Mecklenburg - auf einem Blick im Jahre 1838

Aus: Deutschland und die Deutschen. Band 2
Autor: Beurmann, Eduard (1804-1883) deutscher Advokat, Journalist und Redakteur, Erscheinungsjahr: 1839
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Landesbeschreibung beider Großherzogtümer, Land und Leute, Sitten und Gebräuche, Landwirtschaft und Industrie, Straßen und Verkehrswege
Übersieht man Mecklenburg mit einem Blick, so wird man bald gewahren, dass Viehzucht und Ackerbau der Wendepunkt des dortigen Lebens ist.
Man führt Pferde, Getreide, Hafer, Gerste, Butter, Käse, Holz. Wolle, Flachs, Rindvieh, Schweine, geräucherte Gänse, Federn, Fische, Wachs und Honig, Leder, Lumpen, Grütze, Branntwein, Malz, Mehl, Graupen, grobe Wollwaren und eben so grobe Leinwand aus, kurz man lebt von dem, was die Güte Gottes den Menschen zukommen ließ; Veredelung desselben durch Kunstfleiß trifft man in Mecklenburg wenig.

Straßen, Chausseen und Diligencen haben hier, bis auf wenige Ausnahmen, ein Ende, und wenn die Wege-Kommissionen in jedem Frühjahr und Herbste die Wege bereisen, so beweist das nur, dass diese Wege allenfalls noch zu bereisen sind, ohne Lebensgefahr für die Wege-Kommissionen sowohl, wie für andere; denn was die Bequemlichkeit betrifft, die Eile, die Fürsorge für Fremde, so hat Mecklenburg an und für sich nicht darauf Rücksicht zu nehmen. Man besichtigt, lässt sich die Kommissionsgebühren zahlen und urteilt, der feste Körperbau der Landeskinder werde die unwegsamen Straßen, wie die harten Postkarren ertragen, und die Eile werde der Würde der beiden Großherzogtümer nur Eintrag tun, die durch eine langsamere Fahrt offenbar an Ausdehnung gewinnen; denn man wird eine Reise von Hamburg nach Frankfurt a. M. in kürzerer Zeit beenden, als den Durchmesser durch Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Die Hamburger-Berliner Straße über Mecklenburg, die einzige chaussierte, ist Preußens Werk, wie es denn keinem Zweifel unterliegt, dass Mecklenburg in dieser und in anderer Hinsicht vorgeschritten sein würde, wenn der Wittstocker Vergleich, der Brandenburg nach dem Abgange des mecklenburgischen lehnsfähigen Mannsstamms die Sukzession in die Großherzogtümer zusichert, bereits hätte realisiert werden können. Wie die Sachen jetzt stehen, muss man sich gedulden, aber bedauern muss man zugleich den Stillstand in einem Ländchen, das äußere Mittel genug besitzt, um wenigstens die Form des Jahrhunderts zu wahren. Während in Belgien, dem Lande der Hierarchie und des offiziellen geistigen Stillstandes, Eisenbahnen alle Richtungen durchkreuzen, besichtigen die Wege-Kommissionen in einem Lande des Protestantismus und der Aufklärung — ein Epitheton, das auch Mecklenburg seit der kirchlichen Reformation in Anspruch nimmt — zweimal in jedem Jahre die Wege, ob sie auch noch fahrbar sind. Im Übrigen bleibt Alles beim Alten, wie in Wismar, wo man einen Kirchturm so lange besichtigte, bis er der Bau-Kommission vor der Nase einstürzte.
Und waren es nur die Wege, die zu besichtigen wären. Nein, auch die Menschen sind zu besichtigen, aber diese besichtigt man nicht einmal. Holstein hat wenigstens die Feudalität möglichst gemildert, Preußen hat eingesehen, dass sie diesem Staat eine schlechte Garantie ist, obwohl Einzelne wieder nach den alten Gewohnheiten streben. Holstein und Preußen hätten Mecklenburg längst ein Beispiel sein können, aber das Volk ist in Mecklenburg an Kartoffeln, Rüben und Pferdebohnen verwiesen und zum Trost für die Entbehrungen des Lebens an Branntwein, wenn nicht der Pietismus, der eigentlich mit mecklenburgischem Blut gar nicht verträglich ist, doch in die niedere Klasse eindringt. Wie die Staatsbeamten, die „Herren von“, die Rittergutsbesitzer und die Hofbeamten — die in Mecklenburg-Schwerin in einen Hofmarschall, fünfzig Kammerherren, neun und zwanzig Kammerjunker und sechs Pagen, und in Mecklenburg-Strelitz in einen Oberhofmeister, einen Hofmarschall, einen Oberjägermeister, zwei und vierzig Kammerherren und sechs Kammerjunker *) zerfallen — ich sage, wie diese Herren leben, davon kann man sich in Doberan an dem grünen Tische überzeugen, in Güstrow, bei dem Wetttennen, in Schwerin, hinter den Kulissen des Hoftheaters, überzeugen durch die bekannte Verordnung von 1811, welche Staatsbeamten und Hofdienern mehr Religiosität und häufigeren Genuss des Abendmahls einschärfte.

