II. Die Hanse und das Ausland von 1377-1418. 1. Die Hanse und England.

Aus: Die Blütezeit der deutschen Hanse. Band 1
Autor: Daenell, Ernst Robert Dr. (1872-1921) deutscher Historiker und Hochschullehrer, Erscheinungsjahr: 1905
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Hansebund, Hansa, Hansetag, Mittelalter, Bürgerstand, Koggen, Handel, Städtewesen, Bürgerleben,
Der gemeinschaftliche Besitz der Gildhalle der Deutschen zu London und der dieser verliehenen Privilegien bildete den Mittelpunkt und die Grundlage des deutschen Verkehrs in England. Die Sorge für die Bewachung und Instandhaltung des Bischofstors, eines der wichtigsten Stadttore, oblag seit 1282 den Mitgliedern des Kontors, so dass sie den dritten Teil der Kosten und der erforderlichen Mannschaften übernahmen und den oberen Teil des Tors zugewiesen erhielten, ein Zeichen des Vertrauens zu den stamm- verwandten Händlern. An der Spitze des Kontors standen zwei Älterleute; der eine von ihnen, der die Verwaltung des Kontors, die Verbindung mit der Heimat zu ordnen und zu leiten hatte, wurde natürlich von den Kaufleuten selbst aus ihrer Mitte gewählt. Der andere, der auch einmal als „des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant" bezeichnet wird, also allen hansischen Niederlassungen, der ganzen hansischen Kaufmannschaft in England vorstand, musste dagegen ein Engländer sein, und zwar Mitglied der Stadtbehörde von London. Aber auch er wurde von den hansischen Kaufleuten für die Stellung gewählt.*) Entweder wurde er aus den Aldermen der Stadt genommen, anscheinend häufig war es der Londoner Mayor selbst, der von ihnen bevorzugt wurde, so um 1344 der Mayor John Hamond, 1381 der Mayor Ritter William Walworth. Das war eine große Gunst für die hansischen Kaufleute. Eine so einflussreiche Persönlichkeit nicht

*) Hans. UB. IV n. 709 u. Anm. 2, anders Kunze i. Hans. Gesch. Qu. VI S. XXXIII, vgl. Lappenberg, urk. Gesch. d. hans. Stalhofs zu London, 1851, S. 19.

nur innerhalb der Stadt selbst, sondern auch wohl in der Landesregierung, konnte die Wünsche der Deutschen mit Erfolg durchsetzen oder doch befürworten. Seine Tätigkeit und seine Bedeutung für die Hanse beruhten in der Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen England gegenüber. Mit seinem Amte wurde das eines Justiziars, eines besonderen Handelsrichters für die Streitigkeiten der hansischen Kaufleute in England mit Engländern und andern Fremden über Schuldfragen u. a. verbunden, eine Institution, die ihnen durch das Privileg von 1303 zugestanden worden war. Unter den deutschen Kaufleuten standen im Verkehr nach England und London an erster Stelle die Kölner und unter Führung Kölns die Kaufleute vom Niederrhein und aus Westfalen, namentlich aus Dortmund. Die Kölner Kaufleute versorgten direkt und indirekt, soweit dies nicht durch die Engländer selbst und hansische Händler von der westfranzösischen Küste her geschah, das Land mit Wein. Sie waren lange Zeit die alleinigen Inhaber der Gildhalle gewesen, ehe im Jahre 1282 ihre Hanse in London sich mit der Kaufmannschaft der östlichen Hansestädte zu einer Einheit verschmolzen hatte.

Die Kaufleute von Hamburg und den Ostseestädten hatten bei der Anknüpfung ihrer Verkehrsbeziehungen zu England zunächst Fuß gefasst in den Häfen an der Ostküste des Landes, in Newcastle, Scarborough, Colchester, Southampton, Sandwich, Falmouth, in Plymouth und Bristol. Sie hatten in York, Ipswich, Hüll, Norwich und Yarmouth, auch in Bristol, besonders aber in Lynn und Boston Niederlassungen mit eignen Älterleuten begründet, die nachmals nach der Vereinigung dieser Ostseehansen mit der Kölner Hanse zu London 1282 unter die Oberleitung des Londoner Kontors getreten waren, das dadurch zur Zentrale des hansischen Handels mit England wurde. Die Niederlassung zu Boston unterhielt einen sehr lebhaften Verkehr mit dem hansischen Kontor im norwegischen Bergen. Während wir von Lynn wissen, dass es für den Handel der Lübecker anfänglich der Hauptstützpunkt gewesen, vermögen wir einer spätem Äußerung der Zollbehörde von Yarmouth im Jahre 1416 zu entnehmen, dass dorthin die Hamburger einen sehr lebhaften Verkehr früher unterhalten hatten.

Jahrhundertelang hatte von allen Fremden in England gerade der deutsche Kaufmann in den besten Beziehungen zum englischen Volke gestanden. Dies änderte sich jedoch seit dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts.

