Kirchliche Zustände in Mecklenburg. 1858

Aus: Deutsches Museum. Zeitschrift für Literatur, Kunst und öffentliches Leben. Herausgegeben von Robert Prutz. 8ter Jahrgang 1858. Januar-Juni.
Autor: Redaktion - Deutsches Museum, Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Landesgeschichte, Kirchengeschichte, Prozesse, Entlassung Baumgartens
„Wir fürchten uns nicht vor dem Geschrei in Deutschland.“ Das sind die Worte des Oberkirchenrats Kliefoth in einem Gespräch mit dem Professor Baumgarten. Inzwischen ist dies „Geschrei“ in vielen Stimmen laut geworden und es wird noch gellender ertönen, wenn auch mancher Stimmführer jenen schmeichelnden Zuruf zurückweisen wird, je klarer die Augen das Gewebe der einseitigen Verhandlungen durchschauen, welche der Katastrophe, der Entlassung vorhergegangen sind.*)

*) Das „Geschrei“ ist bereits, abgesehen von den wiederholten Angriffen in allen namhaften Zeitungen, zu einer förmlichen Literatur angewachsen: 1) das Konsistorialerachten; 2) die Beleuchtung von Hofmann; 3),,Das Verfahren wider den Professor Baumgarten, gerichtlich und rechtlich“, (Schwerin, anonym.) 4) ,,Die Amtsentlassung des Professor Baumgarten. Nach den Aktenstücken beleuchtet non Dr. Daniel Schenkel“; 5) dasselbe von Karl Steffensen in den „Protestantischen Monatsblättern“; 6) vom Professor Baumgarten selbst: „Eine kirchliche Krisis in Mecklenburg. Von M. Baumgarten, Dr. theol.“

**************************************
Der Professor Baumgarten hat die unfreiwillige Muße, deren er sich seit seiner Entlassung erfreut, zur Durchsicht des kirchenrechtlichen Materials sowie, zur Kritik des Erachtens seiner früheren Kollegen und Freunde benutzt; das Resultat derselben legt er jetzt der Welt vor Augen. Schon der Titel deutet an, dass der Professor Baumgarten das Verfahren, dessen Gewalt zunächst ihn um Amt und Würde gebracht hat, allgemeiner fasst, um darzutun, dass in der Weise, wie man ihn zu einem ketzerischen Lehrer gemacht hat, fast jeder getroffen werden kann, dass also der Angriff nicht gegen einen einzelnen, sondern gegen eine Gesamtheit geht: „Ich kann versichern, wenn es sich hier lediglich um meine Person und meine Ehre handelte, so würde ich kein öffentliches Wort darüber verlieren, es fehlt mir nicht an Lust und Gelegenheit, mich anderweitig nützlich zu machen. Meine Absicht ist, aus vollkommen gültigen und allgemein anerkannten Gründen zu beweisen, dass das Verfahren, welches mich Plötzlich aus meinem akademischen Lehramt herausgesetzt und mir das öffentliche Wort genommen hat, durchaus ordnungswidrig und darum gänzlich unhaltbar ist. Es tut mir in der Seele weh, dass unser teures Vaterland, wie bei andern, so namentlich auch bei dieser Gelegenheit einer tiefen Missachtung von Seiten des Auslandes ausgesetzt wird; wir dürfen es aber nicht länger geschehen lassen, dass das Ausland unsere Mängel und Fehler besser kennt und tiefer fühlt als wir selber.“

