Mecklenburger Adel von Otto Titan Hefner

Dr. (1827-1870) Heraldiker, Geschichtsforscher und Wohltäter
Autor: Beurteilt von A. M. C. Masch, Pastor zu Demern, Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburger Adel, Mecklenburger Wappenbuch, Heraldig,
In den unlängst erschienenen 45. und 46. Lieferungen des großen und allgemeinen Wappenbuchs, dem der Name des alten J. Siebmacher vorgesetzt ist, übergibt Dr. v. Hefner in München seine Behandlung der Wappen des blühenden Adels in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Strelitz.

In freundlicher Weise gibt er mein bekanntes mecklenburgisches Wappenbuch bei Tiedemann als die Hauptquelle an, aus der er schöpfen konnte, denn sein Aufruf vom 25. November v. J. in den Schwerinschen Anzeigen ist in seinen Resultaten sehr unbefriedigend geblieben, wie er sich das wohl vorher sagen konnte. Wissenschaftliche Arbeiten werden durch Aufrufe von Unbekannten, und dahin muss man hierorts Herrn v. Hefner zählen, eben nicht sehr gefördert, und wenn er sich die Beruhigung geben will, dass er sein Möglichstes getan habe, um die ihm fehlenden Wappen auszukundigen, so mag man sie ihm lassen.
Da er nun weiter in seinem Vorworte schreibt, dass er mit der künstlerischen Ausführung in meinem Wappenbuche nicht immer einverstanden sein konnte, so ist dies mehr Sache der Verlagshandlung, als die meinige; dass die künstlerische Darstellung im Hefnerschen Werke nicht auf einer hohen Stufe steht, ist wohl außer Frage, aber darauf ist gerade nicht viel zu geben, ein Wappenwerk ist kein Bilderbuch.

Wörtlich fährt dann v. Hefner fort:

„Diese Mängel habe ich nach Tunlichkeit zu verbessern gesucht, wie ich denn überhaupt dem durch das ganze Wappenbuch hindurch gehenden Streben, die Wappenkunst auf ihren wahren und richtigen Stand zurückzuführen, auch hier gehuldigt habe. Deshalb werden manche alte Geschlechter ihre Wappen hier nach echter Heraldik verbessert, resp. wieder erneuert finden, während ich den Wappen neuerer Familien den heraldischen Typus, ohne das Wesen zu alterieren, nach Möglichkeit aufzudrücken suchte. Die Kenner der Wappenkunst werden, wie ich sicher überzeugt bin, diesen Umstand zu würdigen wissen, die Kritiker aber nicht unbedingt urteilen.“

Diese Worte sind so herausfordernd, sind so entschieden mit der Erwähnung meines Wappenbuchs, wenngleich dieses mit dem „Ausdruck der Anerkennung“ beehrt wird, in Verbindung gesetzt, dass ich nicht umhin kann, das Amt des Kritikers zu übernehmen. — Da die Beziehungen, welche früher zwischen Herrn v. Hefner und mir in Hinsicht auf sein Werk statt hatten, wegen gänzlicher Verschiedenheit der wissenschaftlichen Ansichten, nicht fortbestehen konnten, so ist es wohl selbstverständlich, dass diese Kritik zunächst die fundamentalen Divergenzpunkte berühren muss.

Herr v. Hefner hat in seinen Grundsätzen der Wappenkunst (Lieferung 17) über die Leistungen der Heraldiker vor ihm in einem Tone gesprochen, in welchem ich ihm nicht zu folgen gedenke, und auch dem Urteil darüber keinen Ausdruck geben will. Seine Grundidee ist aber die, dass es seit lange gar keine Wappenkunst mehr gegeben habe, und dass diese, als sie eine wirkliche, ins Leben eingreifende und zum Bedürfnis gewordene Kunst war, in dieser Zeit ihre höchste Ausbildung erlangte, und diese Zeit war das 15. Jahrhundert. Aus dieser Zeit gibt es nun bekanntlich gar keine wissenschaftliche Bearbeitung der Wappen, es muss also durch die Kenntnis der alten Waffen, Trachten und Gerätschaften, sowie der Sitten und Gebräuche eine Grundlage gebildet werden; wo das nicht geschieht, bleibt man, trotz aller Siegel und Denkmäler, unwissender, als der einfachste Adelsknecht vor 400 Jahren in Wappensachen immer sein konnte. — Auf diesen Standpunkt hat er sich gestellt und von dem aus will er seine Ansichten und Sätze beurteilt wissen.

Die Anwendlichkeit des Grundsatzes von dem Abschluss der Wissenschaft zur angegebenen Zeit kann man nicht einmal unbedingt für diejenigen Wappen einräumen, welche bis zu ihr hinaufreichen. Die Formen derjenigen Dinge, worauf Hefner die Grundlage legen will, waren nicht so fest, dass sie einen bestimmten Typus abgeben können, und die Gestaltung jedes einzelnen Wappens, wenn man es wissenschaftlich nach den Siegeln und Denkmälern verfolgt, zeigt schon in den frühesten Zeiten den Einfluss, welchen Zeitgeschmack, künstlerisches Wollen und Können, selbst die Mode darauf ausübte, was übrigens auch Hefner selbst zuzugeben sich gedrungen fühlt. — Dass nun aber sein Grundsatz für alle jüngeren Wappen gar nicht anwendbar ist, liegt auf flacher Hand, und dass durch das Veraltertümeln die Wappen geradezu unkenntlich werden, kann man aus jeder Darstellung derjenigen sehen, welche im Hefnerschen Werke nach seiner Weise gestaltet sind.

Das nämlich ist der radikale Divergenzpunkt zwischen der Hefnerschen Heraldik und der vor ihm, über welche er mit bitterem Hohn und, es tut wehe zu sagen, in ganz unwürdiger, unwissenschaftlicher Weise herfällt, dass er die Heraldik als eine zu einer bestimmten Zeit sowohl in ihren Anschauungen, wie in ihren Formen abgeschlossene annimmt; die Andern aber sie als eine historische Wissenschaft betrachten, welche allerdings mit ihm gleiche Quellen anerkennt, aber in Anschauungen wie Darstellungen mit der Zeit, in welcher sie angewendet ward, fortlebt. Die Geschichte aber seht nicht, wie es sein könnte oder sollte, sondern ermittelt wie es ist, und dass das verkannt wurde, muss man als den fundamentalen Irrtum der Hefnerschen Heraldik bezeichnen, welche er, mit wie viel Recht, mag Jeder selbst nach dem eben Gesagten bestimmen, die echte nennt.

Die Ansicht, die Herr Hefner gefasst, hat er in der Formenlehre — denn vielmehr enthält sein angegebenes Buch nicht — mit Konsequenz durchgeführt, dadurch aber leider nur zu oft Wappen dargestellt, wie sie eben nicht sind. Die Gestaltung, die er dem Löwen, Leoparden und Adler in den Wappen gibt, hat er allerdings den alten Formen nahe gebracht, und dagegen kann man nichts haben, denn diese Tiere haben, wie längst vor ihm allbekannt war, ihren heraldischen Typus erhalten, und dass er gerade Formen gewählt hat, die unschön sind, darüber ist nicht zu streiten, denn das ist Geschmackssache; dass er aber jedem andern Tiere, welches vorkommt, eine, wie er meint, altertümliche Gestalt gibt, ist offenbar Missgriff. Haben die alten Darsteller ihnen etwa diese Form gegeben, so lag das in künstlerischen, nicht aber in heraldischen Anschauungen, und es ist entschieden richtig, wenn man jetzt die Tiere, welche nicht zu den genannten drei heraldischen gehören, so darstellt, wie die jetzige Kunst sie darzustellen pflegt, d. h. der Natur annähernd.

Was über Schildform und Heroldsfiguren von Hefner gesagt ist, kann man ganz gelten lassen, es ist aber auch eigentlich nichts Anderes, als was immer festgestanden hat und längst erkannt ist; natürlich es gehört so recht eigentlich der Heraldik an, in der man längst heimisch war. Wenn er die schrägrechten und schräglinken Teilungen und Balken anders, als es bisher gebräuchlich war, und zwar nach der Richtung hin, wohin sie abwärts gehen, bestimmt, so ist das gerade auch nichts Neues, denn schon seit lange hat Bernd diese Ansicht aufgefasst und hat sie, wie Dorst und Andere, in den bekannten Wappenwerken in Anwendung gebracht. Es ist aber, wie v. Hefner beliebt zu sagen, keineswegs Unkenntnis, wenn man verlangt, die Richtung der Teilung oder des Schrägbalkens zu wissen, es beruht jetzt ein wesentlicher Unterschied in denselben; dass alte Denkmäler in der Richtung abweichen, ist ebenso bekannt, wie es die Gründe dieser Abweichung sind.

