Die Städte der Provinz Pommern - 01. Anklam

Abriss ihrer Geschichte, zumeist nach Urkunden
Autor: Kratz, Gustav Adolf (1829-1864) pommerscher Historiker, Archivar am Archiv zu Stettin, Erscheinungsjahr: 1865
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Pommern, Mecklenburg-Vorpommern, Landesgeschichte, Stadtgeschichte, Anklam, Peene, Groswin,
Tanchlim, Thanclam, Tanclim, Thanglym, Tancklym, Tanglim, Tanklem, so noch bis in das 15. Jahrhundert; Anklim, Angklim, Angkelym, Anklem.

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Wappen. Das älteste: ein Greif über einer Mauer mit einem Stadttor; später: der Greif allein. Dann wurde unter den Schild mit dem Greifen die Stralsundische Pfeilspitze (Strahl) gesetzt, und zuletzt die Pfeilspitze dem Greifen in die Vorderklauen gegeben. Vom Jahr 1808 datiert eine Kombination aus dem ältesten und dem neueren Wappen: der Greif mit der Pfeilspitze in den Vorderklauen über dem Stadttor mit der Mauer.

Das Land südlich der Peene, um Anklam, erscheint urkundlich schon im Jahre 946 als Land Groswin (provincia Grozwine, Crozwine) *) und trägt diesen Namen noch im 14. Jahrhundert **), so benannt nach der gleichnamigen Burg, welche etwas westlich von Anklam bei dem heutigen Neuhof an der Peene gelegen haben mag***).

*) Cod. Nr. 6. Brotwin ist falsche Lesart für Grocwin.
**) Stavenhagen, topographische und chronologische Beschreibung der Stadt Anklam. Urk. Nr. XI.V.
***) Stavenhagen I. c. S. 30. Auffallend ist es, dass Bischof Otto von Bamberg auf seiner zweiten Bekehrungsreise im Jahr 1127 nicht die Burg Groswin, eine der ältesten und bedeutendsten in Leuticien, besuchte, obwohl er nach Demmin, Loitz, Gutzkow, Wolgast und Usedom ging. Suchen wir nach dem Grunde. Herbord berichtet, dass Herzog Boleslaw von Polen bei seinem Einfall in Pommern im Jahr 1121 auch die starke Burg Naclam gebrochen und verbrannt habe. Zwischen den verschiedenen Lesarten Nactam, Vadam (eigentlich Uadam) und Nadam wählt Köpke (Pertz I. c.) zwar die letztere als die richtigere aus, aber es ist cl statt d, also Naclam zu lesen. In ganz ähnlicher Weise las man Dodona statt Clodona (Pertz I. o. p. 798. Anm. r.). Bei Naclam (Vadam) an Damm zu denken (wie Kantzow und seine Nachfolger wollen) ist nicht statthaft; Damm war keine civitas munita et fortis valde, sondern noch 1182, 1202 und sogar noch 1249 ein einfaches Landgut (vergl. Damm). Ebensowenig können wir Quandt beistimmen, welcher sich für die zerstörte Stadt entscheidet, die Bischof Otto nicht weit von Colberg passierte (Herbord I. o. II, 37. bei Pertz 1. o. p. 798. Baltische Studien X. 2. S. 130), oder Barthold (Geschichte von Pommern I. S. 47N), der Nakel annimmt. Es ist wohl zu beachten, dass Herbord nach dem Gange seiner Erzählung die Zerstörung Naclams erst auf die Einnahme von Stettin folgen lässt. Durch die Einnahme Stettins eröffnete sich Herzog Boleslaw den Zugang zu Leuticien. Es ist nicht denkbar, dass ohne die Bewältigung auch dieses Landes eine so vollständige und nachdrückliche Unterwerfung Herzog Wartislaws I. und der Pommern erfolgt sein sollte, wie sie uns überall aus den Lebensbeschreibungen des Bischofs entgegentritt, und in der Tat entnehmen wir aus einem Berichte Ebbos nach welchem Bischof Otto auf seiner zweiten Bekehrungsreise am Müritzsee in Mecklenburg einen Fischer fand, der sich vor sieben Jahren, als der Herzog von Polen das dortige Land erobert habe hierher geflüchtet, und seitdem ohne Brot nur von Fischen gelebt hatte, dass der Polenherzog wirklich verheerend bis tief in Leuticien hinein vorgedrungen ist. Die bloße Eroberung Stettins würde nicht genügt haben, einen Flüchtling bis zum Müritzsee zu treiben, um dort sieben Jahre Hunger zu leiden. Steht somit ein Einfall Boleslaws in Leuticien fest, so dürfte Naclam, welches nach dem Falle Stettins erobert und wo die letzte Kraft der Pommern gebrochen wurde nichts anderes sein als Anklam. Dafür spricht nicht nur die Ableitung des Namens Anklam von na-chlum (d. h, am Hügel; vergl. Berghaus, Landbuch von Pommern, II, 217), sondern auch der Umstand, dass eine alte Handschrift der (Herbord'schen) vita Ottonis ep. Bamberg, in der Greifswalder Nicolaikirchen-Bibliothek ausdrücklich statt Naclam die neuere Form Tanglym setzte. Nun würde es sich erklären, weshalb Bischof Otto Groswin nicht besuchte. Groswin ist Anklam, oder vielmehr die Burg mochte Groswin, die Vorburg (suburbium) Naclam oder Anklam heißen (ähnlich wie die Vorburg von Usedom Grobe hieß), und beide lagen wüst. Als späterhin in einiger Entfernung von Groswin weiter abwärts an der Peene die deutsche Ansiedelung und spätere Stadt entstand (s. Ähnliches bei Colberg, Schlawe), ging dann auf diese der Name der alten Vorburg über.


