Mecklenburgische Zustände 1864

Aus: Morgenblatt für gebildete Leser. 58. Jahrgang. Stuttgart und München, 1864.
Autor: Redaktion (anonym), Erscheinungsjahr: 1864
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Landesgeschichte, Sittenbild, Sittengeschichte, Kulturgeschichte, Prügelstrafe, Leibeigenschaft, Hörigkeit, Auswanderung, Rittergut, Ritterschaft, Güter, Gutsherren,
Das Land Mecklenburg hat während der letzten Jahre eine gewisse Berühmtheit unter den deutschen Staaten erlangt. Es ist noch nicht gar lange her, seit das gebildete Publikum von den früheren Epochen Mecklenburgischer Geschichte wenig mehr wusste oder zu wissen wünschte, als die aus Schiller bekannte Tatsache der Belehnung Wallensteins mit dem seinen Herzogen entrissenen Gebiete. Redete man von dem heutigen Mecklenburg, so rief das Nennen des Namens nichts als eine nahe Vorstellung mittelalterlichen Junkertums vor die Seele; die Details der inneren Zustände des Landes blieben in dem sie verhüllenden hyperboräischen Nebel verborgen.

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Erst um die Mitte unseres Jahrhunderts begann dieser Nebel sich durch den Prozess gegen die bei Kinkels Befreiung beteiligten Gebrüder Wiggers ein wenig zu zerstreuen. Etwas später riefen Vehses Kapitel über die jüngste Mecklenburgische Geschichte eine nicht unbeträchtliche Sensation hervor. Allein erst im Laufe der letzten Jahre, seit dem Beginn der sogenannten „Neuen Ära“ in Preußen, stieg auch über Mecklenburg das Licht jener Neuesten Ära auf, der das Land seinen jüngsten Ruhm verdankt: — die Äraa der berühmten Ordonnanzen des Grafen Kuno Hahn, deren Bekanntwerden die ganze gebildete Welt mit staunender Überraschung erfüllte; die Ära der Erlasse des Landtags über die verbesserte Prügelstrafe, die ganz kürzlich jenen Ordonnanzen in würdiger Weise und mit nicht geringerer Wirkung nachfolgten. Seitdem ist Mecklenburg nicht nur in Deutschland, sondern im ganzen Auslande ein vielbesprochenes Land geworden. Man hat von verschiedenen Seiten eine gründliche Kenntnis seiner Zustände zu erlangen und zu verbreiten gesucht, ja die einfache Nennung seines Namens genügt, eine Reihe neugieriger Fragen, maliziöser Bemerkungen zu veranlassen.

Wie Sie wissen, schreibe ich über diese Dinge nicht als Prophet aus dem Vaterlande. Ich habe weder von der Ungunst der mecklenburgischen Parteien gelitten, noch von ihrer Gunst etwas zu erwarten. Ich kenne das Land seit einer Reihe von Jahren aus persönlicher Anschauung, habe in verschiedenen Gesellschaftskreisen verkehrt und soeben meine frühere Kenntnis mecklenburgischer Zustände durch neue Erfahrungen erweitert. Mein Zweck ist daher einzig und allein, einen Beitrag zu der Anschauung von Verhältnissen zu liefern, deren Symptome eine allgemeine Aufmerksamkeit erregt haben, und ich werde mich ebensowenig scheuen, die mir bekannt gewordenen Tatsachen zu konstatieren, als den stark kolorierten Darstellungen früherer Berichterstatter, wo dies im Interesse der Wahrheit notwendig erscheint, entgegenzutreten.