Über die Anwendlichkeit der künstlichen, zumal neueren Figuren könnte man sehr mit Herrn Hefner rechten. Für ihn, der sie verwirft, spricht, dass sich eine große Anzahl derselben in den alten Wappen nicht findet, natürlich, weil sie im 15. Jahrhundert nicht existierten; für ihn spricht ferner, dass sie immer auf den Heraldiker, der in den alten Formen eigentlich lebt, einen ungünstigen Eindruck machen; aber das reicht nicht aus, um ein absolutes Verdammungsurteil über sie auszusprechen. Wenn die Gestaltung der Wappen in der Zeit und für die Zeit, worin sie entstehen, eine Berechtigung hat, und überhaupt jede monumentale Darstellung die Zeit aussprechen muss, wie der Kunstsinn es doch schon allgemein anerkannt hat, so haben auch die Wappenbilder das Recht, sich ihrer Zeit anzuschließen. Das haben sie auch von jeher geübt; sind denn die Waffenstücke, als Schwerter, Spieße, Kolben u. s. w., sind denn die Hausratsstücke, als Gefäße, Kannen, Becher u. s. w., sind denn all die Werkzeuge und Gerätschaften, die zahllos in den alten Wappen vorkommen, nicht auch die Darstellung der Formen, welche diese Dinge zu ihrer Zeit hatten? — Die Analogie ist für die Anwendlichkeit der künstlichen Figuren in ihrem ganzen Umfange, wie sie die Zeit immer gestalten mag; dass man sie aber nicht vorzugsweise anwendet, ist eine mehr auf Pietät gegen die alten heraldischen Formen, als auf Prinzip gegründete Rücksicht, und ein heraldischer Takt wird sich derselben gern enthalten.

Hinsichtlich der Form der Helme, welche Herr v. Hefner, den alten annähernd, seinen Darstellungen gibt, lässt sich, abgesehen von der Unschönheit derselben, allerdings zugeben, dass sie eine Berechtigung für die alten Familienwappen hat, denn der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Helmen fand zu der Zeit, wo sie zuerst verwendet wurden, nicht statt; für die neueren Wappen, die ihren Grund im Briefadel haben, ist ein geschlossener Helm geradezu unstatthaft. — Über die Form der Helmdecken, wie über die Geschichte derselben, ist bereits soviel geschrieben, dass man den Kundigen allerdings damit verschonen muss; man kann willig einräumen, dass sie, wie Herr v. Hefner überzeugt ist, ihren Ursprung und Namen in dem Schönheitssinn, der Notwendigkeit und der Prunksucht zugleich haben. — Der erstere Grund offenbart sich gerade nicht im Hefnerschen Wappenbuch.

Es ist aber nicht meine Absicht, die Hefnerschen Grundsätze Satz für Satz zu beleuchten und ihre Abweichung von dem, was bisher die Wissenschaft festgestellt hat, nachzuweisen; nur insoweit musste ich sie darlegen, wie es zum Verständnis der Kritik des in Rede stehenden Teiles seines Wappenwerkes nötig scheint. Daher übergehe ich alle seine Äußerungen über Kleinod und Bereichen, und wende mich zu dem, was über die Anwendlichkeit der Standeszeichen gesagt ward und in seine Praxis eingetreten ist.

Herr v. Hefner hat sich entschieden gegen die Anwendung der Kronen in Verbindung mit dem Helm ausgesprochen; er erkennt in den Helmkronen nur das vermittelnde Glied zwischen Helm und Kleinod, und weist es zurück, dass sie in den Wappenbriefen als eine Verbesserung des Wappens bezeichnet werden, und nennt es Missbrauch, die Helme mit ihren Kleinodien auf oder über die Rangkronen zu setzen — denn „es ist noch nie ein Mensch mit zwei sichtbaren Kopfbedeckungen, z. B. einem Strohhute und über demselben eine Pickelhaube, gesehen worden, ohne mindestens für einen Narren deklariert worden zu sein“ — ich setze aber diesen wissenschaftlich klassischen Ausspruch her, um zugleich ein Pröbchen der Hefnerschen Polemik zu geben.

Weil er nun in der Zeit, wo er die Heraldik nach seiner Ansicht für abgeschlossen erklärt, keine Kronen als Standeszeichen der verschiedenen Adelsklassen findet, was allerdings seine völlige Richtigkeit hat, so dürfen sie auch später nicht als solche angewendet werden. Das Fehlerhafte dieser Schlussfolge liegt in dem, was bereits früher über die mögliche Fortbildung der Wappenwissenschaft in ihren Formen mit und in der Zeit gesagt ist. Es konnte nur das zur Frage stehen, ob die alte Heraldik in sich Elemente trägt, die eine Fortbildung der Art rechtfertigen, und das muss man bejahen. Die Aufnahme der Amts- und dem analog der Würdezeichen reicht bis in die älteste Zeit hinein, wie es ja jedem Anfänger der wirklich historischen Schule bekannt ist, und hier nicht braucht durch Beispiele belegt zu werden. Was den Ämtern, als sie erblich wurden, zustand, sieht auch der Würde, die erblich sein sollte, zu und die Analogie ist für diese Zeichen der Würde ganz entschieden, und damit ist auch die Berechtigung für die Anwendlichkeit in zeitgemäßer Anschauung und Form gegeben.

Diese Anschauung begründet sich aber darauf, dass beides, Schild mit seinem Bilde, und Helm mit seinem Kleinod, das Zeichen der Familie selbst waren, und es war konsequent, daran nichts zu ändern, wenn die Familie zu einer höheren Rangklasse erhoben ward, es musste also zu den Nebenzeichen und zu den Prachtstücken gegriffen werden. Dafür sprach wieder die alte Heraldik und namentlich die französische, welche seit uralter Zeit die Würdenzeichen neben und über den Schild stellte. Es ist aber jedem Kenner der Heraldik bekannt genug, wie die erste wissenschaftliche Behandlung dieser Wissenschaft von Frankreich nach Deutschland kam, wie Menestrier auf Spener einwirkte, und was die Wissenschaft ermittelt hatte, das ging alsbald in die Praxis über, und so sind die in ihrem Ursprung allerdings fremdländischen Rangzeichen in die deutsche Heraldik übergegangen, jedoch ganz nach derselben modifiziert, indem sie die Bedeutung des Helms mit seinen Kleinoden festhielt, worauf jene wenig Wert legte. Das ist in allgemeinen Umrissen die Geschichte dieser Wappenveränderung, und die steht fest; die Hefnerschen Theoreme können mit ihrem Schimpfen auf die neuern Herolde und Heroldsämter — es ist immer ein schlimmes Zeichen, wenn man dazu seine Zuflucht nimmt und statt der Gründe bitterböse Worte in die Wage wirft — sie nicht umstürzen. Hefner hat nicht nur äußerlich, sondern auch, was ihm freilich nicht so scheint, innerlich ganz Recht, wenn er sagt, dass es nicht in seiner Macht stehe, diesen Gebrauch abzustellen. Wenn er aber bei dieser Streitfrage, die freilich ganz anders und tiefer aufgefasst werden muss, als er es getan hat, wie schon öfter, von Jockey-Club-Heraldik spricht, so ist das, um es so gelind wie möglich zu rügen, ganz der Wissenschaft unwürdig.

Wenn endlich die Hefnersche Darstellung der Wappen alle Prachtstücke, die demselben zugehören, Schildhalter, Wappensprüche etc. (von den bloß persönlichen Ordenszeichen kann nur insofern hier die Rede sein, dass man seine Ansicht, sie um den Hals des Helms zu legen, als ganz fehlsam bezeichnen muss) weglässt, sie aber in der Beschreibung anführt, so gerät er mit sich selber in offenbaren Widerspruch, entweder musste er sie ganz ignorieren, und das ging nun einmal nicht, oder er musste die Wappen so darstellen, wie sie gebraucht werden, ein Drittes gibt es hier nicht. Warum war ihm denn das, was bei der Darstellung der fürstlichen Wappen notwendig schien — die sind vollständig abgebildet — nicht auch notwendig bei den andern Wappen, welche von Rechtswegen ihre Prachtstücke haben? —

Aus dem Gesagten mag sich nun ergeben, wie viel Berechtigung Herr Dr. v. Hefner hat, wenn er seine Theoreme die echte Heraldik nennt, und ob irgend eine Familie es ihm Dank wissen kann, wenn er diesen gemäß ihre Wappen zu verbessern sich unternimmt. Unsere alten Geschlechter können allerdings ihre Wappen auf die alten Formen zurückführen und dürfen entfernen, was spätere Zeiten daran geändert haben, aber dazu gehören Studien der alten Siegel und Denkmäler, die Hefner für uns wenigstens nicht gemacht hat, während er sie doch machen konnte; denn die neuem Forschungen in der Geschichte unserer alten Geschlechter bieten ein überreiches Material dazu dar.