Die erste urkundliche Nachricht von Anklam findet sich erst im Jahr 1243, wo ein Schultheiß Albert zu Anklam als Urkundenzeuge auftritt, zugleich ein Beweis, dass dort schon damals eine Deutsche Kolonie bestand. 1247, 1254, 1256 stellte Barnim I. zu Anklam Urkunden aus, und es erscheinen 1254 der Ritter Tam de Anclam, 1256 der Vogt Johannes Manduvel (advocatus de Tanglim) und der Münzmeister Conrad zu Anklam (monetarius se Thanglim), 1258 der Vogt Aldagus zu Anklam (aus dem Geschlecht von Schwerin) als Urkundenzeugen. Die älteste Stadt-Urkunde ist vom Jahr 1264; Barnim I. verleiht darin den Anklamer Schiffen die Zollfreiheit in seinen Landen. Zum erstenmal werden hier Bürger genannt, ein sicheres Kennzeichen, dass Anklam bereits mit Deutschem Stadtrecht bewidmet war. Die eigentliche Bewidmungs-Urkunde ist nicht mehr vorhanden *), die Stadt bediente sich aber in der Folge des Lübischen Rechts, welches sogar 1292 der Stadt Stargard als Muster geboten wurde (s. Stargard). Barnim I. vereignete ihr 1275 das von dem Marschall Heinrich von Sanitz gekaufte Dorf Tuchow **), und der Abt Rudolf von Stolp schenkte ihr 1276 den Zehnten in Tuchow und Gnewezin, worauf 1284 die Anklamer Ratmannen den Besitzern des zuerst genannten Dorfs den ruhigen Besitz ihrer Ländereien zu Stadtrecht versicherten. 1272 wird das Heilige-Geisthaus (domus sancti spiritus) zu Anklam erwähnt, und werden demselben 1272, 1274 und 1277 verschiedene durch Rudolf Munt, die Frau Helpe, Johannes von Scholentin, Johannes Ramel (Romele) etc. gemachte Schenkungen von Einkünften aus dem städtischen Hufenzins, im Lassanschen Wasser und aus der Anklamer Münze oder Rentei von Barnim I. bestätigt. Bogislaw IV. gab der Stadt die erste Bestätigung ihrer Privilegien im Jahr 1278 und verlieh ihr 1282 das Dorf Rosenhagen.

*) Wenn zwar das angebliche Jahr der Bewidmung: 1244 (Stavenhagen I. e. S. 115) nicht urkundlich nachweisbar, und die Urkunde über Verleihung der Fischerei in der Peene an die Stadt von, Jahr 1247 ein Machwerk des Urkundenfälschers Pristaff ist (Cod. p. 773), so wird doch die Bewidmung etwa in diese Zeit treffen.
**) Stavenhagen I. o. Nr. II. und S. 130. Dähnert, Pomm. Bibl. V. 218: hier irrtümlich Tucherow. —


Sie war jetzt schon so bedeutend, dass sie 1283 an der Stiftung des Rostocker Landfriedens teilnahm, und von da ab dauernd dem Bunde der Wendischen Ostseestädte angehörte, welche später das Lübische Drittel der Deutschen Hanse ausmachten. In dem Privilegium König Erichs VII. Glipping von Dänemark von 1283 wegen Besuchs der Schottischen Märkte wird Anklam namentlich mitaufgeführt; sie beschickte mit ihren Sendboten die Hansetage, und nahm neben den übrigen Vororten Teil an deren Beschlüssen oder Hansischen Rezessen (der älteste vorhandene ist von 1358, s. Stralsund). Bogislaw IV. bestätigte ihr 1284 den von Hermann Bröker gekauften Zoll; 1285 gab er ihr das Eigentum an der, zwei Vasallen verliehenen, alten Fähre (olden Vir) und vereignete ihr die Dörfer Pelsin (Pulsin), Gellendin, Woserow und Bargischow (Barvetsekow), unter Hervorhebung ihrer dem Herzoge im Brandenburgischen Kriege bewährten Treue, zum Ersatz ihres deswegen erlittenen Schadens. Schon 1286 war den Bürgern von Malchin Zollermäßigung in Anklam bewilligt; im Jahr 1295 gab Otto I. seiner treuen Stadt das Privilegium, dass ihre Bürger, welche Getreide oder Waren ausschiffen, und die Fremden, welche nach Anklam Waren bringen, oder Getreide etc. von dort wegführen würden, von allem Zoll oder Ungeld in seinen Landen frei sein sollten. In der Landesteilung vom J. 1295 war Anklam an die Wolgaster Linie gekommen und 1302 verlieh ihr Herzog Bogislaw IV. von Wolgast ebenfalls die Zollfreiheit in seinen Landen, nebst der Verheißung sichern Geleits für die dorthin aus Dänemark, Schweden und Norwegen kommenden Kaufleute. Von Otto I. hatte sie 1294 den Gebrauch des Sundischen Scheffels bewilligt erhalten; 1301 gab er ihr auch das Eigentum an dem früher von Friedrich Drake (Draco) besessenen Zoll zu Japenzin, Bogislaw IV. verlieh ihr 1302 das volle Eigentum der alten Fähre, und des früher von Johannes von Berlin besessenen Zolls, bestimmte auch zugleich für verschiedene Waren die Höhe desselben. 