I. Die Entstehung der Hanse 1356-1377. 2. Die Hansestädte und Flandern

Aus: Die Blütezeit der deutschen Hanse. Band 1
Autor: Daenell, Ernst Robert Dr. (1872-1921) deutscher Historiker und Hochschullehrer, Erscheinungsjahr: 1905
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Hansebund, Hansa, Hansetag, Mittelalter, Bürgerstand, Koggen, Handel, Städtewesen, Bürgerleben,
Von größter Wichtigkeit für die Geschichte der deutschen Hanse wurde das Verhältnis des deutschen Handels zu den Niederlanden, insbesondere zu Flandern*). Denn die Grafschaft Flandern stand unter diesen an materieller und geistiger Kultur noch um die Mitte des 14. Jahrhunderts durchaus an erster Stelle. Der Glanz Flanderns aber beruhte auf seinem großartig entwickelten Städtewesen. Unvergleichlich bedeutende öffentliche Bauwerke erzählen noch heute von jener Zeit, als die flandrischen Städte wetteifern konnten mit den italienischen. Der riesige Belfried, von dem sie überragt wurden, war der sichtbarste Ausdruck der Macht und Selbständigkeit dieser Gemeinwesen. In ihm hing die Bannglocke, deren Klang die Bürger zur Versammlung und zu den Waffen rief und die Märkte ein- und ausläutete. Und neben diesem Bau, in manchen Städten in Verbindung mit ihm ragt am eindrucksvollsten hervor die zinnengekrönte Tuchhalle, die herrlichste mit ihren edel geformten Spitzbogenfenstern und ihrem Zinnenkranz die zu Ypern, die bis zum Jahre 1364 vollendet wurde, während die Tuchhalle zu Brügge sich auszeichnet durch den kolossalen Belfried von 107 m Höhe inmitten ihrer Vorderfassade, der 1396 fertiggestellt wurde.

*) D. Schäfer, Die Hansestädte und König Waldemar

Gent, Ypern und Brügge waren die drei großen Städte Flanderns, die Hauptsitze der Industrie und des Handels. Sie bildeten in der Landesverfassung die drei sogenannten Glieder oder Lede, zu denen als viertes das Land von Brügge, das Freiamt, der Franc de Bruges, hinzukam. Sie hatten die kleinen Städte und das platte Land in politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unter ihre Herrschaft gebeugt. Sie hatten andererseits vom Landesherrn sich eine nahezu unabhängige Stellung erkämpft. Von diesen Städten war Brügge der Platz des größten internationalen Handelsverkehrs nicht nur in Flandern, sondern in der ganzen langen Umschlagszone zwischen dem nördlichen und dem südlichen Europa, die etwa von Wien und Lemberg ab sich über Ober- und Westdeutschland und Burgund bis zur flandrischen Küste hinzog. Vielleicht war Brügge bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts der internationalste und belebteste Handelsplatz in Europa überhaupt.