Man hat früher, vielleicht nicht ganz mit Unrecht, Altbayern das deutsche Böotien genannt, und so oft eine solche Charakteristik angewandt wurde, fehlte es nicht an den spöttischen norddeutschen Athenern, die auf Kosten der biervertilgenden, wurstessenden Epigonen des alten hellenischen Bruderstamms lachten und moralisierten. Allein jene Spreephilosophen übersahen ein viel näher liegendes Schauspiel an den Küsten der Ostsee. Denn wenn das Vorwiegen materieller Neigungen und Tendenzen, die Unbildung des Geschmacks, der durchgehende Mangel an höheren intellektuellen Interessen den Typus dessen charakterisieren, was man als böotisch gekennzeichnet hat, so besitzen wohl wenige deutsche Staaten eine größere Anwartschaft auf das Verdienst, jene Traditionen in unserer modernen Welt erhalten und fortgesetzt zu haben, als das Land Mecklenburg. In brüderlicher Eintracht gehen hier noch heute Materialismus und Feudalismus Hand in Hand; Feudalismus und Materialismus durchdringen, in höherem oder geringerem Maß, alle Lebensverhältnisse, alle Klassen der Gesellschaft, und vielleicht kein deutscher Staat hat im Verlaufe seiner Geschichte eine kleinere Anzahl von Repräsentanten zu der großen Kulturrepublik der Poesie, der Künste, der Wissenschaften gestellt, in keinem vielleicht ist, wenn man das Verhältnis der räumlichen Ausdehnung und der Bevölkerung in Anschlag bringt, seitens der Staatsregierung weniger geschehen, eine geistige Bildung zu befördern. Es ist bei der Beurteilung der Gesamtzustände des Landes von Wichtigkeit, diese Grundzüge des mecklenburgischen Wesens im Auge zu behalten; denn ihre Hegemonie liefert den letzten Erklärungsgrund aller im Einzelnen zu Tage tretenden Symptome, und wenn es unter allen Umständen für den gebildeten Menschen von dem höchsten Interesse ist, die Herrschaft der Unkultur zu bekämpfen, so bietet das Mecklenburgische Territorium eben deshalb ein interessantes Feld der Beobachtung dar, weil sein Staatshaushalt ein so schlagendes Bild der „guten alten Zeiten“ vor die Seele führt, weil Deutschland vielleicht kein zweites Gebiet besitzt, das sich einer gleichen Utopiens des Ritteradels des 19. Jahrhunderts, einer gleichen urväterlichen Vollständigkeit des Inventariums einer Rumpelkammer des Feudalismus rühmen könnte.

Wie überall in der Sozialpolitik, muss übrigens auch in diesem Falle die geographische Lage, die physische Individualität des Landes sofort in Anschlag gebracht werden. Ein Segment der großen nordeuropäischen Ebene, in seiner Hauptmasse Acker- und Wiesenland, von niedrigen Hügelketten, Seen, Torfmooren und Tannenwald durchschnitten, ernährte Mecklenburg der Natur der Dinge nach seit alten Zeiten eine vorwiegend grundbesitzende, ackerbauende, viehziehende und deshalb konservative Bevölkerung, an deren nördlicher Grenze allein, längs der Ostseeküste, eine liberale Färbung, wie ein Lichtstreifen am Saume dunkler Wolken, dahinzieht. Ohne uns in historische Auseinandersetzungen zu vertiefen, bemerken wir nur, dass gegenwärtig dieser Grund und Boden zu fast gleichen Teilen zwischen das regierende Haus und die Ritterschaft geteilt ist, so nämlich, dass etwa drei Achtel aus fürstlichen Domänen, andere drei Achtel aus ritterschaftlichen Gütern bestehen, während das letzte Viertel sich im Besitz der Landschaft und der Städte befindet. Eine Anzahl sehr bedeutender, in Folge der Reformation säkularisierter Klostergüter bildeten längere Zeit einen Gegenstand des Streites zwischen Adel und Städten, wurden jedoch schließlich ohne Rechtsspruch durch die trotzige Begehrlichkeit des ersteren usurpiert. Seitdem wurden sie zu Versorgungsanstalten unverheirateter adeliger Fräulein umgeschaffen und sind als solche besonders für die ärmere Klasse des Adels von dem größten Nutzen. Zwischen dem grundbesitzenden Adel und dem gewerbetreibenden Bürgerstand der Städte in der Mitte steht ein auf seine Besoldung angewiesenes abhängiges Heer fürstlicher Beamten, meist bürgerlicher Herkunft; denn nur die höchsten und einträglichsten Stellen werden für den Adel reserviert und nur um diese hält es ein verhältnismäßig kleiner Teil des Adels der Mühe wert, seiner tatlosen Unabhängigkeit zu entsagen. Ein erst seit 1820 von der Leibeigenschaft emanzipiertes, kräftiges, aber rohes Volk von Bauern endlich bildet die unterste Stufe der sozialen Rangordnung. Was die gegenseitigen Beziehungen dieser einzelnen Volksklassen angeht, so sind sie im Großen und Ganzen noch heute durch eine fast kastenmäßige Absonderung von einander getrennt. Ihr gemeinsames Bindemittel ist eben nichts als das patriarchalische Regiment des größten aller Grundbesitzer, der den Titel Großherzog führt, seinerseits aber durch Tradition und Interesse in allen Hauptdingen gebunden ist an die feudalen Ansprüche seiner adeligen Peers. Der eigentliche Schwerpunkt des mecklenburgischen Staatslebens ruht daher in der überwiegenden Macht des großen Grundbesitzes und der große Grundbesitz fühlt seine Macht und hält mit Zähigkeit an der Fortdauer derselben fest.

