Die Rostocker Zeitung – Julius Wiggers vermisste sie in seiner Haftzeit am meisten.

Aus: Vierundvierzig Monate Untersuchungshaft. Ein Beitrag zur Geschichte des „Postocker Hochverratsprozesses.“
Autor: Wiggers, Julius Otto August Dr. (1811-1901) Rostocker, Theologe, Hochschullehrer und Politiker, Schriftsteller, Erscheinungsjahr: 1861
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Landesgeschichte, Rostock, Stadtgeschichte, Rostocker Persönlichkeiten, Kultur-, Sitten- und Sozialgeschichte, Julius Wiggers, Universität Rostock, Politik
Feierlich gemessenen Schrittes trat er jetzt in meine Zelle ein, nahm langsam sein Barett ab und sprach mit ernster Miene einige für die Situation ziemlich unpassende Worte. Ich sagte, dass mir berichtet worden sei, er sei hier der Herr über die Lektüre, und dass ich mich daher veranlasst fände, ihn um die Erlaubnis zu bitten, dass ich mir die „Rostocker Zeitung“ halten dürfte. „Dieses ist kein Haus zum Politisieren“, mit diesen Worten verkündigte mir der Diener Gottes seine abschlägige Entscheidung. Ich stellte ihm vor, dass das gedachte Blatt außer dem Wert, den es für mich als politische Zeitung habe, für mich noch dadurch von einer Bedeutung sei, die durch keine andere Zeitung ersetzt werden könne, dass ich durch dasselbe über die Vorgänge in meinem Wohnort und in dem Kreise meiner Angehörigen und Freunde in fortlaufender und vollständiger Kenntnis erhalten werde, und dass die Richtung, welche die Zeitung in politischer Beziehung verfolge, eine so wenig extreme, ja seit Jahren so wenig ausgeprägte sei, dass von dieser Seite her unmöglich ein Bedenken entgegenstehen könne. Ich erlangte jedoch durch diese Einwendungen nur soviel, dass er sich die Sache noch einmal zu überlegen versprach. Am 5. Januar kam er wieder, um mir mitzuteilen, dass die weitere Überlegung ihn zu dem Entschlusse geführt habe, bei seiner vorgestrigen Entscheidung hinsichtlich der „Rostocker Zeitung“ zu beharren. Dies sei ihm Gewissenssache. Ich erwiderte: Gegen sein Gewissen könne ich nicht streiten wollen; aber der Ausspruch seines Gewissens ruhe aus der unrichtigen Ansicht von der Verderblichkeit dieser Lektüre. Die Unfehlbarkeit dieser Meinung werde er doch selbst nicht behaupten wollen. Durch die in Aussicht gestellte Lektüre des „Norddeutschen Korrespondenten“, des Mecklenburgischen ministeriellen und aristokratischen Organs könne mir ein Ersatz für die „Rostocker Zeitung“ nicht geboten werden. Im Verlauf des Gesprächs kündigte der Pastor mir an, dass, wenn ich etwa an das Ministerium oder den Oberkirchenrat mich wenden und von dorther die Erlaubnis, die „Rostocker Zeitung“ zu lesen, erlangen sollte, er sich dadurch veranlasst sehen würde, um Enthebung seiner amtlichen Gemeinschaft mit mir höheren Orts einzukommen, was dann zugleich meinen Ausschluss vom Gottesdienste zur Folge haben würde. Ich barg mein Erstaunen über den Inhalt dieser Drohung nicht. „Ein solches Wort“, sagte ich, „ist meines Wissens von Christi Zeiten her aus dem Munde keines Pastors hervorgegangen! Sie treten durch Ihre Aufstellung mit aller kirchlichen Ordnung und Praxis in Widerspruch, da doch überall und zu allen Zeiten sogar die förmliche Exkommunikation von dem Hören der Predigt nicht ausschließt.“ Er suchte sich durch Hinweisung auf die besonderen Verhältnisse seiner Gemeinde zu verteidigen und schien von der Abnormität seiner Äußerung sich nur halb zu überzeugen. Bei dem Allen blieb die Maßregel bei Bestand und ich habe, zum Erstaunen Aller, denen ich dies erzählte, während der ganzen Zeit meiner Anwesenheit in Dreibergen die „Rostocker Zeitung“ nicht lesen dürfen. Bei einer späteren Gelegenheit versuchte der Pastor mich wegen dieser Entbehrung damit zu trösten: ich könne ja nach überstandener Strafzeit den ganzen Jahrgang der Zeitung vornehmen und von Anfang bis zu Ende Alles nachholen. Er bewies durch diese Äußerung, dass er sehr weit entfernt war, zu verstehen, worin die mir von ihm auferlegte Entbehrung bestand.

Dem Medizinalrat Dr. Casper, der mich am 6. Januar besuchte, trug ich die Bitte vor, rauchen, Wein trinken und mir Supplemente der sehr ungenügenden Beköstigung, wie Wurst und dergleichen, anschaffen zu dürfen. Mir ward denn auch erlaubt, täglich zwei Pfeifen zu rauchen, eine Vormittags und eine Nachmittags. Auch eine halbe Flasche Wein auf den Tag ward mir bewilligt. Hinsichtlich des dritten Punktes schien der Medizinalrat gleichfalls keine Schwierigkeiten erheben zu wollen, erklärte jedoch darüber noch zuvor mit dem Ober-Inspektor konferieren zu müssen.

Wiggers, Julius Otto August Dr. (1811-1901) Rostocker, Theologe, Hochschullehrer und Politiker, Schriftsteller

Wiggers, Julius Otto August Dr. (1811-1901) Rostocker, Theologe, Hochschullehrer und Politiker, Schriftsteller

Rostock, Universität

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Rostock, Kröpeliner Tor

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Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche

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