1304 gestattete Bischof Heinrich von Cammin die Anlegung eines Augustiner-Mönchsklosters. Der große Steindamm über die Peene nach Ziethen wird schon 1312 erwähnt und bestimmt, dass die umliegenden Dörfer zur Erhaltung desselben beitragen sollen. In demselben Jahre verkaufte Wartislaw IV. der Stadt für 100 Mark Silber die Zollfreiheit auf der Swine und Peene, freie Fischerei im Haff, und das Recht, herzogliche Vasallen und Bauern, welche einem Anklamer Bürger Geld schuldeten, bei böswilliger Weigerung bis zur Zahlung in Haft zu nehmen, auch jeden Vogt oder herzoglichen Beamten, der diese Freiheit verletze, als Räuber zu behandeln. 1320 versprachen ihr Otto I. und Wartislaw IV. Entschädigung für die den Ukermärkischen Städten gewährte Zollfreiheit, und Letzterer bestätigte die Zollfreiheit der Anklamer in den Gewässern und Häfen feines Gebiets, namentlich in der Swine und Peene, unter besonderer Anerkennung ihrer aufopfernden Dienste. Mit Hilfe der Vasallen Ottos I. und der Städte Greifswald, Demmin und Treptow zerstörten die Bürger 1322 das Schloss Bugewitz, das zur Hälfte im Besitz des Ritters Bernhard Neuenkirchen (Nienkerken) von ihm und seinen Helfern zur Wegelagerung gegen die nach Anklam ziehenden einheimischen und fremden Kaufleute benutzt wurde. Sie erhielten von dem Herzoge die Erlaubnis, die Anlegung ähnlicher Burgen zu hindern, etwas später auch die Hälfte der zum Schloss gehörigen Güter und des Schlossplatzes zu Lehn, wofür sie den Lehndienst zu leisten gehalten waren, dafür aber auch gleich den rittermäßigen Vasallen im Falle einer Gefangenschaft ausgelöst, sowie für den Verlust der Waffen und Rosse entschädigt werden sollten. Wartislaw IV. verkaufte 1325 an Anklam und Greifswald für 400 Mark Wendische Pfennige die Münzgerechtigkeit für das Land zwischen Peene und Swine, nämlich 8 Jahre lang Wendische Pfennige, dann aber „Okelpenninghe" zu schlagen. Otto I. gab 1320 allen nach Anklam handelnden Kaufleuten Befreiung vom Zoll, Geleitsgeld und Ungeld in den Ländern Groswin und Demmin. In demselben Jahre bestätigte auch König Waldemar von Dänemark (Gegenkönig Christophs II.) ihre Hansischen Privilegien. In dem Rügen'schen Erbfolgestreit (1327) gehörte sie zu den Städten, welche mit Ausdauer die Rechte ihrer angestammten Fürsten verfochten. 1330 erhielt die Krämerzunft ihre Rolle. 1337 bekam die Stadt Streit mit dem Kloster Pudagla wegen der am linken Peeneufer dem Klosterdorf Mönchow gegenüberliegenden Wiesen und Torfmoore und der Fischerei im Wasser Monneketoch (früher Liutenza genannt); das Kloster musste aber die Rechte der Stadt anerkennen. In demselben Jahr kaufte sie Mönchow wiederkäuflich vom Kloster für 800 Mark. König Waldemar III. Atterdag von Dänemark bestätigte der Stadt 1338 die Freiheit des Heringfanges auf Schonen. 1339 Schloss die Stadt mit Stralsund, Greifswald und Demmin ein Landfriedensbündnis auf 2 Jahre und verpflichtete sich vorläufig zur Stellung von 15 Reitern. König Magnus II. Smek von Schweden bestätigte 1343 ihre Vitten zu Falsterbo. 1340 gab Barnim IV. der Stadt die Versicherung, außer Jarmen keine Befestigungen an der Peene herstellen zu wollen. 1345 hatte sie Streit mit Greifswald wegen der Schonischen Vitten. 1352, erneuerte sie das Landfriedensbündnis mit Stralsund, Greifswald und Demmin auf 1 Jahr, 1353 abermals auf 2 Jahre; im letzteren Jahre beschloss auch der Rat in Gemeinschaft mit dem Stralsunder, Greifswalder und Demminer Ratsstatuten (statuta senatus), und die Zahl der Ratsherrn wurde auf höchstens 24 festgesetzt. Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. bestätigten der Stadt 1354 das jus de non evocando, so dass weder die ganze Gemeinde noch einzelne Bürger vor ein auswärtiges Gericht gezogen werden durften, ausgenommen bei Lehnshändeln und auswärts begangenen Verbrechen. Der Stadtvogt (advocatus) war damals noch herzoglicher Beamter, jedoch nicht mehr 1476. Mit den nahe gelegenen Klöstern hatte Anklam vielfache Grenzstreitigkeiten, so mit Stolp 1348 und 1393, mit Pudagla 1360 abermals wegen der schon 1337 zur Sprache gekommenen Punkte, die jetzt endgültig durch schiedsrichterlichen Spruch entschieden wurden. Rühmlichen Anteil nahm die Stadt an den Kriegen der Hanse gegen König Waldemar III. Atterdag von Dänemark (1361—1369); mit Colberg und Stettin und ihren beigeordneten Städten zusammen stellte die Stadt 1361 6 Koggen und 6 Snicken oder Schuten mit 600 Mann. Sehr erbitterte Fehden führten die Anklamer unterdessen mit den benachbarten adeligen Geschlechtern, insbesondere den Schwerinen zu Spantekow, herbeigeführt durch wechselseitigen Übermut und absichtliche Kränkungen und Rechtsbeeinträchtigungen aller Art. Die Herzoge Bogislaw V., Casimir, Wartislaw VI. und Bogislaw VI. verglichen zwar 1370 die streitenden Parteien und veranlagten namentlich die Schwerine zur Aussöhnung für die Seelen der in der Fehde Erschlagenen in Anklam eine Vicarie zu stiften, aber gegenseitige Eifersucht und Übergriffe weckten beständig neuen Streit. Eine Feuersbrunst im Jahr 1384 legte fast die ganze Stadt, bis auf die Marienkirche und einige Häuser, in Asches. 1386 wurde eine neue Fehde der Anklamer mit Bernd Behr, Hasse von Blankenburg und den Schwerinen zu Altwigshagen durch Vergleich beendigt. In der Stadt selbst war schon offene Zwietracht zwischen dem Rat und den Gewerken ausgebrochen. Im Jahr 1387 wiegelte die Fischerzunft die übrigen Gewerke, insbesondere die Fleischhauer und Bäcker, aus Anlass einer neuen Marktordnung gegen den Rat auf. Der wütende Haufe, durch die Nachricht, dass der bedrängte Rat heimlich vom Herzoge Hilfe erbeten habe, in seinem Argwohn, der Rat wolle die städtischen Privilegien dem Fürsten verraten, bestärkt, drang in das Rathaus, ermordete die Ratsherren, schleppte ihre Leichen durch die Stadt und setzte ein demokratisches Regiment ein. Bogislaw VI. hielt aber ein strenges Strafgericht über die Anstifter, so blutig, dass selbst die herzoglichen Räte den Herzog, der die blühende Stadt zum „Poggenpful" zu machen drohte, von allzugroßer Härte abmahnten. Mit den Schwerinen zu Spantekow war wiederum wegen verschiedener Räubereien eine Fehde ausgebrochen, welche 1392 beigelegt wurde. 1394 stellte Anklam mit Greifswald, Wolgast und Demmin zusammen zwei Koggen mit 120 Bewaffneten zur Hansischen Friedensflotte gegen die Vitalienbrüder, schloss 1395 mit Stralsund und Greifswald einen Münzvergleich, und erneuerte 1399 mit denselben Städten und Demmin das alte Landfriedensbündnis, zu dessen Aufrechterhaltung sie in vorkommenden Fällen sich verpflichtete, mit Demmin zusammen 25 „Wapener" und 6 Schützen zu Pferde zu stellen. In einer neuen Fehde mit den Schwerinen wurde Heinrich Schwerin von den Anklamern gefangen, und 1417 gezwungen, Urfehde zu schwören. 1418 bestätigte Wartislaw IX. der Stadt die Fischerei auf dem Lassan'schen Wasser. 1423 versetzte er die Orböre der Stadt (100 Mark) an Dietrich Köller (Kolre). 1427 wurde Anklam von den Hansischen Schwesterstädten verhanset (d. h. aus dem Hansebunde ausgeschlossen), weil sie auf den Wunsch ihres Landesherrn an der Fehde gegen Dänemark nicht Teil genommen hatte. 1428 verglichen sich Casimir V., Wartislaw IX. und Barnim VII. mit Stralsund, Stettin, Greifswald, Anklam und Demmin über die Ausprägung der Münze. 1438 hatte die Stadt mit den Neuenkirchen zu Müggenburg ein Schutzbündnis gegen die Herzoge von Mecklenburg-Stargard geschlossen, sie erlitt aber dennoch von Mecklenburgischen Vasallen, namentlich den Rieben, empfindlichen Schaden. 