Das sind einige Worte aus der Einleitung. Die weitere Schrift zerfällt in drei Abschnitte, von denen der erste die Grundsätze der lutherischen Kirche in Mecklenburg behandelt, nach denen in theologischen Streitigkeiten daselbst zu verfahren und in früheren Fällen entschieden worden ist. Baumgarten legt auf diesen Abschnitt besonderes Gewicht, um der öffentlichen Meinung, welche das Verfahren gegen ihn so entschieden missbilligt hat, darzulegen, dass es in der Tat ein durchaus ungerechtfertigtes gewesen sei. Aber die einzelnen Sätze aus der mecklenburgischen Kirchenordnung sind nebst ihren Nachträgen nicht ganz unbestritten; sie verlangen außerdem ein genaues Ein- und Zurückgehen bis auf das Jahr 1552. Die Kirchenordnung von diesem Jahre bestimmt für die Universität Rostock: „So ein Legent einen Artikel oder mehr anfechten und Spaltung machen will, soll er von der Universität erinnert werden, und so er nicht nachlasset, soll die Sach an das Consistorium und durch das Consistorium und Universität an die Herrschaft gelangen, die bedenken wird, ob ein Synodus zu hallen sei.“ Die Konsistorialordnung vom Jahre 1570 schreibt ferner den Räten dieser Behörde vor, dass „in allen und jeden fürfallenden Sachen nach dem reinen Wort Gottes, den Kaiserlichen Rechten und den bewährten landüblichen Gebräuchen ohne Ansehung der Person gerichtet werden soll“. Diese Verordnungen sind in früherer Zeit ausgeübt und, wie Baumgarten glaubt nachgewiesen zu haben, bis auf den heutigen Tag in voller Gültigkeit beständig.

Danach wäre also die Regierung nicht berechtigt gewesen, ohne weiteres das Administrativverfahren wider den Professor Baumgarten einzuschlagen. Dies ist auch das Urteil der Tagespresse gewesen und die Angriffe derselben haben die Regierung bewogen, ihren Schritt in einer kleinen Broschüre von 32 Seiten zu verteidigen: „Das Verfahren wider den Professor Baumgarten gerichtlich und rechtlich.“ Sie ist freilich anonym erschienen, ihr Inhalt beweist aber zur Genüge, dass sie von der Regierung ausgegangen oder veranlasst ist. In einem sehr maßvollen Tone kommt sie schließlich zu dem Resultat, dass es „dermalen an einem für Lehrprozesse gegen die Professoren der Theologie der Landesuniversität zuständigen Gerichte gänzlich fehlt“. Dann dürfte aber doch eine Streitigkeit nicht eher erledigt werden, als bis vorher auf ordentlichem Wege ein Gericht zur Schlichtung derselben berufen wäre. Dies ist aber nicht der Fall gewesen, wie die Geschichte des ganzen Verlaufs aufweist. Da nun ein großer Teil Deutschlands ein so großes Interesse in dieser Angelegenheit an den Tag legt, so halte ich eine historische Übersicht für notwendig und aufklärend. Hauptquelle dafür ist der zweite Abschnitt bei Baumgarten, welcher die Kritik des Konsistorialerachtens enthält.