Wenn aber ein Wappenbuch einen praktischen Wert haben, wenn es den Studien für einen bestimmten Fall zur Hilfe dienen, wenn es dem Künstler zu Denkmälern die heraldische Nachweisung geben, wenn endlich, wie es früher bei Ahnenproben der Fall war, und wozu namentlich der alte Siebmacher anerkanntes Ansehen hatte, darauf rekurriert werden soll, so ist es das Haupterfordernis, dass es die Wappen darstellt, wie sie sind: die alten nach ihrer Grundform, und um die festzustellen, reicht nicht allein die Heraldik aus, dazu muss Sphragistik und Diplomatik zu Hilfe genommen werden; die neueren strikt nach den Verleihungsurkunden, wie ja die Worte in denselben immer lauten, dass sie solch Wappen gebrauchen sollen können und mögen, selbst dann, wenn darin offenbare Verstöße gegen die Regeln der Wissenschaft begangen wurden. Jede Urkunde muss in ihrem Wortlaut bleiben, und eine von der höchsten Stelle rechtmäßig verliehene Gestaltung ist nicht ein Ding, woran Jeder nach Belieben drehen und deuteln könnte; was da etwa Verbesserungen genannt würden, sind Willkürlichkeiten und Subjektivitäten, welche nicht allein die von Hefner so viel geschmähte alte Heraldik, sondern jede historische Wissenschaft zurückweiset. Übrigens hat auch die alte Heraldik seit lange Kritik geübt und eigne Grundsätze dafür aufgestellt, aber zu den v. Hefnerschen konnte sie sich nicht herbeilassen.

Nach dieser durch Herrn Dr. v. Hefner selbst provozierten Darlegung, wo, wenngleich von einem andern Standpunkte aus, doch gewiss nicht unbedingt geurteilt ward, wende ich mich nun zu den Einzelheiten des vorliegenden Heftes.

Da muss denn zuerst bemerkt werden, dass sich einige ganz falsche Wappen eingeschlichen haben.

        v. Mathiessen (t. 12), wo eine Hamburgische Familie, die, soviel ich weiß, längst ausgestorben ist,
Freiherr v. Printz (t. 14), wo das Wappen der katholischen Linie dieses Geschlechts, welche ein von der hier befindlichen protestantischen Linie ganz verschiedenes führt, überdies sich v. Prinz schreibt, gegeben ward.
        v. Sittmann (t. 18) ist ganz willkürlich aus Siebmacher V, 50 von einer dort als österreichisch angegebenen Familie hergenommen und einem Ferdinand Sittmann 1658 vom K. Leopold verliehen, während Waldemar Sittmann auf Gr. Voigtshagen, der Stammvater der hiesigen Familie, erst am 2. Juli 1713, also viel später, in den Reichsadelstand erhoben wurde und ein ganz anderes Wappen führte.
        v. Seydewitz (t. 18) hat das angegebene bekannte Wappen in seinem Siegel nicht gebraucht.

Familien, deren Wappen ihm nicht erreichbar waren, sind folgende:

        v. Abercron war aus Lex. Ov. Adl. Fam. Danmark I. p. 2. t. 1. n. 6. zu entnehmen.
        v. Below-Tarnow (eine Vermehrung würde immer nur das Wappen der alten mecklenburgischen Gelehrten-Familie Tarnow, ein Baum, sein können) führt das angegebene v. Belowsche Wappen, und gehört der Schlesier, der p. 8 angeführt wird, nicht hierher, wenngleich der dem Johann Christian Tarnow unterm 7. Januar 1746 verliehene Adel mit dem Mond und Stern im Schilde in Mecklenburg anerkannt ward.
        v. Bilguer. Die Angabe des Wappens ist richtig, aber unvollständig.
        v. Bremen. Adam v. Bremen, mecklenburgischer Rat, ward am 10. Mai 1707 in den Adelstand erhoben; die Wappenangabe aus v. Ledebur ist hinsichtlich der Form richtig, jedoch sind die Schrägbalken nicht mit Blättern, sondern golden mit 4 schwarzen Sparren belegt. Der Adler ist schwarz im silbernen Felde, der Schach rot und schwarz, das Mittelfeld von Silber und rot geteilt mit goldenen Schlüsseln. Auf dem gekrönten Helm ist ein schwarzer Reiherbusch mit einem Kleinod, eingefasst zwischen 4 weiß und blauen Straußenfedern.
        v. Dadelsen und später v. Santen haben allerdings Adelsprädikat aber nicht Adelsprärogative, soviel mir bekannt ist, wenigstens ist keine Anerkennung des Adels gesucht oder erteilt.
        v. Elderhorst, mit dem Geh. Domainenrat Johann Ludwig am 15. Mai 1782 nobilitiert.
        v. Gallenfeld. Die ausgesprochene Vermutung, dass die Familie eins sei mit der schwedischen v. Galle, ist ganz unbegründet.
        v. Häseler, der Sachs. Coburgische Geheimerat Gottlieb Häseler ward am 1. November 1801 geadelt und gehört nicht zu der preußischen oder sächsischen Familie, führt auch keinen Widderkopf, sondern einen ganzen Widder.
        v. Hafften ward mit Christian Ludwig am 30. Dezember 1767 in den Adelstand erhoben und führt das t. 6 gegebene Wappen, jedoch ist der Turnierkragen silbern im schwarzen Felde.
        v. Hagen führen das von Meding II, 120 n. 319 aus Siebm. Wappenbuch III, 151 angegebene Wappen, also nicht das, was v. Hefner vermutet, und gehören gar nicht zu der dort angedeuteten Familie mit dem vom Pfeil durchbohrten Monde.
        v. Hochstetter führt das in Tyroff’s bayrischem Wappenbuche VI, t. 19 abgebildete Wappen.
        v. Huth gehört nicht zu der angedeuteten bayrischen Familie.
        v. Michael. Die vier Gebrüder Otto Leopold Theodor Ferdinand, August Georg Carl, August Hans Fr. Alexander und Johann Heinrich Ludwig Erdmann wurden am 6. März 1844 vom Kaiser in den Adelstand erhoben und haben nichts mit den bayrischen gemein.
        v. Möllendorf sind die mit den Spitzen.
        v. Oerthling. Samuel Hermann Oerthling ward vom Großherzog Friedrich Franz von Mecklenburg am 10. Dezember 1832 in den Adelstand erhoben und ist diese die erste von unserem Fürstenhause erteilte Erhebung.
        v. Oppel wird wohl richtig sein.
        v. Päpcke, dessen Erhebung richtig angegeben ist.
        v. Philippsborn, dessen Verhältnis zum Strelitz’schen Lande richtig angegeben ist.
        v. Röder, die im Lande früher angestellten v. Röder führten nicht das von Hefner bezeichnete Wappen, sondern den mit Rosen belegten Schrägbalken, wie das bekannte Wappen von ihm unter dem Württembergischen Adel II, 5, t. 13 angegeben ist.
        v. Schöpffer.
        v. Schreeb. Die Erhebung des Eberhard Schreber, Justizrat in Oldenburg, vom 8. August 1755, wie das Wappen ist zu finden Lex. ov. Adl. Fam. i Danmark II. t. XXV. n. 66.
        v. Schreiber ist nicht in Mecklenburg bedienstet.
        v. Schultz ist nicht in Mecklenburg begütert, es sind aber zwei ganz verschiedene Familien dieses Namens im Lande; die eine ward mit Ludwig Heinrich auf Clausdorf am 25. November 1800, die andere mit dem Kanzleirat Carl Friedrich Schultz in Neustrelitz am l. Mai 1830 in den Adelstand erhoben.
        v. Seeler ward mit dem Amtmann Johann Friedrich Seeler am 25. Januar 1821 in den Adelstand erhoben.
        v. Seitz. Die dem Carl Ludwig Seitz unterm 16. Juni 1719 erteilte Adelsverleihung ist anerkannt.
        [b]v. Sprewitz
. Johann Joachim ward vom Fürsten Ludwig Friedrich zu Schwarzburg in Kraft der Comitive am 6. Oktober l803 in den Adelstand erhoben.
        v. Stahl führt die Vogelklaue.
        v. Stein. Johann Karl erhielt bei seiner Erhebung in den Adelstand, am 29. März l797, einen Kranich zum Wappenbilde und auf dem Helm einen wachsenden Ritter.
        v. Sülsdorf. Dem am 14. Januar 1823 in den Adelstand erhobenen Hauptmann Heinrich Friedrich Franz ward ein roter Kranich und auf dem gekrönten Helm ein silbernes Büffelhorn und ein roter Flügel gegeben.
        v. Thünen lehnt den Adelstand ab.
        v. Jerry. Das Wappen ist von Ledebur im Ganzen richtig angegeben, die Eule im roten Felde sitzt auf einem silbernen Kreuze, 3 silberne pfahlweise gestellte Sterne begleiten sie auf der rechten Seite, ein silberner Mond auf der linken, die Vögel sind blau, die Türme rot im silbernen Felde. Auf dem gekrönten Helm ist ein silbernes Kreuz, Schildhalter sind 2 Eulen, die auf einem Bande mit dem Motto pro fide regis stehen.
        v. Zehender führt im roten Felde eine goldene Garbe und auf dem Helm 3 Straußenfedern.

