Mecklenburg und Haberland -Die Gräuelszenen in Matzdorf

Vorläufiger Bericht über die näheren Umstände der Ermordung des Rittergutsbesitzers Haberland.*)
Autor: *) Eingesandt von verehrter Hand, und als vollkommen der Wahrheit getreu auf das Bündigste garantiert, Erscheinungsjahr: 1840
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Gutsherren, Rittergut, Kriminalfall, Mord, Landwirtschaft, Sittenbild
Aus: Annalen der deutschen und ausländischen Kriminal-Rechtspflege. Begründet von Dr. Julius Eduard Hitzig (1780-1849) Königlich Preußischem Kriminal-Direktor a. D., in Berlin und fortgesetzt von Dr. Wilhelm Ludwig Demme (1901-1878) in Altenburg und Ernst Klunge in Zeitz. Band 10. Altenburg, 1840. Verlag Julius Helbig

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Es ist eine historische Wahrheit, dass diejenigen Staats-Verfassungen, welche das Resultat vorausgegangener heftiger Kämpfe zwischen den Regenten und den berechtigten Korporationen oder Ständen sind, praktischer, den Bedürfnissen entsprechender, im Leben anwendlicher gefunden werden, als die sogenannten oktroyierten, nach den Prinzipien eines allgemeinen Staatsrechts entworfenen, von Hause aus fertigen, wenn gleich diese, als Produkte abstrakter Verstandes-Operationen, durch die Glätte des Systems sich empfehlen, und den allgemeinen Ansichten und Begriffen näher stehen. Jene fixieren das Recht, welches sich durch Bedürfnis und Gebrauch als notwendig herausgestellt hat, ein Gesetz, wogegen diese das Werk des spekulativen Verstandes sind, und sich als die Spitze neuerer Grundsätze und Ansichten manifestieren. Wegen dieser Eigenschaften sind die letzteren allgemein verständlich und eingänglich, und daher schreibt sich der allgemeine Beifall derselben, während die ersteren die Geschichte zu ihrem Fundamente haben, und, ohne tiefes Eingehen in dieselbe, abgestorbenen Formen gleichen. Ein solches Forschen aber ist nicht Sache der modernen Ansicht in der Politik, und deshalb sind die geschichtlichen Verfassungen in den Misskredit geraten, in welchem sie sich dermalen befinden. Das Bedürfnis aber vergreift sich nicht selten in den Mitteln, demselben abzuhelfen, und dadurch sind in Privilegien, Observanzen, Reversalien, Klauseln etc. Missbräuche und Auswüchse zu Tage gekommen, welche, wenn sie schon nicht so verderblich sich erweisen, als man annehmen mag, indem die Praxis Gegenmittel gegen solche Abnormitäten findet, doch den Namen zu der Abneigung hergeben müssen, in welche die historischen Verfassungen in neuer Zeit gefallen sind. Es sind hier freilich die Extreme gegeneinander gestellt, ohne eine vernünftige Vermittelung derselben in Anschlag zu bringen, allein die Fortbildung der modernen Konstitution nach dem historischen Fundamente hin wird als Rückschritt zum Mittelalter und zur Feudal-Verfassung verschrien, die vernünftige Fortbildung der alten Verfassungen aber nimmt ihnen nicht das odium, welches in der allgemeinen Meinung an ihnen haftet.

