Penzlin und die Maltzan

Aus der Geschichte eines mecklenburger Adelsgeschlechtes
Autor: Ed. Danneil, Rektor in Penzlin, Erscheinungsjahr: 1862
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Penzlin, Maltzan, v. Maltzahn, Mecklenburg, Familiengeschichte, Gutsherren, Güter, Landesfürsten
Penzlin existierte schon 1170 als ein wendischer Ort, der bald auch als Hauptort eines Landes oder Gaues vorkommt und in den ältesten Zeiten Pacelin genannt wurde, woraus vermutlich später Puncelin und der Spottname Punschendorf entstanden ist. Der Ort gehörte zu verschiedenen Zeiten auch verschiedenen Herren an, bald den pommerschen Fürsten, bald dem Bistum Havelberg durch Schenkung der pommerschen Fürsten, bald den Markgrafen von Brandenburg, dann den Herren von Werle, bis er in den Besitz der mecklenburgischen Fürsten gelangte, welche ihn 1414 zuerst pfandweise, dann 1501 gänzlich an die Maltzan abtraten, unter deren Zuhörigkeit er bis 1777 verblieb und noch jetzt (1862) unter freiherrlich Maltzanscher Niedergerichtsbarkeit steht.

                              ************************
Fürst Heinrich Borwin II. erhob Penzlin etwa 1220 zu einer Stadt und bewidmete sie mit dem Schwerinschen Rechte, von welchem Rechte sich aber nur noch die eheliche Gütergemeinschaft desselben erhalten hat. David Franck (Altes und Neues Mecklb., Buch IV. pag. 245) erzählt, dass nach Beendigung des Krieges zwischen den Landesfürsten und dem Bischof von Schwerin der Fürst Niclot IV. den Bürgern zu Penzlin unterm 28. Jan. 1263 das Schwerinsche Recht bestätigt habe, welches ihnen schon von seinem Vater Heinrich, Herrn zu Rostock, verliehen worden sei. Das betreffende Diplom ist lateinisch und zu Röbel ausgefertigt. Es werden in demselben die Grenzen der Stadt beschrieben, und wird zugleich den Bürgern die Freiheit gegeben, mit Körben und Worpnetten im großen Herren-See zu fischen.

Es geht aus diesem Diplom weiter hervor, daß der Landstrich, in welchem Penzlin liegt, damals den Markgrafen von Brandenburg gehörte, an welche es durch einen 1195 — 1196 stattgehabten Einfall des Markgrafen Otto gekommen war, und dass, die wendischen Fürsten diesen Landstrich nur als Lehen von dem Markgrafen hatten.

Fürst Nikolaus von Werle trat 1273 einen Teil der Stadt Penzlin und das Patronatrecht über die Kirche in derselben an das Kloster Broda bei Neubrandenburg ab.

1291 geschah in Penzlin eine furchtbare Tat. In diesem Jahre nämlich erschlugen die Gebrüder Heinrich II. und Nicolaus von Penzlin ihren Vater, den Fürsten Heinrich I. von Werle-Güstro, der sich wider ihren Willen von Neuem mit Mechthild von Braunschweig-Lüneburg, Tochter des Herzogs Johann, vermählt hatte. Nicolaus II. von Werle-Parchim ergriff sogleich die Waffen gegen die Vatermörder, seine Vettern, gegen die auch alle Städte des Landes auftraten. Der eine der Vatermörder, Nicolaus, starb alsbald nach der ruchlosen Tat, und der andere, Heinrich, konnte sich nur in dem festen Penzlin behaupten. Die Stadt hatte nämlich eine starke Ringmauer mit Türmen, welche 20 Schritte von einander entfernt waren. Zwei Wälle mit tiefen Gräben zogen sich um dieselbe, und die ganze Gegend bestand meist aus Wasser und dunkeln Wäldern. Der Vatermörder Heinrich wurde indes bei Parchim geschlagen und mußte sich mit Penzlin begnügen, bis er 1307 auch von hier durch seinen Vetter Nicolaus II. von Werle-Parchim vertrieben wurde. Nach anderen Nachrichten soll eine Schlacht vor Penzlin stattgefunden haben, Heinrich in derselben tödlich verwundet, auf die Burg Penzlin gebracht und daselbst an den Wunden gestorben sein.