Die Politik Eduards III. hatte die parlamentarische Gewalt überhaupt verstärkt, die letzte Entscheidung aber mehr und mehr hinübergleiten lassen an das Haus der Gemeinen und innerhalb dieses wieder an die Städte, allen voran an London. Die Forderungen Londons, die auf Wiederherstellung der Handelsvorrechte der Eingeborenen vor den Fremden abzielten, musste der König 1376 bewilligen, nur die Kaufleute der deutschen Hanse nahm er davon aus. Am 6. November 1377 bestätigte der junge Richard II. die hansischen Privilegien, aber noch im selben Monat hob unter dem Einflüsse eines Antrages der Stadt London das Parlament die hansischen Freibriefe auf. Eine Bittschrift der englischen Kaufmannschaft an den König, dass die Hansen angehalten werden sollten, sich wegen der gegen sie vorgebrachten Beschwerden zu verantworten, verfehlte somit ihre Wirkung nicht. So wurde den Hansen von der englischen Kaufmannschaft zum ersten Male der Fehdehandschuh hingeworfen. Der englische Handelsstand, dem mit der vermehrten politischen Bedeutung auch das Selbstgefühl wuchs, begann nachdrücklich und planmäßig darnach zu streben, sich zum Herrn im eigenen Hause zu machen, den Außenhandel seines Landes in seine Hände zu bringen. Auch der hansische Kaufmann ward nun als ein Bedrücker und Aussauger, wie der venetianische, angesehen, der beseitigt werden musste, wenn England zu wirtschaftlicher Selbständigkeit gelangen wollte. Jedoch zu dieser Anfechtung der überlieferten Stellung des hansischen Kaufmanns in England gesellten sich schnell auch Ansprüche der englischen Kaufmannschaft auf Zugeständnisse für ihren Handel und Verkehr in den Hansestädten und den hansischen Gebieten, die den hansischen Privilegien in England entsprächen. Aus diesen Grundzügen heraus erwuchs der hansisch-englische Interessengegensatz, der zwar zeit- weise beschwichtigt, aber nie wieder beigelegt werden konnte, der durch Seeräubereien und die Herausforderungen einzelner wohl an Erbitterung zunehmen, sogar zum offenen Kriege führen konnte, aber immer aus den tiefsten inneren Bedürfnissen zweier tatkräftiger und leistungsfähiger Völker die belebende Nahrung schöpfte.

Den Krieg gegen Dänemark und Norwegen 1367—70 hatten die konföderierten Städte alsbald verwertet, um die Konkurrenz aller Fremden an den beiden Hauptverkehrsplätzen des Nordens, in Bergen und auf Schonen, zu beseitigen. Nach dem Friedensschlüsse setzten sie diese Politik, anderthalb Jahrzehnte lang auf den Besitz der vier schonischen Schlösser gestützt, so erfolgreich fort, dass in wenigen Jahrzehnten die nichthansischen Händler, Schotten, Wallonen, Flamen, Engländer und andere, teils den Verkehr nach dem Norden überhaupt eingestellt hatten, teils mit Mühe, wie die Engländer, dessen Reste verteidigten. Aber die Engländer wichen nicht ohne Widerstand, und im Parlament fanden sie Unterstützung. Schon im März 1371 ersuchte das Haus der Gemeinen den König um Maßregeln gegen die Bedrückungen der englischen Kaufleute durch die Hansen der Ostsee, die Osterlinge, beim Heringshandel auf Schonen. Aber König Eduard III. unternahm nichts gegen die Hansen. Erst als durch seinen Tod die Hanse ihren alten, starken Rückhalt am Königtum verlor, führten die heftigen Anklagen Londons, die sich nicht allein auf die Beeinträchtigung in Schonen bezogen, zur Aufhebung der hansischen Privilegien und zur Untersuchung der englischen Beschwerden.

Auch im hansischen Osten entzündete sich der Streit beider Mächte. Bisher war der nichthansische Verkehr in hansischen Häfen so unbedeutend gewesen, dass die Notwendigkeit, den Verkehr ihrer Untertanen daselbst zu sichern, noch an keine auswärtige Macht herangetreten war. Diese Geringfügigkeit der fremden Konkurrenz hatte es mit sich gebracht, dass die fremden nichthansischen Händler in den Hansestädten, die von ihnen besucht wurden, nicht schlechter gestellt waren, als die fremden hansischen Kaufleute.*) Da kam nun der nationale Aufschwung in England, das Emporwachsen der englischen Tuchindustrie, deren Förderung sich König Eduard III. in hervorragendem Maße angelegen sein ließ; erzeugte doch gerade sein Land die von den Fabrikanten unter allen Arten am höchsten geschätzte Wolle. Schon um die Mitte des 14. Jahrhunderts griff das dadurch in erster Linie sich bedroht fühlende Flandern zu Sperrmaßregeln gegen die englischen Tuche. Die Einfuhr derselben wurde verboten, mit hohen Geldstrafen und Konfiskation bedroht; nur den hansischen Kaufleuten blieb es gestattet, sie in das Zwijn einzuführen, jedoch unter der Bedingung, dass sie dieselben nur in andere Schiffe umluden und wieder ausführten. Mit überraschender Schnelligkeit begann das Tuch das Fundament des englischen Exports zu werden und sich Absatzmärkte im Auslande zu suchen. An der Hand dieser heimischen Industrie richtete sich der englische Handelsstand auf neuen Grundlagen empor, mit neuen in die Ferne reichenden Zielen. Merchant Adventurers, wagende Kaufleute, wurden die Pioniere des englischen Exporthandels. Durch billigere und reellere Lieferungen, als die Hansen leisteten, erklärten sie, die Heimat mit dem Notwendigen versorgen zu wollen. Im Ostseegebiet suchten sie ein großes Absatzfeld für ihre Tuche zu gewinnen. Häufiger wurde nun ihr Erscheinen in den Hansestädten der Ostseeküste, auch Schotten nahmen an diesem Handel lebhaften Anteil. Ganz besonders bedeutsam aber wurden schnell die Umsätze mit dem Ordenslande Preußen. Die preußischen Exportgüter bestanden in den von Jahrzehnt zu Jahrzehnt reichlicher auf den Markt kommenden Schätzen der Weichselländer: Holzsorten zum englischen Schiffsbau, das berühmte Eibenholz für die Bögen der englischen Schützen, der unbesieglichen Stärke der englischen Heere; Teer, Pech, Holzasche; das preußische und polnische Getreide; Kupfer aus den Gruben der Karpathen, das seinen Weg über Krakau und Thorn nahm.**)

*) Vgl. den Ausspruch der hansischen Boten über den Vorzug der Nichtprivilegierung vor der Privilegierung, der Engländer in den Hansestädten vor den Hansen in England HR. 1. II n. 210 § 5, S. a.