Übersehen sind folgende Familien:

        v. Bassewitz auf Dersentin, Erhebung vom 20. April 1810, das Wappen ist im Wappenbuche der preußischen Monarchie II, 76 zu finden.
        v. Glöden, Forstmeister zu Dargun. Das Wappen ist in Bernds Wappenbuche der Rheinprovinzen I, t. XLII und Nachtrag t. XI, auch in Tyroffs Wappenwerk III, 185.
        v. Hirschfeld, Lieutenant. Das Wappen s. v. Meding I, 360, S. 245, und dann nach dem Diplom vom 16. Februar 1787 im Wappenbuche der preußischen Monarchie III, 51.
        Freiherr v. Holzschuher, Hauptmann und Ritter etc., wohnt in Herzberg bei Parchim und gehört der bekannten Familie an.
        Mecklenburg v. Kleeburg, dessen Wappen in Tyroffs Wappenwerk III, p. 186 zu finden.
        v. Ludwiger, mecklenb.-strel. Hofdame, deren Wappen oft dargestellt. S. v. Meding II, n. 522, S. 373:
        v. Schmidt, Hauptmann, Postmeister zu Sülze. Erhebung des Christian Ludwig Friedrich vom 24. November 1791.

Diese Nachweisung ergibt denn, wie viel dem Herrn Dr. v. Hefner unbekannt geblieben ist. Daraus will ich ihm aber keinen Vorwurf machen, denn die Schwierigkeiten, sich die nötigen Nachweisungen zu verschaffen, kennt der am besten, der sich selbst mit gleichen Arbeiten beschäftigt hat; ich meine aber, dass man mit einem so lückenhaften Material noch nicht hervortreten, am wenigsten ihm einen so umfassenden Titel geben darf, wie hier geschehen ist. „Der blühende Adel“ lässt Vollständigkeit erwarten, und doch sagt Hefner selbst, dass ihm von 271 Familien nur 249 bekannt seien; das vorstehende Verzeichnis mag aber wohl noch diese Zahlen rektifizieren.

Wenden wir uns nun zu den Heften selbst, so weicht der Inhalt derselben in der Weise von meinem mecklenburgischen Wappenbuche insofern ab, dass mein Buch sämtliche Familien gibt, die zum eingeborenen und rezipierten Adel gehörten, v. Hefner aber diejenigen weggelassen hat, welche nicht mehr im Lande oder überhaupt nicht mehr vorhanden sind. Das ist nun auch dem Titel, den er seiner Sammlung vorgesetzt hat, gemäß. Wenn er aber v. Ditten und v. Hieronymi aufnimmt, von denen er doch selbst sagt, dass sie nur im Weibsstamme blühen, so ist das nicht konsequent; sollten all' die Geschlechter aufgenommen werden, aus denen die adligen Damen unseres Landes entsprossen sind, so würde eine große Anzahl Wappen sich ergeben haben, welche Niemand hier zu erwarten berechtigt ist.

Ehe ich nun in die Kritik des Einzelnen eingehe, will ich nur bemerken, dass sich Alles, was bisher an den Hefnerschen Grundsätzen als nicht zutreffend ausgestellt ward, auch in diesem Hefte findet. Die gewöhnliche gerade Schildform, bei den neueren Wappen ausdrücklich vorgeschrieben, findet sich nur wenig angewendet, die meisten Schilde haben eine durchaus untadelige, aber manche doch auch eine hier niemals im Allertum gebräuchliche Form erhalten, das v. Bernstorff’sche und v. Zülow’sche Wappen haben gar einen gebogen schattierten Schild sich gefallen lassen müssen. Eine Menge Wappen sind in gelehnten Schilden dargestellt, man weiß nicht warum, da es bei alten und jungen Familien vorkommt (bei ersteren ist es völlig gerechtfertigt), meistens rechts gekehrt, wie es den alten Siegeln gemäß ist, aber auch hie und da links gewendet, wie es nur auf Denkmälern in Hinsicht auf äußere Gründe vorkommt. Den Figuren in den Wappen ist ein altertümlicher Anstrich gegeben, aber sie sind nicht in den Formen gezeichnet, wie sie auf den alten betreffenden Siegeln vorkommen. Die Helme sind zum Teil sog. Stechhelme, jedoch, was auch ganz richtig ist, nur bei alten Familien vorkommend, teils Helme mit Rost, beide aber in einer ungefälligen Gestalt, was auch von den Helmkronen gilt; das Halskleinod fehlt überall, die Helmdecken sind zum Teil tuchförmig, ohne dass ein Prinzip sich erkennen ließe. Alle Prachtstücke sind weggelassen, von den Rangkronen ist schon vorhin gesprochen, desgleichen auch die Schildhalter, was denn den gräflichen Wappen eine wunderliche Gestalt gibt, und zu Missverständnissen führt, wie z. B. beim Grafen Hahn das einfache altadlige Wappen als gräflich bezeichnet ist.

Um mich aber zu der folgenden Kritik der einzelnen Wappen, wie Herr v. Hefner sie gibt, zu legitimieren, bemerke ich, dass mir außer einer reichen Literatur in diesem Fache meine große Siegelsammlung zu Gebote stand, und dass mir, was die neueren Familien anlangt, die Akten des Großherzogl. schwerinschen Staatsministeriums, wie der Großherzogl. Strelitz’schen Regierung zur Benutzung in heraldischer Hinsicht zur Einsicht gestattet wurden.