Im Jahre 1309, um Michaelis, hielt der Fürst Nicolaus II. von Werle zu Penzlin einen Landtag. Hier kauften zwei Bürger, die Brüder Rosenhagen, von dem Fürsten die Insel Bragenwerder (Grapenwerder?) samt dem See, in welchem sie lag. Zugleich erhielten sie die Gerichtsbarkeit über diese Insel, sowie die Erhebung der Landbede und der Müntepenninge. Man erkennt hieraus das Wohlbefinden der Stadt, in welcher die gedachten Bürger von dem Vermögen waren, einen so ansehnlichen Kauf zu tun.

Da die wendischen Fürsten wegen des Krieges mit Pommern Geldmangel drückte, so verkauften Johannes III. zu Güstrow und Henning zu Stavenhagen im Jahre 1327 das Dorf Smort an Penzlin mit allem Rechte und Gerichtsbarkeit und Freiheit, „mit Weiden, Wiesen, Wäldern, Sümpfen, Wassern und Bächen, Äckern und Heiden, Wegsamen und Unwegsamen, gebauten und noch zu bauenden Mühlen“ u. s. w. mit Befreiung von Bede, Müntepenning und Amtsfuhren und mit der Gerechtsame, gleich anderen Vasallen auf Zusammenkünften mit einem wohlgezierten Handpferde zu erscheinen.

Doch behielten sich die Fürsten zwei Drittel am Gerichte vor. Der Acker von Smort wurde zur Feldmark der Stadt Penzlin gezogen. (S. David Franck A. und N. Mecklenb., Buch VI. S. 81.)

Im Jahre 1353 erteilte Fürst Bernhard von Werle den Bürgern von Penzlin auf Ansuchen ihrer Ratsherren die Freiheit von dem Aus- und Eingangszoll.

Im Jahre 1378 finden wir Wedege von Plate als Voigt in Penzlin, der 1595 die Hälfte von Burg, Stadt und Land Penzlin an die Voß überließ.

Im Jahre 1414 machten die wendischen Herren Christopher und Balthasar den Ort Penzlin. sonst Christopher allein gehörig, unter sich gemeinschaftlich, und da sie durch einen Krieg mit dem Stargardschen Herzoge geschwächt waren, so verpfändeten sie in demselben Jahre die Stadt Penzlin an Lüdecke Maltzan und dessen Sohn Hinrich.

Im Jahre 1501 wurde Penzlin an Bernd von Maltzan auf Wolde von den Herzogen Magnus und Balthasar gänzlich abgetreten.

Die Familie Maltzan, ursprünglich wohl im Bistum Ratzeburg, dann seit Mitte des 13. Jahrhunderts in Pommern und im östlichen Mecklenburg ansässig, — auf Cummerow, Osten, Wolde, Schorssow, Rotenmoor, Grubenhagen, auch Trechow im Bistum Schwerin — erhielt 1380 die Landmarschallswürde erblich — kam 1414, 17. Dez. in den Pfandbesitz des Hauses, der Stadt und des Landes Penzlin, womit dann 1501, Juli 18, von den Herzogen Magnus und Balthasar, sowie des Herzogs Magnus Söhnen, Heinrich, Erich und Albrecht, der Ritter Bernd Maltzan erblich belehnt wurde (wiederholt 1517, Jan. 18.). Bernds Söhne, Joachim und Georg, wurden vom Könige Ferdinand von Böhmen und Ungarn (bestätigt von dessen Bruder, dem Kaiser Carl dem V., den 12. August zu Augsburg) am 2. Aug. 1530 zu Freiherrn zu Wartenburg und Penzlin erhoben. Der Freiherr Georg Maltzan stiftete die ältere, im Jahre 1774 erloschene Linie Penzlin, von welcher 1702 ein Nachkomme Joachims (dessen Linie in Schlesien erst auf Wartenberg, dann auf Militsch angesessen; aus derselben wurde Nicolaus Andreas † 1718, 1690 in den Reichsgrafenstand erhoben), Hans Heinrich, geb. 1640, gest. 1706, sächsischer Kriegsrat und Obrister, den größten Teil der Güter übernahm. Nach dem Tode seines Sohnes Otto Julius, geb. 1697, gest. 1745, kaiserlichen Rittmeisters, dann Kammerpräsidenten in Schwedt (Gemahlin geb. v. Winterfeld, Schwester des preußischen Generals) waren sämtliche Besitzungen der Familie bis auf die Burgmühle verpfändet.