In der Tat darf man ohne Übertreibung den Sinn dieses hyperboräischen Adels dem trotzigen Unabhängigkeitsgeist der Barone aus Johanns ohne Land Zeit vergleichen; der Unterschied beider besteht nur darin, dass den Herrschern die entschlossene Energie eines Johann ohne Land fehlt, während die Magna Charta, worauf die Barone trotzen, jede populäre Fortentwicklung des Staatslebens hartnäckig ausschließt. Wie maßlos der Hochmut dieser Barone ist, hatte selbst die verstorbene Gemahlin des regierenden Großherzogs zu empfinden. Das einzige Verbrechen, welches man der jungen, schönen und liebenswürdigen Prinzessin zur Last legen konnte, war ihre Abstammung aus einem der kleineren deutschen Fürstenhäuser; aber obgleich von dem Herrscher des Landes zu der höchsten Ehrenstelle an seiner Seite emporgehoben, war und blieb sie (jedem Mecklenburger ist diese Tatsache bekannt) in den Augen der großen adeligen Vasallen nichts desto weniger stets die nicht ebenbürtige arme Prinzessin und erfreute sich bis zu ihrem Ende im Jargon dieser Herrn des Sobriquets einer „Mamsell Reuß.“ Nur widerwillig zollte der Adel der aufgedrungenen Fürstin die nach außen schuldige Hochachtung, und es darf zweifelhaft genannt werden, welcher Ursache die Abneigung der Dahingeschiedenen gegen das Hofleben zuzuschreiben war: ob einem natürlichen Hange, oder dem beleidigten Gefühl ihrer verletzten Würde.

Es begreift sich leicht, wie groß der Druck sein muss, den ein Adel von solchen Tendenzen auf die mittleren und niederen Klassen des Volkes ausübt. Allerdings wurde, wie schon erwähnt, die bäuerliche Leibeigenschaft im Jahre 1820 aufgehoben; allein ein großer Teil der alten Zustände rettete sich in die neuen hinüber und der lästigste Zunftzwang, das krasseste Protektionssystem des Mittelalters bestanden in den Gewerbe und Handel treibenden Kreisen der städtischen Bevölkerung wie bisher fort. Nur bei einer kleinen Anzahl bürgerlicher Grundbesitzer und gebildeter Beamten, in den Seestädten und besonders in der alten Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt sich ein unabhängigerer Geist und aus diesen Elementen entstand während der Bewegung von 1848 die Opposition des mecklenburgischen Landtages. Aber nirgends war der liberale Aufschwung jener Jahre kürzer und weniger nachhaltig wirksam als hier. Im Grunde wurde Nichts erreicht. Das alte materielle Übergewicht des großen Grundbesitzes fiel gegen alle Reformversuche niederdrückend schwer in die Wage. Wenn unter dem ersten Einfluss revolutionärer Erregung eine liberalere Verfassung entworfen worden war, so wurde dieselbe mit der ersten Rückkehr der reaktionären Ebbe ebenso rasch beseitigt. Die zu kühnen liberalen Beamten wurden ohne jede Form eines rechtlichen Verfahrens ihrer Stellen entsetzt. Die noch kühneren Agitatoren der Seestädte büßten als Hochverräter ihren Mut im Zuchthaus und das gesamte Staatswesen sank hoffnungslos in den alten Schlendrian des Mittelalters zurück.

Wie nun die Dinge heute sind, so steht der Staatsregierung ein Landtag ältesten Stils als beratende und gesetzgebende Behörde zur Seite. Es umfasst derselbe sämtliche Rittergutsbesitzer (mehr als 500 an der Zahl), die Bürgermeister der Städte und die sogenannte Landschaft, d. h. etwa 80—100 Vertreter des nicht ritterschaftlichen Grundbesitzes. Der Landtag versammelt sich alljährlich auf vier Wochen, und zwar abwechselnd in den binnenländischen kleinen Städten Malchin und Sternberg. Ein Landrat, von Regierungskommissären unterstützt, führt den Vorsitz. Anträge werden sowohl Seitens der Regierung als Seitens der Abgeordneten vorgebracht, Anträge vorwiegend lokaler, landwirtschaftlicher Natur, Grenzzwiste, Wegebauten und Wiesenberieselungen betreffend, falls nicht diese Monotonie gelegentlich durch Verhandlungen wie die über die Prügelstrafe unterbrochen wird. Von Ordnung der Geschäfte und der Debatte ist keine Rede. Wird eine Motion vorgebracht, so diskutieren die Landtagsmitglieder dieselbe unter einander gesprächsweise; man sitzt und steht, wie im Kasino oder Bierhause, in Gruppen umher und man hört nichts als ein konfuses Geräusch disharmonischer Worte. Nur zuweilen erhebt dieses oder jenes hervorragende Mitglied seine Stimme zu lauteren Tönen, so dass es scheint, als solle eine Rede gehalten werden. Auf dieselbe primitive Weise wird abgestimmt, und nachdem man so im Laufe von vier Wochen einen ganzen Haufen kleiner Geschäfte absolviert hat, geht dieser mecklenburgisch-polnische Reichstag auseinander.

