I. Die Entstehung der Hanse 1356-1377. 5. Die Erwerbung der Privilegien in Dänemark und Norwegen

Aus: Die Blütezeit der deutschen Hanse. Band 1
Autor: Daenell, Ernst Robert Dr. (1872-1921) deutscher Historiker und Hochschullehrer, Erscheinungsjahr: 1905
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Hansebund, Hansa, Hansetag, Mittelalter, Bürgerstand, Koggen, Handel, Städtewesen, Bürgerleben,
Der deutsche Handel in den dänischen Gewässern, in Schonen, in Norwegen wurde von Jahr zu Jahr schwieriger und von größeren Verlusten heimgesucht. Auch die preußischen Kaufleute hatten trotz der von ihnen beobachteten Neutralität schwer über Vergewaltigungen durch König Waldemar und seine Beamten zu klagen. Aber die imposante Macht des Ordensstaats, die Schlagfertigkeit seiner militärischen Kräfte unter der segensreichen Regierung Winrich von Kniprodes, beides gestattete den Preußen, eine viel entschiedenere Sprache zu führen. Jedoch verhielten sich die wendischen Städte gegen ihre Bündnisanträge 1366 ablehnend, mochte es nun Erbitterung sein, weil sie 1362 von den preußischen im Stiche gelassen waren, oder Misstrauen in die eigenen Kräfte beim Mangel fürstlicher Bundesgenossen, oder die Besorgnis, durch die Verbindung mit der Ordenspolitik sich der eigenen Selbständigkeit des Handelns zu begeben. Da kam den Preußen von anderer Seite her ein Bundesgenosse. Auch Kampen und die süderseeischen Städte sahen sich in ihren Erwartungen auf Waldemar getäuscht. Am 11. Juli 1367 gingen preußische und süderseeische Städte, denen sich holländische und seeländische und sogar die Kaufleute Englands und Flanderns, die am Verkehr auf Schonen und im Sunde interessiert waren, anschlossen, in Elbing ein Bündnis gegen Dänemark und Norwegen ein. Da erst begann auch die Annäherung der wendischen Städte. Wollten sie sich nicht politisch und vielleicht auch merkantil beiseite geschoben sehen, so mussten sie durch Anschluss an die neue Koalition die Herrschaft über sie zu erlangen suchen. Man wird dem Einflüsse bestimmter Personen diese Kräftigung der wendischen Politik zuschreiben dürfen. Im Jahre 1333 war, soweit sich feststellen lässt, zum ersten Male ein Bergenfahrer, der in den hansisch-norwegischen Verhandlungen nachmals vielgenannte Hermann van Osenbrügge, in Lübeck Ratsherr geworden, was auch später selten genug geschehen ist. Im selben Jahre war in Lübeck Jakob Pleskow, in Stralsund 1362 Bertram Wulflam in den Rat gewählt, beide waren schon 1364 Bürgermeister. *) Beide weit vor allen andern Politikern der Hanse waren diejenigen Männer, die auch dem Norden gegenüber jene Politik der Sammlung ins Werk setzten, die im Westen von so großen Erfolgen begleitet gewesen war. Beide haben dann jahrzehntelang der hansischen Politik wie der nachfolgenden Generation hansischer Politiker ihren Stempel aufgeprägt.

*) Über Pleskow vgl. Brehmer i. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 55f., über Wulflam vgl. Fock, rügensch-pommersche Geschichten III S. 179.

Die Elbinger Verabredungen, die in einem Handelsverbot gegen die nordischen Reiche und Schutzmaßregeln für die Schifffahrt gipfelten, alles weitere einer Tagfahrt zu Köln vorbehielten, suchte die wendische Politik auszubauen zu einem allumfassenden Angriffskrieg gegen Dänemark und Norwegen nach Verbindung mit zuverlässigen und notwendigen fürstlichen Bundesgenossen.