**) Merkwürdigerweise übergeht der Libell S. 77 diese wesentlichsten Produkte in seiner Angabe der Einfuhr aus Preußen, während er sie kurz zuvor als Einfuhr nach Flandern anführt, vgl. Koppmann i. Haus. Gesch. Ell. 1883 S. 114.


In Elbing wie in Danzig, das nach der Mitte des 14. Jahrhunderts an Reichtum und Handel und politischem Einflüsse schnell über die andern Ordensstädte hinauswuchs, waren die Engländer als Gäste willkommen gewesen. Wohnung und Geschäftsräume mieteten sie bei angesehenen Bürgern; unter deren Schutze und Vermittlung betrieben sie ihre Geschäfte, ähnlich wie die Hansen selbst in Brügge. Je zahlreicher sie aber eindrangen, um so unbequemer wurden sie empfunden. In den siebziger Jahren wurde ihnen in Preußen der Detailhandel an Tuch wieder verboten, nur in ganzen Laken, wie sie es einführten, sollten sie es an die Einheimischen verkaufen dürfen. Auch der Handel außerhalb der Städte und der direkte Verkehr mit andern Fremden wurde ihnen untersagt. Schon 1370 war Stralsund mit den gleichen Verboten gegen Engländer und Schotten vorgegangen. Aber noch andere Mittel versuchten die Städte, um den englischen Verkehr nach dem Osten zu lähmen. Sie verboten die Befrachtung hansischer Schiffe durch Engländer von und nach Hansestädten, die Befrachtung englischer durch Hansen, die Verfrachtung hansischer Güter zusammen mit englischen in dasselbe Schiff. Solche Maßregeln konnten aber nur Erfolg verheißen, solange der Verfall der englischen Schifffahrt, der unter Eduards III. Regierung sich vollzogen hatte, andauerte. Diese Erkenntnis fehlte auch den Engländern selbst nicht. Vielleicht unter dem Einfluss jener hansischen Bestrebungen verordnete die englische Regierung 1381, dass Engländer ihre Waren bei Strafe der Konfiskation nur in englische Schiffe verfrachten dürften. An solchen aber fehlte es. Die Verordnung musste schon im nächsten Parlament auf Bitte der englischen Kaufleute selber zurückgezogen werden. Dieser erste Versuch einer Navigationsakte hatte zu viel vom Volke verlangt.

Auch in England selbst loderte die Erbitterung gegen die Hansen in Hass empor, namentlich in London. Aber die schnelle Steigerung aller Warenpreise, die der Beschränkung der Handelstätigkeit der Fremden in England folgte, bewies ebenfalls, dass der englische Handelsstand sein augenblickliches Können weit überschätzt hatte. Das Oktoberparlament 1378 schon raffte sich den Gemeinen gegenüber auf und machte die beschränkenden Maßregeln zum größten Teile rückgängig angesichts des großen Nutzens, den der Verkehr der Fremden dem ganzen Königreiche bringe. Unter dem Einflüsse derselben Anschauungen in englischen Regierungskreisen kam es auch zur Beilegung des Zerwürfnisses mit den Hansen. Auch hier mussten die Ansprüche Londons weichen. Nur forderte die Regierung von der Hanse das unumwundene Zugeständnis, dass sie allezeit dem Verkehr der englischen Kaufleute in Schonen, Norwegen, in allen Städten und Gebieten der Hanse Förderung, Unterstützung, Sicherheit und Freiheit von neuen Auflagen beweisen werde. Aber diese sehr dehnbaren Ansprüche stießen auf den einmütigen Widerstand der hansischen Kaufleute und Städte. Eine hansische Gesandtschaft, Jakob Pleskow, Bürgermeister von Lübeck, und Johann Kordelitz, Ratsherr von Thorn, wurde im Herbst 1379 nach England geschickt. Sie erreichte, dass die englische Regierung sich zufrieden erklärte mit der Aufnahme einer ganz allgemein und unverfänglich gehaltenen Verpflichtung der Hanse in die Privilegien, dem englischen Handel bei sich gleiche Vergünstigungen und Behandlung zuteil werden zu lassen, wie der deutsche in England genieße. Darauf wurden am 23. September 1380 den deutschen Kaufleuten ihre bestätigten Privilegien nach Einfügung der Klausel wieder ausgehändigt.

In England wurden die Zollvorrechte der Hansen sofort wieder in Kraft gesetzt. Die Gemeinsamkeit englischer und hansischer Interessen Seeräubern gegenüber bewährte sich im Sunde. Die wiedergewonnene Fühlung beider Nationen äußerte sich aber auch schon 1381 in einem lebhaften Aufschwunge des englischen Handels nach den Ostseestädten, auch in Stralsund nach der Schilderung der dortigen Chronik. Am Gelland beim Dornbusch lagen die großen und tiefgehenden englischen Schiffe. Leichterschuten besorgten die Verbindung mit Stralsund, den Transport der Waren. Alle Straßen der Stadt waren voll englischen Gutes, die Lebendigkeit des Verkehrs war ganz bedeutend.*) Stralsund erfreute sich bei den Kaufleuten aller westlichen Nationen offenbar großer Beliebtheit, weil es so günstig direkt gegenüber Schonen und der Ausmündung des Sundes lag. Sein Fremdenverkehr übertraf daher auch wahrscheinlich den nach Preußen gerichteten an Alter. Sein Markt genoss um so höhere Wertschätzung, je unsicherer das Verhältnis Preußens zu England blieb.