Mit der so unbequemen Kontrolle über die Staatsfinanzen wird der Landtag nicht belästigt. Domanial- und Regierungskasse bilden in den mecklenburgischen Staaten ein friedliches Ganze, aus dessen Schätzen die Ausgaben des Hofes wie die des Staates je nach Bedürfnis bestritten werden. Sind extraordinäre Einkünfte erforderlich, so werden dieselben beschafft durch sogenannte außerordentliche Kontributionen. Eine der letzten dieser Kontributionen bestand z. B. in der forcierten Verwertung der großherzoglichen Saline in Sülze. Die Einfuhr fremden Salzes wurde verboten und jeder Staatsbürger gezwungen, nicht allein seinen Salzbedarf aus Sülze zu beziehen, sondern ein nach seinen Einkünften berechnetes jährliches Maß von Salz zu kaufen, einerlei ob dasselbe seinen Bedarf überstieg oder nicht. Man will indes wissen, dass aus dem demnächst zusammentretenden Landtage die Abschaffung dieser lästigen Verordnung in Aussicht stehe.

Es sind dies einige der Hauptgrundzüge des mecklenburgischen Staatslebens. Was die Lokalverwaltung angeht, so existiert in den Städten eine Art von Selbstregierung, aber eingeengt durch die engste zünftige Tradition. In den Dörfern regiert der Schulze, auf den Landgütern der Patrimonialsherr. Weit sei es von mir, behaupten zu wollen, dass die Herrschaft des letzteren eine durchgehend harte, brutale, drückende sei. Ohne Zweifel gibt es hier, wie überall, wie in Russland selbst, rühmliche humane Ausnahmen. Aber die Lage des Landvolks unter einer so mächtigen feudalen Aristokratie ist der Natur der Sache nach eine prekäre. So oft ich während meines Aufenthalts in Mecklenburg auf die Schande der Verordnung über die Prügelstrafe hinwies, erwiderte man mir rechtfertigend: meine Auffassung sei ein Missverständnis; die Prügelstrafe sei nicht neu eingeführt worden, sie habe seit Jahrhunderten bestanden und das neue Gesetz habe nichts bezweckt, als eine Verbesserung der alten Praxis, da es dem früheren regellosen Gebrauch des Stockes seine Anwendung unter Zuziehung einer amtlich beeidigten Person substituierte, ja außerdem einen Appell von dieser an die Gerichte zulasse. Bis zu dieser jüngsten Verordnung stand also das arbeitende Landvolk unter der willkürlichen Herrschaft des Stockes, und so tief gewurzelt war diese Tradition, dass man in dem neuen Gesetz über die artistischere Anwendung jenes politischen Streichinstruments nicht die Schmach der bloßen Tatsache als solcher empfindet, sondern dieselbe durch den Hinweis auf die erwähnte Verbesserung entschuldigen will. Außerdem würde selbst von dieser „Verbesserung“ schwerlich die Rede gewesen sein, hätten nicht arge Missbräuche des früheren Systems einem liberalen Landtagsmitgliede den edlen Wunsch eingeflößt, seine landbauenden Mitmenschen auf eine höhere Stufe sozialer Rechte emporzuheben. Welcher satirische Verleumder könnte ein ärgeres Pasquill auf den Bildungszustand der mecklenburgischen Gesellschaft schreiben, als diese einfachen Tatsachen?