In Köln errangen die wendischen Städte in dem Bündnisse vom 19. November 1367 einen fast vollständigen Sieg aller ihrer Forderungen. Die gesamten seestädtischen Gruppen der niederdeutschen Küste zwischen Nowgorod und Brügge wurden vereinigt zu einem Angriffsbund gegen Dänemark und Norwegen. Die Gewinnung fürstlicher Bundesgenossen, Schwedens, Mecklenburgs, Holsteins, wurde den wendischen Städten gestattet, aber alles Risiko solcher Verbindungen, freilich auch alle Vorteile sollten die wendischen allein auf sich nehmen. Der Kriegsplan wurde in den Hauptzügen entworfen, mit einem besonderen Zoll, dem sogenannten Pfundgelde, zur Deckung der Kriegskosten, wie schon im Jahre 1362 der hansische Ausfuhrhandel belegt. Den Verkehrsordonnanzen des Bundes wurde zwingende Verbindlichkeit für alle Städte verliehen. Nur ein allgemeines Verbot der Fahrt durch den Sund, die Verlegung alles Handels für die Kriegszeit auf den Landweg Lübeck — Hamburg setzten die wendischen Städte jetzt so wenig wie in den vergangenen fünf Jahren durch. Auch nach dem vollgültigen Friedensschlusse mit Dänemark-Norwegen sollte das Bündnis der Städte noch für drei Jahre in Kraft bleiben.

So war die Kölner Konföderation ein Kriegsbündnis, allein für den vorliegenden Fall geschlossen, ein Gemisch gegenseitiger Zugeständnisse der wendischen und der preußisch-niederländischen Städtegruppe. Aber neubelebt und weitergefördert wurde durch das Bündnis das Gefühl ihrer gemeinsamen Interessen und der Notwendigkeit dieselben zu verteidigen. Und deutlich zeigte der Verlauf des großen Krieges, dass die Anordnung der Handelspolitik Sache der Städte geworden war, dass die großen Auslandskontore der deutschen Kaufleute nur mehr gefügige Werkzeuge des Willens der Städte waren.

Für den Verlauf des Krieges war es von größter Bedeutung, dass den wendischen Städten der Abschluss eines Bündnisses mit König Albrecht von Schweden, seinem Vater Herzog Albrecht H. von Mecklenburg, den holsteinischen Grafen und dem jütischen Adel, die unabhängig von den Städten, aber angeregt durch deren Kriegspläne ein selbständiges Vorgehen gegen Dänemark mit weitgehenden Eroberungs- und Teilungsplänen beschlossen, gelang. Auch diese Bewegung wurde somit in die Bahnen der hansisch-lübischen Politik gelenkt. Die Heranziehung der Binnenstädte, der sächsischen, märkischen, der rheinisch-westfälischen zu tätigem Beistande gelang nicht. Dortmund sprach vielleicht nur aus, was auch für die andern der Grund der Ablehnung war, wenn es charakteristisch genug erklärte, dass es nicht gewohnt sei, für Seekriege der Städte Beihilfe zu leisten.

Die Blockade der dänischen und norwegischen Küsten durch die vom Zentrum, vom östlichen und westlichen Flügel der deutschen Küste entsandten Flotten glückte vollständig. Da die deutschen Seestädte den Verkehr mit dem Norden einstellten, da sie ihre Niederlassungen in Norwegen und Dänemark auflösten, ihre Kaufleute abberiefen, war der Norden für die Verbindung mit dem Auslande nur auf Engländer und Fläminger angewiesen. Schon das preußisch-niederländische Bündnis hatte deren Konkurrenz durch eine Verständigung mit ihren Kaufmannschaften beseitigen wollen. Auch nach dem Kölner Bündnis ließen die Städte diese Versuche noch nicht fallen. Aber das Ausland verhielt sich ablehnend. Und nun nützten die Städte ihr Übergewicht, um mit feindlichen Maßregeln gegen den englischen und flämischen Handel in Bergen und auf Schonen vorzugehen.

Die völlige Blockade und die Verheerung der feindlichen Küsten durch die städtischen Flotten, obwohl deren Gesamtschiffszahl kleiner war als die der wendischen Flotte im Kriege von 1362, die zielbewusste Verwendung der fürstlichen Hilfskräfte an den entscheidenden Punkten zu Lande warf die nordischen Mächte in kurzem nieder. Schon im Sommer 1368 schloss Hakon von Norwegen mit Rücksicht auf seine verwüsteten Küsten und sein mit Hungersnot und Elend durch die Sperre bedrohtes Land einen Stillstand, der nachmals wiederholt verlängert wurde, für den Verkehr der Städte aber keine Vergünstigungen brachte. Im Herbst 1369, als ganz Dänemark in Händen der Verbündeten war, unterwarf sich der dänische Reichsrat — König Waldemar hatte vor Ausbruch des Krieges sich aufs Festland begeben, um Bundes- genossen im Rücken seiner Gegner zu werben — den hansischen Forderungen. Aber erst 1370 am 24. Mai erfolgte in Stralsund aus Gründen, die das Verhältnis der Städte zu ihren fürstlichen Helfern im Auge hatten, der offizielle Abschluss des Friedens.