Aber die Lage in England selbst bot für die Dauer friedlicher Beziehungen zur Hanse keine Gewähr. Unerhört stieg die Geldverlegenheit der Regierung. Kurzatmige Rüstungen gegen seemächtige Feinde wie die Franzosen und mehr noch die Spanier, zu Lande auch gegen die Schotten verzehrten enorme Summen und fruchteten nichts. Die Staatsflotten vermochten das Meer nicht zu behaupten, reiche Privatleute, wie der Londoner Kaufmann John Philipot, mussten das Beste tun, um die Aussendung von Kriegsschiffen, die Aufbringung von Transportflotten zu ermöglichen.**) Unter solchen Umständen band sich die Regierung auch nicht an die Beobachtung der hansischen Abgabeprivilegien. Den hansischen Kaufleuten wurde 1382 die Subsidie in Gestalt eines Pfundgeldes von sechs Pfennigen vom £ Sterling des Wertes der Waren abgefordert, 1386 wurde es auf zwölf Pfennige erhöht.***) London beeinträchtigte aufs neue den Platzhandel des deutschen Kaufmanns. Eine englische Kriegsflotte plünderte im Mai 1385 im Hafen von Brügge, dem Zwijn, preußische, kampener und andere Schiffe, wobei auch der Ordenshandel bedeutende Verluste erlitt. Die Klagen der geschädigten Preußen wurden in England abgewiesen durch die herausfordernde Frage: „was durfit ir vil clagen? ir habit Engilschen gutes genug in Prusen, do mogit ir vor eynen phenning czwene nemen." Die Folge war, dass der Ordensstaat die Beziehungen zu England abbrach. Die englischen Kaufleute wandten sich nach Stralsund, wo die nach Flandern verkehrenden einheimischen Tuchhändler ihr Erscheinen keineswegs gern sahen.

*) Stralsunder Chroniken, hg. von Mohnike und Zober, S. 163 f.

**) Vgl. über diesen Mann Script, rer. Brittan. 28. 1. I S. 370, 377, 435, n S. 71 u. ff. (Chronik des Th. Walsingham). Er hätte in der Aufzählung bedeutender englischer Kaufleute bei Schanz I S. 328 nicht unerwähnt bleiben dürfen.

***) Hans. UB. IV n. 753, 761, 762. Nur die Einfuhr des schonischen Herings wurde bis auf weiteres davon ausgenommen, n. 759; vgl. HR. 1. VIII n. 909, 913, 921. Hans. Gesch. Qu. VI S. 167 Anm. 2.


Als aber die wendischen Städte und Hamburg sich ebenfalls über ein energisches Vorgehen gegen England schlüssig wurden und im Juni 1388 die in Stralsund lagernden englischen Güter arrestierten, antwortete England allerdings mit derselben Maßregel, verbot auch noch besonders den Verkehr nach Schonen und den Ostseehäfen, aber schwer empfand es alsbald den Abbruch eines unentbehrlichen Verkehrs. Schon im August traf eine englische Gesandtschaft in Marienburg ein. Sie bestand aus den gewiegtesten und der Handelsverhältnisse im Osten kundigsten Männern, dem Londoner Bürger Walter Sibile und dem Yorker Thomas Graa, hervorragenden Mitgliedern des Parlaments, und dem Londoner Kaufmann John Bebys, der ihnen als Sachverständiger beigegeben war. Es war nicht unrichtig, wenn ein Thorner Ratsherr damals meinte, die Beobachtung der hansischen Privilegien in England hänge ab vom Verhältnis Preußens zu England. Nach dreiwöchigen Verhandlungen kam am 21. August 1388 ein Vertrag zustande, der die gegenseitigen Arreste aufhob, die geschädigten Kaufleute mit ihren Forderungen auf den Rechtsweg verwies und den Engländern Verkehrsfreiheit in allen Häfen und im Binnenlande Preußens mit jedermann einräumte, jedoch nach der „landesüblichen Gewohnheit". Es war ein Vertrag, der der englischen Diplomatie Ehre machte. Anfang September folgte der Abschluss mit Lübeck, Hamburg, Rostock und Wismar. Auch zu ihnen wurde das alte Verhältnis wieder hergestellt. Mit Stralsund aber kam es zu keiner Verständigung, auch nicht 1390, als Sibile und Bebys aufs neue zu Verhandlungen mit dieser Stadt bevollmächtigt waren.

Überblickt man das Ergebnis dieses Ringens, so wird man sagen müssen, dass die wendischen und preußischen Städte auf eine Politik Verzicht leisteten, die auf Einschränkung des englischen Handels nach und in den Ostseehäfen ausgegangen war.

Das Gefühl, dass man Neuerrungenes gegen eine nur augenblicklich überflügelte Politik der Hanse gemeinsam zu schützen habe, ward denn auch schnell wirksam unter den Merchant Adventurers. Die nach Schonen, Preußen, Stralsund usw. verkehrenden organisierten sich 1390 genossenschaftlich fester, setzten sich einen Ältermann zu schneller Behandlung von Rechtsfragen und Streitigkeiten innerhalb der Genossenschaft wie zwischen englischen und deutschen Kaufleuten, überhaupt zur Vertretung ihrer Rechte dem Auslande gegenüber. Ihre Wahl fiel auf den schon mehrfach genannten John Bebys. König Richard II. bestätigte ihn 1391 in seiner Würde, ordnete seine Amtsbefugnisse und eine jährliche Neuwahl für den Posten an. Sein Sitz war entsprechend der Bedeutung dieses Platzes für den englischen Ostseeverkehr Danzig, wo der Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein 1388 den Engländern ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und sich genossenschaftlich zu organisieren gestattet hatte.

Der Aufschwung des englischen Handels nach den Verträgen von 1388 war namentlich in Danzig ganz bedeutend, und umfangreich waren die hier ihm stillschweigend gewährten Freiheiten, Insbesondere die Kaufleute von Lynn scheinen in dieser Periode in der Ostsee wie in Norwegen die rührigsten Vorkämpfer des englischen Handels gewesen zu sein. Es war ein günstiger Umstand für England, dass erst in den Jahren 1390 und 1391 eine schreckliche Hungersnot das Inselreich heimsuchte. Ungehemmt konnten die preußischen Ernteüberschüsse den Weg nach England nehmen. Der Mayor von London sorgte noch ganz besonders für Regelmäßigkeit in den überseeischen Zufuhren, anders wäre die Not unerträglich geworden. Dagegen war 1392 ein gutes Getreidejahr. Vorausgegangen war 1389 eine große Teuerung in den Ostseegebieten; da war sogar aus England — „desglich vor ny was gehört", wie ein Zeitgenosse in einer preußischen Chronik berichtete — eine Schiffsladung Weizen nach Danzig gebracht, auch nach Wismar waren von englischen Kaufleuten je 1.000 Quarter Getreide und Malz eingeführt worden.

