Englische, französische und deutsche Musikanten im siebzehnten Jahrhundert am Hofe des Herzogs zu Mecklenburg-Güstrow.

Autor: Chrysander, Friedrich Dr. (1826-1901) deutscher Musikwissenschaftler und Herausgeber der Werke Georg Friedrich Händels. Studierte und promovierte an der Universität Rostock., Erscheinungsjahr: 1865
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Güstrow, Johann Albrecht II, Musik, Musikanten, Tonkunst, Geschichte der Musik
Aus: Niederrheinische Musik-Zeitung für Kunstfreunde und Künstler. Herausgegeben von Professor Ludwig Bischoff. – Verlag der M DuMont-Schauberg’schen Buchhandlung. Dritter Jahrgang. Köln, 1855.

Nachfolgende Mitteilungen bilden eine Ergänzung des auch in Nr. 39 und 40 dieser Zeitung abgedruckten Aufsatzes über englische Komödien und über die ersten Opern in Norddeutschland, und vervollständigen besonders in musikalischer Hinsicht das dort flüchtig gezeichnete Bild. Als urkundliche Mitteilungen aus einer noch so wenig erhellten Zeit dürften sie ein etwas allgemeineres Interesse erregen und daher in einer Musik-Zeitung nicht am unrechten Orte stehen. Sämtliche Akten befinden sich in dem „Geheimen Haupt- und Staats-Archiv“ zu Schwerin.

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Zwar sind es bloße Akten, Anstellungs- und Streit-Geschichten; die Noten, die eigentliche Quelle für die Geschichte der Musik, fehlen gänzlich. Doch es ist gewiss, wenn auch noch viel zu wenig beherzigt, dass von vergangenen, abgeschlossenen Perioden der Tonkunst für uns nicht bloß die Kompositionen Bedeutung haben, sondern ebenfalls die damalige Musiklehre, wie auch die gesellschaftliche Stellung der Tonkünstler, und dass Andeutungen über solche Musik-Verhältnisse uns oft willkommener sein können, als ganze Stöße von alten Noten. Ich will meinen Akten diesen Wert nun eben nicht beilegen; denn auch die gedruckten und handschriftlichen Musikalien aus dieser Zeit sind aus drei Ursachen sehr bedeutsam. Einmal konnten der trübseligen Zeiten wegen wenige Sachen gedruckt werden, und diese wenigen in nicht beneidenswerter Ausstattung. Der Zustand war so arg, dass der größte deutsche Komponist dieses ganzen Jahrhunderts, Heinrich Schütz, für seine besten Werke keinen Verleger fand und nur durch Unterstützung seines Fürsten (Georg II. in Dresden) und durch Beihilfe verschiedener Organisten als Kolporteure den Druck wagen konnte. „Erbärmlich und der Music nicht weniger als sonst andern freien Künsten widrig“ nennt er im Vorworte zum zweiten Teile seiner Symphoniae Sacrae (Dresden, 1647) die Zeiten, und schon 1636, im Vorworte zum ersten Teile seiner Kleinen Geistlichen Konzerten, klagt er:

„WElcher gestalt vnter andern freyen Künsten, auch die löbliche Music, von den noch anhaltenden gefährlichen Kriegs-Läufften in vnserm lieben Vater-Lande, Teutscher Nation, nicht allein in grosses Abnehmen gerathen, sondern an manchem Ort gantz niedergeleget worden, stehet neben andern allgemeinen Ruinen vnd eingerissenen Unordnungen, so der vnselige Krieg mit sich zu bringen pfleget, vor männigliches Augen, ich erfahre auch solches wegen etzlicher meiner componirten Musicalischen Operum selber, mit welchen ich aus Mangel der Verlegere biss anhero, wie auch noch anjetzo, zurückstehen müssen, biss vielleicht der Allerhöchste bessere Ziele förderlichst gnädig verleyhen wolle.“

Zweitens ist Vieles verloren gegangen, und das Meiste höchst selten geworden. Es ist das gewöhnliche Schicksal aller Übergangs-Perioden, dass man ihre Erzeugnisse nicht mehr achtet, sobald das Bessere da ist. Für die Geschichte ist solches aber ein großer Verlust, und man sollte endlich einmal statt des in die Mode gekommenen sechszehnten das siebzehnte Jahrhundert ins Auge fassen und retten, was noch zu retten ist. Denn drittens sind die Kompositionen dieser Zeit eben deshalb so wichtig, weil in ihnen alle wirklichen Anfänge unserer neuen Tonkunst verborgen liegen. Dieses zur Andeutung und, wär's möglich, zur Anregung; an einem anderen Orte werde ich bald Gelegenheit haben, ausführlicher darauf einzugehen.