Schon die Straßennamen der Stadt zeigen, dass hier der gesamte Handel Europas in der Tat seinen Stützpunkt und seine Beziehungen suchte. Es gab dort seit dem 13. Jahrhundert Straßen der Lübecker, Hamburger, Spanier, Bajonner, Engländer, Schotten. Florentiner, Gascogner, Venetianer, Dänen und Norweger u. a. Hierher brachten vor allem die niederdeutschen Kaufleute die Waren ihrer Heimat und des von ihnen wirtschaftlich beherrschten Nordens und Ostens von Europa und andrerseits erschienen hier die italienischen Kaufleute, die Beherrscher des südeuropäischen Handelsgebiets. Der Verkehr der Italiener nach Nordwesteuropa hatte bedeutend zugenommen, seitdem neben den bisher allein gepflegten Landverkehr auch ein Seeverkehr getreten war. Nach Vorangang einiger Privatleute nämlich, zuerst anscheinend der wagemutigem Genuesen mit ihren großen Lastschiften, richteten Genua und Venedig im zweiten und dritten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts einen vom Staat organisierten und geleiteten regelmäßigen jährlichen Galeerendienst nach den Niederlanden mit einer Abzweigung von dort nach England ein. Nach anfänglichem Schwanken zwischen Brügge und dem zur See besser zugänglichen Antwerpen scheint die Tatsache, dass der Verkehr der Italiener bisher seinen Mittelpunkt in Brügge besessen hatte, dass auch die andern südeuropäischen Nationen diesen Platz bevorzugten und vor allem wohl, dass die hansische Kaufmannschaft dort ihren Stapel besaß, auch für die Richtung des italienischen Seeverkehrs entscheidend gewesen zu sein. Auch während des 15. Jahrhunderts residierten ihre Genossenschaften neben der hansischen in Brügge und hatten dort den Schwerpunkt ihres Verkehrs. Nur wenn der Handelsverkehr in Brügge tiefgreifenden Störungen unterlag, wie z. B. in den dreißiger und fünfziger Jahren des 15. Jahrhunderts, liefen die venetianischen Galeeren mit ihrer Ladung nach Antwerpen ein. Von Waren des nordeuropäischen Handelsgebiets erfreuten sich bei den Südeuropäern besonderer Wertschätzung etwa die niederländischen Tuche, deutsche Leinwand, Kupfer und Pelzwerk, das der hansische Kaufmann im slawischen Osten erwarb. Sie selbst bereicherten den Verkehr nördlich der Alpen durch die immer und überall begehrten Gewürze des Orients und andere Waren der Levante, wie seidene und andere kostbare Gewebe und namentlich den für die Färberei derzeit unentbehrlichen Alaun, sowie durch die Erzeugnisse ihres eigenen Bodens und ihres städtischen Gewerbefleißes. Wiederholt sehen wir im 14. und 15. Jahrhundert in der Preisgestaltung der Orientwaren auf dem Brügger und Londoner Markt den Einfluss sich widerspiegeln , den Störungen im Verkehr der Italiener mit dem Morgenlande hervorriefen.*)

*) Die Nachweise vgl. bei Daenell, Der Ostseeverkehr und die Hansestädte, i. Hans. Gesch. BII. Jg. 1902 S. 4f.

Der Markt zu Brügge aber war nicht von zeitlich begrenzter Dauer, wie es die Messen der Champagne oder die Märkte Antwerpens waren; und darin beruhten der Fortschritt und die Überlegenheit Brügges gegenüber diesen. Reederei und großer eigner Handel mit dem Auslande wurden von der Bevölkerung Brügges und überhaupt Flanderns in verhältnismäßig geringem Umfange betrieben, nach dem Mittelmeergebiet so gut wie gar nicht und selbst nach der Ostsee sehr spärlich, am stärksten nach England und der westfranzösischen Küste. Ihr Hauptberuf war vielmehr das Maklergeschäft. Die Makler waren bezeichnenderweise seit dem Ausgang des 13. Jahrhunderts die reichste und angesehenste Zunft in Brügge, auch in Gent. Sie waren die Herbergswirte der fremden Kaufleute; diese und selbst die Bürger waren verpflichtet, sich ihrer bei allen Handelsgeschäften zu bedienen. Von diesem Zwange aber hatten sich die deutschen Kaufleute unter der Führung Lübecks schon im Anfange des 14. Jahrhunderts freigemacht. 1307 hatten sie von Graf Robert III. ein Privileg erlangt, durch das ihnen für ganz Flandern das Recht des freien Handels untereinander und mit beliebigen andern eingeräumt wurde. Sie waren dadurch der Verpflichtung, sich der einheimischen Makler bei ihren Geschäften zu bedienen, entledigt. Auch Brügge willigte im Jahre 1309 in diese Begünstigung der deutschen Kaufleute, machte aber dafür zur Bedingung, dass sie Wolle, Wachs, Pelzwerk, Kupfer, Getreide und andere Waren nach Brügge als Stapel und nicht anderswohin brächten) Bald darauf tat es weitere Schritte in der Feststellung seines Stapels.