Was den Verkehrs-, handels-, zollrechtlichen Teil der den Städten in diesem Frieden gemachten Zugeständnisse anbelangt, so hatten allerdings in einem oder dem andern Punkte einzelne Städte bereits größere Vergünstigungen in Dänemark und Schonen besessen. Doch waren durch ihn im wesentlichen alle wirtschaftlichen Forderungen in demselben oder nahekommendem Umfange bewilligt, wie sie wiederholt von verschiedenen Städten seit lange vorgebracht waren. Errungen waren sie für alle Hansestädte. Auf ein einziges großes allen gemeinsames Verkehrsprivileg, in das die bisherigen Sonderprivilegien der einzelnen Städte aufgegangen waren, war nun auch Dänemark gegenüber eine Gemeinschaft der gesamten niederdeutschen Städte, auch der holländischen und seeländischen, begründet worden. Der hansische Gedanke hatte also auch auf diesem Handelsfelde seine Verwirklichung gefunden.

Durch die militärische Beherrschung des Sundes und Schönens sicherten die Städte im Stralsunder Frieden ihre Erfolge. Auf 15 Jahre, bis Himmelfahrt 1385, trat Dänemark die vier wichtigsten Sundschlösser ab, Helsingborg, Skanör, Falsterbo und Malmö, dazu zwei Drittel der Einkünfte dieser Plätze. Eine unerhörte Machtstellung bezogen damit die Städte im Kerngebiet des dänischen Reichs. Es war die Verwirklichung des Plans, den die wendische Politik schon 1361 ins Auge gefasst hatte. Die wendischen Städte waren es denn auch, die die Besetzung und Verwaltung des neuen Pfandbesitzes zu Händen der gesamten Konföderation übernahmen. Aber noch viel mehr. Der dänische Reichsrat räumte den Städten das Recht ein, dass sie, falls König Waldemar sterbe oder abdanke, für die Auswahl seines Nachfolgers die entscheidende Stimme haben sollten.

Während die Städte die Kontrolle des Sundes, die Beherrschung der schonischen Märkte übten, sich trennend zwischen die feindlichen Mächte Dänemark und Schweden schoben, nahm der Kampf ihrer ehemaligen Bundesgenossen gegen Dänemark und Norwegen seinen Fortgang. Wohl war die Erbitterung dieser groß, dass die Städte sie im Stiche gelassen hatten; indessen diese hatten ihre Bundespflichten nicht verletzt, weil sie das Bündnis nach seinem Ablaufstermin, dem 14. April 1370, nicht verlängert, den Frieden mit Dänemark offiziell erst noch einen Monat später abgeschlossen hatten. Der Kampf der Fürsten aber war unfruchtbar. König Hakon stand 1371 vor Stockholm, ein Aufstand des oberschwedischen Landvolkes für das alte Herrscherhaus arbeitete ihm wirksam vor. Am 14. August 1371 schlossen Mecklenburg und Schweden mit Dänemark und Norwegen Frieden. Nur dadurch, dass Albrecht die Macht seines schwedischen Königtums in die Hände der schwedischen Aristokratie legte, rettete er seine Stellung und erlangte einen nicht nachteiligen Frieden.

Kurz nach diesem Friedensschlusse ward auch zwischen der Hanse und König Waldemar eine Verständigung erzielt. Erst am 27. Oktober bestätigte der König, und zwar nicht einmal in staatsrechtlich vollgültiger Form, die von seinem Reichsrate mit den Städten geschlossenen Verträge. Und sowohl deswegen als auch weil zu König Hakon kein festes Friedensverhältnis zu gewinnen war, erachteten die Städte die zu Köln geschlossene Konföderation 1374 als zu Rechte fortbestehend, um so mehr, da sie in dem gemeinsamen Pfandbesitz der Schlösser ihren Ausdruck behielt und dessen Verwaltung wiederholt Mühe und Sorgen, Verhandlungen mit Waldemar, aber auch gelegentlich Uneinigkeit zwischen den Städtegruppen hervorrief.

