Gründe für die Unzufriedenheit der ländlichen Arbeiterklasse in Mecklenburg und Vorschläge zu deren Beseitigung. 1872

Aus: Bericht ... über die Verhältnisse der ländlichen Arbeiterklassen über Auswanderung und Arbeitermangel in Mecklenburg
Autor: Henning Graf von Bassewitz, auf Wesselsdorf und Drüsewitz (1839-1880), Erscheinungsjahr: 1873
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Landesgeschichte, Wirtschaftsverhältnisse, Arbeiterklasse, Landarbeiter, Sozialgeschichte, Auswanderung, Arbeitskräftemangel, Lage der arbeitenden Klasse, Lohn, Einkommen, Lebenshaltungskosten, Besitzverhältnisse
Wenn ich im Vorstehenden versucht habe, mit möglichster Gewissenhaftigkeit die Ansichten, welche von den einzelnen Herren in ihren Arbeiten niedergelegt sind, zusammen zu stellen und vollständig unparteiisch eine jede Ansicht zur Geltung zu bringen, so bleibt mir nun noch übrig, die Ansicht, welche ich aus dem Lesen der verschiedenen Arbeiten gewonnen, zu entwickeln und zu rechtfertigen.

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Selbstverständlich wird dieselbe sich mehr oder weniger an meine eigene Arbeit anlehnen, jedoch muss ich bekennen, dass in mehreren Punkten ich durch die dagegen hervorgehobenen Gründe überzeugt worden bin und meine eigene Ansicht darnach reformiert habe:
Es ist unstreitig nicht zu leugnen, dass wir uns gegenwärtig in einer schlimmen Lage befinden, und dass notwendig Maßregeln ergriffen werden müssen, um so bald wie möglich Hilfe gegen die Arbeiternot [Arbeitskräftemangel] zu schaffen.

Bis vor Kurzem trat dieselbe nur vereinzelt und in einzelnen Gegenden auf. Man schob daher die Schuld auf die Arbeitgeber und dachte nicht daran, Maßregeln dagegen zu ergreifen. Seit einiger Zeit hat jedoch die Arbeiternot [Arbeitskräftemangel] einen solchen Umfang gewonnen und ist so allgemein geworden, namentlich auf dem Lande, dass nur noch wenige Gegenden oder Güter von derselben verschont sind.

Hierin liegt der beste Beweis, dass nicht einzelne Verhältnisse die Schuld daran tragen, sondern dass diese Erscheinung einen tieferliegenden, einen allgemeinen Grund haben muss. Es liegt darin aber auch zugleich die Mahnung an diejenigen, welche noch nicht darunter leiden, sich nicht der Erkenntnis zu verschließen und nicht die Sache als unbedeutend zurückzuweisen, weil sie nicht wissen können, wie bald auch an sie die Not herantreten wird.

Soll aber Etwas geschehen, so ist es notwendig, ohne Rückhalt die Gründe der Arbeiternot [Arbeitskräftemangel] aufzusuchen und aufzudecken, denn von der richtigen Erkenntnis der Gründe hängt deren Beseitigung ab und nur durch die Beseitigung derselben werden wir, wenn überhaupt, Abhilfe schaffen.

Es ist eine Tatsache, dass bei uns sowohl wie in anderen Ländern die Arbeiternot in dem Mangel an Arbeitskräften und in der Unzufriedenheit und dem Missmut der vorhandenen besteht. Um diese beiden Punkte dreht sich die ganze Frage und hängen alle übrigen Erscheinungen, wie die Lohnhöhe, die Arbeitsverweigerungen u. s. w. mit ihnen zusammen. Können wir also die Veranlassungen zur Unzufriedenheit und zum Arbeitermangel [Arbeitskräftemangel] beseitigen, so werden wir damit auch allmählich der Not abhelfen.

Es kann jedoch nicht die Aufgabe dieser Arbeit sein, sämtliche erhobene Bedenken, die oft vielleicht nur lokaler Natur sind, einer eingehenden Erörterung resp. Widerlegung zu unterziehen; es würde dieses nur zu Wiederholungen führen, und kann es daher füglich einem Jeden überlassen bleiben, aus den angeführten Gründen und Gegengründen in den einzelnen Arbeiten sich sein Urteil selbst zu bilden. Für uns genügt hier meines Erachtens die Erörterung derjenigen Verhältnisse, welche von einer allgemeinen und eingreifenden Wirkung sind. — Wenden wir uns also zunächst zu der

a. Unzufriedenheit der arbeitenden Klassen.

Da liegt wohl der Gedanke nahe und ist uns auch oft genug von Außen sowohl wie von Innen vorgehalten: Liegt die Unzufriedenheit der arbeitenden Klasse in unseren Verhältnissen?

Zur Erörterung dieser Frage werden wir am zweckmäßigsten erst untersuchen:

Was ist das Streben und das Ziel unserer Arbeiter, das sie zu erreichen wünschen?

alsdann:

Ist ihnen dasselbe bei unseren Verhältnissen zu erreichen möglich? und endlich:

Wenn nicht, was muss geschehen, um es ihnen zu ermöglichen?

1. Was ist das Streben und das Ziel unserer Arbeiter, das sie zu erreichen wünschen?

Unsere ländliche arbeitende Klasse, von der hier doch zunächst die Rede sein soll, ist sich selbst im Allgemeinen wohl noch nicht ganz klar darüber, was sie erstrebt, sondern folgt mehr oder weniger dem Drange der Zeit und dem Impulse von Außen, ohne ein bestimmtes Ziel vor Augen zu haben.
Untersucht man jedoch die Sache näher und versucht man durch Fragen ihr auf den Grund zu kommen, so wird man bald finden, dass die meisten Klagen, Beschwerden und Wünsche unserer Arbeiter darauf hinauslaufen, mehr zu verdienen und mit dem am Verdienste Ersparten sich eine freiere und unabhängigere Stellung zu verschaffen, in welcher sie nicht nötig haben, für Fremde zu arbeiten.
Wir finden also bei ihnen die Wiederholung derjenigen Erscheinungen, welchen wir in allen Gesellschaftskreisen begegnen und die eine Wirkung des Fortschritts und der Kultur sind.
Freiheit! Gleichheit! Reichtum! das ist das Streben der großen Mehrheit, das ist auch das Streben des Arbeiterstandes!
Eine gewisse Berechtigung hierzu ist gewiss nicht zu verkennen und liegt naturgemäß in dem Fortschritte und der Entwickelung der Zeit, wo aber die erstrebte Freiheit, ein Freisein von allen Fesseln, die erstrebte Gleichheit ein Aufheben aller gesetzlichen und sozialen Schranken bedeutet, wo der Reichtum erworben werden soll, gleichviel durch welche Mittel, da hört die Berechtigung auf, da beginnt der Kampf der Gesellschaft gegen den Sozialismus.
Von solchen Verhältnissen kann hier natürlich nicht die Rede sein, wir können nur diejenigen im Auge behalten, denen wir eine legale und soziale Berechtigung zugestehen müssen und da kommen wir denn zu der Frage:

2. Ist den Arbeitern das gewünschte Ziel zu erreichen bei unseren Verhältnissen möglich?

Aus dem Referat ersehen wir, dass die Lage unserer Arbeiter von derjenigen der Arbeiter fremder Länder, soweit wir diese kennen, im Großen und Ganzen nicht abweicht, wir ersehen ferner daraus, dass das Einkommen derselben den Zeitverhältnissen entsprechend eine teils größere, teils geringere Steigerung erfahren hat. Der bare Lohn der freien Arbeiter und der Knechte etc. ist in den letzten 20 Jahren erheblich gestiegen, ihre Beköstigung ist eine bessere geworden und kann nur in vereinzelten Fällen vielleicht Anlass zur Klage geben. Ebenso ist das Einkommen der Hoftagelöhner trotz des sich gleich gebliebenen Geldlohnes, gestiegen, sowohl durch den höheren Geldwert der Naturalemolumente als auch durch die intensivere Bewirtschaftung der Güter und vermehrten Kornanbau; denn wenn auch dem entgegen gehalten wird, dass diese Steigerung keine entsprechende sei, weil auf der anderen Seite durch Einführung der Dreschmaschinen der am Drescherkorn verabreichte Prozentsatz ein geringerer geworden, so muss man doch wieder berücksichtigen, dass durch die Dreschmaschinen neben der Verringerung der Dreschtage auch bei Weitem reiner ausgedroschen wird als es früher mit der Hand möglich war.

Eine Eigentümlichkeit unserer Löhnung ist jedoch die, dass dieselbe zum größten Teil in Naturalemolumenten und nur zum geringen Teil in barem Gelde verabreicht wird.

Bei der Löhnung der Hoftagelöhner tritt dieses am schärfsten, bei derjenigen der freien Arbeiter am wenigsten hervor.

Es ist nicht zu leugnen, dass diese Art der Löhnung eine naturgemäße und im Allgemeinen eine zweckmäßige ist.

Durch sie gerade bleibt auch in schlechten Zeiten die Existenz der Arbeiter eine sorgenfreie und gesicherte, sie hat außerdem den Vorteil, dass sie stets eine den Konjunkturen gemäße ist und daher mit diesen steigt und fällt, ohne alle Jahr verändert werden zu müssen.

Dennoch aber trägt sie die Schuld, dass der Arbeiter seiner Meinung nach nicht genug verdient. Er unterschätzt den Wert der Emolumente und in der Tat haben diese für ihn auch nicht den vollen Wert, weil er sie nicht entsprechend verwerten und im Ganzen nur wenig daran ersparen kann; denn teils wird er beim Verkauf derselben übervorteilt und ist sein Nutzen nur ein geringer, teils kommt ihr Nichtgebrauch nicht ihm, sondern seinem Herrn zu gut, daher zieht er es vor, dieselben mit seinem Vieh zu verfuttern und sie in der Wirtschaft aufzubrauchen. Ebenso hat er auch nicht das Streben, durch vermehrte Arbeit mehr zu verdienen. Er mag faul oder fleißig sein, sein Lohn bleibt derselbe und seine vermehrte Arbeit kommt ebenfalls nicht ihm, sondern seinem Herrn zu gut. Selbst bei Akkordarbeiten steht der Hoftagelöhner mit seinen Emolumenten gegen den freien Arbeiter zurück, denn dieser verdoppelt z. B. bei doppelter Leistung seinen ganzen Arbeitslohn, jener dagegen nur den geringeren baren Teil desselben.

Allerdings gibt es aber auch unzählige Fälle, wo der Tagelöhner, namentlich wenn er eine tüchtige Hausfrau hat, dennoch in der Lage ist, ein Erhebliches zu ersparen. Wir sehen dies am Deutlichsten bei denjenigen Familien, welche nach Amerika auswandern; denn obgleich fast Alle ihre Wirtschaft nur mit geringen Mitteln und oft mit Schulden angefangen haben, so beträgt nicht selten der Erlös aus ihrer Auktion mehrere Hundert Thaler. Dieser Umstand beweist uns, wie gut die materielle Lage unserer Tagelöhner ist, da sie, trotzdem dass sie ihren Lohn nicht zu seinem vollen Wert ausnutzen können, immerhin noch in der Lage sind, für einen Arbeiter verhältnismäßig viel daran zu erübrigen.

So gut und so sorgenfrei aber auch die pekuniäre Lage unserer Arbeiter ist, so ist sie doch immer diejenige eines Lohnarbeiters und daher eine von seinem Arbeitgeber mehr oder weniger abhängige.

Sie ist hier bei uns teilweise sogar noch abhängiger als anderswo, denn erstens ist mit Ausnahme der freien Arbeiter jeder andere ländliche Arbeiter durch seinen Kontrakt stets auf den Zeitraum eines vollen Jahres von Herbst zu Herbst gebunden und kann denselben nur 1/2 Jahr vorher aufkündigen, so dass er, wenn er dieses nicht tut, noch auf 1 1/2 Jahr zur Arbeit verpflichtet bleibt und zweitens befinden unsere Tagelöhner und Deputation sich dadurch noch in einer besonders abhängigen Lage, dass sie dort, wo sie arbeiten müssen, auch zugleich mit ihren Familien wohnen, im Fall einer Dienstaufkündigung sich also nicht nur nach einem anderweitigen Dienst, sondern zugleich auch nach einem anderweitigen Unterkommen für ihre Familie umzusehen haben. Durch den großen in einer Hand befindlichen Grundbesitz und den daraus folgenden Mangel an kleinen Büdnern und Bauern hängen sie außerdem in gar vielen Fällen, wo es sich um außerkontraktliche Leistungen handelt, von dem guten Willen ihres Herrn ab und haben diese es in der Hand, durch Gewährung oder Versagung der gewünschten Leistung dem Arbeiter behilflich zu sein oder nicht.

