Geschichte der Stadt Greifswald - 09. Die Verfassung der Universität.

Aus der Landesgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns
Autor: Hahn, J. C. (? - ?) Gymnasiallehrer, Erscheinungsjahr: 1860
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Pommern, Sitten und Gebräuche,
Die Greifswalder Hochschule erhielt dieselbe Einrichtung, welche damals auf der Rostocker und Leipziger und überhaupt auf den altern deutschen Universitäten bestand. An der Spitzstand der anfangs halbjährig gewählte Rektor, und jede der vier Fakultäten hatten ihren Dekan. Neben dem Rektor stand ein Consilium oder Rat der Universität, aus den ältesten oder angesehensten Lehrern derselben gewählt, das bei allen wichtigen Angelegenheiten der Hochschule von dem Rektor zugezogen und gehört werden musste.

Zum Schutze gegen Übergriffe von außen und zur Schlichtung inneren Zwiespalts war den Universitäten vom Papste ein geistlicher Konservator in der Person des Landesbischofs, und zu seiner Vertretung vom Herzoge ein Vizedominus vorgesetzt. Beide Ämter vereinigte gleich anfangs Rubenow in seiner Person durch Übertragung von dem Bischofe und Landesfürsten und erlangte dadurch eine große Gewalt, selbst den Blutbann, die Anstellung und Entlassung der akademischen Lehrer und die Beaufsichtigung ihrer Vorlesungen. Diese Machtfülle, die bei einem so energischen Mann für Untergeordnete oft drückend werden musste, scheint viel zu dem Neide und der Feindschaft seiner Kollegen beigetragen, und seinen gewaltsamen Tod herbeigeführt zu haben, und wurde späterhin wohl nicht wieder in eine Hand gelegt.

Für die Vorlesungen und als Wohnung für Professoren und Studenten wurde ein größeres und kleineres Universitätsgebäude eingerichtet. In demselben gab es Bursen oder Studentengesellschaften, die unter der Aufsicht eines Professors standen; doch wohnten auch viele Studenten in den Amtswohnungen der akademischen Lehrer, die aus der von ihnen gezahlten Miete eine Zulage zu ihrer knappen Besoldung zogen.

Diese Besoldung bestand darin, dass einige Lehrer die Canonicatspräbenden und die dazu gehörigen Häuser erhielten, andere aber Pfarren in der Stadt oder auf dem Lande bekamen, welche letztere sie durch Vikare verwalten ließen, andere eine Geldzahlung und Wohnung in dem Kollegiengebäude. Herzog Wartislav IX. und Rubenow hatten zu dem Ende vom Papste ausgewirkt, dass die Nicolaikirche zu einer Canonatskirche für 20 Domherren erhoben, und dass der Universität die Besetzung vieler Pfarren erteilt ward, die sie größtenteils noch jetzt besitzt. Rubenow errichtete aus eigenen Mitteln 6 Besoldungen oder Präbenden, von 32 bis zu 57 Mark jährlich und Andere folgten seinem Beispiel.

Die Professoren, welche kein Canonicat oder keine Pfarre hatten, wurden von dem Consilium ernannt, die andern aber erst dem Bischofe zu Kamin vorgeschlagen, der das Recht der Bestätigung besaß.

Unter den Fakultäten war die der Artisten am zahlreichsten, welche man jetzt die philosophische nennt. Sie lehrte die sieben freien Künste: Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie. Der oberste gelehrte Grad war der des Doktors. Niedriger stand der Bacalaureus, der seinen akademischen Kursus vollendet hatte und sich zum Magister oder Doktor vorbereitete. Er durfte auch schon einige Vorträge halten.

Rubenow, Heinrich (1400-1462) Bürgermeister von Greifswald

Rubenow, Heinrich (1400-1462) Bürgermeister von Greifswald

Greifswald, Dom, Rubenowdenkmal

Greifswald, Dom, Rubenowdenkmal

Greifswald, Universität, Rubenowdenkmal auf dem Rubenowplatz

Greifswald, Universität, Rubenowdenkmal auf dem Rubenowplatz