Landwirtschaftliche und andere Berichte. Demern, den 12. März 1856.

Aus: Archiv für Landeskunde in den Großherzogtümern Mecklenburg und Revue der Landwirtschaft.
Autor: Redaktion - C. Masch, Erscheinungsjahr: 1856
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Landwirtschaft, Wetter, Aussichten,
Bald ist der Winter vergangen und wir sehen schon mit neuer Hoffnung dem Frühling entgegen; der aber liegt noch mit dem Winter in einem harten Streit; denn wenn der März eben seine 11 Sommertage bringen will, die er nach altem Rechte zu bringen schuldig ist, so kommt wieder der Wind über die Eisfelder aus Nordost daher und das Land wird starr wie es im Winter war. Die ersten Frühlingsblumen, die Schneeglöckchen und der Adonis, die sich bereits erhoben haben, senken traurig das Köpfchen, und warten auf die Mittagssonne, die denn doch oft schon recht warm und freundlich scheint.

Sehen wir nun hinaus auf das Feld, wo man bereits die Arbeit, mit der man in den ersten Tagen des Monats mit Pflügen beginnen konnte, wieder aufgeben musste, so lässt allerdings die Roggensaat manches zu wünschen übrig. Die Pflanze ist im allgemeinen und selbst auf früh bestellten Feldern nicht so kräftig, wie sie sonst wohl aus günstigem Winter, und als solchen rann man doch den vergangenen, wo es an einer Schneedecke meistens nicht fehlte, bezeichnen, hervorzugeben pflegt; die spät besäten Felder sind entschieden im Nachteil. Wie sehr aber von einer günstigen Frühlingswitterung das Gedeihen des Brotkorns abhängt, wissen wir alle und so — wollen wir nicht fürchten, sondern hoffen, ist ja doch der Landmann immer darauf angewiesen, auf Hoffnung zu säen und die Ernte von dem zu erwarten, der Wolken, Luft und Winden gibt Wege, Lauf und Bahn.

Der Weizen schläft noch, und davon ist nichts zu sagen, für das Gedeihen des Rapps aber werden viele Besorgnisse laut. Er stand im Herbste allgemein hier üppig und schön, aber der Winter hat ihn bereits sehr mitgenommen, und viele Pflanzen getötet, und die jetzige Zeit, wo es wieder so scharfe Fröste gibt, das; die Teiche mit einer Eisdecke überzogen sind, welche die Mittagssonne nicht auftaut, ist Ihm in einem hohen Grade nachteilig. Über Vorzeichen von Insektenbrut, die ihm später nachteilig werden wird, ist hier noch keine Klage laut geworden.

Dass die Ernte des vorigen Jahres, welche jetzt gedroschen wird, keinen ansehnlichen Kornertrag gibt, ist zu bekannt, als dass darüber noch Spezielles anzuführen nötig wäre, im Allgemeinen nur, dass auch hier der Ertrag bei den meisten Kornarten noch unter der nicht allzu hoch gespannten Erwartung geblieben ist. An Mitteln, das Vieh durchzufüttern, hat es hier nicht gefehlt, und es ist durchweg in einem guten Stand.

Es ist in mehreren öffentlichen Blättern bereits die Rede von den Maßregeln gewesen, welche im hiesigen Fürstentum zur Abwendung der durch die Teuerung entstandenen Roth getroffen worden sind, und so möge denn auch in diesem „Archiv“ eine Nachricht davon niedergelegt werden. Was nun die Armenversorgung überhaupt betrifft, so ist sie durch die Verordnung vom 8. November 1808, welche mit Neujahr 1809 in Wirksamkeit trat, dergestalt eingerichtet worden, dass das ganze Land in acht Distrikte geteilt ward, von denen 7 durch die Kirchspielverhältnisse (die auswärts eingepfarrten Ortschaften sind hiesigen Gemeinden zugelegt) des 8. durch eine Enklave (die Vogtei Mannhagen) gebildet sind. Jeder Distrikt hat seine eigne Armenbehörde, und diese besteht unter Kontrolle, Oberaufsicht und Direktion der Landvogtei aus dem Prediger, der auch mindestens Rechnungsführer ist, und aus den von den Schulzen gewählten resp. 4 oder 3 Armen-Vorstehern; sie hat (nach der Verordnung vom 28. April 1839) die zweckmäßigste Art der den Armen und Hilfsbedürftigen zu erteilenden Hilfe und Unterstützung mit Rücksicht auf die Person des Armen und die Umstände nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Die Mittel dazu geben ihr die Armenkassen-Beiträge, welche so oft erhoben werden, als die Notwendigkeit erfordert, und deren Größe zuletzt durch das Publicandum vom 7. Dezember 1818 bestimmt ist; der Großherzog gibt aus seinen Kassen alljährlich jedem Distrikte einen Beitrag, der gleich ist dem dritten Teil der in demselben erhobenen Armensteuer. Es würde hier zu weit führen, alle Spezialitäten der Gesetzgebung (welche in der Gesetzsammlung für das Fürstentum Ratzeburg. Schönberg 1851 vollständig enthalten ist) wieder Verwaltung aufzuführen; haben sich letztere doch, wiewohl auf demselben Grunde stehend, in jedem Distrikte nach Maßgabe der Verhältnisse verschieden gestaltet, indem bald das Verabreichen von Naturalien, bald Zahlung von Geldhilfen als leitendes Prinzip aufgestellt und festgehalten wurde.

