Ein Bild Rostocker Theaterlebens von 1782 bis 1783

Aus: Zur Geschichte des Rostocker Theaters (1756-1791)
Autor: Schacht, Wilhelm Dr. (1878- ?), Erscheinungsjahr: 1908
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Theater, Theaterleben
Im Jahre 1782 kommt Jean Tilly zum ersten Mal nach Rostock. Er gehört einer bekannten Schauspielerfamilie an, die von ihrer Heimat Böhmen ausging, Mitglieder nach Wien, aber auch nach Deutschland sandte, wo Tilly der Ältere, wohl der Vater unseres Tilly, viele Jahre spielte.

Jean Tilly, der Jüngere, war bei Ilgener in Rostock als Ballettmeister eingetreten, hatte sich als solcher in Wien, Hamburg, Greifswald bewährt; hier übernahm er 1781 die Stöflersche Gesellschaft. Rostock stand von Anfang an in seinem Plan; auf Mecklenburg allein hat er sich aber nicht gestützt, die Nachbarstädte, weiter Holstein und Schleswig, besuchte er immer wieder. Ostern 1782 machte er sein Bretterhaus auf dem Horn’schen Hofe auf, spielte mit kurzer Unterbrechung bis in den August hinein. Die Antrittsrede, die seine Frau sprach, ließ er in netter Ausstattung drucken und bat so nicht nur am ersten Tag um den Schutz seiner Kunst. Als er schließt, kann ein Epilog für den guten Besuch danken. Auch ihn gab er in Druck:

          Wir zeigten Euch die Tugend
          In ihrer reizendsten Gestalt. Die Jugend,
          Vielleicht auch mancher Alte sah dann,
          Wie schön sie war und nahm sie an.

Besser als diese Verse war gewiss sein Spiel. An Neuheiten führte er mit seinem Personal von elf Männern und sieben Frauen auf Gemmingens Hausvater und Törrings Agnes Bernauerin; der Hamlet war den Rostockern auch neu, wenn ihn nicht Ilgener in seinem dritten Jahr gespielt hat — Ilgener, der „buntjäckigte Pritschmeister“ als Hamlet! — ; Lustspiel und komische Oper hatten die Herrschaft: Balletts mussten auch hier jeden Abend beschließen. Der Erfolg des ersten Rostocker Jahres legte Tilly nahe, auch für diese Stadt ein Privileg auf die Spielkonzession zu erlangen. So will er seine teuren Reisen einschränken und versuchen, nur in Lübeck, Rostock und Stralsund zu spielen. Diesen Plan zu einem Städtebundtheater macht der Rostocker Rat durch die Ablehnung des Privilegs unmöglich. Aber fürs folgende Jahr hat er die Spielerlaubnis erhalten; er nutzt sie, acht Wochen, den Pfingstmarkt über, jeden Tag agierend, außer am Sonnabend und Sonntag, wieder im alten Lokal. Sein Personal war unverändert, die Novitäten Die Räuber und Meißners Johann von Schwaben. Als er Anfang 1783 in Stralsund war, hatte er den Stralsunder Kantor Thomas, der Libretti und Theaterreden schrieb, zum Korrektor von Schillers Erstling bestellt. „Die Katastrophe schien mir unnatürlich, allzu mordvoll und von keiner Wirkung zu sein. Ich schmelzte sie ganz um. Bloß Franz war und blieb tot. Den Vätern, Amalien, Schweitzern, Carln, alle ließ ich Leben, Carln und die Räuber umkehren, Amalia mit ihrem Geliebten glücklich werden, den Alten ins Kloster und die Übrigen in die weite Welt gehen.“ Thomas schreibt das und fügt hinzu, in Stralsund und auch in Rostock wurde es goutiert; hat aber im übrigen Respekt vor der Kritik, die seine Arbeit verurteilen müsse. So trat der junge Schiller in Rostock auf die Bühne. Gegen Meißners Johann von Schwaben hat Tilly größere Pietät bewiesen. Das trug ihm Klagen vom Rostocker Geistlichen Ministerium ein, das durch seine Geistlichen schon vorher vergeblich von der Kanzel herab gegen Tilly gekämpft hatte. Kaum hatte er die Stadt verlassen, erhält der Rat einen geharnischten Kriegsruf der Geistlichkeit gegen das sündige Schauspiel. „Es haben diese Komödianten, wie es notorisch ist, zum Teil sich nicht gescheut, solche Stücke zu agieren, die die abscheulichsten Laster als Mord, ja Selbst- und Königsmord mehr billigen und empfehlen, als Abscheu dagegen erregen, Stücke, die die entsetzlichsten Blasphemien und Flüche enthalten und die ganze Religion verächtlich und lächerlich machen. Von dieser Beschaffenheit ist augenscheinlich das Schauspiel, das unter dem Titel „Johann von Schwaben“ ans Licht getreten, jedennoch ist dieses skandalöse Stück bis auf die Schluss-Akte, die man weggelassen, welches aber nichts an derselben verbessert, ganz nach der Vorschrift der gedruckten Komödie agieret, und also auch das Bild des gekreuzigten Versöhners bei Gelegenheit einer an ihr selbst sträflichen Handlung auf dem Theater vorgestellet, ja! nebst dem Eide und Gebet, welches letztere in dieser Komödie bei den unverantwortlichsten und schwärzesten Unternehmungen nicht nur gebraucht wird, sondern auch dazu der Beistand und die Hilfe des allmächtigen und einigen Gottes höchst verkehrt und lästerlich .... verlanget werden.“ Die Forderung besteht in einer „gewissenhaften und Religion liebenden“ Zensur. Der Rat erwidert, den Eingriff in seine Rechte scharf zurückweisend, auch ihm sei von anstößigen Stellen Tilly’scher Schauspiele berichtet worden, er habe von selbst für die Zukunft eine Zensur beschlossen. Das Spiel in der Fastnachtswoche und einer Bettagswoche — das Memorandum der Geistlichen hatte noch das, wie auch eine Aufführung am Sonnabend getadelt — widerstünde nicht kirchlicher Vorschrift. Am Sonnabend aber sei kein Schauspiel geduldet worden. Der Johann von Schwaben wird in der Antwort des Rates nicht verteidigt. „Ist das in deine Seele geschworen, Johann?“ „Geschworen, als ob mein Mund und meine Seele es geschworen hätten.“ Dieser Schwur ewiger Gattentreue ohne Priesterssegen — mehr aber die Formel des Stückes, das Recht auf Rache, war wohl eine starke Herausforderung.