*) Man wird einsehen, dass der Hofstaat beider Hofe ziemlich gleich gehalten ist, trotz der verschiedenen Große beider Ländchen.

Wenn man die letztere vielleicht als ein Zeichen der Dankbarkeit des Großherzogs Friedrich Franz, der in der Zeit seines Unglücks gerade von dem Volke, von dem sogenannten gemeinen Manne so viele Beweise treuer Anhänglichkeit und Liebe erhielt — betrachten mag, so wird man doch zugeben müssen, dass solche Verordnungen den Schaden nur berühren, aber nicht heilen. Zur Heilung bedürfte es durchgreifender Maßregeln, zu welchen die Großherzöge von Mecklenburg gerade Popularität und Selbstständigkeit genug besitzen, um des Adels dabei entbehren zu können, der bis jetzt nur noch die Gestüte zu Ivenack, Prebberede, Weitendorf und Basedow, geltend machen kann, um seine Teilnahme an der mecklenburgischen Kultur darzutun.

Was den Handel betrifft, so ist derselbe, wie man nach den beschriebenen Zuständen leicht urteilen mag, hauptsachlich nur an die beiden freien Städte Rostock und Wismar verwiesen, die in unmittelbarem Verkehr mit dem Auslande stehen und durch Privilegien und Gerechtigkeiten mannigfacher Art von dem übrigen Mecklenburg geschieden sind. Nebenbei treiben die Städte Boitzenburg, Dömitz, Grabow und Güstrow Handel, dem man neuerdings durch den Elde-Kanal zu Hilfe gekommen ist und durch eine Aktiengesellschaft zur Beförderung der Schifffahrt zwischen Schwerin und Hamburg vermittelst der Stör, Elde und Elbe. Aber das platte Land wird bei diesem Handel nur durch die Rittergutsbesitzer vertreten, der gemeine Mann kann sich keinen anderen Hoffnungen hingeben, als jenes Milchmädchen, das sich von einem Topfe mit Milch zu Haus und Hof hinaufträumte und über diesen Traum den Topf mit Milch vom Kopf verlor. Wer Kühe pachten kann in Mecklenburg, einen Krug, eine Mühle, der gehört schon zu den vom Glücke Auserwählten, die Majorität bedarf allerdings jener „edlen Einfalt“, die mit sehenden Augen blind und gläubig ist.

Übrigens habe ich niemals eine Klage in Mecklenburg vernommen über die alte Zeit, aus welcher das Alles herrührt; wenn man klagt, so klagt man nur über schlechte Zeit, und versteht vorzugsweise die neue darunter, die denn doch in Manchem besser ist, als die alte. Aber die Gewohnheit ist die beste Erziehung, und die Geistlichkeit selbst spricht: „Sie wissen es nicht besser.“

Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.

Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.

Carl Ludwig Friedrich Herzog von Mecklenburg-Strelitz 1741-1816.

Carl Ludwig Friedrich Herzog von Mecklenburg-Strelitz 1741-1816.

Schweriner Schloss um 1880

Schweriner Schloss um 1880

Friedrichsmoor um 1880

Friedrichsmoor um 1880

Groß Luckow um 1880

Groß Luckow um 1880

Hoppenrade um 1880

Hoppenrade um 1880

Ivenack um 1880

Ivenack um 1880

Kittendorf um 1880

Kittendorf um 1880

Leetzen um 1880

Leetzen um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1830

Das Schloss in Ludwigslust um 1830

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Prebberede um 1880

Prebberede um 1880

Schloss Ulrichshusen um 1830

Schloss Ulrichshusen um 1830

Schloss Ulrichshusen um 1880

Schloss Ulrichshusen um 1880