Die Stadt Rostock mit ihrem Distrikt

Aus: D. Anton Friedrich Büschings neue Erdbeschreibung: Zehnter Teil.
Autor: Büsching, Anton Friedrich (1724-1793) deutscher evangelischer Theologe und Geograph, Erscheinungsjahr: 1771
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Rostock, Stadtgeschichte, Landesgeschichte
1. Rostock, vor Alters Rotztoch, ist die größte Stadt in bei den Herzogtümern, sie hält sich aber nicht zu den übrigen Landstädten, sondern zu der Ritterschaft. Sie ist auch 1621 nicht in die Teilung zwischen den Herzogen Adolph Friderich und Johann-Albrecht II., sondern nebst ihrem Distrikte zwischen beiden Herren und Herzogtümern in Gemeinschaft geblieben. Sie liegt an der Warnow, hat an der Mündung derselben einen Hafen, welcher Warnemünde genannt wird, und also eine vorteilhafte Lage zum Handel.

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Eigentlich besteht sie aus 3 Teilen. Die Altstadt liegt auf einer Höhe gegen Morgen, und enthält die Peters-Nikolaus- und Katharinen-Kirche: die beiden ersten sind Pfarrkirchen. Sie brannte 1677 größtenteils ab, und hat seitdem besser eingerichtete und bequemere Häuser bekommen, als sie vorhin gehabt hat.
Die mittlere Stadt trennt ein Arm der Warnow von der Altstadt. In derselben ist die ansehnliche Marien Pfarrkirche, in welcher des 1645 hierselbst verstorbenen Hugo Grotius Eingeweide beigesetzt worden ist, die Johanneskirche mit einem Büchersaale, und das Rathaus.
In der Neustadt findet man die ehemalige Kollegiat- und jetzige Pfarrkirche zu S. Jakob, mit einem Büchersaale, und die Kirchen zum heil. Geiste mit eigenem reichen Armenhause, zum hl. Michael, und zum hl. Kreuz, bei welcher letzteren ein Kloster für adelige und bürgerliche Jungfrauen aus hiesiger Stadt ist, dessen Probst von den Konventualinnen und den Bürgermeistern erwählet, und hierauf von den Herzogen bestätiget wird. In der Neustadt sind auch die Universitätskollegia.
Die Universität ist 1419 von den Herzogen und von der Stadt zugleich gestiftet, und vom Papst Martin V. privilegieret worden, dessen Bulle nachgehends Kaiser Ferdinand I. bestätiget hat. Als die Stadt 1437 mit dem päpstlichen und kaiserlichen Banne beleget ward, begaben sich die Professores nach Greifswald, von dannen sie erst 1443 zurück kehrten.
1487 wurde die Universität, wegen der zwischen den Herzogen und der Stadt entstandenen Misshelligkeiten, nach Lübeck verlegt, von dannen sie 1492 nach Rostock zurück kam. Es hat ihr nicht nur die Pest zu dreien malen großen Schaden getan, sondern sie wurde auch im Anfange der Reformation fast von allen Studenten und Lehrern verlassen, bis Arnold Büren sie 1530 wieder herzustellen suchte, und Kaiser Ferdinand sie 1560 auf das neue privilegierte. Es ist auch eine lateinische Stadtschule vorhanden. Die 12 Prediger in dieser Stadt, und der ihnen vorgesetzte Superintendent, machen das hiesige Konsistorium aus, von welchem an das Hof- und Landgericht appelliert wird. Die Herzoge haben den Hof inne, welcher ehemals den Abt zu Doberan zugehört hat, und bewohnen denselben oftmals, daher sie auch diese Stadt ihre Residenzstadt nennen. Der Magistrat besteht aus drei Bürgermeistern, 1 Syndikus, 12 Ratsherren, 1 Sekretär und Protonotarius.
Die Stadt hat das Recht, kupferne, silberne und goldene Münzen zu prägen, welches sie auch aus übt.
Zu dem engeren Ausschuss der Landstände schickt sie einen Deputierten, und zu dem Hof- und Landgerichte einen außerordentlichen Assessor.
Der Rat hat die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit. Von seinen Urteilen kann (gewisse Fälle, da keine Appellation Statt findet,) ausgenommen, entweder an das Hof- und Landgericht, oder an den Rat zu Lübeck appelliert werden. Die Stadt hat noch andere ansehnliche Gerechtsame, ist aber eine erbuntertänige Stadt der Herzoge, an welche sie, zum Zeichen ihrer Unterwürfigkeit, jährlich 55 Rthlr. als Urhör (tributum originale), auch für die ihr bewilligte Akzise jährlich 600 Fl. Rekognitionsgeld erlegt. Von ihrem Beitrag zu den Landesabgaben kommt oben in der Einleitung Nachricht vor. Übrigens treibt die Stadt beträchtlichen Handel. Sie ist um das Jahr 1030 zu einer Stadt gemacht, und 1160 von den Überbleibseln der in ihrer Nachbarschaft gelegen gewesenen Stadt Kitzin erweitert und befestigt worden.
1218 bekam sie das lübsche Recht, und in eben diesem 13ten Jahrhundert wurde sie unter die Hansestädte aufgenommen. Um diese Zeit hatten sie noch ihre eigenen Herren: Unter Nicolaus, dem Letzteren derselben, kam sie unter markgräflich-brandenburgische Botmäßigkeit, wurde aber derselben nach 8 Jahren überdrüssig, und begab sich im Anfange des 14ten Jahrhundert unter den Schutz des dänischen Königs Erich; von dem sie aber nach 10 Jahren wieder abfiel, worauf ein schwerer Krieg, sowohl mit den Dänen, als mit dem mecklenburgischen Herzoge Heinrich, entstand, während dessen die Bürger in einem Aufruhr ihren Magistrat umbrachten, und einen neuen erwählten.
Als sie 1314 vom Herzoge Heinrich belagert wurden, machten sie mit demselben Frieden, und erkannten ihn für ihren Herrn.
1323 ließ sich Herzoge Heinrich vom dänischen Könige Christoph und desselben Sohn Erich mit der Herrschaft Rostock belehnen.
1428 setzten die Bürger ihren Rat abermals ab, wurden aber darüber 1437 von der Kirchenversammlung zu Basel in den Bann getan, und vom Kaiser in die Acht erkläret, daher sie 2 Jahre hernach den alten Rat wieder einsetzten.
1487 empörten sie sich wider die Herzoge, woraus ein fünfjähriger Streit entstand.
Im 16ten Jahrhundert hatte die Stadt neue Streitigkeiten mit den Herzogen, welche endlich 1573 und 1584 durch Erbverträge beigelegt wurden.
1620 wurde ein Vertrag, wegen der Akzise, Strandgelder und der Landgüter der Stadt, errichtet.
1715 war abermals ein Vergleich, wegen des Besatzungsrechtes, der Jagd und Akzise, getroffen.