Der Professor Baumgarten lebte und wirkte an der Universität Rostock, wohin er im Jahre 1850 berufen war. Seine Kollegien waren zahlreich besucht, sein Umgang fesselte die Studierenden, denen sein Haus offen stand, seine Schriften zeugten von einer gründlichen Gelehrsamkeit und sein Name galt unter den ersten an der Universität. Seine Kollegen hatten alle Achtung vor der tüchtigen Persönlichkeit dieses Mannes, sie traten in recht nahe persönliche und häusliche Berührung mit ihm, der Konsistorialrat Krabbe versicherte, dass er ihn seit Jahren hochschätze, er rühmte die Lauterkeit seines Charakters und nannte ihn seinen Freund. Kliefoth trug ihm seine Freundschaft an. Hätte sich doch Baumgatten in diesem glücklichen Zustande zufrieden gefühlt! Aber er setzt seine schriftstellerische Tätigkeit fort, er schreibt ein Denkmal für Claus Harms und erklärt die Nachtgesichte Sacharjas. Er beweist, dass in dieser Zeit (1854 und 1856) eine bedenkliche Veränderung in ihm vorgeht. Zwar noch um Ostern 1855 kommt Krabbe zu ihm und spricht in teilnehmenden Worten von seiner gesegneten Wirksamkeit an der Universität. Indes der Sacharja habe „höheren Orts“ Anstoß gegeben, er selber habe freilich den Verfasser in Schutz genommen, er bitte aber seinen Freund, sich in Zukunft mehr in Acht zu nehmen, damit er seine gesegnete Wirksamkeit nicht gefährde. Diese Mitteilung erschütterte Baumgarten, er erklärte aber, das Mistrauen nicht zu verstehen, seine Schriften nicht ohne sorgfältige Prüfung herausgegeben zu haben und in Zukunft noch gewissenhafter zu Werke gehen zu wollen. Baumgarten fügte jedoch hinzu, die Freiheit über das, was er für sicher begründet in Gottes Wort und für die Kirche heilsam ansehe, sich ungeschwächt auszusprechen, ginge ihm selbst über Amt und Brot. Übrigens gab Krabbe keine Begründung für die gefährdete Stellung seines Freundes an, ließ sich auch auf die ausgesprochenen Überzeugungen desselben weiter nicht ein. — Im Spätsommer desselben Jahres hielt Baumgarten biblische Vorträge über Jona und Nathanael, und Krabbe fühlte sich gedrungen, seine Anerkennung und Freude darüber gegen Baumgarten auszusprechen. Er setzte aber in geheimnisvoller Weise hinzu, Baumgarten möge sich in Acht nehmen, seine Schriftstellerei sei gefährlich. Noch einige male erschien Krabbe bei Baumgarten, er wiederholte in friedlicher Sprache, dass die Gefahr vorhanden sei und fügte dunkle Andeutungen hinzu. — Aber eine Gefahr, die man nicht kennt, ist nicht fürchterlich, und einem Feind, den man nicht sieht, kann man nicht ausweichen. Ebenso wenig lässt sich mit Recht behaupten, wie dies nachher geschehen ist, dass Andeutungen Warnungen sein. Krabbe gab niemals Gründe und Tatsachen an, Baumgarten blieb also im Dunkeln.

Der Oberkirchenrat Kliefoth war nicht mehr so teilnehmend und besorgt, er hatte sich entschieden zurückgezogen. Die Gründe dieser Entfremdung waren Baumgarten unbekannt, er ließ Kliefoth wissen, dass er ein solches Verhalten zwischen ihnen beiden nicht für schicklich halte, allein es blieb dabei. Das Missverhältnis kam auf einer kirchlichen Konferenz zu Parchim im Jahre 1856 offen zur Sprache. Schon vorher hatte Kliefoth Baumgartens Lehre und Schriftstellerei für gefahrdrohend erklärt; diesmal war er von der Verkehrtheit der Theologie seines früheren Freundes schon so sehr überzeugt, dass er diesen einen für jene Konferenz bestimmten Vortrag nicht halten lassen durfte. Er hätte besorgen müssen, dass Baumgarten Dinge ausspräche, die ihn (Kliefoth) nötigen konnten, die Konferenz zu verlassen. Das klang allerdings sehr bedrohlich, das war ein öffentliches Ärgernis; Baumgarten bat den Oberkirchenrat um eine Zusammenkunft, damit er ihm sage, was er gegen ihn auf dem Herzen habe. Sie wurde bewilligt, Baumgarten reiste zu Kliefoth. Als die Rede auf die Theologie kam, fragte Baumgarten, was er gegen dieselbe (d. h. gegen die Lehre Baumgartens) zu erinnern hätte. Der Oberkirchenrat antwortete, er sei in der Schrift nicht genug bewandert, Baumgarten möge sich an den Konsistorialrat Krabbe wenden, mit dem er sich darüber ausgesprochen habe. Also persönlich rechtfertigte er jene Äußerungen von der Parchimer Konferenz nicht, wenigstens nicht mit Gründen, dagegen warf er dem Professor Baumgarten Pamphletschreiberei, Spiritualismus, Enthusiasmus und Antinomismus vor. (Kliefoth und Krabbe haben behauptet, Baumgarten „freundlich“ erinnert und gewarnt zu haben.) Diese Äußerungen wurden zwar nicht begründet und bewiesen, Baumgarten trug aber die Schimpfworte willig und still, indem er sich begnügte, ihnen gegenüber seinen theologischen und schriftstellerischen Standpunkt darzulegen, den Tadler auf die Heilige Schrift zu verweisen — dann kehrte er nach Rostock zurück.

