Die in Eichen verwandelten sieben Nonnen im Tiergaren zu Ivenack.

Aus: Mecklenburgs Volkssagen. Band 1
Autor: Gesammelt und herausgegeben von M. Dr. A. Niederhöffer, Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sage, Volkssage
Bis zum Jahre 1555 bestand auch zu Ivenack, wie an mehreren Orten unseres lieben Vaterlandes, ein katholisches Nonnenkloster*), da wurde dasselbe aber durch die damals regierenden Herzoge, Johann Albrecht I. von Mecklenburg-Schwerin und dessen Bruder, Ulrich III. von Mecklenburg-Güstrow*), — unseren ersten Landesfürsten, die sich so ganz mit Leib und Seele zur lutherischen Kirche bekannten, — aufgehoben.

*) Als nach langen Streiten und Kämpfen zwischen dem deutschen Kaiser Karl V. und den katholischen und protestantischen Reichsfürsten Deutschlands, endlich im Jahre 1552 zu Passau jener denkwürdige Vertrag, wodurch den Protestanten die freie Ausübung ihres Kultus gesichert wurde, geschlossen und zum deutschen Reichsgrundgesetze erhoben worden war, da begannen Mecklenburgs Fürsten voller Begeisterung und Eifer sofort mit der Ausführung ihres längst gehegten Wunsches und Planes, den Katholizismus ganz aus ihren Landen zu entfernen und an dessen Statt die lautere Lehre Luthers einzuführen. Und leicht wurde ihnen ihr Werk, denn die größte Mehrzahl ihres ebenfalls schon lange lutherisch gesinnten Volkes jubelte seinen Fürsten entgegen und trat gern und willig zur protestantischen Kirche über. Einzelne aber, besonders die Klosterbewohner, weigerten sich die neue Lehre anzunehmen, doch machte man mit Letzteren keine weiteren Umstände, indem man die Klöster einfach aufhob. Während die Mönchsklöster sofort beseitigt wurden, verfuhr man anfänglich gegen die Nonnenklöster mit mehr Nachsicht; als diese sich aber nach einigen Jahren noch immerfort weigerten, gutwillig das Feld zu räumen, musste auch gegen sie mit Ernst und Nachdruck verfahren werden. Von den Nonnenklöstern Mecklenburgs ließ man indes die zu Rostock, Dobbertin, Ribnitz, Malchow und Rühn auch noch ferner fortbestehen, doch wandelte man sie natürlich in protestantische um, und haben sich dieselben, mit Ausnahme des letzteren, wie bekannt, bis aus den heutigen Tag erhalten. — Die Nonnenklöster zu Ivenack, Neukloster, Rehna, Wanzka und Zarrentin wurden 1555, das zu Eldena erst 1556 aufgehoben. —

Doch wurde auch das Kloster gelegt, sind jetzt auch nur noch wenig Spuren von demselben vorhanden, ja wissen es selbst Manche in Ivenack gar nicht einmal mehr, dass in katholischen Zeiten an ihrem Orte ein großes und reiches Nonnenkloster bestand, so wissen doch wohl Alle noch, die aus damaliger Zeit stammende alte Sage von den sieben verwünschten Nonnen zu erzählen.

Nach dieser alten Sage sind diejenigen sieben Eichen im Tiergarten zu Ivenack, welche sich vor allen andern dort befindlichen durch ihr Alter, ihre Stärke und Größe auszeichnen, die verwünschten Nonnen. Als nämlich, so heißt es, in uralten Zeiten einmal sieben Ivenacker Nonnen ihr Gelübde gebrochen und eine schreckliche Sünde begangen hatten, wurden sie zur Strafe dafür in diese Eichen verwandelt. Nach tausendjährigem Bestehen soll nun zuerst eine dieser sieben Eichen ausgehen und damit zugleich die darin verwandelt gewesene Nonne erlöset sein; hundert Jahre später soll dann die zweite absterben, und so fort, alle folgenden hundert Jahre immer eine, bis alle sieben Eichen tot und somit sämtliche Nonnen erlöset sind.

*) Johann Albrecht I. — geb. 22. Dezember 1525, gest. 12. Februar 1576 — und Ulrich III. — geb. 22. April 1527, gest. 14. März 1603 — waren die ältesten Söhne des Herzogs Albrecht VII., der Schöne, von Mecklenburg-Güstrow, welchem sie bei dessen Tode am 7. Januar 1547 in der Regierung folgten. Am 6. Februar 1552, dem Todestage ihres Oheims, Herzogs Heinrich V., der Friedfertige, von Mecklenburg-Schwerin, — dessen regierungsfähiger Sohn schon vor ihm gestorben war, — fiel ihnen auch die Regierung dieses Herzogtums zu.

Wann nun aber die tausend Jahre verstrichen sein werten, weiß zwar Niemand, aber man glaubt, dass die Zeit bald um ist, da die eine der Eichen, wie schon erwähnt, bereits über die Hälfte vertrocknet ist, während eine zweite ebenfalls teilweise abzusterben beginnt, und auch aus den übrigen schon einzelne trockene Zweige hervorragen. Erstere Eiche hält man nun für diejenige, die zuerst ausgeht, worauf dann die zweite wohl nach hundert Jahren der vorangegangenen Schwester folgen wird.

Mag dem nun sein, wie da wolle, so viel ist immer als sicher anzunehmen, dass die Eichen schon ein Alter von 800 bis 1.000 Jahren erreicht haben. Deshalb verdienen diese wahrhaft ehrwürdigen Baume auch so viel als möglich geschont, gehegt und gepflegt zu werden, was denn auch stets von ihren Besitzern, den Herren Grafen von Pleß, mit rühmlicher Pietät bis auf den heutigen Tag geschehen ist. Möge das auch noch ferner so bleiben; mögen diese seltenen, herrlichen Eichen noch recht lange fortbestehen, damit durch ihren Anblick noch manches Auge erfreut, noch manches Herz erhoben werde!

Mecklenburgs Volkssagen - Band 1

Mecklenburgs Volkssagen - Band 1