Mecklenburg - Adel, Advokaten und Leibeigenschaft. Aufhebung der Letzteren und jetzige Zustände

Aus: Deutschland und die Deutschen. Band 2
Autor: Beurmann, Eduard (1804-1883) deutscher Advokat, Journalist und Redakteur, Erscheinungsjahr: 1839
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg, Landesbeschreibung, Land und Leute, Sitten und Gebräuche, Leibeigenschaft, Gutsuntertänigkeit, Aufhebung der Leibeigenschaft, Advokaten, Landwirtschaft, Albrecht Thaer, Industrie, Brantweinbrennerei, Ledergerberei, Papiermülen, Ziegelhütten, Leinweberei, Tuch- und Wollmanufakturen, Kattun- und Tabakfabriken, Glashütten, Schwerin, Güstrow, Rostock, Wismar, Neustrelitz, Friedland, Parchim, Ratzeburg, Gutsherren, Ritterschaft
Wer wird nicht zugeben müssen, dass Mecklenburg bevölkerter sein könnte, aber der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin besitzt an Domänen 95 Q.-M, mit 990 Ortschaften; die Ritterschaft, welche aus 516 Gutseigentümern besteht, besitzt 102 Q.-M. mit 1.269 Ortschaften, unter welchen nur 180 Allodial- und 795 Lehngüter; drei Jungfrauenklöster besitzen 6Z ¾ Q.-M. mit 61 Ortschaften; die Städte und ihre Besitzungen nehmen 24 Q.-M. ein. In Mecklenburg-Strelitz ist das Verhältnis nicht anders. Was bleibt nun den Bauern übrig, nachdem 1820 die Leibeigenschaft und Gutsuntertänigkeit aufgehoben worden ist? In der Tat nicht vielmehr, als der Leib, der freie Leib, der aber essen und trinken will. Man hätte allerdings dafür sorgen sollen, dass, als die Bauern aus glebae adscriptis freie Leute wurden, ihnen doch wenigstens eine Scholle zugeschrieben worden wäre. Eine andere Freiheit sieht wie die Freiheit jenes Gefangenen aus, der, aus dem Gefängnis entlassen, nichts zu leben hatte, und den Wärter bat, ihn wieder einzulassen in die Zelle, wo es ihm heimisch und bequem sei und wo er, wenn auch Prügel, doch Brot und Wasser erhalte, sie zu ertragen. Freilich dürfen in Mecklenburg auch Bürgerliche und Ausländer Rittergüter erwerben, aber der Masse ist damit nicht geholfen, sondern zunächst nur den Advokaten, die, wenn über ein Gut Konkurs entsteht, die Gläubiger abfinden und sich Alles zedieren lassen.

Seltsam aber ist es, dass in einigen Staaten des nördlichen Deutschlands, wo doch seit der Reformation der Fortschritt und die Kultur nach allen Seiten hin ausschritten, ein Stillstand der Zivilisation bemerkbar ist, wie er kaum in anderen Staaten angetroffen wird, die fortwährend unter dem Einfluss der Hierarchie blieben. Wenn wir in Mecklenburg irgend eine Bewegung in moderner Richtung wahrnahmen, so waren es einige verworrene Versuche in dem an Aufruhr reichem Jahr 1830, die auch dem Großherzogtum einen Impuls geben sollten, ja man schloss sich sogar den Ehrenbecher-Tendenzen an. Aber außer diesem Strohfeuer der Begeisterung, das die Justizkanzlei in Güstrow zeitig genug löschte, hat man in Mecklenburg keinerlei Fortschritt bemerkt. Woran liegt das? Hauptsächlich wohl daran, dass die Reformation keine Angelegenheit der Humanität war; dann aber wird man auch nicht bestreiten können, dass der mecklenburgische Adel der Klotz am Beine mecklenburgischer Kultur und Zivilisation ist. Denn Grabschriften, wie folgende:

„Wick, Düvel! Wick wiet van my,
ik scher mir nieg een Hoor um die,
ik bin een Mecklenburger Edelmann
Wat giet die Düvel myn Supen an?
Ik sup mit myn Heer Jesu Christ
Wenn du Düvel ewig dörsten müst,
un drink mit ihm soet Kohle Schal
wenn du sitzst in de Höllenqual,
drum rat ik, wick, llop, renn un go
eft by de Düvel ik to schloh!“

welche in der Doberaner Kirche das Grab eines tüchtigen Edelmanns schmückt, sind höchstens Antiquität geworden, aber im Leben verfährt man noch ganz und gar in diesem Style, und man kann sich nur wundern, dass bei solchen obotritischen Grundsätzen, wonach der christliche Himmel ungefähr wie ein Walhalla betrachtet wird, wo der beste Säufer der größte Held ist, noch so viel Politur über den mecklenburgischen Adel gekommen ist. Derselbe weiß sich nämlich in Gesellschaften wirklich so zu benehmen, als hätte er Geist und nicht bloß Güter, ein savoir faire, welches ich mir nur dadurch erkläre, dass fast alle Adelige Mecklenburgs einige Jahre Studierens halber auf deutschen Universitäten zubringen, und jetzt vorzugsweise in Berlin, wo man auch Formen erlernen kann. Übrigens will ich durchaus nicht behaupten, dass der mecklenburgische Adel vorzugsweise dem Trunk ergeben ist, der gewissermaßen die Quintessenz jener Grabschrift bildet, nein! er ist mit der Zeit fortgeschritten, er bekümmert sich heut zu Tage um die Dinge, die einem Edelmanne im neunzehnten Jahrhundert wohl anstehen, um Pferde, Hunde, Jagd und gesellschaftliches Leben ohne tiefere Beziehungen, aber er wird noch alle Anlagen haben „mit seinem Herrn Jesus Christus zu saufen“, wenigstens wird er hier immer besser an seinem Platze sein, als sonst irgendwo, wo die Kultur und Zivilisation ein Wort mitzureden haben. Und der Adel ist die Basis des Großherzogtums, die Ritterschaft ist das Lebensprinzip des Staats. Freilich ist diese Ritterschaft nicht ausschließlich vom Adel, aber ich habe schon bemerkt, dass die Mecklenburger Advokaten, Parvenüs, die oft nicht einen Platz hatten, auf welchen sie ihr Haupt niederlegen konnten, bevor nicht dieser, oder jener Konkurs ausbrach, nicht einmal so ehrlich sind, wie die adelige Ritterschaft, die doch nur auf der Bärenhaut alter Gewohnheit ruht.

In der Tat aber könnte man Mecklenburg, weil Adel und Advokaten hier gewissermaßen die bewegende Kraft bilden, jener vermöge alten Herkommens, diese vermöge des neuen der Rabulisterei [Kleinlichkeitskrämerei] — die in Mecklenburg durch Gesetze und Gerichtsbrauch und durch den Überfluss von Leuten, die in der Verteidigung des Rechts nur einen Broterwerb erblicken, einen eben so ausgedehnten Wirkungskreis wie in Ungarn fand — ich sage, man könnte Mecklenburg aus diesen Gründen in der Tat das deutsche Ungarn heißen; denn wenn auch die Leibeigenschaft aufgehoben worden ist, so hat man doch nichts getan, die Seelen zu emanzipieren, weder die Seelen der Bauern, deren Schulstuben noch immer den Pferdeställen nachstehen, noch die Seelen der Anderen, die nicht im Verhältnis der Leibeigenschaft standen, sondern nur in dem des Herkommens, wonach sie taten, was ihre Vorfahren getan, d. h. von dem Mangel ihrer Nebenmenschen schwelgten. Eben dieser Schlendrian des Materialismus, der sich auch auf die untersten Klassen der Bevölkerung des platten Landes erstreckte, rief jene Verwirrung hervor, in die sich die Advokaten einmischten, nicht um die Ordnung wiederherzustellen, sondern um aus dem Schiffbruch eine Zukunft zu fischen. Wer kein Vermögen besaß, um Güter zu erkaufen, der studierte die Rechte, um sie sich zu erstreiten. Solcherweise ist ein angesehener mecklenburgischer Edelmann, ein Graf, ein Mann, der vielleicht ein Viertel von dem Adel des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin mit dem Gewichte seines Goldes aufwog, in Konkurs geraten. Er hatte allerdings verschwendet, aber der Untergang des Vermögens hätte abgewendet werden können, wenn man eine Hölzung gefällt haben würde. Man tat es nicht, sondern überließ ihn Advokaten in Rostock und Güstrow, die sich noch bis auf den heutigen Tag auf offener Straße rühmen, dass sie einen großen Teil ihres Vermögens dem Konkurse des Grafen Hahn verdanken. Wie verfuhr man denn bei dieser Angelegenheit? werden mich die ungläubigen Leser fragen. Durchaus im Wege Rechtens, man hatte keine Forderung an die Masse, aber man kaufte einige, die sicher genug waren, um einen verhältnismäßigen Preis daran zu wagen. Als man nun solcherweise Gläubiger des Grafen Hahn geworden war, schloss man einen Abfindungs-Vergleich mit den andern Gläubigern und ließ sich von diesen, unter Bestätigung des Gerichts, die ganze Masse zedieren.

