Eschenbach, Johann Christian (1746-1823) mecklenburgischer Jurist. Biographie

Allgemeine Deutsche Biographie Bd 6 (1877)
Autor: Brie, Siegfried (1838-1931) deutscher Jurist, Erscheinungsjahr: 1877
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Eschenbach: Johann Christian E., angesehener mecklenburgischer Jurist, geb. zu Rostock 26. Oktober 1746, gest. ebendaselbst 12. August 1823, war der älteste Sohn des Rostocker Professors und Stadtphysicus Christian Ehrenfried Eschenbach. Von Michaelis 1763 bis Ostern 1767 studierte Eschenbach die Rechte auf der Universität seiner Vaterstadt; seine Hauptlehrer waren Bürgermeister und Professor Baleke, der Redaktor des Rostocker Stadtrechts, und Dr. J. L. Stein, der bekannte Kommentator des Lübischen Rechts. Nachdem er noch ein Jahr seine Studien in Leipzig fortgesetzt hatte, ward er Advocat bei den Rostocker Gerichten; daneben war er Mitarbeiter und eine Zeit lang Herausgeber der „Erneuerten Berichte von gelehrten Sachen“, welche 1766–1773 zu Rostock erschienen. Im April 1778 erwarb Eschenbach zu Bützow die juristische Doctorwürde durch eine Dissertation „De restitutione in integrum, quae sit brevi manu“. und wurde im November desselben Jahres an Stelle Baleke’s zum Professor der Rechte an der damals rein städtischen Universität Rostock ernannt. Nach der Wiedervereinigung der Bützower und der Rostocker Universität behielt er seine Professur mit wesentlich erhöhtem Gehalt. Seine Vorlesungen erstreckten sich nunmehr hauptsächlich auf römisches Recht, Kriminalrecht, mecklenburgisches Staatsrecht und Lehnrecht; als f1eißiger und gründlicher Dozent ward er hoch geschätzt; der herrschenden Dictirmethode trat Eschenbach mit größter Entschiedenheit entgegen. Seine Stellung an der Universität war eine sehr einflussreiche; sechsmal bekleidete Eschenbach das Rektoramt; im Concil entschied fast immer seine Stimme; große Verdienste um die Universität und um die mecklenburgische Gelehrtengeschichte überhaupt erwarb er sich durch die Herausgabe der an interessanten Mitteilungen reichen „Annalen der Rostock’schen Akademie“, 13 Bde., Rostock 1788–1805. Auch auf die städtischen Angelegenheiten übte er einen bedeutenden Einfluss seit seiner im Jahr 1801 erfolgten Wahl zum Consulenten des zweiten bürgerschaftlichen Quartiers (der Vertretung der Gewerke. Die schriftstellerische Tätigkeit Eschenbach’s beschränkte sich auf zahlreiche Abhandlungen meist geringeren Umfanges; eine von Eschenbach unternommene Fortsetzung von C. F. G. Meister’s „Ausführlicher Darstellung des peinlichen Processes in Deutschland“ blieb unvollendet, ebenso ein „Handbuch des Mecklenburgischen Lehnrechts. Seine älteren Publikationen bezogen sich größtenteils auf Strafrecht und Strafprozess; in denselben bekämpfte Eschenbach insbesondere die von den geschriebenen Rechtsquellen sich entfernende Willkür der Juristen, ohne aber deshalb den ihm gemachten Vorwurf übermäßiger Strenge zu verdienen. In späteren Jahren bearbeitete Eschenbach vorzugsweise Gegenstände des mecklenburgischen Rechts; besonders die seit 1817 erschienenen „Beylagen zu den wöchentlichen Rostock’schen Nachrichten und Anzeigen“ enthalten viele hierauf bezügliche wertvolle Aufsätze aus seiner Feder, z.B. eine quellenmäßige Geschichte der Errichtung des mecklenburgischen Ober- Appellationsgerichts, eine Übersicht der mecklenburgischen Gerichtsverfassung, zahlreiche Mitteilungen über landtägliche Verhandlungen. Handschriftliche Zusätze und Bemerkungen zu Hagemeister’s Mecklenburgischem Staatsrecht, welche Eschenbach zum Gebrauch bei Vorlesungen für den Erbgroßherzog Paul Friedrich 1819 ausarbeitete, bewahrt die Rostocker Universitätsbibliothek.