Hamburgs Anteil an dem Versuch zur Wiederherstellung der Rostocker Universität im Jahre 1540

Aus: Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte. Band 4
Autor: Mönckeberg, Carl (1807-1886) Hamburger Theologe und Historiker, Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Reformationszeit, Rostock, Universität, Hamburg, Reform
Der schöne Traum, dem sich Viele in diesen Tagen hingeben, in Hamburg eine Universität zu gründen, erinnert mich an einen Versuch, den unsere Vorfahren schon gemacht haben, eine eigne Universität zu gewinnen. Einige Briefe, die ich in einem Konvolute Papiere, die Reformations-Geschichte betreffend, das leider bei dem Brande des Stadt-Archivs vernichtet ist, gefunden und mir abgeschrieben habe, setzen mich in den Stand einige Aufklärung zu geben über dieses Bestreben, das, so viel ich weiß, nur von Arnold Greve, in seinem Leben des Superintendenten Westphal, erwähnt, und doch auch für die Geschichte der Rostocker Universität von Wichtigkeit ist.

Durch eine pestartige Krankheit waren im Jahre 1518 die Lehrer und Studenten der Rostocker Universität zerstreut. Sie sammelten sich nicht wieder, wie es bei früheren ähnlichen Veranlassungen geschehen war, als die Krankheit ausgewütet hatte; selbst nicht, als im Jahre 1520 eine Reform der hohen Schule vorgenommen war. Der Sinn der Jugend, die sich den Wissenschaften weihte, war nach Wittenberg gerichtet, wo die Heroen der neuen Lehre glänzten, oder nach Frankfurt an der Oder, wo der heftigste Gegner der Neuerungen, Wimpina, seine Stimme erhob. In Rostock war die Anhänglichkeit an das alte System zu stark, um eine freiere Richtung aufkommen zu lassen, und der wissenschaftliche Eifer zu gering, um rege Teilnahme zu erwecken.

„Eine solche Verwüstung der Akademie“, schreibt Petrus Lindeberg in seiner Rostocker Chronik,*) „und eine solche Verachtung der Gelehrten ist in dieser Zeit gewesen, dass, wenn man Einen einen Doktor genannt, es gewesen, als wenn man ihn, ich weiß nicht was, genannt. So sind auch gar wenig Professoren dazumal gewesen, so dass der einige Nicolaus Leo sechs Jahre Rector Magnificus gewesen, es auch vielleicht noch länger geblieben wäre, wenn er nicht durch den Tod wäre abgefordert worden.“ Zwar hatte der Erste, der die reine Lehre wieder in Rostock verkündigt, Joachim Slüter [Schlüter], in prophetischem Geiste von seiner Kanzel gerufen: „Nach mir wird Gott große Doktoren und viele hochgelehrte Männer und Prediger in dieser Stadt, beides, in der Universität und in den Kirchen, erwählen, deren Schüler ich jetzt kaum zu nennen bin!“ Aber Jahrzehnte sollten vergehen, ehe diese Verheißung in Erfüllung ging. Vergebens nahmen sich die Herzöge Heinrich und Magnus der gelehrten Anstalt an; vergebens setzten sie den großen Humanisten Arnold Burenius, von dem Melanchthon gesagt hatte: „Ubi Arnoldus, ibi schola!” im Jahre 1532 zum Lehrer ein; auch nach dem Jahre 1536 wurden zuweilen nur 10, niemals mehr, als 16, Studenten in einem Semester immatrikuliert. **) Die Ursache des Verfalls suchen die Mecklenburger Gelehrten zum größten Teile darin, dass der Magistrat den Herzögen Hindernisse in den Weg gelegt, und wie früher einen bedeutenden Teil des Stiftungsfonds, so in damaligen verwirrten Zeiten die Freiheiten und Rechte der Universität entriss.***) Aber es darf dabei nicht vergessen werden, dass der Magistrat dazu einen guten Grund hatte, da die damaligen Herzöge sich schwankend und unbestimmt bei der Einführung der neuen Lehre benahmen; der Rat zu Rostock dagegen, zuerst in Mecklenburg, entschieden für die Reformation sich ausgesprochen hatte.

*) Grapes Evangel. Rostock. Pag. 109.
**) Francks altes und neues Mecklenburg. III. Pag. 281.
***) J. Wiggers Kirchengeschichte Mecklenburgs. Pag, 136.

