Häusler-Anbau im Amte Güstrow

Wohnungsbauförderung anno 1846
Autor: Mitgeteilt von Kammer - Ingenieur Peltz, Erscheinungsjahr: 1850
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Wohnungsbauförderung, Dörfer, Bauzuschuss, Wohneigentum
Im Jahre 1846 wurde von dem Großherzoglichen Kammer-Kollegium eine Verordnung erlassen, welche es den Einliegern, Handwerkern und Tagelöhnern in den Domanial-Dörfern gestattet, sich als Häusler anzubauen; jedoch darf dem Baulustigen nur unter der Bedingung, dass derselbe zwei Drittel der Baukosten, ca. 200 Thaler, aus eigenen Mitteln zu bestreiten vermag, ein Bauplatz angewiesen werden.

Seit diese Verordnung bekannt geworden, sind im Amte Güstrow 52 Häusler-Wohnungen bereits errichtet, oder doch im Bau begriffen und steht zu erwarten, dass diese Zahl im Verlauf einiger Jahre sich noch bedeutend vermehren werde. — Diese kleinen Häuser mit ihren Steindächern (eine Strohbedachung ist nicht erlaubt) geben den Dörfern nicht nur ein freundliches Ansehen, sondern auch gewiss viel bessere Wohnungen. Dabei ist es nicht zu verkennen, dass die jetzt gebotene Aussicht, ein kleines Eigentum zu erwerben, auf die heranwachsende Bevölkerung einen guten moralischen Einfluss üben muss, und manchen jungen Menschen veranlassen wird, durch Fleiß und Sparsamkeit sich die Gelder zum Häusler-Anbau zu erwerben. Die schnell steigende Zahl der Häusler-Wohnungen widerlegt auch noch einigermaßen die in den letzten Jahren so häufig laut gewordene Ansicht, dass das Proletariat in den Domanial-Dörfern besonders umfangreich vorhanden sei.

Wünschenswert erscheint es, auch aus andern Ämtern über den Fortschritt dieser Angelegenheit Nachrichten zu erhalten; es ließe sich hieraus gelegentlich ein Schluss auf die materiellen Verhältnisse der arbeitenden Klasse in den Domanial-Dörfern ziehen.

Güstrow - der Dom.

Güstrow - der Dom.

Güstrow im Jahre 1632.

Güstrow im Jahre 1632.

Güstrow - der Markt.

Güstrow - der Markt.

Güstrow.

Güstrow.