        v. Alten hat nicht einen Busch von schwarzen Hahnenfedern auf dem Helm, wie hier dargestellt ist, sondern einen ganzen links gekehrten Hahnenschweif meistens von 7 Federn.
        v. Amsberg hat den mittelsten Turm nicht mit Zinnen, sondern er ist wie die beiden andern mit einem roten spitzen Dache versehen. Auf dem Helm ist ein wachsender goldener Löwe und die Helmdecken sind silbern und grün.
        v. Arenstorff. Der Bär auf dem Helm erscheint nie ohne Halsband, wie in dieser Abbildung.
        v. Arnswaldt führt überall einen offenen Flug, wo die Flügel mit Balken gegeneinander oder voneinander belegt sind. Es ist offenbar falsch, wenn hier nur ein Flügel dargestellt wird.
        Graf v. Bassewitz. v. Hefner spaltet das zweite Feld von Gold und Schwarz mit einem Stierkopf von gewechselten Tinkturen; es findet sich diese Färbung weder auf Siegeln, noch in den Abbildungen, jedoch ist das Grafendiplom nicht zugänglich gewesen, um jene neue Angabe bestimmt zu würdigen.
        Graf v. Bassewitz-Schlitz führt den Löwen im Schilde einwärts gekehrt, und es ist nicht abzusehen, warum Hefner ihn auswärts gekehrt gestellt hat, es sei denn, um zu beweisen, dass er nichts auf die Stellung der Figuren gibt.
        v. Bastian. Die vollständigen Namen der am 11. Juli 1764 geadelten sind Christoph Heinrich Caspar und Friedrich Christian Gottlieb, außer diesen wurden auch am 24. Juli 1799 Carl Friedrich und Ludwig Franz Joachim vom Fürsten Ludwig Friedrich zu Schwarzburg in Kraft der Comitive in den Adelstand erhoben. Das Wappen ist von Hefner nicht richtig angegeben, es ist von Silber und blau geteilt mit goldenem Schildesfuß, die Rosen sind rot mit goldenem Butzen, die Lilie golden. Auf dem gekrönten Helm zwei von rot und Silber und Gold und blau geteilte Büffelhörner, zwischen welchen die Lilie erscheint. Helmdecken golden-silbern und blau-golden.
        v. Behr. Die Schwanenhälse auf dem Helm sind nie Hörner gewesen, sie gehören zu den ältesten Zeichen der v. Behr’schen Familie.
        Graf v. Bernstorff. Es ist geradezu ein Fehler, diesem Wappen Helmdecken beizulegen, da die dänische Heraldik (die Erhebung in den Grafenstand ist bekanntlich vom König Christian VII. von Dänemark am 14. Dezember 1767) keine Helmdecken bei ihren Standeserhöhungen anwendet.
        v. Biel. Die Erhebung des Christian Andreas Biel, Herzogl. braunschweigischen Geh. Justizrates und Erbherren auf Zierow usw. in den Adelstand geschah unterm 24. November 1790. — Ob eine Erhebung in den Freiherrnstand später erfolgt, ist mir unbekannt, anerkannt ist er nicht. Die antik gemachte Form des Wappens steht mit der Verleihung desselben in Widerspruch.
        v. Boddien (nicht wie auf der Tafel steht Bodien) ist nicht richtig dargestellt, das Gebüsch, wie der Adelsbrief, der am 8. Juli 1787 dem August Gotthard Boddien auf Dannendorf erteilt ward, sagt, wächst aus einem Boden auf. Der hier gebildete Dreiberg ist wohl schweizerisch und süddeutsch, aber nicht mecklenburgisch; ist das etwa eine von den verheißenen Verbesserungen?
        Böhl v. Faber, mit Nicolaus Bohl, genannt Faber, am 6. April 1606 in den Adelstand erhoben, ist nicht mehr im Lande.
        v. Both führt schon seit etwa 100 Jahren das Boot auf Wellen schwimmend. Die älteste Zeit, und es liegt gerade ein Siegel des Henricus Bot von 1318 vor, kennt die Wellen nicht, welche, wenn sie angedeutet werden, nicht silbern, sondern blau zu tingieren sind.
        v. Brock. Warum von den sechs Blättern des Stammes drei weggelassen sind, ist nicht ersichtlich, eine Verbesserung ist das nicht, es ändert das Wappen wesentlich.
        v. Brocken, unterm 6. Mai 1858 anerkannt, führt jetzt auf dem gekrönten Helm zwischen zwei blauen Adlerflügeln die silberne Lilie des Schildes mit blau und silbernen Helmdecken.
        v. Cleve. Ohne das Wappen verteidigen zu wollen, kann doch der unanständige Ton der Anmerkung über dasselbe nicht ungerügt bleiben, und denen v. Cleve eine Gleve (Lilie?) als redend beilegen zu wollen, ist wahrlich den Grundsätzen vom redenden Wappen, wie sie die echte Heraldik, nicht die sogenannte v. Hefnersche, aufstellt, wenig gemäß.
        v. Cossel hat im Fuß an einer aus drei runden Gliedern bestehenden roten Kette ein sogenanntes goldenes Herkules-Löwenfell. So sagt das Diplom, und ist darnach der an einem feinen Strich hängende gehende Löwe zu verbessern.
        v. Conring. Nach dem sehr zuverlässigen Wappenbuche der preußischen Monarchie II, p. 99, steht die Taube nicht in einem Nest, sondern auf zwei füllhornähnlichen Figuren, die v. Zedlitz Adelslex. I, p. 375, Kahn nennt; wie die Familie selbst sie anspricht, ist mir nicht bekannt, im Siegel haben sie die Gestalt eines Kessels bekommen.
        v. Cramon. Es ist mir nie der Helmschmuck eines geschlossenen Fluges vorgekommen, er ist stets offen und das halbe Rad liegt dazwischen. Auch die schwarze Farbe des Flugs ist durchaus alt und v. Hefners Verbesserungen würde man Hierlands als ad modum Johannis Balhorn bezeichnen.
        v. Dachröden. Sowohl auf Siegeln wie Abbildungen hält der Wildmann die Keule abwärts gekehrt, nirgends vor dem Leib, wie hier.
        v. Döring. Der vom Kaiser Ferdinand II. den 17. Dezember 1630 geadelte sächsische Kammer- und Bergrat Dr. David Döring gehört nicht zu dieser Familie, wie auch schon das ganz abweichende Wappen beweist.
        v. Drenkhahn (nicht mit ck geschrieben, wie S. 6 steht) hat den Rand von blau, rot und Gold gestückt und die Helmdecken sind blau und silbern (wahrscheinlich als bayrische Landesfarben) gegeben worden. Der Rufname des Erwerbers war Anton, und würde er als solcher zu bezeichnen sein, wenn man nur einen Namen angeben will, nicht Christian, wie hier steht.
        v. Düring. Die Hörner der Widderköpfe sind nicht golden, ein Stammblatt von 1570 hat sie bereits rot und keine Angabe dieses oft abgebildeten Wappens zeigt die goldene Farbe.
        v. Eyben. Alles was hier über das Wappen gesagt ward, ist grundfalsch. Das Stammwappen ist ein schwarzer, Adler, wie es der dem Hulderich Eyben am 16. März 1682 erteilte Adelsbrief sagt, und auf dem Kopfe trägt er zwei Nägel („etwa in Absehn der Nägel des heil. Kreuzes“), welche päpstliche Heiligkeit seinem Vorfahren wegen einer Reise nach Jerusalem verliehen hat, wie das Diplom sagt. Ein Zusammenhang mit der Familie v. Eyb findet gar nicht statt, weder des Wappens wie des Stammes. Über die Annahme der beiden Banner, welche vom Baron v. Eyben auf seinem Siegel geführt wurden, wie über diese anerkannte Würde, ist kein Diplom vorhanden.
Das gräfliche Wappen hat keinen Pfau, sondern einen blauen Adler mit drei Nägeln, der Grund dieser Veränderung der Farbe bei Erhebung in den dänischen Lehnsgrafenstand, XVI. Kal. November 1817, ist gänzlich unbekannt. Der erste Helm hat zwei nicht von blau und Silber übereck geteilte, sondern zwei von blau und Gold geteilte Büffelhörner, und dazwischen kein Kleeblatt; woher letztere ganz falsche Angabe kommt, ist unerklärlich, da das Blatt so wenig in Kneschkes Grafen-Häusern wie im mecklenburgischen Wappenbuch, noch auf einem Siegel sich findet, und es auch nicht auf der Zeichnung t. 5 dargestellt ist. Der zweite Helm hat keinen Pfau, sondern den Adler. Der Adlerkopf ist auf der Fahne des Geharnischten, der Löwe ist natürlicher Farbe und die Fahne, die er hält, ist nicht rot, sondern blau. Helmdecken hat in Folge der dänischen Heraldik dies Wappen nie.
        v. Fabrice. Der Kranich ist niemals links gekehrt vorgekommen, v. Hefner bezieht sich in seiner Angabe auf ein 1644 erteiltes Diplom, wo der Helmschmuck insofern verändert ist, dass auch die Rose auf den Flügeln wiederholt erscheinet. Dies Wappen ist auch im Weigelschen Wappenbuch (der alte Siebmacher [Fürst, Helmer], von J. D. Köhler herausgegeben), Zusatz zum V. Thl. t. 21, mit dem Beisatz von Westerstetten abgebildet; inwiefern es für die hiesige Familie maßgebend ist, muss hier unerörtert bleiben.
        v. Ferber. Das Diplom nennt keine Gabel, sondern eine Zündrute und auf dem Helm einen weißen Steinbock mit gelben Hörnern.
        v. Gagern. Soll etwa der Busch Hahnenfedern in seiner Durchkreuzung eine Verbesserung sein, so sei hier bemerkt, dass dergleichen auf keinem altern Siegel vorkommt. Überhaupt finden sich überall, selbst bei v. Hefner II, t. 32, und II, 7, t. 7, auf dem Helm drei Straußenfedern.
        v. Gentzkow. Die Federn sind alle drei silbern, wie sie auch richtig im Widerspruch mit der Beschreibung S. 9 auf t. 6 gezeichnet sind.
        v. Gloeden. Ein solch Horn, wie da gezeichnet ist, sah man auf mecklenburgischen Siegeln nie und will man gern die Anmerkung von der schonen heraldischen Form der Bockshörner und dem topischen Widerspruch der Gemshörner dem Verf. überlassen.
        v. Gundlach. Da Herr v. Hefner doch Anspielungen auf den Namen für so wichtig hält (cf. seine Anm. bei v. Eleve), so kann man ihm hier damit dienen, dass die drei Blätter in der Hand des Mannes keine Stauden, sondern Gundelreben-Blätter (i. e. Epheu) im Diplom genannt werden.
        Graf v. Hahn. Aus, dem Auszug aus dem Grafendiplom bei Lisch, Geschichte des Geschlechts Hahn IV, S. 305, konnte Herr v. Hefner wissen, dass der Hahn schwarzen Schnabel, Füße und zwei dergleichen Federn im Schwanze hat, und ebendaselbst I, S. 24 finden, dass diese Färbung althergebracht ist.
        v. Hanstein. Dass die Monde alle drei links gekehrt sind, wie sie auch an der Stammburg dieses Geschlechts bei Göttingen erscheinen, ist längst festgesetzt, alle vorliegenden Siegel führen sie so. Weshalb eine beseitigte Stellung, welche Willkür hervorgebracht, hier wieder vorgeführt wurde, sieht man nicht.