Allein auch abgesehen von den Wirkungen des Stockes gibt es in den Zuständen des Landvolks manchen wunden Fleck. Vor allem gehören dahin die Bestimmungen der Heimats- und Ehegesetze. Seit der Aufhebung der Leibeigenschaft ist nämlich der ländliche Arbeiter, der Tagelöhner allerdings nicht mehr an die Scholle gebunden; er kann Arbeit suchen, wo er will; die Engagements zwischen Herren und Knechten werden durch gegenseitige Verabredung auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, erneut oder aufgehoben. Doch so lange ein Knecht auf einem Gute arbeiten und ein so gutes Auskommen er finden mag, das Recht, eine Familie zu gründen, erwirbt er erst, wenn sich ein Platz für ihn findet, d. h. wenn eine Stelle in den sogenannten Katen, oder Arbeiterwohnungen, deren auf jedem Gut, je nach dem Umfang der Besitzung, eine größere oder geringere Zahl existieren, vakant wird. Auf eine solche Vakanz aber hat er oft lange Jahre zu warten. Die ledigen Knechte und Mägde leben daher, der Regel nach, in der wildesten Ehe, und vorzugsweise aus diesem Leben stammt eine erstaunlich große Menge unehelicher Kinder, durch welche Mecklenburg in der entsprechenden Rubrik statistischer Tabellen einen so hohen Platz unter den Staaten Europas errungen hat. Man hat versucht, dem Überhandnehmen dieses Übels durch ein kompliziertes Strafsystem zu steuern. Der erste Fehltritt wird an dem Mädchen durch eine kleinere, jeder nächste durch eine steigende Geldbuße gestraft; vermag sie die erforderliche Geldsumme nicht zu erlegen, so wird derselben eine entsprechende Gefängnishaft substituiert. Auch sind für die Taufe des unehelichen Sprösslings dem Geistlichen die doppelten Gebühren zu entrichten. Dem Knechte, wie sich von selbst versteht, liegt die Erhaltung seiner unehelichen Kinder ob. Allein Gefängnis, Geldbuße, doppelte Taufgebühren, Alimentskosten schrecken weder Knechte noch Mägde von der Fortsetzung ihres wilden Lebens zurück, und die uneheliche Bevölkerung Mecklenburgs nimmt von Jahr zu Jahr wachsend zu.

Besser ergeht es im Ganzen den Katenbewohnern. Die Katen sind durchschnittlich gut gebaut, von Gärtchen umgeben, und obendrein mit dem Anlehen einer für den Gebrauch der Insassen bestimmten Kuh verbunden. Aber indem der Arbeiter sich eine solche Katenstelle gewinnt, tritt er, dem Gutsherrn gegenüber, gewissermaßen in das alte Verhältnis der Hörigkeit zurück. Wenn der Lohn der ledigen Knechte und Mägde je nach dem Bedürfnis und der Zahl der Arbeitskräfte wechselt, zur Zeit der Ernte nicht selten auf einen preußischen Taler täglich steigt, so sind die Katenbewohner dagegen für alle Arbeiten, welche der Gutsherr fordert, auf einen bestimmten Tagelohn angewiesen; sie sind außerdem samt ihrer Familie für immer an das Gut gebunden, worauf der Katen steht. Das einzige Mittel, diesem Verhältnis zu entrinnen, ist die Auswanderung. Und in der Tat hat diese letztere, da sie bisher keiner gesetzlichen Bestimmung zuwiderlief, während der letzten Jahrzehnte, und besonders seit 1848, so stetig und schließlich in so bedenklichen Proportionen zugenommen, dass man neuerdings begonnen hat, die Notwendigkeit der Einführung von Gesetzen zu ihrer Erschwerung ins Auge zu fassen.