Joseph Christian Heinrich, geb. 1735, gest. 1805 zu Warschau (begraben auf einer Anhöhe des Werderschen Feldes bei Penzlin), Oberstallmeister des Prinzen Heinrich von Preußen, reluirte dieselben vollständig, verkaufte Gr. Helle und erwarb dafür die Herrschaft Duchnow in Polen. Er bewohnte Werder und hinterließ von seiner zweiten Gemahlin, Johanna Gräfin Luckner, 3 Söhne:

Ferdinand, 1849, Erblandmarschall auf Penzlin; Friedrich, geb. den 4. August 1733, Landrat, zuerst auf Brustorf, dann auf Rothenmoor; Adolph, auf Duchnow in Polen, gewöhnlich der Pole genannt.

Nach dem Erlöschen des Hauses Grubenhagen 1815 (Nachkommen Ulrichs I., gest. um 1400) gingen dessen Lehngüter 1822 auf die Schlesischen und Penzliner Maltzan über, wurden indes später zum Teil durch Maltzahn aus dem Hause Sarow (abstammend von Lüdecke dem Jüngeren, Bruder des Ritters Bernd auf Wolde) akquiriert. —

Johannes von Maltzan, vierter Sohn des am 5. Mai 1849 auf Burg-Penzlin verstorbenen Erblandmarschalls Ferdinand von Maltzan, geb. den 9. April 1845, erhielt laut Testaments die Burg-Penzlin, die Burgmühle, Bauhof, die Güter Neuhof, Werder, Siehdichum, das Dorf Lübkow und dadurch die Erblandmarschallswürde, das Patronatrecht über die Marienkirche, das Wahlrecht über die zur Besetzung des Rektorats und der Cantorstelle zu Penzlin vom Magistrat daselbst ihm präsentierten Kandidaten, sowie die Urbede, den Dammzoll und die Gerichtsbarkeit.

Unter diesen obengenannten Maltzan sind mehrere hervorragende Persönlichkeiten, welche wegen ihres hohen, edlen Patriotismus und wegen ihres tief religiösen Gemüts stets mit Liebe und Ehrfurcht erwähnt zu werden verdienen, wie z. B. Dietrich von Maltzan auf Grubenhagen, Joachim v. Maltzan zu Penzlin und Friedrich v. Maltzan auf Rothenmoor und Andere. Eine kurze Biographie derselben wird daher gewiss gerne gelesen werden.

a. Dietrich von Maltzan auf Grubenhagen, ein Mann von erhabenem Geiste und seltener Bildung, hatte seit Ostern 1544 zu Wittenberg und Padua studiert und war mit ganzem treuem Herzen ein lutherischer Bekenner geworden, der Erste aus dem mecklenburgischen Adel, der mithalf, die Reformation in Mecklenburg einzuführen und zu verbreiten. Er genoss auch das innigsten Vertrauens seines Fürsten, des der Lehre Luthers zugetanen Johann Albrechts I., und war in inneren und äußeren Angelegenheiten des Landes von dem allerbedeutendsten Gewichte. Er stand auch mit Melanchthon im Briefwechsel und zierte sein Bekenntnis durch seine anerkannte Gelehrsamkeit, Beredsamkeit und Weisheit. Sein Fürst Johann Albrecht ehrte ihn deswegen auch besonders und machte ihm am 23. Januar 1550 für seine wichtigen Dienste ein bedeutendes Ehrengeschenk. Dietrich Maltzan aber führte dem jungen Fürsten den Johann Lucka als Kanzler zu, einen Mann von seltener wissenschaftlicher Bildung, von ausgezeichneten Rednergaben, von durchgreifender Energie, von unerschütterlicher Rechtlichkeit und fleckenloser Treue gegen seinen Herrn. Auch ihm schenkte Johann Albrecht sein ganzes Vertrauen und sah es auch überall belohnt, in der Durchführung der Reformation, in der Pflege der Schule und der wissenschaftlichen Bildung, in der Begründung eines sicheren Rechtszustandes Lucka hatte zu Wittenberg studiert und lehrte dort, kaum 21 Jahre alt, als Licentiat, seit 1543 als Professor der Rechte unter großem Beifall. Die Fürsten des schmalkaldischen Bundes waren durch die unglückliche Schlacht bei Mühlberg ganz überwunden. Die Stadt musste sich dem Kaiser ergeben, und die Universität flüchtete. Daher kam Lucka unter großen Gefahren nach Mecklenburg. Dietrich Maltzan nahm ihn zu Grubenhagen auf und lernte ihn da näher kennen, so dass er ihn dem Herzoge mit gutem Gewissen empfehlen konnte. So war durch Dietrich Maltzan neuer Aufschwung und neues Leben in Mecklenburgs Kirche und Schule gedrungen, und mit Recht wurde sein Tod von allen Freunden des Vaterlandes tief betrauert.