1443 versetzten Wartislaw IX. und Barnim VII. die Anklamer Orböre an den Bürgermeister Jacob von Golme. Mit Stralsund, Greifswald und Demmin erneuerte Anklam 1446 ihr altes Schutzbündnis auf 10 Jahres. In dem Landfriedensbündnis sämtlicher Hansestädte von 1450 ist Anklam als die zwölfte Stadt im Lübischen Drittel aufgeführt; sie hatte ein einfaches Kontingent von 3 Bewaffneten zu stellen. Im Jahr 1452 gab Wartislaw IX. mit seinen Söhnen den vier Vorderstädten des Wolgaster Herzogtums, darunter Anklam als der dritten, ihr „goldenes Privilegium" mit der Bestätigung ihres Rechts, vereint die Land- und Wasserstraßen sicher zu stellen, der Zollfreiheit im ganzen Lande, ihres Güterbesitzes. Auch ihrem Einlagerrecht im städtischen Gebiet entsagten die Herzoge. Darauf erneuerten die vier Städte im Jahr 1457 ihr Landfriedensbündnis, diesmal mit ausdrücklicher Verwahrung gegen Verunrechtungen durch den Landesherrn. Schon im folgenden Jahre brach die alte Fehde mit den Schwerinen, die sich diesmal durch ein weitverzweigtes Bündnis mit Pommerschem, Märkischem und Mecklenburgischem Adel gestärkt hatten, von neuem aus. Die Anklamer bauten den Wartturm Hohenstein bei Woserow, erlitten aber damals, von den Schwesterstädten noch wenig unterstützt, in demselben Jahre und ebenso 1459 bei Drewelow empfindliche Niederlagen. Dennoch zerschlug sich ein Sühneversuch Herzog Ottos III. von Stettin, vielmehr wussten die Anklamer die Hilfe der Herzoge von Mecklenburg-Stargard gegen Zahlung einer Summe von 6.000 Fl. zu gewinnen, und belagerten mit diesen gemeinsam das Schloss Spantekow mit solchem Erfolge, dass die Schwerine jetzt die Vermittlung Herzog Erichs II. von Wolgast nachsuchten. Es kam nun 1461 ein für die Anklamer sehr günstiger Friedensvertrag zu Stande, auf dessen Bruch der Herzog, sorglich bedacht, die starke Grenzburg gegen Mecklenburg nicht zu verlieren, eine Strafe von 6.000 Fl. setzte. Im Jahr 1462 erneuerten die vier Städte ihr Bündnis mit denselben trotzigen Verwahrungen wie 1457. 1465 halfen die Anklamer dem Herzog Wartislaw X. das Hase'sche Raubschloss Neu-Torgelow erobern und zerstörten es schließlich ganz. Ebenso ruhmreich standen sie 1469 zum Herzoge in der Brandenburger Fehde. Eine neue im Jahr 1482 mit den Schwerinen zu Altwigshagen ausgebrochenen Fehde wurde 1486 durch Bogislaw X. vermittelt. Im Jahr 1485 vertrug sich die Stadt mit Demmin, einander nicht in der Freiheit des Seehandels hindern zu wollen. 1491 halfen die Anklamer dem Herzoge bereitwillig bei Eroberung und Zerstörung des Maltzan'schen Schlosses Wolde. Nach der Musterrolle vom Jahr 1523 hatte sie 100 Mann zu Fuß (darunter 70 mit Spießen, 15 mit Hellebarden, 15 mit Büchsen) und 30 Reiter zu stellend) 1525 legte eine Feuersbrunst das Rathaus und viele Häuser am Markt, in der Bau- und Burgstraße in Asche. 1530 übergaben die Augustinermönche ihr Kloster, ihre Dokumente und sämtlichen Besitz dem Rate, weil sie nach der Neuerung der „Lutteranen" ihr Leben als „Betteler" nicht mehr fristen konnten, und behielten sich nur Vitalitien vor. Gleichzeitig mussten die Herzoge Georg und Barnim X. der Stadt die Orböre für ein Darlehn von 550 Fl. verpfänden. 1533 brannte die Steinstraße ab, worauf der Herzog den Abgebrannten den Erlass ihrer halben Hypothekenschuld durch ihre Gläubiger erwirkte. 1536 stiftete Herzog Philipp I. einen Vergleich zwischen dem Rat und der Kaufmannsgilde einerseits und den Gewerken andererseits; die Handwerker sollten nur zu eigenem Bedarf brauen, einmal im Jahr aber so viel sie konnten zum Ausschank mit Kannen, sie sollten ihr Rohmaterial selbst einkaufen, jährlich eine bestimmte Quantität Mehl und Korn verschiffen dürfen, auch frei das Haff befischen, aber nur zu eigenem Bedarf, ohne Handelsverbrüderung (Maschoperie); die Kaufleute sollten nur mit eigenem oder auf Zinsen geliehenem Gelde Handel treiben und für genügende Kornvorräte sorgen, das Recht, die Gemeinde zusammenzuberufen, sollte nur dem Rat, nicht den Alterleuten der Gewerke zustehen. In demselben Jahr erwarb die Stadt die Insel Schadefähr durch Tausch. Kantzow berichtet um 1540 Folgendes über die Stadt. „Ancklam ist größer und mechtiger wan Stolp, aber das Lob der Stolpischen machts, das ich sie habe nachgesetzet. Die Stadt Ancklam ist sehr vheste; von der einen Seite hats tiefe Wiesen, und einen Dam der lenger ist wan ein Viertel Wegs, von der andern Seiten gute Graben und Welle; lieget in einem guten Acker, hat viel gemawerte Heuser. Die Bürger seint sehr holdsehlig vnd höflich gegen Frembde, aber unter sich selbst neidisch und mewterisch, haben gute Nahrunge zu Waßer und zu Lande." 