Eine Verfassung der letzten Art ist die Mecklenburgische. Lange andauernde Streitigkeiten zwischen Fürsten und Ständen, teils im Innern des Landes selbst, teils vor den Reichsgerichten geführt, hatten die beiderseitigen Rechte und Verbindlichkeiten gehörig herausgestellt, und mit einer klaren Ansicht von den streitigen Verhältnissen konnte man endlich zu einer vergleichsweisen Beilegung derselben schreiten, welche nach manchen vorbereitenden Verhandlungen in dem Landes-Grundgesetzlichen Erbvergleiche im Jahre 1755 zwischen den Herzögen Christian Ludwig von Mecklenburg-Schwerin und Adolph Friedrich IV. von Mecklenburg-Strelitz an einem und der Ritter- und Landschaft am andern, Teile unter kaiserlicher Obwaltung zu Stande kam, und als Gesetz publiziert wurde. Wollte man an diesen Freibrief, an diese charta magna Mecklenburgs, welche noch jetzt in Hochachtung gehalten wird, bei Beurteilung derselben, den Maßstab moderner Konstitutionen legen, so würde das ein verkehrtes Unternehmen sein, wenigstens würde man sich sehr getäuscht finden, allein Alles ist wegen des durch Bedrängnis und Kampf ermittelten Bedürfnisses und dessen Abstellung praktisch und, freilich den Erfordernissen der damaligen Zeit, angemessen, und es sind in dem Landes-Vergleiche schon damals Bestimmungen getroffen, an deren Zustandekunft noch jetzt konstitutionelle Staaten laborieren. Deshalb wird fortwährend die Mecklenburg'sche Verfassung von den Staatsrechtslehrern als Typus echter deutscher Verfassungen gerühmt. Es kann auch nicht verkannt werden, dass Zeit und Vernunft an einer Entwickelung dieses Keimes angemessen gebildet haben, aber eben so wenig lässt sich leugnen, dass noch Manches, ja Vieles zu tun übrig bleibt. Indessen sind doch die Staatsverhältnisse in angemessener Fortbildung begriffen, und von welchem Staate ließe sich sagen, dass er den Gipfel seiner Entwickelung erreicht habe, wenn er nicht ein solcher ist, der seinem Untergange entgegengeht! Als einer der größten Vorzüge, welche die Mecklenburg'sche Verfassung darbietet, ist ohne Zweifel die persönliche Freiheit anzusehen, die sich innerhalb der wenigen gesetzlichen Bestimmungen durchaus frei und unabhängig, und besonders ohne jene lästigen polizeilichen Beschränkungen, welche bei jedem Schritte die Grenze einer polizeilichen Vorschrift unbewusst überschritten zu haben fürchten lassen, bewegen darf. Es ist mit Recht zu sagen, dass mehr die Sitte und der Anstand, als Vorschriften und Verordnungen das Leben und dessen Gang zu regeln haben. Den größten Vorzug genießen in dieser Beziehung die Mitglieder der Ritterschaft, d. h. die Besitzer ritterschaftlicher Landgüter. Die Ritterschaft bildet in der Mecklenburg'schen Verfassung den ersten Stand, gegenüber der Landschaft, oder den Städten. Wie jede Stadt als Mitglied der Landschaft durch ein aus ihrem Magistrate deputiertes Mitglied in den Ständen repräsentiert wird, so ist jeder Rittergutbesitzer eben durch diesen Besitz Mitglied der Ritterschaft. Die Landstände sind nicht in zwei Kammern getrennt, von denen etwa die Ritterschaft die erste, die Landschaft aber die zweite Kammer bildete, (von der ausnahmsweise separaten Abstimmung beider Stände, der sogenannten itio in partes kann nicht die Rede sein) Ritter- und Landschaft machen zusammen das Corps der Landstände aus, und die Ritterschaft ist insofern nur als erster Stand zu bezeichnen, als sie dem Range nach der Landschaft allemal vorgeht. Um Mitglied der Ritterschaft zu sein, ist jedoch der Adel durchaus nicht erforderlich, vielmehr ist das einzige Requisit der Besitz eines Rittergutes. Dasjenige, was der Rittergutsbesitzer an Freiheit und Unabhängigkeit vor jedem andern Mecklenburger voraus hat, besteht nicht bloß in dem großen Vorzuge, Mitglied der Landstände zu sein, mithin Gesetze, Steuern etc. selbst mit zu geben und zu bestimmen, sondern auch in der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und in der Polizeigewalt, von denen die erstere durch einen der vom Staate geprüften und approbierten, nicht willkürlich zu entlassenden Richter, die letztere aber von dem Gutsherrn selbst ausgeübt wird. So wie das richterliche Amt, aber auch nur auf dem Wege des Instanzenzuges, beaufsichtigt wird, so ist die Polizeibehörde freilich auch nicht ganz unabhängig, indem an die in den resp. Regierungen konzentrierte Landespolizei der Rekurs offen steht, so wie sie überhaupt das Oberaufsichtsrecht haben, allein weitere offizielle Kontrolle findet nicht statt, und es findet gerade in diesem Verhältnisse mehr als anderswo Anwendung, was oben gesagt wurde, dass Sitte und Anstand die Stelle der Kontrolle vertritt. Wer in einem Staate lebt, wo viel und zu viel Regieren an der Tagesordnung ist, wird kaum verstehen, wie unter solchen Verhältnissen Zucht und Ordnung bestehen kann, und doch wird er es finden. Da indessen nach den Gesetzen der menschlichen Natur nicht alle Menschen, folglich auch nicht alle Rittergutsbesitzer auf gleicher moralischer Stufe stehen, so sind Ausbrüche der Rohheit und Zügellosigkeit in Mecklenburg wie anderer Orten unvermeidlich, nur dass dort die Beschwerde und also auch die Abhilfe später erfolgen mag. Weiter auf die Verfassung Mecklenburgs einzugehen, liegt außer den Grenzen des Gegenstandes, dem dieser Aufsatz bestimmt ist. Durch das Gesagte aber wird sich das Wesentliche des Folgenden erklären lassen, ohne zu dem beliebten Grunde zurückgehen zu müssen, dass Mecklenburg weit hinter dem übrigen Deutschland zurück sei. Die angedeuteten Eigentümlichkeiten und Vorzüge Mecklenburgs, die man schwerlich gegen einen modernen Zustand vertauschen möchte, sind übrigens nur in einem Staate minderen Umfangs ohne Gefahr bringend zu sein, denkbar, sie sind auch anderen kleineren Staaten nicht zur Nachahmung zu empfehlen, da sie sich eben nicht vorschreiben und einführen lassen, wie sie denn in Mecklenburg die Folge der besonderen Entwickelung sind.

Haberland war der Sohn eines aus dem Halberstädtischen eingewanderten Schlächters und Viehhändlers der Stadt Friedland. Ob er, wie behauptet wird, in der Jugend seinem Vater in dessen Geschäfte beigestanden, oder sich sogleich die Landwirtschaft zum Lebensberufe gewählt hat, mag unentschieden bleiben. Wie sein Bruder im Preußischen ein Landgut erstand, so finden wir ihn zuerst als Besitzer des Rittergutes Tarnow im Mecklenburg-Schwerin'schen, zwischen den Städten Neubrandenburg, Stavenhagen und Penzlin belegen. Er verheiratete sich mit der Tochter eines sehr wohlhabenden Gutsbesitzers dieser Gegend, und war gleich diese Ehe mit mehreren Kindern gesegnet, so war sie doch keineswegs eine glückliche, das eheliche Verhältnis war vielmehr durch Rohheit des Ehemannes in jeder Weise gestört und getrübt. Mehr als dieses fiel jedoch das unglückliche Verhältnis der Gutseinwohner zu dem Gutsherrn in die Augen. Bei den Mecklenburg'schen Landgütern findet sich dasselbe, was den Landgütern in andern Ländern, besonders des nördlichen und östlichen Deutschlands eigen ist, dass nämlich die ganze kultivierte Fläche eines solchen oft bedeutend großen Gutes von dem Gutsherrn selbst, oder dessen Stellvertreter bewirtschaftet wird. Um das Wohnhaus des Gutsherrn reihen sich sämtliche zur Wirtschaft und zur Aufnahme des Viehs und der Vorräte gehörigen Gebäude, und der Komplex dieser Gebäude wird der Hof genannt. Auf diesem befinden sich und werden unterhalten, außer der Herrschaft, die sämtliche unmittelbare Dienerschaft an Knechten und Mägden, und je nach der Größe des Guts ein oder mehrere Wirtschafter, in der Regel jüngere unverheiratete Männer, welche unter Leitung des Herrn die Aufsicht über die gesamte Wirtschaft führen. Naher oder ferner von diesem Hofe liegt das eigentliche Dorf, in welchem außer den wenigen ländlichen Handwerkern, als Müller, Schmidt, Rademacher etc., dem Schulmeister oder Küster, auch dem Prediger, wenn ein solcher im Gute ist, die sämtlichen Tagelöhner wohnen. Sie erhalten außer der Wohnung in der Regel einen kleinen Garten, Land zum Kartoffel- und Flachsbau, Brennmaterial und die Weide und Durchfütterung einer Kuh. Dagegen ist der Tagelöhner verpflichtet, seine Frau oder einen Dienstboten eine bestimmte Anzahl von Tagen unentgeltlich zur Arbeit auf den Hof zu schicken, er selbst muss gegen übliches Tagelohn für den Gutsherrn Arbeiten, auch erhält der Hofgänger diejenigen Tage bezahlt, die er mehr arbeitet, als unentgeltlich nötig ist. Es ist dies freilich ein durch einen Kontrakt festgestelltes Rechtsverhältnis, allein es leuchtet ein, dass verhältnismäßiger Wohlstand und Wohlergehen, aber ebenso auch Armut und Elend dieser Leute von dem Gutsherrn abhängt. So wie er nicht verpflichtet ist, dem Tagelöhner Arbeit zu geben, wenn er Ursache hat mit ihm unzufrieden zu sein, so hängt auch fast Alles von der Qualität des Bodens ab, den er den Leuten zur Bestellung anweiset, und auf dem sie die notwendigen Bedürfnisse zum Unterhalt und zur Bekleidung erzielen sollen. Demnach kann der Gutsherr seine Tagelöhner in die größte Dürftigkeit bringen, und dabei doch seine kontraktlichen Verpflichtungen erfüllen, so dass er, was den Rechtspunkt betrifft, völlig gesichert ist. Es steht nun zwar beiden Teilen die halbjährige Kündigung und dem Tagelöhner der Wegzug frei, allein ist er schon bejahrt, oder das Gut, wo er bisher gewohnt, in einigem Verruf, so wird er nicht leicht anderweitig eine Wohnung finden, und er muss dann in dem alten Verhältnisse bleiben. Man sieht, dass neben dem rechtlichen auch noch ein moralisches Verhältnis hauptsächlich vorhanden ist, und dass es mehr eine moralische als rechtliche Verpflichtung des Gutsherrn ist, für das Wohl der Leute in seinem Gute zu sorgen. Glücklicherweise wird die erstere selten verkannt, allein dass dies geschehen kann, dafür zeugt der Haberland'sche Fall.