Es lagen entscheidende Gründe vor, die Unterstützungen, welche der Notstand einzelner kleiner Handwerker und Tagelöhner erforderlich machte, als eine von der Armenbehörde getrennte Sache hinzustellen, und wiederum war die Wirksamkeit derselben so tief ins Leben eingedrungen, dass man sie nicht ganz von ihnen ablösen wollte, als sie zu Anfang des März-Monats zur Ausführung gebracht werden konnte.

Durch die Aufforderung des ersten Beamten bewogen, erklärten sich die Bauern zu einem freiwilligen, unentgeltlichen Beitrag von Roggen bereit, der, um eine Gleichmäßigkeit zu erreichen, später auf 1 Scheffel von der Last Aussaat angenommen ward, die Pächter sagten auch einen freiwilligen Beitrag zu und Se. Königliche Hoheit unser Großherzog geruhte den Ankauf von 400 Scheffeln allergnädigst anzuordnen, welche nach dem Verhältnis des Landesherrlichen Beitrags unter die Districte verteilt werden sollen. Hinsichtlich der Verwendung wurden aber folgende Maßnahmen getroffen. Zuerst ward, wie es auch allgemein gewünscht ward, genehmigt, dass die freiwilligen Beiträge innerhalb der Grenzen des Armendistricts, aus dem sie flossen, verwendet wurden, und dass die Benefiziaten der Armenkasse nicht daran Teil haben könnten, da deren Versorgung der Armenbehörde obliegt. Zur Regulierung der Verteilung ward in jedem Distrikte eine Kommission gebildet, an deren Spitze ein Mitglied der Landvogtei — die drei Herren, welche sie bilden, hatten sich in die Districte geteilt — stand, der Prediger, ein Pächter, zwei Schulzen und zwei Armenvorsteher sind die übrigen Mitglieder derselben, in der Stadt Schönberg sind unter Berücksichtigung der Verhältnisse noch andere Mitglieder zugezogen. Diese Kommission ermittelt nun nach ihrer Kenntnis der Zustände der Einzelnen, die Bedürftigkeit, denn teils ist es nicht nötig, wie bei vielen Land- und Hoftagelöhnern, teils ist es wegen des Vorrats untunlich, dass die ganze Masse der kleinen Leute an dieser Unterstützung Teil habe, und die, welche es bedürfen, erhalten ihren Scheffel Roggen, je nach dem ein Mölnischer oder ein Lübecker Scheffel gereicht wird, was durch Lokalverhältnisse bedingt ist, zu l Thlr. 8 ßl. oder zu l Thlr., nur wenigen ganz Bedürftigen wird er ausnahmsweise unentgeltlich gereicht. In den meisten Distrikten wird dies Korn nicht eingeliefert, sondern jeder, der zum Empfang berechtigt ist, erhält von dem Berechner gegen Zahlung eine auf einen der Geber lautende Anweisung, die demselben zugleich als Quittung dienen kann, wenn ja ein Versehen vorfallen sollte, was aber bei der Sorgfalt der Herren, welche die Berechnung übernahmen, wohl nicht zu besorgen ist.

Auf diese Weise wird nun über den aufgekommenen Roggen, der sich wohl auf 1.700 Scheffel belaufen mag disponiert, für das aufgekommene Geld wird wieder Rogen angekauft, und verteilt und so fort, und auf diese Weise wird diese Unterstützung bis dahin gewährt werden können, wo reichliche und lohnende Arbeit sie entbehrlich machen dürfte.

Federvieh

Federvieh

Mittagstisch auf dem Bauernhof

Mittagstisch auf dem Bauernhof

Hahn und Hennen

Hahn und Hennen

Ochsen vor dem Pflug

Ochsen vor dem Pflug