Die Tuchausfuhr aus englischen Häfen zeigt für die dem Friedensschlüsse folgenden nächsten Jahre, während welcher überdies die Beziehungen der Hanse zu Flandern durch eine neue Handelssperre unterbrochen waren, bis zur Wiederanknüpfung des hansischen Verkehrs mit Flandern bedeutend gestiegene Ziffern.

In dem Drange nach Ausbreitung und Steigerung der Tätigkeit, den der allgemeine Aufschwung des Volkslebens und Nationalgefühls in England auch dem Handelsstande und der Schifffahrt mitteilten, war der Gegensatz zwischen England und der Hanse fortan nicht minder fest begründet, als in den Ansprüchen der Hanse auf buchstäbliche Erfüllung der den Ihren in England verbrieften Zoll- und Verkehrsfreiheiten. Die Kriege Englands mochten oft und für lange Zeit reiche Volkskräfte von den natürlichen Bahnen ihrer Wirksamkeit mit unheilvollen Folgen ablenken, — die Grundrichtungen des Strebens beider Völker, die einander bekämpften, standen fest.

Der Vertrag von 1388 erzeugte schnell die Wirkungen, die man von seinen Bestimmungen erwarten konnte. Das Zuströmen der Engländer in die Hansestädte und ihre Ansprüche machten sich bald in unbequemster Weise fühlbar. Der hansische Handel in England dagegen blieb Zollanforderungen unterworfen, die seinen Privilegien widerstritten, nämlich außer der rechtmäßigen Kustume von drei Pfennigen vom £ des Wertes dem 1386 eingeführten Zuschlagspfundgelde von zwölf Pfennigen. Die Zahlung weiterer Abgaben gelang dem Kontor abzuwenden. Ein preußischer Vorschlag an die Hansestädte 1392, eine dem englischen Überzoll entsprechende Abgabe den Engländern aufzuerlegen, wurde nicht weiter verfolgt. Verwendungsschreiben des Hochmeisters und der Hansestädte an den König, das Parlament, die großen Städte Englands wegen des Zolls waren wirkungslos. Im Sommer 1394 sprach sich das Londoner Kontor gegen den Hansetag dahin aus: „uns dunked, dat se nicht vele bi juwe breve setten." Erst im Juli 1397 rafften sich die preußischen Städte auf, verboten den hansischen Kaufleuten den Ankauf englischer Tuche außerhalb Englands, Am 22. Februar 1398 kündigte der Hochmeister Konrad von Jungingen dem englischen Könige den Marienburger Vertrag. Binnen Jahresfrist sollten die preußischen und englischen Kaufleute in ihre Heimat zurückgekehrt sein.

Die übrigen Hansestädte wurden hierdurch in ihrem Verhältnisse zu England nicht berührt. Es muss anerkannt werden, dass die englische Regierung sich bemühte, den hansischen Kaufleuten den Schutz ihrer Privilegien bei Strandraub und Seeraub ihrer Untertanen zuteil werden zu lassen. Als sie sich Anfang 1398 vom Unterhause eine neue Steuer bewilligen ließ, verbot der König ausdrücklich, unter Bezugnahme auf jene Privilegien, sie den Hansen abzuverlangen. Als König Richard II. 1399 den Thron verlor und Heinrich von Lancaster, der 1390 zur Heidenfahrt im preußischen Ordenslande gewesen war, die Krone nahm, bestätigte er am 24. Oktober 1399 nach einer Petition der hansischen Kaufleute beim Parlament ihre Privilegien. Er knüpfte aber die Nutzung derselben an den Fortbestand der von den Engländern in den Hansestädten erworbenen Zugeständnisse und an die Beobachtung der oft von der Regierung gestellten Forderung, dass die Hanse keine Nichthansen an ihren Privilegien teilnehmen lasse. Und er verlangte des weitern, dass die Ostseestädte und der Hochmeister bis zum 24. Juni 1400 eine Gesandtschaft nach England schickten, um die den Engländern durch die Vitalienbrüder Rostocks und Wismars, durch die Arreste Stralsunds und das Handelsverbot des Ordens zugefügten Schädigungen zu verantworten.*) Aber die Sicherung seines mangelhaften Thronanrechts und der Fortgang der äußern Kriege nahmen des Königs Aufmerksamkeit lange Zeit vollständig in Anspruch. Die geforderte Gesandtschaft erschien natürlich nicht in England.

In Preußen aber scheute man sich, das erlassene Handelsverbot in vollem Umfange wirksam werden zu lassen, man beschränkte den Handelsbetrieb der Engländer, aber aus dem Lande wies man sie nicht. Selbst die Vergewaltigung zweier livländischer Schiffe auf der Fahrt von Livland nach Brügge durch Engländer, wobei 28 Kaufleute und über 100 Matrosen aus Livland getötet wurden, im Jahre 1402 und die Wegnahme verschiedener preußischer Schiffe rief in Preußen nur Drohungen hervor. Eine preußische Gesandtschaft nach London hatte gar keinen Erfolg.**) Da raffte sich endlich der Orden auf. Lähmend hatte bisher der Wille zum Frieden, den die wendischen Städte zur Schau trugen, auf die preußischen eingewirkt. Ohne ihre Hilfe, ohne eine Sperrung der ganzen Ostsee war jedes Vorgehen Preußens wirkungslos. Den Orden aber hatten politische Rücksichten, die Besorgnis vor einer Verbindung zwischen der dänisch-nordischen und der englischen Macht, bisher zurückgehalten. Diese war mit der Verständigung über die Verheiratung des dänischen Thronerben Erich von Pommern mit Heinrichs Tochter Philippa nun doch ebenso wie der Ausbruch des offenen Kampfs zwischen Königin Margrethe und dem Orden um den Besitz Gotlands eingetreten.