Seit Haberland das Gut Tarnow gekauft hatte, kamen die dortigen Einwohner von Jahr zu Jahr mehr zurück, und wurden endlich die elendesten Bettler, die in der ganzen Umgegend verschrien und beinahe gefürchtet wären. Einzelne Beschwerden wurden von den oberen Behörden beseitigt, und das betreffende Landesgericht tat, was möglich war, der ganze Zustand indessen war auf dem Wege Rechtens nicht zu ändern. Endlich schritt die Regierung von Landespolizei wegen ein, indem sie den ersten Beamten des nahegelegenen Großherzoglichen Domanial-Amtes beauftragte, den Zustand sämtlicher Leute zu Tarnow zu untersuchen, nach Befinden das Nötige zu verfügen, und das dortige Verhältnis unter fortwährender Aufsicht zu behalten. Haberland musste beträchtliche Entschädigungen an die Leute erlegen, und natürlich nahmen Beschwerden und neue Untersuchungen kein Ende. Die Maßregel war in Mecklenburg unerhört, allein sie war durch die Tatsachen gerechtfertigt. In dem Verdrusse über diese fortwährenden Verlegenheiten verkaufte Haberland vor etwas länger als vier Jahren Tarnow, und nachdem er einige Zeit in der Residenzstadt Neustrelitz gewohnt, kaufte er das in Mecklenburg Strelitz zwischen Friedland und Woldegk und unfern der Preußischen Grenze belegene Rittergut Matzdorf. Dass die dortigen Einwohner den übel berüchtigten Gutsherrn mit höchstem Misstrauen ankommen sahen, war natürlich, und daher kam es, dass sie in jeder Einrichtung, die von dem, was bisher üblich gewesen war, abwich, einen Schritt zu ihrem Ruin erblickten. Sein Benehmen war auch nicht geeignet, solchen Argwohn zu beseitigen, denn es war dasselbe nicht bloß heftig und brutal, sondern boshaft und schikanierend. Er hatte kaum etwas länger als ein halbes Jahr in Matzdorf gewohnt, als die Einwohner sich schon wegen Bedrückung bei der Landesregierung beschwerten. Diese ordnete sofort eine Kommission an Ort und Stelle ab, allein die Beschwerden der Leute wurden nach genauer Untersuchung fast sämtlich unbegründet befunden, und wenn sie gleich danach beschieden wurden, so ward doch auch Haberland ernstlich ermahnt, den Leuten unverkürzt und in billiger Weise das Ihrige zukommen zu lassen. Ein Mehreres konnte bei dem dermaligen Stande der Sache nicht geschehen, spätere Klagen aber sind bei den vorgesetzten Behörden nicht vorgekommen. Auch scheint es in der Tat nicht, als wenn Haberland in Matzdorf es darauf abgesehen hat, die Leute zu betrügen und zu Bettlern zu machen. Dem widerspricht der Zustand der Leute nach, dem verübten Verbrechen, und die Anführungen derjenigen, welche von ihm beeinträchtigt zu sein behaupten, was nicht von Allen geschieht, sind teils von ihnen nicht zu begründen, teils betreffen sie, die unbedeutendsten Kleinigkeiten, in der Regel Abzüge, von denen sich nicht absehen lässt, ob sie mit Recht gemacht werden konnten. Doch für diese Leute, welche um das tägliche Brod arbeiten, ist auch eine Kleinigkeit schon viel, und nur die größte Niederträchtigkeit kann sich zu einem so schwach, vollen Mittel der Bereicherung verstehen. Hauptsächlich hat Haberland den Hass der Leute auf sich gezogen durch fortwährendes Lügen, durch Aufreizung und Verleumdung der Leute unter und gegen einander. Die Details hierüber gehen ins Lächerliche und so weit, dass man nicht begreift, wie ein Mensch sich so weit herabwürdigen, ja wie er einen Genuss daran haben kann, was bei Haberland notwendig der Fall gewesen sein muss. Nicht blieb es indessen bei den Aufhetzungen der Leute gegeneinander, dazu kamen die der Wirtschafter *) gegen die Leute, Unverträglichkeit mit denselben, kurz alles das, wodurch dem vernünftigen Menschen das Leben zu einer wahren Last werden muss.

*) Von denen es dieserhalb auch Keiner längere Zeit bei Haberland aushielt.

