Mantzel, Ernst Johann Friedrich (1748-1806). Biographie

mecklenburgischer Jurist
Autor: Böhlau, Hugo (1838-1887) deutscher Rechtsgelehrter, Erscheinungsjahr: 1884
Themenbereiche
Ernst Johann Friedrich Mantzel (der Jüngere), geb. am 7. Januar 1748 zu Rostock, † am 6. Novbr. 1806 zu Berlin. Gleichfalls mecklenburgischer Jurist, aber von einer an die seines gleichnamigen Großvaters nicht heranreichenden Bedeutung.

Er war der Sohn des am Schlusse des vorigen Artikels erwähnten Pastors zu St. Petri in Rostock, Magister Johann Heinrich Mantzel, studierte die Rechte zu Rostock und Göttingen, verteidigte noch als Student die berühmt gewordene Dissertation seines Großvaters unter dessen Präsidium und promovierte unter Trendelenburg’s Präsidium 1772 zu Bützow. Von den Ständen 1789 zum mecklenburg-schwerinschen Landsyndikus erwählt, erhielt er später den Charakter als Hofrath. Mehrfach hat er, wohl in Veranlassung seiner ständischen Funktion, Themata des particularen Staatsrechts literarisch behandelt. Am bekanntesten ist seine „Neue Mecklenburgische Staats-Canzley“, welche 1791 (Titelausgabe von I und II 1796) bis 1798 in drei Teilen als Fortsetzung der „Mecklenburgischen Staats-Canzley“ des Freiherrn von Ditmar (1757) erschien (vgl. v. Kamptz, Civilrecht der Herzogthümer Mecklenburg I, 1. 1805. S. 828 ff.). In den letzten Jahren seines Lebens privatisierte er in Berlin, wo er in Geisteskrankheit starb.
Meusel, Gel. Teutschland. Rotermund-Jöcher, Gel. Lex. IV, 615.
Hugo Böhlau.