Hier suchte er Krabbe auf, teilte ihm die Unterredung mit Kliefoth über seine Theologie mit und bat ihn, er möge ihm doch sein Bedenken aussprechen. Allein der Konsistorialrat will nicht darauf eingehen, er beschwert sich, dass Baumgarten ihn „in seine Angelegenheiten verwickeln“ wolle. Erst die Bemerkung, dass der Oberkirchenrat Kliefoth ihn hierher gewiesen habe und dass er ihm seine Ansichten über seine (Baumgartens) Häresien, über die ja zwischen ihnen beiden schon Besprechungen stattgefunden hätten, mitteilen müsse, bringt den Freund aus minder gefährlichen Tagen dahin, drei Lehrpunkte namhaft zu machen, die ihm in Baumgartens Schriften verdächtig wären. Auf eine theologische Begründung seiner Anklagen ließ sich Krabbe wenig ein, sodass es Baumgarten in einer Viertelstunde gelang, die sämtlichen Bedenken zu beseitigen. Wenigstens „konnte ich nicht anders denken, denn teils konzedierte der Konsistorialrat Krabbe, teils schwieg er. Ich bat ihn darauf dringend und herzlich, sobald ihm ein neues Bedenken gegen meine Theologie entstehen sollte, möchte er doch zu mir kommen, um es mit mir zu besprechen. Er kam aber nicht wieder. Das ist das Tatsächliche in dem, was Konsistorialrat Krabbe behauptet, wenn er schreibt, „er sei mir in wiederholten Gesprächen mit herzlichen Bitten und Vorstellungen nachgegangen“. Wahrlich, wer so wenig heiligen Ernst macht mit der strengen Forderung Christi, Math. 18, ehe er das Anathema spricht über einen Bruder, der führt das Schwert des Geistes leichtsinnig und muss sich selber damit verwunden.“

Inzwischen rückte die Gefahr für Baumgarten bedrohlicher heran. Es fanden „längere Verhandlungen“ zwischen dem Oberkirchenrate *) und dem Ministerium statt, in Folge deren das Erachten des Konsistoriums eingefordert wurde. Die Berührung mit Krabbe, der ihn noch im Jahre 1856 seinen Freund genannt hatte, hörte völlig auf: der machte sich daran, vom April bis September des Jahres 1857 das Erachten abzufassen. Dieses ist zwar von drei Männern unterschrieben: indessen der Konsistorialrat Wiggers, der Senior der Universität Rostock, ist ein Mann, der sein achtzigstes Lebensjahr hinter sich hat, der Konsistorialrat Mejer ist Jurist, die Entscheidung über dogmatische und exegetische Fragen wird also vorzüglich Krabbe obgelegen haben. „Demnach ist das Konsistorialerachten tatsächlich das Votum eines Kollegen über den andern.“

*) D. h. hier die Behörde, welche aus drei Gliedern, zwei Theologen und einem Juristen, besteht.

Der weitere Verlauf ist nach der Verteidigungsschrift des Ministeriums folgender: „Nachdem dieses Erachten unter dem 23. Oktober 1857 eingegangen war, wurde dasselbe dem Oberkirchenrat zur Äußerung mitgeteilt, auch sofort zu der allerhöchsten Kenntnis des Landesherrn gebracht. Nach dem Eingange der Rückäußerung des Oberkirchenrats ist die Sache in der schriftlichen Abstimmung des Staats-Ministeriums erwogen und schließlich unter dem allerhöchsten Vorsitze des Landesherrn zur umfassenden mündlichen Deliboration gebracht worden. Der Beschluss erfolgte erst kurz vor dem Entlassungsreskript vom 6. Januar dieses Jahres.“

Die Äußerungen des Oberkirchenrats vor und nach der Einholung des Erachtens sind nicht veröffentlicht worden.