        v. Hartwig führt keineswegs eine Rübe mit goldenen Blättern, sondern ein Herz, und die ausgesprochene Vermutung entbehrt jeglichen Grundes.
        v. Henkel führt nicht vier, sondern drei Straußenfedern auf dem Helm, wie auch Tyroff im Wappenbuch des Königreichs Bayern X, 28 es ganz richtig nachweiset. Kapitän August Gerhard Henkel ward nämlich vom König Max Joseph von Bayern den 13. April 1824 in den Adelstand erhoben.
        v. Heyden. Der gezinnte schwarze Balken bei Hefner ist allerdings das alte Wappenbild, und es wäre wohlgetan, wenn es in den Siegeln wieder hergestellt würde, aber bis jetzt wird noch immer ein schwarzes Mauerstück, verschieden gestaltet, geführt, die Zeichnung desselben im mecklenburgischen Wappenbuche ward seiner Zeit von der Familie eingesandt. Ebenso hat auch v. Hefner recht, wenn er die Zusammenstellung der beiden Wappen, v. Heyden und v. Linden, wo überdies noch das v. Lindensche vorangestellt ist, nicht billigt, aber es wird meistens dem Diplom gemäß geführt. — Der Rot und Silber geschachte Balken in der hintern Hälfte ist ein aus Bagmihls pommerschem Wappenbuche übergegangener Fehler, es ist ein silberner Balken, belegt mit einem schwarzen angekanteten Rechtsschrägbalken. Das v. Heydensche Wappen ist hier jedenfalls als ein Mauerstück mit vier spitzen Türmen darzustellen.
        v. Hintzenstern haben auf ihren Siegeln den Schwan im roten Felde.
        v. Hopfgarten. Die in Mecklenburg befindliche Linie führt nicht den mit Hahnenfedern besteckten Hut, sondern, aus mir unbekannten Gründen, 5 Straußenfedern auf dem Helme.
        v. Kamptz führen drei Straußenfedern und nicht einen Busch von fünf Federn; die beiden roten Federn schließen eine schwarze ein, welche Farbe in Folge einer Reichsachterklärung um 1564 angenommen ward.
        v. Kardorff. Es ist allerdings vorgekommen, wie meine Geschichte der Familie v. Kardorff, S. 7 nachweist, dass ein Rad vor einen Pfauenwedel gestellt ward, die älteste Form aber ist, wie die dort befindlichen Siegel nachweisen, dass ein ganzes Rad mit 7 Pfauenfedern besteckt ist, und es war also diese zu geben, wenn man auf die älteste Zeit zurückgehen wollte.
        v. Karstedt. Nach v. Meding haben die Mützen einen weißen Überschlag mit vier schwarzen Streifen, und der Rumpf ist schwarz gekleidet mit weißer Schürze.
        v. Klein. Die Figur im dritten Felde wird schon seit länger als hundert Jahren (s. v. Behr rer. meckl.) als Fußangel bezeichnet, nicht als Pyramide.
        v. Koch. Nach dem Diplom sind die Federn auf dem Helm eine weiße zwischen zwei schwarzen und die Helmdecken sind blau, silbern und schwarz.
        v. Könemann. Die Federn auf dem Helm des Geharnischten sind nicht schwarz, sondern, wie im Diplom vom l. Mai 1773 ausdrücklich angegeben ist, rot.
Graf v. Königsmark. Laut Diploms vom 6. Januar 1317 ist der Löwe auf dem ersten Helm rechts gewendet und das Kreuz des Geharnischten ist silbern.
        v. Koß. Herr v. Hefner ist mit seinen Vermutungen nicht glücklich; die ältesten Siegel, die in der genealogischen Nachricht von dieser Familie (Rostock 1789) abgebildet sind, zeigen ganz dieselbe Darstellung.
        v. Kühlewein. Nicht das gegebene, aus Siebmacher V, S. 141 entlehnte, sondern das daselbst S. 110 befindliche Wappen wird mit geringer Veränderung geführt. Die beiden Weinkannen stehen in einer Schale, und auf dem Helm ist die Traube zwischen zwei Weinmessern (Hippen). — Das zweite Wappen gehört gar nicht hierher.
        v. Ladiges. Der Anker ist im Diplom als eisenfarbig angegeben, will Hefner die für diese Farbe gebräuchliche Schraffierung nicht, so müsste er ihn weiß lassen, aber nicht golden tingieren.
        v. Laffert sind hier im Lande nicht freiherrlich, wohl aber haben sie in Ungarn den freiherrlichen Charakter erhalten. S. zur Geschichte der Familie v. Behr und v. Laffert, Schwerin 1858, S. 3l.
        v. d. Lanken. Die Stellung der Sterne l, 2 im Mecklenburgischen Wappenbuch ist ein Fehler des Lithographen, der bei Revision der Tafel übersehen ward, und gebe ich Herrn v. Hefner in seiner Anm. S. 12, wo er diese Stellung verwirft und Bagmihls alte Siegel anführt, vollkommen recht.
        Freiherr v. Langen. Die Angabe der toten Granate in der Pranke des Löwen nach Svearikes Wappenbuch ist unrichtig, nach dem Diplom vom 17. Dezember 1839 sind es drei übereinander gelegte grünende Rosen. — Dass im Mecklenburgischen Wappenbuche der Schrägbalken über den ganzen Schild geht, kommt von dem falsch gestochenen Gerichtssiegel von Belitz her, das der Abbildung daselbst grundleglich gemacht ward.
        Freiherr v. Langermann. Da nur die Familie Freiherr v. Langermann-Erlenkamp rezipiert ist, so werden wohl die drei Conventualinnen resp. in Dobbertin und Ribnitz dieser angehören, und das angegebene Wappen ist nicht zutreffend.
        Freiherr v. Langermann-Erlencamp. Das im Diplom vom 20. März 1674 dem Johann Erlencamp verliehene Wappen ist in Fürsts Wappenbuch V, Zusatz t. 5 ganz richtig abgebildet, und hat das Stammwappen die Sparren mit den Erlenbäumen im ersten und vierten Felde und die Helme dieser Stellung entsprechend. Als aber König Friedrich von Preußen unterm 3. Juli 1776 den Gebrüdern Adolph Friedrich und Ludwig Christoph gestattete, den Namen der Freiherren v. Erlencamp anzunehmen und sie in den Freiherrnstand erhob, wurden die Felder umgestellt und die Balken, die früher Hermelin waren, silbern tingiert.
        v. Leysten. Die Darstellung des Wappens, namentlich des schwebenden Leisten auf dem Helm, ist seit Jahrhunderten dieselbe.
        v. Leitner. Nach dem Diplom vom 26. April 1603 ist der Löwe rot (v. Hefner macht ihn schwarz), der Flug von Gold und Grün übereck geteilt (v. Hefner macht ihn golden), die Helmdecken blau und golden (v. Hefner macht sie rechts blau-silber, links golden-schwarz; ein Fehler hat immer mehrere in seinem Gefolge).
        v. Levetzow. Woher die Nachricht, dass diese Familie holsteinischer Uradel sei? Wir alle, und auch das Lexikon über adlige Familien in Dänemark und den Herzogtümern halten sie für mecklenburgisch eingeboren. Das Wappenbild ist immer das Fallgitter gewesen und ist es nicht zu rechtfertigen, wenn das ganz entstellte Bild des alten Siebmacher hier als das richtigere aufgeführt wird.
        v. Linstow. Des Helmschmuckes Alter vermag ich nicht nachzuweisen; falsch aber ist’s, wenn hier gegen die Beschreibung p. 13 auf t. 11 die rechte Jungfrau schwarz gekleidet ist, sie ist weiß zu kleiden. Für die Tinktur derselben bei Siebmacher V, 154 ist kein Beweis zu finden; für die zweite Darstellung auf der Tafel, dass beide Jungfrauen nur einen Kranz halten, liegt ein Siegel von 1685 vor, jetzt aber wird seit lange (s. v. Krohnes Adelslex. II, p. 276) der Helmschmuck so geführt, wie das Mecklenburgische Wappenbuch ihn darstellt, und knüpfen sich Familiensagen daran.
        v. Lübbe. Nach dem Diplom vom 25. November 1803 sind auf dem Helm vier goldene Weizenähren und ein goldener Löwe, nicht Rohrkolben und silberner Löwe.
        v. Lücken führen nicht in der linken Hälfte drei Blätter, sondern Tulpen, haben es auch nie anders getan. Die drei Blätter auf dem Helm sind gewöhnlich rot, silbern, rot tingiert, die Spaltung der beiden äußern findet sich nicht.
        v. d. Lühe. In einem Wappenbuch, welches doch praktische Rücksichten zu nehmen hat, ist es sicherlich nicht an der Stelle, einem Bilde eine Gestalt zu geben, das gänzlich außer Gebrauch gekommen, wenngleich es im Altertum vorkommt. Der gezinnte Sparren der v. d. Lühe ist gänzlich antiquiert und die Familie führt nur eine gebildete, gezinnte Burg.
        Freiherrn v. Lützow erhielten bei ihrer Erhebung in diesen Stand am 10. Februar 1786 ein vermehrtes Wappen, von dem sie aber jetzt keinen Gebrauch machen; es ist v. Meding, Nachrichten I, n. 499, aber nicht genau, angegeben.
        v. Maltzan, Freiherrn zu Penzlin und Wartenberg erhielten bei ihrer Erhebung in diesen Stand am 2/12. August 1530 (s. Lisch, Urkundensammlung dieses Geschlechts V, S. 87) keine Wappenveränderung; die im Mecklenburgischen Wappenbuche gegebene Darstellung ist nicht urkundlich begründet, wohl aber gebräuchlich.
        v. Mecklenburg. Es ist falsch, den Werleschen Stierkopf statt des Mecklenburgischen in dies Wappen zu zeichnen.
        v. Meibom. Woher hier der geschlossene Flug auf dem Helm, den v. Hefner selbst beim sächsischen Adel, t. 43, als offen darstellt, wie es richtig ist, gekommen, ist nicht zu erklären. Als Verbesserung soll man es doch wohl nicht ansehen?
        v. Moltke. Die Beschreibung gibt richtig 7 Pfauenwedel, die Abbildung deren 8.
        Graf v. Moltke hat gar nur vier Wedel.
        v. Monroy führt nach den Siegeln und nach Grotes Hannov. Wappenbuche C. 37 gar kein Helmkleinod, wohl aber zwei Löwen als Schildhalter.
        v. Pentz. Das „geflügelt“ beim Löwen in der Beschreibung ist offenbar Schreib- oder Druckfehler für gekrönt. Die Flecken des Löwen finden sich übrigens bereits auf den alten Denkmälern in der Domkirche zu Ratzeburg und sind sicher als ein Unterscheidungsbild, nicht aber, wie gemeint wird, als Liebhaberei zu nehmen.
        v. Plüskow. Die genealogische Angabe ist unrichtig, da die alte Familie dieses Namens erloschen ist und Name und Wappen desselben laut Diplom des Kaisers Joseph II. vom 4. Oktober 1783 auf den Gemahl der Erbtochter, Johann Philipp Suhr auf Trechow, übergingen.
        v. Preen. Hier liegen die Kugeln des Helmschmucks auf einem Pfauenwedel, eine Darstellung der Art ist nicht vorgekommen, auch bei der Bedeutung, welche der Pfauenwedel bei den alten Mecklenburgischen Geschlechtern hat (s. Jahrbücher XI, S. 477), kaum anzunehmen.
        v. Rabe ist nicht mehr im Lande, er blüht in Dänemark, in den Grafen dieses Namens fort.
