Die Lösung der sozialen Fragen in Mecklenburg. 1852

Aus: Ein Neujahrsgruß aus Mecklenburg an Deutschland. 1853
Autor: anonym, Erscheinungsjahr: 1853
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Landesgeschichte, Sittengeschichte, Sozialgeschichte, Kulturgeschichte, Demokratie, Handel und Gewerbe, Zünfte, Zölle, Reaktion, demokratisches Prinzip, Freiheit, Gleichheit, Konkurrenz, Bauern, Landstände, Gewerbe, Wohlstand
l. Die Unklarheit des Volkes über die Lösung der sozialen Fragen war die eigentliche Ursache des Misslingens der Revolution.
Wäre es nicht so unendlich traurig, so müssten wir jetzt noch lachen, wenn wir uns das Jahr 1848 und mit ihm die von der Reaktion ausgehenden Hetzereien der materiellen Interessen gegen einander in Erinnerung rufen.
Und nicht bloß die ungebildetere Menge, nein auch die sogenannten „Gebildeten“ in Mecklenburg, die die Klugheit gepachtet zu haben glauben, ließen oder wollten sich täuschen.

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Wer erinnert sich nicht der absurden und nichtswürdigen Verleumdungen, mit denen man damals die Demokratie überhäufte. Hört die Reaktion, wie sie damals die Demokratie verdächtigte:
„Die Demokratie ist der Kommunismus, sie will den Gutsbesitzern ihre Güter nehmen und sie unter ihre Tagelöhner verteilen.“
„Die Demokratie will den Bauern das Land nehmen und ihre Einlieger damit bereichern.“
„Die Demokratie will durch das allgemeine Stimmrecht den Bewohnern des platten Landes das Übergewicht über die Städte verschaffen. Die Städte sollen auf Abbruch verkauft werden.“
„Die Demokratie will die Republik, und die Republik zerstört den Handel, das Gewerbe und den Wohlstand; die Republik sengt, brennt und mordet.“
„Die Demokratie hat den Krieg mit Dänemark veranlasst, um den Wohlstand Norddeutschlands zu untergraben. Die Demokratie ist die Ursache der dänischen Blockade, ihrenthalben verrotten die Handelsflotten im süßen Wasser.“
„Die Demokratie hat die Kartoffelkrankheit verschuldet.“
„Die Demokratie will durch Proklamierung des allgemeinen Niederlassungs-Rechts 100.000 Schlesische Leinweber in das Mecklenburgische Land hineinziehen, um die hiesigen Arbeiter an den Bettelstab zu bringen.“
„Die Demokratie will durch Einführung der Gewerbefreiheit und Aufhebung der Zünfte die Handwerker dem Kapital preisgeben.“
„Die Demokratie will den Kaufleuten verbieten, mit Handwerkssachen Handel zu treiben und dadurch die größere Mehrzahl derselben ruinieren.“
Wie, Ihr glaubtet diesen kolossalen Unsinn?
Wie, Ihr glaubtet, die Demokraten hatten ihr Alles einzig zu dem Zweck eingesetzt, ihre Mitbürger aller Klassen und damit sich selbst an den Rand des Verderbens zu bringen?
Ja, Ihr waret befangen in Euren Privilegien, Ihr Alle, von unten bis oben!
Euer falscher Egoismus trieb Euch dazu, jeden, der Eure Privilegien angriff, für Euren Feind zu halten!
Ihr glaubtet der Reaktion!
Der Bauer ward gegen seinen Einlieger, der Gutsherr gegen seinen Tagelöhner, der Handwerker gegen den Kaufmann, das platte Land gegen die Städte, und umgekehrt Alles gegen einander gehetzt.
Die jetzige Zeit der Ruhe ist vorzugsweise geeignet, das Volk über seine materiellen Interessen aufzuklären, damit nicht noch einmal wieder die Bewegung an der Einfalt der Massen zu Grunde gehe.
Die Revolution von 1848 war nichts als eine Phrasen-Revolution. Nirgends ein leitender Grundgedanke. Unklarheit, Hohlheit, Halbheit überall. Und
„wo Begriffe fehlten,
da stellt' zur rechten Zeit ein Wort sich ein.“
Konstitutionalismus, rote Republik, Kommunismus, Sozialismus, das waren die Phrasen, hinter denen sich der Mangel an Gedanken und organisatorischem Talent verbarg, das waren die Schreckgespinnste, welche den „Männern der Ordnung“ zum Vorwande dienten, sich von der Revolution loszusagen.
Das Reich der Phrase ist zu Ende. Weg mit den Nebelbildern. Der demokratische Baumeister hat den Riß vorzulegen, nach welchem er sein Gebäude aufrichten will.
Die Demokratie will die ganze volle Freiheit. Die politische Freiheit ist nur ein Teil der Freiheit. Mit ihr Hand in Hand hat die materielle Freiheit zu gehen. Ohne diese liegt der größte Berg noch vor uns. Weg mit der Vormundschaft, wo immer sie sich eingebürgert hat.
Seht die Wunden, an denen unsere materiellen Zustände krank darnieder liegen. Ich gleiche dem Arzte, der, bevor er heilt, die Wunden des Kranken mit der, freilich Schmerz erregenden Sonde untersucht.

