Die Stadt Hagenow.

Aus: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
Autor: Schlie, Friedrich Dr. (1839-1902) Professor, Archäologe und Kunsthistoriker, Museumsdirektor, Erscheinungsjahr: 1899

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Schwerin, Amtsgerichtsbezirk Hagenow, Heinrich der Löwe, Grafschaft Schwerin, Slavenland, Elbe, Stadtbrand 1538, Stadtordnung 1756,
Geschichte der Stadt.
Am Ende des XII. Jahrhunderts, zwischen Geschichte 1190 und 1195 (Tag und Stunde sind nicht genau anzugeben), trägt sich der Graf Heinrich von Dannenberg mit einem Plan, der seinem Leben neuen Inhalt geben und zugleich für sein ewiges Seelenheil Nutzen bringen soll. Eingedenk nämlich der großen Taten seines Gönners, des Sachsenherzogs Heinrichs des Löwen, dessen Leben zur Rüste ging oder schon gegangen war, eingedenk auch der seiner Grafschaft nahe liegenden, aber durch den Elbstrom davon geschiedenen weiten wasser- und wiesenreichen Landschaften, die von der Sude, Eide und Walerow *) durchflossen werden und neben und zwischen denen sich die vielfach unwirtlichen und einsamen Sand- und Tannenhügel des Derzing, des Wehninger Landes und der Jabelheide ausdehnen, eingedenk endlich auch des Mangels arbeitsamer zahlkräftiger und zehntenfähiger deutscher Ansiedlerschaften in diesen Gegenden, die um diese Zeit überall noch von den weniger leistungsfähigen wendischen Völkern bewohnt werden und in denen nach dem Glauben der Christen die Scharen böser Dämonen das Reich und die Gewalt haben, empfindet der Graf das lebhafte Bedürfnis, mit der hochangesehenen Kirche zu Ratzeburg, deren bischöflichem Sprengel diese Gebiete vom Sachsenherzog weiland zugewiesen waren, einen Bund zu schließen und als Lehnsmann des Bischofs das von Heinrich dem Löwen hinterlassene große Werk der Germanisierung des Slawenlandes fortzusetzen.

*) Jetzt Rögnitz genannt. Vgl. Schildt, M. Jahrb. LVI, S. 193 und 200. Über das 1 km von der Rögnitz entfernte Dorf Warlow (Walrowe) im Kirchspiel Picher, das den alten Namen bewahrt hat, vgl. Sass, M. Jahrb. XLIII, S. 144. 145.

Bischof Isfried (1180 bis 1204) erweist sich willfährig, er trifft zu diesem Zweck mit dem Grafen im Kirchdorf Hagenow zusammen, das, wenn auch etwas seitwärts, ungefähr auf halbem Wege zwischen Ratzeburg und Dannenberg liegt, und wo der Priester Wilhelm, dessen Namen wir nachher unter den Zeugen der Vertragsurkunde lesen, als einer der frühesten Glaubensboten die Heiden unter das Evangelium zwingt. *) Das ist das erste Mal, dass uns der Ort Hagenow urkundlich genannt wird. Mit dem Priester Wilhelm zusammen finden wir hier den Ritter Friedrich von Hagenow ansässig, dessen Familienmitglieder in der Folge bald im Dienst der Ratzeburger Bischöfe, bald in dem der Schweriner Grafen, bald auch und besonders in dem der Herzöge von Sachsen -Lauenburg auftreten.**) Doch ist Hagenow damals keine Stadt, sondern ein Dorf, und zwar ein Dorf im Lande Wittenburg. Als solches gehört es bis zur Schlacht bei Waschow im Jahre 1200 zur Herrschaft des Grafen von Ratzeburg, kommt nach dieser Schlacht mit dem ganzen Lande Wittenburg zur Grafschaft Schwerin und geht mit dieser im Jahre 1358 an das herzogliche Haus Mecklenburg über.