2) der rostockische Distrikt ist 1621, als die damaligen beiden regierenden Herren zu Schwerin und Güstrow sich teilten, eben so wohl als die Stadt selbst, zwischen beiden Landesfürsten ungeteilt in der Gemeinschaft gelassen, und mit dem Namen der Gemeinschafts-Orte belegen worden: allein, in dem Erbvergleiche von 1755 ist diese Benennung aufgehoben, und an statt der Ausdruck: rostockischer Distrikt, eingeführt worden. Er besteht aus den rostockischen Stadt- und Hospital- auch Klostergütern, welche sind:

(1) Im Amte Ribnitz, Niederkrug, Rövershagen, Puthof, ein Teil an Bentwitsch, ein Teil an Dierko, Cordshagen, Purkshagen, Vogtshagen, Göllnitz, Schlage, Volkshagen.

(2) Im Amte Schwaan: Sildemo, Barnstorf, Bramau, Groß und Klein-Kleen, Groß-Schwaß, Klein-Stove, Dalvitzenhof, Dietrichshagen, Elmenhorst, Schmarl, Kassebom mit den Pertinenzien, Broderstorf, Ickendorf, Rickdahl, und die Eigentümer und Besitzer der Güter Bockholt, Bartelstorf mit den Pertinenzien, Benwitsch und Retzin, Ebinkenhagen, Villershagen, Zeppelins - Wulfshagen, Rostocker-Wulfshagen, Alverstorf, Beselin , Bussewitz, Finkenberg, Harmstorf, Groß- und Klein - Kussevitz, Oberhof und Hohen - Schwarß, Gragctopshof, Huckforf, Niendorf, Groß-Stove, Wahrstorf, Bisto, Polcho, Evershagen. Diese Orte werden von der Stadt Rostock auf Landtagen und sonst vertreten.

Anmerkung. Der Hafen Warnemünde, nebst dem dabei angelegten Schloss, welcher eine Kirche hat, gehört der Stadt Rostock, die Krone Schweden aber hebt daselbst einen Zoll von den vorbeifahrenden Schiffen, nämlich drittehalb Reichsthaler von jeder Last, welcher Zoll ehedessen, als die Handlung und Schifffahrt von und nach Rostock größer war, als sie jetzt ist, jährlich über 80.000 Rthlr. gebracht hat, jetzt aber ungefähr nur 6.000 Rthlr. ausmachen soll. Die Krone Schweden hat diesen Zoll schon im Dreißigjährigen Kriege angelegt; und da ihr im westfälischen Frieden die Zollgerechtigkeit in allen pommerschen und mecklenburgischen Häfen zugestanden worden: so hat sie auch diesen behalten, und zur Hebung und Sicherheit desselben eine Schanze anlegen lassen. Mecklenburgischer Seits hat man sich zwar darüber beschwert und behauptet, dass die bewilligte Zollgerechtigkeit bloß von den Häfen, welche in denen der Krone Schweden ab getretenen Orten befindlich sind, zu verstehen sei: allein, Schweden ist im Besitze desselben geblieben, hat ihn aber ums Jahr 1740 an den Herzog zu Mecklenburg versetzt.

Rostock, Universität

Rostock, Universität

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Kröpeliner Tor und Teufelsgrube

Rostock, Kröpeliner Tor und Teufelsgrube

Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche

Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche

Rostock vom Carlshof um 1830.

Rostock vom Carlshof um 1830.

Rostock Altstadt

Rostock Altstadt

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock - Neuer Markt um 1820.

Rostock - Neuer Markt um 1820.

Rostock vom Steintor 1841.

Rostock vom Steintor 1841.

Warnemünde vom Bauhof.

Warnemünde vom Bauhof.