Hätte der mecklenburgische Adel sich etwas mehr nach dem umgesehen, quid juris? so könnten freilich solche Fälle nicht eintreten. Noch weniger könnten sie eintreten, wenn man auch neben der Kultur der Güter die Kultur des Jahrhunderts einigermaßen verstände; aber man wird nicht behaupten können, dass der Edelmann in Mecklenburg nicht den Stammbaum über alle Bäume schätze. Der ist freilich unfruchtbar, wenigstens trägt er nur zehrende Früchte. Haben wir nicht in ganz Deutschland fast Namen mecklenburgischer Edelleute an Höfen? Wie kamen sie dahin? Als sie ihre Güter, trotz Thaers rationeller Landwirtschaft, verwirtschaftet hatten, weil eben die rationelle Bewirtschaftung nicht so viel einbrachte, als die irrationelle verbrachte, konnten sie dem Adel in Mecklenburg kein Relief mehr geben und zogen nunmehr in die Welt, um einen neuen Platz für den alten Stammbaum zu finden. Mecklenburgischer Adel ist, wie Israel über die Welt, über ganz Deutschland verbreitet; wo ein „Herr von“ seinen Stammnamen mit „ow“ schließt, da ist auch ein oweh! obotritischer Noblesse zu vermuten, die hier eine Asyl fand.