*) M. U.-B. 150. Dieser Vertrag ist die Grundlage und der Anfang zu einem Dannenberg'schen Besitz- und Hoheitsrecht geworden, das bis zum Ende der Grafschaft im Jahre 1306 währt. Vgl. Rudloff, Hdb. d. M. Gesch. II, S. 197. Erst 1373 gewinnt der Herzog Albrecht mit Hilfe des Kaisers den größeren Teil dieser nordelbischen Landschaft für sich und sein Haus. Doch bleibt der Landstrich zwischen Elbe und Walerow, nämlich das Amt Neuhaus, der Derzing und ein Teil von Land Wehningen, obwohl sie anfänglich mit zu Mecklenburg geschlagen werden sollen und auch später noch begründete Ansprüche darauf geltend gemacht werden, davon ausgenommen. Vgl. Rudloff, M. Gesch. II, S. 486. 487. 726. 884. 885. 889. 902. Dazu Sass, Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg, M. Jahrb. XLIII, S. 132 und 144. Über zeitweise Störung dieser Kolonisation durch die von Kaiser Friedrich II. und Papst Innocenz III. neu belebte und wiedereingeführte dänische Oberherrlichkeit über die nordalbingischen Lande sind M. U.-B. 218 und 224 zu vergleichen. Über die Jabelheide im Besonderen Lisch, IM. Jahrb. I, Seite 7. M. Jahrb. XXXI, S. 68. Vgl. auch von Meyenn, Geschichte des Geschlechts von Pentz, I, Seite 69 bis 75. Boll, M. Jahrb. XIII, S. 69. 70.

**) Vgl. Personen-Register zum Meckl. Urkunden-Buch. Über das Wappen der Herren von Hagenow vgl. Lisch. M. Jahrb. XX, S. 322. Es ist verwandt den Wappen der Familien von Klenow, von Pinnow und Wagel.


Während der Grafenzeit gehört das Dorf Hagenow („dat dorp tu Haghenowe“) mit zum Leibgedinge der Gräfinnen Richardis, Merislava und Elisabeth, später, in der Zeit der Herzöge, zu dem der Euphemia, Gemahlin Herzog Albrechts II., der Königin Agnes, Gemahlin des Königs Albrecht von Schweden, der Herzogin Margaretha, Gemahlin Albrechts V., und der Herzogin Katharina, *) Gemahlin Johanns IV. Dass Hagenow zum Lande Wittenburg gerechnet wird, geht besonders aus einer Urkunde vom 16. Juni 1571 aufs Unzweideutigste hervor. Im Leibgedinge der Herzoginnen wird es einmal auch mit Picher und Jesar zusammen aufgeführt. Warum es aber, wie in zwei Urkunden aus der Mitte des XIV. Jahrhunderts, mit den Kirchspielen Warsow und Stralendorf zusammen „dat lant tu Egypten“ heißt, wird nirgends aufgeklärt. Bei den mehrmals im Mittelalter vorkommenden Verpfändungen von Haus, Stadt und Land Wittenburg [1359 an Reimar von Plessen und Heinrich von Bülow, 1366 (aber nur vorkommenden Falles) an Graf Adolf von Holstein, 1371 an den Ritter Lüder und den Knappen Wipert von Lützow] wird Hagenow immer mit einbezogen, doch nimmt Herzog Albrecht von Mecklenburg bei der zuletztgenannten Verpfändung die Kirchlehne Hagenow und Jesar ausdrücklich davon aus. **) An dieser Verbindung wird auch die Erhebung Hagenows zur Stadt***) nichts geändert haben. Es wird nach wie vor an den Schicksalen von Stadt und Land Wittenburg in Leid und Freud mit und wider Willen teilgenommen und z. B. sich sowohl von der begeisterten Erhebung der Ritterschaft und Städte zu Gunsten des gefangenen Königs Albrecht von Schweden nicht ausgeschlossen haben als auch wenige Jahre später (zwischen 1392 und 1395) den Verheerungen des Landes durch die Herzöge von Sachsen-Lauenburg zur Strafe für die bekannten Lützow'schen Raubzüge unterworfen gewesen sein. ****)

*) M. U.-B. 9210. Rudloff, M. Gesch. II, S. 590. 593. 594. 603. 604. Die bei Lisch, M. Jahrb. XX, S. 323, genannten Urkunden beziehen sich auf Zahlungen aus der Hagenower Orbör durch Bürgermeister und Rath der Stadt Hagenow an die Königin Agnes von Schweden. Um diese Zeit mag hier schon ein mutmaßlich südlich von der Kirche am Mühlenteich gelegenes herzogliches Haus vorhanden gewesen sein, das später als Forsthof und nachher als Rathaus dient und wovon in den Akten der folgenden Jahrhunderte öfter die Rede ist. Aber dass hier eine befestigte Burg war, lässt sich weder aus Urkunden und Akten, noch aus der Lokalität beweisen.

