Mecklenburger Verhältnisse – Über die Lage der Juden im Jahre 1866

Autor: Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabbiner, Erscheinungsjahr: 1866
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Juden, Judentum, Sittenbild, Kulturbild,
Aus: Allgemeine Zeitung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verantwortlicher Redakteur: Dr. H. Lotze in Leipzig. Dreißigster Jahrgang. 1866

Neu-Brandenburg in Mecklenburg-Strelitz, im Febr. 1866

Man braucht in der Öffentlichkeit nur den Namen Mecklenburg zu nennen, um dem Hörer das Bild eines mittelalterlichen, feudalen Staates vor die Seele zu bringen. Allein wie gewöhnlich sind es nur die bäuerlichen, gewerblichen und Arbeiterangelegenheiten, die Feudalstände und die Prügelstrafe, welche hierbei in Erinnerung treten. Die konfessionellen Verhältnisse, besonders aber die Lage der Juden werden unberücksichtigt gelassen, und doch ist die letztere eine solche, wie sie außer im Kirchenstaate in Europa ihres Gleichen nicht mehr hat; ja wir können sagen, dass, wenn wir von dem allerdings überaus wichtigen Momente der persönlichen Sicherheit vor Gewalttätigkeiten absehen, die bürgerliche Stellung der Juden in den orientalischen Ländern nicht so schlimm ist, als in Mecklenburg. Gestatten Sie mir daher, Sie in einigen Zügen zu charakterisieren. Allerdings kann man bemerken, dass sich unsere Glaubensgenossen in Mecklenburg wenig darum kümmern. Ich selbst bin ein Ausländer, und seit vorigem Jahre bei hiesiger Gemeinde als Lehrer angestellt.

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Man hat vielleicht im übrigen Deutschland keine Ahnung und Vorstellung von der Situation der Mecklenburger Juden. Da die Landstände für beide Mecklenburg gemeinschaftlich bestehen, so ist mithin auch die Stellung der Juden in beiden Staaten ziemlich ein und dieselbe. Die Landstände bestehen nur aus der Ritterschaft und den Bürgermeistern der Städte. Da dieselben also größtenteils aus dem Adel sind, so sind die Juden auch nicht vertreten. Die Landtagsabgeordneten aber wollen von einer Abschaffung der alten Gesetze, welche die Rechte der Juden beschränken, nichts wissen. Die Judenfrage ist seit geraumer Zeit auf dem Landtage nicht zur Sprache gekommen, und scheint auch nicht dazu zu kommen. Petitionen von Seiten der Juden haben nichts geholfen; es ist also an Emanzipation noch nicht zu denken.

Die Juden hiesigen Landes sind bis dato weder Staats- noch Gemeindebürger. Nach dem Landesgesetze kann kein Jude Bürger werden. Hier, im Großherzogtum Strelitz, hat der Jude nicht das Recht, sich ein Haus zu kaufen oder zu bauen, und bedarf es erst einer besonderen Konzession von der Regierung zum Kaufen eines Hauses. In dieser Konzession steht ausdrücklich, dass er das Haus nicht an einen andern Juden verkaufen darf. Garten und Ackerland zu kaufen, ist ihnen nicht erlaubt. Zu Gemeinde-Versammlungen werden sie nicht zugelassen. Man kann also sagen: Die Juden hiesigen Landes werden nicht als Einheimische, sondern als Fremde und mit allen möglichen Ausschließungen betrachtet. Der Handel ist insofern beschränkt, als den jüdischen Kaufleuten nicht gestattet ist, mit ihren Waren auf einem Wagen von Dorf zu Dorf zu fahren, sondern sie müssen eine Schubkarre nehmen und darauf ihre Waren von einem Taglöhner fahren lassen. Ist die Last diesem zu schwer, so muss der Jude den Karren ziehen helfen; es ist ihm aber nicht erlaubt, noch eine zweite Karre zu nehmen. Wenn man nun diese Rechte vergleicht mit den deutschen Reichsgesetzen, die zu Frankfurt a. M. festgesetzt wurden, so sollte man doch meinen, alle und jede Gerechtigkeit hat hier aufgehört.

So z. B. „Jeder Deutsche hat das deutsche Staatsbürgerrecht."

„Jeder Deutsche hat das Recht, an jedem Orte des Landes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Gemeinde-Bürgerrecht zu erwerben."

„Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tun.“

Hier zu Lande weiß man von diesen Bestimmungen nichts. Allerdings wurden den hiesigen Juden im Jahre 1848 diese Rechte eingeräumt und von Fürst und Volk gerufen: Liberté et égalité. Kaum aber war die Ruhe wieder hergestellt, so brach von Seiten der Regierung eine Konterrevolution aus, die den Juden alle Rechte wieder entriss. Und so ist es bis heute geblieben.*)

*) Und wo bleibt die Bestimmung der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 Art. 16. Die Redaktion.

Wann werden hier der Obskurantismus und die Intoleranz verschwinden?

Man sollte doch auch meinen, wenn die Juden von so vielen Rechten ausgeschlossen sind, müssten sie auch von einigen Staatslasten ausgeschlossen, oder vielmehr befreit sein. Aber nein! Bezahlen müssen sie jede beliebige Staats- und Gemeindesteuer. Zum Tragen von Staatslasten kennt man hier keinen Unterschied. Zum Bezahlen ist der Jude gut, aber nicht zum Bürgerwerden.

Nun gibt es sogar Ortschaften, die ihre besonderen Rechte und Verfassungen haben, und diese dann auch auf die Juden ausdehnen, wie Neubrandenburg, Friedland, Wismar und Rostock. In letzteren drei Städten wohnen bis dato keine Juden, weil daselbst keine wohnen dürfen.

Hier in Neubrandenburg wohnen seit 40 Jahren Juden. Sie besitzen kein Gemeinde-Bürgerrecht. Es ist den jüdischen Kaufleuten nicht einmal gestattet, dass ihre Ladentüre von der Straße aus zum Laden führe, oder dass Waren am Schaufenster zur Schau aushängen. Die Juden kehren sich daran nicht. Sie haben bei ihrem Laden Schaufenster und wird dieses von den Christen mit Stillschweigen betrachtet. Nicht allein, dass die Regierung intolerant gegen die Juden ist, auch das Volk ist es nicht minder. So kann und darf sich hier kein Jude am Frei- oder Vogelschießen beteiligen.

Der Rischus ist hier im ausgedehntesten Maße herrschend. Dennoch besteht die hiesige Gemeinde nur aus wohlhabenden Mitgliedern, wie dies größtenteils alle Juden hiesigen Landes sind.

Da das Gesetz nicht erlaubt, dass ein jüdischer Kaufmann oder Handwerker hierher ziehen darf, so ist auch nicht zu hoffen, dass sich die hiesige Gemeinde, die erst im Entstehen ist, vergrößern wird. Alles dieses tragt Schuld, dass sich die Gemeinden hiesigen Landes statt zu vergrößern, immer mehr und mehr verkleinern. Während die jüdische Gemeinde zu Altstrelitz noch vor 25 Jahren aus 60 — 70 Familien bestand, besteht sie gegenwärtig aus nur 30 — 35 Familien.

Die hiesige jüdische Gemeinde gehörte bis zum Jahre 1864 zur Gemeinde Altstrelitz, welches 6 Stunden von hier liegt. Dorthin musste sie auch ihre Toten bringen, weil ihnen bis dahin von der Stadtbehörde nicht gestattet war, auf eigene Kosten einen Friedhof sich anzulegen. Im Jahre 1864 hat sich nun die hiesige jüdische Gemeinde, welche gegenwärtig aus 9 Familien besteht, selbstständig konstituiert und bei dieser Gelegenheit sich die Behörde bewogen gefunden, ihr einen Platz, nahe dem christlichen Friedhofe zum Gottesacker anzuweisen. Als die christliche Geistlichkeit hiervon Kenntnis erhielt, berichtete der Primarius derselben, dass ein jüdischer Friedhof aus folgenden Gründen nicht bei dem christlichen liegen dürfe: „Würde der Herr Primarius auf seinem Gottesacker eine Grabrede halten und zufällig den jüdischen Friedhof, worauf Christusleugner und Ungläubige ruhten, zu Gesichte bekommen, so würde ihn das gar sehr in der Andacht stören; 2. geben die Juden ihren Toten Steine mit, womit sie Christus steinigen sollen.“

O sancta simplicitas! Die Stadtbehörde nahm jedoch von dem albernen Geschwätz dieses Calumnianten keine Notiz und wies der Gemeinde einen schönen Platz, ungefähr 100 Fuß vom christlichen Gottesacker zum Friedhofe an. Die Gemeinde hat nun einen Friedhof aus diesem Platze gemacht, ihn mit einer schönen Mauer und eiserner Pforte versehen. Er wird seiner Schönheit wegen von jedem Fremden bewundert, und man ist erstaunt, dass eine so kleine Gemeinde, die außerdem noch große Ausgaben hat, sich einen Friedhof anschafft, der 800 — 900 Thlr. kostete.