Nachdem König Waldemar nach Verständigung mit Mecklenburg und den Städten endlich in sein zerrüttetes Reich zurückgekehrt war, verwandte er die letzten Jahre seines Lebens darauf, die schweren Folgen des selbstverschuldeten Kriegsunglücks nach zwei Seiten hin wieder gutzumachen. In siegreichen Kämpfen und geschickter Diplomatie drängte er die holsteinischen Grafen aus Jütland und im Herzogtum Schleswig zurück. Im Innern nahm er mit altbewährter Tatkraft seine finanziellen Pläne zur Hebung der königlichen Macht von neuem erfolgreich auf. Zur Seite stand ihm eine starke königstreue Partei innerhalb seiner Aristokratie, großenteils deutsche Adelige, in die politischen Pläne ihres Herrn tiefeingeweihte Männer, an ihrer Spitze der mächtige Drost des Reichs, Henning von Putbus.

Am 24. Oktober 1B75 starb Waldemar Atterdag. Da atmete Graf Klaus von Holstein auf und pries den Herrn, weil er ihn von einem so mächtigen Feinde befreit habe. Aber die Frage, wer nun die dänische Krone erhalten musste, war ungelöst. In banger Sorge schauten die deutschen Städte wie der dänische Reichsrat der Zukunft entgegen. Da Waldemar nur zwei Töchter hinterlassen hatte, von denen die ältere, Ingeborg, mit Herzog Heinrich von Mecklenburg vermählt, deren Sohn ein Albrecht war, die jüngere, Margrethe, König Hakons Gemahlin, einen Sohn Olaf hatte, so kamen, abgesehen davon, dass Dänemark im Prinzip ein Wahlreich war, diese beiden Enkel des verstorbenen Königs für die Nachfolge in erster Linie in Betracht. Aber vergebens bat der Reichsrat die Hansestädte, von dem ihnen im Stralsunder Frieden verbrieften Rechte, den Nachfolger Waldemars zu ernennen, Gebrauch zu machen. Maßgebend für die Haltung der Städte war der Gesichtspunkt, welche Kombination für ihre politische und kommerzielle Stellung im Norden die geringere Gefährdung in sich barg. Und das war unzweifelhaft die Union Dänemarks mit Norwegen. Dagegen bedeutete eine mecklenburgisch-schwedisch-dänische Union, der überdies auch Holstein politisch befreundet war, die Großmachtstellung eines einzigen niederdeutschen Fürstenhauses in dem ganzen Mittelgebiet zwischen Ostsee und Nordsee, über den sämtlichen Verbindungsstraßen zwischen beiden Handelsgebieten, in Schonen und vor den Toren und Häfen der bedeutendsten Hansestädte, deren zwei überdies als mecklenburgische Landstädte dadurch noch besonderer Beeinflussung unterlagen. Eine solche Macht in der Hand eines so projektereichen, tatkräftigen Fürsten, wie Albrecht II. war, musste die selbständige Bedeutung der wendischen Städte jedenfalls sehr herunterdrücken. Und noch bedenklicher war sie für die Städte dadurch, dass sie leicht dem niederdeutschen Fürstentum und seinen städtefeindlichen Plänen einen kräftigen Halt und Mittelpunkt gewähren konnte. Gegen die Städte waren die Fürsten seit dem einseitigen Friedensschlusse des Jahres 1370 tieferbittert, außerdem aber machte sich seit etwa anderthalb Jahrzehnten in Niederdeutschland eine steigende politische Rivalität zwischen der fürstlichen und städtischen Macht geltend.

Von vornherein war denn auch niemand im unklaren über die Sympathien der Städte, weder Mecklenburg, noch Norwegen, noch selbst Kaiser Karl IV. Und dieser Umstand gab trotz der vollständigen Zurückhaltung der Städte der norwegischen Sache in Dänemark das Übergewicht. Am 3. Mai 1376 wurde Olaf vom Adel und Volk zum Dänenkönige gewählt, seine Mutter Margrethe übernahm die Regentschaft für ihn. Um sie scharten sich die alten geschäftskundigen Räte ihres Vaters. Sie waren die eigentlichen Leiter des Staats in den nächsten Jahren.