Um 1700, so viel ist schon aus den vorhergegangenen Aufsätzen zu entnehmen gewesen, blühte auch in Deutschland allgemein die Oper, die „theatralische“ Kompositionsweise. Die Oper als ein aus gar verschiedenen Bestandteilen bestehendes Kunstwerk erfordert aber nicht bloß zu ihrer jedesmaligen Hervorbringung das Zusammenwirken Mehrerer, sondern ihre erste Entstehung setzt notwendig schon eine bedeutende Ausbildung der einzelnen zu ihr gehörenden Kunstzweige voraus. Man hat nun bisher nicht einmal die Vermutung gewagt, dass solche Ausbildung in erheblichem Maße schon im siebzehnten Jahrhundert in Deutschland Statt gefunden, und doch lässt es sich allenthalben urkundlich nachweisen und dadurch für diese erste Oper eine weit bessere Ansicht, als jetzt herrschend ist, begründen. Was man schon in der Zeit bemerkt hat, welche unmittelbar Mozart vorausging, die Ausbildung einzelner Zweige, ist in ähnlicher Weise schon im siebzehnten Jahrhundert nachweisbar. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, gewinnen dürftige Notizen Leben und Bedeutung.

1. Engländer. Die ausgestorbene Linie Güstrow hatte in dieser Zeit in Mecklenburg die beste Kapelle und tat dafür, was die Umstände nur irgend erlaubten. In Güstrow waren zu Anfange des Dreißigjährigen Krieges und früher auch Musikanten aus England, nämlich aus London, teils besuchsweise, teils im wirklichen Dienste anwesend. Wahrscheinlich sind auch die englischen Komödianten dort gewesen, da sie in dem nahen Rostock waren; doch fehlen gewisse Zeugnisse. Während die Italiener anfingen, den Süden Deutschlands sich zu Nutze zu machen, durchstreiften die Engländer den Norden, und merkwürdig bleibt, dass sich diese fremdländischen Kunstbanden in unserem Vaterlande herumtrieben unmittelbar vor den Kriegsbanden her. Hat denn Platon nicht Recht, wenn er lehrt, dass musikalische Umwälzungen auch immer politische im Gefolge haben? Wir wollen es dahingestellt sein lassen. Aber so viel erhellt: Deutschland war damals ein Land für Freibeuter.

In England war zu Shakespeares Zeit besonders die Instrumental-Musik in einem blühenden Zustande. Es sind daher auch lauter Instrumentisten, denen wir hier begegnen. Zuerst, freilich nicht als den Frühesten der Zeit nach, nenne ich den Wilhelm Daniel, Musikmeister von London, welcher dem Herzog für 60 Thaler seinen Lehrjungen abtrat. Die Bescheinigung darüber lautet:

„Nachdem, dem Hochwürdigen, Durchlauchtigen, Hochgebornen Fürsten und Herren, Herrn Hans Albrechten, Coadjutoren des Stiffts Ratzeburgk, Hertzog zu Mechelburgk etc. Meinem gnädigsten Fürsten und Herren, uff dero Fürstl. gnaden Begehren, ich unten benanter Wilhelm Daniel von London den Richart Qvicken Musicant Jungen, welcher mir uff Neun Jahr in die Lehre verschrieben und also noch Viertehalb Jahr, von dato an zu rechnen, bey mir hatte zu lernen gehabt, gegen 60 Rthlr., welche ich auch auss I. F. G. Durchl. Rent-Kammer alhier richtig empfangen, mit sein des Richart Qvicken Bewilligung uff solche Vierte halb Jahr in Vnterthenigkeit überlassen und abgetretten habe, als haben I. F. G. Durchl. dahero vollenkommen macht und gewaldt, Sich desselbigen Musicant Jungens Richart Qvicken und seiner Dienste solche Zeit über Ihres gefallens zu gebrauchen. In massen dan auch derselbige dess Unterthenigen erbietens I. F. G. D. nach Verflossenen mehrgedachten Viertehalb Jahren wan I. F. G. D. seiner begehren werden, gegen billichen Unterhalt vor andern herren als ein Musicant weiters zu dienen und auff zu warten. Zu mehren Urkundt habe ich dieses Bekentnis nebenst gedachten Richart Qvicken, mit eigenen handen wohl bedechtlich und freywillig Unterschrieben. Datum Güstrow, den 11. January Anno 1623.“