        v. Rauch. Das Wappenbild ist ganz entstellt, es ist, wie auch Kneschke in der angegebenen Stelle es anführt, ein schalenförmiges Räuchergefäß mit einem Henkel an der linken Seite, diese schwebt zwischen dem Adlerflug, den v. Hefner ganz weglässt. Die Farben sind nach Angabe des Herrn Reisestallmeisters, der hier im Lande bedienstet ist, goldene Schale und schwarzer Adlerflug, Helmdecke golden und blau. — Dass v. Stubenrauch zwei Räuchergefäße führt, ist doch gewiss eine sehr müßige Bemerkung, zumal da im v. Rauch’schen Wappen aus der Schale kein Rauch aufsteigt.
        v. Raven. Woher diese Missgestalt gekommen, kann man nicht wissen; an den Stellen, wo Nachricht von diesem Wappen gegeben ward, findet sich kein Grund zu derselben. Die Familie führt, wie sie es selbst angegeben hat, und wie es nach dieser Angabe im Mecklenburgischen Wappenbuche dargestellt ist, im silbernen (bei Hefner rotem) Felde einen aufgerichteten Leoparden (v. Hefner sagt einen schwarzgefleckten silbernen Löwen) natürlicher Farbe, mit einem grünen Blatt im Rachen (die Abbildung t. 15 lässt es nicht erkennen) und auf dem Helm drei rote Straußenfedern (v. Hefner bildet einen rot und silbernen Federschmuck wie einen Turban, dergleichen man hier zu Lande noch nie gesehen). Wenn er S. 17 sagt, ich hätte im Mecklenburgischen Wappenbuche die Federn schwarz angegeben, so hat er nicht recht hineingesehen, sie sind richtig, wiewohl etwas stark, rot tingiert.
        v. Restorff (nicht Resdorff) zeigt hier den Helmschmuck aus Siebmacher V, 155, wo ein Einhorn gegen die rechtsstehende Jungfrau anspringt. Kein Siegel zeigt ihn so, überall steht das Einhorn zur rechten Seite und der Kranz, den beide anfassen, fehlt nie. Dass die Darstellung, wie sie auch im Mecklenburgischen Wappenbuch sich findet, wo beide Figuren aus den Helmdecken kommen, heraldisch nicht zu billigen sei, mag man der Hefnerschen Kritik wohl zugestehen.
        v. Saldern ist nicht mehr im Lande begütert. Der geschlossene Flug ist gewiss richtig, Burchard hatte ihn schon 1590 auf seinem vorliegenden Siegel, der schwarze Federbusch des Siebmacher findet sich nicht auf Siegeln. Zu bemerken ist überdies, dass sowohl Siebmacher, wie das Wappen im dänischen Adelslexikon, keine Hahnenfedern zeigen, wie die Hefnersche Darstellung auf t. 16, sondern Straußenfedern.
        v. Schack. Die Familie hier im Lande führte bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts das Wappen in Bild und Farben so wie es im Mecklenburgischen Wappenbuche und darnach auch von Hefner angegeben ist. Außer vielen Denkmälern sei hier namentlich auf die Kirche in Grambow verwiesen.
        v. Schmarsow. Se. Konigl. Hoh. der Großherzog heißt Friedrich Franz, nicht Franz II., wie v. Hefner schreibt.
        v. Schröter. Nach zuverlässigster Nachricht ist der Hirschkäfer nicht silbern, sondern natürlicher Farbe, braun-rot.
        Graf v. d. Schulenburg. Ein Blick in das genealogische Taschenbuch der gräflichen Häuser würde Herrn v. Hefner alle Ungewissheit über das Wappen der in Mecklenburg befindlichen Linie des gräflichen Hauses benommen haben, es ist das Haus Hehlen, welches am 7. Dezember 1728 in den Reichsgrafenstand erhoben wurde.
        Graf v. Schwerin hat im dritten Felde des Hauptschildes ein schwarzes Ross und kein Untier, wie hier dargestellt ist.
        v. Sinclair. Es werden hier sechs Wappen der alten schottländischen und schwedischen Geschlechter gegeben, teils aus schottischen, teils aus schwedischen Wappenbüchern, und zuletzt wird geschlossen: „welcher von diesen Linien die in Mecklenburg vorkommende Hofdame angehöre, habe ich leider nicht erfahren können.“ Ich weiß es auch nicht, kann aber doch nicht zugestehen, dass diese lange Reihe Wappen in ein Wappenbuch des Mecklenburger Adels gehöre.
        v. d. Sode. Auf dem Helm führt diese Familie laut Adelsbriefes vom 5. Oktober 1724 keine Fahnen, sondern Standarten mit goldenen Quasten an roten Stangen, die überall kreuzweis gelegt dargestellt werden, obgleich das nicht im Adelsbriefe ausgedrückt ist. S. v. Meding III, n. 787.
        v. Steinberg. Dem Steinbock (der in der Zeichnung nicht als solcher zu erkennen ist) rote Hörner zu geben, ist unrichtig, das Wappen hat sie nie besonders tingiert.
Freiherr v. Stenglin[/b]. Nach dem Freiherrn-Diplom ist das erste und vierte Feld von Blau und Gold gespalten und der Mann darnach, sowohl im Schild wie auf dem Helm, zu tingieren; die angewandte Färbung ist also falsch.
        v. Stern ist nach dem Diplom (bei v. Meding I, 837 zu finden) nicht genau dargestellt. Die mittelste Spitze muss etwas höher sein und trägt einen Stern von sieben Strahlen, während die andern sechsstrahlig sind. Auf dem Helm ist eine von Weiß mit Blau gemischte Wolke, der Arm hat einen weißen, nicht blauen Aufschlag, der Stern ist neunstrahlig, die Helmdecken sind blau, schwarz und gold.
        v. Stralendorff. Das Kleinod des Helms wird jetzt so geführt, wie angegeben, es ist die Bemerkung des Herrn v. Hefner jedoch zutreffend, dass es einem so alten Geschlechte nicht angemessen sei (unheraldisch ist es nicht), und wirklich führte die Familie noch zu Anfang des 17. Jahrhunderts zwischen einer blauen und einer silbernen Straußenfeder einen gestürzten Pfeil. — Das zweite, aus Siebmacher I, 172 wiedergegebene Wappen hätte füglich beseitigt werden können, es ist bedeutungslos.
        v. Suckow. Weshalb die beiden erloschenen, gar nicht hierher gehörenden Familien dieses Namens angeführt sind, ist nicht ersichtlich; die Angaben über die mecklenburgische sind richtig.
        v. Thien. Es ist nicht zu verlangen, dass Herr v. Hefner unsere plattdeutschen Benennungen kennt, er hat das Wort Thien durch Eimer übersetzt, das ist es aber nicht, es bedeutet, wie auch das Diplom vom 9. Januar 1824 ganz richtig sagt, ein Kübel.
        v. Thomstorff hat wieder den turbanähnlichen Federschmuck auf dem Helm, woher mag solch Ungetüm in die mecklenburgischen so klaren alten Wappen gekommen sein? v. Thomstorff führen einfach drei Straußenfedern, eine goldene zwischen zwei roten.
        v. Thun. „Ein Herr v. Thun ist als Conventual in Mecklenburg vorgetragen.“ Das Fräulein H. S. E. v. Thun, in Kloster Malchow eingeschrieben (im neuesten Staatskalender nicht mehr aufgeführt), wird über diese Verwandlung staunen! Übrigens sind an mehreren Stellen vom Herrn v. Hefner unsere Conventualinnen als männlich „vorgetragen“.
        v. Tornow. Alle neuen Siegel haben die Sterne über den Kneifen. Der Grund davon, wie die Ableitung des Namens ist mir unbekannt.
        v. Treuenfels. Die Angabe der Adelserhebung aus Hellbach betrifft diese seit 1690 angesessene Familie nicht.
        v. Vieregg. Die Ermittlung, dass die Figuren in diesem Wappen keine Jagdhörner, sondern schwarze Haken seien, ist neu und dankenswert, sie wird auch durch ein ganz altes Siegel meiner Sammlung bestätigt. Die Familie selbst aber hier im Lande benennt sie schwarze Jagdhörner mit goldener Einfassung, jedes mit einem Querstrich, und wurde nach sehr genauer Angabe derselben das Wappen im mecklenburgischen Wappenbuche gezeichnet. Die Hefnersche Zeichnung auf t. 19 ist ganz unverständlich.
        v. Vietinghoff. Der im hiesigen Lande befindliche Zweig führt ein quadriertes Wappen, wo im ersten und vierten Felde auf dem Schrägbalken statt der Muscheln Kugeln dargestellt sind, und im zweiten und dritten Felde die Figur des Helms, den Fuchs auf einer Bischofsmütze, stellt auch dies Bild im Oberwappen zwischen einen Flug. Die Gründe dieser Abweichung sind nicht bekannt.
        Freiherr Waitz v. Eschen. Die Zeichnung im Mecklenburgischen Wappenbuche ist sowohl hinsichtlich des grünen Bodens im Schilde wie der Ähren auf dem Helm, dem Siegel, sowohl dem Privat-, wie dem Gerichtssiegel, gemäß.
        v. Waldau. Mir ist kein Siegel vorgekommen, wo der Hut, der oftmals auch als Inful gestaltet, mit Hahnenfedern, wie hier gezeichnet, besteckt wäre, es sind überall Straußenfedern, doch sind Pfauenfedern auch gebraucht worden.
        Graf v. Wallmoden ist bekanntlich nicht mehr hier angesessen.
        v. Walsleben. Das ganze Raisonnement des Herrn v. Hefner in der Anmerkung zu dem Wappen dieses Geschlechts, welches sich gegen die drei Hörner auf dem Helm auslässt, ist allen Regeln der historischen Heraldik zuwider; die Familie hat den Helmschmuck seit Jahrhunderten so geführt, und daran muss man sich halten, wenn man den Namen der Familie beisetzt; die Ausdrücke unschön und unorganisch haben bei der treuen Wiedergabe der Sache, und darauf kommt es im Wappenbuche an, keine Berechtigung. Das Wappen, wie es auf t. 20 steht, ist nicht mehr v. Walsleben.
        v. Weltzien. Das Bild im Schilde und auf dem Helm sind nicht zwei gekerbte Pfriemen, sondern eine sogenannte Bremse, eine Kneife, die man den Pferden auf die Nase setzt, um sie zu bändigen; so bezeichnet es die Familie.
        v. Wick. Nach dem Diplom ist der Schild des Ritters oval.
        v. Wickede. Die Familie, von der zahlreiche Denkmäler in Lübeck vorhanden sind, hat nie und nimmer zwei Bockhörner geführt, wie v. Hefner sie auf dem Helm gezeichnet. Die Familienangabe nennt sie auch nicht so, auch nicht Stäbe, sondern Elefantenzähne, und demgemäß sind sie immer gebildet.
        v. Winterfeld. Der Helmschmuck mit den sechs Fahnen hat allerdings alte Autoritäten für sich, ist aber nicht mehr gebräuchlich, und ob die Angabe des Sinapius bei Bagmihl, dass sich die pommersche und märkische Linie dadurch unterscheiden, begründet ist, steht dahin.
        v. Witzendorff. Die grüne Farbe der Federn in meinem Wappenbuche ist kein Irrtum, wie es Herrn v. Hefner scheint, es ist die Angabe des Diploms und seine Darstellung also eine verunglückte Verbesserung.