2. Ich fange an mit den ländlichen Verhältnissen.
Seht den Gutsbesitzer und seine Tagelöhner. Erblickt Ihr nicht Ketten, mit welchen Herr und Leibeigner zusammengeschmiedet sind? Der Tagelöhner, wenn auch nicht dem Namen, doch der Sache nach, Leibeigner! Der Gutsbesitzer Sklave seines Leibeignen!
Der Tagelöhner ist gekündigt. Gallen (der 24. Oktober) naht heran. Er muss seine Wohnung verlassen und hat noch keine andere für sich und seine zahlreiche Familie. Wer will ihn wieder aufnehmen? Er könnte ja verarmen. Wer will sich freiwillig diese Last aufladen? Jenseits seiner Gutsgrenze hat er keine Heimat. Es stürmt und regnet. Da er nicht freiwillig geht, so werden seine Sachen, sein Vieh, seine Familie, er selbst auf die Straße geworfen. Erblickt Ihr die wutgeballten, schwieligen Fäuste, die perlenden Tränen auf den gramdurchfurchten Backen des Arbeiters? Aber sein Gutsherr muss für ihn sorgen. Als Gutsobrigkeit wirft er ihn hinaus, als Armenversorger hat er die Pflicht, ihn wieder aufzunehmen. Er steckt ihn in den Armenkaten. Vier nackte Wände. Der Wind pfeift durch die zerbrochenen Fensterscheiben. Die Schafe, die Gänse, die Kuh müssen abgeschafft werden; denn der Arme hat ja kein Recht mehr auf Weide. O weh’, die Kuh wird weggeschlagen und der Käufer treibt sie fort. Wisst Ihr, was einer Tagelöhnerfamilie ihre Kuh ist? Ohne sie fehlen ihr die notwendigsten Lebensbedürfnisse, Milch und Butter, das ist ihre Ernährerin, ihr Liebling. Stirbt das Kind, so ist der Jammer gar groß, stirbt die Kuh, so ist der Tagelöhner dem Elende preis gegeben. O seh’t die weinende Familie, wie sie nachschluchzt ihrem von dem Käufer fortgetriebenen Liebling!
Und wenn der Tagelöhner ein Fauler, ein Säufer ist? Der Herr muss ihm denselben Tagelohn zahlen, den der Fleißige erhält. Der Tagelöhner schikaniert den Herrn und macht ihm nach allen Seiten das Leben sauer. Der Herr will ihn los werden und kündigt ihm. Derselbe bekommt aber nirgend wo anders ein Unterkommen. Die Prozedur mit den vier kahlen Wänden geht wieder los. Der Herr ist aber auch verpflichtet, für die notwendigsten Lebensbedürfnisse des Ortsarmen, wenn dieser nicht arbeiten oder nicht Arbeit finden kann, Sorge zu tragen. Der Taugenichts zündet dem Herrn aus Rache sein Haus über dem Kopf an, wird aber nicht überführt. Der Herr muss ihn behalten und sich täglich seines Anblicks erfreuen. Herrliche Zustände! Der Herr Sklave seines Leibeignen!
Seht den muntern Burschen mit seinem rotwangigen, sauberen Mädchen. Sie gehen hin, um sich den Heiratskonsens von ihrem Herrn zu erbitten. Der Herr schlägt ihn ab. Sie würden Kinder in der Ehe zeugen, eine neue Last, welche er sich aufbürdet.
Aber sie zeugen auch ohne Bewilligung des Herrn und ohne den Segen des Priesters Kinder. Sie wissen das Gesetz wegen Verbots wilder Ehen ganz geschickt zu umgehen.
Blickt in die Mecklenburgischen Dörfer. Jedes zweite oder dritte Kind ein uneheliches. Der Gutsherr muss sie ja ernähren.
Die unglückseligen Heimatsgesetze sind die Todfeinde der Familie, der Ehe. Sie befördern die Demoralisation. Erblickt Ihr jenes rotwangige Mädchen nach Jahren wieder, so seht Ihr ein gramdurchfurchtes Gesicht, schmutzige Kleidung, im Schmutz spielende, hohläugige, hungrige Kinder, die abschreckenden Beispiele unserer Heimatsgesetze.
Der Einlieger im Domamium bittet den Herrn Besamten um ein Stückchen Acker, ein Stückchen Weide. Er ist außer Stande seine Familie zu ernähren. Der Herr Beamte weist ihm die Tür. Der Bauer kann nichts mehr abgeben. Die umherliegenden Pachtungen dürfen aus national-ökonomischen (?) Rücksichten nicht verkleinert werden, sind überdies noch auf Jahre verpachtet. Pächter und Beamte sind ja auch gute Freunde. Der Einlieger muss also auf das Halten einer Kuh verzichten, kaum dass er seine Ziege durchwintern kann.
Habt Ihr im Auslande je von einem Mecklenburgischen Büdner gehört? das ist ein gar seltsames Ding. Er hat seine 7 — 800 Quadrat-Ruthen Acker. Das reicht aber nicht zur Erhaltung seiner Familie. Er muss auch um Lohn arbeiten, wenn er Arbeit bekommen kann. Also halb Grundbesitzer, halb Arbeiter. Als Grundbesitzer kann er nicht leben, als Arbeiter nicht sterben. Wenn er auf Arbeit geht, vernachlässigt er seine Wirtschaft. So wenig, wie dem Einlieger, steht ihm neues Land zu Gebot.
Aber von dem Mecklenburgischen Bauer habt Ihr gehört. Das ist ein gar wohlhäbiger Mann, dem nur ordentlich so das Geld aus dem Halse lacht! Ja, prost Mahlzeit. Ihr denkt an den Hannoverschen und Holsteinischen Bauer, das sind freie Eigentümer. Auch der Mecklenburgische Bauer war vor dem dreißigjährigen Kriege Herr seiner Hufe. Aber der dreißigjährige Krieg hat bös unter den Bauern gehaust, noch böser aber die Ritter und die Zeit. Viele wurden ganz von ihren Schollen vertrieben und auf denselben erhoben sich stolze Gutsbesitze. Von den Rittern wurden sie größtenteils, was man so in der Kunstsprache nennt, „gelegt“, d. h. die Hufe ward weggenommen und dem ritterschaftlichen Grund und Boden zugelegt. Im Jahre 1628 waren noch 12.000 ritterschaftliche Bauern, augenblicklich zählt man kaum noch 1.200. Die Zeit aber verwandelte das Eigentum in einen etwas modifizierten Pachtbesitz.
Alle 12 oder 14 Jahre werden die Dorfschaften neu reguliert. Jeder Bauer erhält dann einen neuen Kontrakt. Will er ihn wegen zu harter Bedingungen nicht annehmen, so lässt er’s bleiben und wird von seiner Stelle gejagt.
Der Bauer muss sich sogar während seiner Pachtperiode die Vertauschung seiner Hufe mit einer andern gefallen lassen, auch kann er nichts dagegen einwenden, wenn er bei Beendigung der Pachtperiode ausgebauert wird. Nicht selten passiert es auch, dass ihm aus anderweitigen Rücksichten ein Stück seines bestgelegenen Ackers weggenommen wird. Wenn die Hufe in Erbzins verwandelt werden soll „oder wenn der Bauer mit oder ohne sein Verschulden in Verfall gerät oder es an der Erfüllung des Kontrakts in dem einen oder andern Punkte ermangeln ließe“, so kann er „abgemeiert“ werden.
Wer die Bauernkontrakte kennt, weiß, welche Unmasse von Lasten dem Bauer aufgebürdet und wie sehr er in der freien Bewirtschaftung gehemmt ist. Der Beamte ist sein ewiger Vormund und kontrolliert fast seine Mehlsuppe im Topfe.
Und doch wundert man sich über die Trägheit des Bauern, über den geringen Ertrag den er aus seiner Hufe zieht? Systematisch ist die Freiheit seines Willens gelähmt, wo er geht und steht guckt der Vormund üben den Zaun. Der Bauer ist nichts weiter als ein Hampelmann, den der Beamte am Bande hat, und nach seiner Willkür Männchen machen lässt.
Der Bauer soll seine Hufe tüchtig bewirtschaften? Dass er ein Narr wäre. Jeden Augenblick kann er abgemeiert, seine Hufe verkleinert oder mit einer andern vertauscht, am Ende seiner Pachtzeit der Pachtzins nach Belieben der Kammer in die Höhe geschroben werden. Den Luchsaugen des Beamten entgeht auch nicht die geringste Verbesserung seines Ackers. Wäre der Bauer betriebsam, fleißig, tüchtig, die Früchte würden nicht ihm zu Gute kommen, sondern der — Großherzoglichen Domanialkasse. —

Der Erbzinsmann ist etwas besser daran, als der Bauer. Er hat eine Art Eigentum und Hypothekenbücher. Aber er ist in der Veräußerung und in ähnlicher Weise in seiner Wirtschaft beschränkt, als der Bauer. Der Beamte fuchtelt auch immer hinter ihm und die Zahl seiner Lasten ist in seinem Kontrakte auch schon bis q oder r herangewachsen. Während die Ritter für sich eine gute Hypothekenordnung und gute Kreditinstitute geschaffen haben, ist der Erbzinspächter gar stiefmütterlich behandelt. Jeder scheuet sich mit Recht, Geld in ein Erbzinsgut zu leihen. Die Klagen aus Erbzinshypothekenscheinen dauern, wenn der Schuldner gar nicht antwortet, ungefähr ein Jahr und können vom Schuldner mehre Jahre hingeschleppt werden. Und ist der Gläubiger glücklich bis zur Exekution durchgedrungen, so verkauft der schikanöse Schuldner, um seinen Gläubiger zu betrügen, sein Grundstück zum Schein an einen Dritten. Dann muss der Gläubiger von Neuem erst wieder den prozessualischen Kampf mit der hypothekarischen Klage gegen den Dritten beginnen. Ich fable nicht, ich habe die Entscheidung des höchsten Landesgerichts vor mir. — Die Spezialität des Pfandrechts fehlt. Kein Besitzer, der nicht ein kostspieliges, gerichtliches, öffentliches Proklam erwirkt hat, weiß, wie viel Schulden auf seinem Erbzinsgut ruhen. Jeder hypothekarische Wechsel seines Vorgängers belastet sein Gut und kann ihn dem Ruin entgegenführen.