Baumgarten erließ darauf in der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“ Nr. 56 seine „vorläufige Erklärung“ vom 17. Februar dieses Jahres, nachdem er vorher vergeblich eine Repräsentation um Aufhebung jenes Entlassungsreskripts beim Ministerium eingereicht hatte. Diese wurde ihm „wegen der in ihr enthaltenen unangemessenen Schreibart“ retradiert. Allerdings findet sich in jener Repräsentation unter andern, auch folgender Satz: „Mit dem reinen und heiligen Feuer des Hasses und Abscheus gegen alles Unreine und Ungöttliche, das in mir lodert und flammt Tag und Nacht, spreche ich hiermit den ewigen Fluch aus über den Grundsatz, den dieses Erachten mir anzudichten sich unterfangen hat.“ Daher wandte sich Baumgarten unter dem 31. Januar dieses Jahres noch einmal an das Ministerium mit dem einfachen Gesuch um Aufhebung der Entlassung und um Einleitung eines lutherisch kirchlichen Verfahrens. Indes belehrte ihn die Antwort vom 3. Februar, dass ihm nicht gewillfahrt werden könne. Außerdem erklärten Krabbe und Kliefoth in der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“, dass sie früher dem Professor Baumgarten mit herzlichen und freundlichen Warnungen nachgegangen seien, von jetzt an aber auf weitere Verhandlungen einzugehen nicht bereit seien.

Dies ist die Geschichte des Verfahrens in ihren wesentlichen Zügen. Das Erachten bildet den Kern und Brennpunkt. Eine saubere Arbeit! Freilich erklärt Krabbe, dass er in seiner Beteiligung „nur eine ihm selbst schwere Pflichterfüllung geübt habe, der er sich nicht habe entziehen können“: aber er beweist in der Ausübung, dass abgefallene Freunde die schlimmsten Feinde werden. Wer nur eine ihm selbst schwere Pflicht erfüllt, wird doch Ruhe, Besonnenheit und Gerechtigkeit vorwalten lassen, er wird auch für die Lichtseite ein Auge haben, um den Schatten minder dunkel erscheinen zu lassen. Aber hier ist „kein Erbarmen, leine Schonung, keine Milde, nichts als der unerbittliche Richterspruch von Anfang bis zu Ende“. Da bleibt nichts, was sich verteidigen ließe. Die Wissenschaft desselben Mannes ist hohl und grundlos, dessen Wirksamkeit vor kurzem noch so gesegnet war; der Charakter, dessen Lauterkeit so oft gepriesen wurde, ist hochmütig und des Ärgsten fähig; sogar wird, um den Häretiker zu verdammen, sein Stil herangezogen, die Darstellung desselben ist „unklar, verschwommen und überschwänglich“ und krankt an einer „massenhaften Flut von Worten“. Die einzelnen Stellen aus den Schriften Baumgartens sind so lückenhaft und sinnlos aus dem Zusammenhang gerissen, dass nach diesem Muster jeder Schriftsteller, der sich über menschliche und göttliche Beziehungen ausspricht, der schlimmsten Verbrechen bezichtigt werden kann; es wird sogar aus dem, was Baumgarten nicht ausgesprochen oder nur selten erwähnt hat, der Schluss gezogen, dies habe bei ihm keine Gültigkeit und keine Anerkennung! Durch solche Sophismen wird er dann zu einem Manne gestempelt, der die Göttlichkeit Jesu Christi leugnet, der höchst leichtsinnig über die Ehe spricht, „wenn er auch nicht gerade für den Ehebruch redet“, der durch sein eigenes Beispiel beweist, dass es überhaupt keine Schranke und leine Schutzwehr gegen die maßlosesten Extravaganzen und Ordnungswidrigkeiten gibt, wenn eidlich angelobte Verpflichtungen so ungescheut und so geflissentlich gebrochen werden können“, der mit zu denen gehört, welche „instar canum sa suum unter der Ägide einer aus dem Fleische geborenen Freiheit alle kirchliche Freiheit verflüchtigen und verwerfen“. Und dies letztere schreiben Männer, welche sieben Jahre lang mit demselben Manne in kollegialischem und freundschaftlichem Verhältnisse gelebt haben!