Der eheliche Friede war wegen des unsittlichen Lebens Haberlands gänzlich zerstört, seine Gattin lebte getrennt von ihm, und er befand sich allein mit zwei kleinen Söhnen von 10 und 8 Jahren in Matzdorf. Bei den Knaben hatte er in der letzten Zeit einen Hauslehrer, Kandidaten der Theologie Steinrück aus dem Meining'schen. Unter den fortwährend wechselnden Wirtschaftern (er hatte zur Zeit nur einen), befand sich ein Preuße, Namens Buscheck, der im Herbste 1838 den Dienst bei ihm antrat. Dieser zeichnete sich besonders dadurch aus, dass er ganz in Haberlands Sinn einging, mit unerbittlicher Strenge gegen die Leute verfuhr, und sogleich zu körperlichen Züchtigungen und Misshandlungen bereit war. Haberland vergalt ihm dies dadurch, dass er ihn bei den Leuten anschwärzte, als wenn dies Alles gegen seinen Willen geschehe, und sie zur Gegenwehr aufforderte, ja er ging so weit, dass er einige Knechte durch Geldversprechung bewog, dem Buscheck aufzulauern und durchzuprügeln. Endlich im Winter, als Buscheck einen der Matzdorfer Einwohner gemisshandelt und verletzt hatte, musste dieser klagbar gegen ihn werden. Während die Sache noch anhängig war, entließ Haberland ihn aus dem Dienste, er musste Matzdorf verlassen, und Haberland behielt ihm nicht bloß den verdienten Lohn, sondern auch einen Teil seiner Kleidungsstücke, angeblich zur Deckung der Kosten, ein. Von dieser Zeit an scheint in Buscheck der Gedanke an Rache erwacht zu sein. Er hielt sich in der Umgegend von Matzdorf, besonders in Friedland auf, und erschien selbst noch einige Male in Matzdorf wegen des oben bezeichneten Rechtshandels vor Gericht. Der Wirtschafter, den Haberland inzwischen in Dienst genommen hatte, entsprach, als ein gutmütiger ruhiger Mensch, seinen Wünschen durchaus nicht, er prostituierte denselben gegen die Leute, indem er dagegen Buschecks Vorzüge rühmte. Es scheint auch, als wenn während der wiederholten Anwesenheit Buschecks in Matzdorf wegen seiner Rechtssache eine Art Aussöhnung und Anknüpfung eines neuen Verhältnisses zwischen Haberland und Buscheck stattgefunden hat. Soviel ist wenigstens gewiss, dass Haberland den Buscheck beauftragte, eine Quantität Weizen für ihn zu verkaufen. Buscheck meldete auch bald, dass der Handel abgeschlossen sei, und wann die Ablieferung geschehen solle, wogegen Haberland den Weizen zur bestimmten Zeit in Begleitung eines Mannes, der das Kaufgeld in Empfang nehmen sollte, abschickte. Buscheck indessen nahm von dem Kaufgelde einige 60 Thaler an sich, und ließ Haberland benachrichtigen, dass er sich damit wegen seines Gehaltes etc. bezahlt machen wolle. Wie sehr Haberland dadurch aufgebracht wurde, lässt sich denken. Er setzte in Begleitung des Kandidaten Steinrück dem Buscheck sogleich nach, traf ihn zu Pasewalk in Pommern, und machte, da Buscheck sich das Geld in Güte zu restituieren weigerte, die Sache bei Gericht anhängig, in Folge dessen Buscheck das Geld bis auf einige Thaler, die er schon verausgabt hatte, an Haberland zurückgeben musste. Dass dieser Vorfall die Rachegedanken in Buscheck verstärkt erneuerte, lässt sich aus dem weiteren Verlaufe mit Wahrscheinlichkeit schließen. Bereits nach Ostern d. J. erhielt Haberland einen Brief von Buscheck, worin dieser wegen alles dessen, was zwischen ihnen vorgegangen, sich allein die Schuld beilegte, dieserhalb um Verzeihung bat, und unter der Versicherung, dass er sich künftig ganz zu Haberlands Zufriedenheit betragen werde, die Bitte um Wiederaufnahme in seinen Dienst hinzufügte. Haberland war nicht der Mann, der sich besonders für die moralischen Eigenschaften seiner Untergebenen interessierte, er hielt Buscheck für einen zu seinen Zwecken tüchtigen Mann, und so nahm er in seiner Antwort das Anerbieten desselben unbedenklich an, und behielt sich nur die sofortige Entlassung Buschecks für den Fall vor, wenn er Ursache gäbe, mit ihm unzufrieden zu sein. Er äußerte sich sehr zufrieden darüber, dass Buscheck wiederkommen werde, und verkündete den Leuten unter missachtenden Äußerungen über seinen bisherigen Wirtschafter, der auch bei Buschecks Ankunft entlassen wurde, wie dieser sie anders als bisher geschehen, zusammennehmen würde. Die Leute sahen daher auch Buschecks Erscheinen, welches endlich gegen Pfingsten erfolgte, mit Zagen entgegen. Allein zu ihrer Überraschung fanden sie jetzt in Buscheck nicht denselben strengen Diener seines Herrn wieder, der er früher gewesen war. Er sprach freundlich mit den Leuten, war durchaus nicht auffahrend oder strenge gegen sie, und suchte ihre Zuneigung zu gewinnen, was ihm denn auch nicht schwer fallen konnte.

Unterdessen hatte sich das Verhältnis zwischen Haberland und dem Hauslehrer Steinrück, welches Anfangs gut gewesen war, ebenfalls getrübt. Klätschereien, Herabziehen der Persönlichkeit Steinrücks und seiner Gewohnheiten ins Lächerliche, Grobheiten von Seiten Haberlands, Zwischentragereien besonders durch das weibliche Dienstpersonal, hatten den Hauslehrer gegen Haberland aufgebracht. Er war schon mit äußerstem Misstrauen gegen ihn nach Matzdorf gegangen, und hatte sich sogar ein Doppelterzerol geliehen, um solches nötigenfalls zu seiner Verteidigung und zur Abwehr zur Hand zu haben. Auch die Eintracht zwischen Buscheck und Havelland war nur von kurzer Dauer. Neue, wenn auch vorübergehende Missverhältnisse traten ein, indessen scheinen sie der Grund zu einem vertrauteren Verhältnisse zwischen Buscheck und Steinrück gewesen zu sein. Sie bedauerten sich gegenseitig, in das Dienstverhältnis zu Haberland gekommen zu sein, bei zunehmender Vertrautheit waren sie darüber derselben Ansicht, dass dem Haberland einmal eine tüchtige körperliche Züchtigung zukomme, und endlich eröffnete Buscheck dem Steinrück, dass er eine solche mit Nächstem an Haberland zu vollziehen entschlossen sei. Der Plan hatte Steinrücks ganzen Beifall, und er gab dem Buscheck sein scharfgeladenes Pistol, um sich desselben im äußersten Notfalle bedienen zu können. Über die Zeit der Ausführung stand noch nichts fest, doch war man darüber einig, dass bald zum Werke geschritten werden sollte.