*) Hans. UB. V n. 386, 387, 391. — Wegen der Schäden durch die Vitalienbrüder — über ihren Zusammenhang vgl. im ersten Buch, II 4. Kp. — und der daraus von den Engländern gegen Lübeck und Stralsund ebenfalls hergeleiteten Schadenersatzansprüche vgl. Daenell, Hanse S. 164 und Anm. 2, dazu jetzt Hans. UB. V n. 182, 384. Zu den Schädigungen durch die Auslieger vgl. auch die englischen Klagen Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 19 — 23.

**) Koppmann i. Hans. Gesch. Bll. 1883 S. 124 ff., Hirsch, Danzig S. 101 f. — HR. 1. Vin n. 133, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317, HR. 1. V n. 440 § 1—19, über ein beraubtes Stettiner Schiff, das aus dem biskayischen Busen für preußische Rechnung Salz geholt, vgl. Hans. UB. V n. 582, 606, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 § 19, HR. 1. V n. 159.


Im Juni 1404 verbot der Orden die Einfuhr englischen Tuchs, die Ausfuhr von Bogenholz, Pech und Teer, bis zum 29. September gab er den Engländern Frist, sein Land zu räumen. Aber unbekümmert erneute Heinrich IV. den Erlass seines Vorgängers über die Organisation seiner wagenden Kaufleute im Ostseegebiete und ersuchte, wenn gleich vergeblich, den Hochmeister um die Aufhebung des Verkehrsverbots.

Dagegen schien Preußen endlich auch an den andern Hansestädten den erhofften Bundesgenossen zu finden. Die wendischen Städte, Hamburg und Bremen kamen in Bewegung, seit sich von 1402 ab von Jahr zu Jahr die Schädigungen der Ihrigen mehrten. Am 5. März 1405 beschloss zu Lübeck eine Versammlung der wendischen und preußischen Städte ein Verbot der Ausfuhr von Waldwaren, von Flachs, Leinwand und Osemund und ein Verbot des Handels mit englischem Tuch. Aufforderungen an Holland, Seeland, Flandern, Brabant, sich den hansischen Verfügungen anzuschließen, waren vergeblich. Die Niederlande scheuten sich, ihren Handel und ihre Tuchindustrie dadurch aufs Spiel zu setzen. Das vereinte Vorgehen der beiden hansischen Gruppen aber verfehlte seine Wirkung auf England nicht. Die begehrtesten Güter des Ostens waren nicht mehr zu erlangen, das Tuch fand in den Hansestädten und an der Ostsee keinen Absatz. Der Zwang der hansischen Maßregeln veranlasste schon im Mai 1405 die Abordnung einer englischen Gesandtschaft zu Verhandlungen in erster Linie mit dem Hochmeister, dann auch mit den Hansestädten. Es waren zu des Hochmeisters Genugtuung „gar namhaftige manne", die am 8. August 1405 in Marienburg eintrafen: der Ritter William Esturmy, der Kleriker Magister Johann Kyngton und der Londoner Bürger William Brampton, erstere beide erprobte Diplomaten, der letztere ein kaufmännischer Sachverständiger.

Vergeblich war es jetzt, dass Herzog Johann von Burgund, der 1404 seinem Vater Philipp gefolgt war, den Hansestädten ein Bündnis anbot, als eine englische Flotte ohne voraufgegangene Ankündigung von Feindseligkeiten seinen Hafen Sluys überfallen hatte. Dankend wurde vom Hochmeister auch ein Vermittlungsangebot der nordischen Königin Margrethe abgelehnt. Ohne auf die hansischen Genossinnen und das gemeinsame Verkehrsverbot Rücksicht zu nehmen, gab der Hochmeister schon am 10. August die Ausfuhr der verbotenen Waren, außer direkt nach England, wieder frei. Am 8. Oktober 1405 ward in Marienburg ein Vertrag abgeschlossen, der den Engländern den Verkehr nach Preußen im alten Umfange gestattete und die Erledigung der gegenseitigen Schadenersatzansprüche einem Tage zu Dordrecht am 1. Mai 1406 vorbehielt. Entrüstet gab das Brügger Kontor seinem Urteile über das bund-brüchige Verhalten Preußens Ausdruck: es sei ein Hohn auf die Hanse und geeignet, ihr ehrwürdiges Ansehen im Auslande sehr zu schwächen.

Mit verletzender Nichtachtung der Hansen schob der König die vereinbarte Tagfahrt von Termin zu Termin auf, wenn auch die hansischen Privilegien beobachtet wurden und der König einen Spezialgerichtshof für alle bei der Kanzlei einlaufenden Entschädigungsansprüche einsetzte. Angriffe auf livländische, preußische und lübische Schiffe blieben auch jetzt nicht aus, und in ihrer Erregtheit vergriffen sich gelegentlich hansische Seeleute an Engländern auf See.

Mit eindringlichen Worten lud Lübeck die Hansestädte zum Hansetage in seinen Mauern, der endlich wegen der englischen Frage eine Entscheidung treffen sollte, auf den 5. Mai 1407 ein: deshalb werde die Hanse vergewaltigt, weil die Städte so schlecht zusammenhalten, weil sie in ihrem Tun uneins seien, weil einer Stadt der anderen Schade nicht zu Herzen gehe; überall sei darum der Verlust der Privilegien, die vom Kaufmann und von den Städten mit so großen Kosten erworben seien, zu befürchten.