Die Theologen haben bewiesen, dass das Erachten, wissenschaftlich betrachtet, in sich selbst widersprechend und unsinnig ist, da es die entgegengesetztesten Irrlehren auf denselben Menschen zusammenläuft. Er ist aber nicht bloß Häretiker, er ist auch ein Revolutionär der ärgsten Gattung, denn er rechtfertigt Auflehnung gegen die zu Recht bestehende Obrigkeit und blutigen Krieg. Der Beweis wird so geführt. Baumgarten erzählt, als er noch schleswig-holsteinischer Geistlicher gewesen, seien für sie (die Geistlichen) die Umstände immer schwieriger geworden, besonders seit dem Tage, an welchem der König, ihr Herzog, sich mit solchen Dienern umgeben hätte, welche offenkundigermaßen seit Jahren die Einheit der Herzogtümer auf dem Wege der Gewalt und des Schwertes bedroht hätten. Mit Bezug auf die provisorische Regierung fährt er dann fort: „Wir hielten es für das Loyalste und sind heute noch überzeugt, dass wir daran recht getan haben, wenn wir annahmen, dass unser Herzog dermalen unfrei sei und inzwischen unsere provisorische Regierung, die, den Bruder der Königin, unserer Herzogin, an der Spitze, in seinem Namen auftrat und waltete, seine rechtmäßige Stellvertreterin sei. Dass aber unsere Regierung aus diesem ihren Programm keine Phrase machte, sondern vollkommenen Ernst, lässt sich noch heute aktenmäßig dartun, denn sie hat durch ihr offenkundiges Verhalten die Majestätsrechte mit weit mehr Treue und Tapferkeit wahr genommen, als dieses von den meisten eigenen Inhabern auf den deutschen Thronen in jenen stürmischen Zeiten geschehen ist. Darum ist es weit gefehlt, wenn unsere Verkläger uns fortwährend noch vorwerfen, dass wir unseren Eid gegen den Landesherrn vergessen hätten, als wir uns der Landeskirche angenommen, wir sind uns im Gegenteil vor Gott bewusst, unseres heiligen Schwures treu eingedenk gewesen zu sein, da wir vor Gott gelehret waren, in unseres Volkes und Landes Sache ebenso sehr unseres Fürsten Sache zu suchen. Es gab nun dermalen keinen anderen Zugang zu dem Herzen unseres Landesherrn als den blutigen Weg des Kriegs, denn zwischen ihm und uns lagerte ein feindliches Heer.“ (Baumgarten, „Sach.“, II, 518 fg.) Wie beutet das Erachten diese Erklärung aus? Es steht auf S. 235, nachdem von den destruktiven Tendenzen Baumgartens die Rede gewesen ist: „Dass aber der Professor Baumgarten darin so weit geht, die offene Auflehnung gut zu heißen und dieselbe als eine durchaus notwendige hinzustellen, beweist seine Äußerung, dass es „nun dermalen keinen andern Zugang zu dem Herzen des Landesherrn gegeben habe als den blutigen Weg des Krieges“. Hier wird mit dürren Worten ausgesprochen, dass die Gewalt es sei, auf deren Entscheidung man habe provozieren müssen. Die gottgewiesenen Wege ernster Vorstellungen und bringender Bitten oder des zulässigen berechtigten Widerstandes durch Verwahrung oder Protestation oder, wenn es sein muss, des Duldens unberechtigter Gewalttat, werden verkehrt in das Gegenteil, in offene Auflehnung, Empörung und Sanktionierung des blutigen Krieges gegen den rechtmäßigen Landesherrn. Wir haben hier nur die praktische Konsequenz jener Prinzipien des Professors Baumgarten, in dem nicht bloß gegen die faktische, sondern auch gegen die unzweifelhaft zu Recht bestehende Obrigkeit Auflehnung und blutiger Krieg gerechtfertigt wird.“

Welche Sanftmut des Urteils! Welche Sicherheit in der Schlussfolgerung! Und mit welchem Rechte urteilt jene Verteidigungsschrift, dass „die Sache mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit geprüft worden sei“! Erst die freundlichen Erinnerungen und Warnungen von Kliefoth und Krabbe, dann die gewissenhafte Auslegung der Schriften Baumgartens und deren Widerlegung mit Gründen, die sich zwar wenig auf die Heilige Schrift, desto mehr aber auf die Konkordienformel und die Schmalkaldischen Artikel stützen, darauf die Entlassung, welche dem Ketzer und Empörer noch seinen Gehalt belässt — und dennoch Unwille, Zorn und Hass!