In der individuellen Gestaltung dieser Verhältnisse finden natürlicherweise je nach dem Umfang der Besitzungen und dem persönlichen Charakter der Gutsherren größere oder geringere Unterschiede statt. Ebenso verschieden gestaltet sich das Privatleben der Gutsbesitzer. Im Allgemeinen habe ich gefunden, dass eine Landwirtschaft nach englischem Muster das Ideal der großen Masse der mecklenburgischen Gutsbesitzer ist. Unter der höheren Aristokratie der Klasse hat jüngsthin der Ehrgeiz, es in allen äußern Dingen, in Komfort und Lebensweise, dem englischen Adel gleich zu tun, entschieden überhand genommen. Vor Allem hat diese Aristokratie sich bemüht, Pferderennen nach englischem Muster einzurichten, und da Mecklenburg eine vortreffliche einheimische Pferderasse besitzt, ist dieses Bemühen von nicht unbeträchtlichem Erfolge gekrönt worden. Der verstorbene Graf Hahn ging so weit, auf Basedow, seinem Hauptgute, auf eigene Kosten eine Rennbahn zu gründen, und eine Reihe von Jahren hindurch bewarb sich der hohe mecklenburgische Adel bei den Wettrennen in Basedow um die von dem Grafen ausgesetzten Preise und wurde während der Dauer der Rennen auf dem gräflichen Schloss fürstlich bewirtet. Im Laufe der Zeit jedoch entdeckte der Graf, dass die Kosten dieses Vergnügens das Maß selbst seiner großen Einkünfte überstiegen, und die Weltrennen von Basedow gingen ein. Gegenwärtig befindet sich die Hauptrennbahn des Landes im Badeorte Doberan; die Hauptrennen finden zu Ende Juli und Anfang August statt, wenn die Saison in dem nahe gelegenen Seebade gleiches Namens beginnt. Preise in Gold- und Silbergeschirr werden teils durch Subskription, teils von dem Großherzog und einzelnen hervorragenden Mitgliedern des Adels ausgesetzt; die Teilnehmer wetten nach englischer Art auf die Chancen des Rennens und ein ziemlich lebhafter Handel in Pferden geht nebenher. Aber leider sind es eben nur diese aristokratischen Liebhabereien, worauf die mecklenburgische Nachahmung des englischen Adels sich beschränkt. Von den auf Erziehung und Bildung, auf intellektuellen Talenten und patriotischem Gemeingefühl beruhenden Bemühungen politisch-sozialer Natur, Bemühungen, denen die englische Aristokratie ebenso sehr als ihrer Geburt und ihrem Reichtum die Erhaltung ihres Einflusses zu danken hat, ist in Mecklenburg keine Rede. Der durch seine Etiketteordonnanzen so berühmt gewordene Graf Kuno Hahn, Sohn und Erbe des oben erwähnten Begründers der Wettrennen von Basedow, der mächtigste der mecklenburgischen Barone, dessen Besitzungen dem Umfang des Fürstentums Bückeburg um nur zwei Quadratmeilen nachstehen, darf in dieser Hinsicht als ein vielleicht etwas stark aufgetragenes, aber doch in allen Hauptdingen treues Musterbild seines Standes gelten. Auch ihm fehlt es unter seinen Landsleuten nicht an entschuldigenden Verteidigern. Von einer Seite wurde mir, ganz im Stil der Apologeten der Prügelstrafe, bemerkt: jene Ordonnanzen seien uralt, Graf Kuno habe nur eine neue Auflage veranstaltet; von einer andern behauptete man, die Ordonnanzen seien gar nicht mecklenburgischen, sondern uckermärkischen Ursprungs, in der Tat das Werk der Mutter des Grafen Kuno, der zweiten Gemahlin seines Vaters, einer geborenen Gräfin Schlippenbach, mit der er sich nach seiner Scheidung von der berühmten Gräfin Ida Hahn-Hahn vermählte. Allein ob uralt mecklenburgisch, oder neu-uckermärkisch, oder ein Gemisch von beiden, die Tatsache bleibt, dass Graf Kuno jene Ordonnanzen beim Beginne seiner Regierung als Selbstherrscher von Basedow unter Pauken und Trompeten publizierte und durchführte, und nach dem Eindruck zu urteilen, den diese Publizierung auf die gebildete Welt des außer-mecklenburgischen Europas hervorbrachte, werden sie, als selbstgesetztes Denkmal der Ideen und Sinnesweise seiner Rasse in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, nicht vergessen werden.

Da die Gelegenheit sich mir bot, machte ich selbst eines Tages einen Besuch in dem berühmten Basedow und meine Beobachtungen riefen mir in manchen Punkten ein Bild der treuen Ausführung des denkwürdigsten Graf Kuno-Hahn’schen Ukases vor die Augen. Um zu schweigen von den zahllosen Hähnen, die dem Ankömmling von allen Wänden und Dächern des Schlosses und der Nebengebäude, von allen Livreen der zahlreichen Dienerschaft entgegenkrähen und deren Erscheinung aufs lebhafteste an die Illustrationen zu „Hinckel, Gockel und Gockeleia“ erinnert, so sah ich von dem Hauptturme die berühmte rotweiße Fahne flattern, deren Aufhissen die Anwesenheit, deren Verschwinden die Entfernung der gräflichen Familie ankündigt; ich sah, etwas niedriger, an demselben Turme zwei einander gegenüber hängende kleinere Flaggen, eine rotweiße und eine schwarzweiße, welche männiglich zu wissen tun, dass die Besitzungen des Grafen in das angrenzende preußische Gebiet hinüberreichen; ich sah auf der Umwallungsmauer des Schlosses, ehrfurchtgebietend aufgepflanzt vier kleine Kanonen, bereit dem Eindringen jedes unerlaubten oder feindlichen Einflusses ein donnerndes Halt entgegenzurufen; ich sah die bis zur Erde reichenden tiefen Verbeugungen, mit denen die Dienerschaft den vorüberfahrenden Selbstherrscher grüßte; ich fand mich selbst seitens der Bevölkerung von Basedow den auffallendsten, peinlichsten Höflichkeitsbezeigungen ausgesetzt und erstaunte nur über eines: dass nämlich bei der Einfahrt der gräflichen Familie in das Schlosstor das vorgeschriebene Trompetenschmettern vom Turm unterblieb. Wie ich erfuhr, ist der Türmer zugleich gräflicher Sattler, und unerklärlich, wie eine so arge Versäumnis mir erscheinen musste, konnte ich nicht umhin, mir allerlei wichtige Veranlassungen auszumalen, worunter, da der Tag äußerst schwül war, das Einschlafen des würdigen Mannes über seiner Sattlerarbeit die Hauptrolle spielte.