1544 wurde eine neue Bursprake aufgesetzt. Nachdem Anklam und Pasewalk sich gegenseitig Zollfreiheit zugesichert hatten, einigte sich erstere auch 1549 mit Greifswald wegen des Anklamer Zolls bei der Fähre und des Greifswalder Zolls bei Kowall. 1563 wurde hier ein Landkasten für die Wolgaster Regierung errichtet. In demselben Jahre und im Jahr 1565 erlitt die Stadt große Feuersbrünste. 1570 wurde sie stärker befestigt. 1579 entstanden Streitigkeiten mit der Stadt Loitz wegen der Schifffahrt und des Handelsbetriebes auf der Peene. 1580 wurde eine doppelte Röhrenleitung angelegt, eine neue Schule errichtet, und die Nicolaikirche mit Kupfer gedeckt. Einen langen Streit hatte die Stadt mit Herzog Ernst Ludwig, der den „Fürstenzoll" auf alle Kaufmannswaren ausdehnen und nach Belieben erhöhen wollte. Da die übrigen Städte auf die Seite der Anklamer traten, musste der Herzog zwar hierin nachgeben, aber sein Nachfolger Philipp Julius erhob dafür einen Zoll von dem durch Märker und Mecklenburger aus Anklam geholten Salz. 1605 soll eine Pest gegen 1400 Menschen hingerafft haben. Seit 1614 wurde der jedesmalige älteste Bürgermeister als Landrat in den landständischen Ausschuß berufen; Anklam war damals die dritte der drei vorsitzenden Städte der Wolgaster Regierung. 1620 begann ein Streit mit der Stadt Loitz, gegen welche Anklam die Stapelgerechtigkeit geltend machen wollte, jedoch ohne Erfolg (vergl. Loitz). Mehr als Feuersbrünste und Seuchen ruinierte die Stadt der dreißigjährige Krieg und die dreijährige Einquartierung der Kaiserlichen von 1627 bis 1630, in welchem letzteren Jahre sie durch die Schweden unter dem General Kniphausen abgelöst wurden. Um die erschöpfte Stadtkasse zu füllen, wurde die „Stadtzulage“ eine einstweilige Abgabe auf Kaufmannswaren und Gewerbe eingeführt. Die Verpflegung der Schwedischen Truppen kostete der Stadt beispielsweise in 11 Monaten 73.344 Thlr. Nach der Hufenmatrikel von 1631 versteuerte Anklam bisher 206 ganze und 354 halbe Erben = 766 Landhufen, 101 Landhufen Eigentums- und geistliche Äcker, und 77 Landhufen 7 1/4 Morgen Stadtacker, die nun zusammen auf 530 Landhufen reduziert wurden. Im Jahr 1633 überließ Bogislaw XIV. der Stadt das Patronat der Marien- und der Nicolaikirche. Ein Angriff der Kaiserlichen unter Gallas auf die Stadt im Jahr 1637 wurde durch den Schwedischen General Wrangel erfolgreich zurückgewiesen. Als noch in demselben Jahre die Schweden die Stadt räumten, wurde sie zwar durch die Kaiserlichen besetzt, aber sehr bald wegen Mangel an den notwendigsten Bedürfnissen verlassen. Nochmals wurde im Jahr 1638 ein Angriff der Kaiserlichen abgeschlagen. Nach dem Westfälischen Frieden (1648) und der Einschiebung Stettins wurde Anklam die vierte unter den vier vorsitzenden Städten Schwedischer Regierung, und als 1686 die Zahl der städtischen Landräte von vier auf drei herabgesetzt wurde, einigte sich 1689 Anklam mit Greifswald auf Alternation bei Nominierung des dritten Landrats. In den Kriegen König Karls X. von Schweden drangen die Polen unter dem General Czarnecki 1657 bis Anklam vor, verbrannten die umliegenden Dörfer, zogen aber ab ohne die feste Stadt anzugreifen. 1659 verbrannte die Heilige-Geistkirche nebst 100 Häusern. 1676 wurde die Stadt durch den großen Kurfürsten bombardiert und erobert und von den Brandenburgern bis zum Frieden von St. Germain (1679) besetzt gehalten. Nach der Rückgabe an Schweden wurde der schwer mitgenommenen Stadt eine dreijährige Abgabenfreiheit bewilligt. 