Baumgartens Gegner haben ihn verdammt; ihnen ruft nun Baumgarten außer dem früher Gesagten als Schlussurteil zu: „Der Oberkirchenrat Kliefoth hat meine unter vier Augen gesprochene Mahnung (dass er aus der Heiligen Schrift widerlegt werden müsse) für nichts geachtet: jetzt erkläre ich ihm angesichts der gesamten deutschen Christenheit, dass er in dem Augenblick, als er seinen Rat in meiner Sache abzugeben hatte, sein hohes Kirchenamt schlecht verwaltet hat.“ Ferner: „Ich erkläre hiermit angesichts der ganzen deutschen Christenheit förmlich und feierlich: Die drei Konsistorialräte, welche das Erachten über meine angeblichen Lehrabweichungen unterschrieben haben, sind unweigerlich verpflichtet, diese ihre Anklage gegen mich namentlich mit Berücksichtigung meiner in dem Erachten übergegangenen Bekenntnisse, welche ich jeden Augenblick mit meinem Blute zu besiegeln bereit bin, öffentlich mit unzweideutigen Gründen zu beweisen, oder auch öffentlich und unumwunden ihre Anklage zu widerrufen: geschieht weder das eine noch das andere, so erkläre ich hiermit auf Grund des Wortes Jesu Christi, Match. 5, 23. 24, jeden Priester des Altars, der einem von den drei Konsistorialräten die Tür zu dem Allerheiligsten auftut, für einen gewissenlosen Pfleger der himmlischen Güter unseres Gottes.“ (S. 64 und 83.) Und weiter S. 117: „Der Oberbischof und das Ministerium sind durch die Theologen betrogen: das Konsistorium hat in jenem Erachten sein eigenes Grundgesetz gebrochen und der Oberkirchenrat hat die Landeskirchenordnung verraten.“

Das Entlassungsreskript bestimmt am Schluss, dass die Besoldung von Baumgarten weiter bezogen werden soll, bis er entweder eine andere Anstellung erlange, oder durch „feinerweites Verhalten“ zu der Einstellung dieser Zahlung veranlasse. Dies fernerweite Verhalten erklärt jene Verteidigungsschrift dahin, dass dem Professor Baumgarten das Recht einer „würdigen Verteidigung nicht beschränkt werden solle“. Ob nun jene Verteidigung und Zurückweisung Baumgartens vom Ministerium für eine würdige angesehen wird, ist eine Frage, deren Lösung gewiss an manchen Orten des gesamten Deutschland mit Spannung entgegengesehen wird, die aber wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen wird.

Im dritten Abschnitt wendet sich Baumgarten an die Landstände, weil er „in ihrer kirchlichen Kompetenz das geordnete Mittel zur Lösung dieser Verwickelung“ erblickt. „Nicht für mich, sondern für unsere lutherische Landeskirche schreibe und streite ich. Was wird aus dieser Kirche, was wird aus der Landesuniversität Rostock werden, wenn das gegen mein akademisches Lehramt befolgte Verfahren von Bestand bleibt? Und was wird aus der theologischen Jugend werden? Bei meiner offenen Verkehrsweise gelang er mir, das Vertrauen derselben zu gewinnen, und ich muss gestehen, dass ich mich oft entsetzt habe, wenn ich in den gedrückten und peinlichen Zustand dieser jugendlichen Gemüter hineinschaute. Da war keine Freiheit, keine Frische, kein Mut, keine Freudigkeit, sondern ein ängstliches Hinhorchen auf das, was für das Examen verlangt werde, ein knechtisches Hinblicken auf diejenigen Stichworte und Formeln, welche für orthodox gelten und zur Erlangung eines Amtes und für das Bleiben in demselben als notwendig zu betrachten seien.“ Baumgarten erzählt dann weiter, wie er in früherer Zeit bei einflussreichen Männern über dieses traurige Unwesen geklagt habe, dass er aber keine Teilnahme, kaum Gehör gefunden habe: so sei ihm nur sein persönlicher Einfluss geblieben. Nach dem Erscheinen des Erachtens versicherten seine Zuhörer haufenweise, dass sie ihn darin gar nicht wiedererkannt hätten; Baumgarten musste ihre Entrüstung über diesen Angriff zügeln. Was will man mit diesen anfangen? will man ihnen den Eingang ins Amt sperren? Wird man denen, welche schon im Amte stehen, gleich Baumgarten den Mund schließen? Wird man die minder Starken zwingen, ihre Subjektivität aufzugeben und sich der Autorität und Objektivität zu unterwerfen?