Die persönliche Erscheinung des Grafen ist, soweit ich bei seinem raschen Vorüberfahren bemerken konnte, eine anziehende. Ich hatte mir den Autor der berühmten Ordonnanzen als eine mindestens mittelalterliche, donquixotisch hagere, knebelbärtige Figur vorgestellt und war nicht wenig überrascht, in ihm einen nach englischer Weise frisierten und gekleideten, anscheinend noch so jungen Mann zu erkennen. Schloss, Parkanlagen, Nebengebäude, kurz die ganze Besitzung gewährt übrigens das Bild großen, festgegründeten Wohlstands und Reichtums und ich fand Besucher aus allen Teilen des Landes herbeigeströmt, die Schönheiten des berühmten Basedow zu bewundern. Nichts als die Katen schienen mir von jenem allgemeinen Eindruck eine Ausnahme zu bilden, vielleicht eben deshalb, weil ich vorher viel von dem wohlhäbigen Zustand, von der vortrefflichen Versorgung der Graf Hahn’schen Katenleute gehört hatte. Man versicherte mir indes auf meine dahin gehende Bemerkung, es werde beabsichtigt, diese alten Katen baldigst durch modernere zu ersetzen.

Ein Resultat hat dieser Komplex mecklenburgischer Zustände ohne Frage hervorgebracht: den Schein eines ziemlich weit verbreiteten materiellen Wohlstandes. Aber die materiellen Rücksichten überwiegen eben alle andern; der gleichzeitige Stand der Volksbildung ist auffallend niedrig, der Sinn für intellektuelle Interessen unglaublich gering. Man hat von dem deutschen Staatenbunde wie von dem des alten Griechenlands öfter hervorgehoben, dass, wenn der Mangel politischer Einheit seinen zersplitterten Völkerschaften unleugbare Nachteile auferlegt habe, die größere Anzahl kleiner Staaten und Hauptstädte andererseits die Ursache eines reicher entfalteten Kulturlebens geworden sei, als die Provinzen großer zentralisierter Staaten sich dessen zu rühmen vermöchten. Von einigen wenigen der kleinen Staaten Deutschlands mag man diese philosophische Auffassung der Dinge obenhin gelten lassen; in Mecklenburg tritt ihr trügerischer Wert aufs grellste in die Augen. Denn schwer möchte es halten, eine ihrer Mehrzahl nach tiefer in materielle Interessen, in die Interessen des Essens und Trinkens und der täglichen Leibesnotdurft, in die nächsten und augenblicklichsten Lokalverhältnisse versunkene Bevölkerung in unserer Hälfte von Europa zu finden.

Das Land besitzt eine Universität in Rostock, aber für die wissenschaftliche Blüte dieser Haupterziehungsanstalt geschieht so wenig, dass sie ausschließlich von den reglementsmäßig dazu gezwungenen Landeskindern besucht wird und die Gesamtzahl der Studierenden selten die Höhe von hundert erreicht. In der Hauptstadt Schwerin, einer Stadt von zwanzigtausend Einwohnern, existieren nicht einmal die Anfänge einer öffentlichen Bibliothek. In derselben Stadt unterblieb (die Tatsache ist zu traurig charakteristisch, um vergessen zu werden) im Jahre 1859 „auf höheren Wunsch“ die Schillerfeier und unterbleibt bis zum heutigen Tage „auf höheren Wunsch“ Alles, was einer Demonstration im Namen der Bildung und der Freiheit ähnlich sieht. Wenn die Besoldung fast aller Regierungs- und Kammerbeamten für die Verhältnisse des Landes glänzend genannt werden kann, so ist die des Lehrerstandes durchschnittlich eine klägliche. Was das System des Unterrichts angeht, so besitzen die Kirchenbehörden nicht allein die Kontrolle der öffentlichen, sie mischen sich in die Führung der Privaterziehung; in allen kirchlichen Dingen aber herrscht unumschränkt die Genossin des Junkertums, die intoleranteste Orthodoxie. Der Bericht der „Gartenlaube“, dass mehrere mecklenburgische Geistliche, weil sie die Existenz eines persönlichen Teufels geleugnet, ihrer Stellen entsetzt worden seien, mag, wie nur versichert wurde, eine phantasievolle Übertreibung gewesen sehn; aber eine unbezweifelte Tatsache ist es, dass Professor Baumgarten aus Rostock, samt mehreren Anhängern aus dem Prediger- und Lehrerstande, in Folge der Befürwortung eines harmlosen Rationalismus ihre Stellen und jede Aussicht auf Beförderung im Staatsdienst einbüßten. Was von außer-mecklenburgischer Intelligenz über die Grenze gelassen wird, wird einer strengen Zensur unterworfen; — den Zeitungen, welche ungünstig über die Zustände des Landes berichten, wird der Debit entzogen. Es bedarf kaum der Bemerkung, dass bei so beschaffenen Verhältnissen von der Bildung einer aufgeklärten öffentlichen Meinung innerhalb der Grenzen des Landes kaum dir Rede sein kann. Allerdings erscheint in verschiedenen Städten eine Anzahl von Zeitungen, aber mit Ausnahme vielleicht eines einzigen Rostocker Blattes kommen dieselben über Tendenz und Stil der schmauchenden Bierhausphilister nicht hinaus. Den Begebenheiten der großen Welt werden einige kurze Paragraphen gewidmet; alle Lokalangelegenheiten erfreuen sich einer zerfahrenen Ausführlichkeit. Leitartikel sind entweder gänzlich unbekannt, oder sie gehören zu den seltenen Sonn- und Festtagsvergnügungen der Leser.