So standen die Sachen, als gleich nach der Mitte des Junius der Neubrandenburger Wollmarkt eintrat, wohin Haberland die von seiner Schäferei gewonnene Wolle sandte, und auch selbst reiste, was seine fünf oder sechstägige Abwesenheit von Matzdorf veranlasst. Während er auf dem Wollmarkte den Käufer seiner Wolle betrog, ging in Matzdorf unter Buschecks Aufsicht die Wirtschaft in einer Ruhe und in solchem Frieden fort, dass es den Leuten selber auffallend war. Sie sprachen mit einander darüber, wie sie jetzt ohne Verdruss und Hindernis ihre Arbeit verrichten könnten, und wie anders das wieder sein würde, wenn Haberland zurückgekehrt wäre. Ja, wohl sollte sich der Zustand nach seiner Heimkehr auf eine für Alle schauderhafte Weise ändern! Es waren vielleicht seit Jahren die ersten friedlichen Tage in dem Leben dieser Arbeiter, aber für welche Zukunft auch die letzten! Am 20. Junius kehrte Haberland nach Matzdorf zurück, und noch am Abende dieses Tages fand eine Unterredung zwischen Buscheck und Steinrück statt, wobei dieser dem Ersteren mitteilte, dass er von Haberland erfahren, er habe einen andern Wirtschafter an Buschecks Stelle engagiert, und Buscheck würde mir Nächstem entlassen werden. Er fügte hinzu, wenn also Buscheck noch sein Vorhaben ins Werk richten wolle, so sei es jetzt an der Zeit, und er dürfe nicht säumen. Buscheck, entschlossen, wie er war, erklärte so, fort, dass er folgenden Tages zur Ausführung schreiten werde. Da Haberland erst Nachmittags eingetroffen war, so revidierte er mit Buscheck an dem verhängnisvollen Tage des 21. Junius Vormittags die Wirtschaft. Die Arbeiten waren so verteilt, dass ein Teil der Leute, die sogenannten Höcker, auf dem Felde mit dem Pflügen des Ackers beschäftigt waren, die übrigen neun Tagelöhner und der Geselle des Schmieds waren ebenfalls auf dem Felde und zwar mit Mähen des Klees beschäftigt, welches zu Heu geworben werden sollte, die Knechte fuhren Dung vom Hofe und zwar aus dem Schafstall aufs Feld. Haberland kam bei seiner Revision mit Buscheck auch zu den Stellen, wo die Leute arbeiteten. Es war ihm, wie sich von selbst versteht, nichts von dem zu Dank, was in seiner Abwesenheit geschehen war, und er machte teils den Arbeitern, teils in deren Gegenwart dem Buscheck Vorwürfe mit Schimpfreden untermischt, wobei namentlich, da Buscheck und ein Teil der Leute aus dem Preußischen sind, die Bezeichnung „preußisch,“ z. B. preußische Kniffe, eingeflochten wurde. Niemand, selbst Buscheck nicht, wagte es, ein Wort zu erwidern, auch mochte er dies absichtlich unterlassen, teils weil er wohl des Beistandes der Leute noch nicht versichert war, teils weil er beschlossen hatte, sein Vorhaben erst Nachmittags auszuführen. Wenn die Leute auf dem Felde arbeiten, ist es Sitte, dass ihnen das Mittagessen von Hause nachgebracht wird, nach dessen Einnahme sie etwa noch eine Stunde ruhen, ehe sie die Arbeit wieder beginnen. In der Mittagsstunde nun ging Buscheck zu den Arbeitern, welche Klee mähten, und als er die Meisten im Klee liegend und schlafend fand, rief er Denjenigen, der vor den Anderen hermähet, der Vormäher genannt, und der eine Art Autorität über die Andern zu haben pflegt, zu sich, und eröffnete ihm, dass er Nachmittags zu Haberland gehen, und sein Gehalt fordern werde, und dass, wenn Haberland sich weigern werde, ihm solches zu geben, er sich sehr mit demselben entzweien und ihn tüchtig durchprügeln werde. Er verlange, dass, wenn er ein Zeichen gebe, der Vormäher ihm drei von den Mähern nach dem Hofe schicke, die Jedem den Eingang in das Herrenhaus verwehren, und darauf sehen sollten, dass besonders von den Knechten keiner dem Haberland zu Hilfe kommen sollte. Der Vormäher versprach, dieses auszurichten, er rief, nachdem Buscheck sich entfernt, die Mäher zusammen, teilte ihnen diesen Antrag mit, und bestimmte drei von ihnen als Diejenigen, welche dem Buscheck folgen sollten. Nachdem diese sich bereit erklärt, gingen die Mäher sämtlich wieder an die Arbeit, und hatten schon eine Zeit lang gemäht, als Buscheck auf einer Anhöhe erschien und winkte, worauf die bezeichneten drei Mäher die Sensen niederlegten, und dem Buscheck nach dem Hofe zu folgten. Bevor sie denselben erreicht, erwartete Buscheck sie, eröffnete ihnen, was er schon zu dem Vormäher gesagt, und trat mit ihnen in das Hoftor. Da sie indessen bemerkten, dass der Schmiedemeister noch bei Haberland, sich befand, so warteten sie noch eine Zeit lang teils dort, teils im Garten, bis endlich der Schmied sich entfernt hatte. Buscheck stellte nun die Leute auf dem Hofe am Tore auf und ging dann selbst zu Haberland ins Haus, wo er denselben in seinem Zimmer antraf. Er hatte sich zuvor einen zähen Weidenstock, gut einen Soll im Durchmesser stark von der Länge eines gewöhnlichen Handstocks, eigentlich zu einer Leitersprosse bestimmt, genommen, welchen er mit seiner Mütze, als er in Haberlands Zimmer ging, auf dem Hausflur zurückließ. Als er eingetreten war, forderte er seinen Gehalt von Haberland, und es versteht sich von selbst, dass Haberland dies mit Grobheit verweigerte. Es erfolgte zunächst ein Wortwechsel, als Haberland aber dabei den Buscheck in die Brust fasste, rief dieser: „nun, wenn es so gemeint ist, so soll Ihn ein Donnerwetter regieren!“ Er warf den Haberland zu Boden, holte eiligst seinen Stock, und schlug nun auf ihn mit demselben los, indem er fortwährend sein Gehalt verlangte. Endlich versprach Haberland dasselbe zu bezahlen, und öffnete seinen Schreibschrank. Als er aber statt des Geldes eine Papierschere ergriff, und die Zahlung wieder verweigerte, fing Buscheck von Neuem an, den Haberland zu prügeln. Diese Misshandlung, welche nur unterbrochen wurde, wenn Haberland in der Angst zu zahlen versprach, dauerte 2 bis 2 ½ Stunden. So wie indessen Buscheck mit Schlagen einhielt, so versuchte Haberland auch sofort, sich der Zahlung zu entziehen, und sogleich begann die Misshandlung von Neuem. Haberland schrie zwar zum Fenster hinaus um Hilfe, und wirklich wollten nach einander einige Knechte, so wie sie angefahren kamen, ihrem Herrn zu Hilfe kommen, allein ihnen wurde von den vor dem Hause aufgestellten drei Leuten der Eingang in dasselbe verwehrt, worauf sie wieder an ihr Geschäft gingen. Haberland suchte sich auch dem Buscheck durch die Flucht zu entziehen, und kam einmal selbst bis vor die Haustür, allein Buscheck, der ihm auf dem Fuße folgte, prügelte ihn wieder zum Hause hinein, und setzte dort in der angegebenen Weise die Misshandlung fort. Dem Haberland rann, als er vor der Tür erschien, das Blut schon vom Kopfe und über das Gesicht herunter, und seine Kleider waren mit Blut beschmutzt. Die Hiebe fielen über Kopf, Arme, Schenkel, Schienbeine, kurz auf alle Teile des Körpers, wie es der Zufall mit sich brachte. Endlich schwanden Haberlands Kräfte, er versprach nochmals Zahlung, und holte zu diesem Ende einen Beutel mit mehr als 700 Thalern in Golde hervor, da er indessen auch jetzt noch die Zahlung zu umgehen suchte, entriss ihm Buscheck den Beutel mit dem Gelde und steckte ihn zu sich. Eben so nahm er den Schlüssel zum Weinkeller an sich. Haberland fühlte sich schon so schwach, dass er den Buscheck bitten musste, ihn ins Bette zu legen, was dieser auch insoweit tat, dass er den Haberland in seinen Kleidern auf das Bette niederlegte, und sich aus dem Zimmer entfernte. Auf Haberlands Schellen kamen endlich mehrere weibliche Dienstboten herbei, die ihn entkleideten und ins Bett legten. Sie fanden eine bedeutende Wunde auf dem Vorderkopfe, das Gesicht und die Hände stark aufgetrieben, und den ganzen Körper mit dunkel gefärbten Streifen und Flecken besäet. Er konnte nur mit matter Stimme sprechen, fühlte heftigen Durst, und sprach die Befürchtung aus, dass er die Nacht nicht überleben würde. Der Hauslehrer hatte unterdessen die beiden Knaben unterrichtet, und den bis zu ihnen dringenden, bei der Misshandlung entstandenen Lärm durch lautes Sprechen zu übertäuben gesucht. Nun ward auch er mit den Knaben zu Haberland gerufen, der ihn bat, mit dem ältesten Knaben zu den Mähern auf das Feld zu gehen, und diese aufzufordern, sie sollten nach dem Hofe kommen, und dem Buscheck das geraubte Geld abnehmen.