**) M. U.-B. 8596. 9210. 9495. 10233. Über sonstige Verpfändungen aus der Hagenower Orbör an die Herren von Rohr, denen das Schloss in Neuhausen zerstört worden war, im Jahre 1438, und an Paschen Gustävel im Jahre 1527, vgl. Rudloff, M. Gesch. II, S. 744. 745. Lisch, M. Jahrb. I, S. 58, Anmkg. 1. Vgl. dazu M. Kunstu. Gesch. -Denkm. II, S. 495.

***) Eine eigentliche Bewidmungs-Urkunde ist nicht auf uns gekommen, wahrscheinlich auch gar nicht einmal ausgestellt worden. Es macht daher zunächst fast nur den Eindruck einer Höflichkeitsbezeugung, wenn Herzog Albrecht II. bei Gelegenheit einer Memorien- und Vikarei-Stiftung im Dom zu Schwerin zu Ehren seiner Gemahlin Euphemia und seiner Schwiegertochter Ingeborg 50 Mk. aus dem Schoss oder der Orbör zu Hagenow mit dem Zusatz „accidente eciam consulum opidi nostri Haghenowe consilio et consensu“ anwies: M. U.-B. 10069. Denn einhundertundfünfzig Jahre später, bei Gelegenheit der Landesteilung von 1520/21, kommt zur Abwechslung der Name „Dorf“ wiederum einmal vor: Lisch, M. Jahrb. XX, S. 324. Vgl. Böhlau, M. Landrecht II, S. 66, Anmkg. 16. S. 230. Tatsächlich freilich gibt es seit 1370 einen Bürgermeister und Rat in der Stadt Hagenow, deren Siegel die Umschrift hat:


                  Siegelumschrift von 1370
****) Rudloff, M. Gesch. II, S. 525 und 530. Die Raubzüge der Lützows um diese Zeit sind nicht zu verwechseln mit dem Beutezug des Hartwig von Lützow im Jahre 1483, der ihm fast den Kopf in Lübeck gekostet hätte: Rudloff, a. a. O., S. 834. 839.

Später, vielleicht schon im XV. Jahrhundert, verschiebt sich die Lage in der Weise, dass Hagenow zum Amte Schwerin gelegt wird. Nachweislich ist dies Verhältnis bei dem Teilungsvertrag zwischen den Herzögen Heinrich V. und Albrecht VII. bereits vorhanden. Auch bei den Einrichtungen der Superintendenturen wird Hagenow zum Schweriner Kreis gelegt. Bei den Teilungs-Verträgen zwischen den Herzögen Adolf Friedrich und Johann Albrecht II. (1611, 1621) verbleibt „das zum Amte Schwerin gehörige amtssässige Städtlein Hagenow“ dem Herzogtum Schwerin. Dieser Verband dauert bis zum Jahre 1754. Zwar gibt es, nach Ausweis von Akten, einen herzoglichen Stadtvogt, der in Hagenow das Gericht hegt, aber er tut dies als Kommissar des herzoglichen Amtes. Durch einen am 18. April 1754 geschlossenen Vergleich zwischen der herzoglichen Kammer und der Stadt wird die Amtssässigkeit aufgehoben, und nun erfolgt am 24. September 1756 die vom Herzog Friedrich gegebene Stadtordnung, in welcher der § 66 für die Gütergemeinschaft unter Eheleuten das lübische Recht festsetzt, während im Übrigen das gelten soll, was die im Lande ergangenen herzoglichen Verordnungen und die gemeinen Rechte verfügen.