Wie das Handelsleben, die Kaufmannschaft von Flandern und Brügge von der jeweiligen Lebhaftigkeit des Fremdenverkehrs, von dem ungestörten Gange desselben abhing, so war das Gedeihen der gewerblichen Verhältnisse, namentlich des wichtigsten und weitaus bedeutendsten Gewerbezweigs, der Tuchmanufaktur, an ganz ähnliche Bedingungen geknüpft. „Car sans le drapperie ne pooient-il nullement vivre", meinte der zeitgenössische Chronist Froissard im Jahre 1371 von den Flämingern. Auch die flandrische Tuchmanufaktur war durchaus angewiesen auf gute Beziehungen zum Auslande, denn ihre Hauptabsatzgebiete befanden sich dort.*) Sie hatte seit dem 13. Jahrhundert, seit dem schnellen Anwachsen des deutschen Verkehrs namentlich aus den Ostseestädten in der zweiten Hälfte desselben einen ganz gewaltigen Aufschwung genommen. Nach ihrem Vorbilde blühte auch im benachbarten Nordfrankreich eine nicht unbedeutende Webeindustrie empor. Flandrische Weber verpflanzten die Tuchmanufaktur großem Stils in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts auch nach England, später belebten sie den Aufschwung der Tuchmanufaktur in Brabant und llennegau, und seit der Wende des 14. Jahrhunderts entwickelten nach dem flandrischen Vorbilde auch holländische und niederrheinische Städte mit wachsender Rührigkeit diese Industrie. Was die flandrischen Weber zuzeiten zur Auswanderung zwang, waren der Druck der Innern politischen Verhältnisse, der Bürgerkriege in der Grafschaft, und dazu Versuche der Weber der großen Industriezentren Gent und Ypern, die Tuchfabrikation zu monopolisieren, in den vielen kleineren flandrischen Plätzen auszurotten, schließlich die Nahrungsschwierigkeit im allgemeinen, denn der eigne Körnerbau des übervölkerten Landes reichte in normalen Zeiten nur für wenige Monate zur Ernährung des Volkes hin. Für die Ernährung seiner dichten gewerblichen Bevölkerung war Flandern angewiesen auf die Kornzufuhren, die der hansische Kaufmann aus den Ostseeländern, besonders aus Preußen herbeibrachte. Auch als Abnehmer der flandrischen Tuche war dieser von entscheidendem Einfluss.

*) Zur Verbreitung- und Wertschätzung der niederländischen Tuche an der Rheinstraße und in Oberitalien z. B. vgl. AI. Schulte, Der mittelalterliche Handel zwischen Westdeutschland und Italien I. S. 702 nach den Zolltarifen von Genua, Mailand, Basel und Straßburg.

Für den Betrieb seiner Tuchindustrie aber bedurfte Flandern andrerseits Spaniens, Schottlands und noch viel mehr Englands, denn diese Länder lieferten ihm den unentbehrlichen Rohstoff, die Wolle. Es war daher vollständig richtig, wenn die flandrischen Lede einmal erklärten, die Wohlfahrt des Landes beruhe auf zweierlei, auf Kaufmannschaft und Webeindustrie; blieben die Osterlinge, die Hansen der Ostsee, weg, so gerate beides ins Stocken, denn der Handel sei wie eine große Kette, bei der immer Glied in Glied fassen müsse. Und nicht unrichtig, nur einseitig war es, wenn das Büchlein von der englischen Staatsklugheit 1436 den Flämingern zurief: Ihr webt das meiste Tuch aus unserer Wolle; der allein verdanken eure Städte ihr Gedeihen; jedes englische Wollausfuhrverbot muss euch zur Unterwerfung unter den Willen Englands zwingen.

So wiesen die wirtschaftlichen Erfordernisse des Landes auf Freundschaft mit England und mit dem hansischen Kaufmanne hin. Aber gerade der ersten Forderung wurde von Graf Ludwig I., dem Herrn des Landes, nicht entsprochen, als er Stellung nehmen musste in dem Riesenkampfe zwischen England und Frankreich, der mit Unterbrechungen von 1339 — 1453 gedauert und auf die gesamten Verhältnisse in Westeuropa bestimmenden Einfluss ausgeübt hat. Er schloss sich Frankreich an und verbot den Handelsverkehr mit England. Aber König Eduard III. antwortete mit einem doppelten Verbot, der Wollausfuhr nach Flandern, der Tucheinfuhr nach England und stürzte dadurch Flandern schnell in eine furchtbare wirtschaftliche Krisis, Arbeitslosigkeit und Hungersnot. Das war zu viel für die Bevölkerung der gewerbetreibenden Städte. Gent erhob die Waffen gegen den Grafen, und der allmächtige Leiter und Held der Bewegung, deren politisches Streben die Verbindung mit England war, wurde der reiche Jakob van Artevelde, ein Mitglied der Tuchhändlergilde in Gent. Dem Beispiel Gents aber folgte das übrige Flandern. Das Land wurde das Schlachtfeld für die beiden großen Mächte.