Buscheck hatte, als er von Haberland gegangen war, sich zu den drei auf den Hof postierten Leuten begeben, und nach dem er einem von den Knechten, die dem Haberland hatten zu Hilfe kommen wollen, mit dem Pistole gedroht, nahm er die Leute mit sich, und gab ihnen für jeden von den Mähern aus dem Weinkeller eine Flasche Wein, womit diese zu ihren Kameraden auf das Feld gingen, jedem eine Flasche Wein gaben, und erzählten, was vorgefallen sei. Da es um die Vesper, Brotzeit war, so stellten die Mäher die Arbeit ein, aßen etwas, und fingen an von dem Weine zu trinken, als Steinrück mit dem ältesten Knaben des Haberland zu ihnen kam. Dieser Letztere bestellte den Auftrag seines Vaters. Die Leute aber erklärten, dass sie nicht kommen würden, worauf Steinrück, der überall kein Wort gesprochen hatte, sich mit dem Knaben entfernte. Gleich darauf erschien Buscheck bei den Mähern. Er ward mit einem Vivat empfangen, und als ihr Befreier begrüßt! Er dagegen eröffnete ihnen, dass er jetzt ihr Herr sei, und unbedingten Gehorsam von ihnen verlange, es sei von der Regierung herausgekommen, und er habe es in der Tasche, dass Haberland vogelfrei sei, er wolle auch am andern Tage mit Mehreren von ihnen nach Neustrelitz fahren, und ihre Klagen gegen Haberland unterstützen. Er sei nicht nach Matzdorf gekommen, um Haberland zu dienen, sondern um seine Scharte auszuwetzen, Worte, die er auch schon, als er Haberland misshandelte, ausgerufen hatte. Zugleich aber machte er einige Demonstrationen mit dem Pistole gegen Diejenigen, über deren Fügsamkeit er etwa noch ungewiss sein mochte. Dann befahl er ihnen, sie sollten den heutigen Tag feiern, die Arbeit ruhen lassen, nach dem Hofe kommen, sich vor dem Hoftore lagern, und seine weiteren Anordnungen erwarten. Nachdem sie ihre Flaschen geleert, taten sie, wie ihnen geheißen war. Vor dem Hoftore wurde wieder Wein an sie verteilt, so dass sie zu Zweien eine Flasche er, hielten, und leerten, worauf Buscheck ihnen sagte, Steinrück sei bei Haberland im Zimmer, das müsse nicht sein, sie wollten hineingehen und den Kandidaten herausholen. Die ganze Schar zog nun, Buscheck voran, in Haberlands Schlafzimmer, stellte sich um sein Bett auf, und Buscheck befahl dem Kandidaten, der mit den beiden Knaben und einer Dienstmagd bei Haberland war, das Zimmer zu verlassen, und da Haberland den Steinrück an der Hand festhielt, hieß er zwei Mann ihn hinausbringen. Diese fassten den Steinrück an den Arm und führten ihn, ohne Gewalt anwenden zu dürfen, indem er gutwillig folgte, zur Tür hinaus. Nun ergoss sich Buscheck in Schmähungen über Haberland, und auch die Leute machten ihm Vorwürfe darüber, dass er sie betrogen, und verlangten Ersatz dafür. Haberland, dem der Kopf mit nasser Leinwand belegt war, erwidert mit schwacher Stimme, dass sie Alles haben sollten, und nachdem Einzelne noch gesagt, dass er doch nicht Wort hielte, verließen sie das Zimmer, ohne dass jetzt Gewalt gegen Haberland gebraucht worden wäre. Auf den Hausflur zurückgekommen, bestimmte Buscheck, dass sämtliche Leute die Nacht hindurch auf dem Hofe zusammenbleiben sollten, dass Niemand das Gut verlassen dürfe, und dass Einzelne, denen er erlaubte, nach Hause zu gehen, sofort zurückkehren sollten. Auch die Knechte hatten die Arbeit ruhen lassen müssen, und da die Höcker allmählich vom Felde kamen, waren fast sämmtliche männliche Einwohner versammelt, und es war allmählich der Abend herangekommen. Die Gesellschaft richtete sich auf dem großen Hausflur und bei dem schönen Wetter vor der Haustür ein, es wurde Wein aufgetragen, und ein Jeder konnte nun so viel trinken, als er mochte. Die Zwischenzeit füllte eine Komödie des Kandidaten aus. Er sagte den Leuten, es sei eigentlich seine Pflicht, dem Herrn beizustehen, da er dies aber nicht tun wolle, so müsse er sich doch wenigstens so stellen. Er wolle den Weg nach einem benachbarten Gute einschlagen, wenn er aber eine Strecke gegangen wäre, sollten ihm Einige von ihnen nachkommen, ihn zurückholen, und selbst binden, damit es so schiene, als wenn sie ihn mit Gewalt zurückgeholt hätten. Dies wurde auch in einer für die Leute höchst ergötzlich komischen Weise ausgeführt. Sodann sagte er, dass er zu Haberland ins Zimmer gehen wolle, die Leute sollten ihn indessen dort nicht lassen, sondern ihn sogleich wieder herausholen. Auch dies wurde wiederholt ausgeführt. Buscheck hatte auch verfügt, dass das weibliche Personal Haberland verlassen, und er ohne Hilfe liegen bleiben solle, es waren also nur seine beiden kleinen Söhne bei ihm zurückgeblieben. Buscheck und Steinrück waren meistenteils unter den Leuten, die sich mit Weintrinken, Kartenspielen und Erzählen die Zeit vertrieben. Die noch nicht anwesenden Männer, als der Schäfer, der Schulmeister, der Weber etc. wurden durch eine Abteilung der auf dem Hofe Versammelten „entweder in Güte oder mit Gewalt“, wie der Befehl Busckecks lautete, herbeigeholt, und mussten ebenfalls trinken. Der Schmiedemeister ist wohl der einzige Mann in Matzdorf, der an dem ganzen Vorgange gar keinen Teil gehabt hat. — Es mochte die Zeit bis gegen 1 Uhr in der Nacht verstrichen sein, als Buscheck glaubte, dass es Zeit sei, das Weitere zu unternehmen. Nachdem er auf seinem Zimmer mit Steinrück und der Wirtschafterin zusammen zu Nacht gespeist, wobei Haberlands Champagner nicht geschont wurde, begab er sich zu den Leuten auf den Flur, ging einige Male stillschweigend auf und nieder, und trat dann plötzlich mit dem Fuße gegen die Füllung der Tür, die in das Zimmer führt, welches vor Haberlands Schlafstube liegt, so dass diese mit einem Krach zerbrochen aus ihrem Rahmen stürzte; sodann wurden die wenigen Lichter ausgelöscht, die Haustür von innen verschlossen, und es stiegen nun die Leute