Magnus II., Herzog von Mecklenburg-Schwerin (1441-1503). Biographie

Allgemeine Deutsche Biographie Bd 20 (1884)
Autor: Schultz, Ludwig (1855-1929) Mitarbeiter der ADB, Erscheinungsjahr: 1884
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Magnus II., Herzog von Mecklenburg, geb. 1441, † den 20. November 1503. ein energischer, tatkräftiger Fürst, hatte schon bei Lebzeiten seines Vaters, Heinrich IV., der sich mehr und mehr einem genusssüchtigen Wohlleben ergab, mit seinen älteren Brüdern Albrecht und Johann den tätigsten Anteil an den Regierungsgeschäften genommen und gelangte bald nach des Vaters Tode (1477) durch den frühen Heimgang der beiden älteren genannten Brüder im Jahre 1483 tatsächlich zur Alleinregierung, da sein nunmehr einziger jüngerer Bruder Balthasar sich fast gar nicht um Regierungssachen kümmerte. Johann war schon 1474 vor dem Vater gestorben und hatte die Herzogin Sophie von Pommern als trauernde Braut hinterlassen, welche später Herzog Magnus II. selbst heimführte. Magnus II. war von vornherein bestrebt die Schulden, welche durch die verschwenderische Hofhaltung seines Vaters übermäßig angewachsen waren, zu verringern. Er schränkte seine eigene Hofhaltung in jeder Weise ein, löste verpfändete Güter und Regalien aus und suchte durch außerordentliche Beden den zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen. Hierüber aber geriet er mit den beiden dem Hansebunde angehörenden Städten Rostock und Wismar, welche als solche den Herzogen gegenüber stets eine selbständigere Stellung geltend machten, in Streitigkeiten, die namentlich mit Rostock auch wegen gleichzeitig beabsichtigter Fundierung eines Domstiftes daselbst nach langjährigen Verhandlungen endlich zu offenen Feindseligkeiten führten. Bei Gelegenheit eines Streifzuges der Rostocker geriet Herzog Magnus II. sogar in die äußerste Lebensgefahr und ward nur durch die Entschlossenheit seiner nächsten Begleitung, welche sich im dichtesten Handgemenge bedeckend über ihn warf, mit genauer Not gerettet. Nach fast zehnjährigem Streit mußte Rostock sich endlich zu einem Vergleich verstehen, in welchem es gegen die Anerkennung des Domstifts und nicht unerhebliche Geldbußen die Bestätigung aller Privilegien und die Lösung von Bann und Interdict, welche die Herzoge Magnus II. und Balthasar vom Kaiser und Papst erwirkt hatten, erkaufte. Außer diesen Fehden im eigenen Lande nahm Herzog Magnus II. nach der Weise der damaligen Zeit, wo Fehden wegen Erb-, Lehn- und Grenzstreitigkeiten der Fürsten untereinander oder mit ihren Vasallen an der Tagesordnung waren, auch an den Streitigkeiten benachbarter Fürsten wiederholt den tätigsten Anteil, sei es durch Kampf oder durch Vermittelung zwischen den streitenden Parteien. Manche andere Unternehmungen zum Wohl seines Landes, wie die beabsichtigte Kanalverbindung der Ostsee mit der Elbe und Nordsee durch den Schweriner See, sowie auch die Verbesserung des Gehaltes der mecklenburgischen Landesmünze mußte der Herzog leider wegen Mangels der nötigen Mittel anstehen lassen. Der höchst beklagenswerte Aberglaube der Zeit bezüglich angeblich blutender, von den Juden entweihter Hostien verleitete leider auch den Herzog Magnus II. zur Bestätigung des so harten kirchlichen Urteils, wodurch 27 Juden zu Sternberg 1492 dem Feuertode verfielen. So konnte wegen der Ungunst der Zeiten die Regierung des so tatkräftigen Fürsten leider nicht durch Unternehmungen von weitreichender Bedeutung ausgezeichnet sein. Doch hatte er in seinem häuslichen Leben die Genugtuung, noch bei seinen Lebzeiten zwei seiner Töchter angesehenen deutschen Fürsten zu vermählen, wodurch seine Tochter Sophie die Stammmutter der hessischen und Anna die der herzoglich Sachsen-Ernestinischen regierenden Linie ward, während, freilich erst nach seinem Ableben, seine jüngste Tochter Katharina als Mutter des berühmten Herzogs Moritz von Sachsen selber zu Ruhm gelangte. Herzog Magnus II. starb 1508 zu Wismar und ward später feierlich in der Kirche zu Doberan beigesetzt.