1709 wütete hier die Pest. Im nordischen Kriege wurde die Stadt 1711 von den Russen und Sachsen besetzt, welche ungeheure Lieferungen erpressten. Sie sollte 1713 auf Befehl des Zaren zur Wiedervergeltung für die Verbrennung Altonas durch die Schweden gleich Garz und Wolgast geplündert und dann angezündet werden. Durch einen Zufall trat eine Zögerung ein, welche die Stadt rettete. Der mit der Einäscherung beauftragte Russische Generalmajor v. Staff geriet in Greifswald mit dem Dänischen Admiral Karlson, der das Verfahren eine Mordbrennerei nannte, in Streit, es kam auf der Stelle zum Duell und Karlson wurde erstochen, Staff aber durch den Polnisch-Sächsischen Kommandanten verhaftet. Inzwischen war der Einäscherungsbefehl auf den Wunsch des Königs von Dänemark zurückgenommen, die Plünderung war freilich schon geschehen. Zum Andenken an die Rettung wird alljährlich ein Dankfest gefeiert. Nachdem 1720 im Stockholmer Frieden Anklam an Preußen gekommen war, sorgte Friedrich Wilhelm I. väterlich für das Wiederaufblühen der Stadt, und es entstanden in kurzer Zeit 100 neue Häuser. 1738 wurde die Heilige-Geistkirche neu aufgebaut und zur Garnisonkirche bestimmt. Im siebenjährigen Kriege wurde Anklam, ohne Garnison, 1757 von den Schweden besetzt, beim Anrücken der Preußen aber wieder verlassen, und als diese abzogen, 1758 abermals und zum drittenmale von den Schweden besetzt, aber 1759 von den Preußen unter dem Grafen Dohna nach kurzer Beschießung wieder genommen, worauf die Wälle abgetragen, die Gräben ausgefüllt und beide den Einwohnern zu Gärten überlassen worden, um eine wiederholte Festsetzung der Schweden zu verhüten. Aber noch dreimal, 1759, 1760 und 1761 sah Anklam in seinen Mauern die Schweden, welche nun den Rest der Festungswerke, auch das Peenetor und Burgtor schleiften. Die Stadt hatte in diesem Kriege einen Schaden von 350.000 Thlr. erlitten. 1749 wurden von der Stadt die Kolonien Kalkstein (Schwalkenheide) und Leopoldshagen (Grünenberg), 1752 Neu-Kosenow angelegt. 1776 wurde das Stadtgericht vom Magistratskollegium getrennt. 1806 bis 1808 hatte die Stadt Französische Einquartierung. 1847 wurde die höhere Bürgerschule in ein Gymnasium umgewandelt.

                                Einwohnerzahl.

1722: 1.853 Einw.
1740: 2.961 Einw.
1755: 3.319 Einw.
1766: 3.063 Einw.
1782: 3.021 Einw. (keine Juden)
1794: 3.476 Einw. (keine Juden)
1812: 5.164 Einw. (29 Katholiken, 4 Juden)
1816: 5.180 Einw. (15 Katholiken, 33 Juden)
1831: 6.836 Einw. (14 Katholiken, 80 Juden)
1843: 8.134 Einw. (10 Katholiken, 200 Juden)
1852: 9.908 Einw. (15 Katholiken, 271 Juden)
1861: 11.630 Einw. (44 Katholiken, 299 Juden)

Bauwerke und Kunstdenkmäler. Die älteren Teile der Marienkirche (Portal im südlichen Seitenschiff etc.) im Gotischen Stil aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhundert, der andere Bau aus der späteren Zeit des 14. Jahrhunderts, der Turm noch jünger. In der Kirche Chorstühle mit Schnitzwerk, Stucco-Relief eines Altarschreins aus dem 14. Jahrhundert in einer Kapelle auf der Südseite, bemerkenswertes charakteristisches Altarschnitzwerk aus dem 16. Jahrhundert (heilige Sippschaft) in einer Kapelle auf der Südseite; Hochaltar mit Schnitzwerk aus derselben Zeit und guten aber verdorbenen Gemälden auf der Außenseite der Seitenschreine; bronzene Grabplatte des Reimer von Wolde von 1559. — Die Nicolaikirche im Gotischen Styl aus der späteren Zeit des 14. Jahrhunderts mit gleich hohen Seitenschiffen. In der Kirche Chorstühle von 1498, roher als die der Marienkirche, großes Schnitzwerk über dem Hochalter (Kreuzigung und Passionsgeschichte) aus dem 16. Jahrhundert. Das Steintor mit hohem zierlichem Giebel aus dem 15. Jahrhundert. — Im Rathause 11 wohlerhaltene und zum größten Teil recht gute Bildnisse Pommerscher Herzoge (Erich II., Bogislaw X., Georg I., Barnim X., Philipp I., Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig, Barnim XI., Casimir IX., Philipp Julius), sämtlich von derselben Hand um 1600 bis 1615 gemalt, darunter einige wahrscheinlich Originale, sämtlich in Lebensgröße bis zum halben Leibe. — Giebelhäuser aus dem 15. oder 16. Jahrhundert an der Nordseite des Marktes.