Aber der Hansetag zu Lübeck, der den stattlichen Besuch von 22 Städten, darunter Köln, Dortmund, Bremen, aufwies, beantwortete das erneute Bündnisangebot einer burgundischen Gesandtschaft mit dem Beschlüsse, keine Gewalt gegen England zu versuchen, sondern auf weitere Verhandlungen mit ihm einzugehen, und schlug England als Termin für solche den 1. August vor.

Im Haag wurden die Verhandlungen seit dem 31. August 1407 zwischen den Boten von Lübeck, Rostock, Wismar, Danzig, Riga, Dorpat, Hamburg und Köln, deren Wortführer der Lübecker Bürgermeister Heinrich Westhof war, und den englischen Abgesandten William Esturmy und Johann Kyngton geführt. Mit wenig Worten gleitet der in einer Wismarer Handschrift überlieferte Bericht über die Verhandlungen hinweg. Doch was er unausgesprochen ließ, das bezeugen die Vertragsentwürfe desto deutlicher, die nach fünf- bis sechswöchentlichen unerquicklichen Verhandlungen im Oktober zustande kamen. Die preußischen Städte erhielten auf ihre Forderung von über 25.000 Nobeln Schadenersatz zugebilligt ca. 9.000, die livländischen von 24.000 Nobeln 22.500, die andern Hansestädte, also vornehmlich die wendischen, von 32.000 Nobeln nur 1372! Umgekehrt sollten preußischerseits den Engländern 766 Nobeln gezahlt werden. Offenbar brachte man auf englischer Seite den Schaden, den man durch die mecklenburgischen Vitalienbrüder erlitten hatte, in Höhe von über 32.000 Nobeln den wendischen Städten in Anrechnung.

Die Hansestädte waren geschlagen durch Preußen und Engländer zusammen. Mit nichtigen Erörterungen suchten die preußischen Städte ihr unkameradschaftliches Verhalten gegen die andern zu rechtfertigen. Das rücksichtslose Vorgehen des Ordens entsprang zum Teil auch gewiss einer Erbitterung über die freundschaftliche Haltung der wendischen Städte, die sie gegen Margrethe in seinem Streite mit ihr um Gotland beobachtet hatten. Vielleicht begann auch bereits der Verfassungskampf in Lübeck den Druck des politischen Übergewichts dieser Stadt zu vermindern und den Absonderungsgelüsten anderer freien Spielraum zu geben. Das Kontor zu Brügge vergaß dem Orden und seinen Städten ihre Absonderung lange Zeit nicht, denn dadurch sei eine andernfalls achtunggebietende hansische Willensäußerung ins Gegenteil gewendet worden und Spott und Hohn über die hansische Uneinigkeit und die Verminderung ihres Ansehens im Westen die Folge.

Unter allen Umständen bedeutete der Aufschwung einer exportierenden englischen Tuchindustrie, der unter Eduards III. Regierung begann, eine Konkurrenz für die flandrische, denn sie suchte ihre Abnehmer dort, wo diese bisher geherrscht hatte. Sie war ein Feind nicht allein der Fläminger, sondern auch der Hansen. Sie begann das hansische Monopol des Handels mit flämischem Tuch im Ostseegebiete, das der Hauptartikel gerade des Handels der wendischen Städte war, zu durchbrechen. Sie entzog sich der Herrschaft der Hanse, indem die englischen Kaufleute selbst in dem Vertrieb ihrer Erzeugnisse ein Mittel sahen, sich wirtschaftlich selbständig zu machen. Andrerseits aber nahmen die hansischen Kaufleute selbst lebhaften Anteil am Handel mit den englischen Tuchen. Denn aus Boston z. B. führten in dem Zeiträume der Regierung Richards II., 1377 — 1399, die Engländer selbst 12.681 Stück Tuch aus, die Deutschen über 45.300 Stück, die übrigen fremden Händler 2.222, dagegen aus Hull die Engländer 59.311, die Deutschen nur 5.828, die andern Fremden 1.575 Stück. Während dieser Zeit zeigen die Tabellen der jährlichen Ausfuhr dieser beiden Plätze allerdings von einem Zurückgehen des deutschen, einem Steigen des englischen Anteils nichts, dennoch wird die Klage der Lübecker Versammlung 1396 schwerlich unbegründet sein, dass die Engländer mit ihrem Tuch nun alle Länder überschwemmten, sehr zum Schaden des hansischen Kaufmanns.

Von größter Bedeutung für die Fortschritte der Tuchproduktion in England war es, dass die Wollexportzölle, die mit dem Stapelzwang für die englische Wolle in Calais verknüpft waren, von der Regierung höher und höher geschraubt wurden, während die Tuchzölle den anfänglichen niedrigen Stand behaupteten.*)

*) Schanz, Engl. Handelspolitik I S. 440f. Über den Wollstapel in Calais vgl, Hans. UB, IV S. 277 Anm. 3, S. 315 Anm. 1, n. 760, Hans. Gesch. Qu. VI S. 169 Anm. 1. 2, Zahlenmäßig lässt sich über den Aufschwung der englischen Tuchausfuhr bis jetzt nichts Sicheres angeben. Illustriert wird er nur durch die zunehmenden hansischen und flämischen Klagen. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI S. 360 ff. die Tabellen. Unerwähnt darf aber ein Vorzug der Hansen vor den englischen Exporteuren nicht bleiben. Für erstere hatte von Anfang an nie der lästige Zwang der königlichen Tuchpacker und der damit verbundenen Abgaben bestanden; die Londoner Kaufmannschaft aber erlangte erst 1399 die Aufhebung dieser beschränkenden Einrichtung für die Ihrigen, Hans. Gesch. Qu. VI n. 231, Hans. UB. V S. 197 Anm. 2.