b. Joachim von Maltzan, Sohn des gewaltigen Ritters Bernd v. Maltzan auf Wolde-Penzlin. geb. auf dem Schlosse Neuburg an der Stegenitz bei Wittenberge in der Mark Brandenburg 1492, gebildet auf der Universität zu Leipzig, war ein eben so bedeutender Staatsmann als Kriegsheld und einer der größten Männer seines Jahrhunderts. An Charakter, Bildung und Streben dem Ritter Ulrich v. Hutten, mit dem er in der Jugend auch befreundet war, nahestehend, ist er ohne Zweifel einer der bedeutendsten politischen Charaktere seiner Zeit. Es gab fast keine wichtige europäische Angelegenheit, in welcher er nicht eine einflussreiche Rolle spielte. Daher stand er denn auch mit den meisten Fürsten, Helden und Staatsmännern Europas in vertrauten Verhältnissen und hatte den größten Teil des damals bekannten Europas und die meisten Höfe aus eigner Anschauung kennen gelernt. Als der Sohn eines gewaltigen, im Norden Deutschlands wegen seiner Kraft berühmten Vaters hatte er nach kaum zurückgelegter Universitäts- und Hofbildung in seinen Jünglingsjahren als Feldherr in den italienischen Kriegen unter Georg v. Frundsberg, dann als kaiserlicher Feldherr gefochten, namentlich in der großen Schlacht bei Marignano 1515 auf Seiten der Italiener den „freien Haufen von 7500 Kriegsknechten“ gegen König Franz I. von Frankreich siegreich geführt. Bald darauf nahm ihn eben dieser Franz, der ihn auf dem Schlachtfelde als einen gefährlichen Gegner kennen gelernt hatte, als Feldherr, Geheimrat und Gesandten in seine Dienste. Im Jahre 1525 aber ging er in kaiserliche Dienste zurück und erwarb die böhmischen Herrschaften Graupen und Töplitz. Er verhalf Ferdinand, dem Bruder des Kaisers Carl V., zur böhmischen Königskrone, eroberte als kaiserlicher „Oberster Feldmarschall“ Ungarn und zeichnete sich gegen die Türken aus. Zur Belohnung ward er auf dem berühmten Reichstage zu Augsburg 1530 zum Reichsfreiherrn von Wartenberg und Penzlin erhoben, denn die Standesherrschaft Wartenberg in Schlesien gehörte ihm auch. Die Vorlesung der Augsburgischen Konfession hatte auf ihn einen großen Eindruck gemacht. Er lernte in Augsburg die Protestanten kennen, folgte seinem überzeugten Gewissen und führte die lutherische Lehre in Wartenberg ein. Dennoch hatte auch er seiner dienstlichen Stellung halber, im schmalkaldischen Kriege als kaiserlicher Feldherr gegen die Protestanten gefochten und war bei einer tiefen und ernsten protestantischen Gesinnung immer noch ein treuer Diener des Hauses Habsburg geblieben. Je älter er aber ward und je reicher seine sehr bedeutenden Erfahrungen wurden, desto mehr wandte er sich den deutschen Fürsten zu. Er vergaß jetzt im Schmerze über die drohende Vernichtung der protestantischen Kirche in Deutschland nach der Schlacht bei Mühlberg alle Güter, Ämter und Ehren, mit welchen die Huld und Dankbarkeit des Kaisers Carl V. und des Königs Ferdinand ihn überhäuft hatten, trat vielmehr mit denen, die seinen Kummer teilten, in engere Verbindung und entwarf mit Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, dem Lehnherrn seiner Familie, den geheimen Plan zur Befreiung Deutschlands. Daher warf auch die katholische Partei ein Auge auf ihn, und am 12. Dez. 1549 erging ein königlicher Befehl, ihn wegen seiner „Praktiken“ (Umtriebe) gefänglich einzuziehen. Am 25. Juni 1550 floh er aus dem Dienste des Königs Ferdinand, kam zu Herzog Johann Albrecht, wurde dessen oberster Geheimrat und genoss des innigsten Vertrauens seines Fürsten. Der kaiserliche Hof erließ zwar einen neuen Befehl, „ihn im Geheimen zu Händen zu bringen“; aber dies misslang. Da ward am 19. Januar 1551 wegen seines „Verbrechens und Ungehorsams“ die Exekution gegen ihn ausgesprochen, auch sogleich sein Schloss Wartenberg mit Gewalt eingenommen, und die Herrschaft eingezogen. Allein er ließ sich dadurch nicht irre machen, wirkte vielmehr bei den norddeutschen protestantischen Fürsten im protestantischen Sinne fort, genoss das ganze Vertrauen derselben und starb als ein treuer Bekenner der lutherischen Lehre.

