Gründe für die Unzufriedenheit der ländlichen Arbeiterklasse in Mecklenburg 1872

Aus: Bericht ... über die Verhältnisse der ländlichen Arbeiterklassen über Auswanderung und Arbeitermangel in Mecklenburg
Autor: Kommissionsbericht von Graf Bassewitz auf Wesselsdorf, Erscheinungsjahr: 1873
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Landesgeschichte, Wirtschaftsverhältnisse, Arbeiterklasse, Landarbeiter, Sozialgeschichte, Auswanderung, Arbeitskräftemange, Lage der arbeitenden Klasse, Lohn, Einkommen, Lebenshaltungskosten, Besitzverhältnisse
Die Herren Fischer, Lemcke, Satow, Graf Schlieffen und Pogge-Blankenhof finden den Hauptgrund zur Unzufriedenheit unserer Arbeiterklassen in ihrer sozialen Stellung und zwar in der Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber; während aber Graf Schlieffen behauptet, diese Abhängigkeit habe zu jeder Zeit und überall bestanden und sie werde nur jetzt durch Anregung von Außen dem Arbeiter fühlbarer gemacht, ist Herr Pogge-Blankenhof der Ansicht, dass diese große Abhängigkeit speziell in unseren sozialen Verhältnissen liege, weil eine Menge von Hilfsleistungen, welche der Tagelöhner, ohne dass das kontraktliche Verhältnis sie vorschreibe, dennoch notwendig brauche, wie z. B. Unterstützung bei Krankheils-, Unglücks-, Alter- und Sterbefällen, ferner alle Fuhren und Heranschaffung mancher Lebensbedürfnisse aus der Stadt nur durch den guten Willen des Arbeitgebers gewährt werden könnten und daher auch häufig versagt würden, während in anderen Ländern, wo es Büdner und Bauern gebe, der Arbeiter nicht nötig habe, sich deswegen gerade an den Arbeitgeber zu wenden.

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Dieses Verhältnis der Abhängigkeit zeige sich noch so recht deutlich darin, dass die Arbeiter „Du“ resp. „Er“ genannt würden, dass sie beim Sprechen mit dem Herrn den Hut in der Hand behalten müssten und dass in einzelnen Gegenden noch die nationale Tracht verlangt würde, durch welches Alles dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Gepräge der Leibeigenschaft aufgedrückt werde; daher habe der Arbeiter das Streben, sich frei zu machen und eine selbstständige Stellung, in welcher er für sich und nicht für andere zu arbeiten brauche, zu erringen.

Herr Lemcke fügt hinzu, dass diese Unzufriedenheit bei unseren ländlichen Tagelöhnern noch vielfach durch die Verpflichtung, einen Hofgänger zu stellen und durch die häufige Unmöglichkeit, einen solchen zu beschaffen, genährt werde und dass ferner auch die in Folge des Arbeitermangels eingetretene Überbürdung der Leute mit Arbeit ihren Teil daran habe. Dieser Ansicht schließen sich auch Herr Pogge-Gevezin und Herr Pogge-Blankenhof an.

Wenn nun Herr Fischer und Herr Pogge-Blankenhof einen zweiten Grund zur Unzufriedenheit neben der sozialen Stellung des Arbeiters auch in seiner politischen finden — und zwar in dem Gefühle desselben, weder in der Gemeinde, noch in dem Staate etwas zu gelten — und ausführen, dass derselbe weiter nichts als das Recht der Reichstagswahlen und der Predigerwahlen besitze und dass er nur die Steuern und Lasten zu tragen habe, in Bezug auf seine wichtigsten Interessen sich aber auf den guten Willen Anderer, soweit derselbe überhaupt vorhanden, verlassen müsse, so fügt Herr Pogge-Blankenhof dem noch hinzu, dass dieser Mangel an politischen Rechten vielleicht auch ein Grund zu der großen Gleichgültigkeit gegen sein Vaterland sei, welche es ihm erleichtere, dasselbe zu verlassen und einer ungewissen Zukunft entgegen zu gehen.

Referent Graf Bassewitz dagegen sucht den Hauptgrund zur Unzufriedenheit in dem Zeitgeiste, hauptsächlich hervorgerufen durch die allmählich fortschreitende Kultur mit allen ihren Folgen. Durch den immer wachsenden Verkehr, durch welchen der Mensch Neues sieht und kennen lernt, steigen die Ansprüche an das Leben. Es wächst die Bequemlichkeit, die Genusssucht, die Putzsucht und mit ihnen Hand in Hand die Arbeitsunlust. Diese Erscheinung herrscht nicht nur in einigen wenigen Klassen der Gesellschaft, sondern pflanzt sich durch alle Schichten der Bevölkerung fort. Um aber das Verlangen darnach zu befriedigen, dazu gehört Geld. Geld erwerben, reich werden wollen, das ist das Streben eines jeden Menschen, das ist ganz besonders der Charakter unserer Zeit. Der Kapitalist kann in Spekulationen und Unternehmungen sein Kapital rasch vergrößern, der Arbeiter, der aus der Hand in den Mund lebt, kann nur Geringes aus seiner Arbeit ersparen; das macht ihn mit seinem Lose unzufrieden und daher strebt er nach etwas Anderem. In dieser Stimmung bemächtigen sich seiner die Prediger des Sozialismus, deren Lehren bei ihm Eingang finden, weil sie ihm den Weg zu Demjenigen zeigen, was seinen Wünschen entspricht, nämlich den Weg, ohne Mühe und Arbeit dahin zu gelangen, nicht mehr dienen und arbeiten zu brauchen, sondern selbst den Herrn spielen zu können. Kommt hierzu nun noch eine falsche und vielleicht ungerechte Behandlung Seitens seiner Herren oder sonstigen Vorgesetzten, dann bricht die Unzufriedenheit heraus und macht sich entweder nach der einen oder anderen Seite Luft.

Als einen weiteren Grund führt Referent noch die Flut von Veränderungen auf allen Gebieten an: nicht nur die vielen neuen Gesetze und Einrichtungen, welche den gemeinen Mann verwirren, wie z. B. die neuen Maße und Gewichte, sondern auch die Einführungen der vielen neuen Maschinen, denen er mit Misstrauen begegnet und durch welche er sich übervorteilt glaubt, wie z. B. die Einführung der Dreschmaschinen u. s. w.

Wenn ferner Herr Pogge-Blankenhof in der Ausübung der Polizeigewalt und der Patrimonialgerichtsbarkeit Seitens des Gutsherrn eine Ursache der Unzufriedenheit sieht, weil erstere leicht zu Missbrauch in seinem Interesse führen könnte, letztere aber den Arbeiter misstrauisch gegen seinen Herrn und dessen Gericht mache, so führt Referent dagegen aus, dass, man möge über die Aufhebung der Patrimonialgerichte denken wie man wolle, ein wirklicher Grund zur Unzufriedenheit niemals darin liegen könne.

Herr Pogge sagt: der Arbeiter habe den Glauben, dass für ihn kein Recht bestehe, weil er dem Herrn gegenüber meist Unrecht bekomme und dies liege darin, weil, wenn der Herr im Unrecht sei, die Sache durch Einlenken gütlich beigelegt, wenn jedoch der Arbeiter im Unrecht sei, dieselbe bis zu Ende verfolgt werde; außerdem sei es schwer für den Richter, sich den Einwirkungen einer oft ihn als Gast feiernden Familie zu entziehen und sein Urteil frei von diesen Einwirkungen zu Gunsten des Arbeiters zu erhalten. Graf Bassewitz dagegen weist darauf hin, dass durch die Bestimmungen der Gesetze, wonach der Gutsherr in allen Fällen, welche seine eigene Person u. s. w. betreffen, ebenso wenig im Gerichte präsidieren als überhaupt in das gerichtliche Verfahren auf irgend eine Weise sich einmischen darf, dem Vorkommen von Ungerechtigkeiten soviel wie möglich vorgebeugt ist, dass dieser nur in geringfügigen Sachen, die weder ihn noch seine Familie betreffen, die Entscheidung hat, und dass auch hier noch jeder Partei der Rekurs ans Ministerium frei stehe; dass im Gegenteil die Ausübung der Gerichtsbarkeit von Seiten des Gutsherrn noch den Vorteil der Kostenlosigkeit für die Leute habe.

Bauern beim Dreschen

Bauern beim Dreschen

Getreideernte

Getreideernte

Bauernjunge

Bauernjunge

Hahn und Hennen

Hahn und Hennen

Landliebe

Landliebe

Schaf- und Ziegenhirtin

Schaf- und Ziegenhirtin