Ich brauche nur auf die Hilfe bei Gewinnung der eigenen Ernte, auf die etwaige Qualität der verheißenen Naturalemolumente, auf das Instandhalten der Wohnungen und Ställe, auf die Unterstützung bei Krankheitsfällen und dergleichen mehr hinzuweisen. Der Arbeiter sieht sich daher genötigt, in vielen Fällen dem Gutsherrn zu Willen zu sein, um ihn nicht gegen sich einzunehmen.

Dazu kommt, dass bei allen Vorteilen, welche die Stellung eines Hoftagelöhners mit sich bringt, sie doch auch manches Drückende und Lästige hat, so z. B. die Verpflichtung, jeden Tag für die volle Arbeitszeit zur Arbeit kommen zu müssen und vor Allem die Haltung des Hofgängers. — Die Verpflichtung der täglichen Arbeit existiert für alle Dienstboten; sie hat aber für die verheirateten und mit einem eigenen Hausstande versehenen die Härte, dass sie ihnen ein jedes Familienleben unmöglich macht und ihnen auch keine Zeit zur Besorgung ihrer eigenen Wirtschaft übrig lässt. Wo also der Gutsherr nicht aus freiem Willen seinen Leuten die Zeit gibt, ihre eigene Wirtschaft zu besorgen, sind dieselben genötigt, den Sonntag hierzu zu verwenden und insofern tritt auch hier wieder die Abhängigkeit von dem guten Willen des Herrn hervor.

Das Institut der Hofgänger ist ebenfalls ein für die Tagelöhner sehr drückendes. Auf die Entwickelung derselben hier näher einzugehen ist überflüssig und würde zu weit führen, es genügt die Tatsache, dass von Jahr zu Jahr die Beschaffung der Hofgänger eine schwierigere wird und dass die Ansprüche derselben den Tagelöhnern gegenüber steigen. Während früher die Hofgänger Dienstboten der Tagelöhner waren, sind sie durch die Macht der Verhältnisse jetzt häufig deren Herren.

Wenn nun aber auch im Allgemeinen die Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber eine naturgemäße ist und diejenigen Zustände, wo solches Verhältnis aufhören würde, wegen ihrer Folgen weder für den einen, noch für den anderen Teil wünschenswert erscheinen, so ist dennoch die Berechtigung des Wunsches, die Möglichkeit zu haben, sich von solcher Abhängigkeit frei machen und einmal sein eigener Herr werden zu können, nicht zu verkennen.

Eine solche Möglichkeit ist jedoch hier bei uns so gut wie ausgeschlossen.

Unsere ganzen Verhältnisse, alle unsere Bestrebungen sind von jeher darauf gerichtet gewesen, einen großen geschlossenen Grundbesitz herbeizuführen.

Allerdings ist nicht zu verkennen, dass namentlich in den letzten Jahren von Seiten des Landesherrn viel geschehen ist, um im Domanio wenigstens kleineren Besitz zu schaffen. Wenn diesem Beispiel in der Ritterschaft noch nicht gefolgt ist, so liegt dieses zum größten Teil in den Verhältnissen. Denn eines Teils stehen häufig die Lehn- und Fideicommisseigenschaften, andern Teils die Verschuldung der Güter und der daher erforderliche Konsens der Gläubiger der Abtrennung kleiner Gutsteile im Wege. Selbst aber, wo diese Hindernisse nicht vorliegen oder auf irgend eine Art, wie etwa durch Verpachtung oder Vererbpachtung zu umgehen sind, wird die Veräußerung kleiner Parzellen wegen der naheliegenden Gefahr einer vermehrten Armenlast immer noch auf Schwierigkeiten stoßen, weil wir keine Armenverbände besitzen, sondern die ganze Armenversorgung eines Gutes dem Gutsherrn allein zur Last fällt.

Dieses sind meiner Ansicht nach die wesentlichen Punkte, welche den Arbeiter mit unseren Verhältnissen unzufrieden machen.

Ich gebe zu, dass in vielen Fällen auch noch der eine oder andere Grund sich finden mag, ich glaube aber nicht, dass andere Gründe von durchschlagender Wirkung sind.

Können wir und wollen wir eine Remedur schaffen, so müssen wir uns zunächst mit den Hauptgründen beschäftigen und sehen, was dabei zu tun ist. Das Andere wird die Zeit schon von selbst ausgleichen.

3. Was muss nun geschehen, um den Arbeitern das Ziel, das sie erstreben, zu ermöglichen?
oder mit anderen Worten: Was können wir tun, um denselben einen höheren Verdienst, eine geringere Abhängigkeit und die Möglichkeit eines eigenen Besitzes zu gewähren?

Wir dürfen bei der Beantwortung dieser Frage nicht aus den Augen verlieren, dass es sich nicht nur um einseitige Aufbesserung der Arbeiter handelt, alsdann wäre die Beantwortung sehr einfach, der Not jedoch nicht abgeholfen.

Der Zweck dieser Arbeit ist, die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers mit einander zu vereinigen und dem Arbeiter die Möglichkeit zur Erfüllung seiner Wünsche zu gewähren, ohne den Arbeitgeber dadurch zu schädigen.

Es muss hierbei als Regel festgehalten werden, dass bei allen in der Stellung der Arbeiter vorzunehmenden Änderungen man sich möglichst eng an die bestehenden Verhältnisse und hergebrachten Gewohnheiten anschließe, dass man solche Änderungen nur ganz allmählich und nur soweit vornehme, als sie zur Abhilfe der Beschwerden notwendig erscheinen, denn bei der konservativen Gesinnung unserer ländlichen Bevölkerung und bei dem herrschenden Misstrauen gegen ihren Herrn würden wir durch zu weit gehende Neuerungen vielleicht ganz das Gegenteil von dem bewirken, was wir wollen. Anstatt die Leute mit ihren Verhältnissen auszusöhnen, würden wir sie mit denselben nur noch unzufriedener und die Gärung immer größer machen.

Wir haben gesehen, dass die materielle Lage unserer Tagelöhner bei allen ihren Vorzügen dennoch eine drückende und abhängige sein kann, und nicht immer in dem Maße, wie sie es wohl wünschen, ihnen die Möglichkeit gewährt, Etwas zurückzulegen.

Diesen Druck und dies Gefühl der Abhängigkeit werden wir am Besten beseitigen, wenn wir unsere Tagelöhner von der zwangsweisen Gestellung des Hofgängers befreien und in ihrer eigenen Stellung sie derjenigen der freien Arbeiter nähern.

Eine gänzliche Aufhebung der Tagelöhner-Verhältnisse jedoch, oder auch nur der Naturalemolumente und Verwandlung dieser letzteren in Geldlohn, wie bei den freien Arbeitern, ist nicht empfehlenswert, weil bei unordentlicher Wirtschaft, Faulheit oder Trunksucht des Mannes dadurch leicht eine Verarmung oder Zugrundegehen der Familie herbeigeführt werden könnte.

Es gibt gewisse Dinge, die meiner Ansicht nach der Arbeiter nicht entbehren kann und die ihm daher auch ferner in natura, verabreicht werden müssen. Wo es möglich ist, möge man aber auch hier eine solche Einrichtung treffen, dass dasjenige, was der Arbeiter daran erspart, nicht seinem Herrn, sondern ihm selbst zu gute kommt.

Wohnung, Garten, Feuerung und Kuh sind Dinge, die ich zur Existenz einer Arbeiterfamilie für notwendig halte, ebenso auch eine gewisse Quantität Brot-Korn und freien Arzt.
Diese werden demselben also in natura zu verabreichen sein; um ihn aber in Bezug auf sein Tagelohn nicht schlechter zu stellen als den freien Arbeiter, wird es sich empfehlen, den Wert dieser Emolumente ihm nicht etwa an seinem Tagelohn abzuziehen, sondern ihn dafür eine gewisse Miete zahlen zu lassen, welche bei der Wohnung, dem Holz, dem Garten und dem Arzt eine einmal fixierte, bei der Verabreichung von Torf, Futter und Korn aber nach der genommenen Quantität zu bemessen sein wird.

Apotheke und Schulgeld wird der Arbeiter füglich selbst bezahlen. Drescherkorn, Schafhaltung und Acker im Felde werden in Wegfall kommen können, jedoch mit der Beschränkung, dass Acker im Felde bis zu einer gewissen Größe gegen entsprechende Pacht verabreicht wird.

Der Tagelöhner wird auf diese Art im Durchschnitt dasselbe verdienen, wie bisher. Für den Gutsherrn tritt aber durch den Wegfall des Hofgängers der Nachteil ein, dass während er früher aus jeder Wohnung 2 Arbeiter hatte, er in Zukunft nur noch einen Arbeiter haben wird, dass also der Wert resp. die Kosten der Wohnung anstatt sich auf 2 Arbeitskräfte zu verteilen, einer einzigen zuzurechnen sind und diese um so teurer machen. Daher muss sein Bestreben sein, den Tagelöhner zu veranlassen, noch einen zweiten Arbeiter zu stellen. Dieses aber nicht durch Zwang, sondern durch die Höhe des Lohnes, welchen er demselben verabreicht; er wird damit bewirken, dass, wenn die Tagelöhner erwachsene Kinder haben, sie solche nicht in fremden Dienst schicken, sondern bei sich im Hause behalten werden, und indem der Gutsherr sich auf diese Art eine bei Weitem bessere Arbeitsklasse verschafft, als durch fremde herumlaufende Subjekte, gewährt er zugleich denjenigen seiner Leute, welche das Streben haben, vorwärts zu kommen und etwas zu verdienen, die Mittel, dieses zu erreichen. Durch vermehrte Einführung von Akkord-Arbeit wird er zugleich sie zu erhöhten Leistungen anspornen, und es findet nun nicht mehr der Unterschied statt, dass der Tagelöhner nur einen Teil seines Tagelohnes durch Akkordarbeit vermehrt, sondern er wird sein volles Tagelohn entsprechend vermehren.

Wenn allerdings von einigen Seiten verlangt wird, es müsse nun auch eine Aufhebung aller Kontrakte stattfinden, weil sie dem freien Willen des Arbeiters entgegenständen und ihn zwängen, eine gewisse Zeit in einem bestimmten Verhältnisse zu bleiben, so muss ich solche Ansichten in das Gebiet der sozialistischen Forderungen verweisen, welchen wir weder in unserem eigenen Interesse, noch in dem der Arbeiter nachgeben können. Für den Landwirt ist es unmöglich, ohne einen gewissen, wenn auch noch so kleinen Stamm bestimmter Arbeitskräfte zu wirtschaften. Er muss wissen, auf wie viel Arbeitskräfte er rechnen kann, damit er nicht eines Tages, wenn die Not am größten, ohne jegliche Arbeiter dasteht. Eine Aufhebung aller Kontrakte führt zu einem gegenseitigen Überbieten, das nur der Reiche aushalten kann, das den Mittellosen aber bald an den Rand des Abgrundes bringt. Dadurch wird weder der Nationalwohlfahrt gedient, noch auch stehen die Arbeiter sich gut dabei; sie werden zeitenweise vielleicht etwas mehr verdienen, dafür aber werden sie zu denjenigen Zeiten, wo die Arbeit knapp ist, herumlaufen, ohne Arbeit zu finden.
Sie werden außerdem an ein Herumziehen gewöhnt, häufig fern von der Familie sein und in Wirtshäusern und in Schenken herumliegen. Mit dieser erträumten Freiheit erweist man ihnen einen schlechten Dienst. Man richtet sie sittlich zu Grunde, während im Gegenteil unser Bestreben darauf hin gerichtet sein muss, sie sittlich zu heben. Dieses ist jedoch nur dort möglich, wo wir dieselben ihren Familien möglichst erhalten. Nichts ist mehr als das Familienleben im Stande, die edlen Keime, welche im Menschenherzen liegen, zu wecken und zu fördern. Ein Familienleben ist aber undenkbar ohne Haus. Daher gilt es vor Allem, dem Arbeiter eine behagliche Wohnung zu verschaffen, alsdann aber auch ihm die Möglichkeit des Genusses desselben zu gewähren. Ob eine Reduktion der Arbeitszeit, wie sie vielfach gefordert wird, im landwirtschaftlichen Betriebe durchführbar ist oder nicht, wage ich nicht zu entscheiden. Jedenfalls aber hat der Arbeiter doch wohl einen Anspruch auf den Sonntag. Wenn daher schon jede Arbeit für die Herrschaft mit Ausnahme der notwendigen zu verwerfen ist, so gilt dies auch von den eigenen Arbeiten der Arbeiter. Man kann sie natürlich nicht daran hindern, wenn sie arbeiten und sind desfallsige Gesetze nicht zu empfehlen, aber die Herrschaft darf nicht die Hand dazu bieten, namentlich nicht die Veranlassung sein, dass die Arbeiter dazu gezwungen sind; sie müssen daher dem Arbeiter in der Woche die Zeit zu denjenigen Arbeiten gewähren, welche die Frauen nicht allein besorgen können, und benutzt der Arbeiter dann dennoch den Sonntag dazu, so hat er wenigstens die Verantwortung dafür allein zu tragen.

Mit der Sorge für das Familienleben der Arbeiter geht Hand in Hand die Sorge für ihre Erziehung und Weiterbildung: die Schule und die Kirche sind daher zwei weitere Punkte, auf die wir unser Augenmerk richten müssen. Die Schule hat die Aufgabe, den menschlichen Geist auf eine höhere und sittlichere Bildungsstufe zu erheben, ihn zu befähigen, seine dereinstige Stellung den Ansprüchen der Zeit gemäß ausfüllen zu können. Die Kirche dagegen soll die im Menschen schlummernden religiös-sittlichen Keime wachrufen, entwickeln und kräftigen, sie soll ihm den moralischen Halt geben.

Es gehört dazu, dass sowohl der Lehrer wie der Pastor sich ihrer Aufgabe bewusst sind, dass aber auch die Eltern und die Herren erkennen, dass auch sie Verpflichtungen in dieser Beziehung haben. Wie häufig findet man noch Lehrer, die auch den geringsten Anforderungen nicht genügen, wie häufig Prediger, welche glauben, mit der Predigt sei ihr Amt erfüllt, und um das spezielle Seelenheil ihrer Gemeinde sich gar nicht kümmern! Wie oft steht man noch Eltern, denen am Schulbesuch ihrer Kinder Nichts gelegen, die, um einen Esser aus dem Hause los zu sein, ihr noch nicht eingesegnetes Kind, anstatt zur Schule, in fremden Dienst schicken und es damit den Versuchungen der Welt aussetzen?

Möge man doch auch hier daran denken, dass die Kindheit des Menschen für sein ganzes weiteres Leben vom größten Einfluss ist, dass in der Jugend die Keime zum Guten und zum Bösen gelegt und entwickelt werden, dass also auch hier schon mit Abhilfe und Besserung begonnen werden muss.

Wenn wir die sittliche Hebung des Arbeiters bewirkt und ihm die Gelegenheit gewährt haben, durch Fleiß und Sparsamkeit sich ebenso viel erübrigen zu können, wie in anderen Ländern, so bleibt uns nun nur noch übrig, ihm auch die Möglichkeit zu gewähren, seine Ersparnisse in eigenem Grund und Boden anlegen und damit aus dem gebundenen und abhängigen Verhältnis herauskommen zu können.

Wenn aber diese Schaffung des kleinen Grundbesitzes noch manche Gegner findet und häufig noch hervorgehoben wird, es sei eine Maßregel, durch welche man wohl kleine Handwerker, Handelsleute usw., jedoch keine Arbeiter schaffe, so weise ich nur darauf hin, wie mancher kleine Handwerker, Handelsmann usw. bei der freien Konkurrenz nicht hat bestehen können, sondern sich genötigt gesehen hat, zu gewöhnlicher Hand- und Tagelohnarbeit zu greifen. Außerdem soll der kleine Grundbesitz ja aber nicht nur deswegen geschaffen werden, um direkt ländliche Arbeiter zu haben, sondern vor Allem, um dem Arbeiter das Gefühl zu geben, er könne auch hier aus seiner abhängigen Stellung heraus- und in eine unabhängigere und freiere hineinkommen, und damit ihm einen Grund zur Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen und zur Auswanderung zu nehmen.

Man bedenke auch, dass gerade durch Schaffung von kleinem Grundbesitz man dem von der internationalen Arbeiter-Assoziation gefassten Beschluss, welcher das Kollektiv-Eigentum an Grund und Boden proklamiert, die allerwirksamsten Gegner schafft. Denn solche Beschlüsse wird nur der fassen, der Nichts hat und der mit Hintenansetzung des Begriffes vom wohlerworbenen Mein und Dein etwas erreichen will.

Der Schaffung des kleinen Grundbesitzes stehen jedoch, wie wir gesehen haben, eine Menge Hindernisse im Wege, die zunächst bei Seite geräumt werden müssten. Wenn von Einigen hierzu die Hilfe des Staates verlangt und daran zugleich die Forderung einer radikalen Änderung aller einschlägigen Verhältnisse geknüpft wird, so kann ich mich diesen Forderungen nicht anschließen.
Meiner Ansicht nach ist die Schaffung selbst des kleinen Grundbesitzes die Frage, um welche es sich handelt und der Weg, auf welchem wir diesen am einfachsten und mit den geringsten Änderungen bestehender Verhältnisse erreichen können, der beste.

Ich habe in meiner Arbeit diesen Weg auseinander gesetzt und kann auch jetzt nur daran festhalten, indem ich ihn für den einzigen halte, auf welchem wir auf völlig legale und gerechte Weise den Zweck erreichen und die ihm entgegenstehenden Hindernisse vermeiden. Kann und will ein Einzelner Parzellen von seinem Eigentum ablösen und in kleinen Besitz verwandeln, so möge er es tun, immer aber, ohne dadurch die Rechte Anderer zu verletzen oder zu beeinträchtigen. Wohlerworbene Rechte sind eben so gut Eigentum, wie Hab und Gut, und wir dürfen nicht die Gesetzgebung benutzen, um, wenn es unsern Zwecken passt, daran zu rütteln. Es ist nicht abzusehen, wie weit das führen könnte und es ist gerade den sozialistischen Verwirrungen unserer Zeit gegenüber notwendig, an die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Eigentums zu erinnern und festzuhalten.

Allerdings aber wird die Gesetzgebung ihre hilfreiche Hand zur Einführung von kleinem Besitz bieten müssen, denn es werden durch denselben Verhältnisse entstehen, die teils bisher nicht vorgesehen, teils in die gegenwärtigen Gesetze nicht hineinpassen.

Insofern ist denn auch, obgleich die Arbeiterfrage eine rein soziale ist, ein Eingreifen des Staates geboten, denn derselbe hat nicht nur dort, wo es gilt, Gewalt und Unrecht abzuwenden, sondern auch dort, wo es das Wohl des Ganzen erheischt, die Verpflichtung, einzugreifen und voranzugehen und zwar sowohl zur Beseitigung solcher Institutionen, welche einer gedeihlichen Entwicklung entgegen stehen, wie auch zur Einführung solcher, welche dieselbe fördern.

Dort jedoch, wo es nur gilt, Arbeitszeit, Lohnhöhe und dergleichen zu regeln, muss meines Erachtens die Arbeiterfrage bleiben, was sie ist, nämlich eine rein soziale und muss demgemäß auch auf sozialem Wege, also durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelöst werden.

Diese Vereinbarungen aber führen mich auf einen Punkt, der schon häufig in Anregung gebracht und empfohlen worden. Ich meine nämlich die Schiedsgerichte.

Es ist gewiss nicht zu verkennen, dass in nächster Zeit, namentlich durch die nicht zu vermeidende Umgestaltung unserer Arbeiterverhältnisse, häufiger als bisher Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen werden.

Dieselben werden noch dadurch sich mehren, dass bei der herrschenden und nicht wegzuleugnenden Unzufriedenheit der Arbeiter willig sein Ohr solchen Einflüsterungen leiht, die, aus welchem Grunde es nun auch sei, ihn gegen den Arbeitgeber aufzuregen suchen.

Bedenkt man aber, wie häufig durch solche Differenzen sonst tüchtige und brauchbare Arbeiter dem Arbeitgeber verloren gehen, weil in den meisten Fällen eine Entlassung oder Aufgeben der Arbeit die Folge sein wird, und bedenkt man, zu welchem Betrage oft die Kosten solcher Differenzen durch unser weitläufiges Prozessverfahren anwachsen, so liegt wohl der Gedanke nahe, ob nicht vielleicht durch Ernennung von Schiedsgerichten, deren Urteil beide Parteien sich unterwerfen, die Differenzen auf eine kürzere, billigere und die Gemüter weniger aufregende Art abzumachen wären?

Wir haben schon häufig in anderen Ländern, wo dieselben eingeführt, eine gedeihliche Lösung der Differenzen gesehen, und ich meines Teils glaube wohl, dass das Urteil eines von beiden Parteien gewählten Schiedsgerichts weniger Unzufriedenheit auf Seiten desjenigen, der Unrecht erhält, hervorruft, als wenn das Urteil durch ein wirkliches Gericht gefällt wird und mit großen Kosten verbunden ist.

Was nun den 2. Punkt, nämlich den

b. Arbeitermangel [Arbeitskräftemangel]

betrifft, so haben wir auch hier wieder zu fragen:
Wodurch entsteht der Arbeitermangel [Arbeitskräftemangel]?
und
Was kann geschehen zu seiner Abhilfe?

Aus den vorliegenden Arbeiten geht hervor, dass die Gründe des Arbeitermangels [Arbeitskräftemangel] doppelter Natur sind, dass wir sie einmal in dem größeren Bedarf an Arbeitskräften und dann in der geringeren Zahl oder in der geringeren Güte derselben zu suchen haben.

Auf allen Gebieten des menschlichen Lebens sehen wir gesteigerte Anforderungen an Arbeitskraft und finden als Veranlassung dazu die fortschreitende Kultur mit ihren Folgen. Durch das Wachsen des Kapitals, durch die dadurch wachsenden Bedürfnisse des Lebens und durch den immer größer werdenden Verkehr werden eine Unzahl Arbeiten hervorgerufen, welche sowohl bei ihrer Anlage, wie auch bei ihrer Unterhaltung große Massen von Arbeitskraft konsumieren und anderen Arbeiten entziehen.

Ich weise nur auf die Gründung der vielen Fabriken und anderen gewerblichen Anlagen, auf den Bau der Kunststraßen, der Eisenbahnen, der Kanäle hin, sie alle bedürfen der Arbeitskraft zu ihrer Instandhaltung und zu ihrem Betriebe ebenso gut, wie zu ihrer Anlage.

Ich weise ferner auf die gewöhnlichen Bedürfnisse des Lebens, auf den Bedarf an Dienstboten und was damit zusammenhängt hin. Auch hier finden wir ein stetes Wachsen durch alle Schichten der Bevölkerung.

Dem entgegen aber finden wir kein entsprechendes Zunehmen der Arbeitskraft, sondern im Gegenteil eine Verringerung derselben.

Wir sehen auf der einen Seite eine immer mehr um sich greifende Unlust zur Arbeit und auf der anderen Seite eine Verminderung der Arbeitskraft durch Auswanderung in fremde Länder.

Wollen wir also Abhilfe schaffen, so müssen wir die Arbeitskraft wieder in das richtige Verhältnis zu dem Bedarfe darnach bringen.

Wir müssen die Arbeitskraft heben, die Abnahme verhindern und, bis dass dies geschehen, vielleicht sogar den Bedarf einschränken.

Eine Hebung der Arbeitskraft werden wir erreichen durch ein verändertes Lohnsystem und ist bereits darauf hingewiesen, dass unser bisheriges Lohnsystem bei seinen vielen Vorzügen dennoch den großen Fehler hat, dass es für den Arbeiter keinen Sporn zu größerem Fleiße und vermehrter Tatkraft besitzt, indem durch den einmal fixierten Tage- oder Jahreslohn der Arbeiter durch vermehrten Fleiß nicht für sich, sondern nur für seinen Herrn erwirbt. Wir werden also dahin trachten müssen, diesem Übelstande abzuhelfen und das Interesse des Arbeiters mit dem des Herrn zu verbinden.

Der einfachste Weg hierzu ist jedenfalls die tunlichst größte Einführung von Akkordarbeiten. Die Erfahrung lehrt, dass bei ihnen der Arbeiter durchschnittlich ¼ — 1/3 mehr leistet, als in Tagelohn, und diese Mehrleistung kommt nicht nur seinem Herrn, sondern wegen des dadurch erzielten höheren Lohnes auch ihm selbst zu gut.

Es ist allerdings nicht zu leugnen, dass der allgemeinen Einführung von Akkordarbeiten im landwirtschaftlichen Betriebe gar manche Schwierigkeiten im Wege stehen, und dass gewisse Verrichtungen stets in Tagelohn werden vorgenommen werden müssen, es bleiben jedoch immer noch genügend Arbeiten vorhanden, die in Akkord verrichtet werden könnten und wo es bisher nur an einem Maßstab zu seiner Höhe fehlt.

Ein weiterer Weg, die Arbeiter zu größeren Leistungen anzuspornen und zugleich sie an das Gut zu fesseln, wäre auch die Einführung gewisser Prämien oder Tantiemen vom Reinertrag.

Es ist in dieser Beziehung bereits von einigen Gutsbesitzern, vor Allem von dem verstorbenen Herrn von Thünen auf Tellow, vorgegangen worden, jedoch haben diese Schritte bisher noch wenig Nachahmung gefunden, und mag vielleicht außer den Umständen, welche ihre Einführung und Durchführung verursacht, die Befürchtung ein Haupthindernis gewesen sein, dass man dadurch anderen Leuten einen Einblick in seine Vermögensverhältnisse und in die Ertragsfähigkeit der Güter gewähre, oder auch seine Wirtschaftsweise einer Kritik Seitens der Arbeiter aussetze.

Gedrängt durch die Zeit werden wir uns aber zu manchen Einführungen entschließen müssen, die uns widerstreben und können wir uns von der eben erwähnten wirklich Hilfe versprechen, so wäre sie immer noch nicht eine der schlechtesten.

Wie solche Tantiemen zu bemessen und wie sie zu verteilen wären, kann hier nicht näher erörtert werden, nur auf das Eine möchte vielleicht hinzuweisen sein, dass solche Tantiemen nicht als zum Lohn gehörig, sondern als Gratifikation für treue Arbeit und gutes Verhalten gewährt werden müssen und dass sie immer erst nach einer Reihe von Jahren faktisch erhoben werden dürfen, bei einem früheren Verlassen des Gutes aber ohne Weiteres verfallen.

Auch in der vermehrten Anwendung guter Maschinen, namentlich solcher, welche Hände-Arbeit ersparen, würde eine Hilfe gegen den Arbeitermangel [Arbeitskräftemangel] zu finden sein. Man darf dabei aber nicht verkennen, dass die Wirtschaft mit Maschinen eine teure ist, und dass diese wohl momentan eine große Zahl von Arbeitskräften ersetzen, auf die Dauer aber niemals Handarbeit überflüssig machen können.

Ob zur Beseitigung des Arbeitermangels [Arbeitskräftemangel] auch, wie es von vielen Seiten vorgeschlagen wird, die Herbeiführung einer Einwanderung aus anderen uns verwandten Ländern oder gar eine Rückwanderung der nach Amerika ausgewanderten und dort heruntergekommenen Landsleute von Nutzen sein würde, ist wohl eine fragliche Sache.

Wir haben versucht, durch schwedische und preußische Arbeiter Ersatz für die uns fehlenden Kräfte zu schaffen. Wir haben auch momentan uns aus der Not geholfen. Im Ganzen aber sind die erzielten Resultate doch bei Weitem hinter den gehegten Erwartungen zurückgeblieben. Allerdings darf man deswegen die Sache noch nicht aufgeben, weil möglicherweise die schlechten Resultate nur Folgen schlechter Maßregeln waren.

Ich glaube jedoch nicht, dass wir irgend einen nachhaltigen Ersatz zu erwarten haben, ehe wir nicht den Boden derartig ebenen, dass die Menschen hier bei uns finden, was sie anderswo, namentlich in Amerika, suchen. Bis dahin werden wir immer nur solche Leute erhalten, die entweder durch eigenes Verschulden in ihrer Heimat es zu Nichts bringen und die vielleicht durch Versprechungen usw. bewogen worden, es hier bei uns zu versuchen, oder solche, die durch einen augenblicklichen Notstand gezwungen werden, sich anderswo ihren Erwerb zu suchen. Die Ersteren können uns nichts nützen, die Letzteren keine dauernde Hilfe gewähren.

Ebenso wird es vermutlich mit denjenigen sein, die nach Amerika gegangen, dort ihre Erwartungen nicht erfüllt gesehen haben und nun gern in ihre alte Heimat zurückkehren möchten.

In den meisten Fällen werden dies ebenfalls solche Subjekte sein, die durch eigenes Verschulden heruntergekommen und nun, nachdem sie an ein ungeregeltes und zügelloses Leben gewöhnt worden sind, für unsere Verhältnisse nicht mehr taugen. So gut allerdings, wie die Arbeiter, die wir neuerdings aus Preußen erhalten haben, werden sie auch noch sein, und da es möglich ist, dass sie durch Erfahrung klug geworden sind, so möchte ich den Gedanken eines Versuchs, nach Amerika Ausgewanderte zurückzuholen, doch nicht ohne Weiteres verwerfen. Auf eine erhebliche Hilfe des Staates werden wir dabei jedoch nicht zu rechnen haben, sondern das Unternehmen wird mehr oder weniger von Privaten und mit Privatmitteln ausgeführt werden müssen.

Wirksamer als alle diese Mittel zur Hebung der Arbeitskraft würde es sein, wenn es uns gelänge, die Gründe zu beheben, durch welche dieselbe von Jahr zu Jahr verringert wird.

Ich habe bereits in der von mir verfassten Arbeit darauf hingewiesen, dass bisher diese Verringerung der Arbeitskraft nicht darin besteht, dass unsere Bevölkerung numerisch abgenommen, sondern darin, dass sie in Bezug auf Arbeitsleistung eine viel schlechtere geworden, indem die jungen und kräftigen Leute weggehen, die Alten und die Kinder jedoch zurückbleiben.
Bleibt die Auswanderung jedoch dieselbe wie bisher oder steigt sie gar noch, so werden wir bald dahin gelangen, dass auch die numerische Zahl abnimmt.

Es ist daher von der größten Notwendigkeit, sowohl für den Einzelnen, wie auch für den Staat, welcher durch die massenhaften Auswanderungen in Mitleidenschaft gezogen wird, Maßregeln zu ergreifen, dieser Auswanderungswut vorzubeugen und die Veranlassungen dazu nach Möglichkeit hinweg zu räumen.

So entsteht nun die Frage, welches sind die Veranlassungen zur Auswanderung? und glaube ich, dass wir fast sämtliche auf die „Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen“ zurückführen können. Der Trieb nach den drei ersehnten Zielen: Freiheit, Gleichheit und Reichtum und die Unmöglichkeit oder doch wenigstens Schwierigkeit, diese drei Dinge hier zu erreichen, das ist meines Erachtens dasjenige, was den Hauptgrund zur Auswanderung abgibt.

Wenn es heißt: es sind die verlockenden Briefe bereits nach Amerika Ausgewanderter, es sind die häufig übertriebenen Schilderungen und anderweitigen Überredungen der Auswanderungs-Agenten, so gebe ich zu, dass dieses Alles gewiss mit dazu beiträgt, aber nur darum, weil die Leute mit den hiesigen Verhältnissen, mit ihrer Abhängigkeit, mit ihrem scheinbar geringen Verdienst, mit der Verpflichtung zum Militärdienst usw. unzufrieden sind und der Hoffnung leben, dieses Alles in Amerika anders zu finden.

Wir werden daher auch gegen die Auswanderung nichts Anderes tun können, als dass wir versuchen, wie in dem ersten Teile bereits angegeben, die Veranlassungen zur Unzufriedenheit hinweg zu räumen.

Ob wir damit Glück haben werden, oder ob der Trieb nach etwas Neuem, der Zug, den voraufgegangenen Verwandten und Bekannten nachzufolgen, nicht stärker ist, das muss die Erfahrung lehren.

Wir können allerdings noch darüber wachen, dass wenigstens die Verführung und die Überredung nicht um sich greifen, und möchte es insofern sich empfehlen, auch auf die Auswanderungs- Agenturen sein Augenmerk zu richten.

Agenturen müssen sein, aber nur zur Vermittlung und Erleichterung für diejenigen, welche auszuwandern beabsichtigen Wenn die Agenten jedoch durch die Vermittlung direkt und indirekt einen solchen Verdienst haben, dass sie nicht nur davon bestehen, sondern dabei reich werden, so liegt die Befürchtung nahe, dass dieselben sich nicht nur auf Vermittlungen beschränken, sondern auch zur Überredung greifen, sei es nun durch Herabziehen unserer Zustände oder durch Hervorhebung der amerikanischen, und da ist es die Pflicht des Staates, seine Untertanen zu schützen und Maßregeln zu ergreifen, diesem Unwesen zu steuern.

Im Grunde aber ist es gewiss wahr, wenn hervorgehoben wird: ein Brief aus Amerika mache mehr Auswanderungslustige, als 10 Agenten, und wir selbst trügen die meiste Schuld daran, indem wir durch die früher geschehene Förderung der Auswanderung den Leuten selbst den Weg dazu gezeigt.
Im Vorstehenden hoffe ich nun die Wege, welche vielleicht dazu führen können, dem herrschenden Arbeitermangel [Arbeitskräftemangel] mit der Zeit abzuhelfen, angegeben zu haben.

Es wird jedoch noch lange dauern, ehe dieselben sich Eingang verschafft, und werden wir bis dahin dort, wo die vorhandenen Kräfte nicht mehr ausreichend sind, uns genötigt sehen, unsere Anforderungen an Arbeitskraft herabzusetzen.

Wir werden unsere Wirtschaft vereinfachen müssen, wir werden dasjenige, was wir den Forsten und Wiesen zum Kornanbau abgenommen, diesen wieder zurückgeben und vielleicht sogar wieder zur Koppelwirtschaft zurückkehren müssen.

Hoffen wir jedoch, dass dieses Alles nur ein Übergangs-Stadium sei und dass die Zeit nicht allzu fern liege, wo in geregelten und normalen Verhältnissen die Landwirtschaft wieder aufblühen möge.

Kennt man erst den Grund des Übels und herrscht bei allen Beteiligten der redliche Wille, die bessernde Hand daran zu legen, so kann man auch mit Zuversicht einer günstigen Lösung der ländlichen Arbeiterfrage entgegensehen.

Bauer mit Pferd

Bauer mit Pferd

Arbeitspause für Mensch und Tier

Arbeitspause für Mensch und Tier

Bauern beim Dreschen

Bauern beim Dreschen

Federvieh

Federvieh

Getreideernte, ein Fuder Getreidegarben

Getreideernte, ein Fuder Getreidegarben

Getreideernte

Getreideernte

Bauernjunge

Bauernjunge

Kühe auf der Wiese

Kühe auf der Wiese

Kühe im Stall

Kühe im Stall

Mittagspause bei der Feldarbeit

Mittagspause bei der Feldarbeit

Mittagstisch auf dem Bauernhof

Mittagstisch auf dem Bauernhof

Ochsengespann

Ochsengespann

Pferdeknecht beim Pferdefüttern

Pferdeknecht beim Pferdefüttern

Pferdestall auf dem Gut

Pferdestall auf dem Gut

Schäfermeister

Schäfermeister

Viehmarkt

Viehmarkt

Bauerntanz

Bauerntanz

Hahn und Hennen

Hahn und Hennen

Landliebe

Landliebe

Ochsen vor dem Pflug

Ochsen vor dem Pflug

Schäfer mit seiner Herde auf dem Heimweg

Schäfer mit seiner Herde auf dem Heimweg

Schaf- und Ziegenhirtin

Schaf- und Ziegenhirtin

Pferd zum Beschlag in der Dorfschmiede

Pferd zum Beschlag in der Dorfschmiede

Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) mecklenburgischer Agrar- und Wirtschaftswissenschaftler, Sozialreformer und Musterlandwirt.

Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) mecklenburgischer Agrar- und Wirtschaftswissenschaftler, Sozialreformer und Musterlandwirt.