verfassungen in den Bundesstaaten, welche durch die Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820 zum Beschlusse erhoben, die Freiheitsbestrebungen der deutschen Stämme begruben. Für den mecklenburger Rittergutsbesitzer ist es bezeichnend, daß v. Plessen bei der Gelegenheit die ausdrückliche Erklärung der Konferenz erreichte, daß „die auf Verträgen, bestehenden Einrichtungen und Rechten beruhende landständische Verfassung Mecklenburgs von Bundes wegen eine Abänderung in Bezug auf ihre Grundsätze oder ihren Bestand nicht zu gewärtigen haben könne“. So hatte er seinem Fürsten und dessen der Ritterschaft gegenüber die Arme gebunden. In den Ministerialkonferenzen in Wien hatte er an der Spitze der Protokollkommission gestanden und sich die besondere Anerkennung der rückläufigen Mächte Österreich und Preußen erworben; Kaiser Franz verlieh ihm das Großkreuz des Leopold-Ordens, König Friedrich Wilhelm III. den roten Adlerorden 1. Klasse. Kurz zuvor hatte die Universität Rostock bei ihrem 4. Jubiläum 1819 ihn zum Dr. juris ernannt. Ob Friedrich Franz doch innerlich mit dem Gange der Dinge in Karlsbad und Wien nicht übereinstimmte, steht dahin; v. Plessen berief er jedenfalls zurück, nachdem er ihm sein Ministergehalt auf 4.000 Thlr. (Hamburger Banco) verdoppelt hatte; er schlug sogar die spezielle Bitte des Präsidialgesandten v. Buol-Schauenstein, jenen mindestens noch ein Jahr in Frankfurt zu belassen, ab. Der strelitzische Minister von Pens trat 1820 für beide Mecklenburg als Bundestagsgesandter ein. Ganz besonders freute sich die Ritterschaft der Rückkehr v. Plessen’s in die heimische Verwaltung und veranlasste die Stände zu danksagenden Deputationen an den Großherzog und an ihn selber. So bewährt hatte er sich aber in der damaligen rückläufigen Bundespolitik, daß Fürst Metternich ihn am 20. Dezember 1822 von Venedig aus dringend einlud, an neuen Beratungen über dieselbe teilzunehmen, was er auch vom Januar bis März 1823 tat. Dass der Kaiser Franz auf Metternich’s Veranlassung dem Großherzoge „die tiefe Einsicht und vortrefflichen Gesinnungen“ v. Plessen’s rühmte, verbreitet über dessen der Reaktion und Österreich dienende Tätigkeit helles Licht; auch der wiederholte Versuch Metternich’s und des preußischen Ministers Grafen von Bernstorff, ihn 1823 zur Annahme der Bundes Präsidialgesandtschaft zu bewegen, sowie der ebenfalls wiederholte Antrag in preußischen Dienst überzutreten und als preußischer Bundesgesandter zu wirken, welche v. Plessen fest ablehnte, zeigen die sichere Wertschätzung seiner Leistungen und Richtung in der bekannten Politik der beiden mächtigsten Bundesstaaten in jenen Tagen. Noch einmal erwarb er sich die höchste Anerkennung Metternich’s, als nach dem Ebben des revolutionären Stroms von 1830 Österreich und Preußen die Chefs der deutschen Kabinette zu einer Konferenz nach Wien zum 18. Januar 1834 berufen hatten, um möglichst sicher in die alten Bahnen zurückzulenken. Als Gesandter beider Mecklenburg hier neben Preußen und Baiern, wie 1820, mit der Protokollführung beauftragt, verdiente er sich den Dank vom Hause Österreich. Dass die Frage der Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg von 1808 bis 1815 vollständig von den Ständen gegen den Wunsch von Friedrich Franz liegen gelassen werden konnte, und gegen den Willen der Ritterschaft erst 1815 von der Landschaft (den Städten) wieder in Angriff genommen werden mußte; daran war die kaum absichtslose Passivität v. Plesserl’s sicher nicht ohne Schuld. Die Verzögerung der Frage bis zum Sternberger Landtag von 1819 fällt ihm wegen seiner Abwesenheit in Frankfurt nicht zur Last. Erst am 18. Januar 1820 wurde das befreiende Gesetz, zur Inkrafttretung Ostern 1821, erlassen, das dennoch tatsächlich den größten Teil der Abhängigkeit bestehen ließ. 1836 wurde v. Plessen, nach dem Tode des ersten Ministers und Regierungspräsidenten v. Brandenstein (†12. April 1836), erster Minister als Geheimerats und Regierungspräsident, und Friedrich Franz I. empfahl ihn schriftlich vor seinem Tode (1. Februar 1837) noch dringend als seinen Freund seinem Enkel und Nachfolger Paul Friedrich. Auch unter dem neuen Großherzog verblieb jener in seiner Stellung, starb aber schon am 25. April 1837. Er wurde auf dem Friedhof zu Doberan neben seiner ihm voraus gegangenen Gemahlin beerdigt. Für Mecklenburg hat er in seiner langen Tätigkeit und innerhalb der Grenzen der von ihm aufrecht gehaltenen alten Ständeverfassung segensreich gewirkt. Das Rittergut Dolgen hatte er zum Familienfideicommiß gestaltet. Er hinterließ zwei Söhne und eine Tochter.