Und Mecklenburg gehört zu den fruchtbarsten norddeutschen Staaten, es braucht nicht die Parallele mit Holstein und den Marschgegenden Oldenburgs und Ostfrieslands zu scheuen. Wäre es nur unfruchtbarer an jenen Elementen, die ich eben geschildert habe, es könnte auch bevölkerter sein, trotz der 115 Landseen, die den Boden beschränken und die Ausdehnung, denn diese Landseen würden durch Kanäle aus einem Hindernis zu einem Fortschritt umgestaltet werden können. Aber der Adel und überhaupt die Ritterschaft hat an ihren Gütern genug, wie die Advokaten an den Prozessen über diese Güter. Was sollen sich beide um Grund und Boden bekümmern, der ihnen nicht gehört. Und die freigelassenen Bauern empfinden noch alle Nachwehen der Hörigkeit zu sehr, als dass sie an eine Verbesserung ihrer Lage denken sollten. Früher gab ihnen der Gutsherr Alles, zu leben sowohl, wie Prügel, jetzt sind sie freilich der letzteren überhoben, aber leben müssen sie durch sich selbst, und das verursacht ihnen am Ende mehr Mühe, als die alte Zeit. So schrecklich demoralisiert die Sklaverei, sie demoralisiert die Natur, sie macht die Menschen in dem Grade unnatürlich, dass sie das tierische Verhältnis dem menschlichen vorziehen, denn man füttert sie dort, wahrend sie hier sich selbst ernähren müssen. Wenn solche Menschen emanzipiert werden, so bedarf es Jahrhunderte, um sie zur Selbstständigkeit zu erheben, und die Leibeigenschaft und Gutsuntertänigkeit wurde 1820 in Mecklenburg nur „unbeschadet anderweitigen wechselseitigen Übereinkommens“ aufgehoben, also nicht absolut. Wie die Dinge nun stehen, kann nämlich jeder Bauer, Kossate und Tagelöhner nach vorhergegangener halbjähriger Kündigung, die natürlich auch dem Gutsherrn zusteht, den Dienst verlassen; aber doch nur, um in einen anderen wieder einzutreten. So scheint mir eigentlich nur die Form der Leibeigenschaft abgeschafft zu sein, das Wesen wird so lange fortdauern, bis die Emanzipierten ohne eine Gutsherrschaft werden zu leben haben. Dabei genießt nun noch der Gutsherr den Vorteil, dass er ihm nicht konvenierende Arbeiter leicht entfernen kann, ohne dass er zu befürchten braucht, keine für die Entlassenen wieder zu erhalten; denn derer, die leben wollen, werden immer genug sein. Kurz und gut, diese Humanitätsäußerung ist mehr auf die Bequemlichkeit der Gutsherren eingerichtet, als auf eine Verbesserung der früheren Leibeigenen, obschon man zugeben muss, dass die Aufhebung jenes Instituts kaum in anderer Weise herbeigeführt werden konnte. Keinem Zweifel aber unterliegt es, dass die Gutsherren zunächst und augenblicklich dem Übelstand am besten abhelfen können, wenn sie menschlich mit ihren Untergebenen umgehen und auf die Veredlung der Menschen eben so sehr Bedacht nehmen, wie auf die der Pferde, die von Jahr zu Jahr an europäischem Ansehen gewinnen. Es wird nicht genügen, nichtsnutzige und faule Arbeiter aus dem Dienst zu entfernen, nein, man wird auch auf Mittel sinnen müssen, dem Übel vorzubeugen. Das ist Pflicht der Gutsherren, heilige Pflicht, weil man an und für sich an Leibeigene keinen moralischen Maßstab legen kann und weil es grausam sein würde, Leute, die früher, trotz Faulheit und Nichtsnutzigkeit, an das Gut fixiert waren, binnen kurzer Frist davon entfernen zu können, wenn man ihnen auf der anderen Seite durchaus keine höhere und menschlichere Perspektive eröffnet, als die ursprüngliche des Tagelohns und des Schweißes. Man kann in dieser Hinsicht gewiss den Gutsbesitzern die großherzoglichen Domänen als Beispiel empfehlen. So ist auch hier bereits die bisherige Gemeinschaft der Feldmarken aufgehoben worden, die Bauerhöfe werden durch Separation reguliert, und von dem Überschuss an Ackerland, das bisher nur als Weide benutzt wurde, bilden sich immer mehr kleine Grundbesitzer, an denen es bisher zum Nachteil des inneren Verkehrs fast ganz fehlte.

Wenn die Regierung nun solcherweise bereits die Bahn lichtet, so würde diese Richtung freilich noch mehr durch Begünstigung des Fabrikwesens und der Industrie gefördert werden können. Das sind die Hebel einer neuen Zukunft für Mecklenburg und zugleich die Anziehung für das Ausland. Mecklenburg könnte leicht eine Million Einwohner zählen, hätte man sie früher angewendet. Bis jetzt hat Mecklenburg-Strelitz, das wenige Fabriken zählt, hierin noch den Vorzug vor Mecklenburg-Schwerin. Tuch- und Wollmanufakturen mögen in Mecklenburg leicht an dreihundert vorhanden sein, auch die Leinweberei ist beträchtlich; außerdem gibt es Glashütten, Ziegelhütten, Kattun- und Tabakfabriken, Ledergerbereien, Papiermühlen, aber die Branntweinbrennereien bilden leider noch immer den Zenit mecklenburgischer Industrie. Nun kann man sich den Nadir mecklenburgischer Zivilisation noch deutlicher veranschaulichen. Adel, Advokaten, Leibeigenschaft — die nur aufgehoben, aber noch nicht vertilgt ist — und Branntweinbrennereien kompensieren die Universität und die neun gelehrten Schulen zu Schwerin, Rostock, Güstrow, Parchim, Wismar, Neustrelitz, Neubrandenburg, Friedland und Ratzeburg nicht nur, ja sie tragen auch noch einen ansehnlichen Posten in das Debet der Unkultur.

Maltzan, Albrecht v. Freiherr  auf Peccatel und Peutsch (1813-1851)

Maltzan, Albrecht v. Freiherr auf Peccatel und Peutsch (1813-1851)