Einer nach dem Andern durch die in der Tür bewirkte Öffnung zunächst in die, erste Stube, von wo sie sich teils mit Stöcken, teils mit leeren Flaschen, zum Teil auch unbewaffnet in Haberlands Schlafstube begaben. Als dies geschah, flüchteten und versteckten sich die beiden Knaben, die Leute aber traten an das Bette, in welchem Haberland lag, und fingen an auf ihn einzuschlagen. Bald lag Haberland außerhalb des Bettes am Boden, und wurde auch hier geschlagen; endlich aber stand er aufrecht mitten in dem Haufen der Leute, und kam mit denselben bis in das erste Zimmer, wo ein Schlag mit einem Stuhle über den Kopf ihn zu Boden streckte so dass er quer vor der Öffnung in der Tür zu liegen kam, durch welche die Leute sich auf den Flur zurückbegaben. Durch diese Öffnung wurde mit leeren Flaschen nach Haberland geworfen, der endlich mit Mühe und langsam sich aufrichtete, und in das Schlafzimmer zurückging, dessen Tür er hinter sich verschloss. Die auf dem Flur anwesenden Handwerker, der Schäfer, Schulmeister, und einige Leute hatten an diesem Anfalle keinen Teil genommen, indem sie sich versteckt gehalten, und bei erster Gelegenheit sich entfernt hatten. Die Knechte waren schon früher schlafen gegangen. Nach diesem ersten Angriffe wurde wiederum Wein in Masse getrunken. Man sprach davon, dass Haberland noch nicht genug bekommen, habe, dass er noch einmal geschlagen werden müsse. Es sollte eine Schrift aufgesetzt werden, in welcher Alle gleiche Teilnahme bekennen, und Alle für Einen stehen sollten, ein Vorschlag, der indessen nicht zur Ausführung kam. Endlich wurde zum zweiten Anfalle geschritten. Man begab sich wieder in das erste Zimmer, und da Haberland die Tür zu seiner Schlafstube verschlossen hatte, legte sich die Masse gegen diese Tür, welche, dem Drucke nachgebend, mit einem Knalle aufsprang. Man drang ein, stürzte auf Haberlands Bett zu, fand aber dasselbe leer. Auch im Zimmer war Haberland nicht zu finden. Endlich ward die Tür zu dem an dieses Zimmer stoßenden geheimen Gemache aufgerissen, man fand, den man suchte, und es ward wieder auf Haberland losgeschlagen. Man fand sich endlich auf dem Flur wieder zusammen. Der Morgen fing eben an zu dämmern, es entfernte sich Einer nach dem Andern, und nur noch Wenige waren zurückgeblieben, als man es angemessen fand, sich nach Haberland umzusehen. Es geschah dies in Buschecks Beisein, und man fand Haberland auf dem Abtritte in seinem Blute tot liegend. Nachdem man sich durch verschiedene Versuche von dem Tode Haberlands überzeugt, indem unter Andern der ebenfalls herbeigekommene Kandidat der Leiche mit einem Federmesser die Fußsohle aufschlitzte, trug man sie in Haberlands Bette, wo man sie liegen ließ. Die Mägde mussten den während der Schwelgerei und den schwarzen Taten der Nacht in den Zimmern und auf dem Flur entstandenen Unrat abkehren, die Glasscherben der zerbrochenen Flaschen entfernen, und die Blutflecke mit heißem Wasser abwaschen. Unterdessen hielt der Kandidat in den Schränken Haberlands Nachsuchung, steckte mehrere Thaler Preußischen Silbergeldes, welche er fand, zu sich, da er aber das Gold, welches er eigentlich suchte, nicht fand, und vermutete, dass Buscheck solches genommen, sprach er mit diesem darüber, der nach einigen Ausreden das Geld zu haben zugab, und endlich dem Steinrück auf dessen wiederholtes Verlangen 24 Stück Friedrichsd'or gab. Buscheck hatte schon vorher dem Kutscher Haberlands die Weisung gegeben, die vier Kutschpferde zum Anspannen vor dem besten Wagen bereit zu halten. Die Wirtschafterin, der er ein Geschenk von 20 Thaler Gold machte, musste Frühstück besorgen, welches er mit Steinrück vergnüglich verzehrte, und nachdem Steinrück ihm einen Reisepass nach Schweden mit Haberlands nachgemachter Unterschrift ausgestellt, nahm er eine Flasche Champagner zu sich in den Wagen, und fuhr mit dem einen der beiden Knaben Haberlands um 5 Uhr Morgens nach Friedland ab. In einem nahe gelegenen Gute, dessen Besitzer mit einer Tochter Haberlands verheiratet ist, setzte er den Knaben ab, er selbst aber fuhr nach Friedland. Unterwegs untersagte er dem Kutscher auf das Strengste, von Haberlands Tode, und dem ganzen Vorgange zu sprechen. In Friedland hielt er bei einem Wirtshause an, ließ sich Frühstück auftragen, und war eben dabei, solches und den Champagner zu verzehren, als er durch die Polizei arretiert wurde. Der Kutscher hatte den Vorgang, einem Verwandten Haberlands angezeigt. Auch hatte sich dessen Schwiegersohn in Folge der Mitteilung des Knaben sogleich zu Pferde gesetzt, und war gleich nach Buscheck in Friedland eingetroffen. Buscheck hatte vor seiner Abführung durch die Polizei noch Gelegenheit genommen, dem Wirte den Beutel, worin das dem Haberland abgenommene Gold befindlich, zuzustecken. Dieser Mann indessen machte davon sofort die Anzeige, und lieferte das Gold, der Behörde ab. Unverweilt begab sich das Patrimonial-Gericht von Friedland aus mit den benötigten Ärzten nach Matzdorf, die, legale Besichtigung und Obduktion der Leiche wurde vorgenommen, die Untersuchung eingeleitet, und dieselbe ist fortwährend im Gange. Den Kandidaten, der sich alsbald noch eine bedeutende Spolie aus dem Weinkeller auf sein Zimmer besorgt hatte, sah man zuerst als einen Märtyrer an, doch dauerte es nicht lange, bis sein schändliches Benehmen an den Tag kam. Bemerkenswert ist es, das; die sämtlichen Leute in Matzdorf sich am 22. Juni zu gewöhnlicher Zeit des Morgens wieder an die Arbeit begeben hatten, und auch fortan bis zur gefänglichen Einziehung ruhig weiter arbeiteten. Als das Gericht ankam, hatte es daher den Anschein, als wenn es unmöglich wäre, dass ein so schauderhaftes Verbrechen begangen sein könne, oder etwas Außerordentliches vorgefallen wäre.