Man wolle diese Ausstellungen nicht als Kleinigkeiten rügend bezeichnen, in der Darstellung der Wappen gibt es gar keine Kleinigkeit, da muss alles so dargestellt werden, wie es wirklich ist, und Veränderungen sind nur an der Hand der Geschichte zulässig, durch Theorie allein lässt sich nichts verändern, was einmal da ist. Nur durch Treue kann ein Wappenbuch seinem Zwecke entsprechen. In dem Sinne ist das mecklenburgische Wappenbuch gearbeitet, das ich vor 20 Jahren herausgab, und in dem Sinne wird auch der Nachtrag dazu gearbeitet sein, wenn er ja erscheinet, und ich weiß aus langer Beschäftigung mit der Heraldik als Wissenschaft, dass er ihr nur in dieser Weise wird dienen können. Leider kann das, das Hefner’sche Werk nur in einem geringen Grade; es ist, was man dankend anerkennen muss, reichhaltiger wie irgend ein anderes Sammelwerk, aber es ist, wie vorstehende Beurteilung der Wappen eines Landes hinreichend beweiset, wo überdies reiches Material vorlag, unzuverlässig, und das ist ein großer Schade!

Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.

Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.

Carl Ludwig Friedrich Herzog von Mecklenburg-Strelitz 1741-1816.

Carl Ludwig Friedrich Herzog von Mecklenburg-Strelitz 1741-1816.

Friedrich Ludwig Erbprinz von Mecklenburg-Schwerin.

Friedrich Ludwig Erbprinz von Mecklenburg-Schwerin.

Älteste Siegel des Geschlechts der von Maltzahn 1197-1331

Älteste Siegel des Geschlechts der von Maltzahn 1197-1331

Maltzan, Albrecht v. Freiherr  auf Peccatel und Peutsch (1813-1851)

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Herzog Johann Albrecht 1.   mit Gemahlin Anna Sophia

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Titelseite-Mecklenb-Wappenb

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