Dieser Friedhof ward am 17. v. M. feierlichst bei der Beerdigung eines siebenjährigen Knaben vom Landrabbiner Dr. Hamburger aus Altstrelitz eingeweiht. Die Behörden der Stadt und eine Menge der angesehensten Christen folgten dem Leichenzuge. Eine Menge Neugieriger war beim Friedhofe versammelt. Herr Dr. Hamburger hielt eine Anrede an den Bürgermeister und überreichte ihm den Schlüssel zum Friedhofe. Nachdem dieser aufgeschlossen hatte, trug man den Sarg auf den Friedhof. Als alle dem Sarge Folgenden auf demselben waren, wurde die Tür von zwei Polizisten, welche zur Aufrechthaltung der Ruhe vom Magistrate beordert waren, verschlossen. Beim Eintritt auf den Friedhof wurde das Gebet ... in deutscher Sprache vom Rabbiner vorgetragen. Alsdann hielt derselbe eine ergreifende Rede, welche bei allen Anwesenden große Anerkennung und vielen Beifall fand. Also doch schon Eins hat die Gemeinde erlangt, allmählich wird es besser werden.

          Soweit über die politische Lage.

Nun Einiges über das Schul- und Synagogenwesen. Gesetzlich sind in hiesigem Lande nur Religionsschulen gestattet. Jüdische Elementarschulen können und dürfen nicht existieren. Die Regierung bekümmert sich nicht im geringsten um jüdische Schulen. Es ist gar kein Gesetz über jüdische Schulen vorhanden. Es ist freier Wille der Gemeinde, einen Lehrer zu haben; es ist aber auch freier Wille der Eltern, ihr Kind in die Religionsschule zu schicken. Zwingen kann man Niemanden dazu, denn eine Klage beim Gerichte wegen Vernachlässigung des Schulbesuches wäre und bliebe fruchtlos. Ein Leichtes ist es, dem Lehrer seine Stelle zu kündigen, sofern nicht ein schriftlicher Kontrakt abgeschlossen ist. Besser steht es mit den jüdischen Schulen im Schwerin'schen. Da existiert eine von der Regierung bestätigte Schul-Ordnung. Die Gemeinden daselbst können ohne triftige Gründe ihren Lehrern nicht kündigen. Übrigens spielt auch hier zu Lande der Religionsunterricht nicht die Hauptrolle. Man engagiert einen Lehrer nur des Schächtens wegen. Warum tut der hiesige Landrabbiner so wenig für die gute Sache? Würde derselbe der Regierung die Verhältnisse der Religionsschulen klar an den Tag legen, so wäre dem Übelstande bald abgeholfen. Was soll daraus für die Zukunft werden? Ist nicht der gänzliche Verfall des Judentums zu befürchten? Ich kann es mit Wahrheit sagen, hier zu Lande steht es schlecht mit unserer Religion.

Zu meiner Freude jedoch kann ich berichten, dass Neubrandenburg hiervon eine Ausnahme macht. Das Judentum ist hier zu Hause. Ich will damit nicht sagen, dass die Orthodoxie hier zu Hause ist — auch die Neologie herrscht hier nicht. Wie schon bemerkt, hat sich die hiesige Gemeinde erst seit 1 ½ Jahren gebildet und besteht aus nur 9 Familien. Aus freiem Antriebe und Liebe zur Sache hält sie sich einen Lehrer, salariert ihn, ihren Kräften gemäß, anständig. Die Ausgaben der Gemeinde betragen jährlich ca. 300 Thlr. Dazu lässt sie alle nötigen Utensilien für Synagoge und Lehrer-Wohnung anfertigen, so dass hier Alles so vollständig eingerichtet ist, wie in den größten Gemeinden Hannovers und Hessens, wo die Gemeinden zur Herbeischaffung der Schul- und Lehrerwohnungs-Utensilien von Seiten des Gesetzes verpflichtet sind. Hieraus will man schließen, was die Liebe zur Religion zu leisten vermag.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabbiner

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabbiner

Allgemeine Zeitung des Judentums. 1866

Allgemeine Zeitung des Judentums. 1866