Dieser Verschreibung ist eine deutsche Übersetzung des in London wegen dieses Burschen gemachten Lehrkontraktes beigelegt. Derselbe folgt hier vollständig, und ersieht man aus diesem merkwürdigen und drolligen Aktenstücke, unter welchen Bedingungen damals jemand in London das musikalische Handwerk ergreifen konnte.

„Dises Zeugnus gibet zuerkennen, dass sich Richardt Quikh, Hanss Quikhen Burgers und Gewandschneiders in London Sohn, zu einem leer Jungen, bey Wilhelm Danielen Burgern und Musicanten zu London selbsten, eingestellet hat, desselben Kunst zu erlehrnen: und bey ihm (nach aart der lehriungen) zu dienen von dem Fest Tag ahn [an] der Geburt unsers Erlösers jüngsthin, bis zu dem vollen end und termin neüner Jahr lang, welliche von der Zeit ahn volkömlichen bis zu ende gehalten werden sollen; welliche Zeit über gemelter Lehriung seinen Lehr Meister treulich dienen solle, seine [d. i. des Meisters] heimligkheit verschweigen, seinen gebührlichen begehren in allem willig nachkommen. Seinem lehr-Meister keinen schaden zulügen, noch zu sehen daz ihm sollicher von andern zugefügt werde, sondern daz er solliches eüsserst seines vermügens unterlasse, oder seinen Meister hierinn gewarne; Er solle seines Lehr Meisters gut nit verwahrlosen, oder ungebührlicher weis einem andern aussleihen; Er solle keinen Diebstal begehen, noch sich in wehrender Zeit in Heurat einlassen. Er soll nit mit Karlen, würfflen oder im Bredt-spilen, oder sich einigerley unzulesslichen spiles gebrauchen, wardurch sein Meister einiges weges verlustigk werden möchte: Er solle auch weder umb sein eigen gelt oder anderer innerhalb gemelter Zeit ohne erlaubnis seines Lehr Meisters etwas kauften noch verkauften; Er solle die Schenkhhäuser nit besuchen, noch sich unrechtmassiger weise weder bey Tag noch bey Nacht von seines Meisters Diensten absentiren. Sonder er solle sich in allem und jedem als einem getrewen lehriungen wol anstehet, gegen seinem lehrmeister und der seinigen, so lang die Zeit seiner lehr Jahr wehret, verhalten. Entgegen solle sein lehr Meister in obgemelter seiner Kunst ihme nach all seinem besten vermugen [Vermögen] mit gebürlicher instruct- und correction unterweisen und lehren, beynebenst ihn auch mit Essen, Drinkhen, Kleidung, Losierung, und aller anderen nothwendigkheit, nach gebrauch der Stadt London, gemelter Zeit über versehen. Solliches allens in gemein und besonders festigklich zu halten, haben sich obgemelte beide parteyen gegen einander mit eigener hand und Sigel verbunden, den 21. Jan. Ao. Chi. 1616 im 14n. Jahr der Regierung unsers Allergnädigsten Königs Jacobs II. George Rickner. George Sommersett.“

Zehn Jahre früher, 1613 im August, wurden hier die ersten englischen Musikanten in Dienst genommen: zwei Stück; denn es findet sich ein „Verzeichnuss, was Unser Gnediger Fürst und Herr den beiden Englischen Musicanten zum jährlichen Deputat, so lange dieselben in S. F. G. untertenigen Dienste, auss gnaden Vermacht“, von Hans Albrecht eigenhändig unterschrieben. Von dem Einen finden sich auch Namen und Bestallung:

„Von Gottes gnaden Wir Hans Albrecht H. z. M. bekennen hiemit, dass Wir den Kunstreichen Albertum Wilhelm Hanss Cowerien vor unsern Musicanten und Diener bestellt und angenommen, Bestellen und annehmen ihn auch hiemit wissentlich derogestalt undt also, das er Uns zu welcher Zeit wir es begehren und Ihn fordern lassen werden, mit seinen Musical Instrumenten, seinem besten Vleiss und Vermögen nach, uffwertig und zugegen sein, und sich daran nichts behindern lassen soll, demselben auch in Unterthenigen gehorsam zu geleben und nachzukommen, er sich gnugsam verpflichtet hat. Hergegen und für solche seine Uffwartung und Dienst haben Wir versprochen Ihm jehrlich, so lange Wir Ihn in solchen Dienst behalten, reichen und geben zu lassen 50 Thaler, jeden 32 Schilling hiesiger wehrung, so wol auch zwey Kleider, und an deputat wie folget: 1 Drömbt Roggen, 1 Drömbt Gersten, 1 feist Schwein, 1 Schaf, 1/2 Kuh, 1/2 (Tonne) Butter, 1/2 (Tonne) Hering, 20 Pfund Rotscher (kleine Hering), 1/16 Kabbelar (?), 20 Pfund Spürten (Sprotten), 1 Schock Eyer, 10 gense, 10 Hunner (Hühner), 1 scheffel saltz. Da auch in Künftig besagter Unser Musicant, demselben wie obslehet, in einem oder andern über zu Versieht [d. i. wider Erwarten] nicht nachkommen oder geleben wurde, wollen wir jederzeit mass und macht haben, denselben ab dancken, und ihme solchen Dienst aufkündigen zu lassen. Urkundlich etc. Gegeben uff vnserm Fürstl. Hause Güstrow den 6. August Ao. 613.“

Dem vierten oder vielmehr fünften Engländer, John Stendle, begegnen wir 1625, er mag also mit Wilhelm Daniel's Bande zusammenhangen. Seine Bestallung ist den 2. Januar 1625 ausgefertigt, und werden ihm darin „zum güntzlichen Unterhalt“ jährlich 400 Gulden zugesichert. Dasselbe erhielten auch der Cornetist Hermann Grimm und der Posaunist Christoff Hasselberg (wahrscheinlich ein Sachse, er schreibt „Gistro“, statt Güstrow), beide im September 1623 angenommen. Um diese Zeit wurde es auch in Deutschland schon hier und dort Sitte, den Künstlern statt der Naturalien-Lieferung das Gehalt in baarem Gelde auszahlen zu lassen.

Mit diesen Mitteln und einigen Inländern suchte man eine kleine Hof-Kapelle zu Stande zu bringen. Junge Bursche, die zur Musik Lust hatten, sandte der Herzog auch wohl auf seine Kosten zu auswärtigen Meistern. Zu den angesehensten Instrumentisten gehörte dieser Zeit der Engländer Walter Rowe, der bedeutendste aller von England herübergekommenen Musiker, der daher auch leicht am kurfürstlich brandenburgischen Hofe zu Berlin eine feste und angenehme Stellung fand. Es ist derselbe, den H. Albert von Königsberg in einer ehrenvollen Zuschrift einen „berühmten Musicanten“ nennt, der mehrfach fürstliche Personen, besonders Prinzessinnen, in der Musik unterwies, nämlich auf der Viola di Gamba, die er wundervoll gespielt haben soll, von dessen Lebens-Umständen aber noch weiter nichts bekannt geworden ist, so dass schon Mattheson (in der Ehrenpforte, S. 5) sagte: „Ich hätte gern mehr Nachricht von demselben.“ Viele Nachricht über ihn kann ich nun eben nicht bieten, doch einige Zeilen von seiner Hand, eine Quittung wegen Michael Rode, den er im Auftrage des Herzogs informierte, und woraus zugleich seine Anwesenheit in Güstrow ersichtlich ist. Das echt englische Deutsch lautet:

„Ich Untenbenante, bekenne Das ich Von Sr. Fürstlich Durchlauchtigkcit hoff Rehntmeister, Herrn Joachim Lehman, hundert Reichsthaller in specie auf Abrechnungk, wegen michel Rohdt, empfangen hab, die ich auf der Violdegamba Lehenen soll, Vermegen der contracht, welches [d. i. laut des Contractes, weleher] also Lautet, als auff ein Jahr wegen die Lehr oder Unterrichtungk auf der Violl de gamba 100 thall. Vor Kostgeld auf ein Jahr 65 Reichsthall. wege, Losament bett Und wäsch 15 thall. Und dan Vor einViol de gamba 25 thall. thutt 205 thall. Restimir also wan die Lehr Jahr auss ist hundert Und fünff Reichsthaller in specie, thue ihn hiemit quittiren. Datum gusterow den 12. Mai 1620. Walter Rowe, Fürstl. Brandenb. Violiste.“

Rowes Schüler Mich. Rohde wurde von dem folgenden Herzog Adolf Friedrich 1636 wieder in Dienst genommen. In Hans Albrechts Kapelle dienten außer den schon Erwähnten noch Wilhelm Hess (bestallt den 6. Aug. 1613), Everhart Stippemann (best. d. 13. Sept. 1615), Lautenist Wilh. Westphal (1623 mit 370 Fl.) und Johann Vierdanck (Sept. 1631). Kapellmeister war Wilhelm Brade; wie lange, weiß ich freilich nicht zu sagen. In seiner Bestallung vom 10. August 1618 steht, dass er

„jeder Zeit seinen Chorum musicum sampt den Instrumenten instruct und fertig halten, Und Uns darmit, wo und zu welcher Zeit wirs begehren, oder es sonsten die gelegenheit erfürdern wird, uffwertig erscheinen soll und will, Gestalt er dan auch sol befehligt sein, Uber die andere Musicanten, so wir bey Hoff in Uffwartung haben, billiger massen zu commendiren, Und sie, nebenst seinen beiden söhnen, Und andern, die wir seiner Unterweisung untergeben möchten, zu guter Uebung anzuhalten.“

Er bekam gar 1.000 Gulden. Von Anweisungen über Mitwirkung beim Gottesdienste in den Kirchen ist selten mehr die Rede, zum Teil wohl deshalb, weil den Engländern nur die weltliche Musik geläufig war. Man kann also hierin ihren Einfluss wahrnehmen; ebenfalls in der zunehmenden Beliebtheit der Saiten-Instrumente, auf denen sie Meister waren. Auch die wiederholt als gutes Deutsch gebrauchte Bezeichnung „Musical Instrumente“ offenbart die herrschend gewordene Vorliebe für englische Musik und Musikanten. Und so dürfen wir den Engländern zu einer Zeit, wo die Kunst aus eigenen Mitteln bei uns nicht fort wollte, einigen Einfluss auf Norddeutschland beimessen. Dieser hört aber mit dem überhand nehmenden Kriege sowohl für die Musik wie für das Drama vollständig auf; denn nach dem Kriege, als die Kunst allmählich wieder Mut fasste, sah man nicht mehr nach England, sondern nach Frankreich und Italien.

Chrysander, Friedrich Dr. (1826-1901) deutscher Musikwissenschaftler und Herausgeber der Werke Georg Friedrich Händels. Studierte und promovierte an der Universität Rostock.

Chrysander, Friedrich Dr. (1826-1901) deutscher Musikwissenschaftler und Herausgeber der Werke Georg Friedrich Händels. Studierte und promovierte an der Universität Rostock.

Johann Albrecht II. (1590-1636) Herzog zu Mecklenburg

Johann Albrecht II. (1590-1636) Herzog zu Mecklenburg

Güstrow, Ansicht, 1653

Güstrow, Ansicht, 1653

Güstrow, Ansicht, 1850

Güstrow, Ansicht, 1850

Güstrower Schloss (Foto: Peter Schmelzle)

Güstrower Schloss (Foto: Peter Schmelzle)