Kann durch Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lage, die Unzufriedenheit der arbeitenden Massen, der Auswanderung und dem Arbeitermangel in Mecklenburg vorgebeugt werden? 1872

Aus: Bericht ... über die Verhältnisse der ländlichen Arbeiterklassen über Auswanderung und Arbeitermangel in Mecklenburg
Autor: Kommissionsbericht von Graf Bassewitz auf Wesselsdorf, Erscheinungsjahr: 1873
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Landesgeschichte, Wirtschaftsverhältnisse, Arbeiterklasse, Landarbeiter, Sozialgeschichte, Auswanderung, Arbeitskräftemange, Lage der arbeitenden Klasse, Lohn, Einkommen, Lebenshaltungskosten, Besitzverhältnisse
So verschieden die Gründe waren, welche für die bereitsgenannten Missstände angeführt wurden, so verschieden sind auch die zu ihrer Abhilfe vorgeschlagenen Wege. Fast alle jedoch laufen auf das eine Ziel hinaus: Förderung des geistigen und leiblichen Wohls der Arbeiter, sei es durch Maßregeln, welche ihn religiös und sittlich heben, sei es durch Einrichtungen, welche ihm eine den Zeitverhältnissen angemessene Verwertung seiner Arbeitskraft gestatten.

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Mit Recht weist daher Graf Schlieffen darauf hin, dass, wenn auch Arbeitszeit, Lohnsatz und Lohnart die Kardinalpunkte seien, um welche jederzeit die Arbeiterfrage sich gedreht habe, wir bei alledem in dem Bewusstsein, Christen zu sein und nicht nur zu heißen, neben dem leiblichen Wohle unserer Arbeiter auch deren geistiges nicht vergessen dürften. Das uns anvertraute Gut sei nur ein Darlehn, das wir auch im Interesse unserer Mitmenschen zu verwenden hätten. Wir müssten daher nicht nur vielleicht eine zeitgemäße Erhöhung des Tagelohnes eintreten lassen, sondern wir müssten auch dafür Sorge tragen, dass den Arbeitern gesunde Wohnungen, den Alten, Witwen und Waisen Versorgung, den Schulen Sorgfalt gewährt werde.

Referent Graf Bassewitz schließt sich dem vollständig an, er hofft durch Förderung des geistigen und leiblichen Wohls der Arbeiter den Zeitgeist in gesundere Bahnen zu lenken und durch Hebung des kirchlichen Gefühls, durch besseren Schulunterricht und durch Ermöglichung eines behaglicheren Familienlebens dem Arbeiter ein höheres, ein sittlicheres Streben beizubringen.
Die übrigen Herren, welche diese Frage noch behandelt, wenden sich vor Allem der Lohnfrage zu und suchen meistens durch eine Abänderung hierin den bestehenden Missständen vorzubeugen.

Namentlich Herr Pogge-Gevezin und Herr Pogge-Blankenhof haben diesen Gegenstand eingehender behandelt und gelangen zu dem Schluss, dass in Anbetracht der Zeitverhältnisse eine Vermehrung der Einnahmen und des Verdienstes der Arbeiter, namentlich eine Vermehrung des baren Geldlohnes gegenüber den Naturalemolumenten wohl gerechtfertigt und zweckmäßig sei. Sie sind jedoch der Ansicht, dass, weil je höher der Lohn, desto eher der Arbeiter auswandere, diese Besserstellung nur in der Art gewährt werden dürfe, dass sie das Interesse des Arbeiters mit dem des Arbeitgebers verknüpfe und zugleich den Ersteren für längere Zeit an den Letzteren binde. Eine Lösung dieses Prinzips finden sie in der Einführung von Prämien oder Tantiemen, welche dem fleißigen und ordentlichen Arbeiter jährlich bewilligt, aber erst nach einer längeren Reihe von Jahren als Altersversorgung oder dergleichen zur Auszahlung kommen würden.

Herr Pogge-Blankenhof geht noch näher auf die Erörterung dieser Frage ein und ist der Ansicht, dass diese Summe derartig beschaffen sein müsse, dass sie nach einer Reihe von Jahren, wenn sie erhoben werden dürfe, ein entsprechend kleines Vermögen bilde, dass sie aber, wenn der Betreffende vorher abgehe, ohne Weiteres verfalle. Hierdurch hofft er, dem Arbeiter einen Anreiz zu schaffen, welcher möglicher Weise der Auswanderung entgegenwirke. Er empfiehlt zugleich aber auch, solche Prämien etc. nicht etwa gleichmäßig auf alle Familien, sondern etwa nach Verhältnis der aus ihnen geleisteten Arbeitstage zu verteilen.

Ferner empfiehlt er sowohl, wie auch Herr Pogge-Gevezin und Graf Schlieffen die Entfernung derjenigen Zustände, welche bei dem Arbeiter das Gefühl des Druckes hervorrufen, und die Herbeiführung solcher Einrichtungen, welche ihm eine ungebundenere und freiere Stellung gewähren, also z. B. die Wahl, ob er als Tagelöhner mit Hofgänger und vollen Emolumenten oder als freier Arbeiter ohne Hofgänger und Emolumente weiter dienen will. In letzterem Falle hätte er sich über die etwaigen Emolumente mit dem Arbeitgeber gütlich zu einigen und würde dann dasjenige, was er nicht in Anspruch nehme, für sich ersparen. Schon die Freiheit der Wahl, sagt Herr Pogge-Blankenhof, würde ihn mit dem gewählten Verhältnis zufrieden machen.

Wenn Herr Fischer der Ansicht ist, dass eine Einräumung von gewissen Gemeinderechten vielleicht dem Arbeiter mehr Liebe und Anhänglichkeit an seine Heimat verschaffe, so glaubt Herr Pogge-Gevezin, dass eine solche Maßregel doch nur in dem Falle zweckentsprechend sei, wenn die Ausübung eines Gemeinderechts auch zugleich mit einer Einnahme verbunden würde.

Eine weitere Maßregel, welche die Herren Fischer, Lemcke, Burchard, Pogge-Gevezin, Graf Bassewitz und Pogge-Blankenhof in Vorschlag bringen und von welcher sie sich den meisten Erfolg versprechen, ist die Schaffung von kleinem Grundbesitz.

Über die Mittel und Wege jedoch, wie dies zu geschehen habe, gehen die Ansichten auseinander.
Einige Herren sind der Ansicht, dass eine solche Maßregel nur durch die Gesetzgebung möglich sei, während andere die Hilfe der Regierung nur insofern beanspruchen, als es sich darum handelt, etwaige Hindernisse aus dem Wege zu räumen.

Arbeitspause für Mensch und Tier

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Mittagstisch auf dem Bauernhof

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Mittagspause bei der Feldarbeit

Mittagspause bei der Feldarbeit

Bauerntanz

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