Der Syndicus Dr. Johann Oldendorp, ein Hamburger von Geburt, der Luther und Melanchthon zu Wittenberg gehört und liebgewonnen hatte, und einen großen Einfluss auf den Senat bei der Umstimmung für die evangelische Lehre geübt, hatte ein großes Interesse für die Universität;*) er mochte nun den Einfluss der Herzöge wegen ihrer Unentschiedenheit fürchten, oder mehr von dem Zusammenwirken der evangelischen Wendischen Städte hoffen, er suchte jeden Falls die Rostocker Universität von der Abhängigkeit von den Herzögen zu befreien. Schon im Jahre 1538 besprachen die Gesandten der Seestädte die Erneuerung der Rostocker Akademie auf einem Tage zu Lübeck, **) und bald wurden sie einig, gemeinschaftlich die Anstalt zu unterstützen. Schon im Jahre 1540 redet der Professor Christophorus Hegendorffinus, in einer Rede über die Gründe der Wiederherstellung der verfallenen Akademie, den Senat zu Rostock so an: „Ich ermahne Eure Weisheit dringend, was ihr einmal in Christi Namen zu tun beschlossen, nicht liegen zu lassen, sondern mit Ernst zu vollbringen, nämlich eure Akademie in den alten Stand zu setzen. Eure Weisheit kann. Nichts tun, was Gott angenehmer und allen See- und benachbarten Städten nützlicher wäre. Und dass Euer lobenswertes Unternehmen desto leichter Fortgang haben könne, werden Euch, wie ich hoffe, die Magistrate der benachbarten Städte, und insbesondere die Ersten der Stadt Lüneburg, meine hochverehrten Herren, nicht im Stiche lassen.“***) Und aus demselben Jahre haben wir auch die bestimmtesten Zeugnisse, dass Hamburg seinen Anteil zu der Erhaltung der Rostocker Universität beigetragen. ****)

*) Kreys Beiträge Bd. 1 Pag. 162. In einer Schrift: Van radtslagende, wo men gude Politie-ynn Steden erholden möghe, MDXXX B. j. hatte er schon die Magistrate ermahnt, die Universitäten in Acht zu nehmen.
**) Greves Mem. Westphali p. 18.
***) Greve a. a, O.
****) Schon seit 1444 und 1516 erteilte der Rat alljährlich Stipendien an zwei Studierende zu Rostock. S. meine Einleitung zu den milden Privatstiftungen in Hamburg, S. XIX. L.

Melanchthon schreibt in einem Briefe, vom 19. May, an den Rat unserer Stadt, den Greve mitteilt: „Ewer Weisheit, als die Verstendicheit wissen, dass zu Erhaltung Christlicher Religion hoch von nöten, die Schulen zu bestellen, wie auch allezeit in Gottes Volck bey denn Propheten vnnd Kirchen Schulenn gewesenn, der halbenn Ich ser erfrewt, daß etliche löbliche Stette fürhaben, die Universitaet zu Rostock wiederumb vfzurichten vnnd mit Personen vnnd Besoldung zu beßernn.“ Und mit diesem stimmt überein ein Brief Bugenhagens, vom Mittwoch in den Pfingsten MDXL, den ich aus dem Stadt-Archiv empfangen habe, und der so lautet:

„Ich bin vertendiget, dat die Stedte willen die Universitaet zu Rostock wedder starckenn mit guten professoribus, Doctoren vnd Magistris zu allen künften, die gehören zu einer hohen Schulen. Deß frewe ich mich und Jedermann, der vertendig ist, vnnd sage, daßfulch gut werk göttlich, ehrlich und löblich ist, vnnd daß die Stedte verständige Regenten hebben, die solches für nützlich vnnd dienstlich ansehen zum gemeynen besten. So nu dem so ist, vnnd E. E. würden annehmen einen oder mehr, da zu halten vnd zu besolden, der in artibus ein geschickter magister sei oder der zu Theologia lese, So hat E. E. hie ewer Stadt kind, Magister Joachim Westphal, einen ehrlichen, frommen Mann, gelart in artibus, auch in Theologia, der auch das an sich hat, welches in den Schulen hoch von nöten ist, nemlich daß er fleißig ist vnnd vnverdroffen zur arbeit, welches er hie bereit viel beweiset hat an ettlichen Jüngerenn, ihm zu leeren befohlen. Ein Jurist oder Mediciner ist er nicht, dazu ist er jetzt nicht zu brauchenn.*) Derwegen bitte ich für denselben Magister, so E. E. einen Magister in artibus oder einen Theologen dahin werden schicken vnnd besolden, das ir ihn wollet dazu annehmen, weil er Ewer Stadtkind ist, vnnd auch sonst wol werd nach den gaben, die Gott im verleyet, das er zu solchem Dienst gebrauchet möge werden, So wollen wir auch dazu helffen raten, das er zu dem Dienste komme, auffs allerbeste nach Gottes gnaden geschenket. Was ich E. E. dienen kann, dazu erkenne ich mich schuldich. E. E. Williger“ J. Bugenhagen, Pomeranus, D.

*) Adam Traziger, ein Doctor der Rechte, war Professor der Theologie zu Rostock. Greve, Memoria Aepini p. 57. -