Die erste Pflicht der neuen Regierung war die Regelung der Beziehungen zur Hanse. In Kallundborg und dem benachbarten Korsör auf seeländischem Boden fand am 14. August 1376 nach monatelangen Verhandlungen der vollständige Abschluss eines Friedens zwischen der dänisch-norwegischen Macht und den Städten statt. Es war der Preis, den das norwegisch-dänische Königtum für die wohlwollende Haltung der Städte in der Thronfrage zahlte. Boten von Lübeck, Stralsund, Greifswald, Elbing, Kampen und Amsterdam, an ihrer Spitze Jakob Pleskow und Bertram Wulflam, führten seitens der Hanse die Verhandlungen. König Hakon bestätigte ohne Gegenleistung alle Privilegien, die die Hansestädte jemals für Norwegen erlangt hatten und noch mehr dazu in der Form eines großen Gesamtprivilegs für alle Teilnehmer an den dänischen Privilegien. So gestattete er ihren Schiffen, mit hochgezogenem, bewehrtem Mastkorb, ein Zeichen wehrhafter Selbständigkeit, in alle norwegischen Häfen einzulaufen, nur vor dem Anlegen am Lande mussten sie ihn herablassen. Kampen aber ließ sich seine Privilegien in Norwegen besonders verbriefen. König Olaf voll- zog mit dem großen Reichssiegel die Bestätigung der durch den Stralsunder Frieden erlangten Privilegien und der von Dänemark zugleich damit gemachten andern Zugeständnisse, soweit sie noch fortdauernde politische Bedeutung hatten.*) Erst durch diese vollgültige Bekräftigung der Privilegien für Dänemark-Schonen und Norwegen wurden die Errungenschaften der Kölner Konföderation eingeheimst und erhielt der hansische Verkehr in beiden Ländern die zweifellosen Rechtsgrundlagen, auf denen er dann jahrhundertelang fortbestanden hat.

*) Also nicht das Besatzungsrecht von Warberg in Halland, denn auf dies hatten die Städte schon 1371 verzichtet, und nicht das Recht, den dänischen König zu erwählen, denn dieses war ihnen nur für den eben erledigten Thronwechsel zugestanden.

Die kommerzielle Herrschaft der Hansestädte über den gesamten Norden, die 1376 von diesem durch die Verleihung der Privilegien anerkannt worden war, vollendete die Herrschaft der Hanse über das ganze Ostseegebiet und seine nach dem Westen führenden Verbindungsstraßen. Exporthandel und Aufnahmefähigkeit dieses weiten Gebiets waren unter der Tätigkeit des deutschen Bürgertums und Handels allüberall in stetigem und schnellem Steigen begriffen. Für die westlichen Staaten der nordeuropäischen Handelszone, für Flandern, Brabant, Holland und England war diese Entwicklung des Ostseegebiets von der allergrößten Bedeutung. Durch sie wurde die Unentbehrlichkeit, die Wertschätzung des deutschen Handels dort wesentlich verstärkt. Nicht unbeeinflusst durch die im Auslande Aufsehen erregenden Erfolge der Städte über den Norden mag es geschehen sein, dass 1377 auch in England die gesamte Hanse der deutschen Städte als die Trägerin der Privilegien ihrer Kaufleute vorbehaltlose Anerkennung fand.

Hansewappen

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Hanse Kogge

Hanse Kogge

Braunschweig Stadtansicht

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Goslar Stadtansicht

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Elbing Stadtansicht

Elbing Stadtansicht

Berlin und Kölln

Berlin und Kölln

Lüneburg Stadtansicht

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Magdeburg Stadtansicht

Magdeburg Stadtansicht

Rostock Stadtansicht

Rostock Stadtansicht

Wismar, Stadtansicht

Wismar, Stadtansicht

Hamburg, Blick auf die Unterelbe

Hamburg, Blick auf die Unterelbe

Hamburg, Flet in der Altstadt

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Bremen - Einfamilienhäuser in der Olbersstraße

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Bremen - Freihafen

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Hamburg - Deichstraßenfleet

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