Ihr großen Grundbesitzer seid Freihändler. Ihr wollt Eisen- und Kolonialwaaren unverzollt haben, um Eure Arbeiter billig zu ernähren. Warum lasst Ihr Euch aber die Beschränkung des freien Verkehrs mit Euren Gütern gefallen? Warum duldet Ihr den Kommunismus des Verbots der Parzellierung Eurer Güter?
Aha, Ihr wollt den Glanz Eures Familiennamens leuchten lassen. Ihr wisst recht gut, dass Euer Name nur Bedeutung hat, wenn ihm zur materiellen Grundlage der große Grundbesitz dient! Euer Vorbild ist die Englische Aristokratie. Darum seid Ihr gegen die Teilbarkeit des Grund und Bodens, im Gegenteil, Ihr wollt Fideikommisse, Majorate, Lehne!
Ja, das ist das Prinzip des Adels. Und in der Tat, es ist ein Prinzip. Aber Ihr bürgerlichen Gutsbesitzer, die Ihr doch die Drittel höher achtet als den Glanz Eures bürgerlichen Namens, die Ihr Euer Gut als eine Ware behandelt, die Ihr losschlagt, wenn Euch gut geboten wird, Ihr Pogges, Lemckes, Richters, Hillmanns, Klockmanns und wie Ihr Alle heißen mögt, was wollt Ihr denn mit Fideikommissen? was streitet Ihr denn gegen die Teilbarkeit des Grund und Bodens?
Der Adel wusste sehr wohl, was wir wollten, als wir die Teilbarkeit des Grund und Bodens proklamierten. Ihr bürgerlichen Gutsbesitzer aber ließt Euch einreden, die Demokratie wolle Teilung der großen Güter. Großer Gott! die Demokratie, die erbittertste Feindin des Kommunismus, hätte Teilung des Grund und Bodens gewollt? Seid doch nicht schwachsinnig und begreift, dass Teilung und Teilbarkeit der scheitelrechte Gegensatz ist. Hätten wir Teilung verlangt, so hätten wir das Verbrechen des Raubes aus dem Kriminalkodex gestrichen. Durch die Teilbarkeit wird ja aber Euer Eigentumsrecht erweitert. Dadurch kämpften wir ja gerade gegen den Kommunismus, der Euch in der Disposition über Euer Privateigentum beschränkt.
Nicht allzu großer Verstand gehört dazu, um einzusehen, dass die Vermehrung der Fideikommisse immer mehr Güter dem Verkehre entzieht. Der Adel wünscht dies allerdings, denn schon längst ist es ihm ein Dorn im Auge, dass die bürgerlichen Ritter ihn an Zahl übertreffen.
Man begreift auch leicht, dass der Geldbeutel des großen Grundbesitzers gewinnt, wenn ihm gestattet wird, einen Teil seines Grund und Bodens zu veräußern.
Warum viele Söhne der bürgerlichen Gutsbesitzer anstatt in Mecklenburg, in Pommern und Westpreußen sich ankaufen müssen, dafür ist auch der Grund leicht zu finden. Die großen geschlossenen Güter treiben selbst Kinder wohlhabender Eltern zur Auswanderung.
Ein Gutsbesitzer z. B. hat ein schuldenfreies Gut, 80.000 Thaler an Wert, und vier Söhne, welche sämtlich sich der Landwirtschaft gewidmet haben. Von diesem Gute könnten allerdings seine vier Söhne sehr gut leben. Aber das Gut darf nicht parzelliert werden. Zum Ankauf von Erbzinsgütern kann man nicht ralhen. Zum Ankauf größerer Güter gehört für jeden der Söhne ein größeres Capital als der Vater besitzt. Die Pachtgüter haben selbstverständlich keinen Credit. Ueberdies werden sie wegen des Mangels kleinerer Güter zu sehr in die Höhe getrieben und der Pächter gerath unter die Fuchtel der Beamten. Das Verbot der Teilbarkeit treibt also die vier Kinder eines wohlhabenden Vaters über die Mecklenburgischen Grenzen hinaus.
Iene sechs kräftigen Burschen, welche im Eisenbahneoupö sitzen, sind Mecklenburgische Auswanderer. Alle sechs sind gute Patrioten und verstehen ihr Handwerk aus dem Grunde, aber sie haben das Unglück, — auf dem platten Lande geboren zu sein.
Der Ältere von ihnen hat bereits Jahre lang als Geselle in London und Paris und seine sieben Jahre in Rostock konditioniert. Ob er seine Schneiderprofession vesteht? Fragt seine Bekannte, seine Meister. Alle sagen einstimmig, es gebe keinen geschickteren Arbeiter als ihn. Sein Advokat hatte bereits sechsmal bei dem Rat der Stadt Rostock suppliziert und die Erteilung des Rostocker Bürgerrechts erbeten, aber eben so oft Abschlag erhalten. Die Ratsdekrete und die Schriften des Sachwalts hatten bereits viel Geld gekostet. Zum siebten Male ward der Versuch gewagt, dem Supplikanten jedoch bei Strafe das wiederholte Supplizieren untersagt. Die Verzweiflung jagt ihn mit seiner Braut übers Meer.
Der Jüngere, ein Tischler, war Jahre lang von seinem Wohnort entfernt, seine Eltern waren inzwischen verstorben; er wollte sich in seinem Wohnorte niederlassen. Man nahm ihn nicht an, weil er inzwischen sein Heimatrecht verloren, und drohte ihm mit der Transportation ins Landarbeitshaus.
Der Dritte, ein Weber, hat zwar sein Heimatrecht nicht verloren. Allein es ist bereits ein Weber am Ort. Auch ist keine Wohnung vakant. Die Behörde verweigert deshalb seine Aufnahme. Die andern Drei hatten ähnliche Schicksale gehabt.
Die unglücklichen Heimatsverhältnisse trieben sie sämtlich aus dem Vaterlande.