Der Verkehrsfrieden litt unter den Kapereien der Westmächte, denen vor den flandrischen Küsten die reichste Beute winkte. Die Sicherheit der städtischen Rechtspflege ließ nach, die Privilegien der hansischen Kaufleute genossen keine Beachtung mehr, weil die Finanzwirtschaft Brügges erhöhter Zolleinnahmen bedurfte. Schon Anfang der fünfziger Jahre drangen die Kaufleute und Städte des lübischen Drittels der Hanse auf Abbruch des Verkehrs mit Flandern, indessen gelang es Brügge, sie zu beschwichtigen. Denn die einsichtigen Elemente in Brügge empfanden sehr wohl die Tragweite aller dieser Vorgänge; sie erkannten als das größte Unheil, das dieselben nach sich zu ziehen drohten, die Entfremdung der auswärtigen Händler.

Schwankend und unsicher war die Stellung des hansischen Kaufmanns im Lande. Zudem erhob sich im Schöße des hansischen Kontors selbst Zwietracht über die Behandlung der brennenden Fragen, über Vorsitz und Wortführung der Alterleute, wenn die Drittel gemeinsame Handlungen vorzunehmen hatten. Endlich entschlossen sich die Städte zu einem entscheidenden Schritte. Im Sommer 1356 erschien eine zahlreiche Gesandtschaft der drei Drittel der Hanse, Vertreter von Lübeck, Hamburg und Stralsund, von Dortmund. Soest, Thorn und Elbing, von Wisby und den livländischen Städten unter Führung des Vertreters von Lübeck Heinrich Pleskow in Brügge. Sie bestätigte die Beschlüsse des Kontors von 1347, ergänzte und erweiterte sie durch eine schärfere Abgrenzung der Befugnisse der Alterleute, durch Ausstattung dieser mit obrigkeitlichem Charakter, durch schärfere Hervorkehrung der Autorität der Städte und ihrer Sendeboten. Mit andern Worten: die Städte, deren Kaufleute die Genossenschaft zu Brügge bildeten, vereinigten sich und ordneten dieselbe ihrer Überleitung für künftig unter. Die jährliche Aufzeichnung der Altermänner der Drittel war die Folge dieser Änderung im Verfassungsverhältnis des Kontors zu den Städten.

Und nun, als die heimischen Städte selbst die Vertretung der Interessen ihrer Kaufleute in die Hand nahmen, gewann das Verhältnis der Hanse zu Flandern Energie und Nachdruck. Am 20. Januar 1358 tagten in Lübeck bevollmächtigte Boten des lübisch-sächsischen Drittels und der preußischen Städte. Auch der teilweisen Zustimmung des gotländischen Drittels waren sie versichert. Noch schwankten die Städte in ihren Erlassen über die Bezeichnung ihrer Vereinigung; aber schon in der Ordonnanz, die sie auf diesem Städtetage erließen, gebrauchten sie zum ersten Male die kurze, nachmals allgemein übliche Wendung: „stede van der dudeschen hense". Die Tagfahrt setzte die vergeblichen Klagen gegen den Grafen und Brügge, namentlich gegen die dortigen Makler in Beschlüsse um, die das Abhängigkeitsverhältnis Flanderns vom deutschen Kaufmanne ausnutzen sollten und bestimmt waren, Flandern auszuhungern, die flandrische Tuchindustrie lahmzulegen. Die Einstellung des Verkehrs mit Flandern wurde beschlossen und auch auf Mecheln und Antwerpen ausgedehnt, zu deren Abtretung Graf Ludwig II. den Herzog von Brabant im Vertrage zu Ath 1357 genötigt hatte. Den einzelnen Hansestädten sollte es unmöglich gemacht werden, die Wucht einer allgemeinen hansischen Handelssperre durch Fortsetzung des Verkehrs mit dem verbotenen Lande abzuschwächen. Es war den Leitern der hansischen Politik klar, wo die schwächste Seite jeder aggressiven Städtebundpolitik lag. Der Sitz des Kontors ward in das politisch selbständige nordniederländische Nachbarland, nach Dordrecht, verlegt. Solche Stapelverlegungen waren in der deutsch-flandrischen Handelsgeschichte bereits wiederholt vorgekommen und erfolgten auch später. Der Mangel an gemeinschaftlichem Grund- und Hausbesitz, an gemeinsamen Wohn- und Lagerräumen der Genossenschaft erleichterte dieselben im Gegensatz zu den andern Stapeln der deutschen Kaufleute in England, Norwegen und dem slawischen Osten, die durch ihren Häuser- und Höfebesitz viel mehr an den Ort gefesselt waren.

