Hebungen des Amtes Rühn

Alte Zeremonien bei Erhebung von Abgaben und Ausübung von Gerechtigkeiten.
Autor: Friedrich Seidel, Schuhmacher zu Bützow, Erscheinungsjahr: 1846
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Rühn, Mecklenburg, Zeremonien, Kloster, Gebräuche, Warstorf bei Schwaan, Bier, Brauerei, Branntwein, Landreiter
Der Schuhmacher Herr Friedrich Seidel zu Bützow, welcher sich sehr lebhaft für unsern Verein interessiert, hat nachstehende Schilderung von alten Gebräuchen eingesandt:
Beim Amte Rühn existiert noch folgendes alte Vermächtnis, welches früher von einer Prinzessin gestiftet sein soll. Am Tage vor Martini fährt der Landreiter mit noch einem Manne, von einem passiner Bauern gefahren, nach dem Gute Warstorf bei Schwaan; sie dürfen aber nicht vor Sonnenuntergang auf den Hof kommen. Wenn sie ankommen, muss eine Stube für sie eingerichtet sein, in welcher zwei aufgemachte Betten stehen; der Tisch muss schon gedeckt sein und Butter, Brot und Branntwein darauf stehen; der Landreiter erhält dazu eine Tonne schwaansches Bier und der Fuhrmann einen Scheffel Hafer für die Pferde. Zum Abendessen kommt Suppe, welche wieder abgetragen wird, wenn sie ihr Theil davon haben. Dann wird Rindfleisch, Kartoffeln und Pflaumen und zuletzt ein Gänsebraten aufgetragen; wenn sie hievon gegessen haben, so darf nichts wieder abgetragen werden, selbst wenn nur die Knochen übrig geblieben sind, sondern es muss alles so bis zum andern Morgen stehen bleiben, wo sie dann ihr Frühstück davon halten. Wenn sie abfahren wollen, muss der Gutsherr an den Landreiter 33 alte A. Gulden auszahlen; da solche Gulden nicht mehr vorhanden sind, so muss jeder Gulden mit 1 ßl. belegt werden. Auch muss er noch dem Landreiter so viel Rist Flachs, wie Tage im Jahr, überliefern, nämlich 365.

Von einem andern Gute in der Nähe, dessen Name mir entfallen ist, werden ihm 18 Gulden überliefert.
Der Landreiter bringt dies alles nach dem rühnschen Amte, welches unterdessen von verschiedenen Gütern in der dobbertinschen Gegend durch einen Boten eine bestimmte Summe Geldes hat zusammenholen lassen, welches zum Theil von einzelnen Gütern nur in wenigen Schillingen besteht; auch muss das Bäcker Lützowsche Haus in Sternberg hierzu 24 ßl. zahlen.

Der Landreiter, von einem zepeliner Bauern gefahren, bringt nun alles nach dem Gymnasium in Schwerin.