                        Bürgermeister.

Hinrik Trepetowe. *1330. *1336.
Berndt Koldemorgen. *1330.
Oldenrike Vos van Gremin. *1330.
Hinrik Parchym I. *1330. *1358.
Henning Nanne (Nanno). *1345. *1347.
Diderik Swerin (Tzwerin). *1345. *1357.
Henning Zabow. *1345.
Christian Niemann. *1348.
Johannes Treptow. *1348.
Hinrik Vos (Voz, Vooz). 1348. *1378.
Peter Rusbard (Rosebart). *1378. *1392.
Hartwig Thobringe. *1378.
Hinrik Wyse. *1392. *1398.
Hinrik Meyne. *1398.
Reyner Grantzyn (Grenzin). *1398. 1403.
Hinrich vam Glyne. 1403.
Bertold Stoltevot (Stoltervot). *1412. *1431.
Hans Colbuck. *1420.
Gherd Rulowe. *1431.
Hinrik Becker. *1431. *1439.
Jacob vamme Golme (van Jalen). *1439. *1443.
Hans Mentzelin. *1439.
Heinrich Parchim II. 1445.
Arno Kolpin (Culpyn). *1446. *1461.
Hans Glyneman. *1451. *1453.
Diderik Kolbuk (Kolbuke, Colbuck). *1451. *1480.
Hans Bohler. 1458. 1459.
Claus Warzen. 1453.
Hans Tower (Tolre) der Ältere. *1479. *1497.
Hans Weydemann. *1480.
Claus Germann. 1480.
Arnd Glineman. 1483. *1492.
Hans Molre. 1483. *1492.
Clawes Murßow (falsch Miesow). *1485.
Johannes Krakevitze. *1490.
Reimarus Balke. *1491.
Tidtke Mellentyn. *1513.
Jasper Schutte. *1513. 1525.
Michel von Usdhum. *1513. 1533.
Hans (von) Gutzkow. 1525. *1637.
Borchardus Beckmann. *1534.
Jasper Büntzow. *1534.
Vicke Bole. *1534.
Marten Brun (Bruen, Brune). *1536. *1546.
Laurens Boddeker. *1536. *1537. † 1548.
Titke Tolner (Tolre). † 1542.
Andreas Schomaker. 1544 —. † 1564.
Henning Mellentin. 1547—.
Johann Synneke (Fincke?). 1547.
Anton Martens (Martini). 1548 — † 1589.
Joachim Ruft. 1559. † 1581.
Berend von Wesel 1560.
Hinrich von Wesel, Magister. 1563. † 1588.
Busso Halle. 1565 — † 1600.
Jochim Meier. 1566. † 1573.
Conrad Tessin, zu Priemen erbsessen. 1585 — † 1628.
Joachim Rosenow. 1591 — † 1613.
Michel Winkop (Wiencoep), Landrat. 1602 — † 1626.
Daniel Schwerin, Dr. jur., Landrat. 1615 — † 1624.
Conrad Schleiff (Sleiff, Schlieff). Dr. 1624 — † 1638.
Niclas Prutze (Preutze), Landrath. 1625 — † 1639.
Georg Grischow (Griskow). 1628 — † 1630.
Georg Schrie (Schiele). 1630 — † 1652.
Johann Marquard, Landrath. 1638 — † 1674.
Daniel Schutze. 1638 — † 1638.
Aurelius Grote. 1640 — † 1657.
Anton Helwig, Dr. med. 1642 — † 1670.
Johann Pöppelow. 1657— † 1675.
Matthias Krause I. (Matthaeus Kruse). 1657 — † 1676.
Georg Götsche, Lio. Mr. 1673 — † 1691.
Georg Schröder. 1675 — † 1696.
Jacob Otto I., Dr. med., Landrat. 1681 — † 1712.
Arnold Schlichtkrull, Dr. jur. 1688 — † 1695.
Heinrich Hassert, Lic. 1693 — † 1711.
Michel Schröder. 1708 — † 1709.
Matthias Krause II. 1713 — † 1737.
Jochim Rhode, Landrat. 1713 — † 1739.
Jochim Wingendorf. 1722 —
Jacob Otto II.. Dr. jur., Landrat. 1730 — † 1749.
Johann Michel Hahn. 1737 — † 1762.
Martin Polemann, Landrat. 1738 — † 1744.
Daniel Zernitz. 1745 —. 1779.
Johann Brüser. 1747 — † 1749.
Michael Grischow, Landrat. 1749— † 1769.
Friedrich August Hahn. 1753 — † 1765.
Matthias Krause III. 1762 —1789.
Johann Heinrich Kohlich, Landrat. 1770 — 1809.
Carl Friedrich Gerber. 1771 —. 1797.
Pustar. 1789 — 1809.
Ernst Ludwig Kirstein. 1809 — 1843.
Georg Friedrich August Klappenbach. 1844 — 1846.
Carl Friedrich Kirstein. 1846 —1864.

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