Bedeutendere Ereignisse hat die Stadtgeschichte, mit Ausnahme eines Brandes im Jahre 1538, der alle Häuser bis auf sieben in Asche legt, nicht aufzuweisen. Die schon im XV. Jahrhundert vollzogene Trennung von Wittenburg hat zur Folge, dass Hagenow von der hannoverschen Pfandwirtschaft (1732 bis 1768) verschont bleibt, während das Amt Bakendorf diese über sich ergehen lassen muss. Mit Bakendorf ist Hagenow seit 1814, mit Toddin schon seit 1786, mit Lübtheen aber erst seit 1879 zu dem Domanialamt Hagenow Toddin-Bakendorf-Lübtheen verbunden. In neuerer Zeit, d. h. in den vierziger Jahren unseres Jahrhunderts, hat das Städtlein durch leidenschaftlich geführte Streitereien von sich reden gemacht, die zwischen dem Magistrat und einem Teil der Bürgerschaft entstanden und durch den Dr. med. Raber, später in Lehsen ansässig, erregt worden waren: lokale Vorläufer der größeren Bewegung von 1848.

In kirchlicher Beziehung gehört Hagenow während des Mittelalters zur Ratzeburger Diözese. Aber von den Geistlichen dieser Zeit hören wir nur wenig. Außer dem Namen des Wilhelmus um 1190 erfahren wir den des Dietrich (Thidericus) um 1319. Um 1534 ist der von beiden Herzögen Heinrich und Albrecht eingesetzte Cyriacus (Ciliacus) Hennenbergh Kirchherr zu Hagenow, der früher Sangmeister (Cantor) im Dom zu Schwerin war. Ihm wird sehr bald Henricus Brist gefolgt sein, der 1540 schon verstorben war.

Statt seiner wird Joachim Rane präsentiert. 1585 folgt Christoffer Corner (†1590). Von 1597 bis 1619, vielleicht schon früher, amtiert Christian Gutjahr (Bonannus), nach ihm bis 1623 Christoph Müller, der schon zu Gutjahrs Lebenszeit neben ihm als Kapellan tätig war. Es folgen Peter Brandt (1619 bis 1655), Nikolaus Dobbertin (1628 bis 1666), Joachim Christian Dolich († 1668), Aegidius von Thienen (1689, † 1690), Laurentius Carmon (1692 bis 1719), Helm. Joach. Siggelkow (1720 bis 1730), Joachim Chr. Siggelkow (1731 bis 1746), Friedr. Josua Passow (1746 bis 1759), Chr. Friedr. Hast (1760 bis 1784), Joh. Christoph Hast (1771 bis 1812). Über die Geistlichen des NIN. Jahrhunderts s. Walter a. a. O.

Die Kirche ist ein Bau aus der Zeit von 1875 bis 1879, mit vollständig neuer Einrichtung. Alt ist nur der aus Feldsteinblöcken und Ziegeln hergestellte untere Teil des Turmes.

Die Beschreibung der alten Kirche bei Lisch, M. Jahrb. XX, S. 321. Darnach steckten in der früheren Kirche gotischen Stiles die Reste einer älteren romanischen Kirche, für welche besonders Wandpilaster mit halbkreisförmigem Querdurchschnitt von etwas über 30 cm Durchmesser charakteristisch waren. An den Außenwänden gab es Überbleibsel von Lisenen, dazu jüngere gotische Strebepfeiler.

Altar. Der frühere Altaraufsatz, ein geschnitzter spätgotischer Schrein Altar, mit bemalten und vergoldeten Figuren von geringem Kunstwerte, steht jetzt im Turm. Als Hauptfiguren in der Mitte der thronende segnende Christus, neben ihm die hl. Maria, beide unter Kronen. Von den übrigen sechzehn Figuren kennzeichnen sich zwölf als Apostel, ferner eine als der hl. Lukas und eine andere als der hl. Dionysius, der sein abgeschlagenes Haupt in der Hand trägt. Es scheint, als ob diese Figuren teilweise nicht mehr ihre ursprünglichen Plätze einnehmen.

Glocken. Im Turm drei Glocken, von denen die älteste ganz ohne Glocken. Schrift und Zeichen und die jüngste 1879 von Ed. Albrecht in Wismar gegossen ist. Die mittlere dagegen ist 1819 von Val. Schulz in Rostock gegossen, nachdem ihre Vorgängerin von dem Giesser Clawes Binke aus dem Jahre 1602 am 10. Februar 18 16 beim Trauergeläut um die Erbgroßherzogin Karoline geborsten war.

Grabsteine. Im Turm ein abgetretener alter Stein mit der Jahreszahl 1575 und dem Pentz'schen Wappen, der Name der Person aber ist nicht mehr leserlich. Ebendaselbst der des Jost Gundelach, weiland Glashüttenmeister zu Toddin, geb. 1616, gest. 1686.

Kleinkunstwerke. Die vasa sacra sind vollständig neu, nach Zeichnungen von Beck-Herrenhut, denen gute alte Vorbilder zu Grunde liegen. Die alten Abendmahlsgeräte wurden vor wenigen Jahren gestohlen.

Von den beiden gestohlenen Kelchen trug der eine das Lützow'sche Wappen mit den Initialen C. L. und der andere den Namen des Pastors NICOLAUS DOBBERTIN und seiner Gattin ANNA MARIA LANGERMANN'S • 1655. Die silberne Oblatenschachtel war ein Geschenk des BALTZER VALENTIN BOHT (Both). — Das Inventar von 181 1 erwähnt auch einen Kelch, der laut Inschrift 1629 von HANS SEEHASE gestiftet war.

Besonders zu beachten sind drei stattliche messingene Kronleuchter mit langen Inschriften, von denen der eine 1684 von JOST GUNDELACH, Glashüttenmeister zu Toddin (s. o.), der zweite 1709 aus dem Vermächtnis des weiland in London tätigen Arztes NIKOLAUS DOBBERTIN, Sohnes des gleichnamigen Pastors und Präpositus in Hagenow, der dritte endlich ebenfalls aus einem Vermächtnis, nämlich dem des Töpfers OTTO VÖLKERS im Jahre 1745, gestiftet ist. — Außerdem sind zu nennen zwei aus Messingblech getriebene Wandarmleuchter in der Sakristei und auch drei Standleuchter von Zinn auf Kugel Rissen.

Inschriften an Häusern. Auf den Häusern der Stadt finden sich viele Wetterfahnen aus der Mitte des XVIII. Jahrhunderts, mit den Initialen der Besitzernamen. Sehr beliebt sind auch in dieser Zeit, wie viele Beispiele beweisen, gereimte und ungereimte fromme Sprüche als Inschriften an dem Hauptquerbalken von Fachwerkhäusern. Man beachte die Häuser mit den Nummern 18. 164. 165. 167. 170 u. s. w. Ähnliche Inschriften finden sich in den Dörfern der Umgegend, z. B. in Redefin (Erbpachtstelle 3): DIESES HAVS ER(HALTE) GOTT WIEDER ALLE FEIND SPOTT DAZU HILF GOTT SIEGEN DAS MEINE FEINDE MÖGEN UNTEN LIGEN • ORA ET LABORA. Ebenso in Krenzlin (Hauswirtsstelle 1): GOT BEWAHRE DIESES HAUS UND ALLE DIE DA GEHEN EIN UND AUS • HANS IOCHIM ROHCK • ELISABET DOROTEA SAUERBIRN • ANNO 1793 • D • 3 • JULI. Ein anderer daselbst (Erbpachtstelle 5) lautet: DEN EIN UND AUSJANG MEIN LAS DIR O HER BEFOLEN SEIN • JVRJEN HENK . ANNO 1686 D 22 APRILIS. Ein dritter ebendaselbst (Erbpachtstelle 7) lautet: DVRG GOTTES MAC(HT) SO WEIT GEBRACHT • O IESV HABE HERZEN DANK FVR DENE LIBE . IOCHIM FELAND • ANNO 1697 DEN 12 MAIVS. — Andere tragen bloß den Namen des Besitzers, oder auch nur das Datum der Erbauung.

Schlie, Friedrich Dr. (1839-1902) Professor, Archäologe und Kunsthistoriker, Direktor der Großherzoglich-Schwerinschen Kunstsammlungen

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