Schreiber dieses hofft, dass sich aus dieser Darstellung so viel wenigstens ergeben wird, dass ähnliche Verbrechen auf einem einsam gelegenen Gute nicht bloß in Mecklenburg, sondern überall vorkommen können. — Aber wohin muss es der Gutsherr gebracht haben, der in der gesamten Bevölkerung seines Gutes auch nicht eine Seele findet, die unter solchen Umständen Mitleid mit ihm fühlt, oder ihm auf irgend eine Weise Beistand verschafft!

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Schon hatte das Februarheft bis auf den letzten Bogen die Presse verlassen, als ich von dem hochverehrten Einsender dieses „vorläufigen Berichts“ die Nachricht erhielt, dass sich im Verfolg der Untersuchung doch mancher, wenn auch nicht wesentlicher Umstand anders herausgestellt, als in dem „Berichte“ nach den damaligen Ergebnissen des Informativ-Verfahrens, hätte angenommen werden müssen. Da eine Wiederherausnahme des ganzen an der Spitze des fast fertigen Heftes gestellten „Berichts,“ behufs seines späteren Abdrucks in berichtigter Gestalt, nicht mehr zulässig war, da der „Bericht“ selbst nur als ein „vorläufiger“ gegeben wird, die S. 149 in der Note erteilte Versicherung: „dass er als vollkommen der Wahrheit getreu auf das Bündigste mir garantiert sei“ — aber nur auf die damalige Aktenmäßigkeit bezogen werden kann, den „Annalen“ auch eine Berichtigung wegen der im weiteren Lauf der Untersuchung sich anders herausgestellten Details für die allernächste Zeit zugesagt worden ist; so habe ich geglaubt, dass von der Redaktion, zur Ausgleichung der Sache, für jetzt nicht mehr geschehen könne und erwartet werden dürfe, als diese erläuternde Notiz auf gegenwärtigem Karton.

Zugleich ergreife ich die Gelegenheit, hier mitzuteilen, dass mir inzwischen von dem Großh. Rat und Stadtrichter, Herrn Dr. Müller zu Neubrandenburg, welchem wir die Darstellung des Hoffendahl'schen Falls, Bd. 8, verdanken, eine pragmatische Geschichte der Ihm zur Führung aufgetragenen, die Tötung Haberlands betreffenden Untersuchung, nach deren vollkommener Beendigung, für die „Annalen“ freundlichst zugesagt worden ist. Altenburg, am 24. Januar 1840. Dr. Demme.

Annalen der deutschen und ausländischen Kriminal-Rechtspflege. Begründet von Dr. Julius Eduard Hitzig (1780-1849) Königlich Preußischem Kriminal-Direktor a. D., in Berlin und fortgesetzt von Dr. Wilhelm Ludwig Demme (1901-1878) in Altenburg und Ernst Klunge in Zeitz. Band 10. Altenburg, 1840. Verlag Julius Helbig

Annalen der deutschen und ausländischen Kriminal-Rechtspflege. Begründet von Dr. Julius Eduard Hitzig (1780-1849) Königlich Preußischem Kriminal-Direktor a. D., in Berlin und fortgesetzt von Dr. Wilhelm Ludwig Demme (1901-1878) in Altenburg und Ernst Klunge in Zeitz. Band 10. Altenburg, 1840. Verlag Julius Helbig

Dr. Julius Eduard Hitzig (1780-1849) Königlich Preußischem Kriminal-Direktor

Dr. Julius Eduard Hitzig (1780-1849) Königlich Preußischem Kriminal-Direktor

Arbeitspause für Mensch und Tier

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Mittagspause im Pferdestall

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Schäfer mit seiner Herde auf dem Heimweg

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Pferd zum Beschlag in der Dorfschmiede

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