3.Werfen wir einen Blick in die gewerblichen Verhältnisse der Städte.
Da schwatzen die alten Philister über Zunftzwang und bellen jeden an, der nicht das Lied von der Herrlichkeit der Zünfte mit ihnen pfeift.
Der Hass gegen die freie Konkurrenz und die Maschinen macht sich auf jedem Zweckessen der alten Perrückenstöcke Luft.
Sogar unter den eifrigsten Oppositionsmenschen sind die wütendsten Feinde der Gewerbefreiheit.
Ich gestehe, der Gewerbezwang hat in dem alten Privilegien-Staat sein Recht und seine Bedeutung. So lange das Privilegium des Adels, des Grundbesitzes, der Bürokratie, des Handels, so lange die Standesunterschiede, die Absperrung des Domaniums, des ritterschaftlichen Grund und Bodens gegen einander und gegen die Städte existieren, so lange müssen die Handwerker auch ihre Privilegien aufrecht erhalten, ja, wenn es sein muss, mit den Zähnen festhalten.
Mit den anderweitigen Privilegien müssen aber auch die Zünfte fallen.
Oder glaubt Ihr Handwerker wirklich, dass Ihr privilegiert bleiben wollt, während alle andere Privilegien beseitigt sind? Die große Mehrzahl der übrigen Menschen wäre nur Euretwillen da?
Gleich dem Fabrikanten wollt Ihr durch den Schutzzoll der Zünfte geschützt sein? Der Arbeiter, der Kaufmann, der Gelehrte, der Landmann usw., sollen sich freiwillig zu Euren Gunsten besteuern?
Wenn Ihr aber nicht opferwillig seid, bedenkt doch Euer eigenes Interesse und untersucht einmal, welche Vorteile Eure Zunftverfassung Euch denn eigentlich bringen.
Schon das hätte Euch misstrauisch machen sollen, dass die Reaktion, welche Euch Jahrhunderte bevormundete, die eifrigste Verfechterin Eurer Zünfte ist. Glaubt Ihr denn wirklich, die Reaktion hätte nicht ihr, sondern Euer Interesse dabei im Auge?
Eure Zunftverfassungen liegen vor mir, ich will Euch einmal sagen, was sie Euch nutzen. Und dann sprecht aufrichtig, wollt Ihr sie als verlegene Ware über Bord werfen, oder aus „angestammter Liebe“ als Rarität aufbewahren?
Ein Geselle, der die Tischlerprofession vorschriftsmäßig erlernt, will sich in Rostock als Handwerksmeister niederlassen. Er hat sich ein hübsches Kapitälchen von 3 bis 400 Thalern erspart, hat auch ein nettes, wirtschaftliches Mädchen zur Braut, und ist ein tüchtiger geschickter Arbeiter.
Mit Hilfe eines Advokaten suppliziert er bei dem Rat um Aufnahme als Bürger der Stadt.
Er bekommt Abschlag. Er suppliziert wieder, und wiederum Abschlag. Seine Braut, eine Tochter der Stadt, hat einige Konnexionen bei einzelnen Ratsmitgliedern. Sie findet unter ihnen einen Fürsprecher.
Nachdem der Advokat noch verschiedene Male vergeblich suppliziert hatte, kommt endlich der heißersehnte günstige Bescheid.
Doch jetzt beginnt erst der eigentliche Kampf. Der Geselle meldet sich bei dem Amtsältesten zur Aufnahme in das Amt.
Nachdem er noch eine Zeitlang hingehalten ist, beginnt er bei dem Meisterstück.
Das Amt sieht in ihm einen verhassten Konkurrenten, der möglichst schikaniert werden muss.
Die ihm gestellte Aufgabe nimmt mindestens einen Zeitraum von 36 Wochen in Anspruch und die Materialien dazu kosten sicherlich 70 Thaler. Wegen seiner altmodischen Form ist das Meisterstück später selten oder nie zu verkaufen.
Der Kandidat hat das seltene Glück, gleich zum ersten Male sein Examen zu bestehen, und fährt glücklich in den Hafen der Zunft und des Bürgerrechts ein. Er heiratet seine Braut.
Aber, o weh! durch das Bürger- und Meisterwerden ist nicht allein sein Betriebskapital von 3 bis 400 Thalern rein draufgegangen, sondern er hat noch Schulden dazu machen müssen.
Seht hier die Rechnung:
Die Ratsdekrete und sein Advokat kosten 40 Thaler
Das Bürgerrezeptionsgeld beträgt 25 Thaler
An das Amt hat er für das Meisterwerden zu
zahlen mit den Nebenausgaben von 18 Talern 70 Thaler
Die Bürgergardisten-Uniform kostet 20 Thaler
Die Materialien zum Meisterstück kosten 70 Thaler
An Unterhalt für 36 Wochen 70 Thaler
Zusammen 295 Thaler

Außerdem kosten ihm die Werkzeuge für sein Geschäft mindestens 100 Thlr. Er muss also, da seine Braut arm ist, die Aussteuer auf Borg nehmen. Seinen Kunden, wenn er das Glück hat, gleich Arbeit zu erhalten, muss er auf ein oder zwei Jahre kreditieren. Die ersten Jahre muss er sich also mit Schulden durchschlagen.
Aber wie schlimm ist es, mit Schulden anzufangen! Man arbeitet und verdient doch kaum so viel, um die alten Schulden abtragen und neue kontrahieren zu können.
Dies erregt Missmut. Der eheliche Segen kommt hinzu. Kein Brot für die Kinder. Die Frau unzufrieden. Der Schnaps erhebt den nicht ganz charakterfesten Mann über die irdische Not.
Ha, seht doch Eure herrlichen Zunfteinrichtungen? Sie machen aus einem fleißigen und tüchtigen Handwerker, mit einem hübschen Kapital von 3 bis 400 Thlrn., in wenigen Jahren einen Säufer und stürzen seine Familie ins Elend.
Hättet Ihr ihm sein Kapital zu seinem Betrieb gelassen, er wäre sicherlich kein Säufer, sondern ein fleißiger und wohlhabender Mann geworden.
Und dieser Mann, dessen Lebenslauf ich Euch schilderte, hatte noch das Glück, durch alle Klippen bis zum Meisterwerden glücklich durch zu schiffen. Zahllos sind diejenigen, welche die unglücklichen Zunftverhältnisse das Meisterwerken nicht gestatten. Seht, wie sie sich zum Teil ihr Leben hindurch als Gesellen kümmerlich ernähren. Seht den andern Teil, welcher entsittlicht und sich dem Trunke, der Verzweiflung hingab, sich das Leben nahm. Am besten waren noch diejenigen daran, welche einen raschen Entschluss fassten und der Heimat den Rücken kehrten. Die Zunftverfassungen sagen: der Mensch ist ein Übel. Sie treiben unsere besten Söhne übers Meer. Noch konsequenter würden sie sein, wenn sie ausdrücklich dekretierten, dass jährlich eine bestimmte Anzahl von Gesellen verbannt oder noch besser todgeschlagen werden soll.
Was kümmern Euch zurückgebliebene Meister die armen Gesellen, die dem Elende preisgegeben werden und den Wanderstab in die Hand nehmen müssen? Was kümmert Euch Euer armer Mitmeister, dessen Geschäft ruiniert wird? Das bringt Euch ja nur Vorteil. Ihr werdet ja durch Eure Zunftrollen gegen die Konkurrenz geschützt, habt daher mehr Arbeit und könnt Eure Arbeit höher verwerten.
Ja, gegen die Konkurrenz seid Ihr geschützt. Aber verdient Ihr deshalb mehr?
Diesen Schluss haben Euch allerdings die Philister-Seelen eingebläut. Aber der Schluss ist falsch, grundfalsch.
Verdient Ihr Schneider etwa dadurch, dass so und so viele Schuster, Tischler, Schmiede, Schlösser, Sattler, Drechsler u. s. f. in Eurer Stadt nicht aufgenommen werden?
Ich meine, Ihr entbehrt gerade deshalb einen recht hübschen Verdienst.
Verdient Ihr Schuster, wenn Tausende aus dem Lande wandern und ihr Schuhzeug bei Amerikanischen Schustern machen lassen? „Aber je weniger Meister, desto höher wird der Wert der Arbeit bezahlt“, werft Ihr ein.
Bedenkt doch, dass Ihr dann auch teurer lebt. Denn wenn z. B. der Schuster seine Arbeit höher bezahlt erhält, so verlangt auch der Tischler, Schuster, Schlosser, Schlachter ete. einen gleichen Schutz. Der Schuster muss also seine Lebensbedürfnisse höher bezahlen.
Eure Rechnung ließe ich mir noch gefallen, wenn Ihr bei teurem Arbeitslohn eben so viel Arbeit hättet, als bei geringerem Arbeitslohn.
Die Rechnung ist im Ansatz falsch. Ich will dies beweisen.
Nach Eurer Rechnung müsste die Eisenbahn enorm mehr verdienen, wenn die Gesellschaft den Preis von 5 Schill. per Meile dritter Klasse auf 24 Schill. erhöhet. Das Schlimme ist aber, dass nur Wenige einen so hohen Preis bezahlen können. Nur einige Privilegierte blieben übrig, die mittleren und unteren Stände müssten wegen der Höhe des Preises auf die Benutzung der Eisenbahn verzichten. Ihr glaubt sicher mit mir, dass die Eisenbahngesellschaft, wenn sie törichter Weise in der angegebenen Art den Preis erhöhte, bedeutend schlechtere Geschäfte machen würde, als sie jetzt macht.

Ein Arbeitsmann z. B. hat eine jährliche Einnahme von 120 Thlrn. Nach seinem Etat gebraucht er jährlich 110 Thlr., er behält also 10 Thlr. übrig, um sich einen warmen Winterrock machen zu lassen. Durch die Zunftprivilegien ist jedoch der Preis für den begehrten Rock von 10 Thlrn. auf 12 Thlr. 24 Schill. in die Höhe geschroben. Er schießt also um 2 Thlr. 24 Schill, zu kurz, und da er keinen Kredit hat, muss er seinem Wunsch entsagen und sich noch ein Jahr länger mit seinem alten schlechten Rock behelfen. Der Schneider bekommt also nichts zu verdienen, während er bei einem Preis von 10 Thlrn. für den Rock allerdings mit einem geringeren Profit hätte zufrieden sein müssen, statt dessen aber auch zehnmal so viel Arbeit von den Arbeitsleuten, welche sich mit dem Genannten in gleicher Lage befanden, erhalten hätte.
Ich dächte, die aufgemachten Rechnungen sind einfach und klar.
Sagt mir einmal, Ihr Zunftritter, ob in Mecklenburg Zunftzwang oder Gewerbefreiheit existiert? Ihr horcht hoch auf und wendet mir den Rücken ob der albernen Frage.
Ich wette aber, hundert gegen eins, Ihr wisst sie nicht zu beantworten. Ihr täuscht Euch arg, wenn Ihr glaubt, hier herrsche Zunftzwang.
Ich sage Euch, in Mecklenburg hat das Wahnsinnigste Gemisch von Gewerbefreiheit und Zunftzwang seinen Wohnsitz.
Sagt mir einmal, Ihr Sattler, darf ein Rostocker Kaufmann mit Sätteln und Reitzeug Handel treiben? Das Oberappellationsgericht hat gegen Euch entschieden.
Ihr Reifer, beantwortet mir die Frage, dürfen Rostocker Kaufleute Schiffstauwerk von auswärts kommen lassen? Ein Rostocker Bürgermeister hat Euch bereits vor mehreren Jahren gezeigt, dass er ohne Verletzung Eurer Zunft-Gerechtsame Tauwerk von Petersburg kommen lassen konnte.
Dass Ihr Müller kein Widerspruchsrecht habt, wenn seewärts Mehl eingeschifft wird, lehrt die tägliche Erfahrung. Wie sich hiermit die Bestimmung verträgt, dass die Mehleinfuhr in Rostock landeinwärts verboten ist, begreife ich nicht, es sei denn, dass man den ausländischen Müller zum Nachteil des inländischen begünstigen wollte.
Ihr Schlosser könnt auch nichts machen, wenn, was täglich geschieht, Kaufleute mit Schlössern, Nägeln etc. handeln. Ihr selbst kauft ja dergleichen Waren, weil sie billiger sind, als Ihr sie verfertigen könnt, von den Kaufleuten.
Ihr Handschuhmacher haltet auch die Pfeife fein im Sack.
Gegen wen haben denn nun eigentlich die Handwerker Schutz durch ihre Zunftrollen? gegen den Kaufmann? Nein.
Aber gegen die eignen Standesgenossen. Handwerker gegen Handwerker. Ihr wütet mit Eurem wahnsinnigen Zunftzwang in Eurem eignen Fleisch und Blut.
Der Schuster gegen den Altflicker und Pantoffelmacher, der Stuhlmacher gegen den Tischler, der Tapezier gegen den Riemer usf. Die Zunftrollen heiligen den Krieg der Handwerker gegen einander.
Die Böhnhasenjagd geht los. Der Böhnhasenzettel ist gelöst, der Gerichtsdiener hat sich zur Verfügung gestellt. Zehnmal ist vergeblich Jagd gemacht. Das aufzustöbernde Wild hatte schon vorher von dem Treibjagen Wind bekommen. Die schöne verlorene Zeit, welche die Jagd kostete! wie viel hättet Ihr armen Amtsmeister und Böhnhasenjäger während jener Zeit verdienen können. Endlich zum elften Male habt Ihr das arme Opfer. Aber sein Advokat, das ist ein gar pfiffiger Mann. Der weiß dem Richter ganz klar schwarz auf weiß zu beweisen, dass sein Klient gar nicht gegen die Amtsgerechtsame kontraveniert hat. Der Prozess dauert l, 2, 3, 4, vielleicht 5 Jahre. Das Amt verliert und hat einige hundert Thaler Prozesskosten auszubeuteln.
Herbe Erfahrung! aber zuweilen gelingt es auch den Delinquenten zu überführen. Er wird in eine Geldstrafe verurteilt. Indes nicht einmal die Geldstrafe profitieren die Böhnhasenjäger und deren Kommittenten. Ihr Laufen und ihr Schweiß wird nicht einmal mit Geld vergütet. Die Geldstrafe fällt meistens der Gerichtskasse anheim.

Während die Handwerker sich nun mit einander streiten und sich gegenseitig ausbeuten, lacht der Kaufmann. Er handelt ganz gemütlich mit den Waren, wegen deren Anfertigung die Handwerker sich in den Haaren liegen. Die Chausseen und Eisenbahnen erleichtern ihm von Jahr zu Jahr den Handel mit Handwerkssachen. Der Handwerker kann gerade wegen seiner Privilegien mit der Wohlfeilheit der Fabrikwaren nicht konkurrieren.
Nun denn, wendet Ihr ein, wenn wir gegen den Kaufmann nicht geschützt sind, so muss den Kaufleuten verboten werden, mit Handwerkssachen Handel zu treiben.
Das heißt, mehr als tausend von Mecklenburgischen Kaufleuten sollen zu Eurem Besten dem Hungertode geopfert werden. Wahrlich, recht human!
Um Kontraventionen entgegenzuwirken, müsst Ihr die Mecklenburgischen Grenzen mit einer dichten Douanenkette absperren, damit keine Handwerkssachen aus dem übrigen Teil unseres deutschen Vaterlandes herein kommen können. Bedenkt Ihr auch, dass es Schmuggler gibt? Berechnet Ihr auch das ungeheure Geld, welches Euch die Grenzabsperrung kostet?
Die Chausseen und Eisenbahnen müsst ihr vernichten, damit die Wege für den Transport fremder Handwerkssachen unpassierbar sind.
Ihr vernichtet damit den Handel und Verkehr.
Was, fragt Ihr darnach, wenn Ihr nur starken Schutz durch Eure Zunftrollen habt?
Aber die Absperrung Mecklenburgs vom übrigen Deutschland genügt nicht. In Doberan und Schwan sind z. B. die Tischlerarbeiten billiger als in Rostock. Die Mecklenburgischen Städte und Flecken müssen sich gegen einander absperren. Die Konsequenz der Zunftzwangs-Theorie erfordert dies. Denn wenn in einem Ort billiger gearbeitet wird, als in dem andern, so verlangt dieser Schutz gegen jenen.
Ich würde diesen Wahnsinn nicht berührt haben, wenn nicht der bekannte Handwerker-Kongress in Frankfurt im Jahre 1848 dergleichen Tollheiten verlangt hätte.
Gesetzt, Euren wahnsinnigen Forderungen würde nachgegeben, was hättet Ihr dann? Zu Eurem Besten würde der Kaufmann, der Arbeiter ruiniert, der freie Verkehr gefesselt und der Wohlstand des Landes untergraben, und Ihr, Ihr nagtet mit hungrigem Magen an Euren pergamentnen Zunftrollen, die Euch keine Arbeit schaffen.
Vielleicht sind Euch aber die Zünfte deshalb lieb, weil Ihr Euch gerne bevormunden lasst.
Jeder hat so seinen besonderen Geschmack. Ich bekenne aufrichtig, dass mir es nicht angenehm wäre, wenn ich nur mit Genehmigung des Herrn Amtspatrons über meinen eignen Geldbeutel verfügen und mich von einem solchen, der nicht einmal meines Standes ist, beaufsichtigen lassen sollte.
Ich liebe auch mehr die freie Zunft, die zu bilden Euch ohne Zwang freisteht, in welcher die Mitglieder ohne Genehmigung des Herrn Amtspatrons sich versammeln und ihr Bestes beraten können.
Wenn ich durch freie Vereinbarung mit meines Gleichen mir eine Zunft bilden kann, so ist mir dies lieber, indem ich nicht riskiere, dass die Regierung oder der Magistrat von ihrem in jeder Zunftrolle reserviertem Recht, dieselbe „nach Befinden zu mehren, zu mindern, auch wohl gänzlich aufzuheben“, Gebrauch macht.
Ihr Handwerker beklagt Euch doch sonst über die Spaltung der Gesellschaft in Stände. Ihr fühlt Euch mit Recht zurückgesetzt, wenn ein Krämer, der mit Sachen Handel treibt, die Ihr verfertigt, Euch in der sozialen Stellung vorangesetzt wird. Der Kaufmann gehört zum ersten Stand, Ihr zum zweiten. Von den Gesellschaften der Kaufleute seid Ihr ausgeschlossen.
Sucht den einzigen Grund dafür in Euren Zunftprivilegien. Glaubt mir, dass es besser zu regieren ist, wenn man die Gesellschaft spaltet in Arbeiter, Handwerker, Kaufleute und Gelehrte, Naturgemäß gibt es nur Einen Stand. Jeder rechtliche, fleißige Mensch, der mit dem Andern auf demselben Standpunkte der sittlichen Bildung steht, ist diesem ebenbürtig, gleichviel, ob er Handwerker, Kaufmann, Arbeiter oder Gelehrter ist. Steckt Eure Zunftrollen ins Feuer. Lasst einem jeden unbehindert das Gewerbe treiben, was seiner Neigung, seiner Fähigkeit entspricht. Lasst den Handwerker Kaufmann und den Kaufmann Handwerker sein und die unsinnigen Standesunterschiede werden verwischt.
Betrachtet Euch das Bild Eurer gewerblichen Zustände, welches ich klar vor Euren Blicken aufgerollt habe. Nun prüft, Ihr Handwerker, aber prüft gründlich und gewissenhaft: habe ich Recht oder habe ich Unrecht?

4. Ich gehe über zu den Handelsverhältnissen.
Mecklenburgs Handel liegt darnieder und siecht hin an seinen Steuer- und Zollverhältnissen. Denn der einheimische Handel ist zu Gunsten des auswärtigen besteuert.
Handel und Verkehr sind gelähmt durch die 7S bis 80 Zollstätten im Lande, welche ohne gleichen Tarif und ohne alles Prinzip hie und da zerstreuet liegen, durch die Handlungssteuer, und durch die Akzise und Lizenz in den Seestädten.'
Die Ritter und jeder Nichtsaufmann außerhalb der Seestädte, der Adel in den Seestädten können für ihren eignen Gebrauch ihre Waren steuerfrei aus dem Auslande beziehen.
Den Vorteil aus dieser Steuerfreiheit genießt hauptsächlich nicht der minder Wohlhabende, sondern der Reiche, welcher en gros einkaufen kann.
Zu Gunsten Hamburgs und Lübecks drückt die Steuerfreiheit den einheimischen Handel herab.
Ich will dies an einem Beispiel klar machen. Ein Wismarscher Kaufmann bezieht Kolonialwaren zur See. Er hat die sogenannte Lizenz zu zahlen; und verkauft er wieder an einen Kaufmann in einer Landstadt, so wird dieselbe Ware wiederum durch Binnenzölle und die Handelssteuer verteuert. Der Kaufmann in den kleinen Städten spart die Ausgabe für die Lizenz und nach Lage feiner Stadt auch die Binnenzölle. Derselbe kauft also, zumal seit durch die Eisenbahnen und Chausseen die Transportkosten enorm verringert sind, in Lübeck oder Hamburg und bezieht natürlich seine Waren lieber direkt von dort:
Der Ritter kauft seine Waren nicht aus den See- oder Landstädten; warum soll er seine Steuerfreiheit nicht benutzen? Die Handlungsreisenden aus Hamburg oder Lübeck kommen alljährlich zweimal auf seinen Hof. Er macht seine Bestellungen und ohne dass er die geringsten Umstände hat, werden ihm die Waren steuerfrei vor das Haus gefahren.
In neuerer Zeit machen dem Vernehmen nach auch schon die Bauern von ihrer Steuerfreiheit Gebrauch. Es soll kürzlich ein ganzes Bauerdorf in der Gegend von Bützow unter Leitung seines Schulmeisters zusammengetreten sein und hat die für seinen Gebrauch nötigen Kolonialwaren in Hamburg einkaufen lassen! Zittert, Ihr Mecklenburgischen Kaufleute, wenn dies Nachahmung findet!
Der Handel der See- und Landstädte wird sich also immer mehr, zumal bei der zunehmenden Verbesserung der Kommunikationsmittel, auf den eignen Konsum beschränken und selbst dieser wird den Landstädten entzogen durch die Steuerfreiheit ihrer nicht zu dem Kaufmannsstande gehörenden Einwohner.
Wie empfindlich die Interessen der Schifffahrt unserer Seestädte durch diese unglückseligen Zustände verletzt werden, braucht nicht erst auseinandergesetzt zu werden.
Der Übelstand unserer Zoll- und Steuerverhältnisse wird von allen Seiten anerkannt.
Selbst unsere Regierung charakterisiert in einem an die Stände gerichteten Reskript vom 4. November 1846 die bestehenden Steuern und Zölle mit folgenden treffenden Worten: „fehlerhaft im Prinzip, gegen die ersten Regeln der Staatswirtschaft verstoßend, hemmen und belästigen sie in der Anwendung den inländischen Handel und Verkehr zur Prämie des Auslandes, drücken den geringen Mann, während der wohlhabende, ohne dem Gesetz entgegenzuhandeln, sich ihnen zu entziehen vermag, erschweren den Export der Landesprodukte, bedingen unverhältnismäßig hohe Erhebungskosten und begünstigen nichtsdestoweniger in ausgezeichnetem Grade die Defraude. Die Steuer- und Zollgesetze, „auf Sitten und Zustände berechnet, welche im Laufe der Zeit einen gänzlichen Wandel erfahren haben, liegen im dauernden Konflikt mit den Bedürfnissen der Gegenwart.“ In einem Reskript vom 1. Okt. 1847 wird am Schlusse bemerkt: „in der Tat ist nicht zu berechnen, zu welchen traurigen Folgen es führen würde, wenn die seit so langer Zeit ersehnte Verbesserung des Steuer- und Zollwesens noch weiter ausgesetzt bleiben müsste.“ — In einem Vortrage des Rostocker Magistrats an die Regierung vom 20. Mai 1847 heißt es: „Der ganze hiesige Kaufmannsstand teilt unsere Überzeugung von der Notwendigkeit einer unverzüglichen Abänderung des veralteten jetzigen Steuersystems und blickt mit größter Besorgnis auf das unausbleibliche Elend hin, welches die Verzögerung der Reform erzeugen würde.“ Die Beibehaltung des bisherigen Steuersystems wird für das „größte Unglück“ erklärt, „welches sich nur immer ereignen kann.“
Aber unser privilegierte Patrimonialstaat erlaubt keine Abänderung.
Dreißig Jahre bereits verhandelten die Stände unter einander und mit der Regierung über die Reform des Zoll- und Steuerwesens, ohne dass eine Einigung erreicht wäre. Und abermals dreißig Jahre können vergehen, ohne dass sich die Hoffnung auf Einigung erfüllte, falls unser Feudalstaat so lange zusammenhielte.
Die Regierung will indirekte Steuern, weil sie mehr einbringen und die Macht der Stände brechen! Die steuerfreien Ritter wollen den Städten und die Bürgermeister den Rittern die Hauptsteuerlast zuwälzen. Der Regierung gegenüber wollen die Ritter ihr wichtigstes ständisches Recht, das Steuerbewilligungs-Recht, nicht aufgeben und darum bestehen sie auf direkte Steuern. Der kürzlich auf dem Landtage gefasste Beschluss, nach welchem die Reform der Steuern und Zölle, unter Ausbescheidung der Landzölle, aufgegeben ist, hat die Hoffnungen selbst der Vertrauensvollsten zerknickt.
„Mag Mecklenburg zu Grunde gehen, an den Privilegien darf nicht gerüttelt werden“, so sprechen die Privilegierten.

5. Ich habe die tiefen Wunden bloßgelegt, an welchen unsere materiellen Zustände krank darnieder liegen.
Das unselige Privilegienwesen erschüttert tief den Wohlstand unseres von der Natur so gesegneten Vaterlandes.
Die Demokratie will daher, außer den politischen Vorrechten, die materiellen Vorrechte, die erbittertsten Feinde des Gemeinwohls, bekämpfen und vernichten.
Sie will die Vormundschaft abschütteln, in welcher Gestalt sie sich immer zeigen mag.
Sie will den Zwang aufheben und das Prinzip des Freihandels in seiner vollen Konsequenz anwenden auf alle materiellen Verhältnisse, auf den Grund und Boden, das Gewerbe, den eigentlichen Handel. Die Sonne der Freiheit soll überall hin scheinen und die Adern des Verkehrs, Handels und Wandels wohltätig erwärmen und durchdringen.
Der Arbeiter, der Kaufmann, der Handwerker, der Gelehrte, sollen ihre Arbeit nach ihrer Kraft und Neigung frei verwerten könnet, ohne dass ihnen von Obrigkeitswegen Schwierigkeiten und Hemmnisse in den Weg gelegt werden.
Die Gesellschaft als Ganzes, weiß besser, was ihr frommt, hat eine tiefere Kenntnis, als die aus einzelnen Personen bestehende Regierungsgewalt.
Es gilt die unnatürlichen Eingriffe, welche man sich von Oben in die natürlichsten und einfachsten Verhältnisse erlaubte, abzuwehren und wieder rückgängig zu machen.
Darum will die Demokratie die Bauern und Erbzinspächter durch Kapitalisierung ihrer Lasten in freie Eigentümer verwandeln und ihren Kredit durch gute Hypothekenordnungen heben. Diese Maßregel schafft einen, für ein gesundes Staatsleben unentbehrlichen, wohlhabenden Mittelstand und vereinfacht durch Vernichtung der, eine kostspielige Vormundschaft der Beamten, erfordernden Kontrakte, die Verwaltung.
Sie anerkennt das Prinzip der Teilbarkeit des Grund und Bodens als das einzig richtige, indem sie der festen Überzeugung ist, dass der freigegebene Verkehr mit dem Grund und Boden die Größe der Güter besser regelt, als auf dem Bevormundungsprinzip beruhende Gesetze, und dass die Anhäufung des Grundbesitzes in Händen weniger Privilegierter oder in toter Hand zum Verderben des Landes gereicht. Die Furcht vor der zu großen Zersplitterung des Grund und Bodens findet nur dort ihre Rechtfertigung, wo die übrigen materiellen Zustände in der Unfreiheit lagen. Die absolute Teilbarkeit erfordert Freiheit nach allen Richtungen.
Die Demokratie will den auf dem platten Lande zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Zwang aufheben. Das im Mai 1848 von den alten Ständen gegebene „Schiedskommissionen-Gesetz“, welches die Arbeitszeit und den Lohn der Tagelöhner regelt, hält sie für einen kommunistischen Eingriff in das Privateigentum. Ein freier Vertrag soll auch auf dem platten Lande das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen.
Die gesetzlich ausgesprochene und vom Staate in Anwendung gebrachte Teilbarkeit des Grund und Bodens setzt insbesondere den Tagelöhner, den Einlieger und den Büdner in den Stand, Grundeigentum zu erwerben, beziehungsweise zu vermehren. Die zwangsweise Abtretung von Acker an Privatpersonen, wenn auch gegen gerechte Entschädigung, lässt sich in einem wohlorganisierten Staat nicht verteidigen und dürfte kaum im Falle der Not und im Interesse des Ganzen als Übergangsmaßregel gerechtfertigt werden.
Das freigegebene allgemeine Niederlassungsrecht und die auf der freiesten Selbstregierung basierenden Gemeinden sind die notwendigen Voraussetzungen der Aufhebung des Arbeitszwangs.
Die Demokratie will die vollständigste Freiheit in Handel und Gewerbe und folgeweise die Aufhebung des Zunftzwanges und der Privilegien der Kaufleute.
Die künstlich errichteten Niederlassungsschranken müssen fallen.
Der Handel und Verkehr sollen durch keine indirekte Zölle belastet werden, sondern seewärts und im Binnenlande frei sein. Eine gerechte Steuer soll den Ausfall decken, die Steuerfreiheit Einzelner soll aufhören. Papierne Privilegien vernichten den Wohlstand der Bürger in den Städten, anstatt ihn zu heben. Der freie Handel und Verkehr aber schafft Reichtum, einen wohlhabenden und konsumtionsfähigen Mittel- und Arbeiterstand auf dem platten Lande. Beide vermehren die Nachfrage nach Arbeit und heben den Wohlstand des Handwerkers, des Kaufmanns und des Arbeiters in den Städten. Der große Grundbesitzer kauft in Hamburg, in Berlin, und schickt seine Produkte ins Ausland. Der kleinere Produzent ist sowohl beim Ankauf als Verkauf auf seine nächstgelegenen Städte angewiesen.
Die Teilbarkeit des Grund und Bodens wird die zum Ruin der Städte an ihren Toren liegenden geschlossenen großen Güter allmählich ihren Bürgern zugänglich machen. Der Handwerker in den Landstädten, den zum großen Teil sein Gewerbe nicht ernährt, wird sich durch Ackerbau helfen können.
Der Zauberstab der Freiheit belebt den Handel, den Verkehr, die Eisenbahnen, die Landstraßen, die Flüsse und die Schifffahrt, bringt das Gewerbe zur Blüte, schafft nie geahnten Reichtum, Wohlhabenheit, Bildung, enthebt den Arbeiter seiner traurigen Lage, und Ihr wollt Euch nach Euren verrotteten Privilegien zurücksehnen?
Doch genug, ich will dem Leser selbst überlassen, die weiteren Konsequenzen der von mir entwickelten Grundsäße der demokratischen Partei zu ziehen.
Mit Aufrichtigkeit habe ich die sozialen Gebrechen unseres engeren Vaterlandes ans Licht gezogen. Die glühende Liebe zu meinem Vaterlande machte mir die ungeschminkte und rücksichtsloseste Wahrheit zur Pflicht. Ich schrieb aus tiefster Überzeugung, um der Sache willen, nicht um Einzelne zu kränken. Die Wahrheit schmerzt oft tief. Aber das Erkennen der Krankheit verbürgt ihre Heilung.
Mit kühner, fester Hand habe ich in den Bienenschwarm der materiellen Interessen gegriffen; ich fühle schon die Stacheln, mit denen mein guter Wille belohnt wird. Ich fürchte auch, dass Manche sogar, welche sich zur Partei zählen, sich wegwenden werden.
Aber ein offener Feind ist besser, als ein zweifelhafter Freund. Zehn entschiedene Freunde sind stärker, als Hundert unentschiedene.
Die Wahrheit des demokratischen Prinzips wird sich allmählich Bahn brechen und der Kreis der Freunde der Demokratie sich erweitern. Selbst Ihr werdet kommen, die Ihr 1848 uns geschmäht, verdächtigt, verleumdet und gekreuzigt habt, die Ihr der Fußschemel der Reaktion wart, auf welchem sie den Thron ihrer Herrschaft wieder bestieg. Ihr findet nirgends ein Asyl als in unseren Prinzipien, die Euch die Freiheit und damit das Eigentum und den Wohlstand verbürgen. Wo Ihr auch sonst hinblickt, habt Ihr den Abgrund des Absolutismus und des Kommunismus vor Euch. Es bleibt Euch keine Wahl.
Ich bin von der Reaktion geächtet und geknechtet, meine Partei ist zu Boden geworfen. Niemand fühlt den Druck härter als ich. Aber mein Mut, dass die Wahrheit des demokratischen Prinzips die Welt erobern wird, ist ungeschwächt und unerschüttert. Ich sage Euch aus voller Überzeugung und mit fester Zuversicht: Der Demokratie gehört die Zukunft.

Friedrichsmoor um 1880

Friedrichsmoor um 1880

Groß Luckow um 1880

Groß Luckow um 1880

Hoppenrade um 1880

Hoppenrade um 1880

Ivenack um 1880

Ivenack um 1880

Kittendorf um 1880

Kittendorf um 1880

Leetzen um 1880

Leetzen um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1830

Das Schloss in Ludwigslust um 1830

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Prebberede um 1880

Prebberede um 1880

Schweriner Schloss um 1880

Schweriner Schloss um 1880

Schloss Ulrichshusen um 1830

Schloss Ulrichshusen um 1830

Schloss Ulrichshusen um 1880

Schloss Ulrichshusen um 1880

Doberan um 1800

Doberan um 1800

Doberan Herzogl. Palais

Doberan Herzogl. Palais

Doberan von Althof aus.

Doberan von Althof aus.

Belvedere bei Neubrandenburg.

Belvedere bei Neubrandenburg.

Bützow.

Bützow.

Dargun um 1800.

Dargun um 1800.

Dömitz.

Dömitz.

Dreibergen.

Dreibergen.

Gadebusch.

Gadebusch.

Goldberg.

Goldberg.

Güstrow im Jahre 1632.

Güstrow im Jahre 1632.

Güstrow - der Dom.

Güstrow - der Dom.

Güstrow - der Markt.

Güstrow - der Markt.

Güstrow.

Güstrow.

Heiligendamm von See aus.

Heiligendamm von See aus.

Malchin - Marktplatz.

Malchin - Marktplatz.

Neu-Strelitz - Residenzschloß.

Neu-Strelitz - Residenzschloß.

Neu-Strelitz.

Neu-Strelitz.

Neubrandenburg - Stadttore.

Neubrandenburg - Stadttore.

Neubrandenburg.

Neubrandenburg.

Neukloster um 1800.

Neukloster um 1800.

Neustadt - Altes Schloß.

Neustadt - Altes Schloß.

Neustadt - Neues Schloß.

Neustadt - Neues Schloß.

Parchim.

Parchim.

Penzlin.

Penzlin.

Plau.

Plau.

Ratzeburg.

Ratzeburg.

Rehna um 1830.

Rehna um 1830.

Röbel.

Röbel.

Rostock vom Carlshof um 1830.

Rostock vom Carlshof um 1830.

Rostock Altstadt

Rostock Altstadt

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock - Neuer Markt um 1820.

Rostock - Neuer Markt um 1820.

Rostock vom Steintor 1841.

Rostock vom Steintor 1841.

Sachsenberg.

Sachsenberg.

Schwerin - Altes Schloss.

Schwerin - Altes Schloss.

Achwerin - Altstadt 1740.

Achwerin - Altstadt 1740.

Schwerin - Altstadt 1842.

Schwerin - Altstadt 1842.

Schwerin - Amtsstraße 1839.

Schwerin - Amtsstraße 1839.

Schwerin - Dom.

Schwerin - Dom.

Schwerin - Neustadt.

Schwerin - Neustadt.

Schwerin - Paulstadt.

Schwerin - Paulstadt.

Schwerin - Schloßgarten.

Schwerin - Schloßgarten.

Schwerin.

Schwerin.

Sternberg - Marktplatz.

Sternberg - Marktplatz.

Sülz.

Sülz.

Teterow.

Teterow.

Waren.

Waren.

Warnemünde vom Bauhof.

Warnemünde vom Bauhof.

Wismar - Fürstenhof.

Wismar - Fürstenhof.

Wismar - Markt.

Wismar - Markt.

Wismar.

Wismar.