c. Hinrich Maltzan erwähnen wir wegen seiner Tapferkeit, so wie wegen seiner Treue und hingebenden Liebe zu seinem Fürsten. Es fand nämlich 1425 bei Pritzwalk eine Schlacht zwischen den wendischen Fürsten und den Markgrafen von Brandenburg statt, in welcher Fürst Christopher erschossen wurde, und Fürst Wilhelm ebenfalls würde gefangen worden sein, wenn nicht Hinrich Maltzan, ein Sohn des Lüdecke, ein tapferer und großmütiger Held, sich in die äußerste Gefahr gewagt und den Fürsten gerettet hätte, wiewohl der Retter selbst darüber seine Freiheit verlor.

d. Friedrich Rudolph Nikolaus v. Maltzan, Reichsfreiherr zu Wartenberg und Penzlin, wurde zu Werder bei Penzlin, dem Wohnsitze seines Vaters, am 4. August 1783 geboren. Er empfing seine wissenschaftliche Ausbildung im elterlichen Hause und in Berlin, dann auf dem Pädagogium und der Universität Halle unter Knapp und Niemeyer, wo er mit einem für Gutes und Schönes früh empfänglichen Gemüt dem dichterischen Reichtum jener Zeit sich erschloss. Nach dem Tode des Vaters (1805) übernahm Friedrich v. Maltzan aus dessen Erbschaft die Peccatelschen Güter, während die Herrschaft Penzlin dem älteren Bruder Ferdinand, nachmaligem Erblandmarschall, die polnische neu akquirierte Besitzung Duchnow dem jüngstgebornen Adolph zufiel. Er bewohnte Brustorf und vermählte sich mit der Tochter des hochverdienten Strelitzer Ministers Friedrich v. Dewitz, einer an Geist und häuslicher Tugend gleich ausgezeichneten Frau, mit welcher er nach Beilegung des Prozesses über die Erbschaft des Landmarschalls v. Maltzahn - Vollrathsruhe, erst Moltzow, dann den uralten Maltzanschen Familiensitz Rothenmoor bezog (1823). Außer diesen Gütern erwarb er nachmals für seine Söhne von dem Grubenhäger Besitze Gr.- und Kl.-Lukow mit Pertinenzien und im Jahre 1861 Federow und Schwarzenhof, so dass dermalen fünf Freiherren v. Maltzan aus dem Hause Rothenmoor Mitstände ihres Vaters sind: Adolph auf Gr.-Lukow, Barz und Langhagen, Vicelandmarschall im Wendischen Kreise; — Julius auf Kl.-Lukow und Krevtsee, seit 1854 Klosterhauptmann zu Dobbertin; — Friedrich auf Peccatel, Brustorf, Jennyhof und Peutsch, k. k. Rittmeister der Armee; — Wilhelm auf Moltzow, Rambow und Ilkensee; — Vollrath auf Schwarzenhof. In zweiter Ehe ist Friedrich v. Maltzan seit 1837 verbunden mit dem Fräulein Ida v. Stralendorff-Kolhans aus dem Hause Golchen. Ein seltenes Vermögen begeisterten Erfassens und ebenso treuen Bewahrens dessen, was seine Seele erfüllte, seine Liebe besaß, charakterisierte ihn durch die langen Jahre einer mit den Verhältnissen des Landes vielfach verschlungenen Wirksamkeit, zumal als Landrat im Herzogtum Güstrow und Mitglied des engeren Ausschusses. Was er dort vertreten, bekämpft und erhalten, gehört in die Geschichte Mecklenburgs. Ein bestimmteres Streben jedoch nach den höchsten Gütern des Lebens nahm durch Vermittlung frommer Familien Traditionen seine Richtung auf den Glauben und das Bekenntnis der vaterländischen lutherischen Kirche schon zu einer Zeit, als diese noch im Schlafe des Rationalismus oder im Taumel unionistischer Unklarheit sich befand, und darum nicht ohne vielfache Verkennung und Beargwöhnung. Seit dem Jahre 1850 vereinigte mehrmals das allzeit gastliche Haus Rothenmoor in seinen einfachen Räumen und reizenden Umgebungen am Ufer des Malchiner Sees größere Versammlungen inländischer und auswärtiger Theologen und Laien, denen die Interessen der Kirche am Herzen lagen. Diese Konferenzen wiederholten sich in verschiedener Ausdehnung bis zum Jahre 1858, unter Teilnahme des Pfarrers Löhe aus Franken, dem Maltzanschen Hause eben so befreundet, als eine Anzahl preußischer Lutheraner (Geh. Rath Huschke, v. Thadden-Trieglaff, die Superintendenten Nagel, Pistorius, Lasius, Kellner, der Bekenner von Hönigern, Besser, Diedrich u. A.), sowie hannöverscher und besonders auch österreichischer Geistlichen, mit denen die alten Beziehungen zu Mecklenburg, von den Tagen des David Chyträus her, wieder aufgenommen wurden. Auch der treffliche selige Superintendent Catenhusen von Ratzeburg wurde in Rothenmoor Vielen bekannt*).