In Dordrecht, das damals noch der Haupthandelsplatz Hollands war, suchte der Regent Herzog Albrecht von Bayern den deutschen Handel durch Verleihung von Privilegien, die den flandrischen des deutschen Kaufmanns nachgebildet waren, 1358 dauernd festzuhalten. Sie fußten auf dem Privileg, welches preußische und westfälische Kaufleute 1340 für ihren Verkehr in Holland erworben hatten; aber die fortschreitende Vereinigung der niederdeutschen Kaufmannschaft zu einer einzigen großen Gesamtheit zeigte sich darin, dass das Recht zur Benutzung dieser Freiheiten ausgedehnt wurde auf die ganze in der Brügger Genossenschaft geeinte deutsche Kaufmannschaft.

Die Seele der energischen Angriffspolitik gegen Flandern war Lübeck, das überhaupt vom 13. bis 16. Jahrhundert jederzeit die Leiterin der hansischen Handelspolitik gegenüber Flandern gewesen. In Lübeck wurden die wirkungsvollen Beschlüsse gefasst, dort die Klagen der Städte gegen Flandern eingereicht. Groß war der Eindruck, den das Vorgehen der Städte machte, allgemein der Anschluss an ihre Verfügungen. Auch für Bremen mag diese Kraftentfaltung der Städte ein Grund mit gewesen sein, seine ablehnende Haltung gegen die Gemeinschaft der Städte, die es über 70 Jahre behauptet hatte, aufzugeben, und sich in „das Recht des gemeinen Kaufmanns" wiederaufnehmen zu lassen. Nur das süderseeische Kampen, eine Stadt mit besonders weit und reich nach dem Westen und nach der Ostsee verzweigtem Handel, verständigte sich mit Flandern, erhielt die Privilegien, die zuvor die deutschen Kaufleute besessen hatten, und versprach dagegen, Flandern mit den nötigen Gütern aus dem Osten versorgen zu wollen. Außerdem aber suchte Graf Ludwig als Ersatz für den ausbleibenden hansischen Verkehr eine Kaufmannschaft in sein Gebiet zu ziehen, deren Bedeutung für den nordeuropäischen Handel damals erst in den Anfängen stand; er errichtete für die Kaufleute von Amsterdam und ganz Holland einen Stapel ihrer Fettwaren in Antwerpen.

Die hansische Kaufmannschaft richtete sich in Dordrecht ein. Sie schloss zusammen mit Dordrecht einen Vertrag mit der Burggräfin von Seeland über das Auslegen von Schifffahrtszeichen vor der Maasmündung zur Sicherung des Seeverkehrs. Vergeblich waren die Versuche des Grafen von Flandern, mit dem Hochmeister des deutschen Ordens in Preußen und seinen Städten Sonderverhandlungen anzuknüpfen, die er in der Hoffnung unternahm, dass die besonderen Interessen namentlich des Ordens zur Loslösung Preußens von der hansischen Politik führen würden. Denn der Orden hatte auf Grund seines Bernsteinmonopols und seines Getreides, aber auch anderer Landesartikel einen eigenen immer bedeutender werdenden Handel mit dem Westen organisiert. Auch Köln ließ sich nicht von der Verbindung der Städte abziehen, obwohl Flandern die alte Eifersucht der Stadt auf ihre jüngere glücklichere Handelsrivalin Lübeck aufzustacheln suchte und auch auf die Schäden hinwies, die dem umfangreichen Weinhandel der Kölner durch die Handelssperre zugefügt würden. Köln, das durch die Wirren in Flandern und die Verletzungen der Privilegien auch empfindlich getroffen war, beantragte im Gegenteil bei Lübeck die Verschärfung der Sperre, damit durch Hunger der Widerstand desto schneller gebrochen werde. Schon war in der Tat in Flandern eine Hungersnot ausgebrochen.