So vegetiert denn die Masse des mecklenburgischen Volkes in dem alten materiellen Lokalschlendrian von Jahr zu Jahr fort, und die Bemühungen der kleinen Phalanx der Vertreter besserer Zustände erneuern die Arbeiten des Stipphus und der Danaiden. Und doch fehlt es diesem Volke durchaus nicht an den Elementen eines gesunden Natursinns, eines kräftigen Mutterwitzes. Die seit kurzem auch in dem außermecklenburgischen Deutschland bekannt gewordenen plattdeutschen Gedichte und Erzählungen Fritz Reuters, welche sämtlich auf der Grundlage wirklicher Begebenheiten ruhen, liefern den Beweis dafür. Bezeichnend für den Stand der Bildung bleibt nur wieder das Eine, dass nämlich dieses bedeutendste und einzige poetische Talent des Landes sein Bestes in der plattdeutschen Mundart leistet. Plattdeutsch aber ist in Mecklenburg der entschieden vorherrschende Dialekt. Die mittleren, Klassen sprechen es vielfach unter einander; in ihrem Verkehr mit den untern Klassen wird es oft ohne Ausnahme angewandt. Weit sei es von mir, die naturwüchsige Berechtigung dieses Volksdialekts herabsetzen zu wollen; aber das Hochdeutsche ist einmal seit Martin Luther die Sprache der deutschen Intelligenz geworden und das Vorherrschen des Dialekts, der von einer Volksgemeinschaft ihm unwillkürlich oder absichtlich gestattete Vorzug charakterisiert innerhalb seiner Verbreitungsgrenzen ohne Frage eine niedrigere Stufe der allgemeinen Bildung.*)

*) So ist bemerkenswert, dass auch das bedeutendste poetische Talent Mecklenburgs in früherer Zeit plattdeutsch schrieb und in allen Hauptzügen als Prototyp des Epigonen Fritz Reuter gelten kann. Wir meinen Johann Wilh. Lauremberg, den Verfasser der „Veer olde berömete Scherzgedichte“. Gedruckt 1654.

Fragt man nach den Mitteln zur Besserung dieser Zustände, so gelangt man schließlich wieder zu der einen Überzeugung, welche die Betrachtung aller Ländchen und Länder unseres Vaterlandes dem Politiker wie dem Nationalökonomen und Philosophen mit immer erneuerter Macht aufdrängt: der Überzeugung, dass alle Spezialmittel, alle Reformversuche im Einzelnen höchstens als Palliative einen mehr oder minder relativen Wert haben; dass zu einer gründlichen Besserung aber nur Ein Mittel uns helfen kann: — die Herstellung deutscher Einheit und Freiheit. Auf dieses Eine große Ziel deutet bewusst oder unbewusst Alles hin, was in unserem Vaterlande getan, gesagt oder geschrieben werden mag, und der Zweck dieser Zeilen ist erfüllt, wenn sie, so viel an ihnen ist, zu der Stärkung jener Überzeugung beitragen.

Friedrichsmoor um 1880

Friedrichsmoor um 1880

Groß Luckow um 1880

Groß Luckow um 1880

Hoppenrade um 1880

Hoppenrade um 1880

Ivenack um 1880

Ivenack um 1880

Kittendorf um 1880

Kittendorf um 1880

Leetzen um 1880

Leetzen um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1830

Das Schloss in Ludwigslust um 1830

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Prebberede um 1880

Prebberede um 1880

Schweriner Schloss um 1880

Schweriner Schloss um 1880

Schloss Ulrichshusen um 1830

Schloss Ulrichshusen um 1830

Schloss Ulrichshusen um 1880

Schloss Ulrichshusen um 1880