Im fünfzehnten Jahrhundert erbauten die Maltzan auf dem alten fürstlichen Burgwall in Penzlin eine feste Burg, von der noch das Burgverlies übrig ist. In demselben befindet sich unter Anderem ein sehr tiefer sogenannter Hexenkeller, in welchem die der Zauberei Beschuldigten auf eine Schauder erregende Weise eingekerkert und zu Tode gemartert wurden. Nach einer alten Urkunde stand aber dort schon im dreizehnten Jahrhundert eine feste Burg nebst Burgkapelle, welche wahrscheinlich gegen Ende desselben Jahrhunderts in den Bekehrungskriegen zerstört worden ist.

*) Das Material ist von einem mit der Familie Maltzan bekannten und befreundeten Geistlichen Mecklenburgs. Anm, des Verf.

Von der im fünfzehnten Jahrhundert von den Maltzan erbauten Burg ließ der Landmarschall Ferdinand v. Maltzan 1810 einen Teil abbrechen und mit Hilfe dieses Materials ein neues Gebäude inmitten der Gartenanlagen des Burgwalles aufführen. Dieses wurde nun die neue, jenes die alte Burg genannt. Letztere wurde später, etwa 1840, wieder etwas verändert und ausgebaut. Eine beim Bau aufgefundene wertvolle goldene Kette wird noch von der Familie Maltzan auf Burg Penzlin aufbewahrt. Im Jahre 1777, Oct. 4, wurden die endlosen Prozesse, die im vorigen Jahrhundert zwischen der Stadt Penzlin und den Maltzan stattgefunden, durch einen Vergleich erledigt. Die Stadt kaufte damals für 33000 Thaler Gold den Maltzan alle ihre vermeintlichen, aber von der Stadt immer bestrittenen sonstigen Rechte ab, und es wurde demzufolge Maltzanscher Seits feierlich dem Rechte der Huldigung, der Ratswahl, der Fräuleinsteuer, der Anschlagung ihres Wappens an die Tore und das Rathaus entsagt, und die volle Unmittelbarkeit und Landsässigkeit der Stadt mit Ausnahme der Gerichtsbarkeit unumwunden anerkannt. Die Steuern und Kontributionen waren schon 1501 von den Landesherren vorbehalten. Die Gerichtsbarkeit auf der Insel Grapenwerder und der dritte Teil des Gerichts auf der Feldmark Smort steht dem Magistrat zu Penzlin nach den desfallsigen alten fürstlichen Verleihungen ausschließlich zu; dagegen wird noch jetzt der Stadtrichter und der Gerichtsschreiber von den Maltzan auf Burg Penzlin bestellt. Außer der Gerichtsbarkeit, dem Kirchenpatronate, der Teilnahme an Besetzung zweier Lehrerstellen, der Urbede und einem Dammzoll haben nun die Maltzan in Penzlin keine besonderen Rechte mehr; vielmehr genießt jetzt die Stadt die Landstandschaft und alle übrigen Freiheiten und Privilegien unserer Landstädte.