Wenn Baumgarten dann nachweist, dass der Landtag in früherer und in jüngster Zeit seine Teilnahme für die Landeskirche ausgesprochen habe, dass es zu seinen Gerechtsamen gehöre, Kirchensachen in sein Bedenken zu nehmen, wenn er die Hoffnung hinzufügt, dass er diese Angelegenheit zur seinigen mache, und nicht zweifelt, dass das Urteil seiner Gegner vernichtet werden wird: so ist zu wünschen, dass seine freudige Zuversicht nicht zur Illusion werde, obwohl eine Enttäuschung, besonders jetzt beim Wechsel unseres Ministeriums, gewiss keine fernliegende Unmöglichkeit ist. Baumgarten müsste sich dann dabei beruhigen, dass im übrigen Deutschland der Schrei der Entrüstung über das Verfahren wider ihn von Land zu Land widerhallt, dass in einem deutlichen Beispiele die Willensrichtungen einer herrschenden Partei sich unverhüllt an den Tag legen, dass manche zum Nachdenken, andere zur Behutsamkeit geweckt werben, und dass vielleicht der Spruch, der über seine Wissenschaft und seinen Charakter das Todesurteil fällt, zum letzten male gehört worden ist.

Rostock, Universität

Rostock, Universität

Mirow, Schlosskirche (Johanniter-Kirche)

Mirow, Schlosskirche (Johanniter-Kirche)

Moisall, Dorfkirche

Moisall, Dorfkirche

Neustadt-Glewe, Marienkirche

Neustadt-Glewe, Marienkirche

Penzlin, St. Marien im Winter

Penzlin, St. Marien im Winter

Proseken, Dorfkirche

Proseken, Dorfkirche

Röbel, Marienkirchturm

Röbel, Marienkirchturm

Röbel, Marienkirche

Röbel, Marienkirche

Röbel, Nikolaikirche

Röbel, Nikolaikirche

Tessin, Stadtkirche

Tessin, Stadtkirche

Schwaan, St. Paulus

Schwaan, St. Paulus

Wesenberg, Gotische Kirche

Wesenberg, Gotische Kirche

Wismar, Turm der Marienkirche

Wismar, Turm der Marienkirche

Wittenburg, Kirche

Wittenburg, Kirche

Wittenburg, St. Bartholomäus

Wittenburg, St. Bartholomäus

Woldegk, St. Petri

Woldegk, St. Petri

Zernin, Kirche

Zernin, Kirche

Bützow - Das Innere der Kirche

Bützow - Das Innere der Kirche

Dargun - Kirche um 1800

Dargun - Kirche um 1800

Doberan - Kapelle in Althof

Doberan - Kapelle in Althof

Doberan - Das Münster um 1800

Doberan - Das Münster um 1800

Gadebuch - Die Kirche um 1800

Gadebuch - Die Kirche um 1800

Neubrandenburg - Die Marienkirche um 1800

Neubrandenburg - Die Marienkirche um 1800

Neubradenburg - St. Georgen-Kapelle

Neubradenburg - St. Georgen-Kapelle

Ratzeburg - Der Dom um 1800

Ratzeburg - Der Dom um 1800

Wismar - Die Georgenkirche um 1800

Wismar - Die Georgenkirche um 1800

Wismar - Die Marienkirche um 1800

Wismar - Die Marienkirche um 1800

Wismar - Die Nicolai-Kirche um 1800

Wismar - Die Nicolai-Kirche um 1800