Der Hamburgische Senat wandte sich auf diese Empfehlungen an Westphal, und dieser antwortete am 1. Dezember 1540, er habe schon früher gehört, dass die Hanse-Städte vorhätten die Universität Rostock mit gelehrten Leuten zu versorgen, und nun durch den Sekretär Ritzenberch vernommen, dass der Rat wolle „up negest Osternn ynn vorbemelde Universität enen Professor verschaffen, vnd tho sollichen Officio syn personn gefordert vnd angenommen sy alhz tho enen Lector inn der hilligen Schrifft.“ Aus diesen Worten, die ich mir allein aus dem nun verbrannten Briefe ausgezogen, geht also hervor, dass unsere Stadt den Professor an der Rostocker Universität erwählt und besoldet hat; wie dies auch schon die Worte in dem Glückwunsche des Rector Gerlach „Vocationi, quam-prudentissimus tuae patriae Senatus tibi assignavit, Deus prosperum successum addat”*) andeuten. Westphal trat das Amt nicht an; so sehr er sich auf dasselbe gefreut, musste er doch einem andern Rufe folgen, der, ehe er von Wittenberg abreiste, von unserm Rate an ihn erging; denn er ward am 19. April 1541 zum Pastor an der St. Catharinen-Kirche erwählt. Ob der hiesige Senat einen andern Lehrer nach Rostock gesandt, ist mir nicht bekannt; doch findet sich noch in den Stadtrechnungen vom Jahre 1543 eine Ausgabe von 120 tal. angeführt „an Joh. Borcholt zur Herstellung der Rostocker Universität, um einem bei derselben angenommenen Professor der freien Künste zu besolden“, und im Jahre 1544 eine gleichgroße „an Mag. Thom. N., dem Stadt-Sekretarius in Rostock, zur Herstellung der Universität bezahlt.“ Und Greve zitiert eine Stelle aus der Vorrede einer Schrift, die 1544 in Rostock erschien, **) in der von den Städten Lübeck, Hamburg und Lüneburg gerühmt wird, dass sie durch ihre Freigebigkeit, von Riga, Bremen und Reval, dass auch sie durch ihr Wohlwollen die Akademie zum Dank verpflichtet. ***)

*) Greves Mem. Westphali p. 22.
**) P. 20: Studi litterari publici in academia Rostochiensi restauratio, a D. Gisberto Longolio, Professore Medico, summo judicio conscripta.
***) In diese Zeit (1537 und 1548) fällt auch die Stiftung der noch vorhandenen beiden Stipendien des Domherren Mauritius und Witte zu Hamburg, zunächst für Studenten zu Rostock. S. Staphorst Hamb. Kirchengeschichte Th. IV S. 460 flgd, die milden Privatstiftungen zu Hamburg. S. 124, L.

Die nach Luthers Tode erfolgten Unruhen, der Schmalkaldische Krieg und der Kampf um das Interim mögen die Städte an der Ausführung ihres Planes verhindert haben; die Herzöge von Mecklenburg hatten ihre Gunst, in Hoffnung auf künftige Sinnesänderung des Magistrats, der Universität nicht entzogen; Oldendorp war schon 1540 als Professor der Rechte nach Marburg gegangen; Unordnungen, die auf der Akademie vorfielen, hatten im Jahre 1547 eine Visitation notwendig gemacht, zu der auch Deputierte von Hamburg, Lübeck und Lüneburg berufen wurden;*) so kam es im Oktober 1551 zu einer, wenn auch nur vorläufigen Vereinbarung zwischen den Herzögen und der Stadt. Dass auch bei diesen Unterhandlungen Abgesandte der drei Städte hinzugezogen wurden, ist ein Beweis, dass auch damals noch die Städte Anteil an der Universität genommen. Aber auch durch diese Vereinbarung scheinen die Wendischen Städte nicht ausgeschlossen zu sein. Denn in der Mecklenburger Kirchenordnung von 1552 heißt es noch, F. 126, a: **) „Es soll auch christliche Lehre in dieser Universität rein und unverändert erhalten werden, wie sie in der Propheten und Apostel Schrift und in Symbolis Apostolico, Niceno und Athanasi gefasset ist, damit gleich stimmen Catechismus und Bekenntnis Lutheri und die Confessio, die zu Augsburg Anno 1530 dem Kaiser überantwortet ist, und wie die Lehre durch Gottes Gnade iz und in Kirchen dieser Lande, in Lübeck, Hamburg, Lüneburg gehalten wird.“ Die Erwähnung dieser drei Städte an dieser Stelle ist mir wenigstens unerklärlich, wenn nicht die Städte noch in einer gewissen Verbindung zur Universität standen. Aber es wird auch in derselben Kirchenordnung die Hoffnung ausgesprochen: „Und werden ohne Zweifel die Landschaft und Nachbaren zu diesem nötigen, nützlichen, löblichen und tröstlichen Werk (nämlich der Erhaltung der Universität) gerne Hülfe tun.“ Erst nach jahrelangen Unterhandlungen zwischen dem Magistrat von Rostock und den Herzögen wurde, wie Chytraeus schreibt, ***) am 1. Juni 1563 in der Akademie zu Rostock, die schon fast 150 Jahre, seit ihrer Gründung, nur in der Gewalt der Stadt gewesen war (in solius urbis senatus potestate), aus den Professoren der Herzöge von Mecklenburg und des Senates der Stadt, Ein Akademisches Corpus gemacht, und David Chytraeus zum ersten Rector magnificus erwählt.

*) Wilckens Ehrentempel Pag. 265
**) Wiggers a. a. O. Pag. 139
***) Saxonia 1. XXI. f. 620.

Rostock, Universität

Rostock, Universität

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Kröpeliner Tor und Teufelsgrube

Rostock, Kröpeliner Tor und Teufelsgrube

Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche

Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche