Freier Transitohandel in Mecklenburg

Aus: Mecklenburgisches Gemeinnütziges Archiv, Band 1
Autor: Redaktion, Erscheinungsjahr: 1850
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Hansestadt Wismar, Handel, Schifffahrt, Häfen,
Wir haben schon in unserer ehrerbietigst gehorsamsten Vorstellung vom 27/30. März d. J. darauf aufmerksam zu machen uns erlaubt, dass unser Vaterland teils durch seine natürliche Lage, teils durch das Vorhandensein aller möglichen Beförderungsmittel, berufen zu sein scheint, den Austausch der Produkte des Nordens und Nordostens mit denen des ganzen südlichen Deutschlands zu vermitteln.

************************************
Mecklenburg erfreut sich des Besitzes einer großen Küstenstrecke mit zweien Seehäfen, es hat eine Reederei, welche relativ die größte Europas ist; in die Seehäfen münden Eisenbahnen aus, welche in ihrer Fortsetzung teils zu dem Wasserwege der Elbe, teils zu den südlichen und westlichen Deutschlands führen; die Seestadt Wismar hat eine stetige Dampfschifffahrtsverbindung mit Kopenhagen, in der Seestadt Rostock steigen auf deren Werften in diesem Augenblicke zwei Schraubendampfboote empor, welche eine ununterbrochene Verbindung mit St. Petersburg vermitteln sollen; die vaterländische Bank zu Rostock vervielfältigt das Betriebskapital des Handels, indem es seinen Umtrieb vervielfacht: alles dieses sind so sichere Faktoren des künftigen Transitohandels, dass seine Resultate nicht bezweifelt werden können.

In nächster Nähe lehrt uns das Beispiel Lübecks, und auf der anderen Seite Stettins, dass und welche Früchte der Transitohandel dem vermittelnden Staate zu gewähren vermag, nur muss man denselben nicht eigenwillig absperren — wie dies leider bis jetzt in Mecklenburg geschehen ist, wo alle transitierenden Waren nicht bloß die gewöhnlichen Eingangszölle, sondern auch die Land- und Dammzille zu tragen hatten.

Die unausbleibliche Folge solcher Belastung war denn auch die, dass der Transitohandel sich seine Bahnen anderswo suchen musste, und dass demnach der Staat durch die Besteuerung der transitierenden Waren — eben weil keine Waren durch Mecklenburg transitierten — gar keine, oder doch nur eine sehr unbeträchtliche Einnahme hatte. Dagegen muss — wenn der Transitohandel freigegeben wird, und er seinen naturgemäßen Weg über Mecklenburg nimmt — der Nationalwohlstand einen bedeutenden Zuwachs erfahren und zwar einen um so bedeutenderen, als der Transitoverkehr meistens durch die Mecklenburgische Reederei — und immer ohne diesseitige Kosten vermittelt werden wird.

Dass zu seiner vollen Blüte demnächst noch zollfreie Entrepots einzurichten sein dürften, ist zwar an sich unverkennbar; es glaubt jedoch der gehorsamst unterzeichnete Gesamtvorstand, dass diese Einrichtung — wenn nur erst das Prinzip proklamiert ist — je nach dem Bedürfnisse der einzelnen Städte sich leicht und gleichsam von selbst ins Leben einführen wird, und aus diesem Grunde hat derselbe darauf verzichtet, das in der Vorstellung vom 27/30. März d. J. angeregte Institut der zollfreien Entrepots als eine spezifisch wesentliche Voraussetzung für die demnächstige Verwirklichung des Tarifentwurfs hinzustellen.

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Universität

Rostock, Universität

Wismar, Turm der Marienkirche

Wismar, Turm der Marienkirche

Wismar, Wassertor

Wismar, Wassertor

Wismar, Alter Schwede

Wismar, Alter Schwede

Wismar, Marktplatz

Wismar, Marktplatz

Wismar, Rathaus

Wismar, Rathaus