Die neue Polizei-Ordnung und Stadtverschönerungen in Rostock. 1825

Rostock, den 14. Januar 1825
Autor: anonym aus: Freimütiges Abendblatt, Band 8 (1826)
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Hansestadt Rostock, Kulturgeschichte, Sittengeschichte, Sozialgeschichte, Stadtgeschichte, Polizei-Ordnung, Straßenpflasterung, Fußsteige, Gehwege
Die seit dem 1sten d. M. in Kraft getretene neue Polizei-Ordnung findet, so wie alles Neue, ihre Gegner; doch glauben wir, dass dem ungeachtet aus derselben etwas Ersprießliches für unsere gute Stadt hervorgehen wird, besonders wenn jederzeit die Polizeigewalt, so wie jetzt, in die Hände eines Mannes kommt, der Uneigennützigkeit und guten Willen mit Eifer und Tätigkeit verbindet. Gehen aber einst dem künftigen Polizeigewalthaber diese guten Eigenschaften ab, und hat er nicht Kraft und Energie genug, alles das zu leisten, was der große Umfang dieses Geschäftszweiges von ihm fordert, dann dürfte doch wohl die Frage hier nicht am unrechten Orte stehen: ob es nicht gleich Anfangs zweckmäßiger gewesen wäre, die Gewalt in die Hände mehrerer Personen zu geben? Auch die Einrichtung, dass mit dem Polizeiamte ein Polizei-Administrations-Kollegium verbunden worden, kann nur zu einem guten Zwecke führen, besonders da hiermit ein Anfang zur Vereinfachung der bisher mehreren Departements anvertraut gewesenen Verwaltung polizeilicher Gegenstände gemacht ist.

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Für jetzt gehört zu dem Geschäftekreise der vorerwähnten Kollegii die Aufsicht auf die Brand- und Nachtwache; ferner auf die Gassenerleuchtung und Reinigung, so wie die Gassen-Pflasterung. Als ein gutes Zeichen erscheint es uns, dass sich gleich im Anfange der Wirksamkeit dieses Kollegii zwei, durch regen Eifer, Ordnungsliebe und Tätigkeit ausgezeichnete Männer, der Direktor und der jetzige Administrant des Kollegii, einander die Hände reichen, um sowohl für die örtliche Bequemlichkeit als Annehmlichkeit zu wachen.
Es ist allerdings nicht zu leugnen, dass besonders die Gassenerleuchtung im laufe dieses Winters manches zu wünschen übrig gelassen; aber um so erfreulicher ist es auch, dass seit dem Eintritte der neuen Ordnung sich dieser Zweig polizeilicher Verwaltung merklich verbessert hat und die frühere gute Aufsicht jetzt wieder herbeigeführt ist.

Hinsichtlich der Gassenpflasterung können wir uns gleichfalls derselben guten Hoffnung überlassen, besonders wenn der modus contribuendi erst auf verfassungsmäßigem Wege bestimmt und festgestellt ist. Die bisherige interimistische Deputation hat sich schon ein nicht geringes Verdienst um die Verschönerung unserer Stadt erworben, da es ihr, im Kampf mit der eingewurzelten Vorliebe für das Altherkommen, gelungen ist, mii Einrichtung von Trottoirs an einigen Stellen der Stadt den Anfang zu machen.

Die Vorteile dieser neuen Einrichtung springt klar in die Augen, wenn man erwägt, dass die Trottoirs im allgemeinen die Straßenpassage der Fußgänger bequemer machen, dass durch sie manches Unglück verhütet, und dass sie besondere für die Detaillisten und alle diejenigen Gewerker, bei denen vermöge ihres Geschäfts täglich eine Menge Leute aus- und eingehen, den Zugang erleichtern, und dass sie auch die Wagen, namentlich in der Zeit der Kornzufuhr, abhalten, den Ausgang der Häuser, wie bisher, zu versperren und die Passage der Fußgänger zu hemmen. Diese Vorteile müssen und werden früher oder später von den Einwohnern anerkannt werden und der Behörde die Einrichtung erleichtern helfen.

Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche

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Rostock, Marktplatz mit Marienkirche und Blutstraße

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Rostock, Hansestadt, Petrikirche und Petritor

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