Unter solchen Umständen kam es am 14. Juni 1360 nach mehreren vergeblichen Verhandlungen zum Friedensschlüsse. Die vermittelnde Tätigkeit eines angesehenen Kölner Kaufmanns, des Ritters Sander Jude, der dafür von der Stadt Brügge ein Ehrengeschenk erhielt, scheint die Verständigung gefördert zu haben. Die Forderungen der Städte, die weit über die anfänglichen Anerbietungen Flanderns hinausgingen, wurden zum größten Teile bewilligt. Die bisher genossenen Privilegien wurden bestätigt und durch Zusätze, die von den Städten aus den gemachten Erfahrungen abgeleitet waren, ergänzt. Wesentliche Fortschritte im Handelsrecht gegen die frühere Zeit stellten sie dar. Das Maklergeschäft und die Maklergebühren wurden in einer besonderen Urkunde geregelt. Alle gewährten Gerechtsame wurden nicht an den Stapel zu Brügge allein geknüpft, sondern auf Niederlassungen der deutschen Kaufleute in ganz Flandern ausgedehnt. Ausgestellt und besiegelt wurden sie nicht nur vom Laudesherrn, sondern auch von den drei großen Städten. Gleichwertig neben ihrem Herrn übernahmen Gent, Ypern und Brügge die Mitbürgschaft und Verpflichtung für die Beobachtung der hansischen Privilegien. Sie stellten überdies einen Revers aus, dass diese auf ihren und des Landes besonderen Wunsch erteilt seien, d. h. der Hanse gegenüber erklärten sie sich in erster Linie haftbar für vorkommende Verletzungen derselben.

Aber Flandern vergaß doch auch seiner Helfer nicht. Kampen erhielt im wesentlichen dieselben Privilegien zugebilligt und ebenso Nürnberg, das wie Kampen die günstige Gelegenheit benutzt hatte, den eigenen Handel auf Kosten des hansischen zu erweitern.

Nach dem Friedensschlusse wurde die Handelssperre von den Städten aufgehoben. Aus Dordrecht kehrte das Kontor nach Brügge zurück. Damit wurde das große holländische Vorzugsprivileg gegenstandslos. Holland griff 1303 auf den Freibrief vom Jahre 1340 zurück. Der Zolltarif wurde beträchtlich erweitert, in den meisten Sätzen erhöht. Die aus dem flandrischen Privileg entlehnten Vorteile wurden gestrichen. Der Kreis der Genießenden aber blieb die Gesamtheit der hansischen Kaufleute.

Der Handelskrieg mit Flandern brachte die Hansestädte in ihrer Vereinigung nach allen Seiten hin dem Auslande als die Leiter der Handelspolitik zum Bewusstsein. Das größte Kontor der deutschen Kaufmannschaft hatten sie zum Vollzugsorgan ihres Willens heruntergedrückt.

Auch in den andern Ländern ihres Handelsgebiets führten auf anderen Wegen, unter anderen Verhältnissen zwingende Notwendigkeit und eigenes Streben die deutschen Städte zu entsprechenden Zielen und Erfolgen. Als die neuen Grundlagen des Verhältnisses zu Flandern von den Städten erkämpft waren, hatte sich im Norden schon der Knoten geschürzt, der nur mit dem Schwerte wieder zu lösen war.

Hansewappen

Hansewappen

Hanse Kogge

Hanse Kogge

Lübeck Das Holstentor

Lübeck Das Holstentor

Braunschweig Stadtansicht

Braunschweig Stadtansicht

Bremen Marktplatz

Bremen Marktplatz

Greifswald Stadtansicht

Greifswald Stadtansicht

Goslar Stadtansicht

Goslar Stadtansicht

Elbing Stadtansicht

Elbing Stadtansicht

Berlin und Kölln

Berlin und Kölln

Kaiser Otto I. und Gemahlin

Kaiser Otto I. und Gemahlin

Lüneburg Stadtansicht

Lüneburg Stadtansicht

Magdeburg Stadtansicht

Magdeburg Stadtansicht

Rostock Stadtansicht

Rostock Stadtansicht

Stettin, das Alte Schloss

Stettin, das Alte Schloss

Stralsund Stadtansicht

Stralsund Stadtansicht

Wismar, Stadtansicht

Wismar, Stadtansicht

Hamburg, Blick auf die Unterelbe

Hamburg, Blick auf die Unterelbe

Hamburg, Flet in der Altstadt

Hamburg, Flet in der Altstadt

Bremen - Einfamilienhäuser in der Olbersstraße

Bremen - Einfamilienhäuser in der Olbersstraße

Bremen - Freihafen

Bremen - Freihafen

Danzig - Frauengasse

Danzig - Frauengasse

Die Plünderung Wisbys

Die Plünderung Wisbys

Flucht an Bord einer Kogge

Flucht an Bord einer Kogge

Hamburg - Deichstraßenfleet

Hamburg - Deichstraßenfleet

Hamburg - Leitergasse

Hamburg - Leitergasse

Wirtshausszene in der Hansezeit

Wirtshausszene in der Hansezeit