Nicht nur im Ostseegebiet, wo wir allerdings zuerst ihr korporatives Auftreten festzustellen vermögen, und die Könige Heinrich IV. im Jahre 1404, Heinrich VI. 1428 die ihnen 1391 verliehenen Befugnisse bekräftigten, wurden die Merchant Adventurers die Vorkämpfer des englischen Exporthandels. Durch entsprechende königliche Freibriefe wurden 1408 die nach Norwegen, Schweden und Dänemark handelnden organisiert, 1407 auch die nach Holland, Seeland, Brabant und Flandern verkehrenden. Im selben Jahre erwarben sie in Antwerpen ein eigenes Haus, nicht in weitschauender Voraussicht der viel späteren unerhört glänzenden Entwicklung dieses Handelsplatzes, sondern aus Not. Denn durch die Hindernisse, die dem Vertrieb ihrer Tuche in Flandern von dem Lande selbst und auf dessen Drängen auch von der burgundischen Regierung in den Weg gelegt wurden, waren sie gezwungen, außerhalb Flanderns den Stapel ihrer Ware zu errichten. Noch viele Jahrzehnte lang fristete ihr Handel in Antwerpen ein ziemlich kümmerliches Dasein, aus Brügge aber zog er sich nach und nach zurück. Und diesen drei Gruppen der Merchant Adventurers traten als vierte hinzu diejenigen englischen Kaufleute, die nach dem englischen Westfrankreich, insbesondere nach Bordeaux, dem politischen und wirtschaftlichen Hauptstützpunkt Englands dort, Handel trieben. Die Kaufmannschaft von Lynn im Jahre 1423 bestand aus Preußen-, Schonen-, Bergen- und Bordeauxfahrern, nach den Niederlanden unterhielt sie anscheinend keine Beziehungen. Die Merchant Adventurers waren für die Ausbildung des englischen Überseehandels dasselbe, was die Genossenschaften deutscher Kaufleute, diese Vorläufer der Hanse, für die Entwicklung des deutschen über anderthalb Jahrhunderte früher geworden waren. Der Hanse, ihrem einzigen und überlegenen Rivalen, gegenüber hatten sie sich denn auch in erster Linie 1390 zur Sammlung und Anordnung ihrer Kräfte gedrängt gefühlt.

Die Erfolge des englischen Handels seit Eduard III. aber erzeugten jenes Selbstgefühl der Engländer, das einige Jahrzehnte später in dem Libell of englishe policye einen so frischen und lebensvollen Ausdruck fand. Es war natürlich, dass der Einbruch eines jungen, rüstigen Völkerelements in die Bannkreise durch Herkommen geheiligter Traditionen, in das flandrische Handelsleben und in die Domäne des hansischen Handels, Nordeuropa und die Ostsee, Besorgnis und Entrüstung und jene aus beiden Empfindungen zusammengesetzte neidische, moralische Verachtung des Gegners hervorrief, die um so lebendiger war, je leichter die neue Macht sich über alte Schranken der Gewohnheit oder des Rechts hinwegsetzte. Mangel an Wahrheit und Zuverlässigkeit warf man den Engländern vor, Häufungen von List, Verrat und giftiger Verleumdung. Auch hansische Stimmen erklärten, dass „in den Englischen gheen ganss gelove noch betruwen en is to hebbene". Greifswald nannte einmal König und Volk kurzweg Seeräuber. Danzig aber erläuterte 1438 die englische Forderung auf Niederlassungsfreiheit in Preußen dahin, dass England allmählich soviel Volksgenossen ins Land zu schicken beabsichtige, um ihm dann ebenso seinen Willen aufnötigen und es von sich abhängig machen zu können, wie es auch mit Bordeaux und Gascogne und andern Ländern getan habe. Wenn etwas helfen konnte gegen das Eindringen der englischen Kaufleute in die hansischen Handelsgebiete, so war es das einmütige, überzeugungsvolle Zusammenhalten des Bundes der Städte. Das aber war noch eben aufs schlimmste verletzt worden durch den Orden und seine Städte. Und vollends musste die Achtung des Auslands vor der Zwangsgewalt des Bundes dahinschwinden, als der Lübecker Verfassungskampf seit 1408 mit allen seinen Begleiterscheinungen das hansische Leben verwirrte. Mitten in die Zerrüttung des Bundeslebens hinein klangen 1410 die ernsten Mahnungen des Brügger Kontors zur Einigkeit und Unnachgiebigkeit gegen England, auch wenn es auf Kosten der beiderseitigen Verkehrsbeziehungen sein müsse: „went den Enghelschen en steit des copmans unde eres ghudes ut der hense nicht to entberende, men der Engheischen unde erer lakene mach men wol in den hensesteden untberen."

Hansewappen

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Hanse Kogge

Hanse Kogge

Lübeck Das Holstentor

Lübeck Das Holstentor

Braunschweig Stadtansicht

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Bremen Marktplatz

Bremen Marktplatz

Greifswald Stadtansicht

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Goslar Stadtansicht

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Elbing Stadtansicht

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Berlin und Kölln

Berlin und Kölln

Kaiser Otto I. und Gemahlin

Kaiser Otto I. und Gemahlin

Lüneburg Stadtansicht

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Magdeburg Stadtansicht

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Rostock Stadtansicht

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Stettin, das Alte Schloss

Stettin, das Alte Schloss

Stralsund Stadtansicht

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Wismar, Stadtansicht

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Hamburg, Blick auf die Unterelbe

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Hamburg, Flet in der Altstadt

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Bremen - Einfamilienhäuser in der Olbersstraße

Bremen - Einfamilienhäuser in der Olbersstraße

Bremen - Freihafen

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Danzig - Frauengasse

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Die Plünderung Wisbys

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Flucht an Bord einer Kogge

Flucht an Bord einer Kogge

Hamburg - Deichstraßenfleet

Hamburg - Deichstraßenfleet

Hamburg - Leitergasse

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Wirtshausszene in der Hansezeit

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